UMWELTBERICHT - O-sp.de
UMWELTBERICHT - O-sp.de
UMWELTBERICHT - O-sp.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
zur<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />
Flächennutzung<strong>sp</strong>lans<br />
<strong>de</strong>r Stadt Ahlen<br />
E N T W U R F<br />
Münster, Dezember 2009
UMWELTANALYSE<br />
Seite I<br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Glie<strong>de</strong>rung •<br />
GLIEDERUNG<br />
1.0 EINLEITUNG ..................................................... 1<br />
1.1 Inhalt und Ziele <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans .............................. 1<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen .................................................. 3<br />
1.1.2 Lage und Abgrenzung <strong>de</strong>r Untersuchungsräume .......................... 4<br />
1.2 Darstellung <strong>de</strong>r in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für <strong>de</strong>n<br />
Plan relevanten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes............................... 7<br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
DER STÄDTEBAULICHEN PROJEKTE UND STRAßENVERKEHRS-<br />
PROJEKTE ..................................................... 10<br />
2.1 Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustands ...................... 10<br />
2.1.1 Mensch ......................................................... 10<br />
2.1.1.1 Nutzungen ....................................................... 10<br />
2.1.1.2 Vorbelastungen ................................................... 13<br />
2.1.1.3 Bewertung ....................................................... 14<br />
2.1.2 Tiere und biologische Vielfalt ......................................... 15<br />
2.1.2.1 Potenziell vorkommen<strong>de</strong> Tierarten und ihre Habitate ...................... 16<br />
2.1.2.2 Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung .............. 17<br />
2.1.2.3 Vorbelastungen ................................................... 18<br />
2.1.2.4 Bewertung ....................................................... 18<br />
2.1.3 Pflanzen und Biotope .............................................. 19<br />
2.1.3.1 Vorkommen<strong>de</strong> Pflanzen und Biotope .................................. 19<br />
2.1.3.2 Vorbelastungen ................................................... 22<br />
2.1.3.3 Bewertung ....................................................... 22<br />
2.1.4 Bo<strong>de</strong>n .......................................................... 23<br />
2.1.4.1 Geologie und Oberflächenformen ..................................... 23<br />
2.1.4.2 Bo<strong>de</strong>ntypen ...................................................... 24<br />
2.1.4.3 Vorbelastungen ................................................... 24<br />
2.1.4.4 Bewertung ....................................................... 25<br />
2.1.5 Wasser ......................................................... 27<br />
2.1.5.1 Hydrogeologie .................................................... 27<br />
2.1.5.2 Oberflächengewässer .............................................. 28<br />
2.1.5.3 Vorbelastungen ................................................... 29<br />
2.1.5.4 Bewertung ....................................................... 30<br />
2.1.6 Klima und Luft .................................................... 31<br />
2.1.6.1 Klimatisch-lufthygienische Bestandssituation ............................ 31
UMWELTANALYSE<br />
Seite II<br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Glie<strong>de</strong>rung •<br />
2.1.6.2 Vorbelastungen ................................................... 31<br />
2.1.6.3 Bewertung ....................................................... 32<br />
2.1.7 Landschaft ....................................................... 33<br />
2.1.7.1 Landschaftsästhetische Bestandssituation .............................. 33<br />
2.1.7.2 Vorbelastungen ................................................... 34<br />
2.1.7.3 Bewertung ....................................................... 34<br />
2.1.8 Kultur- und Sachgüter .............................................. 35<br />
2.1.9 Wechselwirkungen ................................................ 36<br />
2.1.10 Raumwi<strong>de</strong>rstand .................................................. 38<br />
2.2 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung<br />
<strong>de</strong>r Planung ............................................... 42<br />
2.3 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Planung ...................................................... 43<br />
2.3.1 Geplante Wohnbau- und Gewerbeflächen .............................. 43<br />
2.3.1.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorhaben ......................................... 43<br />
2.3.1.2 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen ........... 45<br />
2.3.1.3 Zu erwarten<strong>de</strong> Beeinträchtigungen für die Schutzgüter .................... 47<br />
2.3.1.4 Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen ........................ 53<br />
2.3.1.5 Überschlägige Kompensationsermittlung ............................... 54<br />
2.3.1.6 Empfehlungen zur externen Kompensation ............................. 55<br />
2.3.2 Geplante Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte .................................... 56<br />
2.3.2.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorhaben ......................................... 56<br />
2.3.2.2 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen ........... 58<br />
2.3.2.3 Zu erwarten<strong>de</strong> Beeinträchtigungen für die Schutzgüter .................... 61<br />
2.3.2.4 Überschlägiger Variantenvergleich .................................... 62<br />
2.3.2.5 Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen ........................ 64<br />
2.3.2.6 Empfehlungen zur Kompensation .................................... 65<br />
2.3.3 Geplante Son<strong>de</strong>rbauflächen ......................................... 66<br />
2.4 Aufzeigen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />
und zum Ausgleich <strong>de</strong>r nachteiligen Auswirkungen ....................... 67<br />
2.4.1 Ziele............................................................ 67<br />
2.4.2 Grundsätze <strong>de</strong>r Maßnahmenkonzeption ................................ 68<br />
2.4.3 Ökologische und landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen .................... 68<br />
2.4.3.1 Vermeidungsmaßnahmen ........................................... 68<br />
2.4.3.2 Verringerungsmaßnahmen .......................................... 69<br />
2.4.3.3 Ausgleichsmaßnahmen ............................................. 72<br />
2.4.3.4 Gestaltungsmaßnahmen ............................................ 75<br />
2.4.4 Zusammenfassung ................................................ 75<br />
2.5 Darstellung <strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten . 75<br />
2.6 Beschreibung <strong>de</strong>r u.U. verbleiben<strong>de</strong>n erheblichen Auswirkungen ............ 76
UMWELTANALYSE<br />
Seite III<br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Glie<strong>de</strong>rung •<br />
3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
VON WINDENERGIEANLAGEN ..................................... 77<br />
3.1 Vorbemerkungen und Grundlagen .................................... 77<br />
3.2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>s Umweltzustands ....................... 78<br />
3.2.1 Analyse <strong>de</strong>r relevanten Schutzgüter ................................... 78<br />
3.2.1.1 Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit - Teila<strong>sp</strong>ekt Wohnen/Wohnumfeld . . 78<br />
3.2.1.2 Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit - Teila<strong>sp</strong>ekt Erholung ............. 78<br />
3.2.1.3 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt ................................ 79<br />
3.2.1.4 Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild .............................. 79<br />
3.2.1.5 Schutzgut Kulturgüter .............................................. 80<br />
3.2.2 Vorbelastungen ................................................... 80<br />
3.2.3 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung<br />
<strong>de</strong>r Planung ...................................................... 80<br />
3.2.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Planung ......................................................... 81<br />
3.2.5 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen ........... 81<br />
3.2.6 Entlastungswirkungen .............................................. 81<br />
3.3 Konfliktanalyse ................................................... 82<br />
3.3.1 Bewertung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen ..................... 82<br />
3.3.1.1 Wohnen und Wohnumfeld ........................................... 83<br />
3.3.1.2 Erholung ........................................................ 83<br />
3.3.2 Tiere und biologische Vielfalt ......................................... 83<br />
3.3.3 Landschaftsbild ................................................... 84<br />
3.3.4 Kultur- und Sachgüter .............................................. 84<br />
3.4 Fotorealistische Darstellung geplanter WEA ............................. 85<br />
3.5 Empfehlung ...................................................... 85<br />
3.6 Maßnahmen ..................................................... 87<br />
4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ......................................... 88<br />
4.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Angaben ................................ 88<br />
4.2 Beschreibung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />
planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen ......................... 89<br />
4.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................. 90
UMWELTANALYSE<br />
Seite IV<br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Glie<strong>de</strong>rung •<br />
TABELLEN<br />
Tab. 1: Flächengrößen <strong>de</strong>r geplanten Nutzungen .............................. 1<br />
Tab. 2: Städtebauliche Optionsflächen ....................................... 5<br />
Tab. 3: Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes .......................................... 7<br />
Tab. 4: Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile <strong>de</strong>r Optionsflächen . . 17<br />
Tab. 5: Altstandorte .................................................... 25<br />
Tab. 6: Vorhabenflächen <strong>de</strong>s FNP - Vorentwurfs .............................. 44<br />
Tab. 7: Gefüge zwischen Verursacher, Wirkung und Betroffenem ................ 46<br />
Tab. 8: Ermittlung <strong>de</strong>r Flächenwerte <strong>de</strong>r Vorhabenflächen ...................... 54<br />
Tab. 9: Variantenvergleich <strong>de</strong>r Trassenkorridore .............................. 63<br />
Tab. 10: Zuordnung von Kompensationsräumen und -maßnahmen zu <strong>de</strong>n städtebaulichen<br />
Vorhabenflächen ........................................ 73<br />
ABBILDUNGEN<br />
Abb. 1: FNP-Entwurf..................................................... 2<br />
Abb. 2: Wechselwirkungsbeziehungen <strong>de</strong>r Schutzgüter ........................ 37<br />
Abb. 3: Methodik <strong>de</strong>r Raumempfindlichkeitsanalyse ........................... 38<br />
Abb. 4: Lage <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche im Stadtgebiet ....................... 77<br />
KARTEN<br />
Karte 01: Untersuchungsräume und -flächen, Stadtmitte<br />
Karte 02: Untersuchungsräume und -flächen, Vorhelm, Dolberg und Olfetal<br />
Karte 10.1: Ortsumgehung Vorhelm<br />
Karte 10.2: Ortsumgehung Dolberg<br />
Karte 11.1: Vorhabenflächen und ihre Auswirkungen, Stadtmitte<br />
Karte 11.2: Vorhabenflächen und ihre Auswirkungen, Vorhelm, Dolberg und Olfetal<br />
Karte 12: WEA-Konzentrationszonen<br />
ANHANG<br />
Datenbögen zu <strong>de</strong>n Vorhabenflächen<br />
Zusammenfassungen <strong>de</strong>r Untersuchungen zu <strong>de</strong>n Ortsumgehungen
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 1<br />
1.0 EINLEITUNG<br />
Die Stadt Ahlen beabsichtigt <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Jahre 1978 stammen<strong>de</strong>n Flächennutzung<strong>sp</strong>lan neu<br />
aufzustellen und hat dazu am 08.04.2008 einen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Ratsbeschluss erwirkt.<br />
Mit <strong>de</strong>r Neuaufstellung eines Flächennutzung<strong>sp</strong>lans sind nach heutiger Gesetzgebung nicht<br />
allein die städtebaulichen und verkehrlichen A<strong>sp</strong>ekte, son<strong>de</strong>rn insbeson<strong>de</strong>re auch die Belange<br />
von Umwelt- und Naturschutz ent<strong>sp</strong>rechend zu berücksichtigen und in <strong>de</strong>n Planung<strong>sp</strong>rozess<br />
mit einzubeziehen. So sieht das Baugesetzbuch vor, dass für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a<br />
BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt wird, in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind in einem eigenständigen Dokument aufgezeigt und<br />
textlich und kartographisch dokumentiert wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>m hier vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht<br />
wer<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>r gesetzlichen Anlage nach § 2a S. 2 in Verb. mit § 2 Abs. 4 BauGB nochmals<br />
die wesentlichsten Inhalte <strong>de</strong>r Planung und die zu erwarten<strong>de</strong>n erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zusammenfassend dargestellt und bewertet.<br />
1.1 Inhalt und Ziele <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans<br />
Der Entwurf zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans (FNP) mit <strong>de</strong>n unten gezeigten<br />
Flächengrößen basiert in seinen Grundzügen auf <strong>de</strong>m noch wirksamen FNP.<br />
Tab. 1: Flächengrößen <strong>de</strong>r geplanten Nutzungen<br />
Nutzung Größe [m²] Nutzung Größe [m²]<br />
RRB 72.825 Gewerbefläche 3.636.840<br />
Abgrabung 284.358 Mischbaufläche 1.085.201<br />
Gemeinbedarf 1.018.653 Son<strong>de</strong>rgebiet 609.819<br />
Forstwirtschaft 10.797.281 Wasserfläche 1.009.771<br />
Agarfläche 88.778.583 Wohnbaufläche 9.260.079<br />
Grünfläche 3.876.437 Verkehrsfläche 2.000.817<br />
Naturschutzfläche 637.259 Versorgungsanlage 64.831<br />
Siedlungsfläche 15.675.423<br />
Insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mographischen Entwicklung und <strong>de</strong>n<br />
in Ahlen bestehen<strong>de</strong>n städtebaulichen Zielvorstellungen wer<strong>de</strong>n im FNP-Entwurf in erster Linie<br />
neue Wohnbau- und Gewerbeflächen, die geplanten Ortsumgehungen Vorhelm und Dolberg<br />
sowie modifizierte und neue Konzentrationszonen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen ausgewiesen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 2<br />
Diese Bereiche <strong>de</strong>finieren auch die räumliche Abgrenzung, für die eine Umweltprüfung durchgeführt<br />
wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Ergebnisse im vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht zusammengestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle an<strong>de</strong>ren Nutzungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Grundzügen aus <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n FNP übernommen.<br />
Für diese sind keine umwelterheblichen Wirkungen zu vermuten, so dass aus Sicht <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Stadt Ahlen auf eine vertiefen<strong>de</strong> Bearbeitung verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Prüfungsergebnisse zur Neuausweisung<br />
von Vorrangzonen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen nachträglich ergänzt und die Ergebnisse einer<br />
Umweltprüfung für <strong>de</strong>n Bereich Bosenberg nachrichtlich übernommen wur<strong>de</strong>n; bei<strong>de</strong> Themenblöcke<br />
wer<strong>de</strong>n als eigenständige Kapitel im Umweltbericht ergänzt.<br />
Die Gesamtheit aller Nutzungstypen ist <strong>de</strong>r obigen Tabelle 1 zu entnehmen. Dort sind auch die<br />
jeweiligen Flächengrößen enthalten. Nachfolgend wird <strong>de</strong>r Flächennutzung<strong>sp</strong>lan in seiner<br />
<strong>de</strong>rzeitigen Entwurfsfassung zeichnerisch dargestellt.<br />
Abb. 1: FNP-Entwurf
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 3<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen<br />
Nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s neuen Baugesetzbuches unterliegen alle Bauleitpläne grundsätzlich<br />
einer Umweltprüfung (UP), in <strong>de</strong>r die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />
§ 1a BauGB zu berücksichtigen sind und in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n (§ 2 Abs. 4 BauGB). Diese Ergebnisse<br />
sind in einem Umweltbericht, <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rum eigenständiger Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s<br />
Flächennutzung<strong>sp</strong>lans (FNP) wird, zusammenzufassen.<br />
Die Inhalte einer Umweltprüfung beziehen sich auf alle Schutzgüter und weitere Belange <strong>de</strong>s<br />
Umweltschutzes. Im einzelnen sind nach §1 Abs. 6 BauGB bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen<br />
zu berücksichtigen:<br />
Die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes, einschließlich <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flege, insbeson<strong>de</strong>re<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen<br />
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
b) die Erhaltungsziele und <strong>de</strong>r Schutzzweck <strong>de</strong>r Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung und <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie <strong>de</strong>r sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die <strong>sp</strong>arsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />
g) die Darstellung von Landschaft<strong>sp</strong>länen sowie von sonstigen Plänen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Wasser-, Abfall- und<br />
Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung <strong>de</strong>r bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in <strong>de</strong>nen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung<br />
von bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beschlüssen <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Belangen <strong>de</strong>s Umweltschutzes nach <strong>de</strong>n Buchstaben a, c u. d.<br />
Mit Grund und Bo<strong>de</strong>n soll <strong>sp</strong>arsam und schonend umgegangen wer<strong>de</strong>n; dabei sind zur Verringerung <strong>de</strong>r zusätzlichen<br />
Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
insbeson<strong>de</strong>re durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und an<strong>de</strong>re Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />
zu nutzen sowie Bo<strong>de</strong>nversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen (§1a Abs. 2).<br />
Die Vermeidung und <strong>de</strong>r Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie<br />
<strong>de</strong>r Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten<br />
Bestandteilen (Eingriffsregelung nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz) sind in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu<br />
berücksichtigen (§1a Abs. 3).<br />
Mit dieser Aufzählung wird <strong>de</strong>utlich, dass mit <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Schutzgüter automatisch<br />
auch die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind. Somit ist neben <strong>de</strong>n<br />
wesentlichen ökologischen A<strong>sp</strong>ekten auch eine überschlägige Eingriffs- und Ausgleichsermittlung<br />
durchzuführen und die Konzeption von Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
- <strong>de</strong>m Planungsstand und räumlichen Maßstab ent<strong>sp</strong>rechend - zu diskutieren.<br />
Neben <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r klassischen Schutzgüter sind darüber hinaus die A<strong>sp</strong>ekte <strong>de</strong>s<br />
technischen Umweltschutzes explizit zu berücksichtigen. Dabei geht es um Immissions-,<br />
Klima-, Bo<strong>de</strong>n- und Wasserschutz und <strong>de</strong>n <strong>sp</strong>arsamen Umgang mit diesen Ressourcen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 4<br />
Ziel <strong>de</strong>r Umweltprüfung ist eine frühzeitige Berücksichtigung <strong>de</strong>r wesentlichen Umweltbelange<br />
über die A<strong>sp</strong>ekte <strong>de</strong>s Natur- und Umweltschutzes hinaus, um eine möglichst verträgliche und<br />
alle ökologischen und umweltrelevanten Belange berücksichtigen<strong>de</strong> Gesamtkonzeption <strong>de</strong>s<br />
FNP zu erreichen. Dabei sollen solche Bereiche insbeson<strong>de</strong>re für zukünftige städtebauliche<br />
Projekte weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n, die aus <strong>de</strong>r Sicht aller Schutzgüter ein geringes Konfliktpotenzial<br />
in sich bergen. An<strong>de</strong>re Bereiche wie<strong>de</strong>rum, die für verschie<strong>de</strong>ne Schutzgüter eine hohe<br />
Be<strong>de</strong>utung aufweisen, sollen dagegen hinsichtlich ihrer Freiraumbelange gestärkt und ent<strong>sp</strong>rechend<br />
planerisch gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
1.1.2 Lage und Abgrenzung <strong>de</strong>r Untersuchungsräume<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung (UP) sind die Teilbereiche <strong>de</strong>r Stadt Ahlen näher zu untersuchen,<br />
für die zukünftige planerische Aussagen <strong>de</strong>s FNP getroffen wer<strong>de</strong>n sollen. Sie wer<strong>de</strong>n<br />
nachfolgend als städtebauliche Optionsflächen bezeichnet. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um alle bis<br />
heute noch nicht durch einen Bebauung<strong>sp</strong>lan abgesicherten Wohn- und Gewerbeflächen <strong>de</strong>s<br />
alten, heute noch gültigen FNP sowie die ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Flächen, die seitens <strong>de</strong>s Regionalplans<br />
ausgewiesen wor<strong>de</strong>n sind. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die anvisierte Ortsumgehung Ost im<br />
Bereich Dolberg und eine südliche Ortsumgehung im Bereich Vorhelm mit berücksichtigt.<br />
Als ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Untersuchungsräume sind bei Wohnbauflächen jeweils 100 m breite und<br />
bei Gewerbeflächen und <strong>de</strong>n Umgehungsstraßen 200 m breite Randbereiche, die anhand <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen topographischen Situation ent<strong>sp</strong>rechend angepasst wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>finiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese Untersuchungsräume, an <strong>de</strong>r Peripherie <strong>de</strong>r Siedlungskörper gelegen, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Karte 0.1/0.2 dargestellt. Innerhalb <strong>de</strong>r Umweltprüfung wer<strong>de</strong>n die relevanten Schutzgüter<br />
analysiert und bewertet. Dies geschieht mit Hilfe ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n, die dort im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Schutzgüter ausführlich erläutert wer<strong>de</strong>n. Im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Umweltbericht wer<strong>de</strong>n dagegen nur die wesentlichen A<strong>sp</strong>ekte und die Bewertungsergebnisse<br />
zu <strong>de</strong>n Schutzgütern dargestellt.<br />
Bei <strong>de</strong>n Untersuchungsräumen han<strong>de</strong>lt es sich um folgen<strong>de</strong> Bereiche mit ihren Teilräumen:<br />
Optionsflächen<br />
• Nr. 1 Vorhelm (Nr. 1.1 - 1.9)<br />
• Nr. 2 Vorhelm-Bahnhof (Nr. 2.1 - 2.4)<br />
• Nr. 3 Olfetal (Nr. 3.1 - 3.2)<br />
• Nr. 4 Alte Beckumer Straße (Nr. 4.1 - 4.2)<br />
• Nr. 5 Zeche (Nr. 5.1 - 5.6)<br />
• Nr. 6 Vatheuershof (Nr. 6.1 - 6.10)<br />
• Nr. 7 Hammer Straße / Richterbach<br />
(Nr. 7.1 - 7.4)<br />
• Nr. 8 Walsted<strong>de</strong>r Str. (Nr. 8.1 - 8.3)<br />
• Nr. 9 Im Elsken (Nr. 9.1 - 9.4)<br />
• Nr. 10 Vorhelmer Weg (Nr. 10.1 - 10.9)<br />
• Nr. 11 Dolberg (Nr. 11.1 - 11.4)<br />
• Nr. 12 Dolberg-Ost (Nr. 12.1 - 12.5)<br />
• Nr. 13 Stadtmitte (Nr. 13.1 - 13.3)<br />
Ortsumgehungen<br />
• Untersuchungsraum Vorhelm-Süd<br />
• Untersuchungsraum Dolberg-Ost
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 5<br />
In nachfolgen<strong>de</strong>r Tabelle wer<strong>de</strong>n die Optionsflächen nochmals <strong>de</strong>tailliert mit Angabe ihrer<br />
Flächengröße sowie ihres Typus (Wohn- o<strong>de</strong>r Gewerbefläche) und ihrer planungsrechtlichen<br />
Herkunft (Flächennutzung<strong>sp</strong>lan o<strong>de</strong>r Gebietsentwicklung<strong>sp</strong>lan) aufgezeigt.<br />
Tab. 2: Städtebauliche Optionsflächen<br />
NR. BEZEICHNUNG QUELLE TYP FLÄCHE<br />
Vorhelm<br />
1.1 Tönneshäuschen FNP Wohnen 9.431<br />
1.2 Vorhelm - Haus Vorhelm FNP Wohnen 6.651<br />
1.3 Hauptstraße / Enniger Straße FNP Wohnen 7.652<br />
1.4 Plasskamp Erweiterung FNP Wohnen 46.425<br />
1.5 Vorhelm Brink FNP Gewerbe 38.473<br />
1.6 von-Droste-Hülshoff-Straße FNP Wohnen 7.516<br />
1.7 Hauptstraße/ Schiege FNP Wohnen 5.200<br />
1.8 Dornbree<strong>de</strong> GEP Wohnen 80.350<br />
1.9 Zur Alwine (Ortsrand) FNP Wohnen 3.998<br />
Vorhelm -Bahnhof<br />
2.1 Siedlungsrand Vorhelm -Bahnhof FNP Wohnen 6.602<br />
2.2 Vorhelm -Bahnhof Bosenberg FNP Gewerbe 16.146<br />
2.3 Vorhelm -Bahnhof Bosenberg FNP Gewerbe 14.105<br />
2.4 Vorhelm -Bahnhof Bosenberg FNP Gewerbe 21.627<br />
Olfetal<br />
3.1 Erweiterung Olfetal 1 GEP Gewerbe 35.169<br />
3.2 Erweiterung Olfetal 2 GEP Gewerbe 409.763<br />
Alte Beckumer Straße<br />
4.1 Alte Beckumer Straße / Rottmannstraße FNP Wohnen 27.230<br />
4.2 Klockenbusch GEP Wohnen 183.402<br />
Zeche<br />
5.1 Brunnenfeldskamp GEP Wohnen 30.708<br />
5.2 östlich Bergamtsstraße FNP Wohnen 32.135<br />
5.3 Zeche Wohnpark FNP Gewerbe 27.459<br />
5.4 Zeche Gleisharfe/ Wäsche FNP Gewerbe 128.464<br />
5.5 Zeche Westfalen Südfläche FNP Gewerbe 39.893<br />
5.6 Zeche Westfalen Ostfläche FNP Gewerbe 18.723<br />
Vatheuershof<br />
6.1 Vatheuershof Hof Köttendorf FNP Gewerbe 26.453<br />
6.2 Vatheuershof Süd-Ost Köttendorf FNP Gewerbe 69.767<br />
6.3 Vatheuershof Süd-Ost Köttendorf FNP Gewerbe 57.563<br />
6.4 Vatheuershof Süd-West MGG-Fläche FNP Gewerbe 84.082<br />
6.5 Erweiterung südlich Hövenerort FNP Wohnen 42.490<br />
6.6 Deubelsort Ost GEP Wohnen 262.147
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 6<br />
6.7 Deubelsort West GEP Wohnen 259.327<br />
6.8 Vatheuershof / Mehrplätzchen West GEP Gewerbe 134.583<br />
6.9 Vatheuershof / Mehrplätzchen Mitte GEP Gewerbe 117.870<br />
6.10 Vatheuershof / Mehrplätzchen Ost GEP Gewerbe 100.837<br />
Hammer Straße / Richterbach<br />
7.1 Hammer Straße / Richterbach FNP Wohnen 36.922<br />
7.2 Thielstücke (Richterbach) GEP Wohnen 86.797<br />
7.3 Auf <strong>de</strong>m Dahlwege GEP Wohnen 68.499<br />
7.4 Hammer Straße / Röteringshof FNP Wohnen 32.717<br />
Walsted<strong>de</strong>r Straße<br />
8.1 Dissenquot GEP Wohnen 13.962<br />
8.2 Richterbach / Kälberbach GEP Wohnen 57.120<br />
8.3 Siedlungsrand nördlich Walsted<strong>de</strong>r Straße FNP Wohnen 92.608<br />
Im Elsken<br />
9.1 Siedlungsrand Huessmannshof FNP Wohnen 24.924<br />
9.2 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> West GEP Wohnen 35.582<br />
9.3 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> Ost GEP Wohnen 111.968<br />
9.4 Siedlungsrand Im Elsken FNP Wohnen 30.613<br />
Vorhelmer Weg<br />
10.1 Thielbre<strong>de</strong> GEP Wohnen 20.514<br />
10.2 In <strong>de</strong>r Haul FNP Wohnen 4.713<br />
10.3 Vorhelmer Weg / Menzelstraße FNP Wohnen 4.540<br />
10.4 Küperskamp GEP Wohnen 34.063<br />
10.5 Küperskamp / Dowe FNP Wohnen 47.270<br />
10.6 Vorhelmer Weg / In <strong>de</strong>r Haul FNP Wohnen 26.960<br />
10.7 Vorhelmer Weg / Olfe FNP Wohnen 19.671<br />
10.8 südl. Erweiterung GE Nord FNP Gewerbe 12.667<br />
10.9 südl. Erweiterung GE Nord FNP Gewerbe 7.370<br />
Dolberg<br />
11.1 Tiefenbach FNP Wohnen 8.881<br />
11.2 Bockwindmühlenpättken FNP Wohnen 21.519<br />
11.3 Ortsmitte Dolberg FNP Wohnen 20.687<br />
11.4 Bummelke FNP Wohnen 6.761<br />
Ostdolberg<br />
12.1 Ostdolberg West FNP Gewerbe 15.071<br />
12.2 Ostdolberg Uentroper Straße FNP Gewerbe 15.434<br />
12.3 Ostdolberg Mitte FNP Gewerbe 20.794<br />
12.4 Dolberg Ost GEP Gewerbe 36.786<br />
12.5 Ostdolberg Ost FNP Gewerbe 58.293<br />
Stadtmitte<br />
13.1 südlich Rottmannstraße FNP Wohnen 7.893<br />
13.2 südlich Hugo-Stoffers-Z. FNP Wohnen 7.008<br />
13.3 Hansjacobstraße FNP Wohnen 5.023
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 7<br />
1.2 Darstellung <strong>de</strong>r in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für <strong>de</strong>n<br />
Plan relevanten Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
Die allgemeinen Umweltziele, die in <strong>de</strong>n Fachgesetzen und einschlägigen untergesetzlichen<br />
Vorgaben im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu berücksichtigen sind, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Tabelle, getrennt nach <strong>de</strong>n Schutzgütern, aufgezeigt.<br />
Tab. 3: Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
Mensch<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Bo<strong>de</strong>n<br />
Quelle<br />
Baugesetzbuch<br />
Schutzgut<br />
Bun<strong>de</strong>simmis-sionsschutzgesetz<br />
incl. Verordnungen<br />
TA Lärm 1998<br />
DIN 18005<br />
LAI Freizeit-Lärm-Richtlinie<br />
Geruchsimmissionsrichtlinie<br />
/ VDI-Richtlinien<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
/<br />
Landschafts-gesetz NW<br />
Baugesetzbuch<br />
FFH-RL<br />
VogelSchRL<br />
Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz<br />
incl. Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzverordnung<br />
Zielaussage<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes sowie <strong>de</strong>r Freizeit und Erholung bei <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r Bauleitpläne, insbeson<strong>de</strong>re die Vermeidung von Emissionen.<br />
Schutz <strong>de</strong>s Menschen, <strong>de</strong>r Tiere und Pflanzen, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>s Wassers, <strong>de</strong>r Atmo<strong>sp</strong>häre sowie<br />
<strong>de</strong>r Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche<br />
Erscheinungen).<br />
Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit und <strong>de</strong>r Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Geräusche sowie <strong>de</strong>ren Vorsorge.<br />
Als Voraussetzung für gesun<strong>de</strong> Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Schallschutz notwendig, <strong>de</strong>ssen Verringerung insbeson<strong>de</strong>re am Entstehungsort, aber auch durch<br />
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -min<strong>de</strong>rung bewirkt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit und <strong>de</strong>r Nachbarschaft vor Freizeitlärm.<br />
Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit und <strong>de</strong>r Nachbarschaft vor Geruchsimmissionen, insbeson<strong>de</strong>re landwirtschaftlicher<br />
Art sowie <strong>de</strong>ren Vorsorge.<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r Lebensgrundlagen wird auch Erholung in Natur und Landschaft herausgestellt.<br />
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen <strong>de</strong>s Menschen<br />
auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besie<strong>de</strong>lten und unbesie<strong>de</strong>lten<br />
Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wie<strong>de</strong>rherzustellen,<br />
dass<br />
* die Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes,<br />
* die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Naturgüter,<br />
* die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie<br />
* die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>de</strong>r Erholungswert von Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind.<br />
Des weiteren sind die Belange <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne sind insbeson<strong>de</strong>re die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes, einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flege zu berücksichtigen:<br />
* die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie<br />
* die Vermeidung und <strong>de</strong>r Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
sowie <strong>de</strong>r Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes in seinen in § 1<br />
Abs. 7 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz)<br />
* die Biologische Vielfalt<br />
Sicherung <strong>de</strong>r Artenvielfalt durch Erhaltung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensräume sowie <strong>de</strong>r wildleben<strong>de</strong>n<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Schutz und Erhaltung sämtlicher wildleben<strong>de</strong>r, heimischer Vogelarten und ihrer Lebensräume.<br />
Ziele <strong>de</strong>s BBodSchG sind<br />
* <strong>de</strong>r langfristige Schutz o<strong>de</strong>r die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns hinsichtlich seiner Funktionen<br />
im Naturhaushalt, insbeson<strong>de</strong>re als<br />
* Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />
* Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />
* Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),<br />
* Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 8<br />
Bo<strong>de</strong>n<br />
Wasser<br />
Luft<br />
Klima<br />
Landschaft<br />
Kulturund<br />
Sachgüter<br />
Quelle<br />
Schutzgut<br />
Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz<br />
incl. Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzverordnung<br />
Baugesetzbuch<br />
Wasserhaus-haltsgesetz<br />
Lan<strong>de</strong>swassergesetz incl.<br />
Verordnungen<br />
Baugesetzbuch<br />
Bun<strong>de</strong>simmis-sionsschutzgesetz<br />
incl. Verordnungen<br />
TA Luft<br />
Baugesetzbuch<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Baugesetzbuch<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
/<br />
Landschaftsgesetz NW<br />
Baugesetzbuch<br />
Baugesetzbuch<br />
Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz<br />
Zielaussage<br />
* Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene<br />
und öffentliche Nutzungen,<br />
* <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns vor schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen,<br />
* Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen,<br />
* die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sanierung schädlicher Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen und Altlasten, sowie dadurch<br />
verursachter Gewässerverunreinigungen.<br />
Sparsamer und schonen<strong>de</strong>r Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n durch Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von<br />
Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />
von Bö<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m dürfen landwirtschaftlich, als Wald o<strong>de</strong>r für Wohnungszwecke genutzte<br />
Flächen nur im notwendigen Ausmaß für an<strong>de</strong>re Nutzungen in An<strong>sp</strong>ruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen entstehen <strong>de</strong>s weiteren durch die Kennzeichnung<strong>sp</strong>flicht für erheblich<br />
mit umweltgefähr<strong>de</strong>ten Stoffe belastete Bö<strong>de</strong>n.<br />
Sicherung <strong>de</strong>r Gewässer als Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und<br />
Pflanzen und <strong>de</strong>ren Bewirtschaftung zum Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer<br />
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.<br />
Ziel <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft ist <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und<br />
die <strong>sp</strong>arsame Verwendung <strong>de</strong>s Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl <strong>de</strong>r<br />
Allgemeinheit.<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne sowie<br />
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Belangen bei <strong>de</strong>n Regelungen zur Wasserversorgung und<br />
Abwasserbeseitigung.<br />
Schutz <strong>de</strong>s Menschen, <strong>de</strong>r Tiere und Pflanzen, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>s Wassers, <strong>de</strong>r Atmo<strong>sp</strong>häre sowie<br />
<strong>de</strong>r Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche<br />
Erscheinungen).<br />
Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit und <strong>de</strong>r Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen sowie <strong>de</strong>ren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die<br />
gesamte Umwelt.<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne.<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Naturhaushaltes (und damit auch <strong>de</strong>r klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage <strong>de</strong>s<br />
Menschen und Grundlage für seine Erholung.<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r „Verantwortung für <strong>de</strong>n Klimaschutz“ sowie Darstellung klimaschutzrelevanter<br />
Instrumente.<br />
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wie<strong>de</strong>rherstellung Landschaft auf Grund ihres eigenen<br />
Wertes und als Lebensgrundlage <strong>de</strong>s Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />
im besie<strong>de</strong>lten und unbesie<strong>de</strong>lten Bereich zur dauerhaften Sicherung <strong>de</strong>r Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit sowie <strong>de</strong>s Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Erhaltung und Entwicklung <strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung.<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne und<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Eingriffsregelung bei Eingriffen in das Landschaftsbild.<br />
Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen <strong>de</strong>r Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>rhaltung und entwicklung.<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bauleitpläne.<br />
Erhaltung historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile von beson<strong>de</strong>rs charakteristischer<br />
Eigenart sowie <strong>de</strong>r Umgebung geschützer o<strong>de</strong>r schützenswerter Kultur-, Bau- und Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler,<br />
sofern dies für die Erhaltung <strong>de</strong>r Eigenart und Schönheit <strong>de</strong>s Denkmals erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r Fachgesetze sind die Umweltschutzziele und allgemeine Grundsätze formuliert,<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Prüfung <strong>de</strong>r relevanten Schutzgüter Berücksichtigung<br />
fin<strong>de</strong>n müssen. Insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung sind vor allem solche Au<strong>sp</strong>rägungen<br />
und Strukturen auf <strong>de</strong>r einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Fachgesetzes eine beson<strong>de</strong>re Rolle als Funktionsträger übernehmen (z.B. geschützte o<strong>de</strong>r<br />
schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten o<strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utungsvolle<br />
Grundwasserleiter in ihrer Rolle im Naturhaushalt o<strong>de</strong>r als Wasserlieferant). Deren Funktions-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Einleitung •<br />
Seite 9<br />
fähigkeit ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu erhalten<br />
und ggf. weiterzuentwickeln.<br />
Die oben aufgezeigten Umweltschutzziele bil<strong>de</strong>n somit das Grundgerüst <strong>de</strong>r schutzgutbezogenen<br />
Bewertungen <strong>de</strong>r Optionsflächen, von <strong>de</strong>nen die mit <strong>de</strong>m geringsten ökologischen Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
als städtebauliche Vorhabenflächen in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans <strong>de</strong>r<br />
Stadt Ahlen übernommen wer<strong>de</strong>n (s. auch unten).<br />
Neben <strong>de</strong>n o.g. Fachgesetzen ist als Fachplan mit für <strong>de</strong>n FNP relevanten Zielen <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
<strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>lan Ahlen zu nennen, <strong>de</strong>r als zentrales Instrument <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />
und <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flege im Kreis Warendorf fungiert. Die Ziele <strong>de</strong>s Landschaft<strong>sp</strong>lans<br />
sind<br />
• <strong>de</strong>r Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, die Erhaltung und<br />
Entwicklung <strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume und<br />
• die Sicherung <strong>de</strong>r "Münsterlän<strong>de</strong>r Parklandschaft" als Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
Der Landschaft<strong>sp</strong>lan enthält Festsetzungen von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten,<br />
von geschützten Landschaftsbestandteilen sowie zu Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.<br />
Seit <strong>de</strong>m 02.12.1994 ist <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>lan Ahlen rechtskräftig. Die räumliche Grenze <strong>de</strong>s<br />
Landschaft<strong>sp</strong>lanes ist mit <strong>de</strong>n politischen Grenzen <strong>de</strong>r Stadt Ahlen i<strong>de</strong>ntisch. Die Fläche <strong>de</strong>s<br />
Landschaft<strong>sp</strong>lanes beträgt 12.314 ha.<br />
In <strong>de</strong>r Entwicklungskarte zum Landschaft<strong>sp</strong>lan sind die Schwerpunkte <strong>de</strong>r räumlichen Entwicklung<br />
im Sinne <strong>de</strong>r jeweiligen Entwicklungsziele für <strong>de</strong>n Raum dargestellt; dies sind:<br />
1 Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen o<strong>de</strong>r sonstigen natürlichen<br />
Landschaftselementen reich o<strong>de</strong>r vielfältig ausgestatteten Landschaft;<br />
2/1 Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n und<br />
beleben<strong>de</strong>n Elementen (z.B. verschie<strong>de</strong>ne, meist agrarisch geprägte Räume (11) mit<br />
geringen Anteilen an glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n und beleben<strong>de</strong>n Landschaftselementen);<br />
2/2 Anreicherung von Bach- und Flussauen mit typischen Strukturelementen (19 Entwicklungsräume<br />
an Gewässern z.B. 2/2.2 Anpflanzung am Gewässer);<br />
2/3 Anreicherung und Einbringung von Ortsrän<strong>de</strong>rn und Gewerbegebieten (z.B. Ortsrän<strong>de</strong>r<br />
nördlich Ahlen);<br />
3 Wie<strong>de</strong>rherstellung eines in seiner Oberflächenstruktur geschädigten Landschaftsteiles<br />
(z.B. Kalksteinabbauflächen);<br />
6 temporäre Erhaltung <strong>de</strong>r jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben<br />
über die Bauleitplanung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Planungen.<br />
In Bezug zur Umweltprüfung sind im Landschaft<strong>sp</strong>lan 27 Flächen mit einer temporären<br />
Erhaltung (gem. FNP und GEP) dargestellt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 10<br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUN-<br />
GEN DER STÄDTEBAULICHEN PROJEKTE UND STRAßENVER-<br />
KEHRSPROJEKTE<br />
Die Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustands setzt sich zum einen aus <strong>de</strong>n heutigen<br />
Nutzungen, <strong>de</strong>r Nutzungsintensität und <strong>de</strong>n damit korrelieren<strong>de</strong>n Vorbelastungen und zum<br />
an<strong>de</strong>ren aus <strong>de</strong>r Au<strong>sp</strong>rägung <strong>de</strong>r natürlichen Faktoren zusammen. Auf dieser Basis lassen<br />
sich die Schutzgüter und ihre Merkmale beschreiben.<br />
2.1 Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustands<br />
2.1.1 Mensch<br />
2.1.1.1 Nutzungen<br />
Die Realnutzung innerhalb <strong>de</strong>s gesamten Untersuchungsraumes zu <strong>de</strong>n Optionsflächen wird<br />
durch die städtische Randlage bzw. die Randlage <strong>de</strong>r Vororte geprägt und folgt einem einfachen<br />
Grundmuster. So ist sie grundsätzlich zwei Hauptgruppen zuzuordnen:<br />
• die siedlungsbezogene Nutzungen,<br />
• die freiraumbezogene Nutzungen.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r siedlungsbezogenen Nutzungen dominieren unterschiedliche verdichtete<br />
Bebauungsstrukturen; es han<strong>de</strong>lt sich dabei meist um eine Einzelhausbebauung mit unterschiedlich<br />
großen Gärten, häufig als Ziergärten genutzt. Darüber hinaus existieren allerdings<br />
vielfältige Übergänge zu dichteren Bebauungsstrukturen in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern<br />
bis hin zu Reihenhäusern, alle mit kleineren Grundstücken und ebenfalls Ziergärten.<br />
Daneben besteht in einigen Bereichen eine relativ offene mehrgeschossige Blockbebauung mit<br />
weitläufigem Abstandsgrün. Jüngere Siedlungen mit mehrgeschossigen Gebäu<strong>de</strong>n sind meist<br />
stärker verdichtet, die Gartenbereiche sind dort sehr klein und die Freiflächen konzentrieren<br />
sich dann auf wenige, strukturell unterschiedlich ausgestattete Grünflächen, oft mit Spielmöglichkeiten<br />
für Kin<strong>de</strong>r. Eine stärker verdichtete Blockbebauung ist hier am Siedlungsrand<br />
nicht vertreten, jedoch existieren an verschie<strong>de</strong>nen Stellen hoch verdichtete, meist ältere<br />
gewerbliche Bereiche mit geringen Freiflächenanteilen und Grünsubstanz. Außer<strong>de</strong>m treten<br />
Industriebrachen, Gewerbegebiete und größere Sportanlagen als weitere Nutzungstypen auf.<br />
Der Freiraum dagegen wird vielfach von landwirtschaftlichen Nutzungen, bestehend aus<br />
Acker- und auch Grünlandflächen geprägt, wobei allerdings ackerbaulich genutzte Flächen<br />
ein<strong>de</strong>utig dominieren (s. Abb. 2 <strong>de</strong>r UP). Je nach Lage und örtlicher Situation trifft man dort<br />
teils ausgeräumte, von intensiver landwirtschaftlicher Produktion geprägte Landschaftsteile
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 11<br />
(z.B. östlicher Teilbereich <strong>de</strong>s Olfetals und <strong>de</strong>r Bereich westlich Vorhelm) o<strong>de</strong>r teils auch<br />
kleinteilige, durch Gehölzflächen und linienhafte Strukturen gekammerte Bereiche als Synonym<br />
<strong>de</strong>r münsterischen Parklandschaft an (Optionsflächen Walsted<strong>de</strong>r Straße und Vorhelmer<br />
Weg). Bei vielen dieser landwirtschaftlich genutzten Flächen ist ein direkter Kontakt zum<br />
Siedlungsbereich vorhan<strong>de</strong>n; an<strong>de</strong>re wie<strong>de</strong>rum, wie die Bereiche Vatheuershof und Olfetal<br />
befin<strong>de</strong>n sich im Außenbereich weitab von <strong>de</strong>n Siedlungsflächen; hier existieren dann allerdings<br />
vereinzelt einige Hofstellen.<br />
Bemerkenswert sind die noch an wenigen Standorten verstärkt auftreten<strong>de</strong>n Grünlandparzellen,<br />
wie z.B. entlang <strong>de</strong>s nördlichen Teilabschnitts <strong>de</strong>s Richterbachs und <strong>de</strong>s Kälberbachs<br />
sowie im Bereich Küpperskamp im Nordosten <strong>de</strong>s Stadtgebietes.<br />
Der Waldanteil innerhalb <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes ist sehr gering (s. auch Abb. 2 <strong>de</strong>r UP);<br />
meist treten kleinflächig Feldgehölze auf. Die meisten dieser Gehölzflächen sind mit einheimischen<br />
Laubbaumarten bestockt, wobei hier Eichen- und Eichen-Hainbuchenwäl<strong>de</strong>r dominieren.<br />
Weit häufiger vertreten sind kleinteilige, meist linienhafte Gehölzflächen in Form von<br />
Hecken und Wallhecken, Böschungsgehölzen und Baumreihen.<br />
Wohnen und Wohnumfeld<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Menschen relevanten Wohn- und Wohnumfeldfunktionen besitzen die<br />
Optionsflächen mit direktem Anschluss an die Siedlungsbereiche eine durchaus nennenswerte<br />
Be<strong>de</strong>utung, da sie sich fast alle in einer städtischen Randlage und damit fußläufigen Erreichbarkeit<br />
befin<strong>de</strong>n. Innerhalb dieser Siedlungsbereiche steht das Wohnen im Grünen mit großen<br />
Gärten im Vor<strong>de</strong>rgrund, verbun<strong>de</strong>n mit einer Ausstattung an vielfältigen Grünstrukturen sowie<br />
einem hohen Freiraumanteil im Umfeld. Gleichzeitig ist - auch wenn bei <strong>de</strong>n meisten Untersuchungsflächen<br />
im unmittelbaren Nahbereich i.d.R. keine Nahversorgungseinrichtungen<br />
bestehen - eine relativ schnelle Erreichbarkeit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Versorgungseinrichtungen in<br />
<strong>de</strong>r Innenstadt gegeben. Auch sind relativ kurze Anbindungsmöglichkeiten an das Verkehrsnetz<br />
sowie an soziale und kulturelle Einrichtungen vorhan<strong>de</strong>n, so dass in <strong>de</strong>r Regel die<br />
Wohnumfeldsituation als günstig einzustufen ist.<br />
Verkehr<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung <strong>de</strong>r Optionsflächen ist in Abhängigkeit von ihrer Lage und<br />
örtlichen Situation als unterschiedlich zu bezeichnen. Grundsätzlich sind die meisten, ausgenommen<br />
von <strong>de</strong>n Bereichen Vorhelm-Bahnhof, Olfetal und Teile <strong>de</strong>s Bereichs Vatheuershof,<br />
von <strong>de</strong>n Hauptverkehrsstraßen aus über ein ausreichen<strong>de</strong>s Netz von Anliegerstraßen schnell<br />
zu erreichen. Diesbezüglich sind folgen<strong>de</strong> Straßenverbindungen zu nennen:<br />
• die B 58 von Drensteinfurt nach Neubeckum<br />
• die L 547 von Dolberg nach Warendorf<br />
• die L 671 von Walsted<strong>de</strong> nach Ahlen<br />
• die L 811 von Hamm nach Sen<strong>de</strong>nhorst<br />
• die K 1 von Vorhelm nach Ahlen-Mitte<br />
• die K 4 von Sen<strong>de</strong>nhorst nach Ahlen-Mitte<br />
• die K 27 von Dolberg nach Ahlen-Süd<br />
• die K 28 von Beckum nach Ahlen-Mitte
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 12<br />
Daneben ist das Fuß- und Radwegenetz hervorzuheben, da die untersuchten Teilflächen i.d.R.<br />
über eine diesbezüglich gute Ausstattung verfügen.<br />
Erholung und Freizeit<br />
Auf <strong>de</strong>m Stadtgebiet von Ahlen sind einige großflächige Erholungsbereiche zu nennen, die<br />
meist keine direkte Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n Optionsflächen aufweisen, gleichwohl aber für die<br />
Ahlener Bevölkerung und auch die <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n eine Be<strong>de</strong>utung aufweisen:<br />
• Erholungswald / Stadtwald Langst,<br />
• Waldbereich Oestrich (Truppenübung<strong>sp</strong>latz),<br />
• Sun<strong>de</strong>rn und Bröckerholz (Vorhelm),<br />
• Waldbereich Haar (nördlich Dolberg),<br />
• Uentruper Wald (Stadtgrenze zu Beckum) sowie<br />
• Lippeaue.<br />
Des weiteren sind zahlreiche Radwegeverbindungen vorhan<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen neben einer<br />
ganzen Reihe von Fernradwan<strong>de</strong>rwegen (z.B. F18, F19, F20) und Radrundwegen (z.B. R4,<br />
R41) insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> von regionaler Be<strong>de</strong>utung aufzuführen sind:<br />
• Kultur Parcours,<br />
• 100 Schlösser Route und<br />
• Wersewan<strong>de</strong>rweg, incl. Zechenbahnradweg als Verbindung nach Hamm (Römerradweg).<br />
Über bei<strong>sp</strong>ielsweise <strong>de</strong>n Wersewan<strong>de</strong>rweg besteht eine attraktive Verbindung von Beckum bis<br />
Münster. Erholungszielpunkte bestehen neben <strong>de</strong>n o.g. Waldbereichen insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
die viele Kulturorte <strong>de</strong>r Stadt Ahlen, von <strong>de</strong>nen im Außenbereich u.a. das Wasserschloss Haus<br />
Vorhelm hervorzuheben ist.<br />
In Bezug auf die Freizeitnutzung sind insbeson<strong>de</strong>re die attraktive Fußgängerzone mit ihren<br />
vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten sowie die regional be<strong>de</strong>utsamen Anziehung<strong>sp</strong>unkte im<br />
kulturellen und <strong>sp</strong>ortlichen Bereich aufzuführen. Mit <strong>de</strong>m Kunstmuseum Ahlen verfügt die Stadt<br />
über einen überregionalen Kunstbetrieb, genauso wie mit <strong>de</strong>m Fritz Winter Haus, einer in <strong>de</strong>r<br />
Kunstszene bekannten Einrichtung. Darüber hinaus besteht ein Museum im Goldschmie<strong>de</strong>haus,<br />
das Heimatmuseum und die Stadt-Galerie Ahlen mit mo<strong>de</strong>rner Kunstausstellung.<br />
Eine sehr aktive Sportszene mit <strong>de</strong>m größten Handballverein Deutschlands - <strong>de</strong>r ASG Ahlen<br />
- und <strong>de</strong>m Profifußballverein LR Ahlen sind bekannte und erfolgreiche Sportvereine. Neben<br />
<strong>de</strong>m Vereins<strong>sp</strong>ort stehen zahlreiche Sportanlagen auch für <strong>de</strong>n nicht organisierten Sportler zur<br />
Verfügung. An weiteren Freizeiteinrichtungen und -möglichkeiten sind im Stadtbereich und im<br />
Umfeld <strong>de</strong>r Stadt folgen<strong>de</strong> bei<strong>sp</strong>ielhaft zu nennen:<br />
• Freizeitbad Berliner Park,<br />
• Big Wall Kletterzentrum Zeche Westfalen,<br />
• Wan<strong>de</strong>rreitstationen sowie Möglichkeiten zu Kutsch- und Planwagenfahrten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 13<br />
Die näher zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen weisen zwar keine <strong>de</strong>r o.g. Erholungszielpunkte,<br />
beson<strong>de</strong>ren Erholungsbereiche o<strong>de</strong>r sogar -schwerpunkte auf, jedoch han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n<br />
meisten Flächen um typische, siedlungsnahe Freiräume, die einerseits aufgrund ihrer Wegeausstattung<br />
und vielfältigen Verknüpfungen und an<strong>de</strong>rerseits aufgrund ihres abwechslungsreichen<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s ein gutes Potenzial für die Nah- und Feieraben<strong>de</strong>rholung im Hinblick<br />
auf Spazierengehen und Radfahren aufweisen. Auch sind die o.g. vielfältigen Erholungs-,<br />
Freizeit- und Sportmöglichkeiten, die an verschie<strong>de</strong>nsten Orten im Stadtgebiet angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n, über das gut ausgebaute Wegenetz schnell erreichbar. Dies gilt genauso für die<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche gelegenen Erholungsräume, die durch weiterführen<strong>de</strong><br />
Wegebeziehungen bzw. das oben genannte regionale Fahrradwegenetz (z.B. <strong>de</strong>n Wersewan<strong>de</strong>rweg)<br />
ebenfalls gut angebun<strong>de</strong>n sind und in <strong>de</strong>nen oftmals ungestört von Vorbelastungen<br />
unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten (Spazieren gehen, Sportmöglichkeiten, Naturbeobachtung<br />
etc.) bestehen.<br />
Weitere Nutzungs- und Rauman<strong>sp</strong>rüche<br />
Im Hinblick auf weitere anthropogene Nutzungsan<strong>sp</strong>rüche ist festzustellen, dass die Optionsflächen<br />
für die Forstwirtschaft und die Wasserwirtschaft eine nur sehr unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Rolle<br />
<strong>sp</strong>ielt. So existieren nur wenige Waldparzellen mit einer forstwirtschaftlichen Nutzung; die<br />
größten diesbezüglichen Flächen mit ca. 4,2 ha befin<strong>de</strong>n sich westlich <strong>de</strong>r L 547 und nördlich<br />
<strong>de</strong>s Weges Pfer<strong>de</strong>kamp bzw. im Bereich Vorhelm-Bahnhof.<br />
Dagegen existieren landwirtschaftliche Nutzungsan<strong>sp</strong>rüche in erster Linie in Form einer<br />
ackerbaulichen Nutzung, die fast überall im Untersuchungsraum relativ großflächig und<br />
intensiv ausgeübt wird. Ur<strong>sp</strong>rünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die heute brach<br />
liegen, gibt es nur sehr vereinzelt, ein A<strong>sp</strong>ekt, <strong>de</strong>r auf die relativ günstigen Bo<strong>de</strong>nbedingungen<br />
als wesentlicher Ertragsfaktor hinweist.<br />
2.1.1.2 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen für <strong>de</strong>n Menschen sind im Bereich <strong>de</strong>r Optionsflächen von sehr unterschiedlicher<br />
Art mit allerdings meist nur untergeordneter Be<strong>de</strong>utung. So ent<strong>sp</strong>richt z.B. die lufthygienische<br />
Situation aufgrund <strong>de</strong>r peripheren Lage Ahlens zu Ballungszentren und <strong>de</strong>r nur mäßig<br />
vorhan<strong>de</strong>nen örtlichen Emittenten auf <strong>de</strong>r einen Seite und <strong>de</strong>r recht günstigen Durchlüftung<br />
<strong>de</strong>s Raumes auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite einer typischen Hintergrundbelastung, die für <strong>de</strong>n ländlichen<br />
Raum charakteristisch ist (s. auch Kap. 2.1.6.2).<br />
Neben <strong>de</strong>r allgemeinen lufthygienischen Situation sind in diesem Zusammenhang Gerüche<br />
von landwirtschaftlichen Betrieben zu nennen. Die Reichweite etwaiger Geruchsbelastungen<br />
ist u.a. abhängig von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Tierhaltung und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Tiere. Mit Hilfe von Näherungsberechnungen<br />
können mögliche Einwirkungsbereiche für die Untersuchungsräume <strong>de</strong>r
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 14<br />
Optionsflächen ermittelt wer<strong>de</strong>n; sie wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 6.1/6.2 <strong>de</strong>r UP dargestellt.<br />
Auch besteht aufgrund <strong>de</strong>r meist ausreichen<strong>de</strong>n Entfernung <strong>de</strong>r im Untersuchungsraum<br />
gelegenen Siedlungsteile zu <strong>de</strong>n o.g. größeren und stärker befahrenen Straßen i.d.R. keine<br />
großflächig vorhan<strong>de</strong>ne planungsrelevante Belastung durch Verkehrslärm. Trotz allem ist im<br />
Nahbereich <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Bun<strong>de</strong>s-, Lan<strong>de</strong>s- und Kreisstraßen - insbeson<strong>de</strong>re in Kreuzungsbereichen<br />
- von einer erheblichen Lärmbelastung auszugehen. So zeigen die im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie durchzuführen<strong>de</strong>n Lärmkartierungen an <strong>de</strong>n Hauptverkehrsstraßen<br />
nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r 1. Stufe (s. www.umgebungslaerm.nrw.<strong>de</strong>) kritische Werte<br />
insbeson<strong>de</strong>re am Konrad-A<strong>de</strong>nauer-Ring, an <strong>de</strong>r Kapellenstraße sowie an <strong>de</strong>r Dolberger<br />
Straße auf.<br />
Darüber hinaus sind im Untersuchungsraum <strong>de</strong>r Optionsflächen weitere Vorbelastungen in<br />
Form von Altlasten und Altstandorten bekannt; hierbei han<strong>de</strong>lt es sich sehr häufig um Altanlagen,<br />
teils mit bestehen<strong>de</strong>r Nutzung (wie bei<strong>sp</strong>ielsweise im Bereich <strong>de</strong>r Zeche), teils als<br />
brachliegen<strong>de</strong> Flächen, wie dies z.B. bei <strong>de</strong>n Flächen im Bereich <strong>de</strong>s Güterbahnhofs o<strong>de</strong>r<br />
alten Industriestandorten in <strong>de</strong>r Innenstadt <strong>de</strong>r Fall ist. Darüber hinaus sind verschie<strong>de</strong>ne<br />
Tankstellen, Müllkippen und Altlastenstandorte (b<strong>sp</strong>w. nordwestlich <strong>de</strong>s Wasserturms) bekannt<br />
(vgl. auch Tab. 13 <strong>de</strong>r UP).<br />
Weitere Vorbelastungen bestehen durch alte stillgelegte Stollen und Hal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Strontianithabbaus,<br />
insbeson<strong>de</strong>re südlich von Vorhelm sowie durch Hoch<strong>sp</strong>annungsleitungen im südlichen,<br />
westlichen und nördlichen Teil <strong>de</strong>s Stadtgebietes (s. auch Anlage 1.1/1.2 <strong>de</strong>r UP).<br />
Weiterhin sind in diesem Zusammenhang die Überschwemmungsgebiete von Lippe, Werse,<br />
Olfe und Richterbach zu nennen (s. auch Anlage 5.1/5.2 <strong>de</strong>r UP).<br />
2.1.1.3 Bewertung<br />
Die Bewertung <strong>de</strong>s Schutzgutes Mensch und seiner Gesundheit basiert auf <strong>de</strong>m Belang <strong>de</strong>r<br />
Bevölkerung im Hinblick auf gesun<strong>de</strong> Wohnverhältnisse und ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Regenerationsfähigkeiten<br />
und -möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund <strong>sp</strong>ielen insbeson<strong>de</strong>re die Wohnsituation<br />
und das Wohnumfeld verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n dort vorhan<strong>de</strong>nen Erholungsmöglichkeiten im<br />
unmittelbaren Umfeld <strong>de</strong>r Wohnstandorte für die ansässige Wohnbevölkerung eine große<br />
Rolle. Daher wird die Erholungsfunktion innerhalb <strong>de</strong>r Optionsflächen mit Hilfe <strong>sp</strong>ezieller<br />
Kriterien beurteilt. Dies sind die Landschaftsbild- und die Erholungsqualität sowie die Ausstattung<br />
<strong>de</strong>s Raumes (z.B. an Wegen) und die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes. Eine<br />
weiterführen<strong>de</strong> Beschreibung dieser Kriterien und <strong>de</strong>r Bewertungsmethodik ist <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
zu entnehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Erholungsfunktion geht es in erster Linie um die stille, landschaftsgebun<strong>de</strong>ne<br />
Erholung, die als ein von wirtschaftlichen Interessen unabhängiger Nutzungs-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 15<br />
an<strong>sp</strong>ruch an <strong>de</strong>n Raum verstan<strong>de</strong>n wird. Zur Erholung zählen u.a. die Aktivitäten Spazierengehen,<br />
Wan<strong>de</strong>rn und Radfahren, also Tätigkeiten, die primär auf die Regeneration <strong>de</strong>s<br />
menschlichen Organismus und damit auch auf die Gesun<strong>de</strong>rhaltung <strong>de</strong>r Bevölkerung ausgerichtet<br />
sind und innerhalb <strong>de</strong>r freien Landschaft wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s letztgenannten A<strong>sp</strong>ektes sind wohnungsnahe Erholungsflächen, z.B. für die<br />
kurzfristige Feieraben<strong>de</strong>rholung, von solchen mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Größe und meist nicht in<br />
unmittelbarer Nähe zum urbanen Raum gelegenen Erholungsräumen zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Gesamtschau aller bewerteten Optionsflächen ist festzuhalten (s. dazu auch Anlage<br />
1.1/1.2 <strong>de</strong>r UP), dass insbeson<strong>de</strong>re die Freiräume im Westen <strong>de</strong>s Stadtgebietes am Richterbach,<br />
im Umfeld <strong>de</strong>s Südfriedhofes sowie größere Frei- und Ortsrandflächen im Südwesten<br />
von Vorhelm eine hohe Be<strong>de</strong>utung für die siedlungsnahe Erholung aufweisen.<br />
An diese Bereiche grenzen Freiräume, die zusammen mit <strong>de</strong>n reinen Siedlungsgebieten mit<br />
Anwohnerstraßen eine mittlere Erholungsbe<strong>de</strong>utung aufweisen und damit insgesamt die<br />
größten Flächenanteile innerhalb <strong>de</strong>r Optionsflächen einnehmen.<br />
Von nur geringer und sehr geringer Be<strong>de</strong>utung stellen sich u.a. das Zechengelän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />
Bereich Vatheuershof, ein Bereich im Umfeld von Vorhelm-Bahnhof und Teile von Ostdolberg<br />
und letztendlich das Olfetal dar. Grün<strong>de</strong> für diese nachrangige Einstufung sind die größeren<br />
Entfernungen zur Siedlung und die ungünstige Wegeausstattung.<br />
2.1.2 Tiere und biologische Vielfalt<br />
Der Untersuchungsraum bietet aufgrund seiner Lage, Größe und strukturellen Ausstattung<br />
seiner Teilräume teils sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen als Lebensraum für Tiere.<br />
Zur Erfassung <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes von mehr<br />
als 1.600 ha allerdings mit einem nur überschlägigen Detaillierungsgrad erfolgen kann, wur<strong>de</strong>n<br />
im Sommer 2007 zum einen verschie<strong>de</strong>ne Grundlagen (Biotopkataster, <strong>sp</strong>ezifische Unterlagen<br />
an<strong>de</strong>rer Gutachten, Stadtbiotopkartierung <strong>de</strong>r Stadt Ahlen, Abfrage von Fachstellen zu <strong>de</strong>n<br />
planungsrelevanten Arten etc.) ausgewertet und zum an<strong>de</strong>ren eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong><br />
Nutzungs- bzw. Biotopkartierung vor Ort mit Datenergänzung durch Luftbildinterpretation und<br />
unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung faunistisch relevanter Strukturen durchgeführt. Im Frühjahr<br />
2009 wur<strong>de</strong>n diese Untersuchungen durch <strong>sp</strong>ezielle Kartierungen zum Steinkauz und zum<br />
Flussregenpfeifer auf ausgewählten Flächen nach Rück<strong>sp</strong>rache mit <strong>de</strong>r ULB beim Kreis<br />
Warendorf ergänzt.<br />
Die Ergebnisse dieser Recherchen und Analysen wer<strong>de</strong>n nachfolgend beschrieben und<br />
bewertet und in <strong>de</strong>r Anlage 4.1/4.2 <strong>de</strong>r UP kartographisch dargestellt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 16<br />
2.1.2.1 Potenziell vorkommen<strong>de</strong> Tierarten und ihre Habitate<br />
Zur Erfassung vorkommen<strong>de</strong>r Tiere wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Datenerhebungen durchgeführt.<br />
Neben <strong>de</strong>r Auswertung <strong>sp</strong>ezieller Datenbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r LANUV (Linfos) und <strong>de</strong>r Abfrage von<br />
Fachbehör<strong>de</strong>n und Fachstellen wur<strong>de</strong>n ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Datengrundlagen wie das Biotopkataster,<br />
FFH-Mel<strong>de</strong>bögen und Gutachten zu an<strong>de</strong>ren Projekten ausgewertet sowie <strong>sp</strong>ezielle<br />
Strukturkartierungen vor Ort durchgeführt. Die Auswertung <strong>de</strong>r sog. planungsrelevanten Arten<br />
in NRW umfassen<br />
• streng geschützte Arten nach Anhang IV <strong>de</strong>r FFH-RL,<br />
• europäische Vogelarten <strong>de</strong>s Anh. I und <strong>de</strong>s Art. 4 (2) VS-RL,<br />
• Vogelarten <strong>de</strong>r Roten Liste NRW mit <strong>de</strong>m Status 1, R, 2, 3 und I,<br />
• weitere beson<strong>de</strong>rs geschützte Koloniebrüter sowie<br />
• alle sonstigen streng geschützten Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG.<br />
Eine diesbezügliche Auswertung <strong>de</strong>r Messtischblätter 4113 und 4213, die das Ahlener Stadtgebiet<br />
fast vollständig ab<strong>de</strong>cken, erbringt die folgen<strong>de</strong>n Arten, getrennt nach Tiergruppen:<br />
Vogelarten:<br />
Baumfalke, Beutelmeise, Eisvogel, Feldschwirl, Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Grau<strong>sp</strong>echt, Graureiher,<br />
Großer Brachvogel, Grün<strong>sp</strong>echt, Habicht, Kiebitz, Klein<strong>sp</strong>echt, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Mittel<strong>sp</strong>echt,<br />
Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rohrweihe, Rotmilan, Schleiereule, Schwarz<strong>sp</strong>echt,<br />
Sperber, Steinkauz, Tafelente, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Turmfalke, Turteltaube, Uferschwalbe,<br />
Waldkauz, Waldohreule, We<strong>sp</strong>enbussard, Wiesenpieper und Wiesenschafstelze.<br />
Zur Brutzeit beobachtete Vögel:<br />
Rohrweihe, Steinkauz, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig und Wasserralle.<br />
Wintergäste und Durchzügler:<br />
Gänsesäger, Krickente und Limikolen.<br />
Fle<strong>de</strong>rmäuse:<br />
Braunes Langohr, Breitflügelfle<strong>de</strong>rmaus, Fransenfle<strong>de</strong>rmaus, Große Bartfle<strong>de</strong>rmaus, Großer Abendsegler,<br />
Kleine Bartfle<strong>de</strong>rmaus, Kleiner Abendsegler, Rauhhautfle<strong>de</strong>rmaus, Wasserfle<strong>de</strong>rmaus, Zwergfle<strong>de</strong>rmaus.<br />
Amphibien:<br />
Kammmolch, Kreuzkröte und Laubfrosch.<br />
........................................<br />
Es be<strong>de</strong>uten:<br />
kursive Arten = unzureichen<strong>de</strong>r Erhaltungszustand, unterstrichene Arten = schlechter Erhaltungszustand.<br />
Die Abfrage <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong>n und Fachstellen erbrachte wenige Hinweise auf planungsrelevante<br />
Arten. Hier ist vor allem auf die im Ahlener Stadtgebiet vereinzelt auftreten<strong>de</strong>n<br />
Brutvorkommen <strong>de</strong>s Steinkauzes, das Vorkommen von Fle<strong>de</strong>rmausarten insbeson<strong>de</strong>re am<br />
Haus Vorhelm sowie Eisvogel und Gebirgsstelze als Brutvögel am Hellbach (nördlich Haus<br />
Vorhelm) nach Angaben <strong>de</strong>s NABU Kreis Warendorf hinzuweisen (NABU 2007).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 17<br />
Die Auswertung <strong>de</strong>s Biotopkatasters erbrachte dagegen keine weiteren Hinweise auf planungsrelevante<br />
Arten innerhalb <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen.<br />
Darüber hinaus liegen lokale Datenbestän<strong>de</strong>, die im Rahmen von Einzelprojekten erhoben<br />
wur<strong>de</strong>n (u.a. faunistisches Gutachten zum Zechengelän<strong>de</strong>), vor. Hier sind neben einem breiten<br />
Spektrum an Ubiquisten (48 Vogelarten) einige planungsrelevante und seltene Arten zu<br />
nennen. Darunter befin<strong>de</strong>n sich im Bereich <strong>de</strong>s Zechengelän<strong>de</strong>s elf Arten <strong>de</strong>r Roten Liste<br />
Nordrhein-Westfalens für <strong>de</strong>n Bezugsraum Westfälische Bucht. In <strong>de</strong>r Kategorie 1 („vom<br />
Aussterben bedroht“) ist dies <strong>de</strong>r Steinschmätzer, in Kategorie 2 („stark gefähr<strong>de</strong>t“) sind dies<br />
Zwergtaucher, Rohrweihe und Teichrohrsänger. Zu Kategorie 3 („gefähr<strong>de</strong>t“) gehören Flussregenpfeifer,<br />
Kiebitz, Turteltaube, Grün<strong>sp</strong>echt, Rauchschwalbe, Nachtigall und Klappergrasmücke<br />
(BUGS 2006). Auch im faunistischen Gutachten zur Osttangente, in <strong>de</strong>m insgesamt<br />
45 Vogelarten kartiert wur<strong>de</strong>n, sind drei gefähr<strong>de</strong>te (Dorngrasmücke, Hohltaube und Nachtigall)<br />
und eine stark gefähr<strong>de</strong>te Art (Eisvogel) als Brutvögel bzw. mit Brutverdacht nachgewiesen<br />
wor<strong>de</strong>n (AGL 2000).<br />
2.1.2.2 Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung<br />
Die in <strong>de</strong>n Optionsflächen vorhan<strong>de</strong>nen Schutzgebietskategorien wer<strong>de</strong>n nachfolgend tabellarisch<br />
dargestellt.<br />
Tab. 4: Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile <strong>de</strong>r Optionsflächen<br />
Options.-<br />
Fl.-Nr.<br />
Objekt-Id<br />
n. LP<br />
Typus Bezeichnung Fläche<br />
im UG<br />
1 171 LB Hecken-Grünlandkomplex südlich Vorhelm 16.297<br />
1 172 LB Kopfwei<strong>de</strong>n entlang eines Grabens nordwestlich von Vorhelm 3.980<br />
1 422 LSG Torcksholt / Hellbachaue 11.035<br />
1 423 LSG Parklandschaft südlich von Vorhelm 438.216<br />
1 744 LSG Sun<strong>de</strong>rn / Haus Vorhelm 226.820<br />
2 425 LSG Vinckewald / Düppe 182.792<br />
3 178 LB Kopfbaumhecke östlich Bosenberg nordöstlich Ahlen 2.835<br />
3 179 LB Kopfbaumhecke östlich Bosenberg nordöstlich Ahlen 540<br />
3 207 LB Laubmischwald bei Harntheis Berg nördlich und südlich <strong>de</strong>r Olfe östl. Ahlen 715<br />
3 356 LB Bahneinschnitt und Feldgehölz nördlich Bosenberg 12.347<br />
6 201 LB Eichenbestand u. gehölzbestan<strong>de</strong>ne Landwehrabschnnitte am Pfer<strong>de</strong>kamp 43.362<br />
6 358 LB Gehölzbestan<strong>de</strong>ner Landwehrwall nordöstlich und nördlich <strong>de</strong>r Kaserne 598<br />
6 508 LSG Parklandschaft um Dolberg 197.967<br />
8 426 LSG Oestricher Wald / Parklandschaft westlich Ahlen 249<br />
10 169 LB Hecken-Kopfwei<strong>de</strong>n-Kleingewässer-Grünlandkomplex am nördlichen Stadtrand<br />
17.476<br />
von Ahlen am Küperskamp<br />
10 424 LSG Stadtwald Langst 14.084<br />
12 383 NSG Lippeaue zwischen Dolberg und Uentrop 61.101<br />
12 427 LSG Lippenie<strong>de</strong>rterrasse 178.795
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 18<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und europäische<br />
Vogelschutzgebiete) sind im Bereich <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen nur in einem<br />
Bereich, <strong>de</strong>r Lippeaue, vorhan<strong>de</strong>n. Daneben existieren innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsräume<br />
eine Reihe von geschützten Landschaftsbestandteilen sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete,<br />
so wie dies <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zu entnehmen ist. Darin enthalten sind oftmals auch<br />
geschützte Biotope nach § 62 LG NRW.<br />
2.1.2.3 Vorbelastungen<br />
Hervorzuheben<strong>de</strong> Vorbelastungen für die heimischen Tiere sind innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsräume<br />
zu <strong>de</strong>n Optionsflächen nicht vorhan<strong>de</strong>n. Vielmehr bestehen die üblichen Grundbelastungen<br />
hinsichtlich vorhan<strong>de</strong>ner Störungen durch <strong>de</strong>n Menschen (z.B. durch die Naherholung)<br />
und <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Tierlebensräume durch industrielle und landwirtschaftlich<br />
bedingte Stoffeinträge sowie Meliorations- und Umnutzungsmaßnahmen (z.B. Entwässerung,<br />
Umbruch von Grünland etc.), die insgesamt zu Standortverän<strong>de</strong>rungen und einer Verschlechterung<br />
<strong>de</strong>r Lebensraumbedingungen insbeson<strong>de</strong>re <strong>sp</strong>ezialisierter Tierarten führen.<br />
2.1.2.4 Bewertung<br />
Zur faunistischen Beurteilung einer Optionsfläche wur<strong>de</strong>n ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong>begehungen<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel vorgenommen, über eine erste Abschätzung von Vorkommen planungsrelevanter<br />
Tierarten zu einer grundsätzlichen Klassifizierung aus faunistischer Sicht zu gelangen. Als<br />
erste sachgerechte Informationsgrundlage wur<strong>de</strong> u. a. das Informationssystem zum Naturschutz-Netzwerk<br />
Natura 2000 <strong>de</strong>s MUNLV herangezogen (WWW.NATURA2000.MUNLV. NRW.<br />
DE/FACHDOKU/FFH-ARTEN/INDEX.HTM, s. auch Kap. 2.2.1.1 <strong>de</strong>r UP). Methodisch gesehen han<strong>de</strong>lt<br />
es sich also i. d. R. um eine Einschätzung potenzieller Vorkommen sowie <strong>de</strong>s wahrscheinlichen<br />
Status (hier vereinfacht unterteilt in Arten, die sich auf <strong>de</strong>r Fläche möglicherweise<br />
fortpflanzen o<strong>de</strong>r solche, die lediglich als Gäste auftreten).<br />
Eine weiterführen<strong>de</strong> Beschreibung <strong>de</strong>r Methodik und <strong>de</strong>r angewandte Bewertungsrahmen sind<br />
<strong>de</strong>m faunistischen Gutachten und <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu entnehmen.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r faunistischen Bewertung ist <strong>de</strong>r Anlage 3.1/3.2 <strong>de</strong>r UP zu entnehmen. Dabei<br />
wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung auch die an die faunistischen Untersuchungsflächen<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Bereiche <strong>de</strong>r Umweltprüfung, soweit es sich um vergleichbare<br />
Habitatstrukturen han<strong>de</strong>lt, mit <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>r faunistischen Untersuchungsfläche belegt.<br />
Eine ausführliche Beschreibung <strong>de</strong>r Bewertungsergebnisse mit <strong>de</strong>m jeweils zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Artens<strong>sp</strong>ektrum befin<strong>de</strong>t sich im beiliegen<strong>de</strong>n Fachgutachten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 19<br />
Die untersuchten Flächen weisen in Abhängigkeit von ihrer strukturellen Ausstattung, ihrer<br />
Lage im Raum und <strong>de</strong>r Störungsintensität durch menschliche Aktivitäten ein unterschiedliches<br />
Inventar an potenziell vorkommen<strong>de</strong>n planungsrelevanten Tierarten auf. Ihre Be<strong>de</strong>utung für<br />
<strong>de</strong>n Artenschutz unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen wird über<br />
eine dreistufige Skala mit <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utungswerten 'hoch', 'mittel' und 'gering' ausgedrückt.<br />
Dadurch wird ver<strong>de</strong>utlicht, dass mit zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung einer Fläche aus faunistischer<br />
Sicht die Wahrscheinlichkeit <strong>de</strong>s Auftretens planungsrelevanter Arten, die in nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Verfahren Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n müssen, steigt. Umgekehrt ist bei Bereichen mit einer<br />
geringen faunistischen Be<strong>de</strong>utung insgesamt das zu erwarten<strong>de</strong> ökologische Konfliktpotenzial<br />
als <strong>de</strong>utlich geringer einzustufen.<br />
Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass selbst in teils ausgeräumten Bereichen wie<br />
bei<strong>sp</strong>ielsweise <strong>de</strong>r Raum westlich und südwestlich von Vorhelm, einer Agrarlandschaft mit<br />
teilweise Siedlungsrandlage, die agrarisch intensiv mit überwiegend Ackerbau (Mais, Wintergetrei<strong>de</strong>,<br />
Raps, Zwischenfrüchte) genutzt wird, ein umfangreiches Arten<strong>sp</strong>ektrum zu erwarten<br />
ist.<br />
So können in diesem Raum neben <strong>de</strong>n häufig auftreten<strong>de</strong>n Breitflügel- und Zwergfle<strong>de</strong>rmäusen<br />
auch weitere Fle<strong>de</strong>rmausarten auftreten. Darüber hinaus sind aber auch eine Reihe streng<br />
geschützter Vogelarten wie Braunkehlchen, Gartenrotschwanz , Grün<strong>sp</strong>echt, Habicht, Kiebitz,<br />
Mäusebussard, Nachtigall, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rohrweihe, Rotmilan, Saatkrähe,<br />
Schleiereule, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Turmfalke, Turteltaube, Wachtel, Waldkauz,<br />
Waldohreule und Wiesenpieper potenziell nicht auszuschließen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Steinkauz und <strong>de</strong>n Flussregenpfeifer als Indikatorarten wur<strong>de</strong>n im<br />
Nachgang für ausgewählte Flächen <strong>sp</strong>ezielle Untersuchungen durchgeführt. Ein Nachweis<br />
gelang für die städtebaulichen Optionsflächen Nr. 3.2, 8.2, 8.3, 9.3, 9.4, 10.4, 10.5, 11.3, 12.4<br />
und 12.5 (Steinkauz) und 5.6 (Flussregenpfeifer). Dadurch wird die faunistische Wertigkeit<br />
dieser Flächen durch konkrete Nachweise bestätigt (vgl. hierzu auch Anlage 3.1/3.2 und<br />
Anlage II <strong>de</strong>r UP).<br />
2.1.3 Pflanzen und Biotope<br />
2.1.3.1 Vorkommen<strong>de</strong> Pflanzen und Biotope<br />
Die Biotoptypen und die prägen<strong>de</strong> Vegetation ausgewählter Flächen <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes<br />
wur<strong>de</strong>n im Sommer 2007 kartiert und nach <strong>de</strong>m LANUV-Schlüssel kategorisiert. Die<br />
Ergebnisse <strong>de</strong>r Kartierung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 2.1/2.2 <strong>de</strong>r UP zeichnerisch dargestellt.<br />
Die Verteilung <strong>de</strong>r Biotoptypen lässt, wie dies auch schon bei <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Nutzungen<br />
<strong>de</strong>utlich wur<strong>de</strong>, eine klare Zweiteilung <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes erkennen, zum einen<br />
siedlungsbezogene und zum an<strong>de</strong>ren freiraumbezogene Biotoptypen. Eine Gesamtliste <strong>de</strong>r<br />
vorgefun<strong>de</strong>nen Biotoptypen zeigt die nachfolgen<strong>de</strong> Übersicht.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 20<br />
Wäl<strong>de</strong>r und Gehölze<br />
AA - Wald<br />
AG - Mischwald<br />
AH - Na<strong>de</strong>lwald<br />
AU0 - Aufforstung<br />
BA0 - Feldgehölz<br />
BD4 - Böschungsgehölz<br />
BE0 - Ufergehölz<br />
BF0 - Gehölzgruppe/Hecke<br />
Siedlungsbiotope<br />
HH8 - Fließgewässerböschung<br />
HH9 - Gewässerböschung<br />
HJ0 - Garten<br />
HK0 - Obstwiese<br />
HM0 - Park, Grünanlage<br />
HM4 - Trittrasen<br />
HT0 - Lagerplatz<br />
HW - Ru<strong>de</strong>ralfläche<br />
HF - Bo<strong>de</strong>nablagerung, Hal<strong>de</strong><br />
Grünland und Säume<br />
EA0 - Fettwiese<br />
EB0 - Fettwei<strong>de</strong><br />
EE - Grünlandbrache<br />
KA1 - Saum<br />
KB0 - Saum<br />
Gewässer<br />
FD/FF - Kleingewässer/Teich<br />
FM/FO - Bach, Fluss<br />
FN0 - Graben<br />
FS - Rückhaltebecken<br />
Ackerflächen<br />
HA0 - Acker<br />
HB0 - Ackerbrache<br />
Bebauung<br />
SB0 - Mischbebauung<br />
SB1 - Mehrgeschossige Blockbebauung<br />
SB2 - Einzel-/Reihenhausbebauung<br />
SB4 - Dörfliche Siedlungsfläche<br />
SB5 - Hofstelle<br />
SB6 - Wohnen im ländlichen Bereich<br />
SC - Gewerbefläche<br />
SD - Öffentliche Einrichtungen<br />
SE - Versorgungsanlage<br />
Verkehrsflächen<br />
HD0 - Gleisanlage<br />
HV3 - Parkplatz<br />
VA - Straße<br />
VB - Weg/Straße<br />
VB5 - Geh- /Radweg<br />
Insgesamt lassen sich folgen<strong>de</strong> typologische Unterscheidungen, die nachfolgend näher<br />
charakterisiert wer<strong>de</strong>n, vornehmen:<br />
• Wäl<strong>de</strong>r und Gehölze<br />
• Grünland und Säume<br />
• Gewässer<br />
• Ackerflächen<br />
• Siedlungsbiotope<br />
• Bebauung<br />
• Verkehrsflächen<br />
Waldflächen sind in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen flächenmäßig kaum ausgeprägt; so befin<strong>de</strong>n<br />
sich die größten Parzellen östlich <strong>de</strong>r L 547 (gegenüber <strong>de</strong>r Siedlung Possenbrock), im<br />
Bereich Vorhelm-Bahnhof sowie im nordöstlichen Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsbereichs Olfetal. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich dabei meist um standortgerechte saure Eichen-HainbuchenWäl<strong>de</strong>r, aber auch um<br />
Aufforstungen aus Fichte und Tanne.<br />
Oft stehen die Wäl<strong>de</strong>r in Zusammenhang mit benachbarten Gehölzbereichen, mit <strong>de</strong>nen sie<br />
bei ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Breite <strong>de</strong>r Flächen übergangslos verknüpft sind. Die Gehölze in Form von<br />
Hecken, Wallhecken und Feldgehölzen bestehen überwiegend aus landschaftsgerechten<br />
Pflanzungen mit Ahorn, Eiche, Hainbuche, Birke, Hasel, Holun<strong>de</strong>r, Schneeball o<strong>de</strong>r auch<br />
Weißdorn. Als Straßenbegleitgrün und an <strong>de</strong>n Bahnstrecken sowie gewässerbegleitend sind
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 21<br />
diese Strukturen beson<strong>de</strong>rs häufig. Die linienhaften Gehölzstrukturen sind insbeson<strong>de</strong>re für die<br />
Biotopvernetzung von Be<strong>de</strong>utung.<br />
Grünland und Säume sind neben <strong>de</strong>n Ackerflächen wesentliche Freiflächentypen in <strong>de</strong>n<br />
Untersuchungsräumen. Je nach Bewirtschaftungsweise (z.B. Heuwiese, Mähwei<strong>de</strong>, Standwei<strong>de</strong>,<br />
Grünlandbrache) und -intensität sowie Alter haben sich verschie<strong>de</strong>ne Grünlandtypen mit<br />
ihren Übergangsformen gebil<strong>de</strong>t, die aus bioökologischer Sicht eine recht unterschiedliche<br />
Be<strong>de</strong>utung aufweisen. Während sehr intensiv genutzte Grünlandflächen mit Neuansaat eine<br />
sehr monotone Grasstruktur aus wenigen Arten bil<strong>de</strong>n, existieren auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite auch<br />
alte Wei<strong>de</strong>n mit einer stabilen Bestandsstruktur aus Gräsern und Kräutern (z.B. südwestlich<br />
Vorhelm) o<strong>de</strong>r aber Feuchtwiesen und Grünlandbrachen, in <strong>de</strong>nen auch seltenere Pflanzenarten<br />
auftreten und die vor allem für die heimische Tierwelt als bei<strong>sp</strong>ielsweise Nahrungsraum<br />
eine weitaus höhere Be<strong>de</strong>utung aufweisen (z.B. westlich Küperskamp)<br />
Der Landschaftsraum Ahlen ist relativ gering mit offenen Gewässern wie Teichen und Seen<br />
besetzt. Natürliche Stillgewässer sind in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen nur in sehr geringem<br />
Umfang vorhan<strong>de</strong>n. Dagegen durchzieht ein ausgeprägtes Fließgewässersystem mit Lippe,<br />
Werse und zahlreichen Nebengewässern wie Olfe, Hellbach, Kälberbach, Richterbach und<br />
Tiefenbach <strong>de</strong>n Gesamtraum und auch die Untersuchungsbereiche zu <strong>de</strong>n Optionsflächen. Die<br />
Nebengewässer sind meist kleine Bäche, die jedoch in <strong>de</strong>r ausgeräumten Agrarlandschaft<br />
wesentliche Funktionen für das Landschaftsbild und für die Biotopbildung sowie Biotopvernetzung<br />
übernehmen. Eine wirtschaftliche Nutzung <strong>de</strong>r Gewässer fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />
Neben <strong>de</strong>n natürlichen Gewässern sind oftmals künstliche Stillgewässer als kleine Teiche o<strong>de</strong>r<br />
auch als Regenrückhaltebecken vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r relativ nährstoffreichen Bö<strong>de</strong>n stellen Ackerflächen im Stadtbereich von Ahlen<br />
die häufigste Flächennutzung dar. Auf <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Nutzflächen wer<strong>de</strong>n meist Mais<br />
und Getrei<strong>de</strong>, in geringerem Umfang aber auch Feldfrüchte wie Rüben und Raps angebaut.<br />
Große Ackerschläge prägen in vielen Untersuchungsräumen, so z.B. im Olfetal sowie in <strong>de</strong>n<br />
Bereichen nordwestlich von Vorhelm und im Bereich Vatheuershof <strong>de</strong>n Landschaftsraum.<br />
In <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen sind zahlreiche Biotopstrukturen vorhan<strong>de</strong>n, die sich typischerweise<br />
in <strong>de</strong>n Randbereichen <strong>de</strong>r Siedlungen als Siedlungsbiotope entwickeln. Das sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re Brachflächen und Sukzessionsbereiche häufig mit gewerblicher bzw. industrieller<br />
Vornutzung (Zechengelän<strong>de</strong>, Güterbahnhof, Altlastenstandorte, aufgelassene Bahngleisbereiche,<br />
ehemalige Abbauflächen) o<strong>de</strong>r auch nur Flächen im Status als sog. Bauland bzw. Bauerwartungsland.<br />
Zwar unterliegen diese Flächen keiner unmittelbaren Nutzung, <strong>de</strong>nnoch sind sie<br />
als anreichern<strong>de</strong> Biotopstrukturen und als Ganz- o<strong>de</strong>r Teillebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt<br />
von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung im Stadtgebiet. Die Flächen sind meist mit einer krautartigen<br />
Vegetation, in die in Abhängigkeit vom Sukzessionsstadium zunehmend Gehölze<br />
eingestreut sind, bewachsen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 22<br />
Zu <strong>de</strong>n Siedlungsbiotopen mit Freiflächencharakter gehören weiterhin Kleingartenanlagen und<br />
Friedhöfe sowie auch Grün- und Parkanlagen, wie z.B. <strong>de</strong>r Zechenpark und <strong>de</strong>r Erholungswald<br />
Langst. Eine Son<strong>de</strong>rstellung nehmen die Sportanlagen ein, die wie das Stadtbad eine beson<strong>de</strong>re<br />
Nutzung aufweisen o<strong>de</strong>r aber durch teilversiegelte Spielfel<strong>de</strong>r, wie bei<strong>sp</strong>ielsweise<br />
beim Sportpark Nord, gekennzeichnet sind.<br />
Fast alle Untersuchungsbereiche umfassen auch die vorhan<strong>de</strong>ne Bebauung. Oftmals han<strong>de</strong>lt<br />
es sich dabei um offene Wohnsiedlungsflächen mit Einfamilienhausstrukturen und teils größeren<br />
Gärten. Im Bereich 'Im Elsken' wer<strong>de</strong>n aber auch z. B. Geschosswohnungsbauten erfasst.<br />
Daneben existieren gewerbliche Nutzungen mit großflächigen Flächenversiegelungen wie im<br />
westlichen Teil <strong>de</strong>s Olfetals o<strong>de</strong>r im Bereich 'Daimlerstraße / Schinkelstraße'.<br />
In allen Untersuchungsräumen, die auch <strong>de</strong>n Landschaftraum umfassen, sind darüber hinaus<br />
landwirtschaftliche Gehöfte und auch Splittersiedlungen, wie z.B. Possenbrock im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Stadt, vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>n Verkehrsflächen sind neben <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s-, Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- und Gemein<strong>de</strong>straßen auch<br />
die Bahntrassen erfasst. Autobahnen und Kanalanlagen kommen im Stadtgebiet von Ahlen<br />
nicht vor.<br />
2.1.3.2 Vorbelastungen<br />
Be<strong>de</strong>utungsvolle Vorbelastungen sind heute innerhalb <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Vielmehr bestehen aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Umweltschutzes die üblichen Grundbelastungen<br />
hinsichtlich vorhan<strong>de</strong>ner Immissionen (Luftschadstoffe und Lärm), die <strong>de</strong>n Werten einer<br />
Siedlungsrandlage ent<strong>sp</strong>rechen. Auch aus Sicht <strong>de</strong>s Naturschutzes sind übliche Vorbelastungen<br />
zu konstatieren, die bei<strong>sp</strong>ielsweise durch Flächenversiegelung, Stoffbelastungen durch die<br />
Landwirtschaft etc. bestehen.<br />
2.1.3.3 Bewertung<br />
Die Biotoptypen wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r sog. Nordrhein-westfälischen Arbeitshilfe für<br />
die Bauleitplanung 'Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft' (MUNLV / MSWKS O.J.)<br />
bewertet. Hierbei wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n im Gelän<strong>de</strong> erfassten Biotoptypen aus einer Biotoptypenwertliste<br />
ein jeweils festgesetzter Grundwert zugeordnet, wobei die jeweilige Au<strong>sp</strong>rägung <strong>de</strong>r im<br />
Plangebiet kartierten Biotope berücksichtigt wird. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer<br />
Modifizierung <strong>de</strong>r Wertstufen führen.<br />
Eine weiterführen<strong>de</strong> Beschreibung <strong>de</strong>r Methodik ist <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu entnehmen.<br />
Die Bewertungsergebnisse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Biotoptypen im Bereich <strong>de</strong>r näher zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Optionsflächen sind <strong>de</strong>r Anlage 2.1/2.2 <strong>de</strong>r UP zu entnehmen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 23<br />
Im Ergebnis zeigt sich, dass ein Großteil <strong>de</strong>r Optionsflächen eine nur geringe Be<strong>de</strong>utung für<br />
die Biotopfunktionen aufweisen, wie dies bei <strong>de</strong>n Ackerflächen und Siedlungsflächen <strong>de</strong>r Fall<br />
ist. Diese geringwertigen Biotopfunktionen sind in großer Zahl und mit hohen Flächenanteilen<br />
grundsätzlich in allen zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Flächen mit sehr geringer Be<strong>de</strong>utung sind in Form von bei<strong>sp</strong>ielsweise Lagerplätzen, Bo<strong>de</strong>nablagerungen<br />
o<strong>de</strong>r Hal<strong>de</strong>n, d.h. Flächen mit einem <strong>sp</strong>ärlichen o<strong>de</strong>r gar keinem Pflanzenbewuchs<br />
(Biotopwert = 1), vorhan<strong>de</strong>n, während alle versiegelten Flächen (z.B. Straßen) gar keine<br />
Be<strong>de</strong>utung aufweisen (Biotopwert = 0).<br />
Eine mittlere Be<strong>de</strong>utung besitzen alle Grünlandflächen (z.B. westlich Küperskamp, östlich <strong>de</strong>r<br />
Bahnlinie in Ostdolberg), Ru<strong>de</strong>ralflächen (z.B. im Bereich Vatheuershof und Zechengelän<strong>de</strong>)<br />
und die vielfältigen Gehölzbestän<strong>de</strong>, die in allen Untersuchungsflächen auftreten.<br />
Eine hohe Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Biotopfunktionen weisen nur wenige Flächen auf; es han<strong>de</strong>lt sich<br />
dabei um ältere Laubwaldbestän<strong>de</strong>, die im gesamten Untersuchungsraum nur vereinzelt<br />
auftreten, wie z.B. im nordöstlichen Bereich von Vorhelm-Bahnhof, im Olfetal o<strong>de</strong>r aber an <strong>de</strong>r<br />
Dolberger Straße gegenüber <strong>de</strong>r Siedlung Possenbrock.<br />
2.1.4 Bo<strong>de</strong>n<br />
2.1.4.1 Geologie und Oberflächenformen<br />
Ein Großteil <strong>de</strong>r oberflächennahen Schichten <strong>de</strong>s Stadtgebietes von Ahlen wird aus Grundmoränenmaterial<br />
o<strong>de</strong>r Löss gebil<strong>de</strong>t. Während die Lössauflage aus sandigem Schluff bis Feinsand<br />
besteht, ist die Grundmoräne aus sandig-kiesigen Tonen, Mergeln und Schluffen aufgebaut.<br />
Vereinzelt treten im Nordosten auch ältere Krei<strong>de</strong>schichten in Form von Kalkmergel,<br />
Mergelkalk und Mergelstein bis an die Gelän<strong>de</strong>oberfläche. Darüber hinaus sind die holozänen<br />
und pleistozänen Flussablagerungen aus verschie<strong>de</strong>nen San<strong>de</strong>n und Schluff zu nennen, die<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Lippe, Werse und <strong>de</strong>s Hellbaches verbreitet sind.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Oberflächenformen ist das Stadtgebiet von Ahlen als relativ eben bis schwach<br />
bewegt zu bezeichnen und befin<strong>de</strong>t sich überwiegend in einer Höhenlage zwischen 70 und 90<br />
m ü. NN (Ahlener Platte). Morphologisch stärker geglie<strong>de</strong>rt sind allerdings die Ausläufer <strong>de</strong>r<br />
Lipper Höhen (Bereich Oestrich) sowie <strong>de</strong>r Beckumer Berge im Nordosten und im Sü<strong>de</strong>n<br />
(Dolberger Höhen) und darüber hinaus auch die landschaft<strong>sp</strong>rägen<strong>de</strong>n Talbereiche <strong>de</strong>r Lippe,<br />
<strong>de</strong>r Werse und <strong>de</strong>s Hellbaches.<br />
Die Stadtlage selbst befin<strong>de</strong>t sich im Mittel auf einer Höhe von rund 75 - 90 m ü NN, wobei hier<br />
die höchsten Erhebungen am Stadtrand im Bereich Bosenberg mit Höhen von 106 m ü.NN zu
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 24<br />
verzeichnen sind; das Gelän<strong>de</strong> ist hier <strong>de</strong>utlich bewegt und fällt nach allen Seiten, auch <strong>de</strong>m<br />
südlich gelegenen Olfetal auf 90 m ü. NN ab. Diese Gelän<strong>de</strong>höhen trifft man auch im südlichen<br />
und südwestlichen Teil <strong>de</strong>s Stadtgebietes an; hier ist nur <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>r Werse und das<br />
nördliche Umfeld <strong>de</strong>r Zechenhal<strong>de</strong> mit minimal 80 m ü. NN etwas tiefer gelegen, genauso wie<br />
die Bereiche im Westen und Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stadtgebietes.<br />
2.1.4.2 Bo<strong>de</strong>ntypen<br />
Das im Stadtgebiet großflächig vorliegen<strong>de</strong> tonig-lehmige Verwitterungsmaterial <strong>de</strong>r Oberkrei<strong>de</strong>-Gesteine<br />
und die lückenhaft darüber liegen<strong>de</strong> eiszeitliche Grundmoräne sind schwer<br />
durchlässig für Sickerwasser. Ent<strong>sp</strong>rechend haben sich in diesen Bereichen Staunässebö<strong>de</strong>n<br />
(Pseudogleye) gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>ren Bearbeitung durch zeitweilige Vernässung erschwert ist. Die<br />
Flächen wer<strong>de</strong>n von Acker, zum Teil auch von Grünland o<strong>de</strong>r Wald bei geringem bis mittlerem<br />
Ertrag eingenommen.<br />
Auf <strong>de</strong>n Rücken- und Plateaulagen haben sich großflächig flach- bis mittelgründige Brauner<strong>de</strong>n<br />
und Rendzinen entwickelt. Die Bearbeitbarkeit ist dort durch hohen Steingehalt erschwert,<br />
die Ertragsfähigkeit ist gering bis mittel. Außer<strong>de</strong>m sind diese Standorte dürreempfindlich.<br />
Im Sü<strong>de</strong>n und Südwesten <strong>de</strong>s Stadtgebiets ist die Grundmoräne etwas mächtiger, aber durch<br />
einen höheren Sandanteil gekennzeichnet, so dass hier zwar auch Pseudogleye vorliegen,<br />
diese jedoch meist durch eine nur mäßig o<strong>de</strong>r schwach ausgeprägte Staunässe geprägt sind.<br />
Örtlich sind in dieser Region auch geringmächtige Flugsan<strong>de</strong> aufgeweht, so dass es zur<br />
Ausbildung von Brauner<strong>de</strong>n gekommen ist, die nur im Unterbo<strong>de</strong>n staunass sind. Diese Bö<strong>de</strong>n<br />
sind je<strong>de</strong>rzeit bearbeitbar, jedoch wie auch die sandigen Pseudogleye nur von geringer und<br />
mittlerer Ertragsfähigkeit.<br />
In Bachtälern und Nie<strong>de</strong>rungen treten unter Grundwassereinfluss entstan<strong>de</strong>ne Bö<strong>de</strong>n (Gleye)<br />
auf, die sowohl sandig als auch tonig ausgebil<strong>de</strong>t sein können. Entlang <strong>de</strong>r Werse liegen<br />
Auenbö<strong>de</strong>n aus tonigen bis schluffig-lehmigen Flussablagerungen, <strong>de</strong>ren Grundwasserstän<strong>de</strong><br />
ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r Wasserführung <strong>de</strong>r Werse schwanken.<br />
Die genaue Lage <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>ntypen wird in <strong>de</strong>r Anlage 4.1/4.2 <strong>de</strong>r UP und eine Merkmalbeschreibung<br />
dieser Bo<strong>de</strong>ntypen in <strong>de</strong>r Tabelle 13 <strong>de</strong>r UP dargestellt.<br />
2.1.4.3 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n bestehen durch Versiegelung und Überbauung im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Siedlungsteile und durch eine Vielzahl von Altstandorten - es han<strong>de</strong>lt sich hierbei<br />
oftmals um gewerblich-industrielle Alt- und Produktionsanlagen, meist brachliegend. Im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes <strong>de</strong>r Optionsflächen sind folgen<strong>de</strong> Altstandorte zu nennen<br />
(s. folgen<strong>de</strong> Tabelle und Anlage 4.1/4.2 <strong>de</strong>r UP). Allerdings sind innerhalb <strong>de</strong>r eigentlichen<br />
Vorhabenflächen <strong>de</strong>s FNP - Entwurfs keine Altlastenstandorte bekannt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 25<br />
Tab. 5: Altstandorte<br />
Key- Bezeichnung Straße Ortsteil<br />
Fläche<br />
50178 westlich Kueperskamp Kueperskamp Ahlen<br />
50183 Muellkippe Vorhelm - Vorhelm<br />
50085 Gewerbezentrum Westfalia Ottersted<strong>de</strong> Alte La<strong>de</strong>straße Vorhelm<br />
50059 ehem. Freie Tankstelle Bendix Hauptstr. Vorhelm<br />
50204 Spedition Diekmann Glatzer Straße Vorhelm<br />
50089 Tankstelle Willeke Heessener Straße Dolberg<br />
50058 Texaco Tankstelle Huesmann Hauptstraße Vorhelm<br />
50194 Im Hoevenerort /Wasserturm Im Hoevenerort Ahlen<br />
50179 Kin<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>ielplatz Gartenstraße Gartenstraße Vorhelm<br />
61125 Tankstelle Weghake Dolberg Uentroperstraße Dolberg<br />
61169 Ahlener Stahltechnik / ASOT Alter Münsterweg Vorhelm<br />
2.1.4.4 Bewertung<br />
Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n wird im Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP Ahlen mit Hilfe <strong>de</strong>r<br />
ökologischen Bo<strong>de</strong>nfunktionen bewertet, wobei hier auf drei Teilfunktionen aufgrund ihrer<br />
Be<strong>de</strong>utung in Ahlen beson<strong>de</strong>res Gewicht gelegt wird. Dies sind die<br />
• Abflussregulationsfunktion<br />
• Filterfunktion und<br />
• Biotopbildungsfunktion.<br />
Die erstgenannte Funktion <strong>sp</strong>ielt als regulieren<strong>de</strong>r Faktor bei ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Witterungsereignissen<br />
eine beson<strong>de</strong>re Rolle und kann auf natürliche Weise dazu beitragen, neben <strong>de</strong>n<br />
technischen Maßnahmen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes Überschwemmungen zu vermei<strong>de</strong>n. Daher<br />
sind Bö<strong>de</strong>n, die in beson<strong>de</strong>rer Weise Nie<strong>de</strong>rschläge aufnehmen können, ent<strong>sp</strong>rechend<br />
planerisch zu berücksichtigen. Daneben wer<strong>de</strong>n die Filterwirkung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n gegenüber<br />
Verunreinigungen, d.h. eine ökologische Bo<strong>de</strong>nfunktion, die <strong>de</strong>m Grundwasserschutz dient<br />
sowie die Biotopbildungsfunktion bewertet, die mehr aus naturschutzfachlichem Blickwinkel<br />
von Be<strong>de</strong>utung ist. Eine ausführliche Beschreibung dieser Bo<strong>de</strong>nfunktionen und die jeweils<br />
angewandte Bewertungsmethodik ist <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu entnehmen.<br />
Als Ergebnis <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Retentionsfunktion ist festzuhalten, dass Bö<strong>de</strong>n mit diesbezüglich<br />
sehr hoher Be<strong>de</strong>utung nur sehr kleinflächig nordwestlich von Vorhelm und sehr<br />
geringer Be<strong>de</strong>utung nicht vorhan<strong>de</strong>n sind. Auch Bö<strong>de</strong>n mit diesbezüglich geringer Be<strong>de</strong>utung<br />
sind aufgrund ihrer Flächenaus<strong>de</strong>hnung zu vernachlässigen; hier ist allenfalls die Pseudogley-<br />
Rendzina im Bereich <strong>de</strong>s Gewerbegebietes Olfetal zu nennen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 26<br />
Bö<strong>de</strong>n mit hoher Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich ihrer Retentionsfunktion treten dagegen großflächig im<br />
Bereich Vatheuershof auf; daneben existieren weitere Bereiche u.a. westlich <strong>de</strong>r Hammer<br />
Straße, im Bereich Walsted<strong>de</strong>r Straße/Richterbach, nördlich <strong>de</strong>r Straße 'Im Elsken', nördlich<br />
<strong>de</strong>r Beckumer Straße, aber auch bei Tönnishäuschen, im Olfeteal und im Bereich Ostdolberg.<br />
Alle an<strong>de</strong>ren Bö<strong>de</strong>n erhalten hier eine mittlere Einstufung. Dazu gehören <strong>de</strong>r Bereich nördlich<br />
<strong>de</strong>s Vorhelmer Weges, <strong>de</strong>r westliche Teil <strong>de</strong>r Beckumer Straße, große Bereiche im Olfetal und<br />
im Umfeld von Vorhelm sowie Vorhelm-Bahnhof und das Zechengelän<strong>de</strong>.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Gesamtfilterwirkung haben fast zwei Drittel aller Bö<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen<br />
<strong>de</strong>r Optionsflächen eine hohe Be<strong>de</strong>utung; sie verteilen sich relativ gleichmäßig über<br />
das gesamte Stadtgebiet. Eine diesbezüglich mittlere und geringe Be<strong>de</strong>utung besitzen die<br />
Bereiche Zechengelän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n nördlich anschließen<strong>de</strong>n Flächen, <strong>de</strong>r nördliche Teil <strong>de</strong>s<br />
Olfetals einschließlich <strong>de</strong>s Bereichs Bosenberg sowie kleinere Bereiche um Vorhelm und<br />
Tönnishäuschen. Dagegen existieren mehrere Bereiche, die eine nur sehr geringe Gesamtfilterwirkung<br />
aufweisen. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei häufig um Gleybö<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>r Fließgewässer<br />
im Bereich von Lippe, Richterbach, Olfe und Hellbach.<br />
Die Biotopbildungsfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n zeigt ebenfalls eine differenzierte Bewertung; so befin<strong>de</strong>n<br />
sich Bö<strong>de</strong>n mit hoher Be<strong>de</strong>utung im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Olfetals sowie im Umfeld <strong>de</strong>s<br />
Bereichs Bosenberg, in einem südlichen Abschnitt entlang <strong>de</strong>r Werse (Bereich Vatheuershof)<br />
und im Bereich Deubelsort sowie entlang <strong>de</strong>r Auen von Hellbach, Lippe und Richterbach. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich hierbei in erster Linie um Rendzinen, Podsole, Gleye und Auengleye.<br />
Eine mittlere Be<strong>de</strong>utung weisen <strong>de</strong>r gesamte Raum nordwestlich, westlich und südlich von<br />
Vorhelm sowie kleinere Bereiche im nördlichen Stadtgebiet auf.<br />
Alle an<strong>de</strong>ren Bö<strong>de</strong>n besitzen dagegen eine geringe Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich ihrer Biotopbildungsfunktion;<br />
dazu zählen große Teile <strong>de</strong>s nördlichen, östlichen und südlichen Stadtgebietes,<br />
das Umfeld von Vorhelm-Bahnhof sowie <strong>de</strong>r Bereich Dolberg.<br />
Zum Abschluss <strong>de</strong>s Bewertung<strong>sp</strong>rozesses wer<strong>de</strong>n die Einzelbewertungen <strong>de</strong>r ökologischen<br />
Bo<strong>de</strong>nfunktionen, d.h. <strong>de</strong>r Abflussregulations-, <strong>de</strong>r Filter- und <strong>de</strong>r Biotopbildungsfunktion<br />
gleichrangig zusammengeführt und in einem Bo<strong>de</strong>nwert durch Mittelwertbildung zusammengefasst.<br />
Die daraus resultieren<strong>de</strong>n Bewertungsergebnisse sind <strong>de</strong>r Anlage 4.1/4.2 <strong>de</strong>r UP<br />
entnehmen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 27<br />
2.1.5 Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser glie<strong>de</strong>rt sich in die bei<strong>de</strong>n Bereiche Grundwasser und Oberflächengewässer<br />
(Stillgewässer und Fließgewässer), die nachfolgend getrennt zu beschreiben und zu<br />
bewerten sind.<br />
2.1.5.1 Hydrogeologie<br />
Ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>m geologischen Aufbau ist das Gebiet als ein Bereich ohne nennenswerte<br />
Grundwasservorkommen einzustufen. So sind die Schichten in <strong>de</strong>r Umgebung von Ahlen<br />
lediglich gering bis mäßig grundwasserführend. Be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Grundwasservorkommen im<br />
Hinblick auf die Nutzung durch <strong>de</strong>n Menschen fehlen.<br />
Die an <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche verbreiteten Sedimente <strong>de</strong>s Eiszeitalters (Löss, Grundmoräne)<br />
sind weitgehend grundwasserfrei, nur die sandigen Ablagerungen im Werse-Tal enthalten<br />
geringe Grundwassermengen. Diese Porenaquifere sind insgesamt von geringer Mächtigkeit<br />
und Ergiebigkeit. Sie bleiben weitgehend auf die Nie<strong>de</strong>rungsbereiche beschränkt. Es han<strong>de</strong>lt<br />
sich hier nur um lokale und unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Grundwasservorkommen.<br />
Der Grundwasserflurabstand beträgt meist > 2 m; nach Angaben <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkarte befin<strong>de</strong>n sich<br />
jedoch in einigen Bereichen Grundwasser- und Stauwasserhorizonte zwischen 0,40 m und<br />
0,80 m unter Flur, so dass dort die Bo<strong>de</strong>nwasserverhältnisse als landschaftsökologischer<br />
Standortfaktor innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsräume zu <strong>de</strong>n Optionsflächen durchaus eine Rolle<br />
<strong>sp</strong>ielen können.<br />
Die oberflächennah anstehen<strong>de</strong>n Festgesteine <strong>de</strong>r Krei<strong>de</strong>-Zeit sind ebenfalls als Grundwassernichtleiter<br />
einzustufen. Hier ist eine Wasserför<strong>de</strong>rung lediglich in <strong>de</strong>r oberen Auflockerungszone<br />
sowie in stärker klüftigen Bereichen lokal möglich. Insgesamt gesehen ist aber <strong>de</strong>r<br />
für <strong>de</strong>n weiteren Untersuchungsraum prägen<strong>de</strong> Kluftaquifer aus <strong>de</strong>r Krei<strong>de</strong> aus rein wasserwirtschaftlicher<br />
Sicht aufgrund seiner mäßigen Ergiebigkeit von geringer Be<strong>de</strong>utung. Zu<strong>de</strong>m ist<br />
er im Bereich <strong>de</strong>r bergbaulichen Tätigkeiten in seiner Grundwasserführung beeinträchtigt.<br />
Die Ablagerungen <strong>de</strong>r tieferen Krei<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s Steinkohlengebirges führen stark versalztes<br />
Wasser (Sole), welches für eine wasserwirtschaftliche Nutzung be<strong>de</strong>utungslos ist.<br />
Weite Bereiche sind aufgrund <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n undurchlässigen geologischen Formationen<br />
(Verwitterungshorizonte <strong>de</strong>r Mergelgesteine, die zum Teil von wasserundurchlässigen Geschiebemergel<br />
überlagert sind) gegenüber Schadstoffeintrag wirksam geschützt. Nur in <strong>de</strong>n<br />
vom Grundwasser beeinflussten Bereichen entlang <strong>de</strong>r Gewässer liegt eine erhöhte Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
vor.<br />
Die Grundwasserneubildung ist aufgrund <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n Bö<strong>de</strong>n, die eine geringe Wasserdurchlässigkeit<br />
aufweisen, und <strong>de</strong>r Topographie als vergleichsweise gering einzustufen (< 100<br />
mm). Hierdurch kommt es zu einem erhöhten oberirdischen Abfluss in die Gewässer insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei stärkeren Nie<strong>de</strong>rschlägen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 28<br />
2.1.5.2 Oberflächengewässer<br />
Die Werse einschließlich ihrer Zuflüsse und <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Bereiche stellt neben <strong>de</strong>m<br />
Lippeabschnitt im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stadtgebietes das größte und prägendste Gewässer dieses<br />
Raumes dar. Sie durchfließt das Stadtgebiet von Südost nach Nordwest auf einer Länge von<br />
13,8 km. Davon befin<strong>de</strong>n sich 4,5 km im dicht besie<strong>de</strong>lten Bereich.<br />
Das Einzugsgebiet umfasst dabei eine Fläche von 148,35 km im Bereich <strong>de</strong>r Stadtflächen<br />
Beckum und Ahlen. Die Werse ist überwiegend im Trapezprofil ausgebaut, im Uferbereich sind<br />
weite Bereiche mit einer Steinschüttung befestigt. Teilabschnitte sind mit einem ein- bzw.<br />
beidseitigem Erlenufergehölz bepflanzt wor<strong>de</strong>n. Abschnittsweise weist sie einzelne kleine<br />
Bereiche mit Rohrglanzgrasröhrichten auf. Im Stadtbereich befin<strong>de</strong>t sich eine Wehranlage mit<br />
Mühlenstau (Rubbertsmühle) sowie eine Stauanlage bei Haus Seppenhagen (Vehringsmühle).<br />
Die Strukturgütekartierung weist die wesentlichen Abschnitte <strong>de</strong>r Werse im Stadtbereich<br />
Ahlens als sehr stark verän<strong>de</strong>rt bzw. vollständig verän<strong>de</strong>rt und nur in wenigen Abschnitten<br />
innerhalb <strong>de</strong>s Außenbereichs als stark verän<strong>de</strong>rt aus (LUA 2005). Unverän<strong>de</strong>rte o<strong>de</strong>r gering<br />
bis mäßig verän<strong>de</strong>rte Bereiche kommen im Ahlener Stadtgebiet nicht vor. Im Hinblick auf die<br />
Gewässergüte ist die Werse als kritisch belastet (Stufe II - III) einzustufen (LUA 1999). Der<br />
Nie<strong>de</strong>rungsbereich wird mit Ausnahme <strong>de</strong>s Zechengelän<strong>de</strong>s durchgängig als Acker- bzw.<br />
Grünlandfläche genutzt (ARGE WASSER 2006).<br />
Die Lippe als Gewässer I. Ordnung ist neben <strong>de</strong>r Ems einer <strong>de</strong>r Hauptflüsse <strong>de</strong>s Münsterlan<strong>de</strong>s.<br />
Auf einer Länge von ca. 3,9 km Luftlinie tangiert die Lippe das Stadtgebiet von Ahlen.<br />
Der Einzugsbereich <strong>de</strong>r Lippe für das Ahlener Gebiet ist jedoch relativ gering. Die einzig<br />
nennenswerten Oberflächengewässer sind in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>r Tiefenbach und <strong>de</strong>r<br />
Schollbach. Die überwiegen<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r weiteren Nebengewässer fließt <strong>de</strong>r Werse zu. Neben<br />
<strong>de</strong>r landschaftlichen Grenze ist sie auch politische Grenze zur Nachbarkommune Hamm.<br />
Die Gewässerstrukturgüte <strong>de</strong>r Lippe im Bereich Ahlen wird meist als stark verän<strong>de</strong>rt, in einem<br />
Abschnitt als sehr stark verän<strong>de</strong>rt und in einem weiteren Abschnitt als <strong>de</strong>utlich verän<strong>de</strong>rt<br />
eingestuft (LUA 2005). Im Hinblick auf die Gewässergüte ist die Lippe als mäßig (Stufe II) bis<br />
kritisch belastet (Stufe II - III) bewertet wor<strong>de</strong>n (LUA 1999und LUA 2001).<br />
Wesentliche Bereiche <strong>de</strong>r Lippe und <strong>de</strong>r Lippeaue auf Ahlener Gebiet sind FFH-Gebiet.<br />
Die Olfe, die <strong>de</strong>n Raum in Ost-West-Richtung (nördlich <strong>de</strong>r B 58) durchfließt, ist teils im<br />
Trapezprofil ausgebaut und führt ganzjährig Wasser. Sie verläuft überwiegend gelän<strong>de</strong>nah und<br />
weist teilweise eine artenreiche Ufervegetation auf. Im Bereich <strong>de</strong>s Gewerbegebietes Olfetal<br />
ist sie von einem z.T. dichtem Ufergehölz aus Erlen bestan<strong>de</strong>n. Hervorzuheben ist <strong>de</strong>r relativ<br />
hohe Grünlandanteil in ihrem Nie<strong>de</strong>rungsbereich innerhalb <strong>de</strong>r Stadtlage, bevor sie an <strong>de</strong>r<br />
nordwestlichen Siedlung<strong>sp</strong>eripherie in die Werse mün<strong>de</strong>t.<br />
Als weiteres, im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>r Optionsflächen relevantes Fließgewässer ist<br />
<strong>de</strong>r Richterbach zu nennen, <strong>de</strong>r von Sü<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Flur zunächst als im
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 29<br />
Trapezprofil ausgebauter geradliniger Graben kommend das gesamte westliche Stadtgebiet<br />
durchfließt und ebenfalls am nordwestlichen Siedlungsrand von Ahlen in die Werse mün<strong>de</strong>t. Im<br />
Stadtgebiet selbst ist das Bachprofil über längere Fließgewässerabschnitte aufgeweitet und<br />
weist einen relativ naturnahen Bewuchs auf. Weiter nördlich mün<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Kälberbach in <strong>de</strong>n<br />
Richterbach.<br />
Der Hellbach kommt aus <strong>de</strong>m Beckumer Gebiet, durchfließt das nördliche Stadtgebiet vorbei<br />
an Vorhelm und Tönnishäuschen und mün<strong>de</strong>t nordwestlich in die Angel.<br />
Stillgewässer in Form von Kleingewässern, Teichen und Seen sind vergleichsweise selten im<br />
Raum vorhan<strong>de</strong>n. Kleinere Teiche kommen meist in Hofnähe (als Löschteiche o<strong>de</strong>r Fischteiche),<br />
aber auch zum Teil in Acker- und Waldflächen vor.<br />
Größere Gewässer mit einer Fläche von meist 500 m² bis 2000 m² sind:<br />
• die Abgrabungsflächen Bosenberg,<br />
• ein Gewässer (ND) am Nienholtbach östlich <strong>de</strong>r L 547,<br />
• die Grabenanlage an Haus Vorhelm,<br />
• verschie<strong>de</strong>ne Gewässer im Stadtwald,<br />
• Gewässer im Zechengelän<strong>de</strong> (Löschteiche),<br />
• ein Stillgewässer südlich Paterholz (ND Dicke Eiche),<br />
• ein Stillgewässer westlich <strong>de</strong>r L547 nördlich Hof Krämer sowie<br />
• die Altarme an <strong>de</strong>r Lippe.<br />
Temporäre Kleingewässer (Blänken) sind im intensiv genutzten Landschaftsraum kaum<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Zum Bereich <strong>de</strong>r Stillgewässer zählen auch die Hochwasserschutzbecken. Diese<br />
sind meist technische Bauwerke zu klassifizieren, die meist mit einem Zaun versehen sind und<br />
allenfalls eine temporäre Wasserführung aufweisen.<br />
2.1.5.3 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Wasser bestehen in teils erheblichem Maße durch Versiegelung<br />
und Überbauung im Bereich <strong>de</strong>r Siedlungsflächen, da hier die Nie<strong>de</strong>rschläge nicht<br />
versickern können und über die Einleitung in die Vorflut bei ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Starknie<strong>de</strong>rschlagsereignissen<br />
dort zu hydraulischen Belastungen bis hin zu Überschwemmungen führen<br />
können.<br />
Über das Gefährdung<strong>sp</strong>otenzial <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Tab. 5 genannten Altstandorte liegen keine Informationen<br />
vor; grundsätzlich kann aber hier eine potenzielle Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Grundwasser<br />
nicht gänzlich ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 30<br />
2.1.5.4 Bewertung<br />
Als für <strong>de</strong>n Naturhaushalt relevante Funktionen von Grundwasser und Oberflächengewässer<br />
ist insbeson<strong>de</strong>re die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Grundwassers und <strong>de</strong>r Oberflächengewässer für <strong>de</strong>n<br />
Landschaftswasserhaushalt zu nennen. Als weiterer Faktor innerhalb raumbe<strong>de</strong>utsamer<br />
Planungen ist die Grundwasserempfindlichkeit aufzuführen.<br />
Die Be<strong>de</strong>utung von Grundwasser und Oberflächengewässern für <strong>de</strong>n Landschaftswasserhaushalt<br />
zeigt sich insbeson<strong>de</strong>re dort, wo <strong>de</strong>r Faktor Wasser als Standortfaktor eine bestimmen<strong>de</strong><br />
Rolle besitzt. Dies ist überall dort <strong>de</strong>r Fall, wo beson<strong>de</strong>re Grund- o<strong>de</strong>r Stauwasserverhältnisse<br />
o<strong>de</strong>r aber Oberflächengewässer in einer natürlichen o<strong>de</strong>r naturnahen Au<strong>sp</strong>rägung vorliegen.<br />
Die Grundwasserempfindlichkeit gegenüber potenziellem Schadstoffeintrag ist abhängig von<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserschutzfunktion <strong>de</strong>r auflagern<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschichten. Diese wie<strong>de</strong>rum wird<br />
gesteuert zum einen von <strong>de</strong>r Filterfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>r Filterstrecke, damit<br />
also <strong>de</strong>m Grundwasserflurabstand. Sind bei<strong>de</strong> Faktoren ent<strong>sp</strong>rechend günstig ausgeprägt, d.h.<br />
sind die Gesamtfilterwirkung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n und auch <strong>de</strong>r Grundwasserflurabstand hoch, ist auch<br />
die Grundwasserschutzfunktion ent<strong>sp</strong>rechend ausgeprägt und damit im Umkehrschluss die<br />
Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Grundwassers gering.<br />
Weiterführen<strong>de</strong> Erläuterungen zur Bewertung <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser sind <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
zu entnehmen; dort sind auch alle wesentlichen Sachverhalte für die zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Optionsflächen kartographisch dargestellt (s. dazu Anlage 5.1/5.2 <strong>de</strong>r UP).<br />
Da innerhalb <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes keine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n und mächtigen Grundwasserleiter,<br />
naturnahen Auen bzw. naturnahen Oberflächengewässer vorhan<strong>de</strong>n sind, sind <strong>de</strong>mzufolge<br />
auch keine Bereiche mit sehr hoher Be<strong>de</strong>utung für das Schutzgut Wasser ausgeprägt. Eine<br />
hohe Be<strong>de</strong>utung besitzen allerdings die schmalen, <strong>de</strong>n Fließgewässern direkt zuzuordnen<strong>de</strong>n<br />
Auen von Lippe, Werse und Olfe, in <strong>de</strong>nen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Auenbö<strong>de</strong>n mit auch hohen Grundwasserstän<strong>de</strong>n<br />
vorkommen. Diese Bereiche nehmen allerdings nur kleine Flächen ein.<br />
Deutlich größer sind die Bereiche mit mittlerer Be<strong>de</strong>utung, die sich z.T. auch als Auen darstellen<br />
o<strong>de</strong>r direkt an diese angrenzen. Sie treten großflächig nördlich <strong>de</strong>r Lippe, häufig in <strong>de</strong>r<br />
Nachbarschaft zum Richterbach in <strong>de</strong>n Bereichen Deubelsort, westlich <strong>de</strong>r Hammer Straße<br />
und nordwestlich <strong>de</strong>r Walsted<strong>de</strong>r Straße auf. Darüber hinaus existieren Flächen mit mittlerer<br />
Be<strong>de</strong>utung auch vereinzelt noch in <strong>de</strong>n Bereichen Vatheuershof und Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> sowie in<br />
kleineren Bereichen südwestlich von Vorhelm.<br />
Flächen mit geringer Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich ihrer wasserhaushaltlichen Funktionen sind<br />
insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>s Hellbaches, d.h. entlang <strong>de</strong>r nördlichen Untersuchungsraumgrenze,<br />
sowie im Umfeld von Tönnishäuschen vertreten. Darüber hinaus existieren zwei<br />
weitere Bereiche entlang <strong>de</strong>s Landwehrgrabens und entlang <strong>de</strong>s Richterbaches kurz vor seiner<br />
Mündung in die Werse.<br />
Flächen mit nur sehr geringer Be<strong>de</strong>utung nehmen die restlichen Flächen, d.h. <strong>de</strong>n weitaus<br />
größten Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsraumes mit ca. 80 - 85 % ein.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 31<br />
2.1.6 Klima und Luft<br />
2.1.6.1 Klimatisch-lufthygienische Bestandssituation<br />
Das Untersuchungsgebiet befin<strong>de</strong>t sich hinsichtlich seiner klimageographischen Einstufung<br />
innerhalb <strong>de</strong>s Klimabezirkes "Münsterland", <strong>de</strong>r als Übergangsbereich zwischen maritim und<br />
kontinental geprägtem Klima einzustufen ist. Dieser Bezirk ist durch relativ kühle Sommer und<br />
mil<strong>de</strong> Winter, hauptsächlich maritimen Luftströmungen als Folge zyklonaler Westwetterlagen<br />
sowie mittleren Nie<strong>de</strong>rschlagssummen gekennzeichnet. Die Nie<strong>de</strong>rschläge sind relativ gleichmäßig<br />
auf das Jahr verteilt, wobei im Winter länger anhalten<strong>de</strong>r Landregen und im Sommer<br />
kürzere, aber wesentlich ergiebigere Schauer dominieren. Die Hauptwindrichtung innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Region ist Südwest. Weitere <strong>de</strong>taillierte Informationen sind <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu entnehmen.<br />
In <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen zu <strong>de</strong>n Optionsflächen herrschen aufgrund <strong>de</strong>r größtenteils<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungssituation im landwirtschaftlich geprägten Außenbereich ungestörte<br />
Freilandverhältnisse im Hinblick auf Temperatur, Feuchte sowie <strong>de</strong>n Windau<strong>sp</strong>rägungen vor,<br />
während mit zunehmen<strong>de</strong>r Siedlungsdichte geringfügige Verschiebungen <strong>de</strong>r Klimaparameter<br />
zu erwarten sind. Hier stellen sich dann allmählich messbare stadtklimatische Effekte in Form<br />
höherer durchschnittlicher Lufttemperaturen, geringerer mittlerer Windgeschwindigkeit etc. ein.<br />
Auch die lufthygienische Situation stellt sich aufgrund <strong>de</strong>r räumlichen Situation mit einem<br />
hohen Freilandanteil und einem nur mäßigen Anteil von Emittenten (es han<strong>de</strong>lt sich in <strong>de</strong>r<br />
Regel um Wohngebäu<strong>de</strong> und Anliegerstraßen, von <strong>de</strong>nen gas- und staubförmige Emissionen<br />
ausgehen; größere, punktuelle Emissionsquellen sind nicht vorhan<strong>de</strong>n) vergleichsweise<br />
günstig dar und dürfte typischen Stadtrandlagen ent<strong>sp</strong>rechen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Belastungen sind für <strong>de</strong>n eher ländlich geprägten Raum nicht erkennbar.<br />
2.1.6.2 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen bestehen zum einen durch allgemeine Luftbelastungen, die als allgemeine<br />
Hintergrundbelastung aus Energieerzeugung, industriellen und landwirtschaftlichen Produktion<strong>sp</strong>rozessen<br />
sowie Verkehr stammen. Lokale Beson<strong>de</strong>rheiten lassen sich hier nicht ableiten.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren sind Gerüche zu nennen, die in <strong>de</strong>r Luftreinhaltung überall dort eine Rolle<br />
<strong>sp</strong>ielen, wo sich die Wohnbebauung im Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r Abluft von Betrieben befin<strong>de</strong>t,<br />
die Geruchsstoffe ausstoßen. Für Anwohner können sie zu Belästigungen führen und in <strong>de</strong>ren<br />
Folge auch zu Beschwer<strong>de</strong>n. Mit Stilllegung <strong>de</strong>s Zechenbetriebes ist <strong>de</strong>r wesentliche Verursacher<br />
von Schadstoffen und Gerüchen für die Stadt Ahlen entfallen. Die verbleiben<strong>de</strong>n Belastungen<br />
sind im Bereich von gewerblichen Betrieben und <strong>de</strong>r Landwirtschaft zu sehen. Durch<br />
die Einhaltung ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> von empfindlichen Bereichen und Nutzungen (z.B.<br />
Wohnbauflächen, Erholungsgebieten) zu ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Geruchsquellen lassen sich in <strong>de</strong>r
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 32<br />
Regel unverträgliche Beeinträchtigungen vermei<strong>de</strong>n. Im Beson<strong>de</strong>ren ist z.B. auch <strong>de</strong>r Einsatz<br />
von Biofiltern in <strong>de</strong>r Landwirtschaft möglich. Die örtlichen Geruchsemittenten sind <strong>de</strong>r Anlage<br />
6.1/6.2 <strong>de</strong>r UP zu entnehmen. Weiterhin ist <strong>de</strong>r Elektrosmog im Nahbereich von Mobilfunksen<strong>de</strong>rn,<br />
von <strong>de</strong>nen sich im Stadtgebiet von Ahlen ca. 30 befin<strong>de</strong>n und von Hoch<strong>sp</strong>annungsleitungen<br />
mit 380 KV / 110 KV / 30 KV / 10 KV mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Schutzbereichen zu<br />
nennen (s. dazu Anlage 6.1/6.2 <strong>de</strong>r UP).<br />
2.1.6.3 Bewertung<br />
Die in erster Linie für <strong>de</strong>n Menschen, aber auch für <strong>de</strong>n Naturhaushalt relevante klimatisch-lufthygienische<br />
Funktion setzt sich aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Teilkomplexen zusammen:<br />
• bioklimatische Ausgleichsfunktion sowie<br />
• lufthygienische Ausgleichsfunktion.<br />
Die bioklimatische Funktion lässt sich über die Wärmeregulation ableiten. Diese beschreibt die<br />
Fähigkeit eines Raumes, Belastungssituationen in Form von Hitze o<strong>de</strong>r Schwüle durch Gewährleistung<br />
natürlicher Wärme- und Strahlungsverhältnisse zu vermei<strong>de</strong>n. Gesteuert wird<br />
diese Funktion nicht nur durch die in dieser Hinsicht relevanten örtlichen Verhältnisse (Nutzung,<br />
Oberflächenmaterial, Farbe, Exposition etc.), die das Temperatur- und Feuchtfeld<br />
bestimmen, son<strong>de</strong>rn auch durch <strong>de</strong>n Herantran<strong>sp</strong>ort kühlerer Luftmassen, u.a. durch Kaltluftentstehung<br />
und -abfluss.<br />
Die lufthygienische Funktion setzt sich aus <strong>de</strong>r Durchlüftung und <strong>de</strong>r Luftreinigung zusammen.<br />
Die Durchlüftungsfunktion wird gesteuert durch das bo<strong>de</strong>nnahe Windfeld, das über möglichst<br />
in <strong>de</strong>n Stadtkörper hineinreichen<strong>de</strong>, offene Ventilationsbahnen eine Zufuhr unbelasteter<br />
Luftmassen in belastete Gebiete, wie z.B. Innenstadtbereiche, gewährleisten soll. Die Luftreinigungsfunktion<br />
beschreibt die Filterwirkung von Gehölzflächen, da diese eine Ausfilterung<br />
von Stäuben und Feinstpartikeln bewirken und darüber hinaus solche Flächen keine weiteren<br />
Emissionsbeiträge leisten.<br />
Weiterführen<strong>de</strong> Informationen zur Bewertungsmethodik sind <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu entnehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Freiräume zeigt sich insgesamt, dass insbeson<strong>de</strong>re die im Südwesten<br />
und Westen <strong>de</strong>r Kernstadt gelegenen Optionsflächen eine hohe Be<strong>de</strong>utung für die Au<strong>sp</strong>rägung<br />
<strong>de</strong>r lokalen klimatisch-lufthygienischen Situation aufweisen. So haben hier aller Freiräume im<br />
Umfeld <strong>de</strong>r Hammer Straße und insbeson<strong>de</strong>re westlich davon sowie die Freiräume nordwestlich<br />
<strong>de</strong>r Walsted<strong>de</strong>r Straße, auch im Bereich <strong>de</strong>s Richterbaches großflächig eine hohe<br />
Einstufung erhalten; daneben sind aber auch <strong>de</strong>r Bereich Küperskamp und das Olfetal als von<br />
Nor<strong>de</strong>n und Nordosten in <strong>de</strong>n Stadtkörper hineinreichen<strong>de</strong> Belüftungsschneisen zu nennen (s.<br />
auch Anlage 6.1/6.2 <strong>de</strong>r UP).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 33<br />
Für Vorhelm <strong>sp</strong>ielt aus klimatisch-lufthygienischer Sicht insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r im Südwesten und<br />
Westen <strong>de</strong>s Siedlungsbereichs vorgelagerte Agrarraum eine große Rolle, da von hier eine<br />
Belüftung mit relativ sauberen und kühleren Luftmassen stattfin<strong>de</strong>n kann. Vor diesem Hintergrund<br />
besitzen diese Flächen eine hohe Be<strong>de</strong>utung.<br />
In Dolberg sind es zum einen die südwestlich vorgelagerten Agrarbereiche <strong>de</strong>r Ortslage und<br />
Ostdolbergs, u.a. die Lippeaue, sowie die innerörtliche Freifläche beim Hof Northoff und <strong>de</strong>r<br />
nördlich von Ostdolberg liegen<strong>de</strong> Freiraum, die aus klimatischer Sicht hervorzuheben sind.<br />
Eine mittlere Be<strong>de</strong>utung weisen alle verbleiben<strong>de</strong>n Freiflächen, die in <strong>de</strong>r Regel landwirtschaftlich<br />
geprägt sind, auf, da sie eine typische Au<strong>sp</strong>rägung <strong>de</strong>r Klimaelemente gewährleisten<br />
und damit für eine Abpufferung <strong>de</strong>r Stadtklimaeffekte sorgen. Gleichzeitig können - ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />
Windrichtungen vorausgesetzt - Windströmungen mit relativ sauberen Luftmassen<br />
über diese Flächen <strong>de</strong>n Stadtkörper erreichen und dort für eine Verdünnung und einen Abtran<strong>sp</strong>ort<br />
von Luftschadstoffen und bei hochsommerlichen Wärmebelastungen für eine Abkühlung<br />
sorgen.<br />
Eine geringe Be<strong>de</strong>utung bezüglich <strong>de</strong>r klimatisch-lufthygienischen Funktionen besitzen die<br />
randlichen Siedlungsgebiete, da sie aufgrund ihrer Nutzung und Struktur keine Ausgleichsleistungen<br />
erzeugen können.<br />
Eine sehr geringe Einstufung ist allen Gewerbebereichen zugewiesen wor<strong>de</strong>n, da diese häufig<br />
die Erzeuger negativer Stadtklimaeffekte darstellen.<br />
2.1.7 Landschaft<br />
2.1.7.1 Landschaftsästhetische Bestandssituation<br />
Die Erfassung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Nutzungs- bzw. Biotoptypenkarte,<br />
in <strong>de</strong>r viele auch für das Landschaftsbild relevante Informationen ablesbar sind (s.<br />
dazu Anlage 2.1/2.2 <strong>de</strong>r UP). Neben <strong>de</strong>n Nutzungsverhältnissen <strong>sp</strong>ielt bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r<br />
Landschaft insbeson<strong>de</strong>re auch die Topographie eines Raumes eine wichtige Rolle; zum einen,<br />
da von exponierten Bereichen aus eine Landschaft auch in ihrem größeren räumlichen Gesamtgefüge<br />
erlebbar wird, zum an<strong>de</strong>ren, da sich durch Höhenzüge o<strong>de</strong>r höher gelegene Landschaftsteile<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Sichtkulissen ergeben, die Ausblickmöglichkeiten einschränken,<br />
gleichzeitig aber als weitere vertikal glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Elemente das Bild <strong>de</strong>r Landschaft anreichern.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche zu <strong>de</strong>n Optionsflächen sind meist die Nutzungsverhältnisse<br />
die das Landschaftsbild bestimmen<strong>de</strong>n Komponenten, da sich viele Bereiche aus<br />
topographischer Sicht - mit Ausnahme <strong>de</strong>s reliefierten Bereiches Olfetal / Bosenberg - als mehr<br />
o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r eben darstellen (vgl. dazu Kap. 2.3.1.2 <strong>de</strong>r UP). Daneben sind die Auenbereiche<br />
von Werse und Lippe zu nennen, die sich allerdings nur unwesentlich in <strong>de</strong>n sie umgeben<strong>de</strong>n<br />
Landschaftsraum eintiefen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 34<br />
Das Landschaftsbild im Bereich <strong>de</strong>r Untersuchungsräume zu <strong>de</strong>n Optionsflächen ist i.d.R.<br />
zweigeteilt und wird sowohl von Elementen <strong>de</strong>r Siedlung als auch <strong>de</strong>r freien Landschaft<br />
bestimmt. Ausnahmen hiervon bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Raum südwestlich von Vorhelm sowie <strong>de</strong>r Bereich<br />
Olfetal. Alle an<strong>de</strong>ren Optionsflächen befin<strong>de</strong>n sich in einer Siedlungsrandlage.<br />
Das Ortsbild im Bereich <strong>de</strong>r Siedlungen wird häufig durch eine zweigeschossige Einfamilienhausbauweise<br />
mit relativ großen Gärten und einem Netz aus Anliegerstraßen bestimmt. Teils<br />
treten auch geringfügig verdichtete Siedlungsstrukturen o<strong>de</strong>r eine mehrgeschossige offene<br />
Blockbebauung mit Abstandsgrün auf. Davon abweichend stellt sich die Zechensiedlung im<br />
Südosten <strong>de</strong>s Stadtgebietes dar, in <strong>de</strong>r eine historische, geschlossene Zeilenbebauung im<br />
homogenen Baustil mit großen Gärten einen gesamten Siedlungskomplex mit hoher I<strong>de</strong>ntität<br />
und Eigenart bil<strong>de</strong>t.<br />
Der an <strong>de</strong>n Siedlungsbereich angrenzen<strong>de</strong> Außenbereich weist dagegen die typischen<br />
Elemente <strong>de</strong>r münsterländischen Parklandschaft auf. Waldgebiete, Hecken, Baumreihen und<br />
Feldgehölze, Grünland in Form von Wiesen und Wei<strong>de</strong>n sowie hofnahe Obstwiesen und<br />
Obstgärten glie<strong>de</strong>rn das durch ackerbauliche Nutzung geprägte Landschaftsbild. Ein weiteres<br />
beson<strong>de</strong>rs Charakteristikum dieses Landschaftstyps ist die Einzelhoflage <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen<br />
Betriebe, die i.d.R. durch große Gebäu<strong>de</strong>komplexe und Hofflächen mit altem Baumbestand<br />
aus Eichen sowie bäuerlichen Gärten und heute meist nur noch Resten von Obstwiesen<br />
gekennzeichnet sind.<br />
2.1.7.2 Vorbelastungen<br />
Vorbelastungen für das Landschaftsbild bestehen in erster Linie durch technische Bauwerke,<br />
insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn von ihnen Immissionen ausgehen, die die Erlebbarkeit <strong>de</strong>r Landschaft<br />
stören o<strong>de</strong>r gar beeinträchtigen bzw. verhin<strong>de</strong>rn. Dies tritt regelmäßig bei stark befahrenen<br />
Straßen und produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe- und Industriebetrieben mit <strong>de</strong>utlich wahrnehmbaren<br />
Lärm- und Schadstoffemissionen auf.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen sind <strong>de</strong>rartige Vorbelastungen in einigen<br />
Bereichen vorhan<strong>de</strong>n; hervorzuheben sind hier die stark befahren<strong>de</strong>n Straßen B 58 sowie die<br />
bei<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sstraßen L 547 und L 811 und die bei<strong>de</strong>n Kreisstraßen K 1 und K 27 sowie das<br />
Zechengelän<strong>de</strong>, soweit hier noch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Umstrukturierungsmaßnahmen stattfin<strong>de</strong>n.<br />
2.1.7.3 Bewertung<br />
Die Bewertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s erfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>r landschaftsästhetischen Funktion,<br />
die davon abhängige Erholungsnutzung wird in <strong>de</strong>m Kapitel zum Schutzgut Mensch diskutiert<br />
und bewertet (s. dort). Die landschaftsästhetische Funktion bezieht sich auf einen bestimmten<br />
Landschaftsausschnitt bzw. <strong>de</strong>ssen Bild.<br />
Durch die Faktoren Vielfalt, Naturnähe und Eigenart lassen sich die Landschaftsbil<strong>de</strong>r ver-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 35<br />
schie<strong>de</strong>ner Naturräume o<strong>de</strong>r auch einzelner Landschaftsteile beschreiben. Hierdurch wer<strong>de</strong>n<br />
die unterschiedlichen Charakteristika dieser Landschaften abgrenzbar.<br />
Die Definition <strong>de</strong>r Bewertungskriterien und die Beschreibung <strong>de</strong>r Bewertungsmetho<strong>de</strong> sind <strong>de</strong>r<br />
Umweltprüfung zu entnehmen; dort wer<strong>de</strong>n auch die Ergebnisse <strong>de</strong>s Bewertung<strong>sp</strong>rozesses<br />
dargestellt (s. Anlage 7.1/7.2 <strong>de</strong>r UP).<br />
Die Bewertungsergebnisse zeigen vier Bereiche innerhalb <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen,<br />
die eine hohe Be<strong>de</strong>utung aufweisen. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich durchweg um solche Landschaftsteile,<br />
die aufgrund ihrer Nutzungsstruktur Reste <strong>de</strong>r ehemaligen Landbewirtschaftung<br />
wi<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>iegeln und damit auch durch eine ausgeprägte Eigenart und Vielfalt gekennzeichnet<br />
sind. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die Bereiche südwestlich Vorhelm, nordöstlich Vorhelm-Bahnhof,<br />
Küperskamp und nordwestlich Ostdolberg. Alle Bereiche sind durch einen hohen<br />
Grünland- o<strong>de</strong>r Waldanteil gekennzeichnet.<br />
Einen mittlere Einstufung <strong>de</strong>r Landschaftsbildbe<strong>de</strong>utung haben alle Agrarräume erhalten, die<br />
aufgrund <strong>de</strong>s Auftretens verschie<strong>de</strong>ner Landschaftselemente, einer geglie<strong>de</strong>rten Topographie<br />
und aufgrund <strong>de</strong>s Vorhan<strong>de</strong>nseins naturnaher Strukturen noch abzuheben sind von <strong>de</strong>n<br />
ausgeräumten Landschaften mit sehr großen Schlägen, sehr geringem Grünland- und Gehölzanteil,<br />
die einer reinen agroindustriellen Nutzung unterliegen. In dieser Rubrik sind zu nennen<br />
die Bereiche im Umfeld Bosenberg, östlich <strong>de</strong>r Zeche, südwestlich und im Zentrum von<br />
Dolberg, Lippeaue und Ostdolberg-Ost, Deubelsort, das Umfeld <strong>de</strong>r Hammer Straße, <strong>de</strong>r<br />
Bereich nordwestlich <strong>de</strong>r Walsted<strong>de</strong>r Straße einschließlich Richterbach, im Elsken sowie das<br />
Olfetal.<br />
Eine geringe Be<strong>de</strong>utung für das Landschaftsbild weisen alle Siedlungsbereiche auf sowie die<br />
ausgeräumten Agrarlandschaften insbeson<strong>de</strong>re nordwestlich und südöstlich von Vorhelm, das<br />
Olfetal und die Bereiche Zeche und Vatheuershof.<br />
2.1.8 Kultur- und Sachgüter<br />
Die im Ahlener Stadtgebiet vorhan<strong>de</strong>nen Kultur- und Sachgüter aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Bau<strong>de</strong>nkmalpflege<br />
setzen sich aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n geschützten und schützenswerten Elementen und<br />
Flächen zusammen (s. auch oben):<br />
• Bau<strong>de</strong>nkmäler,<br />
• erhaltens- und schützwürdige Objekte sowie Ensembles und Flächen.<br />
Wie <strong>de</strong>r Bestandskarte (s. Anlage 8.1/8.2 <strong>de</strong>r UP) zu entnehmen ist, befin<strong>de</strong>n sich zwar einige<br />
dieser Kulturgüter im Untersuchungsbereich <strong>de</strong>r städtebaulichen Options- und Straßenbauflächen,<br />
jedoch nicht dort, wo zukünftig potenzielle Vorhaben vorgesehen sind. Auch ist keine<br />
direkte Nachbarschaft, die u.U. zu einer Störung o<strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Kulturguts o<strong>de</strong>r<br />
seines funktionalen Gefüges zu an<strong>de</strong>ren Elementen führen könnte, vorhan<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 36<br />
Vor diesen Hintergrund wird auf eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> und <strong>de</strong>taillierte Beschreibung verzichtet.<br />
Unabhängig davon sind in <strong>de</strong>n weiteren Planung<strong>sp</strong>rozessen die Belange <strong>de</strong>s Denkmal- und<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalschutzes weiterhin ent<strong>sp</strong>rechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen.<br />
Neben <strong>de</strong>n Bau<strong>de</strong>nkmälern sind als weitere relevante Kulturgüter die Belange <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalschutzes<br />
und <strong>de</strong>r Archäologie zu berücksichtigen. Hier sind insbeson<strong>de</strong>re Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />
und archäologische Fundstellen zu nennen.<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler sind in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen nicht vorhan<strong>de</strong>n. Allerdings befin<strong>de</strong>n<br />
sich einige archäologische Fundstellen sowohl im Bereich <strong>de</strong>r städtebaulichen Optionsflächen<br />
als auch im Bereich <strong>de</strong>r alternativen Korridore, die für die Ortsumgehung Vorhelm vorgesehen<br />
sind. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die folgen<strong>de</strong>n Fundstellen:<br />
4113-31 Strontianitabbau OU Vorhelm<br />
4113-32 Vor- und frühgeschichtliche Fundstelle Optionsfläche 1.8, OU Vorhelm<br />
4113-48 Mittelalterliche Fundstelle OU Vorhelm<br />
4213-21 Frühmittelalterliche Siedlung Optionsfläche 7.1<br />
4213-22 Siedlungsraum <strong>de</strong>r vorrömischen Eisenzeit Optionsfläche 7.1<br />
4213-55 Hal<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Strontianitasbbaus Grube Elis Optionsfläche 10.5<br />
4213-18 Frühmittelalterliche Fundstelle Optionsfläche 11.1<br />
2.1.9 Wechselwirkungen<br />
Die nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s BauGB zu betrachten<strong>de</strong>n Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig<br />
in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge<br />
unter <strong>de</strong>n Schutzgütern <strong>de</strong>s Naturhaushaltes, <strong>de</strong>r Landschaft und auch <strong>de</strong>s Menschen zu<br />
betrachten. Um diese Form <strong>de</strong>r Wechselwirkungen zu ergrün<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n in Anlehnung an<br />
SCHRÖDTER et al. (2004) die Beziehungen <strong>de</strong>r Schutzgüter in ihrer Au<strong>sp</strong>rägung innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Optionsflächen miteinan<strong>de</strong>r verknüpft, so wie dies die folgen<strong>de</strong> Abbildung zeigt (s. folgen<strong>de</strong><br />
Seite).<br />
Diese Abbildung zeigt verschie<strong>de</strong>nste Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n für das Plangebiet<br />
relevanten Schutzgütern und <strong>de</strong>n dort vorhan<strong>de</strong>nen Au<strong>sp</strong>rägungen biotischer und abiotischer<br />
Prozesse auf. Mit diesem Beziehungsgefüge wird in vereinfachter Form <strong>de</strong>r Naturhaushalt<br />
innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes in seinen Wechselbeziehungen dargestellt.<br />
Eine Bewertung dieses Gefüges bzw. eine getrennte Bewertung einzelner Elemente daraus,<br />
d.h. eine isolierte Betrachtung, ist nicht möglich, weil alle Kompartimente im Rahmen ökosystemarer<br />
Wechselwirkungen ihren Stellenwert und somit auch eine hohe Be<strong>de</strong>utung im Sinne <strong>de</strong>s<br />
hier vorzunehmen<strong>de</strong>n Evaluierung<strong>sp</strong>rozesses besitzen.<br />
Eine weitergehen<strong>de</strong> Differenzierung dieser einzelnen Wechselwirkungen wird allerdings im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens möglich und durchgeführt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 37<br />
Abb. 2:<br />
Wechselwirkungsbeziehungen <strong>de</strong>r Schutzgüter (aus: SCHRÖDTER et al. 2004, verän<strong>de</strong>rt)
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 38<br />
2.1.10 Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
Mit Hilfe <strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r Umweltprüfung durchgeführten Bewertung<strong>sp</strong>rozesse erhält man für<br />
die untersuchten schutzgutrelevanten Funktionen innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsräume zu <strong>de</strong>n<br />
Optionsflächen flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utungswerte, die durch die im Vorfeld durchgeführte<br />
individuelle Einteilung in Raumeinheiten differenziert ist. Während sich diese Raumeinteilung<br />
bei<strong>sp</strong>ielsweise bei <strong>de</strong>n Biotopfunktionen an <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Biotoptypen orientiert, richten<br />
sich die Raumeinheiten <strong>de</strong>r ökologischen Bo<strong>de</strong>nfunktionen nach <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>ntypen.<br />
Diese flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />
Bewertungen wer<strong>de</strong>n im<br />
Anschluss aggregiert, so<br />
wie dies das nebenstehen<strong>de</strong><br />
Schaubild ver<strong>de</strong>utlicht.<br />
Mit Hilfe <strong>de</strong>r mit dieser<br />
Metho<strong>de</strong> erstellten Synthesekarte<br />
(Raumempfindlichkeit)<br />
lassen sich<br />
hinsichtlich aller untersuchten<br />
Schutzgüter Flächen<br />
und Teilräume mit<br />
insgesamt hoher Be<strong>de</strong>utung<br />
und damit auch hoher<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
etwaigen Verän<strong>de</strong>rungen<br />
und Beeinträchtigungen<br />
von solchen<br />
mit geringerer Empfindlichkeit<br />
abgrenzen.<br />
Abb. 3: Methodik <strong>de</strong>r Raumempfindlichkeitsanalyse<br />
Auf Basis dieser methodischen Vorgehensweise erhält man <strong>de</strong>utliche Hinweise, welche<br />
Flächen bzw. Teilräume aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzes für eine Nutzungsän<strong>de</strong>rung<br />
am ehesten geeignet sind, d.h. auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Ergebnisse lässt sich eine<br />
Prioritätenliste erstellen. Damit fin<strong>de</strong>t die ökologisch orientierte Standortsuche ihren Abschluss<br />
und mit ihr existiert nun ein effektives Instrument <strong>de</strong>r Konfliktvermeidung.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>r Raumempfindlichkeitsanalyse wird in <strong>de</strong>n Anlagen 9.1 und 9.2 <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
zeichnerisch dargestellt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 39<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Standortfindung städtebaulicher Optionsflächen<br />
Die zur Einstufung <strong>de</strong>r Raumwi<strong>de</strong>rstandsklasse zugrun<strong>de</strong> gelegten Regeln wer<strong>de</strong>n nachfolgend<br />
erläutert. So muss zunächst unterstrichen wer<strong>de</strong>n, dass we<strong>de</strong>r aus naturschutzfachlicher<br />
noch aus Sicht <strong>de</strong>s Umweltschutzes innerhalb <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen Bereiche<br />
bestehen, die als Tabuflächen zu bezeichnen wären, da sie hinsichtlich eines o<strong>de</strong>r mehrerer<br />
Schutzgüter eine sehr hohe Be<strong>de</strong>utung aufweisen. Insofern existiert kein sehr hoher Raumwie<strong>de</strong>rstand.<br />
Unter Bezug auf das angewandte Bewertungssystem wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Klassifizierungen<br />
vorgenommen:<br />
durchschnittlicher Quotient > 2.5 - 3.0 i.d.R. erhöhter Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
durchschnittlicher Quotient > 3.0 - 3.5 i.d.R. mäßiger Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
durchschnittlicher Quotient > 3.5 - 4.0 i.d.R. geringfügiger Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
durchschnittlicher Quotient > 4.0 - 5.0 i.d.R. nicht relevanter Raumwi<strong>de</strong>rstand<br />
Eine vergleichsweise gute bis sehr günstige Eignung für städtebauliche Entwicklungen weisen<br />
die Untersuchungsräume bzw. Teilräume 1.1, 1.7, 1.8, 1.9, 2.1, 2.3, 2.4, 3.2, 4.1, 4.2, 5.1, 5.3,<br />
5.4, 5.5, 5.6, 6.1, 6.2, 6.5, 6.9, 6.10, 10.2, 10.3, 10.8, 11.3, 13.1 sowie 5.6 und 13.3 auf.<br />
Mit guter bis mäßiger Eignung stellen sich die Untersuchungsräume bzw. Teilräume 1.2, 1.3,<br />
1.4, 1.5, 1.6, 2.2, 3.1, 5.2, 6.4, 6.6, 6.7, 6.8, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 8.1, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 10.1, 10.6,<br />
10.7, 10.9, 11.1, 11.2, 11.4, 12.2, 12.3, 12.4 und 12.5 (mäßiger Eignung) dar.<br />
Alle an<strong>de</strong>ren Teilräume sind aus ökologischer Sicht weniger geeignet und weisen einen<br />
erhöhten Raumwi<strong>de</strong>rstand auf. Dazu zählen die Flächen 8.2, 8.3, 10.4, 10.5, 12.1 und 13.2.<br />
Aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r städtebaulichen Planung, die mit Hilfe einer ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Bewertung<br />
ebenfalls eine Prioritätenliste hinsichtlich einer vorrangigen Entwicklung von Wohnbau- und<br />
Gewerbeflächen erstellt hat, lässt sich nun in <strong>de</strong>r Zusammenschau die Abwägung zwischen<br />
<strong>de</strong>n geplanten Nutzungsan<strong>sp</strong>rüchen und <strong>de</strong>n untersuchten Schutzgütern in tran<strong>sp</strong>arenter Art<br />
und Weise vornehmen.<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Trassenkorridorfindung für die Ortsumgehungen<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n städtebaulichen Optionsflächen, bei <strong>de</strong>nen es in erster Linie um eine<br />
Rangfolge hinsichtlich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n ökologischen Konfliktfreiheit bei <strong>de</strong>r Ausweisung<br />
neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen geht, müssen bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Straßenbauprojekten in<br />
Vorhelm und Dolberg möglichst konfliktarme Korridore <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n, die wie<strong>de</strong>rum zur<br />
weiteren Trassenfindung durch <strong>de</strong>n Verkehr<strong>sp</strong>laner herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die beiliegen<strong>de</strong>n Karten 10.1 und 10.2 verwiesen, in <strong>de</strong>nen<br />
die Konfliktdichte für die bei<strong>de</strong>n Ortsumgehungen zeichnerisch dargestellt ist.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 40<br />
Für die Ortsumgehung Dolberg wer<strong>de</strong>n durch die Umweltprüfung folgen<strong>de</strong> Ergebnisse <strong>de</strong>utlich:<br />
• eine Führung <strong>de</strong>r Trasse östlich <strong>de</strong>r ehemaligen Zechenbahn trifft auf einen vergleichsweise<br />
<strong>de</strong>utlich höheren Raumwi<strong>de</strong>rstand und wür<strong>de</strong> am Anschluss an die B 61 umfangreiche<br />
technische Bauwerke mit sehr hohem Flächenbedarf erfor<strong>de</strong>rn;<br />
• eine Führung <strong>de</strong>r Trasse westlich <strong>de</strong>r ehemaligen Zechenbahn trifft im Nord-Süd-Verlauf<br />
auf fast einheitliche Raumwi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>, so dass sich vom Grundsatz aus diesen Vorgaben<br />
keine ein<strong>de</strong>utige Empfehlungen für einen Korridor ableiten lassen.<br />
Unabhängig davon sind allerdings durch<br />
• die Anbindung an die bestehen<strong>de</strong>n Straßen L 822 und B 61,<br />
• die Länge möglicher Trassen,<br />
• die <strong>de</strong>rzeitige Nutzung und<br />
• insbeson<strong>de</strong>re die benachbarte Wohnbebauung<br />
Raumrestriktionen vorhan<strong>de</strong>n, die im Zuge <strong>de</strong>r Trassenfindung Berücksichtigung erfahren<br />
müssen. Vor diesem Hintergrund könnte ein Korridor <strong>de</strong>n ehemaligen Bahnabzweig bzw.<br />
<strong>de</strong>ssen Zuwegung nutzen, im folgen<strong>de</strong>n Abschnitt möglichst parallel und mit einem Min<strong>de</strong>stabstand<br />
zur ehemaligen Zechenbahn verlaufen, um in Höhe <strong>de</strong>r Tennisanlage nach Nordwesten<br />
auf die Westvariante zu schwenken.<br />
Die Vorteile eines solchen Trassenverlaufs sind:<br />
• das Bauwerk zur Anbindung an die B 61 und die damit einhergehen<strong>de</strong> Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />
kann aufgrund <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>situation <strong>de</strong>utlich kleinteiliger ausfallen, als bei einem<br />
weiter nördlich liegen<strong>de</strong>n Anschluss;<br />
• die Flächenversiegelung und Gesamtinan<strong>sp</strong>ruchnahme von Natur und Landschaft und<br />
damit auch die erfor<strong>de</strong>rlichen Kompensationsan<strong>sp</strong>rüche sind aufgrund <strong>de</strong>s kürzeren<br />
Trassenverlaufs geringer;<br />
• die <strong>de</strong>rzeitige Ackernutzung wird nicht mittig durchschnitten, so dass weiterhin Ackerschläge<br />
verbleiben, die auch aus wirtschaftlicher Sicht noch gut nutzbar sind;<br />
• die Abstän<strong>de</strong> zum Neubaugebiet, zu <strong>de</strong>n Einzelgebäu<strong>de</strong>n im Raum sowie auch zur<br />
Tennisanlage sind möglichst groß, so dass auch vor diesem Hintergrund die Beeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>s Wohn- und Wohnumfel<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Freizeitanlage auf ein unumgängliches<br />
Minimum reduziert wer<strong>de</strong>n können.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen zur geplanten Ortsumgehung Vorhelm lassen sich folgen<strong>de</strong><br />
Teilräume mit beson<strong>de</strong>rs hoher Konfliktdichte benennen:<br />
• im Ostteil östlich <strong>de</strong>s Bereichs 'Hilgenfeld'<br />
• im Südwesten in <strong>de</strong>n Bereichen 'Duorpfeld' und 'Kalverkamp' sowie<br />
• im Nordwesten südöstlich <strong>de</strong>r Ortslage von Tönnishäuschen.<br />
Hierbei sind die wesentlichsten Konfliktschwerpunkte im südwestlichen Bereich <strong>de</strong>s Untersu-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 41<br />
chungsraumes festzustellen, wodurch alle drei Korridorvarianten mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r stark<br />
betroffen sind. Während bei <strong>de</strong>r südlichen Variante mit <strong>de</strong>n höchsten Eingriffen zu rechnen ist,<br />
verlaufen die mittlere und nördliche Korridorvariante weitgehend durch Bereiche mit geringerem<br />
Raumwi<strong>de</strong>rstand.<br />
Südlicher Korridor<br />
Allein aufgrund <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>s Korridors ergibt sich für die südliche Variante eine <strong>de</strong>utlich<br />
erhöhte Anzahl von Konfliktpunkten für die verschie<strong>de</strong>nen untersuchten Schutzgüter. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>s Korridors durch bislang aus verkehrlicher Sicht gering beeinträchtigte Teilräume<br />
entsteht eine <strong>de</strong>utliche Zerschneidungswirkung nicht nur für <strong>de</strong>n Naturschutz und das<br />
Landschaftsbild, son<strong>de</strong>rn auch für die Erholungsnutzung und für landwirtschaftliche Produktionsflächen.<br />
Diese Wirkung wird insbeson<strong>de</strong>re durch die hohe Anzahl zukünftiger Kreuzungsund<br />
Brückenbauwerke erhöht, so dass dadurch und auch aufgrund <strong>de</strong>r Gesamtlänge <strong>de</strong>s<br />
Korridors erhebliche Kompensationsan<strong>sp</strong>rüche entstehen wer<strong>de</strong>n.<br />
Mittlerer Korridor<br />
Für die mittlere Korridorvariante besteht dagegen eine wesentlich geringere Konfliktdichte, die<br />
sich räumlich gesehen auf <strong>de</strong>n südwestlichen Teil, so wie oben schon ausgeführt, beschränkt.<br />
Sowohl <strong>de</strong>r östliche als auch <strong>de</strong>r nordwestliche Abschnitt <strong>de</strong>s Korridors verläuft in Teilräumen<br />
mit vergleichsweise geringen ökologischen Raumwi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong>n (s. auch Karte 10.1/10.2). Auch<br />
besteht im westlichen Abschnitt <strong>de</strong>s Korridors die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Trassenverlauf an bestehen<strong>de</strong><br />
landwirtschaftliche Wege anzuknüpfen, wodurch die Neuversiegelung und auch die<br />
Zerschneidungseffekte reduziert wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig können bereits vorbelastete Räume, wie<br />
das Umfeld <strong>de</strong>s Gewerbegebietes 'Brink' südwestlich und <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>r Hoch<strong>sp</strong>annungsleitungen<br />
südöstlich <strong>de</strong>r Ortslage für eine Trassenführung genutzt wer<strong>de</strong>n. Ferner belässt <strong>de</strong>r<br />
mittlere Korridor ausreichend Spielraum für weitere städtebauliche Entwicklungen und hält<br />
genügen<strong>de</strong>n Abstand zur bestehen<strong>de</strong>n Bebauung, so dass auch <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Lärmschutzanfor<strong>de</strong>rungen ausreichend Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Nördlicher Korridor<br />
Der Bereich <strong>de</strong>s nördlichen, an <strong>de</strong>r Ortslage geführten Korridors weist insgesamt gesehen <strong>de</strong>n<br />
geringsten Raumwi<strong>de</strong>rstand hinsichtlich <strong>de</strong>r untersuchten Schutzgüter auf. Hauptkonflikte<br />
bestehen hier jedoch in <strong>de</strong>r Nähe zur Siedlung mit <strong>de</strong>n dortigen, schützenswerten Wohnlagen.<br />
Vor diesem Hintergrund wür<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>s notwendigen umfangreichen Lärmschutzes<br />
diesbezüglich hohe Anfor<strong>de</strong>rungen entstehen.<br />
Weitere städtebauliche Entwicklungen von Vorhelm in südliche Richtung sind bei dieser<br />
nördlichen Korridorvariante weitgehend einschränkt. Obwohl die Streckenführung relativ kurz<br />
ist, sind <strong>de</strong>nnoch einige Konflikte im Bereich von Kreuzungen und Querungsbauwerken<br />
erkennbar, so dass sich die Einpassung einer Trasse in <strong>de</strong>n Landschaftsraum und die Anbindungen<br />
an das vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz schwierig gestalten wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 42<br />
Insgesamt gesehen sollte einer Kombination aus <strong>de</strong>r mittleren und <strong>de</strong>r ortsfernen Variante <strong>de</strong>r<br />
Vorzug gegeben wer<strong>de</strong>n, da die Vorteile eines solchen Trassenverlaufs folgen<strong>de</strong> sind:<br />
• Ausreichen<strong>de</strong>r Abstand zur Ortslage mit <strong>de</strong>r Option weiterer städtebaulicher Ergänzungen,<br />
• bestehen<strong>de</strong> Möglichkeiten, die Trasse über bestehen<strong>de</strong> Straßen und vorbelastete Bereiche<br />
zu führen, um dadurch die Zerschneidungseffekte und die Eingriffe zu verringern,<br />
• geringe Beeinträchtigung von landwirtschaftlichen Hofstellen,<br />
• Vermeidung von Eingriffen in höherwertige Bereiche durch angepasste Trassenführung.<br />
2.2 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r<br />
Planung<br />
Der größte Teil <strong>de</strong>r Vorhabenflächen befin<strong>de</strong>t sich auf Ackerstandorten. Für diese Flächen ist<br />
davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planungen eine ackerbauliche Nutzung<br />
dauerhaft verbleibt. In einzelnen Bereichen ist auch ein temporäres Brachfallen möglich. Für<br />
die teils vorhan<strong>de</strong>nen Grünlandflächen ist eine sukzessive Umwandlung in ackerbauliche<br />
Nutzung bzw. Intensivgrünland, auch ein zeitweises Brachfallen nicht auszuschließen, wie z.B.<br />
bei <strong>de</strong>n nach wirtschaftlichen Gesicht<strong>sp</strong>unkten weniger intensiv genutzten Pfer<strong>de</strong>wiesen im<br />
Bereich Vorhelm Nord.<br />
Die in <strong>de</strong>r Ortslage von Vorhelm betroffene Fläche, die sich aus einer Fichtenschonung und<br />
alten meist brachgefallenen Gärten zusammensetzt, wird sich entwe<strong>de</strong>r durch natürliche<br />
Sukzession langsam bewal<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r aber als Gartenfläche wie<strong>de</strong>r reaktiviert wer<strong>de</strong>n, während<br />
die Schonung in ihrer Nutzung weitergeführt wer<strong>de</strong>n dürfte.<br />
Sowohl für die Vorhabenbereiche in <strong>de</strong>r Ortslage von Dolberg als auch in <strong>de</strong>r Ortslage von<br />
Vorhelm ist eine Bebauung von Teilflächen nach § 34 BauGB möglich.<br />
In <strong>de</strong>n Vorhabenflächen sind auch Obstbaum- und Gehölzbereiche sowie Baumpflanzungen<br />
mit kleineren Flächenanteilen erfasst wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regel ist davon auszugehen, dass diese<br />
Nutzungen bzw. Strukturen auf Dauer erhalten bleiben. Hier sind bei<strong>sp</strong>ielsweise die Heckenbereiche<br />
am Östricher Weg, die Kastanienallee an <strong>de</strong>r Guissener Straße o<strong>de</strong>r die Erlenpflanzungen<br />
entlang eines Grabens im Gewerbegebiet Olfetal zu nennen. Auch für diese Bereiche<br />
sind bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung auf Dauer keine Än<strong>de</strong>rungen zu erwarten.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgesehenen Umgehungsstraßen sind bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung<br />
weniger die Fortsetzung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n meist landwirtschaftlichen Nutzung, son<strong>de</strong>rn vielmehr<br />
die Auswirkungen auf die Verkehrssituation in <strong>de</strong>n Blick zu nehmen. Hier sind auf Dauer<br />
vermehrt <strong>de</strong>utliche Störungen <strong>de</strong>s Verkehrsflusses in Teilabschnitten <strong>de</strong>s Gesamtverkehrsnetzes<br />
<strong>de</strong>r Stadt Ahlen zu erwarten. Die Belastung <strong>de</strong>r Bewohner an <strong>de</strong>n Hauptverkehrsstraßen<br />
wird insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr weiter zunehmen. Davon sind die<br />
Ortsdurchfahrten von Vorhelm und in gewissem Umfang auch die Ortsdurchfahrt von Dolberg<br />
beson<strong>de</strong>rs betroffen. Bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Osttangente wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die Zielverkehre<br />
von <strong>de</strong>r B 58, K 28 und K 27 zur Autobahn A 2 weiterhin durch die Stadt geleitet<br />
wer<strong>de</strong>n müssen und auch dort zu ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen führen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 43<br />
2.3 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Planung<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />
städtebaulichen Planungen, d.h. <strong>de</strong>r Konfliktanalyse, sind die nachfolgen<strong>de</strong>n Vorhabentypen<br />
bei <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans zu untersuchen:<br />
• geplante Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie<br />
• Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte.<br />
Während Wohnbau- und Gewerbeflächen ähnliche Beeinträchtigungsmuster erzeugen und<br />
daher nachfolgend zusammen behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, sind die Auswirkungen bei Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekten<br />
von an<strong>de</strong>rem Typus hinsichtlich Art, Intensität und Reichweite. Daher sind diese hier<br />
genannten Vorhabentypen innerhalb <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Konfliktanalyse getrennt zu untersuchen.<br />
Dabei folgt <strong>de</strong>r Vorhabenbeschreibung (mit Name, Lage, Größe, Beson<strong>de</strong>rheiten etc. <strong>de</strong>r für<br />
die Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP vorgesehenen Flächen) eine Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen und daraus abgeleitet die zu prognostizieren<strong>de</strong>n Auswirkungen für die<br />
hier näher analysierten Schutzgüter. Auf dieser Basis erfolgt im Anschluss eine Bewertung in<br />
Form einer Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen, die bezogen auf die vorliegen<strong>de</strong><br />
Maßstabs- bzw. Betrachtungsebene nur relativ grobmaschig ausfallen kann. Diese Konfliktanalyse<br />
mün<strong>de</strong>t schließlich in eine überschlägige Kompensationsermittlung und Maßnahmenbeschreibung<br />
allgemeiner Art sowie darauf aufbauend in eine getrennte Darstellung nach<br />
jeweiligem Einzelvorhaben, in <strong>de</strong>r zusammenfassend nochmals die wichtigsten umwelterheblichen<br />
Informationen und Empfehlungen zur externen Kompensation in Bezug auf die Lage<br />
etwaiger Ausgleichsflächen und die Art möglicher Maßnahmen aufgezeigt wer<strong>de</strong>n. Diese sog.<br />
Datenblätter zu <strong>de</strong>n Einzelvorhaben fin<strong>de</strong>n sich im Anhang.<br />
2.3.1 Geplante Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
2.3.1.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorhaben<br />
In <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Tabelle wer<strong>de</strong>n die im Vorentwurf zur Flächennutzung<strong>sp</strong>lan-Neuaufstellung<br />
seitens <strong>de</strong>r Planung ermittelten und dargestellten neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
(hier als Vorhabenflächen bezeichnet) zusammenfassend aufgezeigt. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />
jeweils die laufen<strong>de</strong> Nummer im Aufstellungsverfahren (zur besseren Zuordnung), die Bezeichnung<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Fläche sowie ihre Größe angegeben. Darüber hinaus wird unterschie<strong>de</strong>n,<br />
welchen Ur<strong>sp</strong>rung diese Vorhabenflächen aufweisen, d.h. ob sie <strong>de</strong>m alten, noch wirksamen<br />
FNP o<strong>de</strong>r aber <strong>de</strong>m Gebietsentwicklung<strong>sp</strong>lan (GEP) entstammen.<br />
Folgen<strong>de</strong> Vorhabenflächen wer<strong>de</strong>n im neuen Flächennutzung<strong>sp</strong>lan dargestellt:
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 44<br />
Tab. 6: Vorhabenflächen <strong>de</strong>s FNP - Vorentwurfs<br />
NR. BEZEICHNUNG QUELLE TYP FLÄCHE<br />
Vorhelm<br />
1.3 Hauptstraße / Enniger Straße FNP Wohnen 7.652<br />
1.4 Plasskamp Erweiterung FNP Wohnen 46.425<br />
Olfetal<br />
3.2 Erweiterung Olfetal 2 GEP Gewerbe 409.763<br />
Alte Beckumer Straße<br />
4.1 Alte Beckumer Straße / Rottmannstraße FNP Wohnen 27.230<br />
4.2 Klockenbusch GEP Wohnen 183.402<br />
Zeche<br />
5.5 Zeche Westfalen Südfläche FNP Gewerbe 39.893<br />
5.6 Zeche Westfalen Ostfläche FNP Gewerbe 18.723<br />
Vatheuershof<br />
6.2 Vatheuershof Süd-Ost Köttendorf FNP Gewerbe 69.767<br />
6.5 Erweiterung südlich Hövenerort FNP Wohnen 42.490<br />
Hammer Straße / Richterbach<br />
7.1 Hammer Straße / Richterbach FNP Wohnen 36.922<br />
7.2 Thielstücke (Richterbach) GEP Wohnen 86.797<br />
Walsted<strong>de</strong>r Straße<br />
8.3 Siedlungsrand nördlich Walsted<strong>de</strong>r Straße FNP Wohnen 92.608<br />
Im Elsken<br />
9.3 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> Ost GEP Wohnen 111.968<br />
9.4 Siedlungsrand Im Elsken FNP Wohnen 30.613<br />
Vorhelmer Weg<br />
10.3 Vorhelmer Weg / Menzelstraße FNP Wohnen 4.540<br />
10.8 südl. Erweiterung GE Nord FNP Gewerbe 12.667<br />
10.9 südl. Erweiterung GE Nord FNP Gewerbe 7.370<br />
Dolberg<br />
11.3 Ortsmitte Dolberg FNP Wohnen 20.687<br />
11.4 Bummelke FNP Wohnen 6.761<br />
Ostdolberg<br />
12.4 Dolberg Ost GEP Gewerbe 36.786<br />
12.5 Ostdolberg Ost FNP Gewerbe 58.293<br />
Die Lage und Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r jeweiligen Vorhabenflächen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Karte 11.1/11.2 auch<br />
zeichnerisch dargestellt. Gleichzeitig sind dort auch nochmals alle schutzgutbezogenen<br />
Bewertungen (als Zusammenfassung für die Gesamtheit einer Vorhabenfläche) zur weiteren<br />
Orientierung in einer ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n plakativen Graphik zusammengestellt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 45<br />
2.3.1.2 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen<br />
Umweltwirkungen von Wohnbau- und Gewerbeflächen können sich grundsätzlich auf alle<br />
Schutzgüter erstrecken. Dabei sind nach §1 Abs. 6 S.7 a, c u. d BauGB neben <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, auch <strong>de</strong>r<br />
Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, die Kultur- und sonstigen Sachgüter<br />
sowie die sonstigen Belange nach §1 Abs. 6 S.7 b, e - i BauGB und nach § 1a Abs. 2 u.<br />
3 BauGB zu untersuchen.<br />
Die oben aufgezeigten Vorhaben <strong>de</strong>finieren die planerischen Elemente, die als Verursacher<br />
unterschiedlicher umweltrelevanter Wirkungen auftreten. Dies sind insbeson<strong>de</strong>re die verschie<strong>de</strong>nen<br />
Nutzungstypen und die mit ihnen verbun<strong>de</strong>nen baulichen Elemente bzw. Elemente<br />
<strong>de</strong>r technischen Infrastruktur.<br />
Diese vom Vorhaben ausgehen<strong>de</strong>n Wirkungen erzeugen wie<strong>de</strong>rum unterschiedliche Auswirkungen<br />
bau-, anlage- und betriebsbedingter Art und teils Folgewirkungen mit variabler<br />
Reichweite und Intensität. Für eine erste Ermittlung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Wirkungen von<br />
Wohnbau- und Gewerbeflächen wird die folgen<strong>de</strong> Matrix unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen<br />
Schutzgüter und <strong>de</strong>r weiteren Belange im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 6 S. 7 BauGB<br />
herangezogen, um die untersuchungsrelevanten Beziehungen zwischen Verursacher, Wirkung<br />
und Betroffenem aufzuzeigen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 46<br />
Tab. 7: Gefüge zwischen Verursacher, Wirkung und Betroffenem<br />
Schutzgutbezogene<br />
Funktionen /<br />
Faktoren + Belange<br />
<strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
Zu erwarten<strong>de</strong> Wirkungen durch ...<br />
Schutzgüter<br />
Überbauung<br />
Versiegelung<br />
Freiflächeninan<strong>sp</strong>ruchnahmän<strong>de</strong>rung<br />
Reliefver-<br />
gas-/staubf.<br />
Emissionen<br />
erzeugen Auswirkungen auf ....<br />
Lärm Abfall Abwasser zukünftige<br />
Nutzung<br />
Mensch<br />
x x x x x<br />
x x x x x x<br />
keine Auswirkungen zu erwarten<br />
Landschaft<strong>sp</strong>lan<br />
im Plangebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n, daher keine Auswirkungen zu erwarten<br />
Bo<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nfunktionen x x x x<br />
Abfall(vermeidung/<br />
-min<strong>de</strong>rung)<br />
Altlasten<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Bo<strong>de</strong>nschutzklausel x x x<br />
Wasser Grundwasser x x x x<br />
x x x<br />
x x x x x<br />
Klima Klimafunktionen x x<br />
Energieeffizienz<br />
keine Auswirkungen zu erwarten<br />
Luft Lufthyg. Funktionen x x x x<br />
x<br />
x<br />
Luftqualität x x<br />
Wohn- und<br />
Wohnumfeldfunktion<br />
Erholungsfunktion /<br />
Freizeit<br />
Gesundheit <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
Tiere<br />
und<br />
Pflanzen<br />
Biotopfunktion x x x x x<br />
Biologische Vielfalt x x<br />
FFH-/Vogelschutzgebiet<br />
im Plangebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n, daher keine Auswirkungen zu erwarten<br />
Oberflächengewässer<br />
Abwasser(vermeidung/-min<strong>de</strong>rung)<br />
Emission(svermeidung/-min<strong>de</strong>rung)<br />
Landschaft<br />
Kultur u.<br />
Sachgüter<br />
Wechselwirkungen<br />
Ortsbild / Landschaftsbild<br />
Denkmäler<br />
Sachgüter<br />
Beziehungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n<br />
Schutzgütern<br />
x x x x x x<br />
im Plangebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n, daher keine Auswirkungen zu erwarten<br />
keine Auswirkungen zu erwarten<br />
x x x x x x x<br />
Das hier gezeigte Verursacher-Wirkungs-Betroffenen-Gefüge ist ein erster Arbeitsschritt<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Wirkungsanalyse. Dort, wo in <strong>de</strong>r oben aufgezeigten Matrix ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />
Beziehungen gekennzeichnet wur<strong>de</strong>n, ergeben sich Auswirkungen sowohl positiver als auch<br />
negativer Art, die nachfolgend - getrennt für die Schutzgüter und sonstigen Belange und<br />
Faktoren <strong>de</strong>s Umweltschutzes - erläutert wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 47<br />
2.3.1.3 Zu erwarten<strong>de</strong> Beeinträchtigungen für die Schutzgüter<br />
Mit <strong>de</strong>n Bauarbeiten und nach <strong>de</strong>ren Beendigung wer<strong>de</strong>n durch<br />
• Wohngebäu<strong>de</strong>, Garagen und befestigte Flächen<br />
• Gewerbebauten, Stellflächen und Nebenanlagen sowie<br />
• Straßen<br />
d.h. durch die Existenz von Baumasse und künstlichen Materialien, eine Reihe von Beeinträchtigungen<br />
für die Schutzgüter zu erwarten sein. Deren Ursachen sind durch die Verän<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r physikalisch-energetischen sowie stofflichen Prozesse mit Sekundär- und<br />
Wechselwirkungen im Bereich aller Naturfaktoren begrün<strong>de</strong>t.<br />
Eine sehr vereinfachte Darstellung über diese Wirkungsmechanismen liefern die folgen<strong>de</strong>n<br />
Ausführungen, wobei diese Analyse auf Grundlage <strong>de</strong>r in Kapitel 2.0 <strong>de</strong>r UP dargelegten<br />
schutzgutbezogenen Funktionen vorgenommen wird.<br />
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit<br />
Während <strong>de</strong>r Bauphase ist vor allem mit immissionsbedingten Belastungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Lärm, die durch Baumaschinen und <strong>de</strong>n Schwerlastverkehr erzeugt wer<strong>de</strong>n, sowie mit verkehrsbedingten<br />
und visuellen Beeinträchtigungen als wesentliche Belastungen für die benachbarten<br />
Wohnbereiche zu rechnen. Davon betroffen ist die Bevölkerung <strong>de</strong>r benachbarten<br />
Siedlungsteile. Die Wohnumfeld- und die Erholungsfunktionen wer<strong>de</strong>n durch diese Beeinträchtigungen<br />
zeitlich befristet beeinträchtigt.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen sind durch neue Straßen, Baugebiete und Gewerbeflächen als<br />
solche, d.h. durch die zukünftigen Gebäu<strong>de</strong>, Hallen und versiegelten Flächen zu erwarten. So<br />
wird die Nutzbarkeit <strong>de</strong>r überplanten Flächen für die heutigen Anrainer eingeschränkt bzw.<br />
unterbun<strong>de</strong>n, soweit diese die bisherigen Freiflächen im Zuge <strong>de</strong>r stillen landschaftsgebun<strong>de</strong>nen<br />
Erholung (Naturbeobachtung, Nutzung von Wildfrüchten, Kin<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>ielfläche, Hun<strong>de</strong>auslauf<br />
etc.) genutzt haben. Die Erholungsfunktion dieser Flächen geht somit verloren o<strong>de</strong>r wird<br />
eingeschränkt. Da diese Funktion allerdings i.d.R. nicht von übergeordneter Be<strong>de</strong>utung ist und<br />
darüber hinaus ausreichen<strong>de</strong> Ersatzflächen im Umfeld bzw. am Siedlungsrand bestehen, ist<br />
dieser Auswirkung keine übergeordnete Relevanz zuzumessen.<br />
Im Hinblick auf die Wohnumfeldfunktion ist anzumerken, dass insgesamt das Grünvolumen als<br />
ein wertbestimmen<strong>de</strong>s Kriterium <strong>de</strong>s Wohnlagewertes vermin<strong>de</strong>rt wird und bestehen<strong>de</strong><br />
Sichtbeziehungen in <strong>de</strong>n Freiraum zum Teil durch geplante Gebäu<strong>de</strong> zukünftig unterbun<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rerseits ist festzustellen, dass mit neuen Baugebieten auch positive Effekte für<br />
das Wohnumfeld z.B. über die Sanierung von Wohnstraßen, die Anlage von Kin<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>ielplätzen<br />
und Grünanlagen und die Schaffung neuer Wegeverbindungen in <strong>de</strong>n Freiraum zu erwarten<br />
sind, so dass insgesamt <strong>de</strong>r Wert eines Quartiers auch angehoben wer<strong>de</strong>n kann. Vor diesem<br />
Hintergrund sind die Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen als ambivalent<br />
einzustufen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 48<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen sind in erster Linie durch <strong>de</strong>n ansteigen<strong>de</strong>n motorisierten<br />
Individualverkehr sowie durch zunehmen<strong>de</strong> Hausbrand- und Gewerbeemissionen zu erwarten.<br />
Diese besitzen aber i.d.R. eine vergleichsweise geringe Größenordnung und ent<strong>sp</strong>rechen <strong>de</strong>n<br />
üblichen Belastungen <strong>de</strong>rartiger Gebiete. Eine Verschlechterung <strong>de</strong>r lokalen Immissionssituation<br />
dürfte dadurch und auch aufgrund <strong>de</strong>r meist günstigen Durchlüftungsverhältnisse<br />
nicht zu erwarten sein. Für die aufgrund <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Baugebiete erzeugten Verkehrsströme<br />
ist anzunehmen, dass bei <strong>de</strong>n größeren Flächen auch eine <strong>sp</strong>ürbar höhere Lärmbelastung<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Erschließungsstraßen entstehen könnte. Dabei sind allerdings die<br />
gesetzlichen Grenzwerte und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Meist ist<br />
aber nicht mit zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen infolge von Straßenverkehrslärm durch<br />
Wohngebiete zu rechnen, bei Gewerbeflächen ist dies im Einzelfall näher zu prüfen.<br />
Im Gegensatz dazu ist bei <strong>de</strong>n geplanten Straßen (Ortsumgehung Vorhelm und Dolberg) <strong>de</strong>r<br />
Faktor Lärm ein wesentlicher Planungsa<strong>sp</strong>ekt, <strong>de</strong>r bei allen Standorten und Trassenführungen<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n muss (s.u.).<br />
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
Der Vegetationsbestand im Bereich <strong>de</strong>r überplanten Flächen wird durch<br />
• die vorgesehene Überbauung durch Gebäu<strong>de</strong> und Hallen,<br />
• die Versiegelung in Form von Straßen, Wegen etc.,<br />
• die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Flächen durch Inan<strong>sp</strong>ruchnahme im Zuge <strong>de</strong>s Baubetriebes<br />
durch die Erstellung von Baugruben, die Zwischenlagerung von Mutterbo<strong>de</strong>n, die Einrichtung<br />
von Baustellenflächen etc.<br />
entfernt wer<strong>de</strong>n. Dadurch gehen die Biotopfunktionen für Pflanzen und Tiere in einigen<br />
Bereichen (Versiegelung und Überbauung) für immer vollständig, in an<strong>de</strong>ren zwischenzeitlich<br />
verloren bzw. wer<strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rt. Innerhalb <strong>de</strong>r Plangebiete sind diese Beeinträchtigungen<br />
aufgrund <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Biotopbestan<strong>de</strong>s lokal durchaus be<strong>de</strong>utsam, und zwar immer dann,<br />
wenn nicht die meist vorherrschen<strong>de</strong>n großen, intensiv genutzten Ackerflächen, son<strong>de</strong>rn<br />
Grünlandparzellen, extensiv genutzte o<strong>de</strong>r brachliegen<strong>de</strong> Flächen, alte Gärten o<strong>de</strong>r Gehölzbestän<strong>de</strong><br />
betroffen sind und in An<strong>sp</strong>ruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Dann ist insgesamt ein <strong>de</strong>utlicher Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, eine<br />
Verringerung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt und auch eine Verän<strong>de</strong>rung ihrer Lebensraumbedingungen,<br />
so z.B. durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Standortfaktoren (Verän<strong>de</strong>rung von Bo<strong>de</strong>nstruktur/-gefüge),<br />
das Einbringen künstlicher Arten im Bereich zukünftig unbebauter Flächen (z.B. innerhalb von<br />
Gärten o<strong>de</strong>r gewerblichen Abstands- o<strong>de</strong>r Ziergrünflächen) etc. festzustellen. Oftmals sind es<br />
aber nicht nur die Verluste <strong>de</strong>r Lebensraumstrukturen, son<strong>de</strong>rn insbeson<strong>de</strong>re die mit ihnen<br />
verbun<strong>de</strong>ne Biotopvernetzung, die durch die Planung verloren geht. Außer<strong>de</strong>m ist in Teilbereichen<br />
von einer Verinselung verbleiben<strong>de</strong>r Restflächen auszugehen, so dass diese Strukturen<br />
<strong>de</strong>n direkten Kontakt zu gleichartigen Biotopstrukturen im Umfeld verlieren; betroffen sind<br />
dadurch insbeson<strong>de</strong>re nicht flugfähige, bo<strong>de</strong>ngebun<strong>de</strong>ne Tierarten, <strong>de</strong>ren Artenaustausch zur<br />
freien Landschaft <strong>de</strong>utlich eingeschränkt bzw. unterbun<strong>de</strong>n wird. Insgesamt ist damit auch mit<br />
einer Verschiebung <strong>de</strong>s lokalen Arten<strong>sp</strong>ektrums innerhalb <strong>de</strong>r Vorhabenflächen zu rechnen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 49<br />
Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
Durch die geplanten Vorhaben sind verschie<strong>de</strong>nste Bo<strong>de</strong>ntypen betroffen. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
dabei i.d.R. um natürlich gewachsene Bö<strong>de</strong>n, die allerdings aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen und<br />
heutigen Nutzung zumin<strong>de</strong>st im Bereich <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns durch z.B. Umlagerung o<strong>de</strong>r Stoffeinträge<br />
in einem durch die meist landwirtschaftliche o<strong>de</strong>r gärtnerische Nutzung typischen<br />
Ausmaß verän<strong>de</strong>rt sind.<br />
Diese Bö<strong>de</strong>n erfüllen innerhalb <strong>de</strong>s Naturhaushaltes wichtige Funktionen. Dies sind die Filterund<br />
Pufferfunktionen (Grundwasserschutzfunktion), die Abflussregulationsfunktion (Rückhaltung,<br />
Zwischen<strong>sp</strong>eicherung und verlangsamte Abführung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser) sowie<br />
die Biotopbildungsfunktion (Ermöglichung diverser Vegetationsformen aufgrund unterschiedlicher<br />
Standortfaktoren). Mit <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von Bö<strong>de</strong>n sind gleichzeitig auch die bo<strong>de</strong>nökologischen<br />
Funktionen, die im Bereich <strong>de</strong>r bebauten Flächen meist mittlere, teils aber auch<br />
hohe Be<strong>de</strong>utungen aufweisen (s. Anlage 4.1/4.2 UP), betroffen. Diese Funktionen wer<strong>de</strong>n<br />
infolge <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme (z.B. durch Abschieben <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns bei <strong>de</strong>r Baustellenräumung),<br />
Überbauung und Versiegelung (z.B. durch A<strong>sp</strong>halt, Pflasterungen) beeinträchtigt,<br />
gehen teilweise o<strong>de</strong>r ganz verloren o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich eingeschränkt. Dadurch wer<strong>de</strong>n die<br />
Bö<strong>de</strong>n unmittelbar selbst, mittelbar auch an<strong>de</strong>re Faktoren <strong>de</strong>s Naturhaushaltes durch die<br />
ökologischen Wechselwirkungen bedingt beeinträchtigt (s. oben).<br />
Die bisher bekannten Altablagerungen und Altstandorte sind insofern als unbe<strong>de</strong>nklich eingestuft<br />
wor<strong>de</strong>n, als dass dort kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Sanierung besteht. Gleichwohl<br />
sind diese Bereiche, soweit sie sich im Bereich zukünftiger Bauflächen befin<strong>de</strong>n, näher<br />
zu untersuchen.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Thematik Abfälle bleibt zu konstatieren, dass grundsätzlich im Zuge <strong>de</strong>r Erstellung<br />
von Neubaugebieten auch baubedingte Abfälle, sofern sie nicht ordnungsgemäß<br />
entsorgt wer<strong>de</strong>n, in geringfügigem Umfang auf <strong>de</strong>n Flächen verbleiben können und <strong>sp</strong>äter<br />
durch z.B. Mutterbo<strong>de</strong>naufbringung abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>rartigen Stoffen (Bauschutt,<br />
Metalle, etc.) gehen zumeist keine Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter aus.<br />
Nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Bau- und Gewerbegebiete wer<strong>de</strong>n durch die jeweilige Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Gebäu<strong>de</strong> und Hallen die üblichen Haushalts- und Gewerbeabfälle entstehen, die im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r regelmäßigen Müllabfuhr o<strong>de</strong>r <strong>sp</strong>ezieller Vereinbarungen ordnungsgemäß entsorgt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen, so dass auch hier keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Im Hinblick auf <strong>de</strong>n vom Baurecht gefor<strong>de</strong>rten <strong>sp</strong>arsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n<br />
(Bo<strong>de</strong>nschutzklausel) lässt sich feststellen, dass im Bereich <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Innenstadtflächen<br />
ein urban vorgeprägter und erschlossener Bereich - so sind die zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Gebiete in <strong>de</strong>r Regel von meist allen Seiten von Straßen und Gebäu<strong>de</strong>n umgeben - aus<br />
städtebaulicher Sicht weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n soll. Alle an<strong>de</strong>ren Optionsflächen befin<strong>de</strong>n sich<br />
in einer Stadtrandlage o<strong>de</strong>r aber im Freiraum ohne direkten Kontakt zum Siedlungskörper.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Grundwasserdargebots, dass lokal keiner bekannten o<strong>de</strong>r nennenswerten<br />
Nutzung unterliegt, lässt sich aufgrund <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Grundwassersystems nicht
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 50<br />
ableiten, da dieses nicht o<strong>de</strong>r nicht in nennenswerter Form vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Unabhängig davon wer<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Erstellung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten, teils<br />
auch bei Straßenvorhaben, Tiefbaumaßnahmen z.B. für <strong>de</strong>n Bau von Kellern und Fundamenten<br />
durchgeführt, wodurch die auflagern<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschichten als schützen<strong>de</strong> Deckschicht<br />
entfernt wer<strong>de</strong>n müssen. Die potenzielle Verschmutzungsgefährdung <strong>de</strong>s Grundwassers<br />
bei<strong>sp</strong>ielsweise infolge von Leckagen o<strong>de</strong>r Unfällen mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen vergrößert<br />
sich somit dort.<br />
Darüber hinaus wird die Grundwasserneubildung im Bereich <strong>de</strong>r überbauten und versiegelten<br />
Flächen lokal unterbun<strong>de</strong>n bzw. eingeschränkt. Eine daraus resultieren<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Grundwasserverhältnisse ist in diesem Zusammenhang generell nicht zu erwarten.<br />
Mögliche Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r hydrologischen Verhältnisse über die Vorhabenflächen<br />
hinaus lassen sich aufgrund <strong>de</strong>r örtlichen Situation trotz<strong>de</strong>m nicht ausschließen, da sich eine<br />
ganze Reihe <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Vorhabenflächen im Einzugsgebiet <strong>de</strong>r natürlichen<br />
Fließgewässer (Lippe, Werse, Richterbach, Olfe, Hellbach und Tiefenbach) befin<strong>de</strong>n.<br />
So wird mit <strong>de</strong>r Versiegelung und Überbauung die natürliche Abflussfunktion innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Optionsflächen und über diese hinaus verän<strong>de</strong>rt; dieser Effekt könnte sich dann erheblich<br />
auswirken, wenn das anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser ohne weitere Maßnahmen direkt <strong>de</strong>r<br />
Regenwasserkanalisation o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r natürlichen Vorflut zugeführt wird. In einem solchen Fall<br />
wäre mit einem schnelleren und höheren Gebietsabfluss zu rechnen mit u.U. Folgeauswirkungen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r sich anschließen<strong>de</strong>n natürlichen Vorflut (hydraulische Belastung,<br />
Erosionserscheinungen im Bereich <strong>de</strong>r Gewässersohlen und -ufer etc.).<br />
Darüber hinaus sind diese Fließgewässer und ihre Auenbereiche nicht nur aus Sicht <strong>de</strong>s<br />
Schutzgutes Wasser, son<strong>de</strong>rn insbeson<strong>de</strong>re auch aus einer gesamtökologischen Sicht als<br />
empfindlich und schützenswert einzustufen.<br />
Neben <strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>rschlagswasser fällt bei <strong>de</strong>r Nutzung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
auch Schmutzwasser an. Dieses wird vorhan<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r neu zu bauen<strong>de</strong>n Schmutzwasserkanälen<br />
und im Anschluss einer Kläranlage zugeführt. Das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird im gesamten<br />
Stadtgebiet aufgrund <strong>de</strong>r meist geringen Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n über<br />
Regenklär- und Regenückhaltebecken <strong>de</strong>r natürlichen Vorflut zugeleitet.<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Grundwassers durch die vorhan<strong>de</strong>nen Altablagerungen sind nach<br />
heutigem Erkenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Schutzgut Klima und Luft<br />
Auch die mikroklimatischen Bedingungen wer<strong>de</strong>n sich infolge <strong>de</strong>r Überbauung verän<strong>de</strong>rn.<br />
Zusammen mit Verschiebungen <strong>de</strong>r Strahlungsabsorption sowie einem modifizierten Bo<strong>de</strong>nwärmestrom<br />
(Wärmeleitung und -<strong>sp</strong>eicherfähigkeit <strong>de</strong>r Baustoffe) wer<strong>de</strong>n die Oberflächentemperaturen<br />
und damit auch die Lufttemperaturen im Bereich <strong>de</strong>r bebauten und versiegelten<br />
Flächen - insbeson<strong>de</strong>re im Bereich von Gewerbeflächen - geringfügig angehoben wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch die Wohngebäu<strong>de</strong> und Gewerbehallen wird sich die Rauhigkeit <strong>de</strong>r Oberfläche und
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 51<br />
somit auch die mechanische Turbulenz erhöhen, wodurch insgesamt die Durchlüftung <strong>de</strong>s<br />
Raumes und damit auch <strong>de</strong>r Abtran<strong>sp</strong>ort von Schadstoffen verringert wird.<br />
Aus lufthygienischer Sicht ist anzumerken, dass durch Hausbrand, Emissionen gewerblicher<br />
Betriebe und KFZ-Verkehr zukünftig weitere Immissionen entstehen.<br />
Die städtebaulichen Erweiterungsflächen, die zukünftig bebaut wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n somit ihre<br />
bioklimatischen und lufthygienischen Funktionen einbüßen und somit selbst zur Ausbildung<br />
von Stadtklimaeffekten beitragen. Insgesamt ist allerdings zu erwarten, dass sich diese<br />
Auswirkungen auf das jeweilige Bebauungsareal selbst beschränken. Wichtige, über die lokale<br />
Situation hinausreichen<strong>de</strong> klimatische Ausgleichsfunktionen sind nach heutigem Erkenntnisstand<br />
dadurch nicht betroffen.<br />
Schutzgut Landschaft (Landschafts- und Ortsbild)<br />
Die Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild bestehen in erster Linie in <strong>de</strong>m Freiraumverlust<br />
und zum an<strong>de</strong>ren in <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r wertbestimmen<strong>de</strong>n Charakteristika <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Natürlichkeit und Vielfalt, aber auch <strong>de</strong>r Eigenart, die<br />
heute grundsätzlich durch die teils noch vorhan<strong>de</strong>nen Elemente einer bäuerlichen Kulturlandschaft<br />
geprägt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zusammen mit <strong>de</strong>m Eigenartsverlust wird gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freiraumverlust, verbun<strong>de</strong>n mit einer<br />
Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vielfalt und <strong>de</strong>r Natürlichkeit <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, das gesamte Bild <strong>de</strong>r<br />
Landschaft verän<strong>de</strong>rn. Dort wo heute landwirtschaftliche Nutzflächen in Form von Acker und<br />
Grünland, umrahmt von Säumen und Gehölzen und vielfach auch von Fließgewässern, <strong>de</strong>n<br />
Charakter <strong>de</strong>s Landschaftsraumes bestimmen, wird zukünftig Siedlungsfläche anzutreffen<br />
sein. Diese Verän<strong>de</strong>rung ist insbeson<strong>de</strong>re im Bereich heute nur noch kleinflächig vorkommen<strong>de</strong>r<br />
extensiv genutzter Landschaftsteile, wie z.B. Brachen, alten vergreisten Obstbäumen,<br />
Gebüsch etc., am <strong>de</strong>utlichsten ausgeprägt.<br />
Diese hier genannten Landschaftselemente wer<strong>de</strong>n durch künstliche Elemente ersetzt (Gebäu<strong>de</strong><br />
und Straßen), so dass sich in viel stärkerem Maße als heute <strong>de</strong>r Charakter einer urbanen<br />
Randlage einstellt. Durch <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r vielfältigen randlichen Gehölzkulissen und durch die<br />
zukünftige Überformung <strong>de</strong>r Landschaft infolge <strong>de</strong>r Überbauung wer<strong>de</strong>n diese A<strong>sp</strong>ekte<br />
zukünftig - zumin<strong>de</strong>st in bestimmten Stadtbezirken - <strong>de</strong>utlich erlebbar wer<strong>de</strong>n. Auch die Vielfalt<br />
und Vielgestaltigkeit <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s wird sicherlich abnehmen, wobei dieser Faktor<br />
wie<strong>de</strong>rum durch die zukünftige Ausgestaltung <strong>de</strong>s Baugebietes mit Grünelementen beeinflusst<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Abschließend ist festzustellen, dass diese hier genannten Verän<strong>de</strong>rungen das Landschaftsund<br />
Ortsbild umso <strong>de</strong>utlicher beeinträchtigen, je weniger eine Ein- und Durchgrünung <strong>de</strong>r<br />
Baugebiete o<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r Gewerbeflächen geschehen wird. Insofern sind die hier aufgezeigten<br />
landschaftsästhetischen Auswirkungen in ihrem Ausmaß durch geeignete Maßnahmen<br />
reduzierbar (s. nachfolgen<strong>de</strong> Kapitel).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 52<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Da innerhalb <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n Optionsflächen keine Kulturgüter existieren, sind <strong>de</strong>mzufolge<br />
keine diesbezüglichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
Die im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Sachgüter in Form <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>substanz bleiben von <strong>de</strong>r<br />
Planung unberührt, da keine Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>teile Dritter bean<strong>sp</strong>rucht o<strong>de</strong>r in irgen<strong>de</strong>iner<br />
Form beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wechselwirkungen<br />
Die in <strong>de</strong>r Abbildung 2 aufgezeigten Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern bil<strong>de</strong>n ein<br />
enges funktionales Geflecht, dass vielfältig nach innen und außen mit allen Faktoren verwoben<br />
ist. Dies be<strong>de</strong>utet, dass, soweit bestimmte Funktionen durch externe Eingriffe in ihrer Wirkungsweise<br />
eingeschränkt o<strong>de</strong>r vollständig unterbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, gleichzeitig weitreichen<strong>de</strong><br />
Auswirkungen auch auf an<strong>de</strong>re Teile <strong>de</strong>s Naturhaushaltes zu erwarten sind. So wür<strong>de</strong> bei<strong>sp</strong>ielsweise<br />
bei einer vollständigen Versiegelung einer Vorhabenfläche <strong>de</strong>ren Funktion als<br />
Wassereinzugsgebiet stark eingeschränkt mit <strong>de</strong>r möglichen Folge von Verän<strong>de</strong>rungen im<br />
Wasserhaushalt <strong>de</strong>r Oberflächengewässer. Dies kann bei Starknie<strong>de</strong>rschlagsereignissen zur<br />
Erhöhung von Abfluss<strong>sp</strong>itzen und Überschwemmungen auf <strong>de</strong>r einen Seite und zu einer<br />
<strong>de</strong>utlichen Abnahme <strong>de</strong>s Wasser<strong>sp</strong>iegels bei Trockenphasen führen. Die weiteren Folgen<br />
wären ein Verschwin<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r an dieses aquatische System direkt gebun<strong>de</strong>nen Arten, wodurch<br />
an<strong>de</strong>re Arten aufgrund nun fehlen<strong>de</strong>r Konkurrenz zu einer massenhaften Verbreitung gelangen<br />
könnten, ein Effekt, <strong>de</strong>r u.U. die Lebensraumbedingungen für eine dritte Art wie<strong>de</strong>rum negativ<br />
beeinflusst.<br />
Dieses Bei<strong>sp</strong>iel zeigt, dass aufgrund <strong>de</strong>r vielfältigen Wechselwirkungen im Naturhaushalt meist<br />
nicht nur eine, son<strong>de</strong>rn häufig mehrere, miteinan<strong>de</strong>r gekoppelte naturhaushaltliche Funktionen<br />
als Folge eines Eingriffs beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Dies be<strong>de</strong>utet, dass eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Wechselwirkungen immer auch beurteilungsrelevant ist.<br />
Zusammenfassung<br />
Nachfolgend wer<strong>de</strong>n nochmals alle Beeinträchtigungen zusammengefasst und die für die<br />
jeweiligen Vorhabenflächen relevanten Auswirkungen in <strong>de</strong>r Karte 11.1/11.2 dargestellt:<br />
• Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Wohnumfeldfunktionen durch baubedingte Immissionen (Lärm u. Abgase),<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Wohnumfeldfunktionen durch Hausbrand und verkehrliche Immissionen,<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Wohnumfeldfunktionen durch verkehrsbedingten Lärm,<br />
• Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r landschaftsgebun<strong>de</strong>nen Erholung durch <strong>de</strong>n Verlust von<br />
Freiraum,<br />
• Entzug potenzieller Erholungsflächen und visuell wirksamer Freifläche,<br />
• Unterbrechung von Sichtbeziehungen in <strong>de</strong>n Freiraum,<br />
• Verlust <strong>de</strong>s heutigen, teils auch wertvolleren Vegetationsbestan<strong>de</strong>s,<br />
• Verlust von Biotopfunktionen durch Versiegelung, Überbauung und Inan<strong>sp</strong>ruchnahme,<br />
• Verringerung <strong>de</strong>r biologischen Vielfalt,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung von Lebensraumbedingungen durch Än<strong>de</strong>rung von Standortfaktoren,
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 53<br />
• Beeinträchtigung von Biotopvernetzungsfunktion / Isolation von Landschaftsbestandteilen,<br />
• Verschiebung <strong>de</strong>s lokalen Arten<strong>sp</strong>ektrums,<br />
• Beeinträchtigung randlich gelegener Biotoptypen,<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Grundwasserschutzfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n (baubedingter Art),<br />
• Verlust und Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Abflussregulationsfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durch Versiegelung und Inan<strong>sp</strong>ruchnahme,<br />
• Verlust und Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Biotopbildungsfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durch Versiegelung und Inan<strong>sp</strong>ruchnahme,<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durch Abfälle,<br />
• Erhöhung <strong>de</strong>r Grundwasserverschmutzungsgefährdung,<br />
• Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate,<br />
• Potenzielle Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Gebietswasserhaushaltes,<br />
• Potenzielle Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Einzugsgebietes für Fließgewässer,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r natürlichen Abflussfunktion mit Erhöhung <strong>de</strong>r Abfluss<strong>sp</strong>itzen,<br />
• Produktion von Abwasser (Oberflächenwasser und Schmutzwasser),<br />
• Beeinflussung <strong>de</strong>s lokalen Wärmehaushaltes bzw. <strong>de</strong>r Wärmeregulationsfunktion durch Neuversiegelung<br />
und Überbauung,<br />
• Störung <strong>de</strong>s bo<strong>de</strong>nnahen Windfel<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>r Durchlüftungsfunktion durch Gebäu<strong>de</strong>,<br />
• Produktion von Luftschadstoffen durch Hausbrand und Verkehr,<br />
• Verlust siedlungsbezogener Freifläche,<br />
• Ersatz natürlicher Landschaftselemente und -bestandteile durch künstliche Elemente,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Eigenart eines Ortsbildausschnittes,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r wertbestimmen<strong>de</strong>n Charakteristika <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>s Landschaftscharakters,<br />
• Potenzielle Beeinträchtigung (heute noch nicht bekannter) Kulturgüter,<br />
• Beeinträchtigung von Sachgütern.<br />
2.3.1.4 Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen<br />
Sobald eine bauliche Realisierung <strong>de</strong>r Vorhaben stattfin<strong>de</strong>t, wer<strong>de</strong>n - eine übliche Ausgestaltung<br />
geplanter Wohnbau- und Gewerbeflächen vorausgesetzt - auch immer erhebliche<br />
Auswirkungen für Umwelt und Natur entstehen, allein schon über <strong>de</strong>n jeweiligen Grad <strong>de</strong>r<br />
Neuversiegelung und Überbauung. Eine Reihe <strong>de</strong>r o.g. Auswirkungen lassen sich durch<br />
gezielte Vermeidungs-/Verringerungsmaßnahmen zum Teil erheblich bis vollständig reduzieren.<br />
Gleichwohl verbleiben immer auch Beeinträchtigungen, die auf <strong>de</strong>r Vorhabenfläche selbst<br />
o<strong>de</strong>r planextern zu kompensieren sind. In diesem Augenblick sind auch immer erhebliche<br />
Auswirkungen vorhan<strong>de</strong>n (s. dazu auch Datenblätter im Anhang). Der Grad <strong>de</strong>r Erheblichkeit<br />
dieser Auswirkungen wird zum großen Teil von <strong>de</strong>r vorgesehene GRZ (Grundflächenzahl) und<br />
<strong>de</strong>m Intensitäts- und Umsetzungsgrad <strong>de</strong>r jeweiligen Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen<br />
abhängen und ist daher abschließend an dieser Stelle nicht prognostizierbar.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 54<br />
2.3.1.5 Überschlägige Kompensationsermittlung<br />
In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle wer<strong>de</strong>n die Flächenwerte <strong>de</strong>r Vorhabenflächen, die sich aus <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Flächengröße und einem gemittelten Biotopwert zusammensetzen, getrennt für die<br />
in <strong>de</strong>r Umweltprüfung bearbeiteten Wohnbau- und Gewerbeflächen (FNP-Vorentwurf) nach<br />
<strong>de</strong>m Warendorfer Mo<strong>de</strong>ll überschlägig ermittelt.<br />
Tab. 8: Ermittlung <strong>de</strong>r Flächenwerte <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />
Nr. Bezeichnung Typus Fläche Flächenwert Flächenwert<br />
Gewerbe<br />
Flächenwert<br />
Wohnen<br />
Vorhelm<br />
1.3 Hauptstraße / Enniger Straße WO 7.511 7.362 0 7.362<br />
1.4 Plasskamp Erweiterung WO 45.496 16.458 0 16.458<br />
Olfetal<br />
3.2 Erweiterung Olfetal 2 GE 411.193 149.015 149.015 0<br />
Alte Beckumer Straße<br />
4.1 Alte Beckumer Straße / Rottmannstraße WO 27.445 11.035 0 11.035<br />
4.2 Klockenbusch WO 186.293 57.885 0 57.885<br />
Zeche<br />
5.5 Zeche Westfalen Südfläche GE 39.891 30.441 30.441 0<br />
5.6 Zeche Westfalen Ostfläche GE 17.924 1.791 1.791 0<br />
Vatheuershof<br />
6.2 Vatheuershof Süd-Ost Köttendorf GE 69.568 23.823 23.823 0<br />
6.5 Erweiterung südlich Hövenerort WO 42.630 12.836 0 12.836<br />
Hammer Straße / Richterbach<br />
7.1 Hammer Straße / Richterbach WO 36.922 13.168 0 13.168<br />
7.2 Thielstücke (Richterbach) WO 86.545 30.836 0 30.836<br />
Walsted<strong>de</strong>r Straße<br />
8.3 Siedlungsr. nördlich Walsted<strong>de</strong>r Straße WO 92.400 34.442 0 34.442<br />
Im Elsken<br />
9.3 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> Ost WO 111.966 35.939 0 35.939<br />
9.4 Siedlungsrand Im Elsken WO 30.613 9.953 0 9.953<br />
Vorhelmer Weg<br />
10.3 Vorhelmer Weg / Menzelstraße WO 4.539 1.799 0 1.799<br />
10.8 südl. Erweiterung GE Nord GE 12.666 2.839 2.839 0<br />
10.9 südl. Erweiterung GE Nord GE 7.370 2.600 2.600 0<br />
Dolberg<br />
11.3 Ortsmitte Dolberg WO 20.687 8.114 0 8.114<br />
11.4 Bummelke WO 6.761 2.694 0 2.694<br />
Ostdolberg<br />
12.4 Dolberg Ost GE 36.786 12.629 12.629 0<br />
12.5 Ostdolberg Ost GE 58.293 17.789 17.789 0<br />
Summe 240.927 242.521
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 55<br />
Im Anschluss wird auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Flächengröße <strong>de</strong>r Vorhabenfläche ein von <strong>de</strong>r<br />
geplanten Nutzung abhängiger zukünftiger Flächenwert ermittelt, <strong>de</strong>r eine Grundflächenzahl<br />
von GRZ = 0,4 bei Wohnbau- und von GRZ = 0,8 bei Gewerbeflächen zugrun<strong>de</strong> legt. Zusätzlich<br />
wird bei bei<strong>de</strong>n Typen ein Anteil von 10 % Straßenverkehrsflächen berücksichtigt. Darüber<br />
hinaus verbleiben Freiflächen bzw. bei Privatgrundstücken Nebenflächen mit Teilversiegelung<br />
und Gartenflächen, die mit einem ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Wert zum Ansatz gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Auf dieser Basis wird <strong>de</strong>r zukünftige Wert <strong>de</strong>r Vorhabenflächen dadurch ermittelt, dass die<br />
Flächengröße <strong>de</strong>r Wohnbauflächen mit einem mittleren Biotopwert von 0,134 und die <strong>de</strong>r<br />
Gewerbeflächen mit einem mittleren Biotopwert von 0,07 Wertpunkten multipliziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die zukünftigen Wohnbauflächen ermittelt sich damit ein Gesamtflächenwert von ca.<br />
94.000 Wertpunkten, für die Gewerbeflächen von 46.000 Wertpunkten. Diese sind von <strong>de</strong>n<br />
Bestandswerten (s. obige Tabelle) abzuziehen.<br />
Demnach ergeben sich bei einer mittleren Wertsteigerung auf einer Ausgleichsfläche (z.B.<br />
Aufwertung von Acker durch Anpflanzung von Gehölzen) Kompensationsan<strong>sp</strong>rüche bei <strong>de</strong>n<br />
gewerblichen Vorhabenflächen von ca. 22 ha und bei <strong>de</strong>n geplanten Wohnbauflächen von ca.<br />
17 ha.<br />
2.3.1.6 Empfehlungen zur externen Kompensation<br />
Soweit sich die städtebaulichen Vorhaben auch mit <strong>de</strong>n artenschutzrechtlichen Vorschriften in<br />
Einklang bringen lassen, ist für alle an<strong>de</strong>ren Schutzgüter - insbeson<strong>de</strong>re mit Blick auf die<br />
Eingriffsregelung - eine grundsätzliche Ausgleichbarkeit <strong>de</strong>r vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Beeinträchtigungen<br />
gegeben.<br />
Derartige Ausgleichsmaßnahmen lassen sich entwe<strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs eines<br />
Bebauung<strong>sp</strong>lans festsetzen o<strong>de</strong>r aber planextern innerhalb eines bestimmten dafür geeigneten<br />
Bereiches, vorzugsweise in einem ent<strong>sp</strong>rechend ermittelten Kompensationsflächenpool (s.<br />
unten).<br />
Interne Ausgleichsmaßnahmen haben sich an <strong>de</strong>m jeweiligen städtebaulichen Projekt und<br />
seinen Auswirkungen auf <strong>de</strong>r einen Seite und <strong>de</strong>r jeweiligen Nutzungssituation und <strong>de</strong>m<br />
Biotoptypenbestand <strong>de</strong>s Gebietes auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite zu orientieren. Konkrete Maßnahmen<br />
lassen sich allerdings auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans noch nicht ableiten, da die<br />
Ausgestaltung <strong>de</strong>r einzelnen Baugebiete bisher nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang<br />
ist jedoch auf die unten aufgeführte Zielkonzeption zu verweisen (s. Kap. 2.4).<br />
Auch externe Ausgleichsmaßnahmen haben sich an <strong>de</strong>n naturschutzfachlichen Zielvorstellungen<br />
zu orientieren. So wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung das Stadtgebiet von Ahlen<br />
auch auf geeignete Kompensationsflächenpools hin untersucht (vgl. dazu Kap. 2.4.3.3); die<br />
Ergebnisse dieses Analyse sind in einem eigenständigen Gutachten dargestellt wor<strong>de</strong>n (s.<br />
Anlage III 'Ermittlung von Kompensationsräumen im Stadtgebiet von Ahlen' <strong>de</strong>r UP).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 56<br />
Danach sind für das Stadtgebiet zehn verschie<strong>de</strong>ne potenzielle Kompensationsräume abgegrenzt<br />
wor<strong>de</strong>n, die aufgrund ihres Standortpotenzials und ihrer Größe und Ausgangswertigkeit<br />
für ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen herangezogen wer<strong>de</strong>n können (zur Lage dieser<br />
Bereiche und Beschreibung <strong>de</strong>r Maßnahmen s. Kap. 2.4.4.3).<br />
In <strong>de</strong>n Datenblättern zu <strong>de</strong>n Vorhabenflächen wird eine Zuordnung zwischen Vorhabenfläche<br />
und geeignetem Kompensationsraum vorgeschlagen. Diese Zuordnung orientiert sich an <strong>de</strong>n<br />
naturräumlichen Voraussetzungen und insbeson<strong>de</strong>re an <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Standortbedingungen<br />
<strong>de</strong>r Vorhabenfläche, die sich auch im Bereich <strong>de</strong>r Ausgleichsfläche soweit wie möglich<br />
wie<strong>de</strong>rfin<strong>de</strong>n sollte.<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r konkreten Bebauung<strong>sp</strong>lanung sind <strong>de</strong>rartige Räume dann durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />
ökologisch orientierte Maßnahmen im Sinne <strong>de</strong>r Eingriffs-/Ausgleichsregelung zu optimieren.<br />
2.3.2 Geplante Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte<br />
2.3.2.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Vorhaben<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s neu aufzustellen<strong>de</strong>n Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes sind drei Verkehr<strong>sp</strong>rojekte - es<br />
han<strong>de</strong>lt sich dabei jeweils um Ortsumgehungen - dargestellt wor<strong>de</strong>n. Dies sind<br />
• die Ortsumgehung Vorhelm,<br />
• die Osttangente Ahlen sowie<br />
• die Ortsumgehung Dolberg.<br />
Für die Osttangente Ahlen ist bereits ein förmliches Verfahren eingeleitet und <strong>de</strong>r Planfeststellungsbeschluss<br />
erwirkt wor<strong>de</strong>n. Dieses Straßenbauvorhaben wird daher innerhalb <strong>de</strong>r<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Umweltprüfung nicht weiter untersucht.<br />
Während die Ortsumgehung (OU) Dolberg schon im bestehen<strong>de</strong>n Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />
dargestellt ist, jedoch bisher planerisch nicht weiter verfolgt wur<strong>de</strong>, war die Ortsumgehung<br />
Vorhelm im Jahre 1993 für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sstraßenbedarf<strong>sp</strong>lan gemel<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> aber<br />
aufgrund <strong>de</strong>r langen Trassenführung und <strong>de</strong>s damit einhergehen<strong>de</strong>n ungünstigen Kosten-<br />
Nutzen-Verhältnisses dort auch im Jahre 2006 nicht aufgenommen. Aufgrund ihrer erwarteten<br />
Entlastungswirkungen (s. hierzu auch die Analysen und Mo<strong>de</strong>llrechnungen <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung<strong>sp</strong>lanung,<br />
PGN KASSEL 2008) wird jedoch heute aus städtebaulicher Sicht eine<br />
mittelfristige Realisierung dieser bei<strong>de</strong>n Straßenbauprojekte angestrebt, so dass sie in das<br />
Untersuchungs<strong>sp</strong>ektrum <strong>de</strong>r Umweltprüfung einbezogen wur<strong>de</strong>n.<br />
Nachfolgend wer<strong>de</strong>n daher bei<strong>de</strong> Straßenbauprojekte zunächst näher beschrieben und die<br />
allgemeinen Wirkungen <strong>de</strong>rartiger Vorhaben dargelegt. Auf dieser Basis wie<strong>de</strong>rum wer<strong>de</strong>n die<br />
schutzgut<strong>sp</strong>ezifischen Beeinträchtigungen ermittelt. Gleichzeitig wird für die seitens <strong>de</strong>r Stadt<br />
Ahlen entwickelten Vorhabenalternativen (s.o.) ein überschlägiger Variantenvergleich als<br />
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen durchgeführt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 57<br />
Ortsumgehung Vorhelm<br />
Im Bereich Vorhelm ist <strong>de</strong>r Neubau einer Südumgehung geplant, die jeweils östlich und<br />
westlich <strong>de</strong>r Ortslage an die bestehen<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>sstraße 586, die von Beckum nach Münster<br />
führt, anschließt. Ziel dieser Vorhabenplanung ist die verkehrliche Entlastung <strong>de</strong>s Ortskerns<br />
von Vorhelm, <strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Schwerlastverkehr <strong>de</strong>utlich beeinträchtigt<br />
wird.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r ersten Planungsschritte sind seitens <strong>de</strong>r Verwaltung Ahlen drei verschie<strong>de</strong>ne<br />
Trassen bzw. Korridore entwickelt wor<strong>de</strong>n, die sich aufgrund ihrer Verknüpfung<strong>sp</strong>unkte mit <strong>de</strong>r<br />
L 586 und ihrer Trassenführung <strong>de</strong>utlich unterschei<strong>de</strong>n:<br />
• Der südliche Trassenkorridor schwenkt im Kreuzungsbereich von L 586 mit <strong>de</strong>r Haarbachstraße<br />
bei Hof Schlautmann nach Sü<strong>de</strong>n aus, kreuzt die Ahlener Straße mit einem Brückenbauwerk<br />
und zwei Anschlussästen und quert <strong>de</strong>n Landschaftsraum in westsüdwestlicher<br />
Richtung bis zum Kreuzung<strong>sp</strong>unkt <strong>de</strong>r Straßen 'Zur Alwine / Strontianitstraße'. Von<br />
dort verläuft <strong>de</strong>r Korridor mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r parallel mit letztgenannter Straße bis zur<br />
Kreuzung mit <strong>de</strong>r K 1 und verschwenkt von hier aus in nordwestliche Richtung. Dabei<br />
quert er zunächst <strong>de</strong>n extensiv genutzten Landschaftsraum östlich <strong>de</strong>s Hofes Ostkamp<br />
und im Anschluss die Wegekreuzung 'Dorffeld / Alter Münsterweg' und läuft dann im<br />
großen Bogen durch die Ackerflur, westlich am Hof 'Volking' vorbei. Schließlich wird die<br />
Trasse dieses Korridors in <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehr südlich Tönnishäuschen an die<br />
L 586 angebun<strong>de</strong>n. Die gesamt Länge <strong>de</strong>s Trassenkorridors beträgt ca. 8.800 m.<br />
• Der mittlere Trassenkorridor beginnt zwischen <strong>de</strong>m Siedlungsteil 'Hilgenfeld' und Vorhelm<br />
und verläuft zunächst in südwestliche, dann in westnordwestliche Richtung mittig zwischen<br />
südlichem Ortsrand von Vorhelm und <strong>de</strong>r 'Strontianitstraße' im agrarisch genutzten<br />
Bereich 'Duorpfeld'. Nach <strong>de</strong>r Kreuzung mit <strong>de</strong>r K 2 verschwenkt <strong>de</strong>r Korridor nach<br />
Nordwesten, lässt das Gewerbegebiet 'Brink' östlich und die bei<strong>de</strong>n Hofanlagen 'Suntrup'<br />
und 'Volking' westlich liegen. Nordöstlich davon bin<strong>de</strong>t dieser Korridor an die L 586 an. Er<br />
besitzt eine Länge von ca. 6.450 m.<br />
• Der nördliche Trassenkorridor hat zunächst <strong>de</strong>n gleichen Verlauf wie die vorgenannte<br />
Variante, schmiegt sich dann aber direkt an <strong>de</strong>n südlichen Ortsrand von Vorhelm an, um<br />
an <strong>de</strong>r Südwestecke <strong>de</strong>s Siedlungsran<strong>de</strong>s direkt nach Nordwesten abzuknicken. Danach<br />
wird <strong>de</strong>r Bereich zwischen <strong>de</strong>r Ortslage und <strong>de</strong>m Gewerbegebiet 'Brink' mittig gequert. Im<br />
Anschluss ist eine parallele Führung zum Feldweg in Verlängerung <strong>de</strong>r 'Grottkauerstraße'<br />
gegeben; danach knickt <strong>de</strong>r Korridor leicht nach Nordwesten ab und mün<strong>de</strong>t in einer<br />
Entfernung von 550 vom Ortsrand Vorhelm auf die Münsterstraße (L 586). Die Länge<br />
dieses nördlichen Trassenkorridors beträgt 5.100 m.<br />
Ortsumgehung Dolberg<br />
Zwischen <strong>de</strong>n Siedlungsteilen Dolberg und Ostdolberg ist <strong>de</strong>r Neubau einer Ostumgehung<br />
vorgesehen, die die B 61 (Alleestraße) im Nordosten mit <strong>de</strong>r L 822 (Uentroper Straße) im<br />
Osten <strong>de</strong>r Ortslage verbin<strong>de</strong>n soll. Auch hier besteht das Ziel <strong>de</strong>r Vorhabenplanung in einer
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 58<br />
verkehrlichen Entlastung <strong>de</strong>s Ortskerns von Dolberg insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />
Schwerlastverkehr in Richtung BAB 2 (Anschlussstelle Hamm-Uentrop).<br />
Zur Diskussion stehen hier zwei Trassenkorridore, die sich hinsichtlich ihrer Verknüpfung<strong>sp</strong>unkte<br />
mit <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Straßennetz und ihrer Trassenführung unterschei<strong>de</strong>n:<br />
• Der westliche Trassenkorridor schließt im Bereich <strong>de</strong>s durch die ehemalige Zechenbahn<br />
gebil<strong>de</strong>ten Brachegrundstücks mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r rechtwinklig an die L 822 an, verläuft<br />
Richtung Nor<strong>de</strong>n und quert nach ca. 190 m <strong>de</strong>n Schollbach. Erst in Höhe <strong>de</strong>s Tenni<strong>sp</strong>latzes<br />
knickt <strong>de</strong>r Korridor geringfügig nach Nordwesten ab und bin<strong>de</strong>t gegenüber eines<br />
Feldweges (Twieluchtstraße) - westlich <strong>de</strong>s dort bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>komplexes - an die<br />
Bun<strong>de</strong>sstraße 61 an.<br />
• Der östliche Trassenkorridor schließt weiter westlich, etwa mittig zwischen o.g. Brachgrundstück<br />
und Friedhof, an die L 822 an und verläuft von dort aus meist parallel zur<br />
ehemaligen Zechenbahntrasse in einem Abstand von 40 - 60 m. Erst im nördlichen<br />
Abschnitt wird eine Nord-Süd-Ausrichtung <strong>de</strong>s Korridors beibehalten, so dass dieser<br />
östlich <strong>de</strong>s o.g. Gebäu<strong>de</strong>komplexes mit <strong>de</strong>r B 61 verknüpft wird. Aufgrund <strong>de</strong>r Dammlage<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße sind zur Anbindung dieser Trasse umfangreiche Erdarbeiten zur Ausbildung<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Straßenböschungen notwendig.<br />
2.3.2.2 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen<br />
Straßenneubauvorhaben, wie die geplante Südumgehung von Vorhelm und die geplante<br />
Ostumgehung von Dolberg erzeugen unterschiedliche Umweltwirkungen, von <strong>de</strong>nen folgen<strong>de</strong><br />
Typen zu unterschei<strong>de</strong>n sind, die nachfolgend näher charakterisiert wer<strong>de</strong>n:<br />
• baubedingte Wirkungen, die Rahmen <strong>de</strong>r baulichen Ausführung <strong>de</strong>r Straße entstehen und<br />
in <strong>de</strong>r Regel befristet sind,<br />
• anlagebedingte Wirkungen, die durch <strong>de</strong>n gesamten Baukörper <strong>de</strong>r Straße verursacht<br />
wer<strong>de</strong>n,<br />
• betriebsbedingte Wirkungen, die durch <strong>de</strong>n Straßenverkehr und die Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />
Straße initiiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Baubedingte Wirkungen wer<strong>de</strong>n verursacht durch<br />
• die Anlage von Bauhöfen, Baustraßen und Oberbo<strong>de</strong>n- bzw. Erdaushub<strong>de</strong>ponien,<br />
• Erd- und Gründungsarbeiten,<br />
• Emissionen durch Bauarbeiten und Baustellenverkehr, ggf. auch durch Unfälle/Leckagen.<br />
Die baubedingten Wirkungen beschränken sich auf die Bauzeit, d.h. von <strong>de</strong>r Freimachung <strong>de</strong>s<br />
Baufel<strong>de</strong>s bis zur Freigabe <strong>de</strong>r Straße für <strong>de</strong>n Verkehr. In <strong>de</strong>r Regel lassen sich die baubedingten<br />
Projektwirkungen / Wirkfaktoren nur grob abschätzen, da auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Trassenuntersuchung<br />
noch keine konkreten Angaben zur Bauausführung vorliegen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 59<br />
Anlagebedingte Wirkungen wer<strong>de</strong>n dauerhaft durch <strong>de</strong>n Baukörper <strong>de</strong>r Trasse verursacht.<br />
Zum Baukörper zählen neben <strong>de</strong>r Fahrbahn und Bankette die Seitenstreifen, Böschungen,<br />
Entwässerungsgräben und -mul<strong>de</strong>n sowie ggf. Fahrradwege und Nebenanlagen. Umfang und<br />
Intensität <strong>de</strong>r Wirkungen sind dabei abhängig von <strong>de</strong>r Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Flächenversiegelung. Wesentliche Kriterien sind:<br />
• Linien- und Höhenführung,<br />
• Ausbaustandard und Trassenquerschnitt,<br />
• Anzahl und Umfang <strong>sp</strong>ezieller Bauwerke,<br />
• Flächenbedarf für Anschlussstellen und Nebenanlagen.<br />
Die Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme richtet sich nach <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>r jeweiligen Trasse (einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Anschlussäste und Zubringer), <strong>de</strong>n Abmessungen <strong>de</strong>r Querschnittselemente und <strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r Höhenlage <strong>de</strong>r Gradiente abhängigen Böschungsbreiten. Sie schließt die Flächenversiegelung<br />
mit ein. Die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von Flächen in Form von Böschungen tritt an die Stelle <strong>de</strong>r<br />
bisherigen Nutzung und wird nach Beendigung <strong>de</strong>r Baumaßnahme als Straßenbegleitgrün<br />
gestaltet. Die Fahrbahnflächen hingegen wer<strong>de</strong>n versiegelt und stellen einen totalen Verlust an<br />
Lebensräumen und weiterer naturhaushaltlicher Funktionen dar.<br />
Bestimmte Bauausführungen, wie z.B. die Lage einer Trasse im Einschnitt, können erhebliche<br />
Grundwasserabsenkungen o<strong>de</strong>r einen Grundwasserstau nach sich ziehen. Somit sind auch die<br />
Wirkungen von Gewässerquerung, -ausbau, und -verlegung mit zu berücksichtigen.<br />
Eine weitere anlagebedingte Wirkung ist die Trennung und Zerschneidung von Funktionsbeziehungen<br />
durch das Straßenbauwerk (Zerschneidungs- und Verinselungseffekte). Dies<br />
kann <strong>de</strong>n genetischen Austausch <strong>de</strong>r Fauna behin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r unterbin<strong>de</strong>n. Bei einzelnen<br />
Habitaten kann eine Zerschneidung zu einer Unterschreitung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stgröße führen,<br />
wodurch z.B. einzelne Tierarten im Untersuchungsraum keine lebensfähige Population mehr<br />
bil<strong>de</strong>n können.<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird außer<strong>de</strong>m auch das Landschaftsbild durch eine neue Straße in Abhängigkeit<br />
von <strong>de</strong>r Höhenlage <strong>de</strong>r Gradiente und <strong>de</strong>r Anzahl und Dimensionierung vorgesehener Bauwerke<br />
z.B. in Form von Brücken erheblich verän<strong>de</strong>rt.<br />
Betriebsbedingte Wirkungen wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Fahrzeugverkehr in Form von Schadstoff- und<br />
Lärmemissionen sowie durch Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Taumitteleinsatz) verursacht<br />
und führen u.a.<br />
• zu Störungen durch Schall und Licht,<br />
• zur optischen Unruhe und zu Erschütterungen,<br />
• zur Tötung von Tierindividuen durch Kollision bei <strong>de</strong>r Straßenüberquerung sowie<br />
• zu Schadstoffimmissionen (z.B. über Windverdriftung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Straßenwasserabfluss).<br />
Bei <strong>de</strong>n Schadstoffen, die sich entlang von Straßen ablagern (Auswirkungen auf die Ausbreitung<br />
<strong>de</strong>r Schadstoffe haben u.a. die Höhenlage <strong>de</strong>r Straße und die Fahrgeschwindig-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 60<br />
keiten), han<strong>de</strong>lt es sich um Verbrennungsrückstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kfz-Motoren und um Staub. Die<br />
wesentlichen Komponenten <strong>de</strong>r Schadstoffemissionen sind Kohlenmonoxid, Benzol, Stickoxi<strong>de</strong>,<br />
Schwefeldioxid, Blei, Partikel und Ruß. Grenzwerte für die Schadstoffimmissionen, die bei<br />
<strong>de</strong>r Straßenplanung einzuhalten sind, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r 22. BImSchV geregelt. Parallel zur Straße<br />
lassen sich zwei Zonen <strong>sp</strong>ezifischer Schadstoffkonzentrationen abgrenzen. Schadstaub, wie<br />
z. B. Russ, lagert sich in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Straße ab. Die meisten an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>r emittierten<br />
Stoffe nehmen bis zu einem Abstand von 25 m bereits um 50% ab. Eine weitere Reduzierung<br />
auf ca. 20 % <strong>de</strong>r Konzentration am Fahrbahnrand wird in 50 m Abstand von <strong>de</strong>r Straße<br />
erreicht (ARGE EINGRIFF-AUSGLEICH NRW 1994).<br />
Ein Teil <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Verkehr erzeugten Schmutzstoffe wer<strong>de</strong>n u.a. durch Kraftstoff- und<br />
Ölverluste, Reifen-, Bremsen- und Fahrbahnabrieb verursacht. Sie wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Straße<br />
abgelagert und versickern <strong>sp</strong>äter mit <strong>de</strong>m Straßenoberflächenabfluss bzw. wer<strong>de</strong>n durch das<br />
Straßenabflusssystem in Gewässer abgeleitet. Die im Straßenabwasser enthaltenen anorganischen<br />
Spurenstoffe lagern sich vor allem im Bo<strong>de</strong>n am Fahrbahnrand ab, ein Teil davon<br />
gelangt ins Grundwasser.<br />
Das Tausalz breitet sich in Form von Straßenabwasser, Spritzwasser und Salzstaub auf <strong>de</strong>n<br />
benachbarten Flächen je nach Trassenführung und Windrichtung bis zu 50 m weit aus und<br />
kann bei Vegetationsbestän<strong>de</strong>n zu Salzschä<strong>de</strong>n führen (HERMANN 1995).<br />
Ein wesentlicher Lärmverursacher in <strong>de</strong>r Landschaft ist <strong>de</strong>r Verkehr. Lärmemissionen wer<strong>de</strong>n<br />
verursacht durch Motoren- und Fahrgeräusche in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Verkehrsmenge. Die<br />
Ausbreitung <strong>de</strong>s Lärms wird beeinflusst von <strong>de</strong>r Höhenlage <strong>de</strong>r Staße (Damm-, Einschnitto<strong>de</strong>r<br />
Gleichlage) und vorhan<strong>de</strong>nen Abschirmungen (z.B. Lärmschutzvorrichtungen, Gebäu<strong>de</strong>).<br />
Durch die Verlärmung von Landschaftsräumen entstehen insbeson<strong>de</strong>re Konflikte mit <strong>de</strong>r<br />
Wohnnutzung und <strong>de</strong>r Erholungsfunktion.<br />
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Rahmen <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklungs- und<br />
Lärmmin<strong>de</strong>rung<strong>sp</strong>lanung (PGN KASSEL 2008) umfangreiche Analysen zur bestehen<strong>de</strong>n<br />
Verkehrs- und Lärmbelastung im Siedlungsgebiet von Ahlen durchgeführt wur<strong>de</strong>n. Dabei<br />
wur<strong>de</strong>n Maßnahmen zur Optimierung <strong>de</strong>r gesamtstädtischen Verkehrssysteme, insbeson<strong>de</strong>re<br />
auch <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>r Kfz-Verkehre zur Entlastung von Siedlungsgebieten und zur Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Verkehrssicherheit entwickelt. Die projektierten Ortsumgehungen Vorhelm und<br />
Dolberg sollen innerstädtische Ortslagen entlasten. Gleichwohl können dabei Neubelastungen<br />
für an<strong>de</strong>re Teilgebiete einhergehen. Das Ingenieurbüro Wölfel, Berlin, erarbeitete eine Schallimmission<strong>sp</strong>rognose<br />
zur Bewertung unterschiedlicher Trassenführungen.<br />
Über die Lärmempfindlichkeit von Tierarten liegen nur wenige Kenntnisse vor. Bekannt ist<br />
jedoch, dass in Straßennähe Vogelarten mit weiter Amplitu<strong>de</strong> hinsichtlich ihrer Umweltan<strong>sp</strong>rüche<br />
dominieren, während stenöke Arten verschwin<strong>de</strong>n. Die Siedlungsdichte <strong>de</strong>r Vögel nimmt<br />
mit zunehmen<strong>de</strong>m Verkehr ab.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 61<br />
2.3.2.3 Zu erwarten<strong>de</strong> Beeinträchtigungen für die Schutzgüter<br />
Die zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen für die Schutzgüter können auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes<br />
- solange keine konkrete technische Straßenplanung vorliegt - nur<br />
pauschal ohne lokalen Raumbezug und genaue quantitative Angaben ermittelt und dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. Trotz<strong>de</strong>m bieten sie die Möglichkeit einer ersten Einschätzung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />
solcher Vorhaben, auch als Entscheidungsgrundlage für nachgeordnete Planverfahren.<br />
Vor diesem Hintergrund wer<strong>de</strong>n die zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Schutzgüter<br />
zunächst zusammenfassend aufgezeigt; gleichzeitig wird auf die Darstellungen <strong>de</strong>r<br />
Konflikte in <strong>de</strong>n Karten 10.1 / 10.2 verwiesen. Die Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Schutzgüter sind:<br />
Schutzgut Mensch<br />
• Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Verlärmung<br />
siedlungsnaher Freiräume, Unterbrechung von Wegeverbindungen, Barrierewirkung zur<br />
Nachbarschaft und offenen Landschaft, stören<strong>de</strong> Lichteffekte sowie Geruchs-, Staub- und<br />
Schadstoffbelastung <strong>de</strong>r Luft;<br />
• Verlust von Erholungsflächen durch Inan<strong>sp</strong>ruchnahme <strong>de</strong>r freien Landschaft;<br />
• Beeinträchtigung von Erholungsflächen durch Verlärmung <strong>de</strong>s Landschaftsraumes,<br />
visuelle Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftserlebens sowie Geruchs-, Staub- und Schadstoffbelastung<br />
<strong>de</strong>r Luft sowie Unterbrechung von Wegeverbindungen.<br />
In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass für bei<strong>de</strong> Ortsumgehungen eine Schallimmission<strong>sp</strong>rognose<br />
und damit eine konkretere Analyse <strong>de</strong>r Betroffenheit <strong>de</strong>s Schutzgutes<br />
Mensch erstellt wur<strong>de</strong>.<br />
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />
• Verlust von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen durch Versiegelung und Flächenbean<strong>sp</strong>ruchung<br />
für Verkehrsflächen, Böschungen etc.;<br />
• Funktionsverlust von Teil- und Gesamtlebensräumen bestimmter Tiergruppen/-arten durch<br />
Versiegelung und Flächenbean<strong>sp</strong>ruchung;<br />
• Beeinträchtigungen von Biotopen, wertvollen Vegetationsstandorten und Lebensstätten<br />
insbeson<strong>de</strong>re planungsrelevanter Tierarten durch Schadstoffeintrag und Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Wasserhaushaltes;<br />
• Funktionsverluste und -beeinträchtigungen von Teil- und Gesamtlebensräumen bestimmter<br />
Tiergruppen/-arten (Brut-, Nahrungs- und Rastbiotope <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Untersuchungsraum<br />
nutzen<strong>de</strong>n Tierarten) durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterung und Licht sowie<br />
Zerschneidung von Lebensräumen.<br />
Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
• Verlust sowie Funktionsverlust und -beeinträchtigung von Bo<strong>de</strong>nfunktionen infolge von<br />
Versiegelung durch die Straßenoberfläche und die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme durch Bankette,<br />
Böschungen und Seitengräben;<br />
• Beeinträchtigung von Bo<strong>de</strong>nfunktionen und Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nnährstoffhaushaltes
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 62<br />
durch Schadstoff- und Salzeintrag.<br />
Schutzgut Wasser<br />
• Verlust <strong>de</strong>r Infiltrationsfläche über Grundwasserleitern durch Versiegelung und dadurch<br />
bedingte Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildung mit <strong>de</strong>n Folgen einer Erhöhung <strong>de</strong>s<br />
Oberflächenabflusses und ggf. lokal einer Absenkung <strong>de</strong>s Grundwasser<strong>sp</strong>iegels;<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Grundwassers durch Schadstoffeintrag infolge betriebsbedingter<br />
Prozesse bzw. durch Unfälle bei Tran<strong>sp</strong>orten wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe sowie <strong>de</strong>r<br />
Einleitung von Straßenabwässern.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
• Verlust von Flächen mit unterschiedlicher Landschaftsbildqualität durch Inan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />
von Freiraum mit verschie<strong>de</strong>nen Landschaftsbestandteilen sowie teils glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n und<br />
beleben<strong>de</strong>n Landschaftselementen;<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s durch artifizielle Überprägung bzw. Beeinflussung<br />
teils naturnaher, teils anthropogen gestalteter Landschaftsbil<strong>de</strong>r durch die geplante<br />
Baumaßnahme und durch verkehrsbedingten Lärm und Unruhe.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
• Funktionsbeeinträchtigung von Kulturgütern infolge von Verlärmung, Schadstoffeintrag und<br />
Abtrennen <strong>de</strong>r räumlichen Funktionszusammenhänge;<br />
• Funktionsbeeinträchtigung von Gebäu<strong>de</strong>n und Grundstücken mit <strong>de</strong>r Folge einer Verringerung<br />
<strong>de</strong>s Verkehrswertes.<br />
2.3.2.4 Überschlägiger Variantenvergleich<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Raumempfindlichkeitsanalyse können nicht nur Empfehlungen<br />
für einen aus landschaftsökologischer Sicht möglichst konfliktarmen Trassenkorridor<br />
<strong>de</strong>r Ortsumgehungen formuliert (s. dazu Kap. 2.1.10), son<strong>de</strong>rn auch ein überschlägiger<br />
Variantenvergleich durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Dazu wur<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Korridorvarianten Dolberg<br />
und die drei Korridorvarianten Vorhelm als 100 m breite Zonen, die einen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n<br />
Wirkungsraum als Synonym für zukünftige Beeinträchtigungen ab<strong>de</strong>cken, konzipiert und mit<br />
<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Schutzgutbewertungen auf gis-technischem Weg verschnitten. Darüber<br />
hinaus wur<strong>de</strong>n weitere qualitative, auf diesem Wege nicht ermittelbare Konflikte mit in diesen<br />
Vergleich eingestellt.<br />
Die Ergebnisse dieses Prozesses wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Tabelle aufgezeigt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 63<br />
Tab. 9: Variantenvergleich <strong>de</strong>r Trassenkorridore<br />
Schutzgüter Varianten in Dolberg Varianten in Vorhelm<br />
Korridor Dol-<br />
Korridor Dol-<br />
Korridor Vor-<br />
Korridor Vor-<br />
Korridor Vor-<br />
berg West<br />
berg Ost<br />
helm Süd<br />
helm Mitte<br />
helm Nord<br />
Mensch / Erholung " " - - - -<br />
Mensch / Wohnen - !! " !! - -<br />
Pflanzen / Biotope !!! " - " "<br />
Tiere / Habitate !! - - " !!<br />
Bo<strong>de</strong>n ! " " ! !!<br />
Wasser ! " - !! "<br />
Klima / Luft ! " " ! -<br />
Landschaft ! " - - " !!<br />
Ergebnis !! " - - ! "<br />
Erläuterung: " kein Vorteil vorhan<strong>de</strong>n !! vorteilhaft<br />
! geringfügig vorteilhaft !!! <strong>de</strong>utlich vorteilhaft<br />
- ungünstig - - sehr ungünstig<br />
Abschließend lässt sich konstatieren, dass im Bereich <strong>de</strong>r Ortsumgehung Dolberg ein ein<strong>de</strong>utiger<br />
Vorteil zugunsten <strong>de</strong>s hier konzipierten Westkorridors besteht, <strong>de</strong>r allerdings in seiner<br />
Führung aus ökologischer und umwelttechnischer Sicht noch optimiert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Im Bereich Vorhelm schei<strong>de</strong>t ein südlicher Korridor nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Kenntnisstand<br />
insbeson<strong>de</strong>re schon aufgrund seines <strong>de</strong>utlich höheren Flächenan<strong>sp</strong>ruchs aus. Die bei<strong>de</strong>n<br />
weiter nördlich geführten Korridorvarianten besitzen bei<strong>de</strong> eine Reihe von Vor- und Nachteilen<br />
aus Sicht <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Schutzgüter. Insgesamt erscheint allerdings <strong>de</strong>r mittig geführte<br />
Korridor <strong>de</strong>r Verträglichste zu sein, da hier ein ausreichen<strong>de</strong>r Abstand zur Wohnbebauung an<br />
<strong>de</strong>r Südseite Vorhelms gewährleistet bleibt. Aber auch hier sind innerhalb eines ent<strong>sp</strong>rechend<br />
breit angelegten Korridors Optimierungen bei ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Trassenführung im Hinblick auf<br />
die zu erwarten<strong>de</strong>n Konflikte möglich, insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Gewerbebetriebes,<br />
<strong>de</strong>ssen baulichen Anlagen durch die Trasse zerschnitten wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Nachgang zur vorliegen<strong>de</strong>n Umweltprüfung sind für die bei<strong>de</strong>n Ortsumfahrungen weiterführen<strong>de</strong><br />
Untersuchungen zum Lärm (s. WÖLFEL 2009) und für die Umgehung Dolberg hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Faktoren Verkehr, Umwelt und Kosten (s. INGENIEURGESELLSCHAFT NTS 2009) durchgeführt<br />
wor<strong>de</strong>n. Diese bestätigen im Grundsatz die obigen Ausführungen (s. Anhang).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 64<br />
2.3.2.5 Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen<br />
Die Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n hier zu untersuchen<strong>de</strong>n Umgehungsstraßen<br />
hängt primär von <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>r Trasse und <strong>de</strong>m angestrebten Ausbaugrad (Breite <strong>de</strong>s<br />
Straßenquerschnitts) ab, zwei Faktoren, die <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>r Versiegelung maßgeblich bestimmen.<br />
Darüber hinaus <strong>sp</strong>ielen die Höhenlage <strong>de</strong>r Gradiente, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die<br />
Entwässerung sowie die topographische Situation und Anbindung an das vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz<br />
eine große Rolle. In diesem Zusammenhang ist bei<strong>sp</strong>ielsweise <strong>de</strong>r Anschluss <strong>de</strong>r Ortsumgehung<br />
Dolberg an die bestehen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>sstraße zu nennen, da hier nicht unerhebliche<br />
Höhenunterschie<strong>de</strong> überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n müssen. Aber auch die technische Ausgestaltung von<br />
Kreuzungsbauwerken bei <strong>de</strong>r Umgehungsstraße in Vorhelm, die z.B. als Kreisverkehr, planfreie<br />
Anbindung mit Auffahrtarmen o<strong>de</strong>r als Kreuzungsbauwerke umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten,<br />
sind hier zu subsumieren. Diese Faktoren wie<strong>de</strong>rum steuern die Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />
durch <strong>de</strong>n geplanten Straßenkörper.<br />
Weiterhin sind die zulässigen Fahrgeschwindigkeiten und insbeson<strong>de</strong>re die Verkehrsmenge<br />
von Relevanz, da diese wie<strong>de</strong>rum die Ausbreitung und Reichweite <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n benachbarten<br />
Raum hineinwirken<strong>de</strong>n betriebsbedingten Beeinträchtigungen beeinflussen.<br />
Auch bei Straßenbauvorhaben können die zu erwarten<strong>de</strong>n negativen Auswirkungen zu einem<br />
gewissen Grad durch gezielte Vermeidungs- und Min<strong>de</strong>rungsmaßnahmen abgeschwächt<br />
wer<strong>de</strong>n. Trotz allem wer<strong>de</strong>n von solchen Vorhaben auch immer erhebliche Beeinträchtigungen<br />
ausgehen.<br />
Schließlich sind in einer geson<strong>de</strong>rten Verträglichkeitsuntersuchung die Auswirkungen auf die<br />
planungsrelevanten Arten zu untersuchen. Diese umfassen die<br />
• streng geschützten Arten nach Anhang IV <strong>de</strong>r FFH-RL,<br />
• europäischen Vogelarten <strong>de</strong>s Anh. I und <strong>de</strong>s Art. 4(2) VS-RL,<br />
• Vogelarten <strong>de</strong>r Roten Liste NRW mit <strong>de</strong>m Status 0, 1, R, 2, 3 und I,<br />
• beson<strong>de</strong>rs geschützten Koloniebrüter sowie<br />
• sonstigen streng geschützten Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG.<br />
Die frühzeitige Berücksichtigung dieser planungsrelevanten Arten dient <strong>de</strong>m Ziel sicherzustellen,<br />
dass die ökologischen Funktionen ihrer Lebensstätten - insbeson<strong>de</strong>re ihre Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten - vor Beeinträchtigungen in Form von Zerstörungen, Störungen und<br />
Beschädigungen, die sofort o<strong>de</strong>r erst im Laufe <strong>de</strong>r Zeit durch das Vorhaben bedingt eintreten<br />
können, gesichert sind. In diesem Zusammenhang sind neben § 19 Abs. 3 BNatSchG insbeson<strong>de</strong>re<br />
§ 42 BNatSchG im Rahmen einer durchzuführen<strong>de</strong>n Artenschutzrechtlichen<br />
Verträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung zu berücksichtigen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 65<br />
2.3.2.6 Empfehlungen zur Kompensation<br />
Soweit sich die Straßenbauvorhaben auch mit <strong>de</strong>n artenschutzrechtlichen Vorschriften in<br />
Einklang bringen lassen, ist nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Untersuchungstiefe für alle an<strong>de</strong>ren Schutzgüter - insbeson<strong>de</strong>re mit Blick auf die Eingriffsregelung<br />
- zunächst von einer grundsätzlichen Ausgleichbarkeit <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen<br />
Beeinträchtigungen auszugehen. Eine abschließen<strong>de</strong> Beurteilung lässt sich<br />
allerdings erst über eine konkrete Genehmigung<strong>sp</strong>lanung mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
und Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Begleitplanung vornehmen.<br />
Für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen stehen unter Beachtung <strong>de</strong>r eigentumsrechtlichen<br />
Verhältnisse u.U. im Umfeld <strong>de</strong>r vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />
Flächen, die heute z.B. als Acker genutzt wer<strong>de</strong>n, zur Verfügung. Dort ließen sich<br />
mit Hilfe ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Maßnahmen Biotopstrukturen entwickeln,<br />
die zur Kompensation <strong>de</strong>r verlorengegangenen Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes beitragen.<br />
Auch hier sind die Projektauswirkungen auf <strong>de</strong>r einen Seite und <strong>de</strong>r jeweilige Biotoptypenbestand<br />
<strong>de</strong>s Gebietes auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite zu berücksichtigen.<br />
Da im Rahmen einer Flächennutzung<strong>sp</strong>lan-Neuaufstellung we<strong>de</strong>r die konkrete Trasse noch<br />
<strong>de</strong>ren technische Ausgestaltung bekannt sein können, lassen sich hier allerdings keine<br />
konkreteren Maßnahmen ableiten. Unabhängig davon ist eine solche Trasse durch geeignete<br />
landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen in <strong>de</strong>n Raum einzubin<strong>de</strong>n.<br />
Für Ausgleichsmaßnahmen, die nicht in Projektnähe etabliert wer<strong>de</strong>n können, sind die im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen zur Umweltprüfung ermittelten Kompensationsflächenpools<br />
heranzuziehen (s.o. und vgl. auch Kap. 5.3.3 <strong>de</strong>r UP), die in einem eigenständigen Gutachten<br />
ermittelt und dargestellt wor<strong>de</strong>n sind (s. Anlage III <strong>de</strong>r UP).<br />
So bieten sich für die Ortsumgehung Vorhelm <strong>de</strong>r Kompensationsflächenpool Angel / Bröckerholz<br />
sowie <strong>de</strong>r Pool Olfetal / Düppe an. Im Bereich <strong>de</strong>s Bröckerholzes sind in kleineren<br />
Teilbereichen unterschiedlichste Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Waldbestän<strong>de</strong><br />
vorgesehen. Für <strong>de</strong>n Kompensationsflächenpool Olfetal / Düppe besteht das Ziel <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
eines Landschaftsraumes mit trockenwarmen Standorten.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen für die Ortsumgehung Dolberg sind im Bereich <strong>de</strong>r Kompensationsflächenpools<br />
Lippeaue möglich. Hier ist die Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes<br />
durch Schaffung eines Biotopverbundsystems, insbeson<strong>de</strong>re entlang <strong>de</strong>s<br />
Fließgewässers, insbeson<strong>de</strong>re durch Extensivierung <strong>de</strong>r Flächennutzung und durch vielfältige<br />
an<strong>de</strong>re Maßnahmen vorgesehen.<br />
Eine weiterführen<strong>de</strong> Beschreibung <strong>de</strong>r einzelnen Maßnahmen ist <strong>de</strong>r Tabelle 10 (s. unten) zu<br />
entnehmen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 66<br />
2.3.3 Geplante Son<strong>de</strong>rbauflächen<br />
Im Ortsteil Vorhelm Bahnhof im Bereich Bosenberg besteht eine ehemalige Kalksteinabbaufläche<br />
<strong>de</strong>r Zementindustrie. Der Steinbruch ist nach <strong>de</strong>m Abbau rekultiviert und im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Naturschutzes gestaltet wor<strong>de</strong>n. Derzeit ist <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>s Produktionsstandortes <strong>de</strong>s<br />
Zementwerkes Bosenberg ohne Nutzung. Auch bestehen keine Regelungen zur Nachnutzung<br />
o<strong>de</strong>r zum Rückbau <strong>de</strong>r Betriebsanlagen. Eine industrielle Dauerbrache soll allerdings aus<br />
städtebaulicher Sicht vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Lösung dieser Problematik kommt aus planungsrechtlicher Sicht für die bebaute Fläche<br />
<strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s ehemaligen Zementwerkes nur eine Einstufung als 'Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet'<br />
mit einer Zweckbindung in Betracht, die sich auf regenerative Energien beziehen sollte.<br />
Die Stadt Ahlen hat zu diesem Zweck für die Fläche bereits ein bisher noch nicht abgeschlossenes<br />
Bauleitplanverfahren in <strong>de</strong>n Jahren 2008 und 2009 durchgeführt. Der überplante<br />
Bereich umfasst dabei die bestehen<strong>de</strong> Industrieanlage <strong>de</strong>s ehemaligen Zementwerkes Bosenberg<br />
mit rd. 9,5 ha, die durch einen hohen Versiegelungsanteil von rund 66 % gekennzeichnet<br />
ist.<br />
Bestandteil <strong>de</strong>s Verfahrens war auch eine Umweltprüfung mit einem sachlichen Schwerpunkt<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes (Lärm- und Geruch<strong>sp</strong>rognose). Dabei wur<strong>de</strong> das geplante<br />
Vorhaben mit seinen verschie<strong>de</strong>nen Anlagenteilen untersucht. Dazu gehören<br />
• die Errichtung einer Biogasanlage,<br />
• eine geordnete Nachnutzung <strong>de</strong>r Bestandsgebäu<strong>de</strong> als Getrei<strong>de</strong>- und Futtermittellager,<br />
• die Erweiterung <strong>de</strong>r Betriebsstrukturen durch eine Humusdüngemittelanlage sowie<br />
• ergänzen<strong>de</strong> Infrastruktureinrichtungen.<br />
Die bestehen<strong>de</strong> Erschließung gilt als leistungsfähig und ohne Alternative. Vorgesehen war<br />
darüber hinaus <strong>de</strong>r weitgehen<strong>de</strong> Erhalt und die Ergänzung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen, randlichen<br />
Eingrünung <strong>de</strong>s Gesamtstandortes, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r renaturierten Abbaubereiche und<br />
Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Umwelterhebliche, vom geplanten Vorhaben ausgehen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen konnten im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung - u.a. bedingt aufgrund <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n hohen Versiegelungsgra<strong>de</strong>s<br />
- nicht festgestellt wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n die Auswirkungen auf die angrenzen<strong>de</strong>n wertvollen<br />
Biotopstrukturen als relativ gering bewertet und führen nach <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Erkenntnisstand<br />
voraussichtlich zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen für Tiere<br />
und Pflanzen. Auch aus Sicht <strong>de</strong>s technischen Umweltschutzes sind alle zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Beeinträchtigungen durch gezielte Maßnahmen beherrschbar und lassen we<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />
Menschen noch für die Umwelt erhebliche Belastungen erwarten.<br />
Vor diesem Hintergrund bestehen <strong>de</strong>rzeit keine gravieren<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>, die einer Ausweisung<br />
<strong>de</strong>s Bereiches Bosenberg als 'Son<strong>de</strong>rgebiet' innerhalb <strong>de</strong>s neu aufzustellen<strong>de</strong>n Flächennutzung<strong>sp</strong>lans<br />
entgegenstehen. Unabhängig davon sind in einem nachgeschalteten Bebauung<strong>sp</strong>lanverfahren<br />
innerhalb einer <strong>de</strong>taillierten Umweltprüfung die zu konkretisieren<strong>de</strong>n Planungsinhalte<br />
erneut zu untersuchen, auch im Hinblick auf etwaige Auswirkungen auf die artenschutzrechtlichen<br />
Belange nach §§ 19, 41 BNatSchG.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 67<br />
2.4 Aufzeigen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich <strong>de</strong>r nachteiligen Auswirkungen<br />
2.4.1 Ziele<br />
Für die verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen <strong>de</strong>r Vorhabenflächen sind, unter Beachtung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Ziele, ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> ökologisch und umweltschutzorientierte Maßnahmenkonzeptionen<br />
zu entwickeln. Berücksichtigung im Rahmen <strong>de</strong>r Zielformulierung fin<strong>de</strong>n dabei<br />
• die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Baugesetzbuches und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) in Verbindung mit weiteren Fachgesetzen,<br />
• die fachlichen Grundsätze <strong>de</strong>s Naturschutzes sowie<br />
• die Überlegungen für stadtgestalterische Qualitäten.<br />
Die Zielkonzeption ist nach einem hierarchischen Prinzip aufgebaut und mün<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Darstellung<br />
von Maßnahmenpaketen für die verschie<strong>de</strong>nen Vorhabenflächen, die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Die einzelnen Ziele sind:<br />
• Erarbeitung einer möglichst konfliktfreien Planung ("Umweltverträgliche Planung") durch<br />
• Berücksichtigung bestehen<strong>de</strong>r Belastungen (Vorbelastung),<br />
• Vermeidung neuer Nutzungskonflikte durch räumliche Trennung unverträglicher Nutzungen<br />
o<strong>de</strong>r Nutzungsbeschränkungen,<br />
• Vermeidung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter, die<br />
durch die Planung entstehen,<br />
• Schutz wertvoller Elemente.<br />
• Kompensation <strong>de</strong>r beeinträchtigten und verlorengegangenen Funktionen (§§ 18 ff.<br />
BNatSchG)<br />
• Bereitstellung von Flächen zum Ausgleich von beeinträchtigten o<strong>de</strong>r unterbun<strong>de</strong>nen<br />
Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes unter Berücksichtigung fach<strong>sp</strong>ezifischer Leitbil<strong>de</strong>r,<br />
• Festsetzung und Durchführung von Maßnahmen für die Schutzgüter zur beeinträchtigungs<strong>sp</strong>ezifischen<br />
Vermeidung, Verringerung, zum Schutz bestimmter Strukturen und<br />
zur Kompensation.<br />
• Entwicklung stadtgestalterischer Qualitäten im Bereich verbleiben<strong>de</strong>r Freiflächen innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Plangebiete nach <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaft<strong>sp</strong>flege<br />
(nach § 6 BNatSchG)<br />
• Schaffung eines an<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Ortsbil<strong>de</strong>s durch<br />
• Erhaltung raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r und abschirmen<strong>de</strong>r Grünstrukturen,<br />
• Anreicherung mit raumtypischen Elementen,<br />
• Aufwertung <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s durch Akzentuierung architektonischer Qualitäten,<br />
• Gestaltung <strong>de</strong>r Randbereiche <strong>de</strong>r Vorhabenflächen durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Eingrünungsmaßnahmen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 68<br />
2.4.2 Grundsätze <strong>de</strong>r Maßnahmenkonzeption<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong>n Maßnahmen können im Rahmen <strong>de</strong>r Aufgabenstellung nur allgemein<br />
gültigen Charakter aufweisen, da es sich bei einem Flächennutzung<strong>sp</strong>lan um eine Angebot<strong>sp</strong>lanung<br />
han<strong>de</strong>lt, in <strong>de</strong>r noch keine konkreten Planungsabsichten zur Ausgestaltung einzelner<br />
Vorhaben bekannt sind. Vor diesem Hintergrund besitzen die nachfolgen<strong>de</strong>n Maßnahmen nur<br />
einen allgemeinen Charakter, da Lage, Struktur und Umfang noch nicht weiter <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n<br />
können. Gleichwohl sollen diese aber - auch wenn sie nicht weiter quantifizierbar sind -<br />
qualitative Maßstäbe und grundsätzliche Möglichkeiten einer ökologisch orientierten Ausgestaltung<br />
<strong>de</strong>r Vorhabenflächen aufzeigen.<br />
2.4.3 Ökologische und landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Bewertung abgeleiteten<br />
Erheblichkeit besteht für alle ermittelten Auswirkungen zunächst <strong>de</strong>r Grundsatz, diese soweit<br />
wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r zu vermin<strong>de</strong>rn. Für als erheblich einzustufen<strong>de</strong> Auswirkungen<br />
besteht sogar die zwingen<strong>de</strong> Notwendigkeit, diese im Rahmen <strong>de</strong>r nachgeschalteten<br />
Planungsebene durch ein gezieltes Konfliktbewältigung<strong>sp</strong>rogramm auf ein Minimum o<strong>de</strong>r<br />
gänzlich zu reduzieren - auch mit Hilfe von Ausgleichsmaßnahmen. Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Planvorhaben dürfen keine erheblichen Auswirkungen verbleiben.<br />
Nachfolgend wer<strong>de</strong>n daher für die Bauleitplanung grundsätzlich mögliche Vermeidungs- und<br />
Verringerungsmaßnahmen exemplarisch dargestellt.<br />
2.4.3.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Vermeidungsmaßnahmen lassen sich in erster Linie und beson<strong>de</strong>rs effektiv nur auf <strong>de</strong>r Ebene<br />
<strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes durch die Auswahl geeigneter Standorte für zukünftige städtebauliche<br />
Projekte realisieren. Dieser Auswahlprozess ist durch die methodische Vorgehensweise<br />
bereits vollzogen wor<strong>de</strong>n, da durch die Analyse und <strong>de</strong>n Vergleich alternativer Standorte für<br />
Wohnbau- und Gewerbeflächen die Bereiche für eine zukünftige Darstellung im Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />
ausgewählt wor<strong>de</strong>n sind, die ein vergleichsweise geringes Konfliktpotenzial besitzen.<br />
So kann dadurch die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme von für die Schutzgüter be<strong>de</strong>utungsvollen Freiflächen<br />
mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n ökologischen Funktionen im Außenbereich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die nachgeordneten Bebauung<strong>sp</strong>läne unter Berücksichtigung<br />
umweltrelevanter Gesicht<strong>sp</strong>unkte zu entwickeln. Hier bieten sich verschie<strong>de</strong>ne<br />
Strategien an, die die Grundzüge <strong>de</strong>s Schutzgutgedankens berücksichtigen, so wie dies durch<br />
Maßnahmen zum Umweltschutz im weitesten Sinne, insbeson<strong>de</strong>re auch durch <strong>sp</strong>ezielle<br />
Maßnahmen zum Naturschutz, zum Bo<strong>de</strong>nschutz, zum Wasserschutz und zum Klimaschutz<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 69<br />
Grundsätzliche und allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die<br />
Schutzgüter ist eine Planungskonzeption, die von vornherein die ökologisch be<strong>de</strong>utungsvollen<br />
Teilflächen <strong>de</strong>s Geltungsbereichs eines Bebauung<strong>sp</strong>lans berücksichtigt und diese nicht<br />
überplant, son<strong>de</strong>rn durch gezielte Maßnahmen planungsrechtlich sichert und damit schützt.<br />
Relevant ist dies bei<strong>sp</strong>ielsweise für wertvolle Biotoptypen (z.B. Laubwäl<strong>de</strong>r, extensives<br />
Feuchtgrünland o<strong>de</strong>r alte Streuobstwiesen), beson<strong>de</strong>re Bö<strong>de</strong>n (z.B. Rendzinen, Anmoorgleye)<br />
und <strong>sp</strong>ezifische Au<strong>sp</strong>rägungen <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser (z.B. Überschwemmungsgebiete,<br />
naturnahe Fließgewässer o<strong>de</strong>r mächtige Grundwasserleiter).<br />
Soweit Gehölzstrukturen in An<strong>sp</strong>ruch zu nehmen sind, sollte in Anlehnung an § 64 Abs. 1 LG<br />
NRW eine Baufeldräumung nur in <strong>de</strong>r Zeit von Anfang Oktober bis En<strong>de</strong> Februar (außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Brut- und Aufzuchtzeit) erfolgen, um Beeinträchtigungen hier leben<strong>de</strong>r Tierarten, insbeson<strong>de</strong>re<br />
möglicher Brutvorkommen von Vögeln, ggf. streng geschützter Arten, auszuschließen.<br />
Zur Vermeidung einer Verschmutzung von Bo<strong>de</strong>n und Grundwasser z.B. durch Leckagen o<strong>de</strong>r<br />
Unfällen mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen (Chemikalien, Mineralölprodukte etc.) sind während<br />
<strong>de</strong>r Baumaßnahme die einschlägigen Vorschriften (LBodSchG, DIN 18300 u. 18915) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Eine weitere, insbeson<strong>de</strong>re für das Schutzgut Mensch relevante Vermeidungsmaßnahme<br />
besteht für die Bereiche, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Bergbau umgegangen ist o<strong>de</strong>r aber Altablagerungen zu<br />
vermuten sind. Hierzu sollten möglichst frühzeitig ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Sondierungen und Analysen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse bezüglich ggf. notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Sicherungsmaßnahmen<br />
sind im Bebauung<strong>sp</strong>lan durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Festsetzungen und Hinweise zu<br />
verankern.<br />
2.4.3.2 Verringerungsmaßnahmen<br />
Eine grundsätzliche und wesentliche Verringerungsmaßnahme ist insbeson<strong>de</strong>re bei Wohnbauflächen<br />
die Reduzierung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl von üblicherweise 0,4 auf einen geringeren<br />
Wert. Dadurch lassen sich Eingriffe und Beeinträchtigungen für fast alle Schutzgüter reduzieren.<br />
Darüber hinaus ergibt sich aus städtebaulicher Sicht aufgrund <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />
am Siedlungsrand die Möglichkeit zur Schaffung eines “weichen” Übergangs” zwischen<br />
Stadtkörper und Freiraum.<br />
Für das Schutzgut Mensch bzw. die Bevölkerung ist bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Wohnbauflächen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Nachbarschaft zu stärker befahrenen Straßen (z.B. Vorhabenfläche 6.5),<br />
immer auch das Erfor<strong>de</strong>rnis eines ausreichen<strong>de</strong>n Schallschutzes zu prüfen. Dieser kann durch<br />
verschie<strong>de</strong>ne aktive und passive Maßnahmen (Lärmschutzwän<strong>de</strong>, -wälle, bautechnische
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 70<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen) gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen können dann von Verringerungsmaßnahmen profitieren,<br />
wenn be<strong>de</strong>utungsvolle Biotop- o<strong>de</strong>r Habitatstrukturen auf <strong>de</strong>n Vorhabenflächen (z.B. Vorhabenfläche<br />
8.3) durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Konzeption <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans und eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />
Festsetzung (Bei<strong>sp</strong>iel: „Fläche für .... gem. § 9 (1) Nr. 18 BauGB“) geschützt und gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang ist auf eine Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lebensstätten planungsrelevanter<br />
Tierarten zu verweisen. Dazu existieren ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Planungs- bzw. Handlungsempfehlungen<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Gutachten 'Begutachtung <strong>de</strong>r Optionsflächen in Hinblick auf<br />
potentielle Vorkommen planungsrelevanter Tierarten im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung zur<br />
Neu-Aufstellung <strong>de</strong>s FNP in Ahlen' (s. Anlage I <strong>de</strong>r UP) sowie <strong>de</strong>s Gutachtens 'Erfassung von<br />
Steinkauz und Flussregenpfeifer auf ausgewählten Vorhabenflächen <strong>de</strong>s FNP - Fachbeitrag im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes <strong>de</strong>r Stadt Ahlen' (s. Anlage II <strong>de</strong>r<br />
UP).<br />
So lassen sich Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten durch eine ent<strong>sp</strong>rechend angepasste<br />
Abgrenzung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes, soweit dadurch das Anschnei<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utungsvoller<br />
Lebensräume vermie<strong>de</strong>n wird, sowie eine Verringerung <strong>de</strong>r überbauten Fläche mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r<br />
Gestaltung <strong>de</strong>r Randbereiche und Einrichtung von Puffer- und Nahrungsflächen<br />
reduzieren. Außer<strong>de</strong>m lassen sich durch bestimmte Regelungen hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzung,<br />
<strong>de</strong>s Verbots weit abstrahlen<strong>de</strong>r Lichtquellen und <strong>de</strong>r Ab<strong>sp</strong>errung be<strong>de</strong>utsamer<br />
Flächen i.d.R. weitere negative Auswirkungen auf die Arten verringern.<br />
Maßnahmen zum Bo<strong>de</strong>nschutz sind sehr vielfältig und erstrecken sich zum einen auf <strong>de</strong>n<br />
Komplex von Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen, Altlasten und erhöhten Stoffwerten (z.B. Schwermetallen).<br />
Hierzu sind b<strong>sp</strong>w. im Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz und in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzund<br />
Altlastenverordnung umfangreiche Regelungen enthalten:<br />
• Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen,<br />
• Vorsorgewerte, bei <strong>de</strong>ren Überschreitung i.d.R. längerfristig schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen<br />
zu besorgen und daher Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen sind sowie<br />
• Anfor<strong>de</strong>rungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus sind dort Regelungen zu fin<strong>de</strong>n, die die Gefahrenabwehr im Zusammenhang<br />
mit Bo<strong>de</strong>nerosion durch Wasser behan<strong>de</strong>ln.<br />
In <strong>de</strong>r Bauleitplanung ist neben diesen u.U. auftreten<strong>de</strong>n <strong>sp</strong>eziellen Fragestellungen <strong>de</strong>r<br />
übliche Umgang mit Bo<strong>de</strong>n im Sinne eines umfassen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nschutzes zu behan<strong>de</strong>ln. Dabei<br />
geht es im Wesentlichen um A<strong>sp</strong>ekte <strong>de</strong>s Mutterbo<strong>de</strong>nschutzes auf Baustellen, einer möglichst<br />
geringen Bo<strong>de</strong>nversiegelung, <strong>de</strong>n Schutz vor Wasser- und Win<strong>de</strong>rosion, die Erhaltung <strong>de</strong>s<br />
Bo<strong>de</strong>ns als Lebensraum und <strong>de</strong>n Umgang mit Biozi<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Pflege z.B. von Grünflächen.<br />
Darüber hinaus sind die Regelungen <strong>de</strong>s § 1a Abs. 2 BauGB zu beachten, in <strong>de</strong>nen es heißt,<br />
dass mit Grund und Bo<strong>de</strong>n <strong>sp</strong>arsam und schonend umzugehen ist und zur Verringerung
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 71<br />
zusätzlicher Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme die gemeindlichen Möglichkeiten <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung<br />
von Flächen, <strong>de</strong>r Nachverdichtung sowie an<strong>de</strong>re Maßnahmen zur Innenentwicklung zu<br />
prüfen sind.<br />
Beim Schutzgut Wasser sind verschie<strong>de</strong>ne Faktoren betrachtungsrelevant. Hier sind zum<br />
einen <strong>de</strong>r Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete ggf. mit weiteren Pufferflächen),<br />
gleichzeitig aber auch die Oberflächengewässer als empfindliche Bestandteile <strong>de</strong>s Naturhaushaltes<br />
ent<strong>sp</strong>rechend zu berücksichtigen. So reicht die Palette möglicher Maßnahmen von <strong>de</strong>r<br />
Ausweisung extensiv zu nutzen<strong>de</strong>r Abstandsflächen, über die Konzeption von Hochwasserrückhaltemaßnahmen<br />
und -flächen bis hin zur naturnahen Ausgestaltung <strong>de</strong>r Fließgewässer.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren sind die beson<strong>de</strong>ren Empfindlichkeiten <strong>de</strong>s Grundwassers gegenüber potenziellen<br />
Verschmutzungen zu sehen. Diese sind insbeson<strong>de</strong>re im Auenbereich <strong>de</strong>r Bachläufe<br />
vorhan<strong>de</strong>n und zwar immer dann, wenn neben geringen Grundwasserflurabstän<strong>de</strong>n sandige<br />
Bo<strong>de</strong>nschichten mit geringen Pufferwirkungen auflagern.<br />
Ein dritter Punkt ist <strong>de</strong>r Umgang mit Regenwasser. Durch die Realisierung von<br />
Regenrückhalte- bzw. Regenbehandlungsmaßnahmen kann sowohl die hydraulische als auch<br />
die stoffliche Belastung <strong>de</strong>r Oberflächengewässer zumin<strong>de</strong>st vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Verwendung<br />
z.B. von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser als Brauchwasser bedarf mit Blick auf die Ressourcenknappheit<br />
zukünftig klarer und konkreter Regelungen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Schutzgütern Klima und Luft geht es in erster Linie um die Vermeidung bzw. Verringerung<br />
zusätzlicher Emissionen. So ist eine <strong>sp</strong>arsame Nutzung von Energie bei <strong>de</strong>r Neuerrichtung<br />
von Wohngebäu<strong>de</strong>n durch die Bestimmungen <strong>de</strong>r Energieein<strong>sp</strong>arverordnung (EnEV<br />
2007) und <strong>de</strong>s Wärmegesetzes (2009)zu gewährleisten. Im Bebauung<strong>sp</strong>lan können städtebaulich<br />
begrün<strong>de</strong>t zusätzlich auch Standards für Niedrigenergie- o<strong>de</strong>r Passivhäuser festgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Eine Südlage <strong>de</strong>s Baugebiets bzw. eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ausrichtung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
nach Sü<strong>de</strong>n begünstigt eine solarenergetische Optimierung <strong>de</strong>r Bebauung und unterstützt<br />
damit die Maßnahmen hinsichtlich <strong>de</strong>s Einsatzes von Dämmmaterialien mit bestimmten<br />
Standards und von Heizungstechnik, die ebenfalls ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> technologische Standards<br />
(Brennwerttechnik, Technik unter Verwendung nachwachsen<strong>de</strong>r Rohstoffe (z.B. Holzpellets),<br />
Erdwärme) erfüllt. Derartige Regelungen können durch ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Festsetzungen im<br />
Bebauung<strong>sp</strong>lan umgesetzt wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 72<br />
2.4.3.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Der Verursacher eines Eingriffs ist nach § 19 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen durch Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flege vorrangig<br />
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) o<strong>de</strong>r in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).<br />
Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten<br />
Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushalts wie<strong>de</strong>rhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />
wie<strong>de</strong>rhergestellt o<strong>de</strong>r neu gestaltet ist.<br />
Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe, die durch die städtebaulichen Vorhabenflächen für<br />
Wohnen und Gewerbe sowie die Umgehungsstraßen in Vorhelm und Dolberg grundsätzlich zu<br />
erwarten sind, sind Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft erfor<strong>de</strong>rlich. Dabei sind die ökologischen Funktionen zu sichern und zu entwickeln<br />
und damit die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes zu gewährleisten.<br />
Neben diesen grundsätzlichen Regelungen <strong>de</strong>r Eingriffsregelung nach Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz,<br />
besitzen die Städte und Gemein<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s<br />
Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 3 Satz 1 u. 2, § 5 Abs. 2a in Verb. mit § 9 Abs. 1a Satz 2, § 135a<br />
Abs. 2 Satz 2 sowie § 200a Satz 2 BauGB) die Möglichkeit, in einem o<strong>de</strong>r in mehreren Teilbereichen<br />
<strong>de</strong>s Stadtgebietes einen Ausgleichsflächenpool zusammen mit einem Ökokonto zu<br />
etablieren. Damit erhalten sie eine Zuordnungsmöglichkeit <strong>de</strong>r heute o<strong>de</strong>r zukünftig durch die<br />
Bebauung<strong>sp</strong>lanung entstehen<strong>de</strong>n Eingriff<strong>sp</strong>flichten zu einem Kompensationsflächenpool nach<br />
§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB und können damit ihren Ausgleich<strong>sp</strong>flichten im Sinne <strong>de</strong>s § 18 ff.<br />
BNatSchG zeitnah nachkommen.<br />
Über diese baurechtlichen Vorschriften hinaus existiert im Kreis Warendorf seit <strong>de</strong>m Frühjahr<br />
2008 als fachlicher Rahmen eine gemeinsame Erklärung zu Zielen und Eckpunkten bei <strong>de</strong>r<br />
Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die durch <strong>de</strong>n Landrat, die<br />
Bürgermeister <strong>de</strong>r Städte und Gemein<strong>de</strong>n sowie durch Kreisvertreter <strong>de</strong>s Landwirtschaftsverban<strong>de</strong>s,<br />
<strong>de</strong>r Landwirtschaftskammer und <strong>de</strong>s Waldbauernverban<strong>de</strong>s unterzeichnet wor<strong>de</strong>n<br />
ist. Die Ziele dieser Erklärung bestehen<br />
• in einem effektiven und koordinierten Einsatz <strong>de</strong>r Ausgleichsmaßnahmen für <strong>de</strong>n Naturund<br />
Landschaftsschutz,<br />
• in <strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>r Inan<strong>sp</strong>ruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie<br />
• in einem Serviceangebot an private Investoren im Kreis (KREIS WARENDORF 2008).<br />
Für die Planung<strong>sp</strong>raxis be<strong>de</strong>utet dies, dass die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
möglichst in <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Kreis Warendorf erarbeiteten Zielkulisse, bei <strong>de</strong>r es sich<br />
i.d.R. um großflächige Landschaftsbereiche mit beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Naturschutz<br />
und hohem Aufwertungs- und Entwicklung<strong>sp</strong>otenzial han<strong>de</strong>lt (Schutzgebiete und Gewässerauen)<br />
erfolgen soll. Daneben können im Bedarfsfall auch weitere Bereiche herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n, die entwe<strong>de</strong>r keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen o<strong>de</strong>r aber einer extensi-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 73<br />
ven landwirtschaftlichen Folgenutzung zugeführt wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r dann die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
Maßnahmen durch die Landwirtschaft möglichst selbst erfolgen soll (KREIS WARENDORF 2008).<br />
Auch nach § 4 Abs. 3 Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen heißt es, dass “durch<br />
Auswahl und Kombination geeigneter Kompensationsflächen und -maßnahmen die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme<br />
von Flächen für diese Zwecke auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken<br />
ist. Die Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen soll im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtkompensation auch bei Eingriffen auf ökologisch höherwertigen Flächen<br />
in <strong>de</strong>r Regel nicht größer als diejenige für <strong>de</strong>n Eingriff sein” (sog. 1 : 1 Regelung).<br />
Unabhängig davon ist es für die Stadt Ahlen von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung - insbeson<strong>de</strong>re im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung eines Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes - ausreichen<strong>de</strong>n Spielraum und<br />
Flexibilität bei <strong>de</strong>r Zuordnung von Ausgleichsflächen zu bebauung<strong>sp</strong>lan- und straßenbedingten<br />
Eingriffen zu besitzen. Um dieses Ziel erreichen zu können, wur<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n im Stadtgebiet<br />
liegen<strong>de</strong>n Poolräumen <strong>de</strong>s Kreises weitere, für Ausgleichsmaßnahmen eeignete Räume<br />
ermittelt, so wie dies auch innerhalb <strong>de</strong>r o.g. gemeinsamen Erklärung im Kreis Warendorf für<br />
<strong>de</strong>n Bedarfsfall vorgesehen ist.<br />
Die Ergebnisse dieser Analysen sind im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung, in <strong>de</strong>r das Stadtgebiet<br />
auf geeignete Kompensationsflächenpools hin untersucht wur<strong>de</strong>, in einem eigenständigen<br />
Gutachten dargestellt wor<strong>de</strong>n (s. Anlage III <strong>de</strong>r UP).<br />
Danach sind für das Stadtgebiet 10 verschie<strong>de</strong>ne potenzielle Kompensationsräume abgegrenzt<br />
wor<strong>de</strong>n, die aufgrund ihres Standortpotenzials und ihrer Lage, Größe und Ausgangswertigkeit<br />
für ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ausgleichsmaßnahmen herangezogen wer<strong>de</strong>n können. Es<br />
han<strong>de</strong>lt sich dabei um folgen<strong>de</strong> Bereiche:<br />
• Suchraum Angel / Bröckerholz,<br />
• Suchraum Hellbach / Torcksholt,<br />
• Suchraum Olfetal / Düppe,<br />
• Suchraum Grenzbach,<br />
• Suchraum Lippeaue / Altersberg,<br />
• Suchraum Bergebusch / Werseaue,<br />
• Suchraum Kälberbach / Östrich,<br />
• Suchraum Brockhausen,<br />
• Suchraum Haus Seppenhagen,<br />
• Suchraum Werseaue.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle 10 zeigt dazu eine Übersicht, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Vorhabenflächen<br />
die jeweiligen Kompensationsräume und -maßnahmen zugeordnet wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 74<br />
Tab. 10:<br />
Zuordnung von Kompensationsräumen und -maßnahmen zu <strong>de</strong>n städtebaulichen<br />
Vorhabenflächen<br />
Nr. Potenzieller<br />
Kompensationsraum<br />
1 Angel /<br />
Bröckerholz<br />
2 Gewässeraue<br />
Hellbach<br />
3 Olfetal /<br />
Düppe<br />
5 Lippeaue /<br />
Altersberg<br />
6 Bergebusch<br />
/ Werse<br />
9 / Haus Seppenhagen<br />
/<br />
10<br />
Werseaue<br />
FNP-<br />
Vorhaben-<br />
Fläche<br />
Maßnahmen<br />
1.3 Entwicklung naturnaher Waldbestän<strong>de</strong> in kleineren Teilbereichen <strong>de</strong>s Waldgebietes<br />
Bröckerholz sowie in <strong>de</strong>m westlich davon liegen<strong>de</strong>n Waldgebiet durch Umbau<br />
<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Na<strong>de</strong>lwaldparzellen in standortgerechte Laubbaumbestän<strong>de</strong> und<br />
Anlage breite Waldrän<strong>de</strong>r, Waldlichtungen und ausreichen<strong>de</strong>r Pufferzonen zu <strong>de</strong>n<br />
benachbarten intensiveren Nutzungen.<br />
1.4 Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes durch Schaffung von Voraussetzungen<br />
zur Renaturierung <strong>de</strong>s Hellbachs durch Anlage breiter Gewässerrandstreifen<br />
ohne ackerbauliche Nutzung, Umwandlung von Acker in Grünland und<br />
extensives Feuchtgrünland, Pflanzung von Ufergehölzen und Anlage von Auewäl<strong>de</strong>rn.<br />
3.2 Entwicklung eines Landschaftsraumes mit trockenwarmen Standorten durch Extensivierung<br />
<strong>de</strong>r Ackernutzung, durch Umwandlung von Acker in mageres Grünland<br />
4.1<br />
4.2<br />
mit Entwicklung von Magerwei<strong>de</strong>n und vereinzelt Halbtrockenrasen sowie kleinteilige<br />
Anlage von Brachestadien und reinen Sukzessionsflächen, Pflanzung von<br />
5.5<br />
Hecken, Wallhecken und Entwicklung naturnaher Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />
Pflanzung von Baumreihen und Feldgehölzen, Entwicklung naturnaher Feld-<br />
5.6<br />
gehölze mit breiten, sü<strong>de</strong>xponierten vorgelagerten Randbereichen.<br />
6.2 Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes durch Schaffung eines Biotopverbundsystems,<br />
insbeson<strong>de</strong>re entlang <strong>de</strong>s Fließgewässers, durch Extensi-<br />
6.5<br />
10.8<br />
vierung <strong>de</strong>r Flächennutzung, großflächige Umwandlung von Acker in Grünland und<br />
Entwicklung extensiver Wiesen und Wei<strong>de</strong>n, Feuchtbrachen mit Blänken, Feuchtwiesen<br />
und Kleingewässern im Verbund mit <strong>de</strong>r Entwicklung von Auwäl<strong>de</strong>rn und<br />
10.9<br />
11.3<br />
Kopfbaumreihen.<br />
11.4<br />
12.4<br />
12.5<br />
10.3 Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes durch Extensivierung <strong>de</strong>r<br />
landwirtschaftlichen Ackernutzung, Umwandlung von Acker in Grünland, insbeson<strong>de</strong>re<br />
entlang <strong>de</strong>r Fließgewässer, Schaffung von Voraussetzungen zur Renaturierung<br />
<strong>de</strong>r Bäche und Gräben durch Anlage von breiten Gewässerrandstreifen ohne<br />
Nutzung sowie Pflanzung glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r und beleben<strong>de</strong>r Gehölzstrukturen zum Aufbau<br />
eines Verbundsystems zwischen wertvolleren Biotopkomplexen (z.B. Fließgewässern<br />
und Waldflächen).<br />
7.2 Entwicklung eines auentypischen Landschaftsraumes durch Extensivierung <strong>de</strong>r<br />
8.3 landwirtschaftlichen Nutzung und Schaffung unterschiedlicher Biotopkomplexe in<br />
9.3<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>n jeweiligen Standortfaktoren, u.a. extensives Grünland und<br />
Feuchtgrünland, trockene und magere Offenlandbiotope im Bereich von Uferwällen,<br />
kleineren Waldflächen und nicht genutzte Gewässerrandstreifen als Vorausset-<br />
9.4<br />
11.3<br />
zung für eine Renaturierung. Diese Biotopkomplexe sind mit unterschiedlichen<br />
11.4 Gehölzstrukturen (Feldgehölze, Baumreihen, Hecken und Gebüsche), Kleingewässern<br />
mit wechselfeuchten Randbereichen sowie durch die Anlage vielfältiger<br />
12.4<br />
12.5 Standorte durch z.B. <strong>de</strong>n Aufstau von Gräben, <strong>de</strong>m Abschieben von Oberbo<strong>de</strong>n<br />
etc. zu glie<strong>de</strong>rn.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 75<br />
2.4.3.4 Gestaltungsmaßnahmen<br />
Gestaltungsmaßnahmen können sehr vielfältiger Art sein, sollten aber bei <strong>de</strong>r Ausweisung von<br />
Baugebieten immer Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. So sind sowohl aus ökologischer als auch aus<br />
städtebaulicher Sicht folgen<strong>de</strong> A<strong>sp</strong>ekte zu berücksichtigen:<br />
• Gestalterische Maßnahmen zur Definition <strong>de</strong>r Ortsauftaktsituation,<br />
• Maßnahmen zur Einbindung <strong>de</strong>s Ortsran<strong>de</strong>s (z.B. über die Verhüllung <strong>de</strong>r Bausubstanz)<br />
o<strong>de</strong>r aber auch zur Akzentuierung bestimmter Blickbeziehungen, in<strong>de</strong>m Sichtschneisen<br />
ohne höhere Gehölzsubstanz vorgesehen wer<strong>de</strong>n, um architektonische o<strong>de</strong>r städtebauliche<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten zu unterstreichen,<br />
• Maßnahmen zur Durchgrünung von Baugebieten mit Anschluss an weitere innerörtliche<br />
Freiflächen und <strong>de</strong>n Außenraum, insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung bestehen<strong>de</strong>r<br />
Wegebeziehungen.<br />
2.4.4 Zusammenfassung<br />
Durch die Vielzahl <strong>de</strong>r oben aufgezeigten potenziellen Maßnahmen, die dazu führen sollen, die<br />
jeweils zu prognostizieren<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen zu vermei<strong>de</strong>n, zu verringern o<strong>de</strong>r auszugleichen,<br />
wird <strong>de</strong>utlich, dass auf <strong>de</strong>r nachgeordneten Ebene <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes ein weitreichen<strong>de</strong>s<br />
Instrumentarium besteht, möglichst umweltverträgliche Lösungen sowohl für<br />
Wohnbau- und Gewerbeflächen, aber auch für die geplanten Ortsumgehungen in Vorhelm und<br />
Dolberg zu erreichen. So sind die hier in <strong>de</strong>r Umweltprüfung zum Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />
aufgezeigten Bewertungsergebnisse zu <strong>de</strong>n relevanten Schutzgütern zu überprüfen und <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Maßstabsebene ent<strong>sp</strong>rechend zu verfeinern. Zusammen mit <strong>de</strong>n hier aufgeführten<br />
Maßnahmenpaketen lassen sich dann ent<strong>sp</strong>rechend ökologisch ausgerichtete Bebauungskonzepte<br />
entwickeln. Dies wie<strong>de</strong>rum führt zu geringeren Umweltbeeinträchtigungen und<br />
min<strong>de</strong>rt damit auch <strong>de</strong>n notwendigen Bedarf an Kompensation.<br />
2.5 Darstellung <strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
Die im BauGB vorgesehene Darstellung <strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rweitigen Planungsmöglichkeiten<br />
zielt auf eine Variantenprüfung ab. Eine <strong>de</strong>rartige Prüfung ist gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>r<br />
Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans beson<strong>de</strong>rs effektiv durchzuführen, da hier die Weichen für<br />
die zukünftige städtebauliche und räumliche Entwicklung eines Gemein<strong>de</strong>gebietes gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r eingeschlagenen Vorgehensweise, d.h. <strong>de</strong>r Umweltprüfung aller theoretisch<br />
weiter zu entwickeln<strong>de</strong>n Bauflächen aus <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n FNP und GEP (s. Kap. 1.1.2)<br />
sowie <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n, darauf basieren<strong>de</strong>n Auswahl möglichst konfliktarmer Optionsflächen<br />
(s. Kap. 2.1.10 und Kap. 2.4.3.1) - bei Berücksichtigung auch städtebaulicher Qualitäts-
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r städtebaulichen Projekte und Straßenverkehr<strong>sp</strong>rojekte •<br />
Seite 76<br />
kriterien - wird die im Baurecht gefor<strong>de</strong>rte Alternativenbetrachtung optimal erfüllt. So wur<strong>de</strong><br />
eine Vielzahl an<strong>de</strong>rweitiger alternativer Planungsmöglichkeiten sowohl für Wohnbau- und<br />
Gewerbeflächen nach ökologischen und städtebaulichen Gesicht<strong>sp</strong>unkten geprüft und eine<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Konfliktvermeidung ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Auswahl getroffen.<br />
Diese Vorgehensweise ist im Grundsatz auch bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n vorgesehenen Ortsumgehungen<br />
in Vorhelm und Dolberg durchgeführt wor<strong>de</strong>n, da auch hier verschie<strong>de</strong>ne Lösungsansätze<br />
bzw. Trassenalternativen bestehen, von <strong>de</strong>nen die aus ökologischer Sicht verträglichste<br />
Variante unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Maßstabsebene und Datengenauigkeit ermittelt wur<strong>de</strong>.<br />
2.6 Beschreibung <strong>de</strong>r u.U. verbleiben<strong>de</strong>n erheblichen Auswirkungen<br />
Eine Beschreibung unter Umstän<strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>r erheblicher Auswirkungen lässt auf <strong>de</strong>r<br />
Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes nicht durchführen, da <strong>de</strong>r FNP keine konkreten Planungsvorhaben<br />
zum Inhalt hat, son<strong>de</strong>rn eine Angebot<strong>sp</strong>lanung darstellt, die erst durch die nachgeschaltete<br />
Bebauung<strong>sp</strong>lanung konkretisiert wird. Somit ist auch erst auf dieser Ebene eine<br />
Beschreibung <strong>de</strong>rartiger Auswirkungen, soweit vorhan<strong>de</strong>n, möglich.<br />
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Genehmigungsfähigkeit im Grundsatz nur dann<br />
gegeben ist, wenn keine erheblichen Auswirkungen verbleiben. Dies be<strong>de</strong>utet, dass alle durch<br />
die Planung entstehen<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen durch geeignete und gezielte Maßnahmen im<br />
Geltungsbereich eines Bebauung<strong>sp</strong>lans soweit vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Grenzwerte - soweit diese bestehen (z.B. bei Geräuschimmissionen) - nicht<br />
überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahmen bil<strong>de</strong>n i.d.R. nur landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen, die oftmals außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Geltungsbereichs eines Bebauung<strong>sp</strong>lanes als Ausgleichsmaßnahmenumgesetzt wer<strong>de</strong>n und<br />
dann dort die noch verbleiben<strong>de</strong>n erheblichen Auswirkungen innerhalb <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes<br />
extern kompensieren, so dass in <strong>de</strong>r Abschlussbilanz letztendlich keine erheblichen Auswirkungen<br />
verbleiben und damit eine Genehmigungsfähigkeit erreicht wird.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 77<br />
3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
VON WINDENERGIEANLAGEN<br />
3.1 Vorbemerkungen und Grundlagen<br />
Aufgabe <strong>de</strong>r Umweltprüfung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
ist die Durchführung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungen und Ableitung ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r<br />
gutachterlicher Aussagen hinsichtlich <strong>de</strong>r im Stadtgebiet vorhan<strong>de</strong>nen regionalplanerischen<br />
Eignungsbereiche für Win<strong>de</strong>nergieanlagen (WAF 16, 17 und 50) nach § 1 Abs. 6<br />
BauGB. Dazu wur<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r Stadt Ahlen ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Suchräume auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r<br />
Kriterien <strong>de</strong>s WKA-Erlasses ermittelt und innerhalb <strong>de</strong>r Eignungsbereiche abgegrenzt. Diese<br />
Suchräume mit einem schutzgutbezogenen Wirkraum von meist 1.000 m bil<strong>de</strong>ten die Abgrenzung<br />
für die drei Untersuchungsbereiche Nord, West und Südost. Für diese sollte geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n, ob die Ausweisung von ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Konzentrationszonen mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s<br />
Freiraum- und Naturschutzes vereinbar ist und mit welchen Umweltauswirkungen grundsätzlicher<br />
Art zu rechnen ist. Innerhalb <strong>de</strong>s wirksamen FNP existieren bisher drei Konzentrationszonen,<br />
in <strong>de</strong>nen die Errichtung von<br />
Win<strong>de</strong>nergieanlagen (WEA) auf eine<br />
Gesamthöhe von 100 m beschränkt ist und in<br />
<strong>de</strong>nen bisher insgesamt 16 WEA errichtet<br />
wur<strong>de</strong>n. So bestehen für die drei o.g.<br />
Untersuchungsbereiche drei unterschiedliche<br />
Fallkonstellationen, die von <strong>de</strong>r Neuaufstellung<br />
von Anlagen in diesbezüglich noch nicht<br />
vorgeprägten Bereichen (Untersuchungsbereich<br />
West, WAF 16) über die Ergänzung von<br />
WEA (Untersuchungsbereich Südost, WAF<br />
50) bis hin zum Repowering (Untersuchungsbereich<br />
Nord, WAF 17) reichen.<br />
Mit <strong>de</strong>m Begriff 'Repowering' wird <strong>de</strong>r Ersatz<br />
von älteren Win<strong>de</strong>nergie-Anlagen <strong>de</strong>r ersten<br />
Abb. 4: Lage <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche im<br />
Stadtgebiet (WAF 16 westlich, WAF 17<br />
Generation durch neue, leistungsstärkere<br />
nördlich, WAF 50 südöstlich)<br />
Maschinen mit <strong>de</strong>m Ziel einer besseren Ausnutzung<br />
<strong>de</strong>r verfügbaren Standorte und <strong>de</strong>r<br />
Erhöhung <strong>de</strong>r installierten Leistung bei gleichzeitiger Reduktion <strong>de</strong>r Anlagenanzahl bezeichnet.<br />
Im nördlichen Untersuchungsbereich bestehen eine Reihe von WEA, für die ein Repowering<br />
mit einer Gesamthöhe von 150 m vorgesehen ist und die im räumlichen Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>n sieben vorhan<strong>de</strong>nen Anlagen auf <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>nhorster Stadtgebiet zu sehen sind. Im<br />
westlichen Bereich <strong>de</strong>s Stadtgebietes existiert ein Status-Quo ohne Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Im<br />
südöstlichen Bereich <strong>de</strong>s Stadtgebietes bestehen zur Zeit eine Anlage auf Ahlener Stadtgebiet
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 78<br />
und fünf weitere benachbarte WEA auf <strong>de</strong>m Beckumer Stadtgebiet, die um weitere ergänzt<br />
wer<strong>de</strong>n sollen. Die Lage und Abgrenzung <strong>de</strong>r drei Untersuchungsbereiche weist i.d.R. einen<br />
Untersuchungsradius um die Gesamtheit <strong>de</strong>r ermittelten Suchräume von 1.000 m aus; beim<br />
Landschaftsbild wur<strong>de</strong> das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Die allgemeinen Schutzziele <strong>de</strong>r<br />
Umwelt aus Fachgesetzen und einschlägigen untergesetzlichen Vorgaben sind in <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
aufgeführt, wobei im Zusammenhang mit WEA insbeson<strong>de</strong>re auf die Schutzgüter<br />
Menschen, Tiere, Landschaft und Kultur- und Sachgüter verwiesen wird. Vergleiche hierzu<br />
auch die Karte 12 WEA Konzentrationszonen im Kartenteil zum Umweltbericht.<br />
3.2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>s Umweltzustands<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Beschreibungen zum Umweltzustand wer<strong>de</strong>n relevante von weniger relevanten<br />
Schutzgütern unterschie<strong>de</strong>n. So zählen insbeson<strong>de</strong>re das Schutzgut Menschen, das sich<br />
aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Teilbereichen Wohnen und Wohnumfeld sowie Erholung zusammensetzt, aber<br />
auch die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt, Landschaft bzw. Landschaftsbild sowie die<br />
Kulturgüter zu <strong>de</strong>n sog. relevanten Schutzgütern. Alle an<strong>de</strong>ren Schutzgüter sind im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Fragestellungen von geringerer Be<strong>de</strong>utung, da die Schutzgüter Luft, Klima, Pflanzen,<br />
Bo<strong>de</strong>n und Wasser allenfalls durch eine punktuelle Versiegelung (Mast) und ggf. notwendiger<br />
Zuwegungen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n, diese Flächen aber i.d.R. meist so klein sind, dass sie<br />
nicht in beson<strong>de</strong>rer Weise berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
3.2.1 Analyse <strong>de</strong>r relevanten Schutzgüter<br />
3.2.1.1 Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit - Teila<strong>sp</strong>ekt Wohnen/Wohnumfeld<br />
Alle drei Untersuchungsbereiche sind fast ausschließlich durch eine Einzelhoflage, ein typisches<br />
Siedlungsmuster für <strong>de</strong>n ländlichen Raum im östlichen Münsterland, gekennzeichnet.<br />
Zum Teil wur<strong>de</strong>n die Hofanlagen umstrukturiert und dienen zur Zeit einer gewerblichen<br />
Nutzung (z.B. Gaststätte, Reitanlage) und/o<strong>de</strong>r reinen Wohnzwecken. Vereinzelt existieren<br />
aber auch Son<strong>de</strong>rnutzungen z.B. in Form <strong>de</strong>r Feuerwehrausbildungsstätte.<br />
3.2.1.2 Schutzgut Menschen und ihre Gesundheit - Teila<strong>sp</strong>ekt Erholung<br />
Alle drei Untersuchungsbereiche sind durch Landschaftsräume mit i.d.R. intensiver landwirtschaftlicher<br />
Nutzung geprägt. Die Bedingungen <strong>de</strong>r münsterländischen Parklandschaft, die<br />
einen ständigen Wechsel von Sichtbeziehungen und Landschaftsbil<strong>de</strong>rn erzeugen, machen<br />
<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Reiz <strong>de</strong>r Landschaft und damit auch die Beliebtheit für Fahrradtouristen aus,<br />
ein A<strong>sp</strong>ekt, <strong>de</strong>r sich in <strong>de</strong>r Vielzahl <strong>de</strong>r ausgewiesenen lokalen und regionalen Fahrradwege<br />
wi<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>iegelt. So sind zahlreiche Wege innerhalb <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche vorhan<strong>de</strong>n, die<br />
aufgrund ihrer Be<strong>de</strong>utung im regionalen Wegenetz, aber auch aufgrund ihrer Mehrfachfunktion<br />
in beson<strong>de</strong>rer Weise hervorzuheben sind (Wersewan<strong>de</strong>rweg, Ra<strong>de</strong>lpark Münsterland,
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 79<br />
100-Schlösser-Route, Natur- und Kultur-Parcours, die Hauptwan<strong>de</strong>rwege X15, F 18, R 41,<br />
Lan<strong>de</strong>sgartenschauroute, Werse Rad Weg, Literadtour, Mühlenroute). Diese Rad- und Wan<strong>de</strong>rrouten<br />
sind vor allem in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen Nord und West anzutreffen, wo sie<br />
auch aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Ra<strong>de</strong>lpark Münsterland eine sehr hohe Be<strong>de</strong>utung<br />
aufweisen.<br />
3.2.1.3 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />
Für das Schutzgut Tiere, insbeson<strong>de</strong>re die durch WEA beson<strong>de</strong>rs betroffenen Tiergruppen <strong>de</strong>r<br />
Vögel und Fle<strong>de</strong>rmäuse, wur<strong>de</strong> ein geson<strong>de</strong>rtes Gutachten erstellt. Dieses basiert auf einer<br />
Potenzialbetrachtung, nicht auf einer konkreten Untersuchung vor Ort. Die wichtigsten Erkenntnisse<br />
dieses Gutachtens wer<strong>de</strong>n hier zusammengefasst.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s sehr großen Aktionsraums bei einigen bewertungsrelevanten Arten, dies sind<br />
solche mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber Win<strong>de</strong>nergieanlagen, wur<strong>de</strong> ein Raum<br />
betrachtet, <strong>de</strong>r sich bis zu 3 km um die Suchräume erstreckt. Hinsichtlich <strong>de</strong>s dort zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Arten<strong>sp</strong>ektrums ist darauf hinzuweisen, dass lediglich das Potential <strong>de</strong>r Suchräume<br />
für die eingriffsrelevanten Arten und <strong>de</strong>ren Antreffwahrscheinlichkeit betrachtet wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Ob, wie und wann die Arten diese Flächen tatsächlich nutzen, kann nur durch <strong>de</strong>taillierte<br />
Erfassungen festgestellt wer<strong>de</strong>n, wie sie üblicherweise im Rahmen einer konkreten Antragstellung<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Als Ergebnis <strong>de</strong>r Datenrecherche kann festgehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
dass mit großer Wahrscheinlichkeit und regelmäßig zehn Fle<strong>de</strong>rmausarten und 36 Vogelarten<br />
als planungsrelevante Tierarten in <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen vorkommen können.<br />
3.2.1.4 Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild aller drei Untersuchungsbereiche wird neben <strong>de</strong>r intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung durch eine regelmäßig auftreten<strong>de</strong> Heckenstruktur, kleine Laubwäl<strong>de</strong>r<br />
und partiell auch durch die Topographie bestimmt. Aus landschaftlicher Sicht beson<strong>de</strong>rs<br />
hervorzuheben<strong>de</strong> Teilräume sind die Landschaftsschutzgebiete, von <strong>de</strong>nen im Ahlener<br />
Stadtgebiet eine Reihe vorhan<strong>de</strong>n sind, und die zum Teil direkt durch WEA-Standorte innerhalb<br />
ihres Geltungsbereichs und indirekt durch benachbarte Standorte betroffen sind. Als<br />
weitere in diesem Zusammenhang wesentliche Bestandteile im Sinne <strong>de</strong>r Landschaft bzw. <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s sind die nach Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz geschützten Landschaftsbestandteile<br />
und die Waldflächen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung wur<strong>de</strong> das gesamte Stadtgebiet in<br />
visuelle Raumeinheiten unterteilt; darunter sind solche Landschaftsteile zu verstehen, die<br />
aufgrund ihrer Nutzung, Vegetation und Topographie in sich mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r homogen sind.<br />
Diese wur<strong>de</strong> im Anschluss mit Hilfe <strong>de</strong>r Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenart beurteilt.<br />
Insgesamt ist dabei festzustellen, dass sich Wertstufen von sehr hoher bis geringer Be<strong>de</strong>utung<br />
in <strong>de</strong>n Landschaftsbil<strong>de</strong>inheiten ergeben, wobei Raumeinheiten in Landschaftsschutzgebieten<br />
o<strong>de</strong>r mit höheren Waldanteilen eine meist sehr hohe bis hohe Be<strong>de</strong>utung aufweisen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 80<br />
3.2.1.5 Schutzgut Kulturgüter<br />
Auch die Kulturgüter stellen einen wichtigen Bestandteil <strong>de</strong>r Umwelt dar und stehen daher<br />
durch die Denkmal-, Naturschutz- und Umweltgesetzgebung unter ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>m Schutz. In<br />
diesem Zusammenhang sind u.a. <strong>de</strong>nkmalgeschützte Einzelelemente und bauliche Ensembles,<br />
die in <strong>de</strong>n drei Untersuchungsbereichen auftreten, o<strong>de</strong>r darüber hinaus auch sakrale<br />
Kleinobjekte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wasserturm als technisches Bau<strong>de</strong>nkmal zu nennen.<br />
Die Bewertung zeigt hinsichtlich <strong>de</strong>r untersuchten Kulturgutelemente unterschiedliche Ergebnisse.<br />
So weist <strong>de</strong>r nördliche Untersuchungsbereich zwar nur einen mäßiger Anteil an Bauund<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern, dagegen aber einen vergleichsweise hohen Anteil an Kulturlandschaftsteilen<br />
und -elementen auf. Insgesamt ist dieser Untersuchungsbereich mit einer mittleren<br />
bis hohen Dichte an Kulturgütern bei gleichmäßiger Raumverteilung geprägt.<br />
Der westliche Untersuchungsbereich ist dagegen mit einem höheren Anteil an Bau- und<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern, dafür aber nur mit einem mittleren bis geringen Anteil an Kulturlandschaftsteilen<br />
ausgestattet.<br />
Dagegen fin<strong>de</strong>n sich im südöstlichen Untersuchungsbereich vergleichsweise viele Bildstöcke,<br />
jedoch sind hier nur wenige Bau- und Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler und auch nur eine geringe Anzahl an<br />
Elementen bzw. Landschaftsteilen als typischer Ausschnitt <strong>de</strong>r Kulturlandschaft vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Somit lässt sich für <strong>de</strong>n Untersuchungsbereich Südost insgesamt nur eine mäßige Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>de</strong>s Raumes hinsichtlich <strong>de</strong>s Schutzgutes <strong>de</strong>r Kulturgüter konstatieren.<br />
3.2.2 Vorbelastungen<br />
In <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen ist von folgen<strong>de</strong>n Vorbelastungen auszugehen:<br />
• Straßenverkehr mit Lärm, Unruhe und Abgasen,<br />
• Hoch<strong>sp</strong>annungsmasten und -leitungen mit ihrer technischen Überprägung <strong>de</strong>s Raumes,<br />
• vorhan<strong>de</strong>ne Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit ihrem Erscheinungsbild, ihrer visuellen Unruhe und<br />
ihrem Lärm (bedrängen<strong>de</strong> Wirkung) sowie<br />
• intensive Landwirtschaft mit Maschinenlärm, Unruhe und Gerüchen.<br />
3.2.3 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung<br />
Eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung <strong>de</strong>r Konzentrationszonen bei Fortbestand <strong>de</strong>r<br />
heutigen Regelungen ist relativ unsicher. Es ist davon auszugehen, dass <strong>de</strong>r größte Teil <strong>de</strong>r<br />
bestehen<strong>de</strong>n Anlagen im Nordbereich dauerhaft weitergenutzt und ggf. durch gleichartige<br />
Anlagen am gleichen Standort ersetzt wür<strong>de</strong>. Der Westbereich wür<strong>de</strong> weiterhin ein Bereich<br />
ohne Überprägung durch WEA bleiben. Im Südosten wür<strong>de</strong>n keine Anlagen auf Ahlener<br />
Stadtgebiet entstehen. Aufgrund <strong>de</strong>r schnell fortschreiten<strong>de</strong>n Technik, die ein regelmäßiges<br />
wirtschaftliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Betreiber erfor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r sich stetig verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Energie- und <strong>de</strong>r<br />
daran gekoppelten För<strong>de</strong>rpolitik sowie <strong>de</strong>r stetigen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Normen und Regelungen<br />
durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber sind hier jedoch keine dauerhaft gesicherten Prognosen abzuleiten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 81<br />
3.2.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Planungen, d.h. <strong>de</strong>r Konfliktanalyse, sind die Auswirkungen von WEA im Rahmen <strong>de</strong>r Ausweisung<br />
von Konzentrationszonen bei <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lans zu<br />
untersuchen. Dabei folgt in <strong>de</strong>r Umweltprüfung aus methodischer Sicht <strong>de</strong>r Vorhabenbeschreibung<br />
eine Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n <strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen und daraus abgeleitet <strong>de</strong>r<br />
prognostizierten Auswirkungen für die hier näher analysierten Schutzgüter mit einer anschließen<strong>de</strong>n<br />
Bewertung zur Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen.<br />
3.2.5 Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen<br />
Durch baubedingte Wirkungen, insbeson<strong>de</strong>re durch die Einrichtung <strong>de</strong>r Baustelle, <strong>de</strong>n Betrieb<br />
von Baumaschinen und die Erstellung einer Zuwegung mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Befestigung,<br />
wer<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Wirkungen wie Flächeninan<strong>sp</strong>ruchnahme, Lärm und Unruhe, Flächenversiegelung<br />
in unterschiedlichem Ausmaß für alle relevanten Schutzgüter erzeugt.<br />
Des Weiteren sind die anlagebedingten Auswirkungen wie Barriereeffekt für verschie<strong>de</strong>ne<br />
Vogelarten, Verfremdung <strong>de</strong>r Eigenart <strong>de</strong>s Landschaftscharakters (Eigenart), Verlust <strong>de</strong>r<br />
Maßstäblichkeit und die Entwertung kulturhistorisch be<strong>de</strong>utsamer Bauwerke zu differenzieren.<br />
Betriebsbedingte Wirkungen entstehen unter Windlast, d.h. infolge <strong>de</strong>r Rotation <strong>de</strong>r Rotoren<br />
durch Lärmimmissionen, Infraschall, Schattenwurf (<strong>de</strong>r Disco-Effekt d.h. Lichtreflexe an <strong>de</strong>n<br />
Rotorblättern <strong>sp</strong>ielt heute keine Rolle mehr), Verfremdung durch farbige Rotorblätter und<br />
Befeuerung, Eiswurf, Visuelle Unruhe, Lichtimmission <strong>de</strong>r Befeuerung, Scheuchwirkung und<br />
Vogelschlag bzw. Kollision (Vögel und Fle<strong>de</strong>rmäuse). Von diesen genannten Auswirkungen<br />
beson<strong>de</strong>rs betroffen sind die Schutzgüter Menschen, Tiere, Landschaftsbild und Kulturgüter.<br />
3.2.6 Entlastungswirkungen<br />
Die durch die Errichtung von WEA entstehen<strong>de</strong>n ökologischen Entlastungswirkungen bestehen<br />
in <strong>de</strong>r Schonung fossiler Energieressourcen und damit einer Verringerung von Treibhausgasemissionen.<br />
Mit <strong>de</strong>m Begriff 'Repowering' wird <strong>de</strong>r Ersatz von älteren Win<strong>de</strong>nergie-Anlagen <strong>de</strong>r ersten<br />
Generation durch neue, leistungsstärkere Maschinen mit <strong>de</strong>m Ziel einer besseren Ausnutzung<br />
<strong>de</strong>r verfügbaren Standorte und <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r installierten Leistung bei gleichzeitiger<br />
Reduktion <strong>de</strong>r Anlagenanzahl bezeichnet. Das Repowering als Ersatz von Altanlagen führt<br />
somit zur Reduktion <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Windkraftanlagen im Landschaftsraum und insgesamt zur<br />
Entlastung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und Verringerung von Beeinträchtigungen empfindlicher<br />
Vogelarten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 82<br />
3.3 Konfliktanalyse<br />
3.3.1 Bewertung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen<br />
Bei <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Bewertung geht es um eine vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung von<br />
heutigen mit geplanten WEA auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen.<br />
Dabei wer<strong>de</strong>n die heutigen WEA mit einer Höhe von max. 100 m bzw. 140 m (auf <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>nhorster<br />
Stadtgebiet) und die Suchräume als potenzielle Standorte repowerter WEA mit<br />
einer Gesamthöhe von 150 m miteinan<strong>de</strong>r verglichen. Dieser Vergleich geschieht mit Hilfe <strong>de</strong>r<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen.<br />
Aus <strong>de</strong>r Zusammenschau aller durch WEA i.d.R. verursachten Beeinträchtigungen wur<strong>de</strong>n die<br />
für die einzelnen Schutzgüter relevanten Auswirkungen ausgeglie<strong>de</strong>rt und zusammengefasst.<br />
Die jeweiligen Reichweiten <strong>de</strong>r schutzgut<strong>sp</strong>ezifischen Auswirkungen wur<strong>de</strong>n im Anschluss zu<br />
einem Gesamtwert aggregiert, so dass für je<strong>de</strong>s Schutzgut drei unterschiedlich breite Zonen<br />
einer Gesamtbeeinträchtigung <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n konnten. Während im westlichen Untersuchungsbereich<br />
allein die Zusatzbelastung von Be<strong>de</strong>utung ist, da heute dort keine WEA vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind, fan<strong>de</strong>n die bestehen<strong>de</strong>n Anlagen in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Untersuchungsbereichen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Sen<strong>de</strong>nhorster und Beckumer WEA ent<strong>sp</strong>rechend Berücksichtigung.<br />
3.3.1.1 Wohnen und Wohnumfeld<br />
Für <strong>de</strong>n Untersuchungsbereich Nord wird <strong>de</strong>utlich, dass insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r ersten Wirkzone<br />
eine <strong>de</strong>utliche Zunahme von 20 Einzelstandorten zu verzeichnen ist, bei <strong>de</strong>nen es sich allerdings<br />
meist um landwirtschaftliche Hofstellen han<strong>de</strong>lt, die nicht <strong>de</strong>n höchsten Schutzstatus<br />
genießen. An diesen insgesamt 27 betroffenen Standorten ist insbeson<strong>de</strong>re mit stärkeren<br />
landschaftsästhetischen Auswirkungen und erhöhtem Schattenwurf zu rechnen. In <strong>de</strong>r zweiten<br />
Wirkzone (bis 800 m bzw. vorher 600 m Reichweite) ist dagegen eine geringere Anzahl von 20<br />
Standorten betroffen, während in <strong>de</strong>r dritten Wirkzone bis 1.300 m ein ausgeglichenes Verhältnis<br />
zwischen heutiger und möglicher zukünftiger Situation herrscht. Insgesamt gesehen lässt<br />
sich aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Wohn- und Wohnumfeldfunktionen eine mittlere Mehrbelastung für <strong>de</strong>n<br />
Nordbereich ableiten.<br />
Für <strong>de</strong>n Untersuchungsbereich West zeigt sich dagegen ein an<strong>de</strong>res Bild; hier befin<strong>de</strong>n sich<br />
34 Standorte mit Wohnfunktion in <strong>de</strong>r ersten, 18 in <strong>de</strong>r zweiten und 6 in <strong>de</strong>r dritten Beeinträchtigungszone.<br />
Insgesamt sind somit fast 60 Standorte und davon 17 mit reiner Wohnfunktionen<br />
zukünftig bei Realisierung von WEA mehr o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>r stark betroffen. Somit ist hier<br />
eine Neubelastung durch Windkraftanlagen zu verzeichnen, die insgesamt als <strong>de</strong>utlich ausgeprägt<br />
und somit als hoch bis sehr hoch einzustufen ist.<br />
Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Untersuchungsbereiches Südost sind in <strong>de</strong>r ersten Wirkzone bis 400<br />
m insgesamt 8 Standorte, in <strong>de</strong>r zweiten 2 und in <strong>de</strong>r dritten 5 Standorte zusätzlich betroffen.<br />
In <strong>de</strong>r Summe wer<strong>de</strong>n damit 15 Standorte, von <strong>de</strong>nen 5 eine reine Wohnfunktion aufweisen,
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 83<br />
neu belastet. Insgesamt gesehen lässt sich somit auch hier eine Mehrbelastung ableiten, die<br />
im mittleren Bereich einzustufen ist.<br />
Des Weiteren sind hier die landschaftsästhetischen Auswirkungen zu sehen, die über die o.g.<br />
Reichweiten von 1.300 m hinausgehen. So sind die WEA - ausgehend von diesen Siedlungsrän<strong>de</strong>rn<br />
- sehr unterschiedlich wahrnehmbar. Zum Teil bestehen oftmals <strong>de</strong>utliche Blickbeziehungen<br />
auf die vorhan<strong>de</strong>nen Anlagen bzw. die geplanten Standorte, so dass fast <strong>de</strong>r gesamte<br />
sichtbare Horizont durch WEA mehr o<strong>de</strong>r weniger <strong>de</strong>utlich dominiert wird (wie zum Bei<strong>sp</strong>iel im<br />
Bereich Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong>, Tönnishäuschen, teilweise auch in Vorhelm). In an<strong>de</strong>ren Teilbereichen<br />
<strong>de</strong>s Stadtgebietes dagegen bestehen keine nennenswerten Sichtbeziehungen zu WEA (z.B.<br />
für <strong>de</strong>n Ostteil <strong>de</strong>s Stadtgebietes). Meist ist <strong>de</strong>r Ortsrand dort durch bestehen<strong>de</strong> Grünanlagen,<br />
Gehölze und kleinere Waldbereiche ausreichend abgeschirmt.<br />
3.3.1.2 Erholung<br />
Insgesamt zeigen sich bei <strong>de</strong>r Erholungsfunktion Unterschie<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
A<strong>sp</strong>ekte; während bei <strong>de</strong>n Erholungszielpunkten insgesamt eine <strong>de</strong>utliche, aber<br />
absolut gesehen nicht gravieren<strong>de</strong> Anzahl an potenziellen Erholungszielpunkten durch repowerte<br />
bzw. neu auszuweisen<strong>de</strong> Anlagen zusätzlich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n, ist dagegen bei <strong>de</strong>r<br />
Beurteilung <strong>de</strong>s Wegenetzes von einer wesentlichen Zunahme visuell betroffener Wegeabschnitte<br />
mit Erholungsnutzung auszugehen, die im Untersuchungsbereich West beson<strong>de</strong>rs<br />
<strong>de</strong>utlich ausfällt. Dieser A<strong>sp</strong>ekt ist hier aufgrund <strong>de</strong>r Vielzahl relevanter Wege <strong>de</strong>s regionalen<br />
Wegenetzes <strong>de</strong>s Ra<strong>de</strong>lparks Münsterland in allen Wirkzonen beson<strong>de</strong>rs ausgeprägt.<br />
3.3.2 Tiere und biologische Vielfalt<br />
Folgen<strong>de</strong> im Gebiet potentiell vorkommen<strong>de</strong> Fle<strong>de</strong>rmausarten und planungsrelevante Vogelarten<br />
können durch WEA <strong>de</strong>utlich beeinträchtigt und gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (eingriffsrelevante<br />
Arten): Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Braunes Langohr, Breitflügelfle<strong>de</strong>rmaus,<br />
Wasserfle<strong>de</strong>rmaus, Fransenfle<strong>de</strong>rmaus, Große Bartfle<strong>de</strong>rmaus, Kleine Bartfle<strong>de</strong>rmaus, Rauhhautfle<strong>de</strong>rmaus,<br />
Zwergfle<strong>de</strong>rmaus, We<strong>sp</strong>enbussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Baumfalke,<br />
Wachtel, Kiebitz und Uhu. Ob und wie diese Arten jedoch im konkreten Fall durch die in <strong>de</strong>n<br />
Untersuchungsbereichen WAF 16, 17 und 50 geplanten Vorhaben (Neuerrichtung von WEA<br />
bzw. Repowering) betroffen sind, hängt von Art und Intensität <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Anlagenstandorte<br />
durch diese Arten ab. Insgesamt ergibt sich, dass bei nahezu allen Suchräumen mit Brutbzw.<br />
Rastvorkommen von Wachtel und Kiebitz zu rechnen ist, da in allen drei Untersuchungsbereichen<br />
Offenland und insbeson<strong>de</strong>re Acker dominiert. Für die kollisionsgefähr<strong>de</strong>ten Fle<strong>de</strong>rmausarten<br />
ist festzuhalten, dass in vielen Suchräumen <strong>de</strong>r Untersuchungsbereiche WAF 16<br />
und WAF 17 bzw. direkt an sie angrenzend Gehölze in einer Au<strong>sp</strong>rägung vorhan<strong>de</strong>n sind, die<br />
vor allem von strukturgebun<strong>de</strong>nen Fle<strong>de</strong>rmäusen genutzt wer<strong>de</strong>n könnten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 84<br />
3.3.3 Landschaftsbild<br />
Im Untersuchungsbereich Nord sind unter Anwendung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Umweltprüfung zugrun<strong>de</strong>gelegten<br />
visuellen Wirkzonen zur Zeit insgesamt Bereiche mit einer Größe von 5.437 ha und<br />
nach einem Repowering mit einer Größe von 7.111 ha betroffen. Das ent<strong>sp</strong>richt einer Steigerung<br />
<strong>de</strong>r beeinträchtigten Flächen von rund 31 %. Während im Untersuchungsbereich West<br />
Flächen in einer Größenordnung von 4.610 ha neu beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n (Steigerung von 100<br />
%), sind dies im Bereich Südost 1.201 ha (Bestand 2.063 ha, Planung 3.264 ha). Aus flächenbezogener<br />
Sicht ist daher im letztgenannten Bereich eine Steigerung von ca. 58 % im Vergleich<br />
zur heute bestehen<strong>de</strong>n Situation zu verzeichnen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist im Untersuchungsbereich West aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich ausgeprägtesten Beeinträchtigungen zu rechnen. Diese Einschätzung<br />
verschärft sich außer<strong>de</strong>m durch die Tatsache, dass sich bei einer Realisierung von WEA im<br />
Untersuchungsbereich West das gesamte Stadtgebiet von Ahlen im visuellen Einwirkungsbereich<br />
von Windkraftanlagen befin<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>.<br />
3.3.4 Kultur- und Sachgüter<br />
Beson<strong>de</strong>re Auswirkungen auf Kulturgüter ergeben sich im Nahbereich von Win<strong>de</strong>nergieanlagen,<br />
da diese aufgrund ihrer Höhe für eine <strong>de</strong>utliche Überprägung <strong>de</strong>r benachbarten, als<br />
Kulturgut relevanten Elemente sorgen. Im Untersuchungsbereich West sind es 8 Kulturgüter<br />
mit unterschiedlicher Be<strong>de</strong>utung, die sich bei einer WEA-Ausweisung in <strong>de</strong>r ersten Wirkzone<br />
befin<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. In Bezug auf die zu beurteilen<strong>de</strong> Neubelastung stellt sich für <strong>de</strong>n Westbereich<br />
die ungünstigste Situation dar, obwohl im Untersuchungsbereich Nord - allein von <strong>de</strong>r<br />
Anzahl gesehen - insgesamt mehr Objekte betroffen sind, die allerdings heute schon durch die<br />
bestehen<strong>de</strong> Situation vorbelastet sind.<br />
Der Untersuchungsbereich Südost schnei<strong>de</strong>t insgesamt gesehen mit Abstand am günstigsten<br />
ab, da hier lediglich ein Objekt sehr hoher Be<strong>de</strong>utung in <strong>de</strong>r ersten Wirkzone sowohl in <strong>de</strong>r<br />
Bestands- als auch in <strong>de</strong>r Planungssituation betroffen ist, somit also hier keine weiteren<br />
Objekte hinzukommen.<br />
3.4 Fotorealistische Darstellung geplanter WEA<br />
Als Ergänzung zur Abschätzung <strong>de</strong>r visuellen Auswirkungen und zur <strong>de</strong>taillierteren Beurteilung<br />
<strong>de</strong>s Eingriffs in das Landschaftsbild wur<strong>de</strong>n für die jeweiligen Untersuchungsbereiche fotorealistische<br />
Darstellungen zu <strong>de</strong>n geplanten WEA unter Berücksichtigung vorhan<strong>de</strong>ner Anlagen<br />
erstellt. Diese sind <strong>de</strong>r Anlage zur Umweltprüfung zu entnehmen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 85<br />
3.5 Empfehlung<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Umweltprüfung gewonnenen Ergebnisse lässt sich insgesamt<br />
festhalten, dass für <strong>de</strong>n westlichen Untersuchungsbereich keine Empfehlung zugunsten<br />
einer Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA ausge<strong>sp</strong>rochen wer<strong>de</strong>n kann, da dort<br />
mit <strong>de</strong>utlichen Beeinträchtigungen für die näher untersuchten Schutzgüter zu rechnen ist.<br />
Für <strong>de</strong>n Untersuchungsbereich Südost dagegen lässt sich für <strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />
ermittelten Suchraum für WEA eine Empfehlung für eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ausweisung im FNP<br />
ableiten, da hier mit nur vergleichsweise mäßigen Neubelastungen zu rechnen ist.<br />
Der Untersuchungsbereich Nord nimmt eine Mittelstellung im Hinblick auf die prognostizierten<br />
Konflikte ein, da hier zwar insgesamt, insbeson<strong>de</strong>re aus landschaftsästhetischer Sicht, ein<br />
interessanter Landschaftsraum vorhan<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>r aber auch durch <strong>de</strong>n heute bereits bestehen<strong>de</strong>n<br />
Windpark <strong>de</strong>utlich vorbelastet ist.<br />
Aus faunistischer Sicht sind die Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n drei Untersuchungsbereichen in<br />
<strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Eingriffsfolgen wie folgt zusammenzufassen:<br />
Die größten Beeinträchtigungen durch die Errichtung von WEA sind in <strong>de</strong>m Untersuchungsbereich<br />
West zu erwarten, da hier bislang keine Vorbelastung durch bestehen<strong>de</strong> WEA existiert<br />
und die großräumige Ackerflur individuenreiche Vorkommen von Kiebitz und Wachtel wahrscheinlich<br />
macht. Demgegenüber kommt bei <strong>de</strong>m nördlichen Untersuchungsbereich die<br />
Vorbelastung durch die bestehen<strong>de</strong>n WEA zum Tragen. Beim Untersuchungsbereich Südost<br />
schließlich sind für die Offenlandbrüter bzw. für die Fle<strong>de</strong>rmäuse aufgrund <strong>de</strong>r geringen<br />
Flächengröße bzw. <strong>de</strong>s nahezu völligen Fehlens von Gehölzstrukturen die Eingriffsfolgen<br />
reduziert.<br />
Das hier vorgesehene Repowering sollte dazu genutzt wer<strong>de</strong>n, die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r heute durch<br />
WEA betroffenen Gebiete für <strong>de</strong>n Landschafts- und Naturschutz zu erhöhen. Dies kann jedoch<br />
nur erreicht wer<strong>de</strong>n, wenn es zu einer Reduzierung <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen WEA kommt.<br />
Sollten alle ermittelten Suchräume auch als Standort repowerter Anlagen (worst-case-Betrachtung)<br />
genutzt wür<strong>de</strong>n, ergäbe sich eine <strong>de</strong>utliche Mehrbelastung im Vergleich zur heute<br />
bestehen<strong>de</strong>n Situation.<br />
Somit liegt die fachliche Empfehlung - auch im Sinne eines Repowerings - darin, die für die<br />
betroffenen Schutzgüter zu erwarten<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen zu reduzieren bzw. maximal bei<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Status-Quo zu belassen. Dies be<strong>de</strong>utet eine Unterschreitung o<strong>de</strong>r höchstens<br />
Beibehaltung <strong>de</strong>s heutigen Beeinträchtigung<strong>sp</strong>otentials durch WEA auch nach <strong>de</strong>m angestrebten<br />
Repowern. Daher ist eine Konzentration zukünftiger WEA-Standorte möglichst im<br />
nördlichen Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsbereichs WAF 17 notwendig, da hier die <strong>de</strong>utliche Vorbelastung<br />
<strong>de</strong>r dort bereits bestehen<strong>de</strong>n hohen, sich auf Sen<strong>de</strong>nhorster Stadtgebiet befindlichen<br />
Anlagen zu keiner weiteren Aus<strong>de</strong>hnung zukünftiger Wirkzonen führt. Ebenso sind neue<br />
Anlagen im südlichen Untersuchungsbereich WAF 50 möglichst nah an die bestehen<strong>de</strong>n<br />
Beckumer Anlagen anzubin<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 86<br />
In einem Nachgang zur Umweltprüfung wur<strong>de</strong>n die Kriterien zur Ermittlung von Konzentrationszonen<br />
von <strong>de</strong>r Stadt Ahlen an geän<strong>de</strong>rte Rahmenbedingungen aufgrund <strong>de</strong>r Berücksichtigung<br />
ergänzen<strong>de</strong>r Gerichtsurteile, verän<strong>de</strong>rter Abstandsregelungen und <strong>de</strong>r Empfehlungen <strong>de</strong>r<br />
Bezirksregierung angepasst. Dadurch ergaben sich Modifikationen für die ermittelten Suchräume<br />
hinsichtlich Lage und Größe. Obwohl diese zum Teil <strong>de</strong>utlich größer wer<strong>de</strong>n, wirkt sich<br />
dieser Effekt nur in geringem Umfang auf die ermittelten Wirkräume aus. So wer<strong>de</strong>n die<br />
beeinträchtigten Bereiche insgesamt nicht größer, son<strong>de</strong>rn verschieben sich lediglich im Osten<br />
und Sü<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang ist <strong>de</strong>r Bereich Galgenberg zu nennen, da dort Suchräume<br />
entfallen sind, so dass somit <strong>de</strong>r potentiell beeinträchtigte Landschaftsraum in diesem<br />
Bereich kleiner gewor<strong>de</strong>n ist. Dagegen sind neue Suchräume im südlichen Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsbereiches<br />
Nord (WAF 17) hinzugekommen, die innerhalb <strong>de</strong>r Umweltprüfung nicht in<br />
diesem Umfange betrachtet wur<strong>de</strong>n. Hier ist grundsätzlich bei Ausnutzung dieser Potentialflächen<br />
eine erhöhte visuelle Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Siedlungsran<strong>de</strong>s zu erwarten.<br />
Insgesamt gesehen können aber die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung und die daraus abgeleiteten<br />
Empfehlungen zu <strong>de</strong>n Untersuchungsbereichen, so wie oben ausgeführt, im Grundsatz<br />
inhaltlich bestehen bleiben. Somit lässt sich abschließend festhalten, dass aus gutachterlicher<br />
Sicht für die Ausweisung von WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich West nicht,<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich Südost vollständig und<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich Nord<br />
mit Einschränkungen geeignet erscheinen.<br />
Im Untersuchungsbereich Nord (WAF 17) sollten Standorte zukünftiger WEA in einem möglichst<br />
zentral und nördlich liegen<strong>de</strong>n Bereich innerhalb <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windparks ausgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, um die über die heute bestehen<strong>de</strong>n Wirkzonen hinausgehen<strong>de</strong>n visuellen und<br />
an<strong>de</strong>rweitigen Auswirkungen zu vermei<strong>de</strong>n. Auch sollte in diesem Zusammenhang die <strong>de</strong>utliche<br />
Vorbelastung <strong>de</strong>r dort bereits bestehen<strong>de</strong>n hohen, sich auf Sen<strong>de</strong>nhorster Stadtgebiet<br />
befindlichen Anlagen genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Sinne eines Repowering sollte die Anzahl neuer WEA auf ein Min<strong>de</strong>stmaß beschränkt<br />
wer<strong>de</strong>n, so dass zukünftig keine weiteren als die bestehen<strong>de</strong>n Belastungen für die Schutzgüter<br />
Menschen, Tiere, Landschaft und Kulturgüter entstehen wer<strong>de</strong>n, d.h. die zu erwarten<strong>de</strong><br />
Neubelastung <strong>de</strong>r heutigen Vorbelastung ent<strong>sp</strong>richt.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von Win<strong>de</strong>nergieanlagen •<br />
Seite 87<br />
3.6 Maßnahmen<br />
Die Zielsetzung <strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r Umweltprüfung vorgeschlagenen und nachfolgend aufgeführten<br />
Maßnahmen besteht darin, die Auswirkungen von repowerten WEA, die durch Ausweisung<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Konzentrationszonen im neuen Flächennutzung<strong>sp</strong>lan <strong>de</strong>r Stadt Ahlen<br />
realisierungsfähig wer<strong>de</strong>n, soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n, zu verringern o<strong>de</strong>r aber auszugleichen<br />
bzw. zu ersetzen. Da auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzung<strong>sp</strong>lanes we<strong>de</strong>r Anlagenanzahl<br />
o<strong>de</strong>r -typus noch die konkreten Standorte im Landschaftsraum bekannt sind, besitzen<br />
die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich häufig<br />
nur einen allgemeinen Charakter.<br />
Als Ergebnis für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchungsfall im Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP<br />
Ahlen be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>r Verzicht auf <strong>de</strong>n Untersuchungsbereich West die wesentlichste Vermeidungsmaßnahme.<br />
Zahlreiche Vermin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen sind bei WEA möglich. In <strong>de</strong>r<br />
räumlichen Anordnung <strong>de</strong>r Windkraftanlagen sollten Gruppen gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und die einzelnen<br />
Anlagen in Windparks sollten ähnliche bzw. gleiche Eigenartsmerkmale aufweisen. Bei<br />
mehreren Anlagen ist eine einheitliche Farbgebung bzw. -gestaltung sinnvoll und empfehlenswert.<br />
Aber auch die Beachtung ausreichen<strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> zu Brut- und Rastgebieten gefähr<strong>de</strong>ter<br />
Vogelarten, <strong>de</strong>r Außengrenzen von Naturschutzgebieten, <strong>de</strong>r geschützten Landschaftsbestandteilen,<br />
<strong>de</strong>r landschaft<strong>sp</strong>rägen<strong>de</strong>n Hangkanten und Kuppen (z.B. Bauernschaft Henneberg<br />
in Dolberg) sowie genügen<strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> zu stehen<strong>de</strong>n und fließen<strong>de</strong>n Gewässern sind<br />
als Verringerungsmaßnahmen zu sehen.<br />
Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die nicht vermeid- und verringerbaren Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft zu kompensieren. Während dies für die Eingriffe in die Biotopstruktur<br />
infolge von Versiegelung und Überbauung im Zuge <strong>de</strong>r Installation einer Win<strong>de</strong>nergieanlage<br />
durch landschaft<strong>sp</strong>flegerische Maßnahmen i.d.R. relativ unproblematisch umsetzbar ist,<br />
kann für die Eingriffe in das Landschaftsbild, die durch die heute <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />
ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m erfolgen, kein adäquater Ausgleich<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 88<br />
4 ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
4.1 Beschreibung <strong>de</strong>r Methodik sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung<br />
<strong>de</strong>r Angaben<br />
Die Methodik einer Umweltprüfung, die durch <strong>de</strong>n Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert<br />
sich grundsätzlich an <strong>de</strong>r klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />
unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB. Dabei<br />
wer<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>r Raumanalyse zunächst die Schutzgüter aufgezeigt, beschrieben und<br />
bewertet. Die raumbezogenen Bewertungsergebnisse aller relevanten Schutzgüter wer<strong>de</strong>n<br />
überlagert und zu einer synthetischen Gesamtkarte, aus <strong>de</strong>r sich ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Raumwi<strong>de</strong>rstän<strong>de</strong><br />
ableiten lassen, aggregiert. Mit diesem Instrument <strong>de</strong>r Konfliktvermeidung lassen sich<br />
konfliktarme Standorte für städtebauliche Erweiterungsflächen und konfliktarme Korridore für<br />
die geplanten Ortsumgehungen bestimmen.<br />
Darüber hinaus können die Schutzgutbewertungen mit <strong>de</strong>n jeweiligen vorhaben<strong>sp</strong>ezifischen<br />
Auswirkungen in Beziehung gesetzt und daraus resultieren<strong>de</strong> potenzielle Konflikte ermittelt<br />
und dargestellt wer<strong>de</strong>n. Diese wie<strong>de</strong>rum bil<strong>de</strong>n einen ersten Rahmen für daraus abzuleiten<strong>de</strong><br />
grundsätzliche Maßnahmenpakete zur Vermeidung, Verringerung und zum möglichen Ausgleich,<br />
ohne diese A<strong>sp</strong>ekte räumlich und inhaltlich zu konkretisieren, da dies auf <strong>de</strong>r FNP-<br />
Ebene ohne genaue Planungsvorgaben nicht möglich ist (s. dazu auch oben). Trotz allem<br />
bieten sie ausreichen<strong>de</strong> Grundlageninformationen für eine sachgerechte Planung auf <strong>de</strong>r<br />
nachgeschalteten Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung.<br />
Die Metho<strong>de</strong> zur Ermittlung überschlägiger Ausgleichsflächengrößen basiert auf <strong>de</strong>n Biotopwerten<br />
<strong>de</strong>s sog. 'Warendorfer Mo<strong>de</strong>lls' (KREIS WARENDORF 2007).<br />
Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Angaben sind nicht aufgetreten. So konnte im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Datenauswertung auf umfangreiche digitale Umweltdaten <strong>de</strong>s Planungsamtes <strong>de</strong>r<br />
Stadt Ahlen zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n, so wie auch auf die Grundlagen <strong>de</strong>s Landschaft<strong>sp</strong>lans.<br />
Weiterführen<strong>de</strong> Grundlagen wie bei<strong>sp</strong>ielsweise die Biotoptypenkarte basieren auf eigenen<br />
örtlichen Kartierungen bzw. einer Auswertung <strong>de</strong>s Luftbil<strong>de</strong>s.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 89<br />
4.2 Beschreibung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r planbedingten<br />
erheblichen Umweltauswirkungen<br />
Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen wer<strong>de</strong>n sich erst auf <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Ebene<br />
<strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Straßenbauvorhaben mit <strong>de</strong>r Landschaft<strong>sp</strong>flegerischen<br />
Begleitplanung ergeben; <strong>de</strong>r ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Umgang mit <strong>de</strong>rartigen Auswirkungen,<br />
konkrete Maßnahmen, ihre Gestaltung und Umsetzung sowie auch die Maßnahmen zur<br />
Umweltüberwachung (Monitoring) sind abschließend mit <strong>de</strong>m Satzungs- o<strong>de</strong>r Planfeststellungsbeschluss<br />
zu regeln. Vor diesem Hintergrund ist - auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
Grundsatzes <strong>de</strong>r Abschichtung - die Überwachung von Umweltauswirkungen auf <strong>de</strong>r Ebene<br />
<strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes sicher zu stellen.<br />
Dort ist außer<strong>de</strong>m die Durchführung <strong>de</strong>r Bebauung<strong>sp</strong>läne auch im Hinblick auf solche Umweltauswirkungen<br />
zu überwachen, die zwar im Umweltbericht und damit bei <strong>de</strong>n planerischen<br />
Entscheidungen bedacht wor<strong>de</strong>n sind, bei <strong>de</strong>nen aber gewisse Prognoseunsicherheiten<br />
bestehen.<br />
Zu <strong>de</strong>n unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r Bebauung<strong>sp</strong>läne können<br />
aber auch Auswirkungen zählen, die erst nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans entstehen<br />
o<strong>de</strong>r bekannt wer<strong>de</strong>n und die <strong>de</strong>shalb nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Abwägung sein konnten. Derartige,<br />
im engeren Sinne unvorhergesehene Auswirkungen <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans können nicht<br />
systematisch und flächen<strong>de</strong>ckend durch die Stadt Ahlen permanent überwacht und erfasst<br />
wer<strong>de</strong>n. Da die Stadt Ahlen keine umfassen<strong>de</strong>n Umweltüberwachungs- und Beobachtungssysteme<br />
betreibt, ist sie auf ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Informationen <strong>de</strong>r zuständigen Umweltbehör<strong>de</strong>n<br />
angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über <strong>de</strong>rartige unvorhergesehene nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 90<br />
4.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Der Flächennutzung<strong>sp</strong>lan als vorbereiten<strong>de</strong>r Bauleitplan stellt die sich aus <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />
städtebaulichen Entwicklung ergeben<strong>de</strong> Art <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nnutzung nach <strong>de</strong>n voraussichtlichen<br />
gemeindlichen Bedürfnissen in <strong>de</strong>n Grundzügen für das Gemein<strong>de</strong>gebiet dar (vgl. § 5 Abs. 1<br />
BauGB). Er übernimmt damit die gebietsübergreifen<strong>de</strong> Koordination und die Planungskonzeption<br />
für das gesamte Stadtgebiet. Mit <strong>de</strong>m Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB<br />
wird sichergestellt, dass die Bebauung<strong>sp</strong>läne aus <strong>de</strong>m Flächennutzung<strong>sp</strong>lan zu entwickeln<br />
und somit auf die gesamträumliche Planungskonzeption <strong>de</strong>r Stadt ausgerichtet sind.<br />
Auf <strong>de</strong>r Basis einer Bevölkerung<strong>sp</strong>rognose wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r voraussichtliche Bedarf für einen<br />
Zeitraum von rd. 10 Jahren an unterschiedlichen Flächennutzungen ermittelt und im neuen<br />
FNP dargestellt. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um die in <strong>de</strong>r Tabelle 1 aufgezeigten Flächennutzungen<br />
(s.o.).<br />
Nach heutiger Gesetzgebung sind dabei nicht allein die städtebaulichen und verkehrlichen<br />
A<strong>sp</strong>ekte, son<strong>de</strong>rn auch die Belange von Umwelt- und Naturschutz ent<strong>sp</strong>rechend zu berücksichtigen<br />
und in <strong>de</strong>n Planung<strong>sp</strong>rozess mit einzubeziehen. So sieht das Baugesetzbuch vor,<br />
dass für die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt<br />
wird, in <strong>de</strong>r die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben und bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Umweltbericht die folgen<strong>de</strong>n Schutzgüter analysiert und<br />
bewertet:<br />
• Menschen und seine Gesundheit sowie<br />
die Bevölkerung insgesamt,<br />
• Tiere, Pflanzen und die biologische<br />
Vielfalt,<br />
• Bo<strong>de</strong>n,<br />
• Wasser,<br />
• Luft,<br />
• Klima,<br />
• Landschaft sowie<br />
• Kulturgüter.<br />
Dies geschah auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r relevanten fachgesetzlichen Ziele (s. Tab. 3) und <strong>de</strong>r<br />
Grundzüge <strong>de</strong>s Landschaft<strong>sp</strong>lans Ahlen, die zu Beginn <strong>de</strong>s Umweltberichts aufgezeigt wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Weitergehen<strong>de</strong> Ziele aus relevanten Fachplänen z.B. aus <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s Wasser-,<br />
Abfall- und Immissionsschutzrechts existieren nicht.<br />
Beson<strong>de</strong>rer Schwerpunkt <strong>de</strong>r Umweltprüfung liegt auf <strong>de</strong>n 65 städtebaulichen Optionsflächen<br />
für Wohnbau und Gewerbe, die aus <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n FNP und <strong>de</strong>m Gebietsentwicklung<strong>sp</strong>lan<br />
entwickelt wur<strong>de</strong>n sowie auf <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n vorgesehenen Ortsumgehungen für Vorhelm und<br />
Dolberg. Für diese Bereiche wur<strong>de</strong> eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Raumanalyse mit <strong>de</strong>m Ziel durchgeführt,<br />
aus ökologischer Sicht ent<strong>sp</strong>rechend verträgliche Standorte bzw. Trassen im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Konfliktvermeidung zu ermitteln. Als Ergebnis dieser Raumanalyse wur<strong>de</strong> eine Auswahl<br />
geeigneter Standorte für die zukünftigen 21 städtebaulichen Vorhabenflächen sowie die<br />
vergleichsweise konfliktärmsten Trassenkorridore <strong>de</strong>r Umgehungsstraßen getroffen. Unter<br />
beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r städtebaulichen Belange wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> städtebauliche<br />
Vorhabenflächen im Flächennutzung<strong>sp</strong>lan dargestellt:
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 91<br />
NR. BEZEICHNUNG NR. BEZEICHNUNG<br />
Wohnbauflächen<br />
Gewerbeflächen<br />
1.3 Hauptstraße / Enniger Straße 3.2 Erweiterung Olfetal 2<br />
1.4 Plasskamp Erweiterung 5.5 Zeche Westfalen Südfläche<br />
4.1 Alte Beckumer Straße / Rottmannstraße 5.6 Zeche Westfalen Ostfläche<br />
4.2 Klockenbusch 6.2 Vatheuershof Süd-Ost Köttendorf<br />
6.5 Erweiterung südlich Hövenerort 10.8 südl. Erweiterung GE Nord<br />
7.1 Hammer Straße / Richterbach 10.9 südl. Erweiterung GE Nord<br />
7.2 Thielstücke (Richterbach) 12.4 Dolberg Ost<br />
8.3 Siedlungsrand nördlich Walsted<strong>de</strong>r Straße 12.5 Ostdolberg Ost<br />
9.3 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> Ost<br />
9.4 Siedlungsrand Im Elsken<br />
10.3 Vorhelmer Weg / Menzelstraße<br />
11.3 Ortsmitte Dolberg<br />
11.4 Bummelke<br />
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Abgrenzungen <strong>de</strong>r untersuchten Vorhabenflächen<br />
nicht immer mit <strong>de</strong>n letztendlich im FNP dargestellten Flächen <strong>de</strong>ckungsgleich<br />
sind. Es wur<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>s Planungsamtes die konkreten Darstellungen einzelner Vorhabenflächen<br />
in Anpassung an die örtlichen Erfor<strong>de</strong>rnisse verän<strong>de</strong>rt. So ist zum Bei<strong>sp</strong>iel im Bereich<br />
'9.3 Man<strong>de</strong>lbree<strong>de</strong> Ost' nur <strong>de</strong>r östlichste Teil in <strong>de</strong>n FNP übernommen sowie im Bereich '3.2<br />
Erweiterung Olfetal' die Ausweisung <strong>de</strong>s Gewerbegebietes geringfügig nach Nor<strong>de</strong>n erweitert<br />
und im Ostteil <strong>de</strong>utlich zurückgenommen wor<strong>de</strong>n. Bei allen Flächen sind die Verän<strong>de</strong>rungen<br />
jedoch unerheblich, da sich keine Verschiebungen bzw. Än<strong>de</strong>rungen über <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
untersuchten Raum hinaus ergeben.<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Ortsumgehungen ergibt im Bereich Dolberg einen Vorteil zugunsten <strong>de</strong>s hier<br />
konzipierten Westkorridors und stellt im Bereich Vorhelm eine Kombination aus <strong>de</strong>r südwestlichen<br />
Variante im Südabschnitt und <strong>de</strong>m mittig geführten Korridor im nördlichen Abschnitt als<br />
die verträglichste Variante dar.<br />
Grundlagen für diese im Zuge <strong>de</strong>r Raumanalyse ermittelten konfliktarmen Bereiche bil<strong>de</strong>n die<br />
Analysen und Bewertungen, die mit Beginn <strong>de</strong>r Prüfung für die o.g. Schutzgüter durchgeführt<br />
wur<strong>de</strong>n. Die in diesem Zusammenhang relevanten Faktoren und Sachverhalte wer<strong>de</strong>n nachfolgend<br />
aufgezeigt:<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Vorhabenflächen für die zukünftigen Wohnbau- und Gewerbegebiete ist zunächst<br />
festzustellen, dass sich viele Bereiche relativ gleichmäßig um <strong>de</strong>n Stadtkörper von<br />
Ahlen verteilen. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n hier die Flächen 4.1 und 10.3, die sich innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Siedlungsflächen befin<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Vororten dagegen liegen einige <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Ortslage (1.3, 11.3, 11.4), an<strong>de</strong>re dagegen an <strong>de</strong>ssen Rand (1.4, 12.4 und 12.5).<br />
Fast alle Flächen wer<strong>de</strong>n heute landwirtschaftlich genutzt; während an <strong>de</strong>r Peripherie Ackerflächen<br />
dominieren, sind in <strong>de</strong>n Ortslagen Grünlandflächen häufiger vertreten.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 92<br />
Aus Sicht <strong>de</strong>s Schutzgutes Mensch <strong>sp</strong>ielen diese Bereiche als erlebbare Freiflächen am<br />
Ortsrand eine große Rolle, wobei sie aufgrund einer fehlen<strong>de</strong>n Wegeerschließung für Naherholungszwecke<br />
allenfalls randlich nutzbar sind. Aufgrund ihres Freiraumcharakters und <strong>de</strong>n<br />
damit verbun<strong>de</strong>nen stadtökologischen Funktionen sind sie damit aber auch für das Wohnumfeld<br />
von Be<strong>de</strong>utung.<br />
Die Schutzgüter Tiere und Pflanzen haben auf <strong>de</strong>n Vorhabenflächen meist sehr unterschiedliche<br />
Be<strong>de</strong>utung. Während <strong>de</strong>r Pflanzenbestand aus Allerweltsarten besteht und auch die<br />
diesbezüglichen Biotopfunktionen aus Sicht <strong>de</strong>r Eingriffsregelung als eher gering einzuschätzen<br />
sind, besitzen mehrere <strong>de</strong>r Vorhabenflächen eine tierökologische Be<strong>de</strong>utung als potenzieller<br />
Lebens- und Teillebensraum, auch für einige streng und beson<strong>de</strong>rs geschützte (planungsrelevante)<br />
Arten. So konnten bei<strong>sp</strong>ielsweise im direkten Umfeld <strong>de</strong>r Fläche 8.3 Steinkauzvorkommen<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n, ein beachtenswerter A<strong>sp</strong>ekt im Zuge <strong>de</strong>r weiteren Planungen.<br />
Schutzgebiete in Form von FFH- o<strong>de</strong>r Vogelschutz-Gebieten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten,<br />
geschützten Landschaftsbestandteilen o<strong>de</strong>r § 62-Biotopen sind im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Vorhabenflächen nicht vorhan<strong>de</strong>n und damit auch nicht betroffen.<br />
Das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>m das Rückhaltevermögen von Nie<strong>de</strong>rschlägen, die Filterwirkung<br />
sowie die Funktion als Standort <strong>sp</strong>ezieller Artengemeinschaften untersucht wur<strong>de</strong>, hat im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Vorhabenflächen im Hinblick auf die Gesamtfunktion in <strong>de</strong>r Regel eine mittlere<br />
Be<strong>de</strong>utung. Einige wenige Bo<strong>de</strong>ntypen können allerdings hinsichtlich einzelner Bo<strong>de</strong>nfunktionen<br />
auch einen höheren Wert besitzen, ein A<strong>sp</strong>ekt, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung<br />
zu berücksichtigen ist.<br />
Das Schutzgut Wasser besitzt meist eine sehr geringe Be<strong>de</strong>utung. Grund dafür sind zum einen<br />
<strong>de</strong>r nicht grundwasserführen<strong>de</strong> Untergrund und zum an<strong>de</strong>ren die Lage <strong>de</strong>r Vorhabenflächen<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Auenbereiches von Oberflächengewässern. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n die Flächen im<br />
westlichen Stadtgebietssektor (6.5, 7.2, 8.3 und 9.3) sowie Ostdolberg mit Bereichen meist<br />
mittlerer Be<strong>de</strong>utung.<br />
Für das Schutzgut Klima/Luft sind vor allem solche Flächen von Be<strong>de</strong>utung, die in <strong>de</strong>r<br />
Hauptwindrichtung liegen und ggf. über weitere Freiflächen Kontakt zur Innenstadt besitzen.<br />
Vor diesem Hintergrund haben die im westlichen Teil <strong>de</strong>r Siedlungskörper gelegenen Vorhabenflächen<br />
ein hohe Be<strong>de</strong>utung; weitere an <strong>de</strong>r Peripherie gelegene Bereiche besitzen eine<br />
mittlere und solche mit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>r Vorbelastung, wie das Zechengelän<strong>de</strong>, eine geringe<br />
Be<strong>de</strong>utung.<br />
Auch für das Schutzgut Landschaft bzw. Landschaftsbild, das mit Hilfe <strong>de</strong>r Kriterien Vielfalt,<br />
Eigenart und Naturnähe bewertet wur<strong>de</strong>, lassen sich für die Vorhabenfläche im Westteil <strong>de</strong>s<br />
Stadtgebietes (8.3) aufgrund <strong>de</strong>r Ausstattung und Nutzungsvielfalt hohe Wertigkeiten ableiten,<br />
während die meisten an<strong>de</strong>ren eine mittlere Be<strong>de</strong>utung aus landschaftsästhetischer Sicht<br />
aufweisen. Sehr strukturlose Bereiche (4.1, 5.5, 5,6, 6.5 sowie 11.3/11.4) besitzen lediglich<br />
eine geringe Be<strong>de</strong>utung für das Landschafts- bzw. Ortsbild.<br />
Für die Kulturgüter ist festzustellen, dass in <strong>de</strong>n Randbereichen einzelner Vorhabenflächen<br />
(1.8, 7.1, 10.5 und 11.1) archäologische Fundstellen vorhan<strong>de</strong>n sind, die im weiteren Planung<strong>sp</strong>rozess<br />
ent<strong>sp</strong>rechend Berücksichtigung erfahren müssen. Denkmäler existieren dort<br />
allerdings nicht.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 93<br />
Im zweiten Teil <strong>de</strong>r Umweltprüfung wur<strong>de</strong>n die jeweilig zu erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen ermittelt,<br />
überschlägige Kompensationsberechnungen angestellt sowie Vorschläge geeigneter Maßnahmenbün<strong>de</strong>l<br />
im Sinne von Vermeidung, Verringerung und Ausgleich unterbreitet. Diese<br />
Aussagen basieren auf <strong>de</strong>m Planungsmaßstab und entwickeln keinen konkreten Raumbezug.<br />
Im Hinblick auf die zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen sind folgen<strong>de</strong> Auswirkungen zu<br />
nennen, die im Rahmen <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r Vorhabenflächen und Straßenbauvorhaben<br />
regelmäßig auftreten können:<br />
• Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Wohnumfeldfunktionen durch<br />
bau- und verkehrsbedingte Immissionen (Lärm u. Abgase),<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Wohnumfeldfunktionen durch Hausbrand<br />
und verkehrliche Immissionen,<br />
• Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r landschaftsgebun<strong>de</strong>nen<br />
Erholung durch <strong>de</strong>n Verlust von Freiraum,<br />
• Entzug potenzieller Erholungsflächen und visuell wirksamer<br />
Freifläche,<br />
• Unterbrechung von Wegeverbindungen und von Sichtbeziehungen<br />
in <strong>de</strong>n Freiraum,<br />
• Verlust <strong>de</strong>s heutigen, teils auch wertvolleren Vegetationsbestan<strong>de</strong>s,<br />
• Verlust von Biotopfunktionen durch Versiegelung, Überbauung<br />
und Inan<strong>sp</strong>ruchnahme,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung von Lebensraumbedingungen durch Än<strong>de</strong>rung<br />
von Standortfaktoren,<br />
• Beeinträchtigung von Biotopvernetzungsfunktion / Isolation<br />
von Landschaftsbestandteilen,<br />
• Funktionsverluste und -beeinträchtigungen von Teil- und<br />
Gesamtlebensräumen bestimmter Tiergruppen/-arten<br />
(Brut-, Nahrungs- und Rastbiotope <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Untersuchungsraum<br />
nutzen<strong>de</strong>n Tierarten) durch visuelle Störreize,<br />
Verlärmung, Erschütterung und Licht sowie die Zerschneidung<br />
von Lebensräumen,<br />
• Verlust und Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Abflussregulations-,<br />
Filter- und Biotopbildungsfunktion <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durchVersiegelung<br />
und Inan<strong>sp</strong>ruchnahme,<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n durch Abfälle,<br />
• Erhöhung <strong>de</strong>r Grundwasserverschmutzungsgefährdung,<br />
• Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate,<br />
• Potenzielle Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Gebietswasserhaushaltes,<br />
• Potenzielle Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Einzugsgebietes für Fließgewässer,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r natürlichen Abflussfunktion mit Erhöhung<br />
<strong>de</strong>r Abfluss<strong>sp</strong>itzen,<br />
• Produktion von Abwasser (Oberflächenwasser und<br />
Schmutzwasser),<br />
• Beeinflussung <strong>de</strong>s lokalen Wärmehaushaltes bzw. <strong>de</strong>r<br />
Wärmeregulationsfunktion durch Neuversiegelung und<br />
Überbauung,<br />
• Störung <strong>de</strong>s bo<strong>de</strong>nnahen Windfel<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>r Durchlüftungsfunktion<br />
durch Gebäu<strong>de</strong>,<br />
• Produktion von Luftschadstoffen durch Hausbrand und<br />
Verkehr,<br />
• Verlust siedlungsbezogener Freifläche,<br />
• Ersatz natürlicher Landschaftselemente und -bestandteile<br />
durch künstliche Elemente,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Eigenart eines Ortsbildausschnittes,<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r wertbestimmen<strong>de</strong>n Charakteristika <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s bzw. <strong>de</strong>s Landschaftscharakters,<br />
• Potenzielle Beeinträchtigung von Kulturgütern.<br />
Die in diesem Zusammenhang beson<strong>de</strong>rs relevanten Umweltbeeinträchtigungen sind für alle<br />
Vorhabenflächen in ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Gebietssteckbriefen (Datenbögen), in <strong>de</strong>nen die jeweiligen<br />
Sachdaten nochmals aufgezeigt wer<strong>de</strong>n, zusammengefasst wor<strong>de</strong>n (s. Anhang).
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 94<br />
Zusammenfassung zu <strong>de</strong>n geprüften Suchräumen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />
Der Regionalplan - Teilabschnitt Münsterland - stellt Eignungsbereiche für Win<strong>de</strong>nergie als Ziel<br />
<strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong><strong>sp</strong>lanung dar. Diese Eignungsbereiche geben <strong>de</strong>n Suchraum für<br />
eine kommunale Planung und Konkretisierung verbindlich vor. Durch die Ausweisung von<br />
Konzentrationszonen im Flächennutzung<strong>sp</strong>lan haben die Gemein<strong>de</strong>n die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />
planungsrechtlichen Steuerung von Windkraftanlagen. Innerhalb dieser im gültigen FNP<br />
dargestellten Konzentrationszonen wur<strong>de</strong>n mittlerweile 16 Anlagen im Ahlener Nor<strong>de</strong>n errichtet.<br />
Eine weitere Win<strong>de</strong>nergieanlage befin<strong>de</strong>t sich außerhalb <strong>de</strong>r Konzentrationszonen im<br />
Ahlener Sü<strong>de</strong>n. Insgesamt besteht eine Höhenbegrenzung <strong>de</strong>r Anlagen bis maximal 100 m.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP sind in einer Umweltprüfung zur Ausweisung von<br />
Konzentrationszonen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen die möglichen Auswirkungen auf die vor<strong>de</strong>finierten<br />
Schutzgüter gem. § 1 Abs.6 BauGB zu erfassen und zu bewerten. Insbeson<strong>de</strong>re das<br />
Schutzgut Mensch, das sich aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Teilbereichen Wohnen und Wohnumfeld sowie<br />
Erholung zusammensetzt, aber auch die Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt, Landschaft<br />
bzw. Landschaftsbild sowie die Kulturgüter wur<strong>de</strong>n näher untersucht. Dabei wur<strong>de</strong>n für das<br />
Schutzgut Tiere und hier insbeson<strong>de</strong>re für die Vögel und Fle<strong>de</strong>rmäuse die planungsrelevanten<br />
Arten, die durch WEA <strong>de</strong>utlich beeinträchtigt und gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (eingriffsrelevante Arten),<br />
im Rahmen einer Potentialbetrachtung erfasst.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Konfliktanalyse folgte anschließend eine Vorhabenbeschreibung sowie eine<br />
Darstellung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n <strong>sp</strong>ezifischen Wirkungen. Auf <strong>de</strong>r Basis wur<strong>de</strong>n für die näher<br />
zu analysieren<strong>de</strong>n Schutzgüter die jeweils <strong>sp</strong>ezifischen Auswirkungen abgeleitet und eine<br />
Einschätzung <strong>de</strong>r Erheblichkeit <strong>de</strong>r Auswirkungen vorgenommen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Bewertung ging es um eine vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung von heutigen mit<br />
geplanten WEA auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen. Dabei wur<strong>de</strong>n<br />
die heutigen WEA mit einer Höhe von max. 100 m bzw. 140 m (auf <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>nhorster<br />
Stadtgebiet) und die Suchräume als potenzielle Standorte repowerter WEA mit einer Gesamthöhe<br />
von 150 m miteinan<strong>de</strong>r verglichen.<br />
Im Ergebnis wird die Entwicklung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen im Ahlener Nor<strong>de</strong>n Richtung<br />
Sen<strong>de</strong>nhorst und im Ahlener Südosten Richtung Beckum für verträglich erachtet (Eignungsbereich<br />
WAF 17 und WAF 50 im Regionalplan), jedoch eine Freihaltung <strong>de</strong>s Ahlener Landschaftsraumes<br />
im Westen Richtung Drensteinfurt (Eignungsbereich WAF 16 im Regionalplan)<br />
empfohlen. So ist die Neu- bzw- Zusatzbelastung durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong>de</strong>r Bauernschaft<br />
Brockhausen (WAF 16) am größten, was insbeson<strong>de</strong>re mit einer hohen Betroffenheitszahl<br />
von Wohnstandorten und Kulturgütern sowie einer sehr hohen Anzahl von visuell betroffenen<br />
Wegeabschnitten ausgewiesener Radtouren und Wan<strong>de</strong>rwege verbun<strong>de</strong>n ist. Darüber<br />
hinaus ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass <strong>de</strong>r Landschaftsraum im Stadtgebiet<br />
mit Ausnahme <strong>de</strong>s Ahlener Westens und Nordwestens bereits heute fast vollständig durch die<br />
optische Wirkung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen überprägt wird.
<strong>UMWELTBERICHT</strong><br />
ZUR NEUAUFSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT AHLEN<br />
• Zusätzliche Angaben •<br />
Seite 95<br />
Weniger stark betroffen ist <strong>de</strong>r südliche Bereich (WAF 50). Hier schlägt sich die Vorbelastung<br />
durch die Beckumer Anlagen nie<strong>de</strong>r. Der Anteil <strong>de</strong>r Neubelastung von Wohnstandorten und<br />
Kulturgütern ist gering sowie <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r betroffenen Erholungseinrichtungen als eher<br />
mittelmäßig einzustufen.<br />
Am größten ist die Vorbelastung von Anwohnern im Ahlener Nor<strong>de</strong>n. Ebenso ist aufgrund <strong>de</strong>r<br />
hohen Anlagenzahl und -dichte, trotz relativ guter Landschaftsausstattung, eine hohe Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n erholungsrelevanten Wegenetze gegeben.<br />
Da alle Untersuchungsbereiche innerhalb <strong>de</strong>r Ausstattung und Struktur <strong>de</strong>s Landschaftsraumes<br />
bezogen auf die faunistische Be<strong>de</strong>utung relativ gleich sind, ist eine Differenzierung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Potentialausstattung planungsrelevanter Tierarten nicht festzustellen, jedoch<br />
ist im Untersuchungsbereich West die Vorbelastung am geringsten, so dass hier die höchste<br />
Be<strong>de</strong>utung aus faunistischer Sicht besteht.<br />
Nicht zuletzt erfor<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>s Rotmilans als stark gefähr<strong>de</strong>te Art in Nordrhein-Westfalen<br />
die Freihaltung eines größeren zusammenhängen<strong>de</strong>n Raumes als Jagd- und<br />
potentielles Brutrevier, wozu sich <strong>de</strong>r Ahlener Westen eignet. Der als selten eingestufte<br />
Greifvogel konnte im Rahmen von artenschutzrechtlichen Kartierungen aktuell in Ahlen<br />
beobachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Abschließend lässt sich festhalten, dass aus gutachterlicher Sicht für die Ausweisung von<br />
WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich West nicht,<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich Südost vollständig und<br />
• <strong>de</strong>r Untersuchungsbereich Nord<br />
mit Einschränkungen geeignet erscheinen.<br />
Im Hinblick auf die Gesamtdarstellungen ist abschließend festzuhalten, dass in <strong>de</strong>m Schlussteil<br />
<strong>de</strong>s Umweltberichts die vom Gesetzgeber gefor<strong>de</strong>rten weiterführen<strong>de</strong>n Angaben zur<br />
Methodik, zu <strong>de</strong>n Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Unterlagen (soweit vorhan<strong>de</strong>n)<br />
und zu <strong>de</strong>n geplanten Maßnahmen zum Monitoring im Rahmen <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r<br />
planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen enthalten sind.