UMWELTBERICHT - O-sp.de
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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 67<br />
2.4 Aufzeigen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich <strong>de</strong>r nachteiligen Auswirkungen<br />
2.4.1 Ziele<br />
Für die verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen <strong>de</strong>r Vorhabenflächen sind, unter Beachtung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Ziele, ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> ökologisch und umweltschutzorientierte Maßnahmenkonzeptionen<br />
zu entwickeln. Berücksichtigung im Rahmen <strong>de</strong>r Zielformulierung fin<strong>de</strong>n dabei<br />
• die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Baugesetzbuches und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) in Verbindung mit weiteren Fachgesetzen,<br />
• die fachlichen Grundsätze <strong>de</strong>s Naturschutzes sowie<br />
• die Überlegungen für stadtgestalterische Qualitäten.<br />
Die Zielkonzeption ist nach einem hierarchischen Prinzip aufgebaut und mün<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Darstellung<br />
von Maßnahmenpaketen für die verschie<strong>de</strong>nen Vorhabenflächen, die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Die einzelnen Ziele sind:<br />
• Erarbeitung einer möglichst konfliktfreien Planung ("Umweltverträgliche Planung") durch<br />
• Berücksichtigung bestehen<strong>de</strong>r Belastungen (Vorbelastung),<br />
• Vermeidung neuer Nutzungskonflikte durch räumliche Trennung unverträglicher Nutzungen<br />
o<strong>de</strong>r Nutzungsbeschränkungen,<br />
• Vermeidung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter, die<br />
durch die Planung entstehen,<br />
• Schutz wertvoller Elemente.<br />
• Kompensation <strong>de</strong>r beeinträchtigten und verlorengegangenen Funktionen (§§ 18 ff.<br />
BNatSchG)<br />
• Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich von beeinträchtigten o<strong>de</strong>r unterbun<strong>de</strong>nen<br />
Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes unter Berücksichtigung fach<strong>sp</strong>ezifischer Leitbil<strong>de</strong>r,<br />
• Festsetzung und Durchführung von Maßnahmen für die Schutzgüter zur beeinträchtigungs<strong>sp</strong>ezifischen<br />
Vermeidung, Verringerung, zum Schutz bestimmter Strukturen und<br />
zur Kompensation.<br />
• Entwicklung stadtgestalterischer Qualitäten im Bereich verbleiben<strong>de</strong>r Freiflächen innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Plangebiete nach <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaft<strong>sp</strong>flege<br />
(nach § 6 BNatSchG)<br />
• Schaffung eines an<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Ortsbil<strong>de</strong>s durch<br />
• Erhaltung raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r und abschirmen<strong>de</strong>r Grünstrukturen,<br />
• Anreicherung mit raumtypischen Elementen,<br />
• Aufwertung <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s durch Akzentuierung architektonischer Qualitäten,<br />
• Gestaltung <strong>de</strong>r Randbereiche <strong>de</strong>r Vorhabenflächen durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Eingrünungsmaßnahmen.