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Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg

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<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />

17. + 18.09.2008<br />

in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />

- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />

Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Behörden<br />

erster und zweiter Klasse erfolgt. Sie ist eine behördenübergreifende wichtige<br />

Aufgabe, in der jede beteiligte Behörde unter dem Dach der Zusammenarbeit<br />

und des Informationsaustausches ihre Ermittlungen selbständig und zeitnah<br />

ausführen können muss.<br />

Die anwesenden Fahnder fordern daher den Bundestag auf, den durch den<br />

Bundesrat am 21. Dezember 2005 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur<br />

Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des<br />

Telekommunikationsgesetzes endlich zu verabschieden, der unter anderem den<br />

Ermittlern der Ordnungsbehörden gleichgestellte Prüf- und Betretungsrechte verleiht<br />

und wieder die Verfolgung und Ahndung der unlauteren Werbung ermöglicht.<br />

Dieser Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/521) liegt dem Bundestag<br />

nunmehr schon seit Februar 2006 vor und schlummert seit März 2006 offensichtlich<br />

unbehandelt beim (federführenden) Finanzausschuss des Bundestages in einer<br />

Schublade.<br />

Das seitens der Bundesregierung im Juni 2008 verabschiedete Aktionsbündnis zur<br />

Bekämpfung der Schwarzarbeit berücksichtigt erneut nicht den vorgenannten, schon<br />

verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundesrates.<br />

Folgt man den Pressemitteilungen der Bundesregierung bzw. des<br />

Finanzministeriums, hat man den Eindruck, dass Schwarzarbeitsbekämpfung<br />

offensichtlich nur durch die FKS erfolgt. Hier wird der restlichen Politik, den<br />

Abgeordneten und insbesondere dem Bürger ein falsches Bild der Gesetzeslage und<br />

der Realität vermittelt.<br />

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung ist zwar ein Schritt in die richtige<br />

Richtung, lässt aber rund 15.000 Fahnder der kommunalen Ebene offensichtlich<br />

gezielt außen vor und zeigt auch eindeutig auf, dass hier Bund und Länder nicht<br />

gemeinsam an einem Strang ziehen.<br />

Dies macht aus Sicht der der kommunalen Ermittler keinen Sinn, da ihnen der<br />

Eindruck vermittelt wird, dass die mit der Verfolgung und Ahndung von<br />

Schwarzarbeit betrauten Behörden „jede ihr eigenes Süppchen kochen soll“ und<br />

nicht konzertiert dem Problem der Schwarzarbeit entgegengetreten wird.<br />

Aus Sicht der kommunalen Ermittler kann daher nur gemeinsam durch Bund und<br />

Land dem Gesellschaftsproblem der Schwarzarbeit entgegengetreten werden.

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