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Formular - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

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<strong>Formular</strong>/ Antrag:<br />

<strong>Formular</strong> Ummeldung bei der Meldebehörde<br />

Voraussetzungen:<br />

Sie beziehen eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde.<br />

Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden.<br />

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen oder Wohnen genutzt<br />

wird. Das Melderecht stellt auf das tatsächliche Beziehen einer Wohnung ab, nicht<br />

auf rechtliche oder vertragliche Gegebenheiten.<br />

Erforderlich sind:<br />

• unterschriebener Meldeschein für jede umzumeldende Person, für Familien<br />

mit gleicher Wohnung kann ein Meldeschein für bis zu vier Personen<br />

verwendet werden. Es genügt dann eine Unterschrift<br />

• Pass bzw. Personalausweis zur Anschriftenänderung<br />

Sonstige Merkblätter:<br />

• Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen des<br />

Meldescheins<br />

Welche Anlagen sind nötig?<br />

• keine<br />

Hilfe zur Antragstellung:<br />

Ansprechpartner:<br />

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Frau Romi Mai<br />

Telefon: 08637/9884-21<br />

Fax: 08637/9884-10<br />

E-Mail: vgem@oberbergkirchen.de<br />

Anschrift:<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Oberbergkirchen</strong><br />

Meldeamt<br />

Hofmark 28<br />

84564 <strong>Oberbergkirchen</strong><br />

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Kostenstruktur:<br />

kostenfrei<br />

Bearbeitungszeit:<br />

umgehend<br />

Vorgehensweise der Antragstellung:<br />

Online-Einreichung<br />

Eine Online-Einreichung des Antrages genügt nicht, da aus rechtlichen Gründen der<br />

Sachbearbeiter den Antrag erst bearbeiten darf, wenn ein Ausdruck des Antrags mit<br />

Unterschrift des Antragstellers und die erforderlichen Anlagen vorliegen. Senden Sie<br />

also bitte umgehend einen eigenhändig unterschriebenen Ausdruck an die<br />

Kontaktadresse des Sachbearbeiters, damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet<br />

werden kann.<br />

Besser wäre es noch Sie bringen den Antrag, sowie die Ausweisdokumente<br />

persönlich vorbei, damit die Anschriften gleich geändert, sowie evtl. Unklarheiten<br />

gleich geklärt werden können.<br />

Auf Verlangen haben Sie der Meldebehörde die nötigen Auskünfte zur Führung des<br />

Melderegisters zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Urkunden vorzulegen,<br />

und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.<br />

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