Antrag Kleiner Waffenschein - Landkreis Oldenburg
Antrag Kleiner Waffenschein - Landkreis Oldenburg
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<strong>Antrag</strong> auf Erteilung eines Kleinen <strong>Waffenschein</strong>s<br />
Name Vorname Geburtsname<br />
Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />
Vor- und Familienname der Eltern (ggf. Geburtsname) Familienstand Vor- und Familienname des Ehegatten (ggf. Geburtsname)<br />
erlernter Beruf der/des <strong>Antrag</strong>stellenden<br />
derzeit ausgeübter Beruf<br />
Wohnung (auch Nebenwohnungen)<br />
Telefon<br />
Seit wann sind Sie ununterbrochen in der Bundesrepublik wohnhaft?<br />
Wann waren Sie erstmals im Gebiet der Bundesrepublik wohnhaft:<br />
Wohnungen in den letzten fünf Jahren<br />
Datum Gemeinde <strong>Landkreis</strong> Land<br />
Leiden Sie an körperlichen oder geistigen Mängeln (z.B. Beeinträchtigung der Sehfunktion)?<br />
Nein<br />
Ja, wie folgt:<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
32.83doc
Hinweise:<br />
Der „Kleine <strong>Waffenschein</strong>“ ist nur dann erforderlich, wenn eine frei verkäufliche Schreckschuss-,<br />
Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb des befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes<br />
Haus/Grundstück, Geschäftsräume) geführt werden soll.<br />
Frei verkäuflich ist eine solche Waffe dann, wenn sie mit folgenden Zulassungszeichen versehen ist:<br />
PTB<br />
........<br />
Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Umzügen, Volksfesten,<br />
Sportveranstaltungen, Märkten, Messen, Ausstellungen u.ä.) ist grundsätzlich verboten (§ 42 Abs. 1<br />
WaffG).<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kleine <strong>Waffenschein</strong> nicht zum Schießen in<br />
öffentlichen Bereichen berechtigt. Hierzu ist grundsätzlich eine Schießerlaubnis gem. § 12 Abs. 4 des<br />
Waffengesetzes erforderlich, die anlassbezogen gesondert zu beantragen ist. Dies gilt auch für das<br />
Schiessen mit Leuchtmunition zum Jahreswechsel.<br />
Auch eventuelle <strong>Antrag</strong>sablehnungen sind gebührenpflichtig!<br />
Der <strong>Antrag</strong> ist zu richten an:<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
Untere Waffenbehörde<br />
Delmenhorster Str. 6<br />
27793 Wildeshausen<br />
Von der Waffenbehörde auszufüllen!<br />
<strong>Antrag</strong> geprüft<br />
BRZ keine Eintragungen unerhebliche Eintragungen Unzuverlässigkeit<br />
Gemeinde keine Bedenken Bedenken<br />
Polizei keine Bedenken Verfahren anhängig<br />
Kleinen <strong>Waffenschein</strong> ausstellen ablehnen<br />
Wildeshausen, den<br />
Hdz.