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Antrag Kleiner Waffenschein - Landkreis Oldenburg

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<strong>Antrag</strong> auf Erteilung eines Kleinen <strong>Waffenschein</strong>s<br />

Name Vorname Geburtsname<br />

Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />

Vor- und Familienname der Eltern (ggf. Geburtsname) Familienstand Vor- und Familienname des Ehegatten (ggf. Geburtsname)<br />

erlernter Beruf der/des <strong>Antrag</strong>stellenden<br />

derzeit ausgeübter Beruf<br />

Wohnung (auch Nebenwohnungen)<br />

Telefon<br />

Seit wann sind Sie ununterbrochen in der Bundesrepublik wohnhaft?<br />

Wann waren Sie erstmals im Gebiet der Bundesrepublik wohnhaft:<br />

Wohnungen in den letzten fünf Jahren<br />

Datum Gemeinde <strong>Landkreis</strong> Land<br />

Leiden Sie an körperlichen oder geistigen Mängeln (z.B. Beeinträchtigung der Sehfunktion)?<br />

Nein<br />

Ja, wie folgt:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

32.83doc


Hinweise:<br />

Der „Kleine <strong>Waffenschein</strong>“ ist nur dann erforderlich, wenn eine frei verkäufliche Schreckschuss-,<br />

Reizstoff- oder Signalwaffe außerhalb des befriedeten Besitztums (eigene Wohnung, eigenes<br />

Haus/Grundstück, Geschäftsräume) geführt werden soll.<br />

Frei verkäuflich ist eine solche Waffe dann, wenn sie mit folgenden Zulassungszeichen versehen ist:<br />

PTB<br />

........<br />

Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Umzügen, Volksfesten,<br />

Sportveranstaltungen, Märkten, Messen, Ausstellungen u.ä.) ist grundsätzlich verboten (§ 42 Abs. 1<br />

WaffG).<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kleine <strong>Waffenschein</strong> nicht zum Schießen in<br />

öffentlichen Bereichen berechtigt. Hierzu ist grundsätzlich eine Schießerlaubnis gem. § 12 Abs. 4 des<br />

Waffengesetzes erforderlich, die anlassbezogen gesondert zu beantragen ist. Dies gilt auch für das<br />

Schiessen mit Leuchtmunition zum Jahreswechsel.<br />

Auch eventuelle <strong>Antrag</strong>sablehnungen sind gebührenpflichtig!<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist zu richten an:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

Untere Waffenbehörde<br />

Delmenhorster Str. 6<br />

27793 Wildeshausen<br />

Von der Waffenbehörde auszufüllen!<br />

<strong>Antrag</strong> geprüft<br />

BRZ keine Eintragungen unerhebliche Eintragungen Unzuverlässigkeit<br />

Gemeinde keine Bedenken Bedenken<br />

Polizei keine Bedenken Verfahren anhängig<br />

Kleinen <strong>Waffenschein</strong> ausstellen ablehnen<br />

Wildeshausen, den<br />

Hdz.

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