Tox-Fibel - OFD Hannover
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Grundlagen der Human- und Ökotoxikologie<br />
4.2 Grenzwerte für Luftschadstoffe<br />
Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes des Menschen bzw. seiner Umwelt vor<br />
Schadstoffen in der Luft werden von der Kommission zur Reinhaltung der Luft beim Verband<br />
Deutscher Ingenieure Maximale Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) auf der Basis<br />
toxikologisch relevanter Informationen festgelegt und begründet. Diese Grenzwerte werden<br />
für Dauereinwirkungen als 24-Stunden-Mittelwerte oder größere Zeiträume (Monats- oder<br />
Jahresmittel) und für kurzfristige Einwirkungen als ½-Stunden-Mittelwerte angegeben.<br />
Für krebserzeugende oder das Erbgut schädigende Stoffe, für die sich keine Schwellendosis<br />
festlegen läßt, werden Vorsorgewerte zur Immissionsbegrenzung als Entscheidungshilfe bei<br />
der Risikoabschätzung vorgeschlagen.<br />
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) regelt auf der Basis dieser<br />
toxikologisch begründeten Werte die Emissionen und Immissionen von Stoffen für genehmigungspflichtige<br />
Anlagen.<br />
4.3 Grenzwerte für Nahrungsmittel<br />
Zum Ausschluß einer permanenten Gefährdung des Menschen durch Chemikalien in<br />
Lebensmitteln werden für viele Zusatzstoffe (z.B. gezielt zugesetzte Qualitätsverbesserer<br />
und Farbstoffe), Rückstände (Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel) sowie andere chemische<br />
und biologische Verunreinigungen duldbare tägliche Aufnahmemengen angegeben.<br />
Unter Berücksichtigung des Körpergewichtes kann ein Mensch nach gegenwärtigem<br />
Wissensstand diese Menge des jeweiligen Schadstoffes täglich und lebenslang ohne<br />
erkennbares Risiko aufnehmen. Als toxikologische Basis wird hier der in Tierversuchen<br />
ermittelte NOAEL-Wert verwendete. Dabei handelt es sich um die Dosis, bei der keine<br />
erkennbare Wirkung mehr festgestellt werden konnte (engl. No observed adverse effect<br />
level). Unter Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren, die die Übertragbarkeit des Ergebnisses<br />
aus dem Tierversuch auf die möglichen Wirkungen beim Menschen vorsorglich<br />
berücksichtigen, werden ADI-Werte (engl. Acceptable daily intake) als duldbare tägliche<br />
Aufnahmemengen eines Stoffes berechnet. Diese ermittelte Menge wird anteilig auf die<br />
Nahrungsmittel verteilt, die mit dem Stoff kontaminiert sein können und in Verordnungen des<br />
Lebensmittelgesetzes als Höchstmengen festgelegt.<br />
Da Trinkwasser als besonders sensitives Produkt angesehen wird, sind Verunreinigungen<br />
grundsätzlich unerwünscht. Deshalb orientieren sich die Grenzwerte in diesem Bereich<br />
(TrinkwV=Trinkwasserverordnung) zumeist an der analytischen Nachweisgrenze des Stoffes<br />
und nicht ausschließlich an den toxikologischen Daten. Sie sind aus diesem Grund eher als<br />
vorsorgliche Minimalwerte anzusehen. Aus Vorsorgegründen werden höhere Sicherheitsfaktoren<br />
als bei der Ermittlung des ADI-Wertes verwendet, um auch dem Schutz empfindlicher<br />
Zielgruppen (z.B. Kinder und Schwangere) gerecht zu werden.<br />
4.4 Gesetzliche Regelungen<br />
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die direkt dem Schutz der menschlichen<br />
Gesundheit vor gefährlichen chemischen Stoffen dienen. Eine Übersicht über das<br />
Gefahrstoffrecht gibt Tabelle 9. Dabei erfaßt das allgemeine Gefahrstoffrecht alle chemischen<br />
Stoffe, vor deren Einwirkungen der Mensch und die Umwelt geschützt werden sollen.<br />
Die Rechtsnormen des besonderen Gefahrstoffrechtes regeln Zulassungsverfahren, Anwendung<br />
und andere Grundpflichten beim Umgang mit und beim Schutz vor speziellen Stoffgruppen.<br />
Mai 1998