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A usgabe 3 2 5 D ezember 2 - Verwaltungsgemeinschaft ...

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möglichkeit sei für die Gemeinde sehr wichtig, um die Bevölkerung, vor allem auch die junge Bevölkerung ans Dorf zu<br />

binden. Frau Halscheid war der Auffassung, dass Ampfing oder Neumarkt-St. Veit nicht mit Oberbergkirchen verglichen<br />

werden kann.<br />

Altbürgermeister Josef Englbrecht ergänzte, dass er sich intensiv um ein Ladengeschäft in der Ortsmitte bemüht<br />

habe. Dafür hatte er eigens ein Grundstück gekauft. Viele Gespräche mit möglichen Investoren fanden statt, Planungen<br />

wurden erstellt, letztlich ist jeder Investor wieder abgesprungen. Über Umwege sei er an den jetzigen Investor<br />

gekommen. Dieser rechnet sich gute Chancen aus, nachdem in Ampfing sich bei 4.600 Einwohner 5 Supermärkte<br />

konzentrieren. Oberbergkirchen habe ein sehr großes Umland.<br />

Herr Kapser meinte, die Gemeinde sollte nochmals auf Interessenten zugehen, die ein „kleines“ Ladengeschäft eröffnen<br />

möchten. Frau Einwang meint dagegen, dass die Gemeinde die Chance nutzen sollte, nachdem sich jahrelang<br />

kein Investor gefunden habe. Auch Herr Vetter sah es als unstrittig, dass die Gemeinde einen Einkaufsmarkt braucht.<br />

Der Geschäftsstellenleiter, Herr Obermaier empfahl, die Standortfrage zu prüfen und darüber abzustimmen. Alternativstandorte<br />

wurden geprüft. Der Standort in der Ortsmitte schied aus, weil das Grundstück zu klein ist, um Ladengeschäft<br />

und Parkplätze darauf unterzubringen. Der Standort sollte neben der Staatsstraße liegen wegen der Zufahrtsmöglichkeit,<br />

er sollte im Anschluss an den Ort liegen, nicht in der freien Landschaft. Ein Standort im Osten von Oberbergkirchen<br />

wurde verworfen, weil das Gelände zu stark abschüssig ist. Letztlich fielen deshalb die bisherigen Entscheidungen<br />

für den jetzigen Standort am westlichen Ortsrand.<br />

Nach der Bürgerbeteiligung kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass keiner der geprüften Alternativstandorte<br />

für den Einkaufsmarkt geeignet ist und deshalb an dem jetzt gewählten Standort festgehalten werden soll.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONDERGEBIET LADEN“;<br />

DURCHFÜHRUNG DER VORGEZOGENEN BÜRGERBETEILIGUNG<br />

Herr Obermaier erläuterte hierzu den Bauleitplan. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes wurde geändert in „Bebauungsplan<br />

Asenhamer Feld II und Bebauungsplan Asenhamer Feld I, Deckblatt Nr. 1“. Die Fläche ist nunmehr als<br />

Gewerbegebiet dargestellt, weil ein Mischgebiet nicht geeignet ist für dieses Gebiet. Die Fläche für den Einkaufsmarkt<br />

wurde als GE2 (Gewerbegebiet 2) dargestellt. Die Nutzungsarten wurden beschränkt.<br />

Bürgermeister Hausperger gab auch hierzu der betroffenen Öffentlichkeit anschließend die Gelegenheit, Bedenken<br />

und Anregungen zum Bauleitplan vorzubringen. Von nachstehenden Bürgern wurden folgende Bedenken und Anregungen<br />

vorgebracht:<br />

Herr Kapser war der Auffassung, dass die Kosten der Erschließung frühzeitig geprüft werden sollten. Er stellte die<br />

Frage, ob die Kläranlage das Regenwasser aufnehmen könne. Herr Obermaier erläuterte dazu, dass es technische<br />

Regeln dazu gebe, die selbstverständlich eingehalten werden müssen. Nach derzeitigem Planungsstand ist an ein<br />

Trennsystem gedacht. Wird dies so umgesetzt, dann kommt das Regenwasser nicht zur Kläranlage. Ein Anlieger<br />

befürchtete, dass sein Grundstück im Wert gemindert werden könnte angesichts der Höhe des Gebäudes. Frau<br />

Fuchs befürchtete zusätzlichen Lärm durch zu- und abfahrende Pkws.<br />

In seinem Beschluss hielt der Gemeinderat fest, dass für die als GE 1 dargestellte Fläche vorerst kein Baurecht geschaffen<br />

werden soll. Der geplante Fußweg soll ersatzlos entfallen. Baurecht wird damit vorerst nur geschaffen für die<br />

als GE2 dargestellte Fläche, auf der der Einkaufsmarkt entstehen soll.<br />

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BAUANTRÄGE;<br />

Folgenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen: Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Einliegerwohung<br />

und Garagen in Rott 7, auf der Flur-Nr. 1311/5, Gemarkung Irl; Einbau eines öffentlichen WC’s im alten<br />

Feuerwehrgerätehaus in der Schloßgartenstraße 1, Flur-Nr. 55, Gemarkung Oberbergkirchen sowie Neubau eines<br />

Mini-Spielfeldes in den bestehenden Sportanlagen in Aubenham, Ziegelberg 8, Flur-Nr. 86/3, Gemarkung Oberbergkirchen.<br />

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BREITBANDERSCHLIEßUNG IN DER GEMEINDE OBERBERGKIRCHEN; DURCHFÜHRUNG DER<br />

MARKTERKUNDUNG UND DES AUSWAHLVERFAHRENS<br />

Die u. a. für die Beantragung von staatlichen Zuwendungen notwendige Bedarfserhebung wurde zwischenzeitlich<br />

durchgeführt. Das Ergebnis ist auf der Homepage der Gemeinde Oberbergkirchen einzusehen. Die Markterkundung<br />

ist ebenfalls abgeschlossen. Das Auswahlverfahren (Angebotseinholung) hat zwischenzeitlich begonnen. Die Gemeinde<br />

Oberbergkirchen strebt weiterhin den Breitbandausbau für das komplette Gemeindegebiet an. Es ist beabsichtigt,<br />

Zuwendungen nach der Breitbandrichtlinie zu beantragen.<br />

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STRAßENBESTANDSVERZEICHNIS;<br />

TEILEINZIEHUNG DER ORTSSTRAßE 3 „KIRCHENWEG VON AUBENHAM NACH OBERBERGKIRCHEN“<br />

Am 05.06.2008 hat die Gemeinde beschlossen, dass die o. g. Straße zum Teil eingezogen werden soll. In der Bekanntmachungsdauer<br />

von 3 Monaten sind dazu keine Einwendungen von Beteiligten eingegangen. Somit wurde nun<br />

die Einziehung verfügt.<br />

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Mitteilungsblatt - A<strong>usgabe</strong> 12/2008 Seite 5

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