UMWELTBERICHT - O-sp.de

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01.05.2014 Aufrufe

UMWELTBERICHT ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der städtebaulichen Projekte und Straßenverkehrsprojekte • Seite 67 2.4 Aufzeigen der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.4.1 Ziele Für die verschiedenen Nutzungen der Vorhabenflächen sind, unter Beachtung der nachfolgenden Ziele, entsprechende ökologisch und umweltschutzorientierte Maßnahmenkonzeptionen zu entwickeln. Berücksichtigung im Rahmen der Zielformulierung finden dabei • die gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit weiteren Fachgesetzen, • die fachlichen Grundsätze des Naturschutzes sowie • die Überlegungen für stadtgestalterische Qualitäten. Die Zielkonzeption ist nach einem hierarchischen Prinzip aufgebaut und mündet in der Darstellung von Maßnahmenpaketen für die verschiedenen Vorhabenflächen, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Berücksichtigung finden. Die einzelnen Ziele sind: • Erarbeitung einer möglichst konfliktfreien Planung ("Umweltverträgliche Planung") durch • Berücksichtigung bestehender Belastungen (Vorbelastung), • Vermeidung neuer Nutzungskonflikte durch räumliche Trennung unverträglicher Nutzungen oder Nutzungsbeschränkungen, • Vermeidung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter, die durch die Planung entstehen, • Schutz wertvoller Elemente. • Kompensation der beeinträchtigten und verlorengegangenen Funktionen (§§ 18 ff. BNatSchG) • Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich von beeinträchtigten oder unterbundenen Funktionen des Naturhaushaltes unter Berücksichtigung fachspezifischer Leitbilder, • Festsetzung und Durchführung von Maßnahmen für die Schutzgüter zur beeinträchtigungsspezifischen Vermeidung, Verringerung, zum Schutz bestimmter Strukturen und zur Kompensation. • Entwicklung stadtgestalterischer Qualitäten im Bereich verbleibender Freiflächen innerhalb der Plangebiete nach den Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaftspflege (nach § 6 BNatSchG) • Schaffung eines ansprechenden Ortsbildes durch • Erhaltung raumbildender und abschirmender Grünstrukturen, • Anreicherung mit raumtypischen Elementen, • Aufwertung des Ortsbildes durch Akzentuierung architektonischer Qualitäten, • Gestaltung der Randbereiche der Vorhabenflächen durch entsprechende Eingrünungsmaßnahmen.

UMWELTBERICHT ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der städtebaulichen Projekte und Straßenverkehrsprojekte • Seite 68 2.4.2 Grundsätze der Maßnahmenkonzeption Die nachfolgenden Maßnahmen können im Rahmen der Aufgabenstellung nur allgemein gültigen Charakter aufweisen, da es sich bei einem Flächennutzungsplan um eine Angebotsplanung handelt, in der noch keine konkreten Planungsabsichten zur Ausgestaltung einzelner Vorhaben bekannt sind. Vor diesem Hintergrund besitzen die nachfolgenden Maßnahmen nur einen allgemeinen Charakter, da Lage, Struktur und Umfang noch nicht weiter definiert werden können. Gleichwohl sollen diese aber - auch wenn sie nicht weiter quantifizierbar sind - qualitative Maßstäbe und grundsätzliche Möglichkeiten einer ökologisch orientierten Ausgestaltung der Vorhabenflächen aufzeigen. 2.4.3 Ökologische und landschaftspflegerische Maßnahmen Unabhängig von der Intensität der Beeinträchtigungen und der aus der Bewertung abgeleiteten Erheblichkeit besteht für alle ermittelten Auswirkungen zunächst der Grundsatz, diese soweit wie möglich zu vermeiden und/oder zu vermindern. Für als erheblich einzustufende Auswirkungen besteht sogar die zwingende Notwendigkeit, diese im Rahmen der nachgeschalteten Planungsebene durch ein gezieltes Konfliktbewältigungsprogramm auf ein Minimum oder gänzlich zu reduzieren - auch mit Hilfe von Ausgleichsmaßnahmen. Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der Planvorhaben dürfen keine erheblichen Auswirkungen verbleiben. Nachfolgend werden daher für die Bauleitplanung grundsätzlich mögliche Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen exemplarisch dargestellt. 2.4.3.1 Vermeidungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen lassen sich in erster Linie und besonders effektiv nur auf der Ebene des Flächennutzungsplanes durch die Auswahl geeigneter Standorte für zukünftige städtebauliche Projekte realisieren. Dieser Auswahlprozess ist durch die methodische Vorgehensweise bereits vollzogen worden, da durch die Analyse und den Vergleich alternativer Standorte für Wohnbau- und Gewerbeflächen die Bereiche für eine zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan ausgewählt worden sind, die ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial besitzen. So kann dadurch die Inanspruchnahme von für die Schutzgüter bedeutungsvollen Freiflächen mit entsprechenden ökologischen Funktionen im Außenbereich vermieden werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die nachgeordneten Bebauungspläne unter Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte zu entwickeln. Hier bieten sich verschiedene Strategien an, die die Grundzüge des Schutzgutgedankens berücksichtigen, so wie dies durch Maßnahmen zum Umweltschutz im weitesten Sinne, insbesondere auch durch spezielle Maßnahmen zum Naturschutz, zum Bodenschutz, zum Wasserschutz und zum Klimaschutz umgesetzt werden könnten.

<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 68<br />

2.4.2 Grundsätze <strong>de</strong>r Maßnahmenkonzeption<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Maßnahmen können im Rahmen <strong>de</strong>r Aufgabenstellung nur allgemein<br />

gültigen Charakter aufweisen, da es sich bei einem Flächennutzung<strong>sp</strong>lan um eine Angebot<strong>sp</strong>lanung<br />

han<strong>de</strong>lt, in <strong>de</strong>r noch keine konkreten Planungsabsichten zur Ausgestaltung einzelner<br />

Vorhaben bekannt sind. Vor diesem Hintergrund besitzen die nachfolgen<strong>de</strong>n Maßnahmen nur<br />

einen allgemeinen Charakter, da Lage, Struktur und Umfang noch nicht weiter <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n<br />

können. Gleichwohl sollen diese aber - auch wenn sie nicht weiter quantifizierbar sind -<br />

qualitative Maßstäbe und grundsätzliche Möglichkeiten einer ökologisch orientierten Ausgestaltung<br />

<strong>de</strong>r Vorhabenflächen aufzeigen.<br />

2.4.3 Ökologische und landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Bewertung abgeleiteten<br />

Erheblichkeit besteht für alle ermittelten Auswirkungen zunächst <strong>de</strong>r Grundsatz, diese soweit<br />

wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r zu vermin<strong>de</strong>rn. Für als erheblich einzustufen<strong>de</strong> Auswirkungen<br />

besteht sogar die zwingen<strong>de</strong> Notwendigkeit, diese im Rahmen <strong>de</strong>r nachgeschalteten<br />

Planungsebene durch ein gezieltes Konfliktbewältigung<strong>sp</strong>rogramm auf ein Minimum o<strong>de</strong>r<br />

gänzlich zu reduzieren - auch mit Hilfe von Ausgleichsmaßnahmen. Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Planvorhaben dürfen keine erheblichen Auswirkungen verbleiben.<br />

Nachfolgend wer<strong>de</strong>n daher für die Bauleitplanung grundsätzlich mögliche Vermeidungs- und<br />

Verringerungsmaßnahmen exemplarisch dargestellt.<br />

2.4.3.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Vermeidungsmaßnahmen lassen sich in erster Linie und beson<strong>de</strong>rs effektiv nur auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

<strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes durch die Auswahl geeigneter Standorte für zukünftige städtebauliche<br />

Projekte realisieren. Dieser Auswahlprozess ist durch die methodische Vorgehensweise<br />

bereits vollzogen wor<strong>de</strong>n, da durch die Analyse und <strong>de</strong>n Vergleich alternativer Standorte für<br />

Wohnbau- und Gewerbeflächen die Bereiche für eine zukünftige Darstellung im Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />

ausgewählt wor<strong>de</strong>n sind, die ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial besitzen.<br />

So kann dadurch die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von für die Schutzgüter be<strong>de</strong>utungsvollen Freiflächen<br />

mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n ökologischen Funktionen im Außenbereich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die nachgeordneten Bebauung<strong>sp</strong>läne unter Berücksichtigung<br />

umweltrelevanter Gesicht<strong>sp</strong>unkte zu entwickeln. Hier bieten sich verschie<strong>de</strong>ne<br />

Strategien an, die die Grundzüge <strong>de</strong>s Schutzgutgedankens berücksichtigen, so wie dies durch<br />

Maßnahmen zum Umweltschutz im weitesten Sinne, insbeson<strong>de</strong>re auch durch <strong>sp</strong>ezielle<br />

Maßnahmen zum Naturschutz, zum Bo<strong>de</strong>nschutz, zum Wasserschutz und zum Klimaschutz<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten.

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