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<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />

ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />

• Einleitung •<br />

Seite 8<br />

Bo<strong>de</strong>n<br />

Wasser<br />

Luft<br />

Klima<br />

Landschaft<br />

Kulturund<br />

Sachgüter<br />

Quelle<br />

Schutzgut<br />

Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz<br />

incl. Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzverordnung<br />

Baugesetzbuch<br />

Wasserhaus-haltsgesetz<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz incl.<br />

Verordnungen<br />

Baugesetzbuch<br />

Bun<strong>de</strong>simmis-sionsschutzgesetz<br />

incl. Verordnungen<br />

TA Luft<br />

Baugesetzbuch<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Baugesetzbuch<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

/<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Baugesetzbuch<br />

Baugesetzbuch<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />

Zielaussage<br />

* Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene<br />

und öffentliche Nutzungen,<br />

* <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns vor schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen,<br />

* Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen,<br />

* die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sanierung schädlicher Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen und Altlasten, sowie dadurch<br />

verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />

Sparsamer und schonen<strong>de</strong>r Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von<br />

Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />

von Bö<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m dürfen landwirtschaftlich, als Wald o<strong>de</strong>r für Wohnungszwecke genutzte<br />

Flächen nur im notwendigen Ausmaß für an<strong>de</strong>re Nutzungen in An<strong>sp</strong>ruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen entstehen <strong>de</strong>s weiteren durch die Kennzeichnung<strong>sp</strong>flicht für erheblich<br />

mit umweltgefähr<strong>de</strong>ten Stoffe belastete Bö<strong>de</strong>n.<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Gewässer als Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und<br />

Pflanzen und <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung zum Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer<br />

Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft ist <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und<br />

die <strong>sp</strong>arsame Verwendung <strong>de</strong>s Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinheit.<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne sowie<br />

Berücksichtigung von wirtschaftlichen Belangen bei <strong>de</strong>n Regelungen zur Wasserversorgung und<br />

Abwasserbeseitigung.<br />

Schutz <strong>de</strong>s Menschen, <strong>de</strong>r Tiere und Pflanzen, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>s Wassers, <strong>de</strong>r Atmo<strong>sp</strong>häre sowie<br />

<strong>de</strong>r Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>s Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche<br />

Erscheinungen).<br />

Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit und <strong>de</strong>r Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen sowie <strong>de</strong>ren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die<br />

gesamte Umwelt.<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Naturhaushaltes (und damit auch <strong>de</strong>r klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage <strong>de</strong>s<br />

Menschen und Grundlage für seine Erholung.<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r „Verantwortung für <strong>de</strong>n Klimaschutz“ sowie Darstellung klimaschutzrelevanter<br />

Instrumente.<br />

Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wie<strong>de</strong>rherstellung Landschaft auf Grund ihres eigenen<br />

Wertes und als Lebensgrundlage <strong>de</strong>s Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />

im besie<strong>de</strong>lten und unbesie<strong>de</strong>lten Bereich zur dauerhaften Sicherung <strong>de</strong>r Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit sowie <strong>de</strong>s Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Erhaltung und Entwicklung <strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung.<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne und<br />

Anwendung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung bei Eingriffen in das Landschaftsbild.<br />

Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen <strong>de</strong>r Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>rhaltung und entwicklung.<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne.<br />

Erhaltung historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von beson<strong>de</strong>rs charakteristischer<br />

Eigenart sowie <strong>de</strong>r Umgebung geschützer o<strong>de</strong>r schützenswerter Kultur-, Bau- und Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler,<br />

sofern dies für die Erhaltung <strong>de</strong>r Eigenart und Schönheit <strong>de</strong>s Denkmals erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Fachgesetze sind die Umweltschutzziele und allgemeine Grundsätze formuliert,<br />

die im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Prüfung <strong>de</strong>r relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />

fin<strong>de</strong>n müssen. Insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung sind vor allem solche Au<strong>sp</strong>rägungen<br />

und Strukturen auf <strong>de</strong>r einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Fachgesetzes eine beson<strong>de</strong>re Rolle als Funktionsträger übernehmen (z.B. geschützte o<strong>de</strong>r<br />

schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten o<strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utungsvolle<br />

Grundwasserleiter in ihrer Rolle im Naturhaushalt o<strong>de</strong>r als Wasserlieferant). Deren Funktions-

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