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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Zusätzliche Angaben •<br />

Seite 92<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>s Schutzgutes Mensch <strong>sp</strong>ielen diese Bereiche als erlebbare Freiflächen am<br />

Ortsrand eine große Rolle, wobei sie aufgrund einer fehlen<strong>de</strong>n Wegeerschließung für Naherholungszwecke<br />

allenfalls randlich nutzbar sind. Aufgrund ihres Freiraumcharakters und <strong>de</strong>n<br />

damit verbun<strong>de</strong>nen stadtökologischen Funktionen sind sie damit aber auch für das Wohnumfeld<br />

von Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen haben auf <strong>de</strong>n Vorhabenflächen meist sehr unterschiedliche<br />

Be<strong>de</strong>utung. Während <strong>de</strong>r Pflanzenbestand aus Allerweltsarten besteht und auch die<br />

diesbezüglichen Biotopfunktionen aus Sicht <strong>de</strong>r Eingriffsregelung als eher gering einzuschätzen<br />

sind, besitzen mehrere <strong>de</strong>r Vorhabenflächen eine tierökologische Be<strong>de</strong>utung als potenzieller<br />

Lebens- und Teillebensraum, auch für einige streng und beson<strong>de</strong>rs geschützte (planungsrelevante)<br />

Arten. So konnten bei<strong>sp</strong>ielsweise im direkten Umfeld <strong>de</strong>r Fläche 8.3 Steinkauzvorkommen<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n, ein beachtenswerter A<strong>sp</strong>ekt im Zuge <strong>de</strong>r weiteren Planungen.<br />

Schutzgebiete in Form von FFH- o<strong>de</strong>r Vogelschutz-Gebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten,<br />

geschützten Landschaftsbestandteilen o<strong>de</strong>r § 62-Biotopen sind im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Vorhabenflächen nicht vorhan<strong>de</strong>n und damit auch nicht betroffen.<br />

Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>m das Rückhaltevermögen von Nie<strong>de</strong>rschlägen, die Filterwirkung<br />

sowie die Funktion als Standort <strong>sp</strong>ezieller Artengemeinschaften untersucht wur<strong>de</strong>, hat im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Vorhabenflächen im Hinblick auf die Gesamtfunktion in <strong>de</strong>r Regel eine mittlere<br />

Be<strong>de</strong>utung. Einige wenige Bo<strong>de</strong>ntypen können allerdings hinsichtlich einzelner Bo<strong>de</strong>nfunktionen<br />

auch einen höheren Wert besitzen, ein A<strong>sp</strong>ekt, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Das Schutzgut Wasser besitzt meist eine sehr geringe Be<strong>de</strong>utung. Grund dafür sind zum einen<br />

<strong>de</strong>r nicht grundwasserführen<strong>de</strong> Untergrund und zum an<strong>de</strong>ren die Lage <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Auenbereiches von Oberflächengewässern. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n die Flächen im<br />

westlichen Stadtgebietssektor (6.5, 7.2, 8.3 und 9.3) sowie Ostdolberg mit Bereichen meist<br />

mittlerer Be<strong>de</strong>utung.<br />

Für das Schutzgut Klima/Luft sind vor allem solche Flächen von Be<strong>de</strong>utung, die in <strong>de</strong>r<br />

Hauptwindrichtung liegen und ggf. über weitere Freiflächen Kontakt zur Innenstadt besitzen.<br />

Vor diesem Hintergrund haben die im westlichen Teil <strong>de</strong>r Siedlungskörper gelegenen Vorhabenflächen<br />

ein hohe Be<strong>de</strong>utung; weitere an <strong>de</strong>r Peripherie gelegene Bereiche besitzen eine<br />

mittlere und solche mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Vorbelastung, wie das Zechengelän<strong>de</strong>, eine geringe<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

Auch für das Schutzgut Landschaft bzw. Landschaftsbild, das mit Hilfe <strong>de</strong>r Kriterien Vielfalt,<br />

Eigenart und Naturnähe bewertet wur<strong>de</strong>, lassen sich für die Vorhabenfläche im Westteil <strong>de</strong>s<br />

Stadtgebietes (8.3) aufgrund <strong>de</strong>r Ausstattung und Nutzungsvielfalt hohe Wertigkeiten ableiten,<br />

während die meisten an<strong>de</strong>ren eine mittlere Be<strong>de</strong>utung aus landschaftsästhetischer Sicht<br />

aufweisen. Sehr strukturlose Bereiche (4.1, 5.5, 5,6, 6.5 sowie 11.3/11.4) besitzen lediglich<br />

eine geringe Be<strong>de</strong>utung für das Landschafts- bzw. Ortsbild.<br />

Für die Kulturgüter ist festzustellen, dass in <strong>de</strong>n Randbereichen einzelner Vorhabenflächen<br />

(1.8, 7.1, 10.5 und 11.1) archäologische Fundstellen vorhan<strong>de</strong>n sind, die im weiteren Planung<strong>sp</strong>rozess<br />

ent<strong>sp</strong>rechend Berücksichtigung erfahren müssen. Denkmäler existieren dort<br />

allerdings nicht.

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