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Tox-Fibel - OFD Hannover

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Seite 22 von 40<br />

Grundlagen der Human- und Ökotoxikologie<br />

4.2 Grenzwerte für Luftschadstoffe<br />

Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes des Menschen bzw. seiner Umwelt vor<br />

Schadstoffen in der Luft werden von der Kommission zur Reinhaltung der Luft beim Verband<br />

Deutscher Ingenieure Maximale Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) auf der Basis<br />

toxikologisch relevanter Informationen festgelegt und begründet. Diese Grenzwerte werden<br />

für Dauereinwirkungen als 24-Stunden-Mittelwerte oder größere Zeiträume (Monats- oder<br />

Jahresmittel) und für kurzfristige Einwirkungen als ½-Stunden-Mittelwerte angegeben.<br />

Für krebserzeugende oder das Erbgut schädigende Stoffe, für die sich keine Schwellendosis<br />

festlegen läßt, werden Vorsorgewerte zur Immissionsbegrenzung als Entscheidungshilfe bei<br />

der Risikoabschätzung vorgeschlagen.<br />

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) regelt auf der Basis dieser<br />

toxikologisch begründeten Werte die Emissionen und Immissionen von Stoffen für genehmigungspflichtige<br />

Anlagen.<br />

4.3 Grenzwerte für Nahrungsmittel<br />

Zum Ausschluß einer permanenten Gefährdung des Menschen durch Chemikalien in<br />

Lebensmitteln werden für viele Zusatzstoffe (z.B. gezielt zugesetzte Qualitätsverbesserer<br />

und Farbstoffe), Rückstände (Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel) sowie andere chemische<br />

und biologische Verunreinigungen duldbare tägliche Aufnahmemengen angegeben.<br />

Unter Berücksichtigung des Körpergewichtes kann ein Mensch nach gegenwärtigem<br />

Wissensstand diese Menge des jeweiligen Schadstoffes täglich und lebenslang ohne<br />

erkennbares Risiko aufnehmen. Als toxikologische Basis wird hier der in Tierversuchen<br />

ermittelte NOAEL-Wert verwendete. Dabei handelt es sich um die Dosis, bei der keine<br />

erkennbare Wirkung mehr festgestellt werden konnte (engl. No observed adverse effect<br />

level). Unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren, die die Übertragbarkeit des Ergebnisses<br />

aus dem Tierversuch auf die möglichen Wirkungen beim Menschen vorsorglich<br />

berücksichtigen, werden ADI-Werte (engl. Acceptable daily intake) als duldbare tägliche<br />

Aufnahmemengen eines Stoffes berechnet. Diese ermittelte Menge wird anteilig auf die<br />

Nahrungsmittel verteilt, die mit dem Stoff kontaminiert sein können und in Verordnungen des<br />

Lebensmittelgesetzes als Höchstmengen festgelegt.<br />

Da Trinkwasser als besonders sensitives Produkt angesehen wird, sind Verunreinigungen<br />

grundsätzlich unerwünscht. Deshalb orientieren sich die Grenzwerte in diesem Bereich<br />

(TrinkwV=Trinkwasserverordnung) zumeist an der analytischen Nachweisgrenze des Stoffes<br />

und nicht ausschließlich an den toxikologischen Daten. Sie sind aus diesem Grund eher als<br />

vorsorgliche Minimalwerte anzusehen. Aus Vorsorgegründen werden höhere Sicherheitsfaktoren<br />

als bei der Ermittlung des ADI-Wertes verwendet, um auch dem Schutz empfindlicher<br />

Zielgruppen (z.B. Kinder und Schwangere) gerecht zu werden.<br />

4.4 Gesetzliche Regelungen<br />

Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die direkt dem Schutz der menschlichen<br />

Gesundheit vor gefährlichen chemischen Stoffen dienen. Eine Übersicht über das<br />

Gefahrstoffrecht gibt Tabelle 9. Dabei erfaßt das allgemeine Gefahrstoffrecht alle chemischen<br />

Stoffe, vor deren Einwirkungen der Mensch und die Umwelt geschützt werden sollen.<br />

Die Rechtsnormen des besonderen Gefahrstoffrechtes regeln Zulassungsverfahren, Anwendung<br />

und andere Grundpflichten beim Umgang mit und beim Schutz vor speziellen Stoffgruppen.<br />

Mai 1998

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