Formular - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Formular - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Formular - Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Formular</strong>/ Antrag:<br />
<strong>Formular</strong> Ummeldung bei der Meldebehörde<br />
Voraussetzungen:<br />
Sie beziehen eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde.<br />
Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden.<br />
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen oder Wohnen genutzt<br />
wird. Das Melderecht stellt auf das tatsächliche Beziehen einer Wohnung ab, nicht<br />
auf rechtliche oder vertragliche Gegebenheiten.<br />
Erforderlich sind:<br />
• unterschriebener Meldeschein für jede umzumeldende Person, für Familien<br />
mit gleicher Wohnung kann ein Meldeschein für bis zu vier Personen<br />
verwendet werden. Es genügt dann eine Unterschrift<br />
• Pass bzw. Personalausweis zur Anschriftenänderung<br />
Sonstige Merkblätter:<br />
• Bitte beachten Sie die Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen des<br />
Meldescheins<br />
Welche Anlagen sind nötig?<br />
• keine<br />
Hilfe zur Antragstellung:<br />
Ansprechpartner:<br />
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Frau Romi Mai<br />
Telefon: 08637/9884-21<br />
Fax: 08637/9884-10<br />
E-Mail: vgem@oberbergkirchen.de<br />
Anschrift:<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Oberbergkirchen</strong><br />
Meldeamt<br />
Hofmark 28<br />
84564 <strong>Oberbergkirchen</strong><br />
Seite 1 von 2
Kostenstruktur:<br />
kostenfrei<br />
Bearbeitungszeit:<br />
umgehend<br />
Vorgehensweise der Antragstellung:<br />
Online-Einreichung<br />
Eine Online-Einreichung des Antrages genügt nicht, da aus rechtlichen Gründen der<br />
Sachbearbeiter den Antrag erst bearbeiten darf, wenn ein Ausdruck des Antrags mit<br />
Unterschrift des Antragstellers und die erforderlichen Anlagen vorliegen. Senden Sie<br />
also bitte umgehend einen eigenhändig unterschriebenen Ausdruck an die<br />
Kontaktadresse des Sachbearbeiters, damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet<br />
werden kann.<br />
Besser wäre es noch Sie bringen den Antrag, sowie die Ausweisdokumente<br />
persönlich vorbei, damit die Anschriften gleich geändert, sowie evtl. Unklarheiten<br />
gleich geklärt werden können.<br />
Auf Verlangen haben Sie der Meldebehörde die nötigen Auskünfte zur Führung des<br />
Melderegisters zu erteilen, die zum Nachweis erforderlichen Urkunden vorzulegen,<br />
und bei der Meldebehörde persönlich zu erscheinen.<br />
Seite 2 von 2