A usgabe 3 2 5 D ezember 2 - Verwaltungsgemeinschaft ...
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möglichkeit sei für die Gemeinde sehr wichtig, um die Bevölkerung, vor allem auch die junge Bevölkerung ans Dorf zu<br />
binden. Frau Halscheid war der Auffassung, dass Ampfing oder Neumarkt-St. Veit nicht mit Oberbergkirchen verglichen<br />
werden kann.<br />
Altbürgermeister Josef Englbrecht ergänzte, dass er sich intensiv um ein Ladengeschäft in der Ortsmitte bemüht<br />
habe. Dafür hatte er eigens ein Grundstück gekauft. Viele Gespräche mit möglichen Investoren fanden statt, Planungen<br />
wurden erstellt, letztlich ist jeder Investor wieder abgesprungen. Über Umwege sei er an den jetzigen Investor<br />
gekommen. Dieser rechnet sich gute Chancen aus, nachdem in Ampfing sich bei 4.600 Einwohner 5 Supermärkte<br />
konzentrieren. Oberbergkirchen habe ein sehr großes Umland.<br />
Herr Kapser meinte, die Gemeinde sollte nochmals auf Interessenten zugehen, die ein „kleines“ Ladengeschäft eröffnen<br />
möchten. Frau Einwang meint dagegen, dass die Gemeinde die Chance nutzen sollte, nachdem sich jahrelang<br />
kein Investor gefunden habe. Auch Herr Vetter sah es als unstrittig, dass die Gemeinde einen Einkaufsmarkt braucht.<br />
Der Geschäftsstellenleiter, Herr Obermaier empfahl, die Standortfrage zu prüfen und darüber abzustimmen. Alternativstandorte<br />
wurden geprüft. Der Standort in der Ortsmitte schied aus, weil das Grundstück zu klein ist, um Ladengeschäft<br />
und Parkplätze darauf unterzubringen. Der Standort sollte neben der Staatsstraße liegen wegen der Zufahrtsmöglichkeit,<br />
er sollte im Anschluss an den Ort liegen, nicht in der freien Landschaft. Ein Standort im Osten von Oberbergkirchen<br />
wurde verworfen, weil das Gelände zu stark abschüssig ist. Letztlich fielen deshalb die bisherigen Entscheidungen<br />
für den jetzigen Standort am westlichen Ortsrand.<br />
Nach der Bürgerbeteiligung kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass keiner der geprüften Alternativstandorte<br />
für den Einkaufsmarkt geeignet ist und deshalb an dem jetzt gewählten Standort festgehalten werden soll.<br />
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BEBAUUNGSPLAN „SONDERGEBIET LADEN“;<br />
DURCHFÜHRUNG DER VORGEZOGENEN BÜRGERBETEILIGUNG<br />
Herr Obermaier erläuterte hierzu den Bauleitplan. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wurde geändert in „Bebauungsplan<br />
Asenhamer Feld II und Bebauungsplan Asenhamer Feld I, Deckblatt Nr. 1“. Die Fläche ist nunmehr als<br />
Gewerbegebiet dargestellt, weil ein Mischgebiet nicht geeignet ist für dieses Gebiet. Die Fläche für den Einkaufsmarkt<br />
wurde als GE2 (Gewerbegebiet 2) dargestellt. Die Nutzungsarten wurden beschränkt.<br />
Bürgermeister Hausperger gab auch hierzu der betroffenen Öffentlichkeit anschließend die Gelegenheit, Bedenken<br />
und Anregungen zum Bauleitplan vorzubringen. Von nachstehenden Bürgern wurden folgende Bedenken und Anregungen<br />
vorgebracht:<br />
Herr Kapser war der Auffassung, dass die Kosten der Erschließung frühzeitig geprüft werden sollten. Er stellte die<br />
Frage, ob die Kläranlage das Regenwasser aufnehmen könne. Herr Obermaier erläuterte dazu, dass es technische<br />
Regeln dazu gebe, die selbstverständlich eingehalten werden müssen. Nach derzeitigem Planungsstand ist an ein<br />
Trennsystem gedacht. Wird dies so umgesetzt, dann kommt das Regenwasser nicht zur Kläranlage. Ein Anlieger<br />
befürchtete, dass sein Grundstück im Wert gemindert werden könnte angesichts der Höhe des Gebäudes. Frau<br />
Fuchs befürchtete zusätzlichen Lärm durch zu- und abfahrende Pkws.<br />
In seinem Beschluss hielt der Gemeinderat fest, dass für die als GE 1 dargestellte Fläche vorerst kein Baurecht geschaffen<br />
werden soll. Der geplante Fußweg soll ersatzlos entfallen. Baurecht wird damit vorerst nur geschaffen für die<br />
als GE2 dargestellte Fläche, auf der der Einkaufsmarkt entstehen soll.<br />
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BAUANTRÄGE;<br />
Folgenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen: Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Einliegerwohung<br />
und Garagen in Rott 7, auf der Flur-Nr. 1311/5, Gemarkung Irl; Einbau eines öffentlichen WC’s im alten<br />
Feuerwehrgerätehaus in der Schloßgartenstraße 1, Flur-Nr. 55, Gemarkung Oberbergkirchen sowie Neubau eines<br />
Mini-Spielfeldes in den bestehenden Sportanlagen in Aubenham, Ziegelberg 8, Flur-Nr. 86/3, Gemarkung Oberbergkirchen.<br />
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BREITBANDERSCHLIEßUNG IN DER GEMEINDE OBERBERGKIRCHEN; DURCHFÜHRUNG DER<br />
MARKTERKUNDUNG UND DES AUSWAHLVERFAHRENS<br />
Die u. a. für die Beantragung von staatlichen Zuwendungen notwendige Bedarfserhebung wurde zwischenzeitlich<br />
durchgeführt. Das Ergebnis ist auf der Homepage der Gemeinde Oberbergkirchen einzusehen. Die Markterkundung<br />
ist ebenfalls abgeschlossen. Das Auswahlverfahren (Angebotseinholung) hat zwischenzeitlich begonnen. Die Gemeinde<br />
Oberbergkirchen strebt weiterhin den Breitbandausbau für das komplette Gemeindegebiet an. Es ist beabsichtigt,<br />
Zuwendungen nach der Breitbandrichtlinie zu beantragen.<br />
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STRAßENBESTANDSVERZEICHNIS;<br />
TEILEINZIEHUNG DER ORTSSTRAßE 3 „KIRCHENWEG VON AUBENHAM NACH OBERBERGKIRCHEN“<br />
Am 05.06.2008 hat die Gemeinde beschlossen, dass die o. g. Straße zum Teil eingezogen werden soll. In der Bekanntmachungsdauer<br />
von 3 Monaten sind dazu keine Einwendungen von Beteiligten eingegangen. Somit wurde nun<br />
die Einziehung verfügt.<br />
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Mitteilungsblatt - A<strong>usgabe</strong> 12/2008 Seite 5