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UMWELTBERICHT - O-sp.de

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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 65<br />

2.3.2.6 Empfehlungen zur Kompensation<br />

Soweit sich die Straßenbauvorhaben auch mit <strong>de</strong>n artenschutzrechtlichen Vorschriften in<br />

Einklang bringen lassen, ist nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Untersuchungstiefe für alle an<strong>de</strong>ren Schutzgüter - insbeson<strong>de</strong>re mit Blick auf die Eingriffsregelung<br />

- zunächst von einer grundsätzlichen Ausgleichbarkeit <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen<br />

Beeinträchtigungen auszugehen. Eine abschließen<strong>de</strong> Beurteilung lässt sich<br />

allerdings erst über eine konkrete Genehmigung<strong>sp</strong>lanung mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

und Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Begleitplanung vornehmen.<br />

Für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen stehen unter Beachtung <strong>de</strong>r eigentumsrechtlichen<br />

Verhältnisse u.U. im Umfeld <strong>de</strong>r vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />

Flächen, die heute z.B. als Acker genutzt wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung. Dort ließen sich<br />

mit Hilfe ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Maßnahmen Biotopstrukturen entwickeln,<br />

die zur Kompensation <strong>de</strong>r verlorengegangenen Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes beitragen.<br />

Auch hier sind die Projektauswirkungen auf <strong>de</strong>r einen Seite und <strong>de</strong>r jeweilige Biotoptypenbestand<br />

<strong>de</strong>s Gebietes auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite zu berücksichtigen.<br />

Da im Rahmen einer Flächennutzung<strong>sp</strong>lan-Neuaufstellung we<strong>de</strong>r die konkrete Trasse noch<br />

<strong>de</strong>ren technische Ausgestaltung bekannt sein können, lassen sich hier allerdings keine<br />

konkreteren Maßnahmen ableiten. Unabhängig davon ist eine solche Trasse durch geeignete<br />

landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen in <strong>de</strong>n Raum einzubin<strong>de</strong>n.<br />

Für Ausgleichsmaßnahmen, die nicht in Projektnähe etabliert wer<strong>de</strong>n können, sind die im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen zur Umweltprüfung ermittelten Kompensationsflächenpools<br />

heranzuziehen (s.o. und vgl. auch Kap. 5.3.3 <strong>de</strong>r UP), die in einem eigenständigen Gutachten<br />

ermittelt und dargestellt wor<strong>de</strong>n sind (s. Anlage III <strong>de</strong>r UP).<br />

So bieten sich für die Ortsumgehung Vorhelm <strong>de</strong>r Kompensationsflächenpool Angel / Bröckerholz<br />

sowie <strong>de</strong>r Pool Olfetal / Düppe an. Im Bereich <strong>de</strong>s Bröckerholzes sind in kleineren<br />

Teilbereichen unterschiedlichste Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Waldbestän<strong>de</strong><br />

vorgesehen. Für <strong>de</strong>n Kompensationsflächenpool Olfetal / Düppe besteht das Ziel <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

eines Landschaftsraumes mit trockenwarmen Standorten.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen für die Ortsumgehung Dolberg sind im Bereich <strong>de</strong>r Kompensationsflächenpools<br />

Lippeaue möglich. Hier ist die Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes<br />

durch Schaffung eines Biotopverbundsystems, insbeson<strong>de</strong>re entlang <strong>de</strong>s<br />

Fließgewässers, insbeson<strong>de</strong>re durch Extensivierung <strong>de</strong>r Flächennutzung und durch vielfältige<br />

an<strong>de</strong>re Maßnahmen vorgesehen.<br />

Eine weiterführen<strong>de</strong> Beschreibung <strong>de</strong>r einzelnen Maßnahmen ist <strong>de</strong>r Tabelle 10 (s. unten) zu<br />

entnehmen.

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