Preisliste zum Download - Öger Tours

Preisliste zum Download - Öger Tours Preisliste zum Download - Öger Tours

02.05.2014 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Thomas Cook Austria AG unter den Veranstalterkürzeln OES und OGO: ge, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu. 7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 8. Änderungen des Vertrages Leistungsänderungen nach Antritt der Reise - Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstö-rungen) dargestellt sind. - Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten. 9. Auskunftserteilung an Dritte Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben. 10. Allgemeines Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen. Ergänzende Bestimmungen zu Teil B der ARB 1992 („Das Reisebüro als Veranstalter“) für alle von der Thomas Cook Austria AG veranstalteten Reisen: Bitte beachten Sie den nachstehenden Text, denn er wird zusammen mit Teil B der ARB 1992 Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen Reiseveranstaltungsvertrages. Diejenigen Bestimmungen des Teiles B der ARB 1992, die im nachfolgenden ausdrücklich nicht anerkannt werden, werden nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages. 1. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlung des Reisepreises Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Reisebeschreibung in unseren Prospekten bzw im Internet bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei Buchungen über das Internet erfolgt unsere Annahmeerklärung durch Übersendung der Buchungsbestätigung. Bei derartigen Buchungen können Zahlungen schuldbefreiend ausschließlich an uns geleistet werden. Bei der Buchung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, werden 10% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Die kompletten Reiseunterlagen erhalten Sie 14 bis 20 Tage vor Reiseantritt zugestellt. Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt bei Ihnen eingelangt sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Fälligkeitszeitpunkten. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wird berechtigt, nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn im Hinblick auf den üblichen Postlauf für die Übermittlung einer Mahnung und im Hinblick auf die üblichen Bankzeiten nicht mehr rechtzeitig vor Reisebeginn mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist. In diesem Fall werden wir Ihnen die entsprechenden Stornokosten gemäß Punkt 7. der ergänzenden Bestimmungen zu den ARB 1992 verrechnen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen. Bei Buchungen innerhalb von acht Tagen vor Reiseantritt werden die Reiseunterlagen am Flughafen (Thomas Cook Austria / Neckermann Service-Schalter) gegen Vorlage der Reiseanmeldung und des von der Bank quittierten Bareinzahlungsbeleges (kein SB-Stempel, keine Überweisungen) ausgegeben. Das gilt für Flugpauschalreisen, nicht bei Buchungen mit eigener Anreise — in diesem Fall erhalten Sie die Reiseunterlagen per E-Mail oder per Fax. Bareinzahlungen sind am Flughafen nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei kurzfristigen Buchungen, möglich. Für die Ausgabe Ihrer Reiseunterlagen am Flughafen fällt ein Serviceentgelt in der Höhe von € 3,00 pro Buchung an. Im Falle einer Bezahlung Ihrer Reise am Flughafen erhöht sich dieses Serviceentgelt auf € 23,00 pro Buchung. Die Bezahlung der Reise mit Kreditkarten sowie per Lastschrift ist möglich. Für Fragen betreffend die Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich an uns. Sofern sich unser Angebot nach Drucklegung des Kataloges ändert bzw. sich der Internetauftritt ändern sollte oder Druck- bzw. Schreibfehler festgestellt wurden, teilen wir (bzw. Ihr Reisebüro) Ihnen diese Abweichungen mit. 2. Übertragung der Reiseveranstaltung Mitunter kann es dazu kommen, dass es seitens der Fluglinie nicht möglich ist, Linienflüge auf andere Personen umzubuchen. Bei 158 Reiseveranstaltungen, die Linienflüge beinhalten, hängt daher Ihr Recht, die Reiseveranstaltung auf eine andere Person zu übertragen, davon ab, ob das Flugticket auf letztere umgebucht werden kann. Ist eine Umbuchung nicht möglich, werden wir Ihnen das binnen einer angemessen Frist vor dem Abreisetermin mitteilen. 3. Leistungen/Preise 3.1. Kinderermäßigung: Kinder unter zwei Jahren können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug bei Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen gegen Gebühr befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das zweite Lebensjahr, gelten bei Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren. 3.2. Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes: Die Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes ist nur nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung sowie bei Verfügbarkeit der Unterbringung und späterer Rückflugplätze möglich. Bei Ferienaufenthalten über drei Wochen entstehen Kosten für freibleibende oder frei zu haltende Flugplätze. Daher ist die Verrechnung einer Flugausgleichsgebühr möglich. Im Linienflugverkehr sind besondere Tarif- und Anwendungsbestimmungen zu berücksichtigen. Allfällige Reisespreisdifferenzen gegenüber inländischen oder ausländischen Anbietern für vergleichbare Leistungen erklären sich mit unterschiedlich verfügbaren Kapazitäten. 4. Gewährleistung/Haftung Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall mit den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens bzw. in Artikel 21 und 22 des Montrealer Übereinkommens genannten Beträgen beschränkt. 5. Reiseänderungen Werden von Ihnen nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen gewünscht, steht es in unserem Ermessen, diese Wünsche zu berücksichtigen. Falls es zu einer von Ihnen gewünschten Änderung kommt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Mehrkosten zu verrechnen. In diesem Fall verpflichten wir uns, die Höhe der entstandenen Mehrkosten genau aufzuschlüsseln. Mindestens EUR 40,- je Person werden erhoben bei Flug-, Auto, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt, je Wohnung bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt und je Änderungsvorgang bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen EUR 40,-. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (mind. EUR 40,-) je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang zu berechnen. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungslei-stungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesell-schaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“ ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/ transport/ air-ban/list_de.htm oder über www.neckermann-reisen. at abrufbar. 7. Rücktritt mit Stornogebühr 7.1. Für die folgenden Reisearten gelten anstelle der in den Punkten 7.1.c. und 7.1.d. der ARB 1992 festgehaltenen Stornogebühren die nachstehenden Stornogebühren: 7.2. a) Flugpauschalreisen aus den Hauptkatalogen bei Buchung der Zimmerkategorien „R“, „T“ & „Y“: bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%, ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%, ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 85%, ab 2. Tag bis einschließlich Tag des Reiseantritts 95%. b) Hotels und Bausteinsystem: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis. Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr nicht mitgerechnet. c) Ferienwohnungen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 29. Tag vor Reiseantritt sowie bei No-Show 100%. Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr nicht mitgerechnet. d) Städtereisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis. Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr nicht mitgerechnet. In allen unter a) bis d) genannten Fällen beträgt die Stornogebühr mindestens € 40,-. Alle anderen Stornogebühren der ARB 1992 kommen weiter zur Anwendung. 7.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen. 7.4. Buchungen aus dem YOES Programm Wenn bei einer Buchung Reiseleistungen individuell nach der Auswahl des Kunden zu einem Gesamtpaket zusammengestellt werden (YOES Programm), kommen im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Mietwagenunter-nehmer etc) zur Anwendung, die grundsätzlich keine Refundierung im Fall einer Stornierung zulassen. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft der Reise kommen folgende Stornosätze zur Anwendung: bis 42 Tage vor Reiseantritt: 55%, ab 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 60%, ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 65%, ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70%, ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 80%, ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%, ab zweitem Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag: 90%. 7.5. Bei Buchungen, die die Teilnahme an Ausflügen oder sonstigen Veranstaltungen (zB Konzerten oder Opern) beinhalten, werden im Fall eines Stornos 100% des Preises für die Ausflugs- bzw. Veranstaltungstickets neben den in Punkt 7.1. bis 7.4. genannten Stornogebühren fällig. 7.6. Die in den Punkten 7.1. bis 7.5. vorgesehenen Stornogebühren werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn wir uns infolge Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt haben. Wir werden Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass wir uns infolge Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. 8. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise In Ergänzung zu Punkt 7.2. der ARB 1992 gilt folgendes: 8.1. Außer in den in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fällen sind wir dann von der Vertragserfüllung befreit, wenn wir bei Sonderflügen und Gruppen-IT weniger als 50% der von uns bei der jeweiligen Fluglinie gebuchten, in der Ausschreibung von vornherein bestimmten Plätze an Kunden verkaufen konnten und den Rücktritt innerhalb der in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fristen erklärt haben. 8.2. Wenn Sie die Reise direkt bei uns gebucht haben, werden wir Ihnen die Stornierung der Reise schriftlich oder, sofern sie uns eine E-Mailadresse oder Faxnummer bekanntgegeben haben, per E-Mail oder per Fax mitteilen. Wenn die Buchung in einem Reisebüro erfolgt ist, und uns daher Ihre Kontaktdaten nicht bekannt sind, werden wir die Rücktrittserklärung schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber dem Reisebüro abgeben. 9. Allgemeines Wenn Sie mit einer einzelnen Leistung nicht zufrieden sein sollten, was wir nicht hoffen, aber niemals zu 100% ausschließen können, dann bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie unverzüglich hierauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben wir die Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann, bzw. wie wir Ihnen helfen können. Bitte wenden Sie sich daher bei aus Ihrer Sicht auftretenden Leistungsstörungen oder mangelhaften Leistungen unverzüglich an unsere Vertretung vor Ort. Sie haben mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen und können diese nicht einseitig ändern. In der Regel werden uns vom Leistungsträger Leerbettgebühren bis zu 100% berechnet. Dies gilt auch bei frühzeitiger Abreise, da wir für die Zimmer im Regelfall garantieren. 10. Rechtswahl und Gerichtsstand Für Verträge, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, wird die Anwend-barkeit österreichischen Rechts und als Gerichtsstand 1030 Wien vereinbart. 11. Insolvenzabsicherung Wir haben bei der Zürich Versicherung AG, D-60252 Frankfurt am Main, unter der Polizzennummer 701.014.973.670, eine für Veranstalter laut Reisebürosicherungsverordnung verpflichtende Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen. Wir nehmen an keiner Versicherungsgemein-schaft im Sinne des § 8 RSV teil. Insolvenzabwickler ist die AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503-999, E-Mail vertragsverwaltung@ allianz-assistance.at. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. 12. Reiseversicherung Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Komplettschutz (Reiserücktrittkosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Auslands-reise-Krankenversicherung, Extrarückreisekosten, Rückholkosten auch mittels Ambulanz- Jet, Privathaftpflichtversicherung). Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, Wien, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen, im Reisebüro oder bei unserem Call Center + 43 (0)820 - 89 1111 (€ 0,20/Min.). Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503- 999, E-Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Wenn Sie sich für ein Versicherungspaket der AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, entschlossen haben, bestehen folgende Leistungen für Reisen mit einer Dauer bis maximal 30 Tage: Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung, Extrarückreisekosten, Rückholkosten auch mittels Ambulanz-Jet, Privathaftpflichtversicherung. IMPRESSUM: THOMAS COOK AUSTRIA AG Ungargasse 59-61, A-1030 WIEN, Österreich DVR-Nr. 0664537, FN 120 288w (HG Wien) Sitz: Wien, UID-Nr.: ATU 15475108 Die Thomas Cook Austria AG ist unter der Eintragungsnummer 1998/0222 in das Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eingetragen. Stand: September 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Thomas Cook Austria AG unter den Veranstalterkürzeln OES und OGO:<br />

ge, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren<br />

Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden<br />

werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung,<br />

wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche<br />

Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.<br />

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag<br />

zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.<br />

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise<br />

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn<br />

der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der<br />

Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer<br />

Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern<br />

ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber <strong>zum</strong> Ersatz<br />

des Schadens verpflichtet.<br />

8. Änderungen des Vertrages<br />

Leistungsänderungen nach Antritt der Reise<br />

- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten<br />

jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei<br />

Leistungsstö-rungen) dargestellt sind.<br />

- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich<br />

vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht<br />

werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene<br />

Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung<br />

weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen<br />

nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen<br />

Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches<br />

Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen,<br />

mit der der Kunde <strong>zum</strong> Ort der Abreise oder an einen anderen mit<br />

ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter<br />

verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des<br />

Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach<br />

Kräften Hilfe zu leisten.<br />

9. Auskunftserteilung an Dritte<br />

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die<br />

Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch<br />

in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat<br />

eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die<br />

Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen<br />

zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen,<br />

ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.<br />

10. Allgemeines<br />

Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt),<br />

7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind<br />

als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und<br />

sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister<br />

eingetragen.<br />

Ergänzende Bestimmungen zu Teil B der ARB 1992 („Das Reisebüro<br />

als Veranstalter“) für alle von der Thomas Cook Austria AG veranstalteten<br />

Reisen:<br />

Bitte beachten Sie den nachstehenden Text, denn er wird zusammen<br />

mit Teil B der ARB 1992 Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen<br />

Reiseveranstaltungsvertrages. Diejenigen Bestimmungen des Teiles<br />

B der ARB 1992, die im nachfolgenden ausdrücklich nicht anerkannt<br />

werden, werden nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages.<br />

1. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlung des Reisepreises<br />

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Reisebeschreibung<br />

in unseren Prospekten bzw im Internet bieten Sie uns den<br />

Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei Buchungen über<br />

das Internet erfolgt unsere Annahmeerklärung durch Übersendung<br />

der Buchungsbestätigung. Bei derartigen Buchungen können<br />

Zahlungen schuldbefreiend ausschließlich an uns geleistet werden.<br />

Bei der Buchung, frühestens jedoch elf Monate vor dem<br />

vereinbarten Ende der Reise, werden 10% des Reisepreises als<br />

Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist frühestens 20 Tage vor<br />

Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen<br />

zu bezahlen. Die kompletten Reiseunterlagen erhalten Sie 14 bis<br />

20 Tage vor Reiseantritt zugestellt. Sollten die Reiseunterlagen<br />

nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt bei Ihnen eingelangt<br />

sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Sofern wir die<br />

Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und<br />

Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im<br />

Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis<br />

erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den<br />

oben genannten Fälligkeitszeitpunkten. Leisten Sie die Anzahlung<br />

und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />

Zahlungsfälligkeiten, sind wird berechtigt, nach erfolgloser Mahnung<br />

unter angemessener Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten.<br />

Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn im Hinblick<br />

auf den üblichen Postlauf für die Übermittlung einer Mahnung<br />

und im Hinblick auf die üblichen Bankzeiten nicht mehr rechtzeitig<br />

vor Reisebeginn mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist. In<br />

diesem Fall werden wir Ihnen die entsprechenden Stornokosten<br />

gemäß Punkt 7. der ergänzenden Bestimmungen zu den ARB<br />

1992 verrechnen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises<br />

besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen. Bei<br />

Buchungen innerhalb von acht Tagen vor Reiseantritt werden die<br />

Reiseunterlagen am Flughafen (Thomas Cook Austria / Neckermann<br />

Service-Schalter) gegen Vorlage der Reiseanmeldung und des von<br />

der Bank quittierten Bareinzahlungsbeleges (kein SB-Stempel,<br />

keine Überweisungen) ausgegeben. Das gilt für Flugpauschalreisen,<br />

nicht bei Buchungen mit eigener Anreise — in diesem Fall erhalten<br />

Sie die Reiseunterlagen per E-Mail oder per Fax. Bareinzahlungen<br />

sind am Flughafen nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei kurzfristigen<br />

Buchungen, möglich. Für die Ausgabe Ihrer Reiseunterlagen<br />

am Flughafen fällt ein Serviceentgelt in der Höhe von € 3,00 pro<br />

Buchung an. Im Falle einer Bezahlung Ihrer Reise am Flughafen<br />

erhöht sich dieses Serviceentgelt auf € 23,00 pro Buchung. Die<br />

Bezahlung der Reise mit Kreditkarten sowie per Lastschrift ist<br />

möglich. Für Fragen betreffend die Zahlungsmodalitäten wenden<br />

Sie sich an uns. Sofern sich unser Angebot nach Drucklegung des<br />

Kataloges ändert bzw. sich der Internetauftritt ändern sollte oder<br />

Druck- bzw. Schreibfehler festgestellt wurden, teilen wir (bzw. Ihr<br />

Reisebüro) Ihnen diese Abweichungen mit.<br />

2. Übertragung der Reiseveranstaltung<br />

Mitunter kann es dazu kommen, dass es seitens der Fluglinie nicht<br />

möglich ist, Linienflüge auf andere Personen umzubuchen. Bei<br />

158<br />

Reiseveranstaltungen, die Linienflüge beinhalten, hängt daher Ihr<br />

Recht, die Reiseveranstaltung auf eine andere Person zu übertragen,<br />

davon ab, ob das Flugticket auf letztere umgebucht werden<br />

kann. Ist eine Umbuchung nicht möglich, werden wir Ihnen das<br />

binnen einer angemessen Frist vor dem Abreisetermin mitteilen.<br />

3. Leistungen/Preise<br />

3.1. Kinderermäßigung: Kinder unter zwei Jahren können ohne<br />

Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug bei Charterflügen<br />

unentgeltlich, bei Linienflügen gegen Gebühr befördert werden,<br />

sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet<br />

das Kind während der Reise das zweite Lebensjahr, gelten bei<br />

Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren.<br />

3.2. Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes: Die Verlängerung<br />

Ihres Urlaubsaufenthaltes ist nur nach Rücksprache mit unserer<br />

Reiseleitung sowie bei Verfügbarkeit der Unterbringung und späterer<br />

Rückflugplätze möglich. Bei Ferienaufenthalten über drei<br />

Wochen entstehen Kosten für freibleibende oder frei zu haltende<br />

Flugplätze. Daher ist die Verrechnung einer Flugausgleichsgebühr<br />

möglich. Im Linienflugverkehr sind besondere Tarif- und<br />

Anwendungsbestimmungen zu berücksichtigen. Allfällige<br />

Reisespreisdifferenzen gegenüber inländischen oder ausländischen<br />

Anbietern für vergleichbare Leistungen erklären sich mit<br />

unterschiedlich verfügbaren Kapazitäten.<br />

4. Gewährleistung/Haftung<br />

Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall<br />

mit den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens bzw. in Artikel<br />

21 und 22 des Montrealer Übereinkommens genannten Beträgen<br />

beschränkt.<br />

5. Reiseänderungen<br />

Werden von Ihnen nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des<br />

Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart<br />

oder der Abflughäfen gewünscht, steht es in unserem Ermessen,<br />

diese Wünsche zu berücksichtigen. Falls es zu einer von Ihnen<br />

gewünschten Änderung kommt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen<br />

Mehrkosten zu verrechnen. In diesem Fall verpflichten<br />

wir uns, die Höhe der entstandenen Mehrkosten genau aufzuschlüsseln.<br />

Mindestens EUR 40,- je Person werden erhoben bei<br />

Flug-, Auto, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt,<br />

je Wohnung bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt<br />

und je Änderungsvorgang bei Zubuchung weiterer Mitreisender in<br />

Ferienwohnungen EUR 40,-. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle<br />

des gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch<br />

die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (mind.<br />

EUR 40,-) je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang<br />

zu berechnen. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine<br />

Vorausbuchung ist nicht möglich. Wir können dem Wechsel in der<br />

Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen<br />

Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche<br />

Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />

6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden<br />

Luftfahrtunternehmens<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die<br />

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05)<br />

verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden<br />

Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu<br />

erbringenden Flugbeförderungslei-stungen bei der Buchung zu informieren.<br />

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft<br />

noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die<br />

Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird<br />

bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesell-schaft den Flug<br />

durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die<br />

Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,<br />

werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich<br />

alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass<br />

Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.<br />

Die „Black List“ ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/<br />

transport/ air-ban/list_de.htm oder über www.neckermann-reisen.<br />

at abrufbar.<br />

7. Rücktritt mit Stornogebühr<br />

7.1. Für die folgenden Reisearten gelten anstelle der in den Punkten<br />

7.1.c. und 7.1.d. der ARB 1992 festgehaltenen Stornogebühren die<br />

nachstehenden Stornogebühren:<br />

7.2. a) Flugpauschalreisen aus den Hauptkatalogen bei Buchung<br />

der Zimmerkategorien „R“, „T“ & „Y“: bis 30 Tage vor Reiseantritt<br />

40%, ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%, ab 21. Tag bis 15.<br />

Tag vor Reiseantritt 65%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%,<br />

ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 85%, ab 2. Tag bis einschließlich<br />

Tag des Reiseantritts 95%.<br />

b) Hotels und Bausteinsystem: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab<br />

29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor<br />

Reiseantritt 50%, ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag<br />

bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis.<br />

Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr<br />

nicht mitgerechnet.<br />

c) Ferienwohnungen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 44. bis<br />

30. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 29. Tag vor Reiseantritt sowie bei<br />

No-Show 100%.<br />

Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr<br />

nicht mitgerechnet.<br />

d) Städtereisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20.<br />

Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />

ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor<br />

Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis.<br />

Der Tag des Reiseantritts wird bei Berechnung der Stornogebühr<br />

nicht mitgerechnet.<br />

In allen unter a) bis d) genannten Fällen beträgt die Stornogebühr<br />

mindestens € 40,-.<br />

Alle anderen Stornogebühren der ARB 1992 kommen weiter zur<br />

Anwendung.<br />

7.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,<br />

Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den<br />

vollen Preis berechnen müssen.<br />

7.4. Buchungen aus dem YOES Programm<br />

Wenn bei einer Buchung Reiseleistungen individuell nach der<br />

Auswahl des Kunden zu einem Gesamtpaket zusammengestellt<br />

werden (YOES Programm), kommen im Regelfall Sondertarife der<br />

einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotelbetreiber,<br />

Mietwagenunter-nehmer etc) zur Anwendung, die grundsätzlich<br />

keine Refundierung im Fall einer Stornierung zulassen. Auf Grund<br />

dieser besonderen Eigenschaft der Reise kommen folgende<br />

Stornosätze zur Anwendung: bis 42 Tage vor Reiseantritt: 55%,<br />

ab 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 60%, ab 29. bis 22. Tag vor<br />

Reiseantritt: 65%, ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70%, ab<br />

14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 80%, ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt:<br />

85%, ab zweitem Tag vor Reiseantritt bis <strong>zum</strong> Abreisetag: 90%.<br />

7.5. Bei Buchungen, die die Teilnahme an Ausflügen oder sonstigen<br />

Veranstaltungen (zB Konzerten oder Opern) beinhalten, werden<br />

im Fall eines Stornos 100% des Preises für die Ausflugs- bzw.<br />

Veranstaltungstickets neben den in Punkt 7.1. bis 7.4. genannten<br />

Stornogebühren fällig.<br />

7.6. Die in den Punkten 7.1. bis 7.5. vorgesehenen Stornogebühren<br />

werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn wir uns infolge<br />

Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch anderweitige<br />

Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt<br />

haben. Wir werden Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass wir uns<br />

infolge Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch<br />

anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich<br />

versäumt hat.<br />

8. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise<br />

In Ergänzung zu Punkt 7.2. der ARB 1992 gilt folgendes:<br />

8.1. Außer in den in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fällen<br />

sind wir dann von der Vertragserfüllung befreit, wenn wir bei<br />

Sonderflügen und Gruppen-IT weniger als 50% der von uns bei<br />

der jeweiligen Fluglinie gebuchten, in der Ausschreibung von<br />

vornherein bestimmten Plätze an Kunden verkaufen konnten und<br />

den Rücktritt innerhalb der in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten<br />

Fristen erklärt haben.<br />

8.2. Wenn Sie die Reise direkt bei uns gebucht haben, werden wir<br />

Ihnen die Stornierung der Reise schriftlich oder, sofern sie uns eine<br />

E-Mailadresse oder Faxnummer bekanntgegeben haben, per E-Mail<br />

oder per Fax mitteilen.<br />

Wenn die Buchung in einem Reisebüro erfolgt ist, und uns<br />

daher Ihre Kontaktdaten nicht bekannt sind, werden wir die<br />

Rücktrittserklärung schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber<br />

dem Reisebüro abgeben.<br />

9. Allgemeines<br />

Wenn Sie mit einer einzelnen Leistung nicht zufrieden sein sollten,<br />

was wir nicht hoffen, aber niemals zu 100% ausschließen können,<br />

dann bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie<br />

unverzüglich hierauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben<br />

wir die Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann,<br />

bzw. wie wir Ihnen helfen können. Bitte wenden Sie sich daher bei<br />

aus Ihrer Sicht auftretenden Leistungsstörungen oder mangelhaften<br />

Leistungen unverzüglich an unsere Vertretung vor Ort. Sie haben mit<br />

uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen<br />

abgeschlossen und können diese nicht einseitig ändern. In der<br />

Regel werden uns vom Leistungsträger Leerbettgebühren bis zu<br />

100% berechnet. Dies gilt auch bei frühzeitiger Abreise, da wir für<br />

die Zimmer im Regelfall garantieren.<br />

10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

Für Verträge, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, wird<br />

die Anwend-barkeit österreichischen Rechts und als Gerichtsstand<br />

1030 Wien vereinbart.<br />

11. Insolvenzabsicherung<br />

Wir haben bei der Zürich Versicherung AG, D-60252 Frankfurt<br />

am Main, unter der Polizzennummer 701.014.973.670, eine für<br />

Veranstalter laut Reisebürosicherungsverordnung verpflichtende<br />

Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen. Wir nehmen an<br />

keiner Versicherungsgemein-schaft im Sinne des § 8 RSV teil.<br />

Insolvenzabwickler ist die AGA International S.A., Niederlassung<br />

für Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon<br />

+43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503-999, E-Mail vertragsverwaltung@<br />

allianz-assistance.at. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei<br />

sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt<br />

einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.<br />

12. Reiseversicherung<br />

Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis<br />

nicht eingeschlossen. Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen<br />

den Komplettschutz (Reiserücktrittkosten-Versicherung,<br />

Reisegepäckversicherung, Auslands-reise-Krankenversicherung,<br />

Extrarückreisekosten, Rückholkosten auch mittels Ambulanz-<br />

Jet, Privathaftpflichtversicherung). Wir haben zu günstigen<br />

Konditionen einen Rahmenvertrag mit der AGA International S.A.,<br />

Niederlassung für Österreich, Wien, abgeschlossen. Informieren<br />

Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen,<br />

im Reisebüro oder bei unserem Call Center + 43 (0)820 - 89<br />

1111 (€ 0,20/Min.). Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die<br />

AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer<br />

Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503-<br />

999, E-Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at, unverzüglich<br />

zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung<br />

nicht befasst. Wenn Sie sich für ein Versicherungspaket der<br />

AGA International S.A., Niederlassung für Österreich, entschlossen<br />

haben, bestehen folgende Leistungen für Reisen mit einer<br />

Dauer bis maximal 30 Tage: Reiserücktrittskosten-Versicherung,<br />

Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung,<br />

Extrarückreisekosten, Rückholkosten auch mittels Ambulanz-Jet,<br />

Privathaftpflichtversicherung.<br />

IMPRESSUM:<br />

THOMAS COOK AUSTRIA AG<br />

Ungargasse 59-61,<br />

A-1030 WIEN, Österreich<br />

DVR-Nr. 0664537, FN 120 288w (HG Wien)<br />

Sitz: Wien, UID-Nr.: ATU 15475108<br />

Die Thomas Cook Austria AG ist unter der Eintragungsnummer<br />

1998/0222 in das Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums<br />

für wirtschaftliche Angelegenheiten eingetragen.<br />

Stand: September 2013

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