UMWELTBERICHT - O-sp.de
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UMWELTBERICHT ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der städtebaulichen Projekte und Straßenverkehrsprojekte • Seite 69 Grundsätzliche und allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter ist eine Planungskonzeption, die von vornherein die ökologisch bedeutungsvollen Teilflächen des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans berücksichtigt und diese nicht überplant, sondern durch gezielte Maßnahmen planungsrechtlich sichert und damit schützt. Relevant ist dies beispielsweise für wertvolle Biotoptypen (z.B. Laubwälder, extensives Feuchtgrünland oder alte Streuobstwiesen), besondere Böden (z.B. Rendzinen, Anmoorgleye) und spezifische Ausprägungen des Schutzgutes Wasser (z.B. Überschwemmungsgebiete, naturnahe Fließgewässer oder mächtige Grundwasserleiter). Soweit Gehölzstrukturen in Anspruch zu nehmen sind, sollte in Anlehnung an § 64 Abs. 1 LG NRW eine Baufeldräumung nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar (außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit) erfolgen, um Beeinträchtigungen hier lebender Tierarten, insbesondere möglicher Brutvorkommen von Vögeln, ggf. streng geschützter Arten, auszuschließen. Zur Vermeidung einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser z.B. durch Leckagen oder Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Chemikalien, Mineralölprodukte etc.) sind während der Baumaßnahme die einschlägigen Vorschriften (LBodSchG, DIN 18300 u. 18915) zu berücksichtigen. Eine weitere, insbesondere für das Schutzgut Mensch relevante Vermeidungsmaßnahme besteht für die Bereiche, in denen der Bergbau umgegangen ist oder aber Altablagerungen zu vermuten sind. Hierzu sollten möglichst frühzeitig entsprechende Sondierungen und Analysen durchgeführt werden. Die Ergebnisse bezüglich ggf. notwendig werdender Sicherungsmaßnahmen sind im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise zu verankern. 2.4.3.2 Verringerungsmaßnahmen Eine grundsätzliche und wesentliche Verringerungsmaßnahme ist insbesondere bei Wohnbauflächen die Reduzierung der Grundflächenzahl von üblicherweise 0,4 auf einen geringeren Wert. Dadurch lassen sich Eingriffe und Beeinträchtigungen für fast alle Schutzgüter reduzieren. Darüber hinaus ergibt sich aus städtebaulicher Sicht aufgrund der Lage der Vorhabenflächen am Siedlungsrand die Möglichkeit zur Schaffung eines “weichen” Übergangs” zwischen Stadtkörper und Freiraum. Für das Schutzgut Mensch bzw. die Bevölkerung ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere in der Nachbarschaft zu stärker befahrenen Straßen (z.B. Vorhabenfläche 6.5), immer auch das Erfordernis eines ausreichenden Schallschutzes zu prüfen. Dieser kann durch verschiedene aktive und passive Maßnahmen (Lärmschutzwände, -wälle, bautechnische
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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 69<br />
Grundsätzliche und allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter ist eine Planungskonzeption, die von vornherein die ökologisch be<strong>de</strong>utungsvollen<br />
Teilflächen <strong>de</strong>s Geltungsbereichs eines Bebauung<strong>sp</strong>lans berücksichtigt und diese nicht<br />
überplant, son<strong>de</strong>rn durch gezielte Maßnahmen planungsrechtlich sichert und damit schützt.<br />
Relevant ist dies bei<strong>sp</strong>ielsweise für wertvolle Biotoptypen (z.B. Laubwäl<strong>de</strong>r, extensives<br />
Feuchtgrünland o<strong>de</strong>r alte Streuobstwiesen), beson<strong>de</strong>re Bö<strong>de</strong>n (z.B. Rendzinen, Anmoorgleye)<br />
und <strong>sp</strong>ezifische Au<strong>sp</strong>rägungen <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser (z.B. Überschwemmungsgebiete,<br />
naturnahe Fließgewässer o<strong>de</strong>r mächtige Grundwasserleiter).<br />
Soweit Gehölzstrukturen in An<strong>sp</strong>ruch zu nehmen sind, sollte in Anlehnung an § 64 Abs. 1 LG<br />
NRW eine Baufeldräumung nur in <strong>de</strong>r Zeit von Anfang Oktober bis En<strong>de</strong> Februar (außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Brut- und Aufzuchtzeit) erfolgen, um Beeinträchtigungen hier leben<strong>de</strong>r Tierarten, insbeson<strong>de</strong>re<br />
möglicher Brutvorkommen von Vögeln, ggf. streng geschützter Arten, auszuschließen.<br />
Zur Vermeidung einer Verschmutzung von Bo<strong>de</strong>n und Grundwasser z.B. durch Leckagen o<strong>de</strong>r<br />
Unfällen mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen (Chemikalien, Mineralölprodukte etc.) sind während<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme die einschlägigen Vorschriften (LBodSchG, DIN 18300 u. 18915) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Eine weitere, insbeson<strong>de</strong>re für das Schutzgut Mensch relevante Vermeidungsmaßnahme<br />
besteht für die Bereiche, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Bergbau umgegangen ist o<strong>de</strong>r aber Altablagerungen zu<br />
vermuten sind. Hierzu sollten möglichst frühzeitig ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Sondierungen und Analysen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse bezüglich ggf. notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Sicherungsmaßnahmen<br />
sind im Bebauung<strong>sp</strong>lan durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Festsetzungen und Hinweise zu<br />
verankern.<br />
2.4.3.2 Verringerungsmaßnahmen<br />
Eine grundsätzliche und wesentliche Verringerungsmaßnahme ist insbeson<strong>de</strong>re bei Wohnbauflächen<br />
die Reduzierung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl von üblicherweise 0,4 auf einen geringeren<br />
Wert. Dadurch lassen sich Eingriffe und Beeinträchtigungen für fast alle Schutzgüter reduzieren.<br />
Darüber hinaus ergibt sich aus städtebaulicher Sicht aufgrund <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />
am Siedlungsrand die Möglichkeit zur Schaffung eines “weichen” Übergangs” zwischen<br />
Stadtkörper und Freiraum.<br />
Für das Schutzgut Mensch bzw. die Bevölkerung ist bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Wohnbauflächen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Nachbarschaft zu stärker befahrenen Straßen (z.B. Vorhabenfläche 6.5),<br />
immer auch das Erfor<strong>de</strong>rnis eines ausreichen<strong>de</strong>n Schallschutzes zu prüfen. Dieser kann durch<br />
verschie<strong>de</strong>ne aktive und passive Maßnahmen (Lärmschutzwän<strong>de</strong>, -wälle, bautechnische