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UMWELTBERICHT - O-sp.de

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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />

Seite 49<br />

Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />

Durch die geplanten Vorhaben sind verschie<strong>de</strong>nste Bo<strong>de</strong>ntypen betroffen. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

dabei i.d.R. um natürlich gewachsene Bö<strong>de</strong>n, die allerdings aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen und<br />

heutigen Nutzung zumin<strong>de</strong>st im Bereich <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns durch z.B. Umlagerung o<strong>de</strong>r Stoffeinträge<br />

in einem durch die meist landwirtschaftliche o<strong>de</strong>r gärtnerische Nutzung typischen<br />

Ausmaß verän<strong>de</strong>rt sind.<br />

Diese Bö<strong>de</strong>n erfüllen innerhalb <strong>de</strong>s Naturhaushaltes wichtige Funktionen. Dies sind die Filterund<br />

Pufferfunktionen (Grundwasserschutzfunktion), die Abflussregulationsfunktion (Rückhaltung,<br />

Zwischen<strong>sp</strong>eicherung und verlangsamte Abführung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser) sowie<br />

die Biotopbildungsfunktion (Ermöglichung diverser Vegetationsformen aufgrund unterschiedlicher<br />

Standortfaktoren). Mit <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von Bö<strong>de</strong>n sind gleichzeitig auch die bo<strong>de</strong>nökologischen<br />

Funktionen, die im Bereich <strong>de</strong>r bebauten Flächen meist mittlere, teils aber auch<br />

hohe Be<strong>de</strong>utungen aufweisen (s. Anlage 4.1/4.2 UP), betroffen. Diese Funktionen wer<strong>de</strong>n<br />

infolge <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme (z.B. durch Abschieben <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns bei <strong>de</strong>r Baustellenräumung),<br />

Überbauung und Versiegelung (z.B. durch A<strong>sp</strong>halt, Pflasterungen) beeinträchtigt,<br />

gehen teilweise o<strong>de</strong>r ganz verloren o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich eingeschränkt. Dadurch wer<strong>de</strong>n die<br />

Bö<strong>de</strong>n unmittelbar selbst, mittelbar auch an<strong>de</strong>re Faktoren <strong>de</strong>s Naturhaushaltes durch die<br />

ökologischen Wechselwirkungen bedingt beeinträchtigt (s. oben).<br />

Die bisher bekannten Altablagerungen und Altstandorte sind insofern als unbe<strong>de</strong>nklich eingestuft<br />

wor<strong>de</strong>n, als dass dort kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Sanierung besteht. Gleichwohl<br />

sind diese Bereiche, soweit sie sich im Bereich zukünftiger Bauflächen befin<strong>de</strong>n, näher<br />

zu untersuchen.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Thematik Abfälle bleibt zu konstatieren, dass grundsätzlich im Zuge <strong>de</strong>r Erstellung<br />

von Neubaugebieten auch baubedingte Abfälle, sofern sie nicht ordnungsgemäß<br />

entsorgt wer<strong>de</strong>n, in geringfügigem Umfang auf <strong>de</strong>n Flächen verbleiben können und <strong>sp</strong>äter<br />

durch z.B. Mutterbo<strong>de</strong>naufbringung abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>rartigen Stoffen (Bauschutt,<br />

Metalle, etc.) gehen zumeist keine Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter aus.<br />

Nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Bau- und Gewerbegebiete wer<strong>de</strong>n durch die jeweilige Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Gebäu<strong>de</strong> und Hallen die üblichen Haushalts- und Gewerbeabfälle entstehen, die im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r regelmäßigen Müllabfuhr o<strong>de</strong>r <strong>sp</strong>ezieller Vereinbarungen ordnungsgemäß entsorgt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, so dass auch hier keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

Im Hinblick auf <strong>de</strong>n vom Baurecht gefor<strong>de</strong>rten <strong>sp</strong>arsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />

(Bo<strong>de</strong>nschutzklausel) lässt sich feststellen, dass im Bereich <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Innenstadtflächen<br />

ein urban vorgeprägter und erschlossener Bereich - so sind die zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />

Gebiete in <strong>de</strong>r Regel von meist allen Seiten von Straßen und Gebäu<strong>de</strong>n umgeben - aus<br />

städtebaulicher Sicht weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n soll. Alle an<strong>de</strong>ren Optionsflächen befin<strong>de</strong>n sich<br />

in einer Stadtrandlage o<strong>de</strong>r aber im Freiraum ohne direkten Kontakt zum Siedlungskörper.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Grundwasserdargebots, dass lokal keiner bekannten o<strong>de</strong>r nennenswerten<br />

Nutzung unterliegt, lässt sich aufgrund <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Grundwassersystems nicht

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