Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg
Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg
Pressemappe 11. Bundesfahndertreffen - Landkreis Oldenburg
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Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit<br />
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
(Fachtagung)<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des<br />
<strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
(Im Heidland 41, 38518 Gifhorn)<br />
- <strong>Pressemappe</strong> -<br />
Verantwortlich:<br />
Organisationsteam aus<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Die <strong>Bundesfahndertreffen</strong> werden jährlich durch ein Organisationsteam vorbereitet<br />
und durchgeführt. Das Organisationsteam besteht aus Dienstkräften der <strong>Landkreis</strong>e<br />
<strong>Oldenburg</strong>, Gifhorn und des Rhein-Kreises Neuss sowie der Handwerkskammer<br />
Halle.<br />
Mit Unterstützung der Landrätin des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn, Marion Lau und den<br />
Landräten Dieter Patt (Rhein-Kreis Neuss) sowie Frank Eger (<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong>)<br />
- wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Presse durch die Organisatoren des<br />
Treffens am 17.09.2008 in Gifhorn zu einem Pressegespräch eingeladen.<br />
VORABINFORMATION<br />
Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />
durch kommunale Behörden<br />
Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind<br />
neben den Behörden der Bundeszollverwaltung auch nach Landesrecht zuständigen<br />
Behörden mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit beauftragt.<br />
Handelt es sich bei den Behörden der Zollverwaltung um die sogenannte<br />
„Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS), so sind es bei den nach Landesrecht<br />
zuständigen Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden der<br />
Kreise und kreisfreien Städte sowie der großen kreisfreien Städte.<br />
Diese sind zum Teil schon seit Anfang bis Mitte der 80’er Jahre in dieser Aufgabe<br />
tätig.<br />
Neben den Dienstkräften der FKS haben auch die eingesetzten Dienstkräfte der<br />
Ordnungsbehörden einen speziellen Prüfungsauftrag bzw. bestimmte<br />
Aufgabenbereiche nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.<br />
Das <strong>Bundesfahndertreffen</strong> ist eine einmal jährlich stattfindende Veranstaltung, zu<br />
der die Mitarbeiter der kommunalen Verfolgungsbehörden der <strong>Landkreis</strong>e und<br />
Städte der gesamten Bundesrepublik sowie der Handwerkskammern eingeladen<br />
werden.<br />
Sinn und Zweck ist der Erfahrungsaustausch und die Optimierung der<br />
Zusammenarbeit und der Verfahrensabläufe. Durch aktuelle Tagungsthemen soll<br />
zudem ein Wissenszuwachs der anwesenden Kolleginnen und Kollegen erfolgen.<br />
Da Schwarzarbeit nicht vor Ländergrenzen Halt macht, dürfen die Fahnder auch in<br />
diesem Jahr wiederum einen Mitarbeiter der niederländischen Verfolgungsbehörden<br />
als Gast in der Veranstaltung begrüßen, der mit seinem Wissen über die<br />
„grenzüberschreitende“ Schwarzarbeitsbekämpfung zur Verfügung steht.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Nach den letzten Treffen in Kassel, Halle und Leipzig findet das <strong>11.</strong><br />
<strong>Bundesfahndertreffen</strong> nunmehr auf Einladung der <strong>Landkreis</strong>e <strong>Oldenburg</strong>, Gifhorn<br />
und des Rhein-Kreises Neuss im niedersächsischen Gifhorn statt.<br />
Neben dem vorgenannten Hintergrund der Treffen haben es die Fahnder auf den<br />
vorhergehenden Treffen nicht versäumt, Forderungen an die Politik und die<br />
Verwaltung zu stellen. Erste Teilerfolge dieser Forderungen sind sichtbar. In<br />
Niedersachsen ist nunmehr das Projekt einer behördenübergreifenden Datenbank<br />
für die nach Landesrecht zuständigen kommunalen Ermittlungsbehörden<br />
beschlossen worden.<br />
Dieses Projekt befindet sich jetzt unter Berücksichtigung der als sehr wichtig<br />
angesehenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Erprobungsphase.<br />
In diesem Jahr erheben die kommunalen Fahnder die Forderung:<br />
„Wir wollen endlich vernünftig arbeiten“.<br />
Hintergrund dieser Forderung:<br />
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind die Dienstkräfte der<br />
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS - Hauptzollamt) ermächtigt, die Personalien der<br />
in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers, Auftraggebers<br />
oder eines Dritten tätigen Personen verdachtslos zu überprüfen. Sie können zu<br />
diesem Zweck die genannten Personen anhalten, sie zu ihren Personalien befragen<br />
und verlangen, dass sie die mitgeführten Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.<br />
Zur Durchführung dieser Prüfungen sind die Dienstkräfte der FKS befugt,<br />
Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers und des Auftraggebers von<br />
Dienst- oder Werkleistungen während der Geschäftszeiten zu betreten und Einsicht<br />
unter anderem in die Lohn- und Meldeunterlagen zu nehmen.<br />
Obwohl die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von<br />
Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz zuständigen<br />
Ordnungsbehörden gleichgestellte, Prüf-, Verfolgungs- und Ahndungsaufgaben<br />
haben, verfügen sie nicht über die gleichgestellten Prüf- und Betretungsrechte, wie<br />
die Dienstkräfte der FKS.<br />
Diese Rechte bestehen für die Ordnungsbehörden in der derzeitigen Fassung des<br />
Schwarzarbeitsgesetzes nur im Rahmen einer unterstützenden Behörde bei einer<br />
Kontrolle der FKS. Lediglich bei diesen Prüfungen können die unterstützenden<br />
kommunalen Dienstkräfte ihre notwendigen Prüfungen durchführen.<br />
Im Juni dieses Jahres erfolgte ein Kabinettsbeschluss, nach dem unter anderem die<br />
Ermittlungskompetenzen der FKS für die Schwarzarbeitsbekämpfung wieder<br />
erheblich erweitert werden sollen („Aktionsprogramm der Bundesregierung“). Das<br />
hierfür notwendige Gesetz soll schon zum 01.01.2009 in Kraft treten.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Behörden<br />
erster und zweiter Klasse erfolgt. Sie ist eine behördenübergreifende wichtige<br />
Aufgabe, in der jede beteiligte Behörde unter dem Dach der Zusammenarbeit<br />
und des Informationsaustausches ihre Ermittlungen selbständig und zeitnah<br />
ausführen können muss.<br />
Die anwesenden Fahnder fordern daher den Bundestag auf, den durch den<br />
Bundesrat am 21. Dezember 2005 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des<br />
Telekommunikationsgesetzes endlich zu verabschieden, der unter anderem den<br />
Ermittlern der Ordnungsbehörden gleichgestellte Prüf- und Betretungsrechte verleiht<br />
und wieder die Verfolgung und Ahndung der unlauteren Werbung ermöglicht.<br />
Dieser Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/521) liegt dem Bundestag<br />
nunmehr schon seit Februar 2006 vor und schlummert seit März 2006 offensichtlich<br />
unbehandelt beim (federführenden) Finanzausschuss des Bundestages in einer<br />
Schublade.<br />
Das seitens der Bundesregierung im Juni 2008 verabschiedete Aktionsbündnis zur<br />
Bekämpfung der Schwarzarbeit berücksichtigt erneut nicht den vorgenannten, schon<br />
verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundesrates.<br />
Folgt man den Pressemitteilungen der Bundesregierung bzw. des<br />
Finanzministeriums, hat man den Eindruck, dass Schwarzarbeitsbekämpfung<br />
offensichtlich nur durch die FKS erfolgt. Hier wird der restlichen Politik, den<br />
Abgeordneten und insbesondere dem Bürger ein falsches Bild der Gesetzeslage und<br />
der Realität vermittelt.<br />
Das Aktionsprogramm der Bundesregierung ist zwar ein Schritt in die richtige<br />
Richtung, lässt aber rund 15.000 Fahnder der kommunalen Ebene offensichtlich<br />
gezielt außen vor und zeigt auch eindeutig auf, dass hier Bund und Länder nicht<br />
gemeinsam an einem Strang ziehen.<br />
Dies macht aus Sicht der der kommunalen Ermittler keinen Sinn, da ihnen der<br />
Eindruck vermittelt wird, dass die mit der Verfolgung und Ahndung von<br />
Schwarzarbeit betrauten Behörden „jede ihr eigenes Süppchen kochen soll“ und<br />
nicht konzertiert dem Problem der Schwarzarbeit entgegengetreten wird.<br />
Aus Sicht der kommunalen Ermittler kann daher nur gemeinsam durch Bund und<br />
Land dem Gesellschaftsproblem der Schwarzarbeit entgegengetreten werden.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Grußwort von Wirtschaftsminister Walter Hirche<br />
zum <strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008 am 17. und 18.09.08 in Gifhorn:<br />
Schwarzarbeit gefährdet legale Beschäftigung, verhindert<br />
die Schaffung neuer Arbeitsplätze, verzerrt den<br />
Wettbewerb zulasten gesetzestreuer Unternehmen,<br />
schmälert die Steuereinnahmen des Staates und<br />
verringert die Sozialversicherungseinnahmen.<br />
Es ist deshalb eine der vordringlichen Aufgaben des<br />
Staates, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit<br />
zurückzudrängen. Dies kann am wirkungsvollsten durch<br />
die Beseitigung der Ursachen erfolgen. Eine nachhaltige<br />
Senkung der Lohnnebenkosten, ein einfaches und<br />
transparentes Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen<br />
sowie eine umfassende Flexibilisierung des<br />
Arbeitsmarktes sind deshalb wichtige Ziele. Legale Arbeit<br />
muss für jedermann bezahlbar sein!<br />
Wir wollen einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung erreichen. Es muss klar werden, dass es<br />
sich bei Schwarzarbeit nicht um ein Kavaliersdelikt sondern um einen schweren Verstoß gegen die<br />
Grundlagen des Sozialstaates handelt. Durch den unfairen Wettbewerb werden ehrliche Unternehmer<br />
in ihrer Existenz bedroht, weil sie im Preiskampf gegen illegale Anbieter nicht bestehen können. Der<br />
Schaden, der dadurch dem Staat, Arbeitnehmern, Unternehmern, der Gemeinschaft der Versicherten<br />
und auch jedem Steuerzahler entsteht, ist immens. Das Land Niedersachsen hat deshalb zur<br />
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zusammen mit den kommunalen<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden seine Öffentlichkeitsarbeit mit Aktionstagen, Plakataktionen,<br />
Flyern und einer umfassenden Internetpräsentation verstärkt.<br />
Darüber hinaus müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, Schwarzarbeit möglichst effektiv zu<br />
bekämpfen. Dabei halte ich die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße durch<br />
die nach Landesrecht zuständigen Behörden für außerordentlich wichtig und habe mich im Rahmen<br />
der Neuordnung der Schwarzarbeitsbekämpfung ausdrücklich für deren Verbleib im
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingesetzt. Die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden<br />
werden bei den ihnen übertragenen Aufgaben vom Land durch verschiedene<br />
Maßnahmen unterstützt. So setzen wir in den Regierungsvertretungen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter ein, die durch Organisation von Aktionstagen, Erfahrungsaustauschen und Fortbildungen,<br />
Informationen und Klärung von Rechtsfragen den kommunalen Verfolgungsbehörden zur Seite<br />
stehen. Außerdem werden wir den niedersächsischen Kommunen Anfang nächsten Jahres eine<br />
Datenbank zur Verfügung stellen, in der alle Ordnungswidrigkeitenverfahren zum besseren<br />
Informationsaustausch zwischen den Behörden erfasst werden. Daneben prüfen wir derzeit die<br />
Ursachen und Optimierungspotentiale bei den Kommunen, die durch keine oder nur wenige<br />
Bußgeldverfahren auffällig sind. Ich möchte an dieser Stelle nochmals unterstreichen, dass ich den<br />
Einsatz des erforderlichen Personals und der notwendigen Einrichtungen für die erfolgreiche<br />
Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe für unabdingbar erachte.<br />
Darüber hinaus lassen wir in unseren Bemühungen nicht nach, den Bundesgesetzgeber dazu zu<br />
bewegen, die Ermittlungsbefugnisse der kommunalen Behörden zu verbessern und die unerlaubte<br />
Werbung als Bußgeldtatbestand wieder aufzunehmen. Wie sie vielleicht wissen, hat der Bundesrat im<br />
Jahr 2005 auf Initiative Niedersachsens beim Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes eingebracht, der noch<br />
immer nicht vom Bundestag beraten wurde. Leider hat sich bislang auch die Bundesregierung sehr<br />
zurückhaltend bis ablehnend gezeigt. Wir werden deshalb das Bundesratsverfahren zum<br />
Aktionsprogramm der Bundesregierung „Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt“ nutzen, die<br />
wesentlichen Inhalte unserer Bundesratsinitiative wieder einzubringen. Die Bundesregierung wird<br />
sich dann erneut mit unseren Vorschlägen beschäftigen müssen.<br />
Sie können also sicher sein, dass sich die Niedersächsische Landesregierung auch weiterhin intensiv<br />
mit der Problematik Schwarzarbeit beschäftigen und wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt<br />
„ihre Anstrengungen zum Kampf gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft verstärken“ wird. In<br />
diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen interessanten und erfolgreichen Erfahrungsaustausch.<br />
Walter Hirche<br />
Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
HISTORIE:<br />
Kommunale Fahnder wollen endlich vernünftig arbeiten - Finanzausschuss<br />
und Bundespolitik lassen Gesetzentwurf in der Schublade<br />
Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/521) zur Änderung des<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes liegt seit März 2006 unbehandelt beim<br />
(federführenden) Finanzausschuss des Bundestages.<br />
Hier wird aus Sicht der kommunalen Verfolgungsbehörden Bedarf gesehen, dass die<br />
Vorlage in einzelne Ausschüsse weiterzuleiten bzw. weiter zu behandeln ist.<br />
Nur so können auch in Zukunft effektive Prüfungen auf Baustellen durchgeführt<br />
werden, ebenso wie es derzeit auch die „Kollegen“ der Finanzkontrolle<br />
Schwarzarbeit handhaben. Auch die in früheren Gesetzen schon verbotene Werbung<br />
für Schwarzarbeit in Medien könnte wieder eingedämmt werden.<br />
Letzter bekannter Berichtsstand der Gesetzgebung 22.08.2007 (Historie):<br />
Dem Antrag des Landes Niedersachsen zur Änderung des SchwarzArbG und des<br />
Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 815/05) ist vorab auch das Land<br />
Sachsen-Anhalt beigetreten.<br />
Durch Beschluß des Bundesrates auf der 818. Sitzung vom 21.12.2005 wurde mit<br />
Mehrheit die Einbringung des Gesetzesentwurfs beschlossen. In dieser Sitzung hat<br />
für das Land Niedersachsen Minister Hirche zum Gesetzentwurf nochmals<br />
ausgeführt. Es wurde festgestellt ( duch Herrn Präsident Harry Carstensen), dass<br />
Herr Minister Hirche (Niedersachsen) als Beauftragter des Bundesrates für die<br />
Beratungen des Gesetzesentwurfs im Deutschen Bundestag zu bestellen ist.<br />
Mit Datum vom 01.02.2006 wurde der Gesetzentwurf an den Präsidenten des<br />
deutschen Bundestages, Herrn Dr. Norbert Lammert übersandt.<br />
Nach der 25. Sitzung des Bundestages am 16.03.06 und der dortigen Erweiterung<br />
der TO um einen Zusatzpunkt (Interfraktionelle Vereinbarung von "Überweisungen<br />
verschiedener Vorlagen im einfachen Verfahren ohne Debatte") wurde die<br />
Drucksache 16/521 in mehrere Ausschüsse verwiesen, federführend an den<br />
Finanzausschuss.<br />
In der (weiteren) Sitzung des Bundestages vom 17.03.06 wurde lediglich ebenfalls<br />
ohne Abstimmung dem Vizepräsidenten (Dr. Hermann Otto Solms) auf Nachfrage<br />
Zustimmung signalisiert, dass die Drucksache (dann) auch noch nachträglich an den<br />
Ausschuss für Tourismus überwiesen werden soll.<br />
Seitdem ruht der Entwurf in der Schublade des Finanzausschusses.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Lagebild Deutschland:<br />
Schattenwirtschaft - Volumen in Mrd. €<br />
laut IAW Tübingen<br />
375<br />
370<br />
365<br />
360<br />
355<br />
350<br />
345<br />
340<br />
335<br />
330<br />
370<br />
356,1<br />
346,2 345,5<br />
349<br />
346<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
Problem: Keine statistischen Erhebungen über Schwarzarbeit<br />
Bei einem geschätzten Anteil der Schattenwirtschaft von 346 Milliarden Euro in<br />
2007, das sind 15% des Bruttoinlandsproduktes (IAW - Institut für Angewandte<br />
Wirtschaftsforschung (IAW), muss das Problem der darin enthaltenen<br />
Schattenwirtschaft konsequent und zielgerichtet angegangen werden.<br />
In diesem Anteil ist neben illegalen Einkünften auch Material umfasst. Der Betrag<br />
reicht fast an die Wirtschaftsleistung von Baden-Württemberg heran.<br />
Im Bereich der oben dargestellten Schattenwirtschaft ist es allerdings nicht<br />
verboten, und gesellschaftlich sogar erwünscht, dass zum Beispiel dem Nachbarn<br />
geholfen werden kann, sein Haus zu bauen, sein Auto reparieren oder ihm auf<br />
andere Weise Nachbarschaftshilfe zu leisten; auch das gehört zur<br />
Schattenwirtschaft. Hierzu zählt auch der (nicht gewerbliche) Verkauf von alten<br />
Sachen auf Flohmärkten oder Internet-Portalen sowie viele ehrenamtliche<br />
Leistungen wie die Hausarbeit oder die Versorgung von Familienangehörigen.<br />
Im Gegensatz hierzu stehen kriminelle Handlungen wie Schwarzarbeit, illegale<br />
Beschäftigung, und damit einhergehende gewerbe- und handwerksrechtliche<br />
Verstöße, die ebenfalls zur Schattenwirtschaft gezählt werden und konsequent<br />
bekämpft werden müssen.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Diese werden durch Dienstkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS -<br />
Hauptzollamt) und mit diesen gleichgestellten nach Landesrecht für die<br />
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem<br />
Schwarzarbeitsgesetz zuständigen Ordnungsbehörden (kommunale<br />
Verfolgungsbehörden) verfolgt.<br />
Statistische Erhebungen über Schwarzarbeit als Teil der skizzerten<br />
Schattenwirtschaft sind allerdings nicht bekannt.<br />
Auf Landesebene gibt es u.a. Erhebungen über mit Bußgeldbescheiden<br />
abgeschlossene Ermittlungsverfahren.<br />
Gewerbezentralregister:<br />
eingetragene Bußgeldentscheidungen wegen Schwarzarbeit durch<br />
gewerberechtliche und handwerksrechtliche Verstöße in 2007<br />
(Quelle: Bundesamt für Justiz: GZR-Daten zur Schwarzarbeit '07)<br />
1.100<br />
1.000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
94<br />
161<br />
18<br />
57<br />
0<br />
38 47<br />
5<br />
344<br />
1.086<br />
68<br />
2 31 31<br />
58<br />
8<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Brandenburg<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holstein<br />
Die auf kommunaler Ebene damit einhergehenden Ergebnisse bei der Bekämpfung<br />
der Schwarzarbeit sind im Vergleich der Bundesländer unterschiedlich gewichtet.<br />
Möglich ist hier, dass in einzelnen Kommunen oder sogar Ländern keine<br />
Personalresourcen mehr zur Verfügung stehen.<br />
Sollte eine Bekämpfung der Schwarzarbeit aus gesamtwirtschaftlicher Sicht<br />
jedoch politisch gewollt sein, wäre es Aufgabe der Kommunalpolitik, den<br />
gesetzlichen Auftrag in den Kommunen auch entsprechend umzusetzen.<br />
<strong>Bundesfahndertreffen</strong> wie das diesjährige in Gifhorn sind auch hier ein Signal, im<br />
Bereich der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfung möglichst einheitlich und<br />
effektiv zu arbeiten.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
17. September:<br />
<strong>11.</strong>00 - 12.00 Pressegespräch<br />
Tagesordnung<br />
12:15 Begrüßung durch Frau Marion Lau, Landrätin<br />
12:30 – 13:00 kleiner Imbiss<br />
13:00 - 13:30 Grußworte<br />
RA Heiko Taubert, ZDH<br />
RA Andreas Bierich, KH Gifhorn<br />
13:30 – 14:30 Vortrag von Herrn Finke-Gröne, Wirtschaftsministerium<br />
Niedersachsen: „Zentrale Datenbank der kommunalen<br />
Verfolgungsbehörden im Land Niedersachsen<br />
(Pilotprojekt – Bekämpfung der Schwarzarbeit)“<br />
14:30 – 15:00 Aussprache<br />
15:00 – 15:45 freier Gedankenaustausch bei Kaffee und Kuchen<br />
15:45 – 16:30 Vortrag von Herrn René Land, Stadtverwaltung Cottbus:<br />
„Ausländische Rechtsformen“<br />
16:30 – 17:00 Aussprache<br />
17:00 Ende<br />
19:00 Treffen zwecks Abendessen im Gifhorner Brauhaus<br />
18.September:<br />
09:00 -09:45 Vortrag von Herrn Josef Brüggen, Polizeidirektion <strong>Oldenburg</strong>:<br />
„Dokumentenprüfung – Profiling“<br />
09:45 – 10:00 Aussprache<br />
10:00 – 10:30 freier Gedankenaustausch bei Kaffee<br />
10:30 – 11:30 Vortrag von Herrn Michael Heck, Landeskriminalamt Baden-<br />
Württemberg: „Vermögensabschöpfung im Straf- und<br />
Ordnungswidrigkeitenrecht“<br />
11:30 – 11:45 Aussprache<br />
11:45 – 13:00 Mittagessen<br />
13:00 – 14:00 Verschiedenes, u. a.:<br />
Pilotprojekt EZaK<br />
(Erfolgreiche Zusammenarbeit aller Kommunen)<br />
Kurzvorstellung durch Herrn Peter Breitkopf, <strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
ca. 14:45<br />
Ende der Veranstaltung
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Begrüßung durch Frau Landrätin Marion Lau,<br />
<strong>Landkreis</strong> Gifhorn<br />
auf dem <strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008 am 17. und 18.09.08 in Gifhorn:<br />
- Es gilt das gesprochene Wort -<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich begrüße Sie auf das herzlichste und freue<br />
mich, dass das <strong>Bundesfahndertreffen</strong> - der<br />
Bekämpfung der Schwarzarbeit - bereits zum<br />
vierten Mal im <strong>Landkreis</strong> Gifhorn stattfindet.<br />
Am 27 Januar 2000 fand das erste Treffen im<br />
<strong>Landkreis</strong> Gifhorn statt, an dem Ermittler aus<br />
neun Kommunen teilgenommen haben. Die Anzahl<br />
der Teilnehmer belief sich auf insgesamt 11<br />
Personen.<br />
Erfreulicherweise kann ich heute feststellen, dass<br />
sich die Anzahl der teilnehmenden Personen<br />
verzehnfacht hat. Aus allen Teilen der<br />
Bundesrepublik Deutschland sind Sie angereist,<br />
um an dieser Fachtagung teilzunehmen.<br />
Welche Bedeutung diese Fachtagung hat, wird<br />
schon allein dadurch ersichtlich dass neben Ihnen<br />
„den Schwarzarbeitsbekämpfern“, dem Vertreter<br />
des Zentralverbandes des Handwerks - Herrn<br />
Rechtsanwalt Heiko Taubert -, auch Vertreter der<br />
Handwerkskammern sowie der Bauberufsgenossenschaft und der deutschen<br />
Rentenversicherung angereist sind. Ihnen allen meinen besonderen Gruß. Ich<br />
begrüße insbesondere den Vertreter des örtlichen Handwerks. Da der<br />
Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gifhorn - Herr Heimlich - zurzeit im<br />
Urlaub ist, wird er hier von seinem Stellvertreter - Herrn Bierich -, der zugleich<br />
Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Braunschweig ist, vertreten.<br />
Die Qualität einer Fachtagung hängt immer von den Referenten ab. Ich freue mich,<br />
dass es gelungen ist, hoch qualifizierte Referenten zu gewinnen. Ich darf an dieser<br />
Stelle Herrn Finke - Gröne aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium<br />
begrüßen der einen Vortrag über das Pilotprojekt »zentrale Datenbank der<br />
kommunalen Verfolgungsbehörden im Land Niedersachsen« hält. Die Einführung<br />
dieser zentralen Datenbank erfolgte auf Initiative des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn, der diese<br />
im Jahre 2000 beim damaligen Regierungspräsidenten der Bezirksregierung<br />
Braunschweig - Herrn Dr. Saipa - forderte.<br />
Von der Stadtverwaltung Cottbus ist Herr René Land zu uns gekommen, der uns allen<br />
mit seinem Vortrag über ausländische Rechtsformen weiteres Wissen vermitteln wird.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Den notwendigen kriminalistischen Spürsinn bei der Überprüfung von Dokumenten<br />
wird als weiterer Referent Herr Josef Brüggen von der Polizeidirektion <strong>Oldenburg</strong><br />
schärfen.<br />
Damit die Bekämpfung der Schwarzarbeit kein stumpfes Schwert ist, wird Herr<br />
Michael Heck vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg in seinem Vortrag<br />
aufzeigen, wie durch Schwarzarbeit erworbenes Vermögen dem Staat/der Kommune<br />
zugeführt werden kann.<br />
Ich möchte mich bei Ihnen - meine Herren - dafür bedanken, dass Sie als Referenten<br />
so uneigennützig zur Verfügung stehen und begrüße Sie hier ganz besonders.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn in den Medien sehr häufig der Eindruck<br />
vermittelt wird, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit ausschließlich durch den Zoll<br />
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit - wahrgenommen wird, Sie alle sind das beste<br />
Beispiel dafür, dass der gesetzliche Auftrag, den die Kommunen bei der Bekämpfung<br />
der Schwarzarbeit wahrzunehmen haben, auch erfüllt wird.<br />
So kann es beispielsweise nicht angehen, dass eine Person, ohne ein Gewerbe<br />
anzumelden selbstständig arbeitet und so dem Staat nicht nur Steuern vorenthält,<br />
sondern die Schaffung von Arbeitsplätzen und insbesondere Ausbildungsplätzen -<br />
speziell im Handwerk - verhindert.<br />
Ihre Forderung, Ihre Befugnisse dem der Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />
gleichzustellen, ist vor diesem Hintergrund verständlich und berechtigt.<br />
Schwarzarbeit wird auch in Zukunft kein Kavaliersdelikt sein und so gilt es, mit aller<br />
gebotenen Härte gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen.<br />
Ihnen allen wünsche ich, dass diese Fachtagung dazu dient, die Schwarzarbeit noch<br />
intensiver und besser zu bekämpfen, zu unterstützen.<br />
Marion Lau<br />
Landrätin des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Grußwort von Rechtsanwalt Heiko Taubert (ZDH) zum<br />
<strong>Bundesfahndertreffen</strong> am 17. September 2008 in Gifhorn<br />
- Es gilt das gesprochene Wort -<br />
Sehr geehrte Frau Landrätin Lau, sehr geehrtes Organisationsteam, sehr geehrte<br />
Damen und Herren,<br />
zunächst möchte ich mich recht herzlich für die Einladung zum diesjährigen<br />
<strong>Bundesfahndertreffen</strong> und die Ehre, hier ein Grußwort halten zu dürfen, bedanken.<br />
Dass dieses Treffen heute bereits zum elften Mal stattfindet, zeigt, wie wichtig und<br />
auch notwendig der regelmäßige Austausch aller Beteiligten ist, um die<br />
Schattenwirtschaft wirksam einzudämmen.<br />
Was ist Schwarzarbeit eigentlich genau?<br />
Schwarzarbeit ist letztlich nichts anderes als die Erlangung von Wettbewerbsvorteilen<br />
mit unlauteren Mitteln. Zu Recht erwarten deshalb die rechtstreuen<br />
Handwerksbetriebe, die sich an die bestehenden sozial- und arbeitsrechtlichen<br />
Vorschriften halten, dass der Staat entschieden gegen illegale Beschäftigung vorgeht.<br />
Umfragen zufolge kann sich fast jeder Zweite in Deutschland vorstellen, bei<br />
Gelegenheit selber einmal schwarz zu arbeiten. Dabei bleibt es meist nicht bei einem<br />
gelegentlichen Gefallen für Bekannte. Vielmehr arbeitet jeder Schwarzarbeiter<br />
durchschnittlich mehr als 420 Stunden im Jahr am Fiskus vorbei, was rd. einem<br />
Viertel der tariflichen Jahressollarbeitszeit entspricht.<br />
Über Umfang und Entwicklung der Schattenwirtschaft liegen aus der Natur der Sache<br />
heraus nur Schätzungen vor. Dem österreichischen Wirtschaftsprofessor Schneider<br />
nach hat das Niveau der Schattenwirtschaft in Deutschland bis 2005 mit 12,5% des<br />
BIP einen neuen Höchststand erreicht. In 2006 war seit mehr als 10 Jahren ein<br />
leichter Rückgang der Schwarzarbeit zu verzeichnen.<br />
Schwarzarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung findet vor allem in solchen Branchen<br />
statt, in denen häufig wechselnde und ungelernte Arbeitnehmer zum Einsatz kommen.<br />
Im Handwerk ist vor allem das Baugewerbe betroffen.<br />
Die hohe Steuer- und Abgabenbelastung ist nach wie vor einer der wesentlichen<br />
Gründe dafür, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf einem hohen Niveau<br />
verharren. Unser Mitgliedsverband, der Zentralverband des deutschen Baugewerbes<br />
(ZDB) geht davon aus, dass alleine im Baugewerbe rund 150.000 Beschäftigte illegal<br />
beschäftigt sind, d.h. nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn nach dem<br />
Bautarifvertrag erhalten.<br />
Die Schattenwirtschaft schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer,<br />
vernichtet Arbeitsplätze und verursacht Jahr für Jahr enorme Einnahmeausfälle der<br />
Sozialversicherungen und des Fiskus. Die Einnahmeausfälle bei<br />
Sozialversicherungen und Fiskus führen zu einer weiteren Erhöhung der
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Abgabenbelastung, was die Wachstumsdynamik der Schattenwirtschaft um ein<br />
Weiteres ansteigen lässt.<br />
Internationale, vergleichende Untersuchungen der OECD zeigen, dass das Ausmaß<br />
der Schattenwirtschaft nicht nur von der Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung,<br />
sondern auch vom Umfang der Arbeitslosigkeit und dem Regulierungsniveau des<br />
Arbeitsmarktes abhängt.<br />
Ein vom ZDH schon seit Jahren beklagtes Hauptproblem bei der Bekämpfung illegaler<br />
Beschäftigung ist der so genannte „Vollstreckungsnotstand“ von Bußgeldern<br />
gegenüber ausländischen Unternehmen. Nicht die Zahl der abgeschlossenen<br />
Bußgeldverfahren und die Höhe der verhängten Bußgelder ist entscheidend, sondern<br />
die Zahl der rechtskräftigen Bußgeldverfahren und die Höhe der vollstreckten<br />
Bußgelder sowie der abgeschöpften wirtschaftlichen Vorteile.<br />
Was sind wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft?<br />
Die bisherigen Gegenmaßnahmen setzen vorrangig auf Kontrolle und Sanktionen. Alle<br />
diesbezüglichen Erfahrungen zeigen jedoch, dass Therapieansätze, die lediglich die<br />
Symptome der Schattenwirtschaft bekämpfen, das Problem insgesamt nicht lösen<br />
können. Kontrollen und Sanktionen tragen weiter zur Bürokratisierung bei und können<br />
daher sogar den Umfang schattenwirtschaftlicher Aktivitäten noch erhöhen. In jedem<br />
Fall beeinträchtigen sie auch die gesetzestreuen Unternehmen.<br />
Mit reiner Sanktionspolitik kann ohnehin allenfalls dem „harten Kern“ der<br />
Schattenwirtschaft begegnet werden wie etwa der illegalen Beschäftigung von<br />
Ausländern. Bezüglich der "alltäglichen" Schwarzarbeit laufen verschärfte Razzien<br />
und höhere Strafen jedoch in der Regel ins Leere. Andernfalls wäre nicht zu erklären,<br />
warum auf der einen Seite die Sanktionsmechanismen bisher immer weiter verschärft<br />
wurden, die schattenwirtschaftliche Wertschöpfung gleichwohl fast durchgängig weiter<br />
steigt.<br />
Dem großen, im Handwerk weit verbreiteten und durch Kontrollen kaum erfassbaren<br />
Teil der Schwarzarbeit im privaten Bereich kann jedoch nur auch durch eine wirksame<br />
Prävention durch konsequente Aufklärung entgegengewirkt werden.<br />
Lassen Sie mich als Beispiel hierfür die Einführung des Steuerbonus für<br />
Handwerksleistungen gem. § 35 Abs. 2 EStG anführen.<br />
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind<br />
ab dem 1. Januar 2006 Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und<br />
Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden,<br />
steuerlich begünstigt gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG. So ermäßigen 20 Prozent<br />
entsprechend nachgewiesener Aufwendungen von maximal 3.000 Euro die tarifliche<br />
Einkommensteuer bis zu einem Betrag von max. 600 Euro. Eine Umfrage unter<br />
Handwerksbetrieben für das Jahr 2006 hat gezeigt, dass der Steuerbonus erhebliche<br />
positive Impulse für die Nachfrage nach legalen Handwerkerleistungen ausgelöst hat.<br />
Die informierte Öffentlichkeit nahm diese Gelegenheit, legale Handwerkerleistungen<br />
teilweise auch noch von der Steuer abzusetzen, gerne wahr.<br />
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen von Prof. Dr. Friedrich Schneider,<br />
Universität Linz, ist durch die Einführung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen<br />
im Jahr 2006 die Schwarzarbeit um bis zu 4 Mrd. Euro zurückgegangen. Das Potential
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
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Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
der Schwarzarbeit ist jedoch bereits im Jahr 2007 wieder aufgrund der Erhöhung der<br />
Mehrwertsteuer um bis zu 5 Mrd. Euro gestiegen.<br />
Für eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist es<br />
aus Sicht des Handwerks weiterhin unerlässlich, die Abgabenlast auf den Faktor<br />
Arbeit zu senken und nicht nur die Symptome der hohen Belastung regulärer<br />
Beschäftigung in Deutschland zu bekämpfen. Zwar stellt die Bundesregierung in<br />
ihrem Aktionsprogramm richtigerweise fest: " Bezahlbare legale Arbeit ist der beste<br />
Weg, um Schwarzarbeit zurückzudrängen".<br />
Zugleich steigt allerdings der Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Erhöhung des<br />
Pflegeversicherungsbeitrags und der Einführung des Gesundheitsfonds wieder auf<br />
deutlich über 40% des Bruttolohns an. Damit wird entscheidend das Ziel der<br />
Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung konterkariert.<br />
Wichtig wäre jetzt als erster Schritt eine deutlichen Senkung des Beitrags zur<br />
Arbeitslosenversicherung.<br />
Daneben sollte der Steuerbonus für Handwerksleistungen bei der Einkommensteuer<br />
an die Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent<br />
angepasst werden. Der Steuerbonus in Höhe von bis zu 600 Euro von 3.000 Euro<br />
Rechnungssumme war mit 20 Prozent gegenüber einer Mehrwertsteuerbelastung in<br />
Höhe von 16 Prozent ein effektives Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im<br />
privaten Bereich. Nach Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 19<br />
Prozent hat dieses Instrument einen Großteil der Attraktivität verloren.<br />
Der Steuerbonus sollte daher sowohl vom Volumen als auch von der Höhe der<br />
Abziehbarkeit nachjustiert werden.<br />
Der Prozentsatz, zu dem von dem Höchstbetrag ein Abzug von der Steuerschuld<br />
vorgenommen werden kann, sollte unserer Ansicht nach von derzeit 20% auf 25%<br />
erhöht werden. Nur so kann das Instrument des Steuerbonus angesichts der zum<br />
1.1.2007 von 16% auf 19% angehobenen Mehrwertsteuer wieder die Attraktivität<br />
zurückgewinnen, die es im Jahr 2006 zu einem vollen Erfolg gemacht hat.<br />
Daneben sollte die mit der Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz teilweise<br />
abgeschaffte Ahndungs- und Verfolgungsmöglichkeit von Werbung für Schwarzarbeit<br />
wieder gesetzlich geregelt werden.<br />
Einnahmen, die die Länder im Rahmen der Schwarzarbeits- und<br />
Steuerbetrugsbekämpfung erzielen, sollten konsequent zur Verbesserung der<br />
personellen und sachlichen Ausstattung dieser Stellen genutzt werden.<br />
Mit derzeit rund 7.000 Kontrolleuren und durch eine enge Zusammenarbeit mit den<br />
betroffenen Fachverbänden, schafft es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine<br />
gewisse Kontrollintensität zumindest im Baugewerbe zu gewährleisten. Doch in dem<br />
Maße, in dem immer mehr Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einbezogen<br />
worden sind (Gebäudereiniger-Handwerk mit rd. 600.000 Arbeitnehmern) bzw.<br />
einbezogen werden sollen (acht Branchen mit rd. 1,4 Mio. Arbeitnehmern haben<br />
entsprechende Anträge gestellt), müsste die Zahl der Mitarbeiter der FKS<br />
entsprechend erhöht werden, um eine Verwässerung der Kontrollintensität und<br />
Kontrolleffektivität zu verhindern.
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Die Finanzbehörden der Länder müssen besser zusammenarbeiten und die<br />
Möglichkeiten des Informationsaustausches effektiv nutzen.<br />
Hierzu sollten insbesondere die Informationswege beim Bund zentralisiert werden.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten muss zur<br />
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität verbessert werden.<br />
Daneben müssen die Finanzverwaltungen und Verfolgungsbehörden zu einer<br />
effektiven Bekämpfung der Schattenwirtschaft mit moderner und vernetzter EDV<br />
ausgestattet werden.<br />
Dass derartige Maßnahmen wirksam und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch<br />
notwendig sind, zeigen auch die Erfolge, die das sog. "Neusser Modell" und das<br />
"Gifhorner Modell", an dem Sie, verehrte Damen und Herren, ja auch wesentlich<br />
beteiligt sind, hervorgebracht haben.<br />
Die dort praktizierte Konzentration der Schwarzarbeitsbekämpfung bei gut<br />
ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, die auch behörden- und<br />
länderübergreifende Zusammenarbeit, eine ganzheitliche Vorgehensweise sowie der<br />
konsequente Dialog mit den Betroffenen können nur als Vorbild dienen.<br />
Tatsächliche Erfolge können auch in Zukunft nur dann erzielt werden, wenn dieser<br />
Weg gemeinsam weiter beschritten wird und daneben auch die tieferen Ursachen des<br />
Problems angegangen werden.<br />
Daher freue ich mich jetzt mit Ihnen gemeinsam auf die folgenden Vorträge und eine<br />
fruchtbare Diskussion. Vielen Dank.<br />
Rechtsanwalt Heiko Taubert (ZDH)<br />
Grußwort von Rechtsanwalt Andreas Bierich,<br />
stellv. Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gifhorn und<br />
Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Braunschweig<br />
zum <strong>Bundesfahndertreffen</strong> am 17. September 2008 in Gifhorn<br />
- Es gilt das gesprochene Wort -<br />
Schwarzarbeitsbekämpfung: Kreishandwerkerschaft Gifhorn fordert Änderung<br />
der Rahmenbedingungen<br />
Sehr geehrte Frau Landrätin Lau,<br />
sehr geehrter Herr Ministerialrat Finke-Gröne,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Namen von Vorstand und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Gifhorn<br />
begrüße ich Sie heute zum <strong>Bundesfahndertreffen</strong> in Gifhorn. Sie haben mit der<br />
Wahl der Stadt Gifhorn als Tagungsort eine besonders gute Wahl getroffen. Das
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
„Gifhorner Modell“ steht für eine effektive Verfolgung der Schwarzarbeit im<br />
Handwerk. Insbesondere die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem<br />
<strong>Landkreis</strong> Gifhorn und der Kreishandwerkerschaft Gifhorn hat hier Früchte<br />
getragen. Dies spiegelt sich insbesondere wieder in der Höhe der verhängten<br />
Bußgelder, von denen im Zeitraum 1996 bis 2004 durchschnittlich 83 %<br />
kassenwirksam wurden, also auch tatsächlich von den Schwarzarbeitern gezahlt<br />
wurden. Allerdings musste man auch feststellen, dass die unerlaubte<br />
Handwerksausübung durch die Tätigkeit der Schwarzarbeitsfahnder im <strong>Landkreis</strong><br />
Gifhorn in benachbarte Kreise abgedrängt wurden, die die Verfolgung unerlaubter<br />
Handwerksausübung nicht sonderlich forcieren. Hier gilt es den Hebel anzusetzen:<br />
Es kann nicht sein, dass unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit<br />
regional unterschiedlich begegnet wird. Die Bildung einer zentralen<br />
Koordinierungsstelle zur Bekämpfung unerlaubter Handwerksausübung auf<br />
Länderebene ist daher längst überfällig.<br />
Natürlich hat der Staat durch das 2004 beschlossene<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz seine Bemühungen zur Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit verstärkt. Allerdings sind diese Bemühungen, so ein Bericht des<br />
Bundesrechnungshofes, erfolglos geblieben. Denn eine Verringerung der<br />
Schwarzarbeit konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus haben die<br />
zollamtlichen Aktivitäten der Schwarzarbeitsfahnder den Steuerzahler allein im Jahr<br />
2005 gut 350 Mio. Euro gekostet. Dies ist quasi ein Offenbarungseid des Staates<br />
bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.<br />
Was tun? Eine alte und an dieser Stelle aber umso berechtigtere Forderung des<br />
Handwerks ist die Senkung der Lohnszusatzkosten. Denn diese führen aktuell dazu,<br />
dass für viele Menschen die Bezahlbarkeit einer seriös kalkulierten<br />
Handwerksstunde nur schwer möglich ist. Explodierende Energiekosten, die nicht<br />
einhergehen mit einem gleichzeitig angepassten Lohn- und Gehaltsniveau der<br />
Verbraucher, bewirken, dass noch mehr Menschen als bisher Abstand von der<br />
Überlegung nehmen, einen legal arbeitenden Handwerksbetrieb mit Werkleistungen<br />
zu betrauen. Eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf unter 3 %<br />
zum 01 Januar 2009 wäre hier ein Schritt in die richtige Richtung. Nur dann wenn<br />
legale handwerkliche Arbeit auch bezahlbar ist, besteht eine Chance, gesetzwidrige<br />
Aktivitäten zu verhindern. Sofern dies nicht geschieht, wird sich definitiv auch für<br />
die Zukunft nichts an der derzeitigen Situation ändern.<br />
Darüber hinaus muss zukünftig auch ein besonderer Schwerpunkt auf die<br />
Aufklärung gelegt werden. Das Unrechtsbewusstsein der meisten Bürgerinnen und<br />
Bürger über ihr eigenes Verhalten ist in vielen Fällen kaum vorhanden,<br />
beispielsweise dann, wenn handwerkliche Leistungen ohne Rechnung beglichen<br />
werden. Hier gilt es, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen und an den<br />
Verbraucher zu appellieren, das eigene Verhalten zu überdenken.<br />
Dennoch muss man zukünftig auch diejenigen verfolgen, die durch illegale Arbeit<br />
die Sozialversicherung betrügen, Steuerausfälle verursachen, den Arbeitsplatz<br />
ihres Nachbarn gefährden und Ausbildungsplätze, die nur die legal arbeitenden<br />
Handwerksbetriebe zur Verfügung stellen können. Ich wünsche Ihrer Tagung daher<br />
einen guten Verlauf und bin mir sicher, dass von dieser Tagung neue Impulse zur<br />
noch effektiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit ausgehen werden.<br />
Vielen Dank<br />
RA Andreas Bierich
<strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong> 2008<br />
17. + 18.09.2008<br />
in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des <strong>Landkreis</strong>es Gifhorn<br />
- <strong>Pressemappe</strong> - inkl. Grußworte -<br />
Gifhorn, Halle (Saale), Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Die <strong>Pressemappe</strong> zum <strong>11.</strong> <strong>Bundesfahndertreffen</strong><br />
ist (ab 18.09.2009) auch digital erhältlich<br />
unter:<br />
http://www.oldenburg-kreis.de/pdf/BFT2008_<strong>Pressemappe</strong>.pdf<br />
Verantwortlich:<br />
Organisationsteam aus<br />
Gifhorn, Halle, Neuss-Grevenbroich, Wildeshausen<br />
Regional örtliche Ansprechpartner:<br />
Gifhorn:<br />
Heinrich Kahle, Petra Wohl<br />
<strong>Landkreis</strong> Gifhorn<br />
Tel: 05371-82255 bzw. 0172-5435021;<br />
Mail: bkSchwarzarbeit@aol.com<br />
Halle (Saale):<br />
Dirk Neumann<br />
Handwerkskammer Halle (Saale)<br />
Tel: 0345-2999160<br />
Mail: recht@hwkhalle.de<br />
Neuss-Grevenbroich:<br />
Hans-Werner Niesen<br />
Rhein-Kreis Neuss<br />
Tel: 02181-6013220 bzw. 0172-9439014<br />
Mail: Hans-Werner.Niesen@rhein-kreis-neuss.de<br />
Wildeshausen:<br />
Peter Breitkopf<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
Tel: 04431-85214 bzw. 0173-2466276<br />
Mail: schwarzarbeit@oldenburg-kreis.de