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Ausgabe 09/2013 Seite 4<br />

BUNDESTAGSWAHL<br />

AM22. SEPTEMBER 2013<br />

Bis spätestens 01.09.2013 müssen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief<br />

erhalten haben. Sollte dies nicht<br />

der Fall sein, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen,<br />

damit wir abklären können, wieso Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief<br />

bekommen haben. Weitere<br />

Infos können Sie auch in den Aushängen bei Ihrer<br />

Gemeinde nachlesen. Nachfolgend geben wir Ihnen<br />

noch ein paar Hinweise:<br />

Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.<br />

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art.<br />

116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag<br />

a) das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens<br />

am Wahltag vor 18 Jahren (22.09.1995) geboren<br />

wurde,<br />

b) seit mindestens 3 Monaten (also seit dem<br />

22.06.2013) in der Bundesrepublik Deutschland<br />

eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich<br />

aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind<br />

auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben<br />

(sog. „Auslandsdeutsche“) und<br />

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.<br />

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,<br />

‐ wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht<br />

besitzt,<br />

‐ derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten<br />

ein Betreuer nicht nur durch einstweilige<br />

Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn<br />

der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs.<br />

4 und § 1905 des BGB bezeichneten Angelegenheiten<br />

(Fernmeldeverkehr, Post, Sterilisation) nicht<br />

erfasst,<br />

‐ wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in<br />

Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem<br />

psychiatrischen Krankenhaus befindet.<br />

Wählen kann nur,wer in das Wählerverzeichnis<br />

unserer Gemeinden eingetragen ist oder einen<br />

Wahlschein hat.<br />

Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das<br />

Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung<br />

(Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am<br />

18.08.2013 bei der Meldebehörde gemeldet sind.<br />

Wir machen spätestens am 29.08.2013 öffentlich<br />

bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten<br />

an den Tagen vom 02.09.2013 bis<br />

06.09.2013 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte<br />

zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.<br />

Briefwahl:<br />

Wer kann Briefwahl beantragen?<br />

Ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen<br />

werden grundsätzlich nur auf Antrag ausgestellt.<br />

Wie werden die Briefwahlunterlagen beantragt?<br />

Die Erteilung eines Wahlscheines einschließlich<br />

Briefwahlunterlagen kann schriftlich (am besten auf<br />

der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes)<br />

oder mündlich in der Geschäftsstelle der VGem Oberbergkirchen,<br />

nicht aber telefonisch beantragt werden.<br />

Per Fax ist die Antragstellung auch möglich (Fax<br />

Nr. 08637/9884‐10).<br />

Wahlscheine können jeweils bis zum 2. Tag<br />

(20.09.2013) vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden;<br />

in Ausnahmefällen, z.B. plötzliche Erkrankung,<br />

sogar jeweils am Wahltag bis 15.00 Uhr.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne telefonisch<br />

zur Verfügung, Tel. 08637/9884‐21.<br />

Informationen über Leistungen<br />

aus dem Sozialbereich<br />

Lieferservice der Tafel für bedürftige<br />

Bürger/innen;<br />

GEZ­Gebührenbefreiung<br />

Der kommunale Sozialdienst des Landratsamtes,<br />

Herr Matthias Burger, hat in Zusammenarbeit mit der<br />

Freiwilligenagentur Ehrensache und der Mühldorfer<br />

Tafel einen Lieferservice für bedürftige Senioren<br />

und Seniorinnen ins Leben gerufen. Ausgangspunkt<br />

hierfür war, dass Herr Burger bei seinen Hausbesuchen<br />

immer wieder feststellen musste, dass bedürftige<br />

Bürger mit Mobilitätseinschränkungen auch das<br />

Angebot der Mühldorfer Tafel für günstige Lebensmittel<br />

nicht wahrnehmen können. Das Projekt sucht deshalb<br />

Freiwillige, die jeweils donnerstags ein Päckchen<br />

der Tafel an eine/n bedürftige/n Bürger/in ausliefern<br />

würden. Hiermit möchten wir auch die Bürgerinnen<br />

und Bürger der VG Oberbergkirchen über diesen Service<br />

informieren, sodass die Hilfe wirklich dort ankommt,<br />

wo sie benötigt wird.<br />

FürBezieher von gewissen Sozialleistungen besteht<br />

ein Anspruch auf Befreiung von den Rundfunk­<br />

und Fernsehgebühren (z. B. bei Bezug von<br />

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen,<br />

Grundsicherung im Alter sowie bei<br />

Erwerbsminderung etc.). Wir möchten außerdem<br />

gerne darauf hinweisen, dass unter Umständen auch<br />

ohne Sozialleistungsbezug in Härtefällen eine Befreiung<br />

gewährt werden kann und zwar wenn die Einkünfte<br />

die Bedarfsgrenze für die jeweilige Sozialleistung<br />

um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrages<br />

überschreiten. Hierüber stellt das Sozialamt ggf. gerne<br />

eine Bescheinigung aus.<br />

Auskünfte hierzu erteilt die Verwaltungsgemeinschaft<br />

Oberbergkirchen oder das Landratsamt Mühldorf<br />

a. Inn.<br />

Mitteilungsblatt zum <strong>Download</strong> unter www.oberbergkirchen.de/Aktuelles

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