UMWELTBERICHT - O-sp.de

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01.05.2014 Aufrufe

UMWELTBERICHT ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der städtebaulichen Projekte und Straßenverkehrsprojekte • Seite 65 2.3.2.6 Empfehlungen zur Kompensation Soweit sich die Straßenbauvorhaben auch mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften in Einklang bringen lassen, ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der Untersuchungstiefe für alle anderen Schutzgüter - insbesondere mit Blick auf die Eingriffsregelung - zunächst von einer grundsätzlichen Ausgleichbarkeit der zu erwartenden vorhabenspezifischen Beeinträchtigungen auszugehen. Eine abschließende Beurteilung lässt sich allerdings erst über eine konkrete Genehmigungsplanung mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Landschaftspflegerischer Begleitplanung vornehmen. Für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen stehen unter Beachtung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse u.U. im Umfeld der vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen entsprechende Flächen, die heute z.B. als Acker genutzt werden, zur Verfügung. Dort ließen sich mit Hilfe entsprechender landschaftspflegerischer Maßnahmen Biotopstrukturen entwickeln, die zur Kompensation der verlorengegangenen Funktionen des Naturhaushaltes beitragen. Auch hier sind die Projektauswirkungen auf der einen Seite und der jeweilige Biotoptypenbestand des Gebietes auf der anderen Seite zu berücksichtigen. Da im Rahmen einer Flächennutzungsplan-Neuaufstellung weder die konkrete Trasse noch deren technische Ausgestaltung bekannt sein können, lassen sich hier allerdings keine konkreteren Maßnahmen ableiten. Unabhängig davon ist eine solche Trasse durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen in den Raum einzubinden. Für Ausgleichsmaßnahmen, die nicht in Projektnähe etabliert werden können, sind die im Rahmen der Untersuchungen zur Umweltprüfung ermittelten Kompensationsflächenpools heranzuziehen (s.o. und vgl. auch Kap. 5.3.3 der UP), die in einem eigenständigen Gutachten ermittelt und dargestellt worden sind (s. Anlage III der UP). So bieten sich für die Ortsumgehung Vorhelm der Kompensationsflächenpool Angel / Bröckerholz sowie der Pool Olfetal / Düppe an. Im Bereich des Bröckerholzes sind in kleineren Teilbereichen unterschiedlichste Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Waldbestände vorgesehen. Für den Kompensationsflächenpool Olfetal / Düppe besteht das Ziel der Entwicklung eines Landschaftsraumes mit trockenwarmen Standorten. Die Ausgleichsmaßnahmen für die Ortsumgehung Dolberg sind im Bereich der Kompensationsflächenpools Lippeaue möglich. Hier ist die Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes durch Schaffung eines Biotopverbundsystems, insbesondere entlang des Fließgewässers, insbesondere durch Extensivierung der Flächennutzung und durch vielfältige andere Maßnahmen vorgesehen. Eine weiterführende Beschreibung der einzelnen Maßnahmen ist der Tabelle 10 (s. unten) zu entnehmen.

UMWELTBERICHT ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der städtebaulichen Projekte und Straßenverkehrsprojekte • Seite 66 2.3.3 Geplante Sonderbauflächen Im Ortsteil Vorhelm Bahnhof im Bereich Bosenberg besteht eine ehemalige Kalksteinabbaufläche der Zementindustrie. Der Steinbruch ist nach dem Abbau rekultiviert und im Sinne des Naturschutzes gestaltet worden. Derzeit ist der Bereich des Produktionsstandortes des Zementwerkes Bosenberg ohne Nutzung. Auch bestehen keine Regelungen zur Nachnutzung oder zum Rückbau der Betriebsanlagen. Eine industrielle Dauerbrache soll allerdings aus städtebaulicher Sicht vermieden werden. Zur Lösung dieser Problematik kommt aus planungsrechtlicher Sicht für die bebaute Fläche des Geländes des ehemaligen Zementwerkes nur eine Einstufung als 'Sonstiges Sondergebiet' mit einer Zweckbindung in Betracht, die sich auf regenerative Energien beziehen sollte. Die Stadt Ahlen hat zu diesem Zweck für die Fläche bereits ein bisher noch nicht abgeschlossenes Bauleitplanverfahren in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt. Der überplante Bereich umfasst dabei die bestehende Industrieanlage des ehemaligen Zementwerkes Bosenberg mit rd. 9,5 ha, die durch einen hohen Versiegelungsanteil von rund 66 % gekennzeichnet ist. Bestandteil des Verfahrens war auch eine Umweltprüfung mit einem sachlichen Schwerpunkt im Bereich des Immissionsschutzes (Lärm- und Geruchsprognose). Dabei wurde das geplante Vorhaben mit seinen verschiedenen Anlagenteilen untersucht. Dazu gehören • die Errichtung einer Biogasanlage, • eine geordnete Nachnutzung der Bestandsgebäude als Getreide- und Futtermittellager, • die Erweiterung der Betriebsstrukturen durch eine Humusdüngemittelanlage sowie • ergänzende Infrastruktureinrichtungen. Die bestehende Erschließung gilt als leistungsfähig und ohne Alternative. Vorgesehen war darüber hinaus der weitgehende Erhalt und die Ergänzung der vorhandenen, randlichen Eingrünung des Gesamtstandortes, insbesondere der renaturierten Abbaubereiche und Ausgleichsmaßnahmen. Umwelterhebliche, vom geplanten Vorhaben ausgehende Beeinträchtigungen konnten im Rahmen der Umweltprüfung - u.a. bedingt aufgrund des bestehenden hohen Versiegelungsgrades - nicht festgestellt werden. So wurden die Auswirkungen auf die angrenzenden wertvollen Biotopstrukturen als relativ gering bewertet und führen nach dem vorliegenden Erkenntnisstand voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Auch aus Sicht des technischen Umweltschutzes sind alle zu erwartenden Beeinträchtigungen durch gezielte Maßnahmen beherrschbar und lassen weder für den Menschen noch für die Umwelt erhebliche Belastungen erwarten. Vor diesem Hintergrund bestehen derzeit keine gravierenden Gründe, die einer Ausweisung des Bereiches Bosenberg als 'Sondergebiet' innerhalb des neu aufzustellenden Flächennutzungsplans entgegenstehen. Unabhängig davon sind in einem nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren innerhalb einer detaillierten Umweltprüfung die zu konkretisierenden Planungsinhalte erneut zu untersuchen, auch im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf die artenschutzrechtlichen Belange nach §§ 19, 41 BNatSchG.

<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 66<br />

2.3.3 Geplante Son<strong>de</strong>rbauflächen<br />

Im Ortsteil Vorhelm Bahnhof im Bereich Bosenberg besteht eine ehemalige Kalksteinabbaufläche<br />

<strong>de</strong>r Zementindustrie. Der Steinbruch ist nach <strong>de</strong>m Abbau rekultiviert und im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Naturschutzes gestaltet wor<strong>de</strong>n. Derzeit ist <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>s Produktionsstandortes <strong>de</strong>s<br />

Zementwerkes Bosenberg ohne Nutzung. Auch bestehen keine Regelungen zur Nachnutzung<br />

o<strong>de</strong>r zum Rückbau <strong>de</strong>r Betriebsanlagen. Eine industrielle Dauerbrache soll allerdings aus<br />

städtebaulicher Sicht vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Lösung dieser Problematik kommt aus planungsrechtlicher Sicht für die bebaute Fläche<br />

<strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s ehemaligen Zementwerkes nur eine Einstufung als 'Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet'<br />

mit einer Zweckbindung in Betracht, die sich auf regenerative Energien beziehen sollte.<br />

Die Stadt Ahlen hat zu diesem Zweck für die Fläche bereits ein bisher noch nicht abgeschlossenes<br />

Bauleitplanverfahren in <strong>de</strong>n Jahren 2008 und 2009 durchgeführt. Der überplante<br />

Bereich umfasst dabei die bestehen<strong>de</strong> Industrieanlage <strong>de</strong>s ehemaligen Zementwerkes Bosenberg<br />

mit rd. 9,5 ha, die durch einen hohen Versiegelungsanteil von rund 66 % gekennzeichnet<br />

ist.<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Verfahrens war auch eine Umweltprüfung mit einem sachlichen Schwerpunkt<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes (Lärm- und Geruch<strong>sp</strong>rognose). Dabei wur<strong>de</strong> das geplante<br />

Vorhaben mit seinen verschie<strong>de</strong>nen Anlagenteilen untersucht. Dazu gehören<br />

• die Errichtung einer Biogasanlage,<br />

• eine geordnete Nachnutzung <strong>de</strong>r Bestandsgebäu<strong>de</strong> als Getrei<strong>de</strong>- und Futtermittellager,<br />

• die Erweiterung <strong>de</strong>r Betriebsstrukturen durch eine Humusdüngemittelanlage sowie<br />

• ergänzen<strong>de</strong> Infrastruktureinrichtungen.<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Erschließung gilt als leistungsfähig und ohne Alternative. Vorgesehen war<br />

darüber hinaus <strong>de</strong>r weitgehen<strong>de</strong> Erhalt und die Ergänzung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen, randlichen<br />

Eingrünung <strong>de</strong>s Gesamtstandortes, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r renaturierten Abbaubereiche und<br />

Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Umwelterhebliche, vom geplanten Vorhaben ausgehen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen konnten im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung - u.a. bedingt aufgrund <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n hohen Versiegelungsgra<strong>de</strong>s<br />

- nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n die Auswirkungen auf die angrenzen<strong>de</strong>n wertvollen<br />

Biotopstrukturen als relativ gering bewertet und führen nach <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnisstand<br />

voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen für Tiere<br />

und Pflanzen. Auch aus Sicht <strong>de</strong>s technischen Umweltschutzes sind alle zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigungen durch gezielte Maßnahmen beherrschbar und lassen we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

Menschen noch für die Umwelt erhebliche Belastungen erwarten.<br />

Vor diesem Hintergrund bestehen <strong>de</strong>rzeit keine gravieren<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>, die einer Ausweisung<br />

<strong>de</strong>s Bereiches Bosenberg als 'Son<strong>de</strong>rgebiet' innerhalb <strong>de</strong>s neu aufzustellen<strong>de</strong>n Flächennutzung<strong>sp</strong>lans<br />

entgegenstehen. Unabhängig davon sind in einem nachgeschalteten Bebauung<strong>sp</strong>lanverfahren<br />

innerhalb einer <strong>de</strong>taillierten Umweltprüfung die zu konkretisieren<strong>de</strong>n Planungsinhalte<br />

erneut zu untersuchen, auch im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf die artenschutzrechtlichen<br />

Belange nach §§ 19, 41 BNatSchG.

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