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Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg

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<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />

17. + 18.09.2008<br />

in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />

- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />

Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />

Nach den letzten Treffen in Kassel, Halle und Leipzig findet das <strong>11.</strong><br />

<strong>Bundesfahndertreffen</strong> nunmehr auf Einladung der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Oldenburg</strong>, Gifhorn<br />

und des Rhein-Kreises Neuss im niedersächsischen Gifhorn statt.<br />

Neben dem vorgenannten Hintergrund der Treffen haben es die Fahnder auf den<br />

vorhergehenden Treffen nicht versäumt, Forderungen an die Politik und die<br />

Verwaltung zu stellen. Erste Teilerfolge dieser Forderungen sind sichtbar. In<br />

Niedersachsen ist nunmehr das Projekt einer behördenübergreifenden Datenbank<br />

für die nach Landesrecht zuständigen kommunalen Ermittlungsbehörden<br />

beschlossen worden.<br />

Dieses Projekt befindet sich jetzt unter Berücksichtigung der als sehr wichtig<br />

angesehenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Erprobungsphase.<br />

In diesem Jahr erheben die kommunalen Fahnder die Forderung:<br />

„Wir wollen endlich vernünftig arbeiten“.<br />

Hintergrund dieser Forderung:<br />

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind die Dienstkräfte der<br />

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS - Hauptzollamt) ermächtigt, die Personalien der<br />

in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers, Auftraggebers<br />

oder eines Dritten tätigen Personen verdachtslos zu überprüfen. Sie können zu<br />

diesem Zweck die genannten Personen anhalten, sie zu ihren Personalien befragen<br />

und verlangen, dass sie die mitgeführten Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.<br />

Zur Durchführung dieser Prüfungen sind die Dienstkräfte der FKS befugt,<br />

Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers und des Auftraggebers von<br />

Dienst- oder Werkleistungen während der Geschäftszeiten zu betreten und Einsicht<br />

unter anderem in die Lohn- und Meldeunterlagen zu nehmen.<br />

Obwohl die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von<br />

Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz zuständigen<br />

Ordnungsbehörden gleichgestellte, Prüf-, Verfolgungs- und Ahndungsaufgaben<br />

haben, verfügen sie nicht über die gleichgestellten Prüf- und Betretungsrechte, wie<br />

die Dienstkräfte der FKS.<br />

Diese Rechte bestehen für die Ordnungsbehörden in der derzeitigen Fassung des<br />

Schwarzarbeitsgesetzes nur im Rahmen einer unterstützenden Behörde bei einer<br />

Kontrolle der FKS. Lediglich bei diesen Prüfungen können die unterstützenden<br />

kommunalen Dienstkräfte ihre notwendigen Prüfungen durchführen.<br />

Im Juni dieses Jahres erfolgte ein Kabinettsbeschluss, nach dem unter anderem die<br />

Ermittlungskompetenzen der FKS für die Schwarzarbeitsbekämpfung wieder<br />

erheblich erweitert werden sollen („Aktionsprogramm der Bundesregierung“). Das<br />

hierfür notwendige Gesetz soll schon zum 01.01.2009 in Kraft treten.

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