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Lesen - Oberhessischer Geschichtsverein Gießen eV

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III. Rezensionen<br />

Impressum:<br />

Herausgegeben vom Vorstand des Oberhessischen<br />

<strong>Geschichtsverein</strong>s Gießen e.V.<br />

Redaktion:<br />

Manfred Blechschmidt, Michael Breitbach, Eva-Marie Felschow,<br />

Susanne Gerschlauer und Dagmar Klein<br />

ISSN: 0342-1189<br />

Für Form und Inhalt der Aufsätze in den „Mitteilungen“<br />

sind die Verfasser verantwortlich.<br />

Der Oberhessische <strong>Geschichtsverein</strong> e.V. ist bemüht, Aufsätze und Informationen<br />

aus aktuellen und älteren Ausgaben der „Mitteilungen“ bei Freigabe durch die<br />

jeweilige Autorin oder den jeweiligen Autor unter einem entsprechend liberalen<br />

Copyright (de.creativecommons.org) digital auf seiner Internetseite www.ohggiessen.de<br />

auch online zur Verfügung zu stellen, und unterstützt damit die Open-<br />

Access-Initiative, wissenschaftliche Information frei zugänglich zu machen:<br />

Creative Commons License Deed<br />

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Das Commons Deed ist eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher<br />

Sprache.<br />

Ewald Grothe (Hg.): Ludwig Hassenpflug:<br />

Denkwürdigkeiten aus<br />

der Zeit des zweiten Ministeriums<br />

1850-1855. Bearbeitet, kommentiert<br />

und eingeleitet von Ewald Grothe.<br />

Transkribiert von Rüdiger Ham,<br />

Marburg. N. G. Elwert-Verlag 2008<br />

(Veröffentlichungen der Historischen<br />

Kommission für Hessen, 48,11;<br />

Politische und parlamentarische<br />

Geschichte des Landes Hessen, 34).<br />

XXVI, 425 S.<br />

Hans Daniel Ludwig Friedrich Hassenpflug<br />

(1794-1862) zählt zu den<br />

wichtigsten Figuren der kurhessischen<br />

politischen Geschichte im 19. Jahrhunderts<br />

und zu einem herausragenden<br />

Vertreter der kleinstaatlichen<br />

Reaktionspolitik in Deutschland. Er<br />

war ein Konservativer, ein Gegner der<br />

Revolution schlechthin, und beim<br />

Kampf gegen den Konstitutionalismus<br />

stand er an vorderster Front. Zweimal,<br />

1832 bis 1837 sowie 1850 bis 1855,<br />

führte er als Minister (in den fünfziger<br />

Jahren de jure als Innen- und Justizminister)<br />

den Kampf gegen konstitutionell-liberale<br />

und potentiell parlamentarische<br />

Elemente der Verfassung.<br />

Beide Male handelte er im Auftrag<br />

Friedrich Wilhelms, des letzten hessischen<br />

Kurfürsten, der in der ersten<br />

Regierungszeit Hassenpflugs allerdings<br />

lediglich als Kurprinz und so<br />

genannter Mitregent die monarchische<br />

Gewalt innehatte, während sich der<br />

Vater Wilhelm II. wegen seiner Verfassungspolitik<br />

und vor allem wegen<br />

der Beziehung zu seiner Mätresse aus<br />

Kassel zurückziehen musste. Nach<br />

dem Erlass der Verfassung vom<br />

Januar 1831, der wohl liberalsten und<br />

modernsten im Deutschen Bund, war<br />

es Aufgabe Ludwig Hassenpflugs,<br />

eine strikt konservative Politik zu<br />

betreiben und die Verfassungspraxis<br />

an die Grenze des im restaurativen<br />

Sinn Möglichen zu führen. Das tat er<br />

mit leidlichem Erfolg, jedenfalls so<br />

energisch, dass er nicht nur das Verfassungsleben<br />

in Kurhessen zum<br />

Erstarren brachte und zum Beispiel<br />

Verfassungsbefürworter wie den<br />

Marburger Staatsrechtslehrer Sylvester<br />

Jordan drangsalierte, sondern sich<br />

auch den Beinamen „Hessenfluch“<br />

einhandelte. Nach der Revolution von<br />

1848/49 war sein Auftrag fast noch<br />

brisanter: Es ging um den Übergang<br />

zur Reaktion und die Revision der<br />

Verfassung. Nach der Steuerverweigerung<br />

des Landtags verhängte die<br />

kurhessische Regierung den Kriegszustand<br />

und führte - auch gegen die<br />

Widerspenstigkeit des Offizierskorps<br />

und der Zivilbeamten - eine Bundesexekution<br />

herbei. Schon zeitgenössisch<br />

entbrannten um den kurhessischen<br />

Verfassungskonflikt breite<br />

politische und verfassungsrechtliche<br />

Kontroversen, die im Grunde bis in<br />

die jüngste Zeit in der historischen<br />

und juristischen Literatur nachgefochten<br />

werden.<br />

In dieser Situation kommt eine Edition<br />

der Erinnerungen Hassenpflugs<br />

an seine zweite Ministerzeit gerade<br />

recht. Hassenpflug hat den Text im<br />

Rahmen umfangreicherer, aber unvollendeter<br />

Bemühungen um seine<br />

Memoiren verfasst. Die Veröffentlichung<br />

plante er noch zu Lebzeiten,<br />

wenn auch ohne Erfolg. Es ging ihm<br />

darum, sein Bild für die Nachwelt<br />

MOHG 94 (2009) 247

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