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Optionen der Biomassenutzung in Fernwärmenetzen in Polen

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8. März 2005<br />

www.ie-leipzig.de<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für den<br />

Biomassee<strong>in</strong>satz<br />

± Verordnung zum Energiegesetz 05/2003:<br />

Verpflichtung für Wärmeunternehmen, Wärme aus<br />

nichtkonventionellen Quellen bed<strong>in</strong>gungslos zu kaufen<br />

± Anschluss muss vorhanden se<strong>in</strong><br />

± Endverbraucherpreis darf nicht unzumutbar steigen<br />

ke<strong>in</strong>e Obergrenze für EE def<strong>in</strong>iert<br />

Höhe und Laufzeit <strong>der</strong> Verträge s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zelvertraglich zu<br />

regeln<br />

Preise s<strong>in</strong>d durch Regulierungsbehörde zu genehmigen<br />

Für Altanlagen nur Anerkennung <strong>der</strong> letztjährigen Preise +<br />

RPI<br />

Für Neuanlagen Anerkennung von Preisen, die e<strong>in</strong>e<br />

Ref<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong>nerhalb nicht weniger als 6 Jahren<br />

ermöglichen, bei begrenzten Preissteigerungen<br />

Ke<strong>in</strong>e Aussagen zu den anerkannten Kapitalkosten<br />

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