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Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg

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<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />

17. + 18.09.2008<br />

in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />

- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />

Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />

„Gifhorner Modell“ steht für eine effektive Verfolgung der Schwarzarbeit im<br />

Handwerk. Insbesondere die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem<br />

<strong>Landkreis</strong> Gifhorn und der Kreishandwerkerschaft Gifhorn hat hier Früchte<br />

getragen. Dies spiegelt sich insbesondere wieder in der Höhe der verhängten<br />

Bußgelder, von denen im Zeitraum 1996 bis 2004 durchschnittlich 83 %<br />

kassenwirksam wurden, also auch tatsächlich von den Schwarzarbeitern gezahlt<br />

wurden. Allerdings musste man auch feststellen, dass die unerlaubte<br />

Handwerksausübung durch die Tätigkeit der Schwarzarbeitsfahnder im <strong>Landkreis</strong><br />

Gifhorn in benachbarte Kreise abgedrängt wurden, die die Verfolgung unerlaubter<br />

Handwerksausübung nicht sonderlich forcieren. Hier gilt es den Hebel anzusetzen:<br />

Es kann nicht sein, dass unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit<br />

regional unterschiedlich begegnet wird. Die Bildung einer zentralen<br />

Koordinierungsstelle zur Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung auf<br />

Länderebene ist daher längst überfällig.<br />

Natürlich hat der Staat durch das 2004 beschlossene<br />

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz seine Bemühungen zur Bekämpfung der<br />

Schwarzarbeit verstärkt. Allerdings sind diese Bemühungen, so ein Bericht des<br />

Bundesrechnungshofes, erfolglos geblieben. Denn eine Verringerung der<br />

Schwarzarbeit konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus haben die<br />

zollamtlichen Aktivitäten der Schwarzarbeitsfahnder den Steuerzahler allein im Jahr<br />

2005 gut 350 Mio. Euro gekostet. Dies ist quasi ein Offenbarungseid des Staates<br />

bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.<br />

Was tun? Eine alte und an dieser Stelle aber umso berechtigtere Forderung des<br />

Handwerks ist die Senkung der Lohnszusatzkosten. Denn diese führen aktuell dazu,<br />

dass für viele Menschen die Bezahlbarkeit einer seriös kalkulierten<br />

Handwerksstunde nur schwer möglich ist. Explodierende Energiekosten, die nicht<br />

einhergehen mit einem gleichzeitig angepassten Lohn- und Gehaltsniveau der<br />

Verbraucher, bewirken, dass noch mehr Menschen als bisher Abstand von der<br />

Überlegung nehmen, einen legal arbeitenden Handwerksbetrieb mit Werkleistungen<br />

zu betrauen. Eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf unter 3 %<br />

zum 01 Januar 2009 wäre hier ein Schritt in die richtige Richtung. Nur dann wenn<br />

legale handwerkliche Arbeit auch bezahlbar ist, besteht eine Chance, gesetzwidrige<br />

Aktivitäten zu verhindern. Sofern dies nicht geschieht, wird sich definitiv auch für<br />

die Zukunft nichts an der derzeitigen Situation ändern.<br />

Darüber hinaus muss zukünftig auch ein besonderer Schwerpunkt auf die<br />

Aufklärung gelegt werden. Das Unrechtsbewusstsein der meisten Bürgerinnen und<br />

Bürger über ihr eigenes Verhalten ist in vielen Fällen kaum vorhanden,<br />

beispielsweise dann, wenn handwerkliche Leistungen ohne Rechnung beglichen<br />

werden. Hier gilt es, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und an den<br />

Verbraucher zu appellieren, das eigene Verhalten zu überdenken.<br />

Dennoch muss man zukünftig auch diejenigen verfolgen, die durch illegale Arbeit<br />

die Sozialversicherung betrügen, Steuerausfälle verursachen, den Arbeitsplatz<br />

ihres Nachbarn gefährden und Ausbildungsplätze, die nur die legal arbeitenden<br />

Handwerksbetriebe zur Verfügung stellen können. Ich wünsche Ihrer Tagung daher<br />

einen guten Verlauf und bin mir sicher, dass von dieser Tagung neue Impulse zur<br />

noch effektiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit ausgehen werden.<br />

Vielen Dank<br />

RA Andreas Bierich

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