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UMWELTBERICHT - O-sp.de

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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 72<br />

2.4.3.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 19 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen durch Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flege vorrangig<br />

auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />

Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten<br />

Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushalts wie<strong>de</strong>rhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wie<strong>de</strong>rhergestellt o<strong>de</strong>r neu gestaltet ist.<br />

Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe, die durch die städtebaulichen Vorhabenflächen für<br />

Wohnen und Gewerbe sowie die Umgehungsstraßen in Vorhelm und Dolberg grundsätzlich zu<br />

erwarten sind, sind Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft erfor<strong>de</strong>rlich. Dabei sind die ökologischen Funktionen zu sichern und zu entwickeln<br />

und damit die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />

Neben diesen grundsätzlichen Regelungen <strong>de</strong>r Eingriffsregelung nach Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz,<br />

besitzen die Städte und Gemein<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 3 Satz 1 u. 2, § 5 Abs. 2a in Verb. mit § 9 Abs. 1a Satz 2, § 135a<br />

Abs. 2 Satz 2 sowie § 200a Satz 2 BauGB) die Möglichkeit, in einem o<strong>de</strong>r in mehreren Teilbereichen<br />

<strong>de</strong>s Stadtgebietes einen Ausgleichsflächenpool zusammen mit einem Ökokonto zu<br />

etablieren. Damit erhalten sie eine Zuordnungsmöglichkeit <strong>de</strong>r heute o<strong>de</strong>r zukünftig durch die<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanung entstehen<strong>de</strong>n Eingriff<strong>sp</strong>flichten zu einem Kompensationsflächenpool nach<br />

§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB und können damit ihren Ausgleich<strong>sp</strong>flichten im Sinne <strong>de</strong>s § 18 ff.<br />

BNatSchG zeitnah nachkommen.<br />

Über diese baurechtlichen Vorschriften hinaus existiert im Kreis Warendorf seit <strong>de</strong>m Frühjahr<br />

2008 als fachlicher Rahmen eine gemeinsame Erklärung zu Zielen und Eckpunkten bei <strong>de</strong>r<br />

Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die durch <strong>de</strong>n Landrat, die<br />

Bürgermeister <strong>de</strong>r Städte und Gemein<strong>de</strong>n sowie durch Kreisvertreter <strong>de</strong>s Landwirtschaftsverban<strong>de</strong>s,<br />

<strong>de</strong>r Landwirtschaftskammer und <strong>de</strong>s Waldbauernverban<strong>de</strong>s unterzeichnet wor<strong>de</strong>n<br />

ist. Die Ziele dieser Erklärung bestehen<br />

• in einem effektiven und koordinierten Einsatz <strong>de</strong>r Ausgleichsmaßnahmen für <strong>de</strong>n Naturund<br />

Landschaftsschutz,<br />

• in <strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie<br />

• in einem Serviceangebot an private Investoren im Kreis (KREIS WARENDORF 2008).<br />

Für die Planung<strong>sp</strong>raxis be<strong>de</strong>utet dies, dass die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

möglichst in <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Kreis Warendorf erarbeiteten Zielkulisse, bei <strong>de</strong>r es sich<br />

i.d.R. um großflächige Landschaftsbereiche mit beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Naturschutz<br />

und hohem Aufwertungs- und Entwicklung<strong>sp</strong>otenzial han<strong>de</strong>lt (Schutzgebiete und Gewässerauen)<br />

erfolgen soll. Daneben können im Bedarfsfall auch weitere Bereiche herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, die entwe<strong>de</strong>r keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen o<strong>de</strong>r aber einer extensi-

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