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UMWELTBERICHT - O-sp.de

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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 73<br />

ven landwirtschaftlichen Folgenutzung zugeführt wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r dann die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Maßnahmen durch die Landwirtschaft möglichst selbst erfolgen soll (KREIS WARENDORF 2008).<br />

Auch nach § 4 Abs. 3 Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen heißt es, dass “durch<br />

Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen und -maßnahmen die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />

von Flächen für diese Zwecke auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken<br />

ist. Die Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen soll im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtkompensation auch bei Eingriffen auf ökologisch höherwertigen Flächen<br />

in <strong>de</strong>r Regel nicht größer als diejenige für <strong>de</strong>n Eingriff sein” (sog. 1 : 1 Regelung).<br />

Unabhängig davon ist es für die Stadt Ahlen von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung - insbeson<strong>de</strong>re im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung eines Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes - ausreichen<strong>de</strong>n Spielraum und<br />

Flexibilität bei <strong>de</strong>r Zuordnung von Ausgleichsflächen zu bebauung<strong>sp</strong>lan- und straßenbedingten<br />

Eingriffen zu besitzen. Um dieses Ziel erreichen zu können, wur<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n im Stadtgebiet<br />

liegen<strong>de</strong>n Poolräumen <strong>de</strong>s Kreises weitere, für Ausgleichsmaßnahmen eeignete Räume<br />

ermittelt, so wie dies auch innerhalb <strong>de</strong>r o.g. gemeinsamen Erklärung im Kreis Warendorf für<br />

<strong>de</strong>n Bedarfsfall vorgesehen ist.<br />

Die Ergebnisse dieser Analysen sind im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung, in <strong>de</strong>r das Stadtgebiet<br />

auf geeignete Kompensationsflächenpools hin untersucht wur<strong>de</strong>, in einem eigenständigen<br />

Gutachten dargestellt wor<strong>de</strong>n (s. Anlage III <strong>de</strong>r UP).<br />

Danach sind für das Stadtgebiet 10 verschie<strong>de</strong>ne potenzielle Kompensationsräume abgegrenzt<br />

wor<strong>de</strong>n, die aufgrund ihres Standortpotenzials und ihrer Lage, Größe und Ausgangswertigkeit<br />

für ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen herangezogen wer<strong>de</strong>n können. Es<br />

han<strong>de</strong>lt sich dabei um folgen<strong>de</strong> Bereiche:<br />

• Suchraum Angel / Bröckerholz,<br />

• Suchraum Hellbach / Torcksholt,<br />

• Suchraum Olfetal / Düppe,<br />

• Suchraum Grenzbach,<br />

• Suchraum Lippeaue / Altersberg,<br />

• Suchraum Bergebusch / Werseaue,<br />

• Suchraum Kälberbach / Östrich,<br />

• Suchraum Brockhausen,<br />

• Suchraum Haus Seppenhagen,<br />

• Suchraum Werseaue.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle 10 zeigt dazu eine Übersicht, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Vorhabenflächen<br />

die jeweiligen Kompensationsräume und -maßnahmen zugeordnet wer<strong>de</strong>n.

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