Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg
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<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Behörden<br />
erster und zweiter Klasse erfolgt. Sie ist eine behördenübergreifende wichtige<br />
Aufgabe, in der jede beteiligte Behörde unter dem Dach der Zusammenarbeit<br />
und des Informationsaustausches ihre Ermittlungen selbständig und zeitnah<br />
ausführen können muss.<br />
Die anwesenden Fahnder fordern daher den Bundestag auf, den durch den<br />
Bundesrat am 21. Dezember 2005 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des<br />
Telekommunikationsgesetzes endlich zu verabschieden, der unter anderem den<br />
Ermittlern der Ordnungsbehörden gleichgestellte Prüf- und Betretungsrechte verleiht<br />
und wieder die Verfolgung und Ahndung der unlauteren Werbung ermöglicht.<br />
Dieser Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/521) liegt dem Bundestag<br />
nunmehr schon seit Februar 2006 vor und schlummert seit März 2006 offensichtlich<br />
unbehandelt beim (federführenden) Finanzausschuss des Bundestages in einer<br />
Schublade.<br />
Das seitens der Bundesregierung im Juni 2008 verabschiedete Aktionsbündnis zur<br />
Bekämpfung der Schwarzarbeit berücksichtigt erneut nicht den vorgenannten, schon<br />
verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundesrates.<br />
Folgt man den Pressemitteilungen der Bundesregierung bzw. des<br />
Finanzministeriums, hat man den Eindruck, dass Schwarzarbeitsbekämpfung<br />
offensichtlich nur durch die FKS erfolgt. Hier wird der restlichen Politik, den<br />
Abgeordneten und insbesondere dem Bürger ein falsches Bild der Gesetzeslage und<br />
der Realität vermittelt.<br />
Das Aktionsprogramm der Bundesregierung ist zwar ein Schritt in die richtige<br />
Richtung, lässt aber rund 15.000 Fahnder der kommunalen Ebene offensichtlich<br />
gezielt außen vor und zeigt auch eindeutig auf, dass hier Bund und Länder nicht<br />
gemeinsam an einem Strang ziehen.<br />
Dies macht aus Sicht der der kommunalen Ermittler keinen Sinn, da ihnen der<br />
Eindruck vermittelt wird, dass die mit der Verfolgung und Ahndung von<br />
Schwarzarbeit betrauten Behörden „jede ihr eigenes Süppchen kochen soll“ und<br />
nicht konzertiert dem Problem der Schwarzarbeit entgegengetreten wird.<br />
Aus Sicht der kommunalen Ermittler kann daher nur gemeinsam durch Bund und<br />
Land dem Gesellschaftsproblem der Schwarzarbeit entgegengetreten werden.