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Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg

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<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />

17. + 18.09.2008<br />

in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />

- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />

Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />

Die <strong>Bundesfahndertreffen</strong> werden jährlich durch ein Organisationsteam vorbereitet<br />

und durchgeführt. Das Organisationsteam besteht aus Dienstkräften der <strong>Landkreis</strong>e<br />

<strong>Oldenburg</strong>, Gifhorn und des Rhein-Kreises Neuss sowie der Handwerkskammer<br />

Halle.<br />

Mit Unterstützung der Landrätin des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn, Marion Lau und den<br />

Landräten Dieter Patt (Rhein-Kreis Neuss) sowie Frank Eger (<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong>)<br />

- wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Presse durch die Organisatoren des<br />

Treffens am 17.09.2008 in Gifhorn zu einem Pressegespräch eingeladen.<br />

VORABINFORMATION<br />

Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

durch kommunale Behörden<br />

Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind<br />

neben den Behörden der Bundeszollverwaltung auch nach Landesrecht zuständigen<br />

Behörden mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit beauftragt.<br />

Handelt es sich bei den Behörden der Zollverwaltung um die sogenannte<br />

„Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS), so sind es bei den nach Landesrecht<br />

zuständigen Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden der<br />

Kreise und kreisfreien Städte sowie der großen kreisfreien Städte.<br />

Diese sind zum Teil schon seit Anfang bis Mitte der 80’er Jahre in dieser Aufgabe<br />

tätig.<br />

Neben den Dienstkräften der FKS haben auch die eingesetzten Dienstkräfte der<br />

Ordnungsbehörden einen speziellen Prüfungsauftrag bzw. bestimmte<br />

Aufgabenbereiche nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.<br />

Das <strong>Bundesfahndertreffen</strong> ist eine einmal jährlich stattfindende Veranstaltung, zu<br />

der die Mitarbeiter der kommunalen Verfolgungsbehörden der <strong>Landkreis</strong>e und<br />

Städte der gesamten Bundesrepublik sowie der Handwerkskammern eingeladen<br />

werden.<br />

Sinn und Zweck ist der Erfahrungsaustausch und die Optimierung der<br />

Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe. Durch aktuelle Tagungsthemen soll<br />

zudem ein Wissenszuwachs der anwesenden Kolleginnen und Kollegen erfolgen.<br />

Da Schwarzarbeit nicht vor Ländergrenzen Halt macht, dürfen die Fahnder auch in<br />

diesem Jahr wiederum einen Mitarbeiter der niederländischen Verfolgungsbehörden<br />

als Gast in der Veranstaltung begrüßen, der mit seinem Wissen über die<br />

„grenzüberschreitende“ Schwarzarbeitsbekämpfung zur Verfügung steht.

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