STADT BOCHUM - O-sp.de

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01.05.2014 Aufrufe

STADT BOCHUM BEGRÜNDUNG gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan Nr. 405 b für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 405 - Robert Müser - Inhaltsverzeichnis 1. Räumlicher Geltungsbereich 2. Bestandssituation 3. Anlass, Erfordernis und Ziel der Planung 4. Planverfahren 4.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 4.2 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 4.3 Berücksichtigung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung 4.4 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 4.5 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 4.6 Stellungnahmen der Stadtverwaltung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 4.7 Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 5. Abwägungsvorgang und -ergebnis 5.1 Abwägungsvorgang 5.2 Abwägungsergebnis 6. Planinhalt 6.1 Art der baulichen Nutzung 6.1.1 Gewerbegebiet 6.1.2 Industriegebiet 6.2 Kennzeichnungen 6.2.1 Ausgasungen 6.2.2 Altlasten/Grundwasser 6.2.3 Bergbau 6.3 Hinweise 6.3.1 Höhenbegrenzung baulicher Anlagen 6.3.2 Denkmalschutz 6.3.3 Kampfmittelfunde 6.4 Nachrichtliche Übernahmen 6.4.1 Flächen für Versorgungsleitungen und -anlagen 7. Erschließung 8. Ver- und Entsorgung 9. Immissionsschutz 10. Kosten 11. Umweltbericht 11.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte des Bauleitplans 11.2 Übergeordnete Planungen 11.3 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands 11.3.1 Mensch 11.3.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft 11.3.3 Boden und Wasser 11.3.4 Klima und Luft

<strong>STADT</strong> <strong>BOCHUM</strong><br />

BEGRÜNDUNG<br />

gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr. 405 b für einen Teilbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 - Robert Müser -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

2. Bestandssituation<br />

3. Anlass, Erfor<strong>de</strong>rnis und Ziel <strong>de</strong>r Planung<br />

4. Planverfahren<br />

4.1 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

4.2 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 1 BauGB<br />

4.3 Berücksichtigung <strong>de</strong>r Stellungnahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung<br />

4.4 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

4.5 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB<br />

4.6 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Stadtverwaltung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

4.7 Berücksichtigung <strong>de</strong>r Stellungnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Auslegung<br />

5. Abwägungsvorgang und -ergebnis<br />

5.1 Abwägungsvorgang<br />

5.2 Abwägungsergebnis<br />

6. Planinhalt<br />

6.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

6.1.1 Gewerbegebiet<br />

6.1.2 Industriegebiet<br />

6.2 Kennzeichnungen<br />

6.2.1 Ausgasungen<br />

6.2.2 Altlasten/Grundwasser<br />

6.2.3 Bergbau<br />

6.3 Hinweise<br />

6.3.1 Höhenbegrenzung baulicher Anlagen<br />

6.3.2 Denkmalschutz<br />

6.3.3 Kampfmittelfun<strong>de</strong><br />

6.4 Nachrichtliche Übernahmen<br />

6.4.1 Flächen für Versorgungsleitungen und -anlagen<br />

7. Erschließung<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

9. Immissionsschutz<br />

10. Kosten<br />

11. Umweltbericht<br />

11.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele und Inhalte <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

11.2 Übergeordnete Planungen<br />

11.3 Beschreibung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustands<br />

11.3.1 Mensch<br />

11.3.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft<br />

11.3.3 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />

11.3.4 Klima und Luft


11.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

11.3.6 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />

11.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung<br />

<strong>de</strong>r Planung (Nullvariante)<br />

11.5 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Planung (Auswirkung<strong>sp</strong>rognose)<br />

11.5.1 Mensch<br />

11.5.2 Weitere zu prüfen<strong>de</strong> Schutzgüter<br />

11.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

11.7 Darstellung an<strong>de</strong>rweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten<br />

11.8 Zusätzliche Angaben<br />

11.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

12. Gutachten


1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b - Robert Müser - befin<strong>de</strong>t sich im<br />

Osten <strong>de</strong>r Stadt Bochum im Stadtteil Bochum-Werne und bil<strong>de</strong>t einen Teilbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405. Der räumliche Geltungsbereich umfasst mit einer Fläche<br />

von insgesamt ca. 37 ha die im rechtskräftigen Bebauung<strong>sp</strong>lan festgesetzten<br />

Gewerbe- und Industriegebiete nördlich und südlich <strong>de</strong>s Werner Hellweges. Im<br />

Nor<strong>de</strong>n begrenzt die Werner Straße das Plangebiet, im Sü<strong>de</strong>n die Von-Waldthausen-<br />

Straße bzw. die Bahntrasse.<br />

2. Bestandssituation<br />

Das Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 - Robert Müser - umfasst zu einem<br />

überwiegen<strong>de</strong>n Teil die Flächen <strong>de</strong>r stillgelegten Zeche Robert-Müser. Die Flächen<br />

wur<strong>de</strong>n parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes als Sanierungsgebiet<br />

ausgewiesen. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes wur<strong>de</strong> die Sanierung<br />

durchgeführt und Teile <strong>de</strong>r gewerblich-industriellen Bauflächen bereits einer neuen<br />

Nutzung zugeführt. Während die Flächen nördlich <strong>de</strong>s Werner Hellweges einer<br />

kleinteiligen gewerblichen Nutzung mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Handwerksbetriebe einschließlich Kfz- Han<strong>de</strong>l und Werkstatt zugeführt wur<strong>de</strong>n,<br />

dominieren im südlichen Teil <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsbereichs großflächige Nutzungen<br />

(Spedition, Logistik, Natursteinzentrum, Feuerwache). Insbeson<strong>de</strong>re im<br />

südwestlichen Teil <strong>de</strong>s Plangebietes (Arnoldschacht) fin<strong>de</strong>n sich großflächige bisher<br />

noch ungenutzte Flächenpotenziale.<br />

Nördlich (Müserstraße) und südlich (Von-Waldthausen-Straße, Wittekindstraße) <strong>de</strong>r<br />

gewerblichen Bauflächen schließen sich Wohngebiete an, die im Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr.<br />

405 ent<strong>sp</strong>rechend planungsrechtlich gesichert sind.<br />

3. Anlass, Erfor<strong>de</strong>rnis und Ziel <strong>de</strong>r Planung<br />

Der rechtskräftige Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr. 405 - Robert Müser - trifft für <strong>de</strong>n<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b insgesamt die Festsetzung als<br />

Gewerbe- und Industriegebiet gemäß §§ 8 und 9 BauNVO. Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Festsetzungen <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauung<strong>sp</strong>lanes ist die Baunutzungsverordnung<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 15.09.1977.<br />

Anlass <strong>de</strong>r Planung waren verschie<strong>de</strong>ne Bauvoranfragen zur Ansiedlung von<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetrieben unter an<strong>de</strong>rem mit zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten. Vor diesem Hintergrund hat <strong>de</strong>r Rat <strong>de</strong>r Stadt Bochum für <strong>de</strong>n<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr. 405 b am 15.12.2005 eine Verän<strong>de</strong>rungs<strong>sp</strong>erre als Satzung<br />

beschlossen.<br />

Bei <strong>de</strong>m Standort, <strong>de</strong>r an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebun<strong>de</strong>n ist,<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um einen <strong>de</strong>r wenigen Standorte im Stadtgebiet Bochums, <strong>de</strong>r<br />

Flächenpotenziale für die Ansiedlung - auch großflächiger - produzieren<strong>de</strong>r Gewerbeund<br />

Industriebetriebe bietet. Zu<strong>de</strong>m sind erhebliche öffentliche Mittel in die Sanierung<br />

<strong>de</strong>r ehemals bergbaulich genutzten Flächen geflossen. Ziel <strong>de</strong>r Stadt Bochum ist es<br />

daher, die Flächen für produzieren<strong>de</strong> Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für<br />

gewerbliche Dienstleistungen zu sichern.<br />

Darüber hinaus befin<strong>de</strong>t sich das Plangebiet außerhalb <strong>de</strong>r gewachsenen<br />

Zentrenstruktur Bochums, so dass bei <strong>de</strong>r Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen<br />

mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten negative Auswirkungen auf<br />

die Zentrenstruktur zu erwarten sind.


Die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes war erfor<strong>de</strong>rlich, um die Zulässigkeit von<br />

Einzel-han<strong>de</strong>lsnutzungen und sonstigen nicht <strong>de</strong>m produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe<br />

zuzuordnen<strong>de</strong>n Nutzungen im Plangebiet planungsrechtlich zu steuern und so<br />

städtebaulichen Fehlent-wicklungen vorzubeugen. Der Bestandsschutz <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen gewerblichen Nutzungen ist dabei zu berücksichtigen.<br />

4. Planverfahren<br />

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b wur<strong>de</strong><br />

durch <strong>de</strong>n Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 25.01.2005 gefasst.<br />

Die frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form<br />

einer Bürgerversammlung am 14.05.2007 in <strong>de</strong>r Bezirksverwaltungsstelle<br />

Langendreer statt.<br />

Den Behör<strong>de</strong>n und Trägern öffentlicher Belange wur<strong>de</strong> gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit<br />

Schreiben vom 22.05.2007 für die Dauer eines Monats Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben.<br />

Um <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Baugesetzbuches zur Umweltprüfung zu genügen,<br />

wur<strong>de</strong> am 03.05.2006 ein Scoping-Termin für das vorliegen<strong>de</strong><br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanverfahren durchgeführt, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n betroffenen Behör<strong>de</strong>n<br />

Gelegenheit gegeben wur<strong>de</strong>, Hinweise zum Umfang <strong>de</strong>r Umweltprüfung zu geben.<br />

Bei <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes hat sich im Vergleich zum<br />

Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2005 im Rahmen <strong>de</strong>s Auslegungsbeschlusses eine<br />

Än<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>r nord-östlichen Plangebietsgrenze durch Anpassung an die<br />

Örtlichkeit ergeben.<br />

Am 04.09.2007 beschloss <strong>de</strong>r Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes und die öffentliche Auslegung <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanentwurfes. Die öffentliche Bekanntmachung <strong>de</strong>s<br />

Auslegungsbeschlusses zum Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr. 405 b und <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Auslegung <strong>de</strong>s Planentwurfes erfolgte am 11.09.2007. Dement<strong>sp</strong>rechend lag <strong>de</strong>r<br />

Entwurf in <strong>de</strong>r Zeit vom 20.09.2007 bis 22.10.2007 öffentlich aus.<br />

Mit Schreiben vom 18.09.2007 wur<strong>de</strong>n die Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf<br />

und <strong>de</strong>r Begründung aufgefor<strong>de</strong>rt.<br />

4.1 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Von <strong>de</strong>n Bürgern wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.<br />

4.2 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />

1 BauGB<br />

Den Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange wur<strong>de</strong> gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit<br />

Schreiben vom 22.05.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme zu <strong>de</strong>m Vorentwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes gegeben.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung wur<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re auf folgen<strong>de</strong> Punkte<br />

hingewiesen:<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>s Plangebietes sei mit großer Wahrscheinlichkeit mit<br />

Methangasaustritten zu rechnen, sodass eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Kennzeichnung im


Bebauung<strong>sp</strong>lan vorgenommen wer<strong>de</strong>n solle. Zu<strong>de</strong>m sind in Teilbereichen <strong>de</strong>s<br />

Plangebietes Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen unterschiedlicher Qualität und Intensität<br />

festzustellen. Auch hier soll im Bebauung<strong>sp</strong>lan eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Kennzeichnung<br />

<strong>de</strong>r betroffenen Bereiche vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Leitungen zur Versorgung <strong>de</strong>s Plangebietes mit<br />

Strom, Höchst<strong>sp</strong>annungsleitungen (Strom) sowie die Ferngasleitungen sollen im<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan nachrichtlich dargestellt wer<strong>de</strong>n. Innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes befin<strong>de</strong>t<br />

sich das Bau<strong>de</strong>nkmal „Strebengerüst <strong>de</strong>r Zeche Robert-Müser”, das in <strong>de</strong>r<br />

Planzeichnung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Scoping-Termins am 03.05.2006 wur<strong>de</strong>n über die zum damaligen<br />

Zeitpunkt in Arbeit befindlichen Gutachten (Orientieren<strong>de</strong> Gefährdungsabschätzung)<br />

hinaus keine weiteren Anregungen zum Umfang <strong>de</strong>r Umweltprüfung gegeben.<br />

4.3 Berücksichtigung <strong>de</strong>r Stellungnahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung<br />

Der Bebauung<strong>sp</strong>lan wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit und<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange überarbeitet.<br />

In <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan wur<strong>de</strong> eine Kennzeichnung <strong>de</strong>s Plangebietes im Hinblick auf<br />

mögliche Austritte von Grubengasen sowie auf die in verschie<strong>de</strong>nen Teilbereichen<br />

<strong>de</strong>s Plangebietes vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen aufgenommen. Im<br />

Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich das eingetragene Bau<strong>de</strong>nkmal „Strebengerüst <strong>de</strong>r Zeche<br />

Robert - Müser“, das in <strong>de</strong>r Planzeichnung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes ent<strong>sp</strong>rechend<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n die im Plangebiet verlaufen<strong>de</strong>n Leitungen zur Versorgung<br />

<strong>de</strong>s Gebietes mit Strom sowie die im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Ferngasleitungen<br />

nachrichtlich in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan aufgenommen.<br />

4.4 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Stellungnahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeit wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r öffentlichen Auslegung nicht<br />

vorgebracht.<br />

4.5 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />

2 BauGB<br />

Den Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange wur<strong>de</strong> gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit<br />

Schreiben vom 18.09.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme zu <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes gegeben.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf hat<br />

grundsätzlich keine Be<strong>de</strong>nken. Sollten Bauliche Anlagen - einschließlich<br />

untergeordneter Gebäu<strong>de</strong>teile - eine Höhe von 20 m überschreiten, sind in je<strong>de</strong>m<br />

Einzelfall die Planunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung <strong>de</strong>r<br />

Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf zur Prüfung zuzuleiten.<br />

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW,<br />

Goebenstraße 8, 44135 Dortmund bittet um Ergänzung <strong>de</strong>r Begründung hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s im Planbereich umgegangenen Bergbaus.<br />

Die Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum bittet die Straße<br />

„Brandwacht“ als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke auszuweisen. Ferner bittet die Stadtwerke Bochum GmbH die Flächen


diverser Transformatorenstationen als Versorgungsfläche Strom auszuweisen.<br />

Daneben bittet die Stadtwerke Bochum GmbH die Flächen sowohl von Kabeltrassen<br />

als auch von Flächen einer Gas- und Wasserleitung als Flächen mit einem Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>de</strong>r Stadtwerke auszuweisen.<br />

Der Ruhrverband, Kronprinzenstraße 37, 45128 Essen teilt mit, dass bei Ansiedlung<br />

abwasserintensiver Gewerbebetriebe ein innerstädtischer Ausgleich innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Kläranlageneinzugsgebietes erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

4.6 Stellungnahmen <strong>de</strong>r Stadtverwaltung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Die Stadtverwaltung hält Ergänzungen/Än<strong>de</strong>rungen zu folgen<strong>de</strong>n Punkten für<br />

erfor<strong>de</strong>rlich:<br />

• Wegen <strong>de</strong>r in diesem Bereich im Grundwasser festgestellten Belastung durch<br />

BTEX und PAK ist eine Grundwassernutzung im Plangebiet auszuschließen.<br />

• Es sollten Ausführungen/Hinweise zu Kampfmittelfun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.7 Berücksichtigung <strong>de</strong>r Stellungnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r öffentlichen Auslegung<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Straße 46,<br />

40470 Düsseldorf wird folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

Es wird ein Hinweis in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan (Planausfertigung und Begründung, Punkt<br />

6.3.1) aufgenommen.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>r Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie<br />

in NRW, Goebenstraße 8, 44135 Dortmund wird folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

Die Begründung wird unter Punkt 6.2.3 Bergbau hinsichtlich <strong>de</strong>s im Planbereich<br />

umgegangenen Bergbaus ergänzt. Ferner wird aufgrund <strong>de</strong>r bergbaulichen<br />

Einwirkungen gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB eine Kennzeichnung in <strong>de</strong>n<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan aufgenommen.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Ruhrverband, Kronprinzenstraße 37, 45128 Essen wird in <strong>de</strong>r<br />

Begründung unter Punkt 8 Ver- und Entsorgung berücksichtigt.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>r Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum wird<br />

folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

Die gewünschten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und die Standorte <strong>de</strong>r<br />

Transformatorenstationen wer<strong>de</strong>n nachrichtlich in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan<br />

aufgenommen.<br />

Die Stellungnahmen <strong>de</strong>r Stadtverwaltung wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>rmaßen berücksichtigt:<br />

• Die Ausführungen zur Grundwasserbelastung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan<br />

und in die Begründung, Punkt 6.2.2 aufgenommen.<br />

• Die Ausführungen zu Kampfmittelfun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan und<br />

in die Begründung, Punkt 6.3.3 eingearbeitet.<br />

5. Abwägungsvorgang und –ergebnis<br />

5.1 Abwägungsvorgang


Die Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b ent<strong>sp</strong>ringen einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

Diskussion <strong>de</strong>r betroffenen Belange.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligungsverfahren wur<strong>de</strong>n keine Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Planung erfor<strong>de</strong>rlich, die die Grundzüge <strong>de</strong>r Planung berühren.<br />

5.2 Abwägungsergebnis<br />

Bei <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange<br />

gegeneinan<strong>de</strong>r und untereinan<strong>de</strong>r gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 6 BauGB).<br />

Maßstab dieser Abwägung ist dabei stets das gesetzlich <strong>de</strong>finierte Ziel <strong>de</strong>r<br />

Bauleitplanung, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinheit ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> sozialgerechte Bo<strong>de</strong>nnutzung zu gewährleisten und<br />

dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (§ 1 Abs. 5 BauGB). Um dieses<br />

abstrakte Planungsziel im jeweiligen Einzelfall umzusetzen, muss ein sachgerechter<br />

Ausgleich zwischen <strong>de</strong>n konkret betroffenen Belangen erfolgen. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall<br />

wer<strong>de</strong>n im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> öffentliche und private Belange von <strong>de</strong>r Planung<br />

berührt:<br />

- Die betrieblichen Belange <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Gewerbebetriebe im Plangebiet<br />

- Die Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Grundstücke für die Eigentümer<br />

- Die Entwicklung <strong>de</strong>s zentralen Versorgungsbereichs in Bochum-Werne<br />

Soweit möglich wird in <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Belange versucht, einen<br />

Ausgleich zwischen diesen herbeizuführen. Weil dies aber wegen <strong>de</strong>r teilweise<br />

gegenläufigen Interessenlage nicht immer möglich ist, müssen zwangsläufig einige<br />

Belange gegenüber an<strong>de</strong>ren Belangen in <strong>de</strong>r Abwägung zurückgestellt wer<strong>de</strong>n. Dies<br />

geschieht aus nachfolgend ausgeführten Grün<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemein<strong>de</strong>n Bauleitpläne aufzustellen, sobald<br />

(Zeitpunkt) und soweit (sachlicher und räumlicher Umfang) es für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Ziel <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b ist die Sicherung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Gewerbeund<br />

Industrieflächen für produzieren<strong>de</strong> Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für<br />

gewerbliche Dienstleistungen. Im Bebauung<strong>sp</strong>lanbereich wer<strong>de</strong>n<br />

Nutzungseinschränkungen vorgenommen, die eine Entwicklung in Richtung<br />

Einzelhan<strong>de</strong>l, Freizeitgestaltung und Vergnügen durch einschlägige Vorhaben<br />

verhin<strong>de</strong>rn. Daher sind in diesem Bereich Einzelhan<strong>de</strong>l, Betriebe <strong>de</strong>s<br />

Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen und Betriebe,<br />

die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen und Darbietungen dienen,<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie<br />

Vergnügungsstätten, Anlagen für <strong>sp</strong>ortliche Zwecke sowie Versammlungsstätten i. S.<br />

d. § 2 Versammlungsstättenverordnung unzulässig.<br />

Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit <strong>de</strong>n Sortimenten Kfz, Kfz-<br />

Teile und Kfz-Zubehör. Darüber hinaus können Verkaufsstellen von<br />

Handwerksbetrieben und an<strong>de</strong>ren im Plangebiet produzieren<strong>de</strong>n Gewerbebetrieben,<br />

die sich ganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>n Endverbraucher richten, ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n (§ 1 Abs. 9 BauNVO 1990).<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r verkehrsgünstigen Lage besitzt das Plangebiet neben seiner Eignung<br />

als Standort für produzieren<strong>de</strong> Gewerbe- und Industriebetriebe auch eine große<br />

Attraktivität für sonstige gewerbliche Nutzungen, was in <strong>de</strong>n letzten Jahren durch


verschie<strong>de</strong>ne Bauvoranfragen insbeson<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls<br />

dokumentiert wur<strong>de</strong>. Die Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>ls- und<br />

Dienstleistungsbetrieben, die sich an <strong>de</strong>n Endverbraucher wen<strong>de</strong>n, an diesem<br />

Standort in einem größeren Umfang wür<strong>de</strong> jedoch <strong>de</strong>r planerischen Konzeption <strong>de</strong>r<br />

Stadt Bochum für das Plangebiet wi<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>rechen. Im Sinne einer geordneten<br />

städtebaulichen Entwicklung wird es daher erfor<strong>de</strong>rlich, diese Nutzungen im<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lan auszuschließen bzw. einzuschränken. Die damit verbun<strong>de</strong>ne<br />

Einschränkung <strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Grundstücke beschnei<strong>de</strong>t die<br />

Baufreiheit <strong>de</strong>r Eigentümer. Diese Einschränkung ist jedoch verhältnismäßig und aus<br />

folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n gerechtfertigt:<br />

In <strong>de</strong>m stark verdichteten Stadtraum Bochums gestaltet sich die Ausweisung großer,<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>r Gewerbe-/Industriegebiete als zunehmend schwieriger.<br />

Gleichwohl ist auch in Zukunft mit einem Bedarf an geeigneten Gewerbestandorten<br />

zu rechnen. Eine beson<strong>de</strong>re praktische Be<strong>de</strong>utung kommt <strong>de</strong>n Gewerbe- und<br />

Industriegebieten für diejenigen Betriebe zu, die sich mit <strong>de</strong>r Produktion o<strong>de</strong>r<br />

Verarbeitung von Gütern bzw. mit damit verbun<strong>de</strong>nen Dienstleistungen beschäftigen.<br />

Industrie, produzieren<strong>de</strong>s Gewerbe, Handwerk und unternehmensbezogene<br />

Dienstleistungen sind auf flexibel parzellierbare Baugrundstücke bzw.<br />

Flächenangebote im baulichen Bestand mit relativ niedrigen Bo<strong>de</strong>npreisen und einer<br />

guten Verkehrsanbindung angewiesen. Solche Standortbedingungen wer<strong>de</strong>n diesen<br />

Betrieben in <strong>de</strong>r Regel aber nur innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten<br />

geboten.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>n vorgenannten Wirtschaftszweigen eine<br />

Schlüssel-position bei <strong>de</strong>r Bereitstellung eines ausreichen<strong>de</strong>n Arbeit<strong>sp</strong>latzangebotes<br />

zukommt, ist es daher städtebaulich geboten, ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong><br />

Flächensicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und<br />

ausgewogenen Siedlungsstruktur zu ergreifen. Neben <strong>de</strong>m unmittelbaren Verlust <strong>de</strong>r<br />

Flächen für das produzieren<strong>de</strong> Gewerbe, Handwerk sowie Büro- und<br />

Verwaltungseinrichtungen wer<strong>de</strong>n durch die Ansiedlung an<strong>de</strong>rer Nutzungen wie<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe o<strong>de</strong>r Vergnügungsstätten die Erwartungen <strong>de</strong>r<br />

Grundstückseigentümer bezüglich <strong>de</strong>r erzielbaren Kaufpreise in die Höhe getrieben.<br />

Hierdurch wer<strong>de</strong>n die Baugrundstücke für Nutzungen mit einer geringeren<br />

Flächenrentabilität unerschwinglich. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re auch für die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Produktion, Aufbewahrung und Distribution von Gütern<br />

stehen<strong>de</strong>n Lagerhallen und Lagerplätze. Diese Nutzungen sind ebenfalls für das<br />

produzieren<strong>de</strong> Gewerbe von Be<strong>de</strong>utung und bleiben daher in <strong>de</strong>n Gewerbegebieten<br />

auch als eigenständige Nutzungen zulässig.<br />

Die Nutzungseinschränkung erfolgt aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n:<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s überaus hohen Besiedlungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Stadtgebietes von Bochum<br />

stellt sich die Ausweisung neuer Gewerbeflächen als kaum noch praktikabel dar. Für<br />

die Ausweisung neuer Gewerbeflächen müssten die wenigen noch vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Freiflächen in Bochum in An<strong>sp</strong>ruch genommen wer<strong>de</strong>n, die dann für <strong>de</strong>n Naturschutz<br />

und die Naherholung verloren gingen. Die Wie<strong>de</strong>rnutzung von Gewerbebrachen<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n vergangenen Jahrzehnten von <strong>de</strong>r Stadt Bochum konsequent<br />

betrieben; nunmehr sind die hieraus gewonnen Flächenreserven weitgehend<br />

aufgebraucht.<br />

Vorrangiges Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung muss es daher sein, die bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Gewerbeflächen planungsrechtlich zu sichern und dafür zu sorgen,<br />

dass die bestehen<strong>de</strong>n, meist kleingewerblich o<strong>de</strong>r mittelständisch geprägten<br />

Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe vor höher rentierlichen<br />

Nutzungen geschützt und somit Arbeit<strong>sp</strong>lätze in Bochum erhalten bleiben.


Es hat sich in <strong>de</strong>r Vergangenheit gezeigt, dass bereits die Ansiedlung eines<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebes o<strong>de</strong>r einer Vergnügungsstätte einen Umnutzungsdruck auf<br />

das gesamte Gewerbegebiet ausübt. Denn die mit <strong>de</strong>n genannten Nutzungen<br />

verbun<strong>de</strong>nen höheren Bo<strong>de</strong>nwerte und das Kun<strong>de</strong>naufkommen machen die<br />

Ansiedlung weiterer Betriebe für die Grundstückseigentümer beson<strong>de</strong>rs attraktiv.<br />

Die Stadt Bochum macht daher von <strong>de</strong>r in § 1 Abs. 4 S. 2 BauNVO nie<strong>de</strong>rgelegten<br />

Möglichkeit Gebrauch, die Gewerbegebiete innerhalb ihres Stadtgebietes hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Nutzung im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r zu glie<strong>de</strong>rn.<br />

Während einige Gewerbestandorte, wie bei<strong>sp</strong>ielsweise das Gewerbegebiet Hannibal,<br />

sich bereits hin zu einem reinen Einzelhan<strong>de</strong>lsstandort entwickelt haben und an<strong>de</strong>re<br />

Gebiete zunehmend mit Einzelhan<strong>de</strong>ls- und Freizeitbetrieben durchdrungen wer<strong>de</strong>n,<br />

sollen an<strong>de</strong>re, bislang hauptsächlich von Produktions- und Handwerksbetrieben,<br />

Lagerflächen und Großhan<strong>de</strong>l sowie kleineren Dienstleistungsbetrieben geprägte<br />

Gewerbegebiete weiterhin diesen Nutzungen vorbehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch die Tatsache, dass in Bochum einige Gewerbeflächen brach liegen, <strong>sp</strong>richt<br />

nicht gegen eine Flächensicherung für die oben genannten Betriebstypen. Denn ein<br />

gewisser Leerstand ist für einen funktionieren<strong>de</strong>n Gewerbeflächenmarkt erfor<strong>de</strong>rlich<br />

und sichert zu<strong>de</strong>m eine rasche Flächenverfügbarkeit bei beabsichtigten Investitionen.<br />

Zu berücksichtigen ist <strong>de</strong>s Weiteren, dass <strong>sp</strong>eziell im Einzelhan<strong>de</strong>l ein erheblicher<br />

Verdrängungswettbewerb festzustellen ist, <strong>de</strong>r daraus resultiert, dass<br />

flächenintensive Betriebsformen außerhalb <strong>de</strong>r zentralen Versorgungsbereiche<br />

Kaufkraft von <strong>de</strong>n gewachsenen Versorgungszentren abziehen, mit <strong>de</strong>r Folge, dass<br />

dort neue Leerstän<strong>de</strong> entstehen. Der aktuell von <strong>de</strong>r Stadt Bochum aufgestellte<br />

“Masterplan Einzelhan<strong>de</strong>l” zeigt diese Entwicklungen für Bochum in aller Deutlichkeit<br />

auf.<br />

Es ist daher zu erwarten, dass Gewinne <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer im Plangebiet,<br />

die aus <strong>de</strong>r Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>lsbetrieben o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren hochrentierlichen<br />

Nutzungen resultieren, durch Verluste an<strong>de</strong>rer Grundstückseigentümer aufgrund<br />

absinken<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nrenditen und Leerstän<strong>de</strong> erkauft wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist daher Aufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die auch die Belange <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaft i.S.d. § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB berücksichtigt, dafür zu sorgen, dass sich die<br />

räumliche Verteilung <strong>de</strong>r Gewerbebetriebe im Stadtgebiet nicht allein nach <strong>de</strong>n<br />

Gesetzen <strong>de</strong>s freien Marktes richtet, son<strong>de</strong>rn innerhalb <strong>de</strong>s Stadtgebietes räumlich<br />

gesteuert wird. Dies ist Ausdruck <strong>de</strong>r in Art. 14 Abs. 2 GG nie<strong>de</strong>rgelegten<br />

Sozialbindung <strong>de</strong>s Eigentums.<br />

Die konsequente Umsetzung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r Stadtentwicklung sowie die vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Gewerbeflächenknappheit machen daher eine Einschränkung <strong>de</strong>r Nutzungen im<br />

Plangebiet erfor<strong>de</strong>rlich. Die grundsätzlich eröffnete Möglichkeit,<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe, Vergnügungsstätten und an<strong>de</strong>re, nicht produktionsorientierte<br />

Nutzungen in Gewerbegebieten anzusie<strong>de</strong>ln, ist nicht zielkonform mit <strong>de</strong>r<br />

planerischen Konzeption <strong>de</strong>r Stadt Bochum.<br />

Ein Konflikt mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Betriebsbestand innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes wird<br />

dadurch nicht ausgelöst.<br />

6. Planinhalt<br />

6.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung


Die im Folgen<strong>de</strong>n genannten Festsetzungen beziehen sich ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>s<br />

Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b auf sämtliche im Bebauung<strong>sp</strong>lan<br />

Nr. 405 bisher festgesetzten Gewerbe- und Industriegebiete.<br />

Für die Festsetzungen zur Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (§§ 1 - 15 BauNVO) <strong>de</strong>r<br />

Gewerbe- und Industriegebiete gilt die Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r<br />

Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 3 <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />

Erleichterung von Investitionen und <strong>de</strong>r Ausweisung und Bereitstellung von<br />

Wohnbauland vom 22.04.1993.<br />

Für die sonstigen Festsetzungen gilt weiterhin die Baunutzungsverordnung in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 15.09.1977.<br />

6.1.1 Gewerbegebiet<br />

Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO dienen vorwiegend <strong>de</strong>r Unterbringung von<br />

nicht erheblich belästigen<strong>de</strong>n Gewerbebetrieben.<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbegebieten können die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3<br />

BauNVO sonst allgemein zulässigen Tankstellen ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n (§ 1 Abs. 5 BauNVO 1990).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4<br />

BauNVO sonst allgemein zulässigen Anlagen für <strong>sp</strong>ortliche Zwecke<br />

unzulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO 1990).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbegebieten sind die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 - 3<br />

BauNVO sonst ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche,<br />

kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie<br />

Vergnügungsstätten unzulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO 1990).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbegebieten sind folgen<strong>de</strong> Nutzungen unzulässig<br />

(§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO 1990):<br />

• Einzelhan<strong>de</strong>l<br />

• Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes<br />

• Schank- und Speisewirtschaften<br />

• Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen<br />

Dienstleistungen und Darbietungen dienen<br />

• Versammlungsstätten i. S. d. § 2 Versammlungsstättenverordnung<br />

(VStättVO) NRW vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454), geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Artikel 60 <strong>de</strong>s Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV.<br />

NRW. S.351) und VO vom 14.11.2006 (GV. NRW. S. 567).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbegebieten können Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit<br />

<strong>de</strong>n Sortimenten Kfz, Kfz-Teile und Kfz-Zubehör ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus können Verkaufsstellen von<br />

Handwerksbetrieben und an<strong>de</strong>ren im Plangebiet produzieren<strong>de</strong>n<br />

Gewerbebetrieben, die sich ganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>n Endverbraucher<br />

richten, ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n (§ 1 Abs. 9 BauNVO 1990).<br />

Zur planungsrechtlichen Sicherung <strong>de</strong>r im Bebauung<strong>sp</strong>lan festgesetzten Bauflächen<br />

für produzieren<strong>de</strong> Betriebe, Handwerk, Büro- und Verwaltungseinrichtungen,<br />

Lagerflächen, Speditionen und Großhan<strong>de</strong>l wer<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>re, nach § 8 BauNVO in<br />

Gewerbegebieten allgemein o<strong>de</strong>r ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in ihrer<br />

Zulässigkeit beschränkt o<strong>de</strong>r ausgeschlossen.<br />

Aus diesem Grun<strong>de</strong> können Tankstellen innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes nur<br />

ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n und sind Anlagen für <strong>sp</strong>ortliche Zwecke<br />

unzulässig. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und


gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten, Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe (außer Kfz-<br />

Han<strong>de</strong>l), Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften,<br />

Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen und<br />

Darbietungen dienen sowie Versammlungsstätten im Plangebiet ausgeschlossen.<br />

Für sämtliche dieser Nutzungen sind im Stadtgebiet von Bochum geeignete<br />

Standorte vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Um produzieren<strong>de</strong>n Betrieben im Plangebiet die Möglichkeit zu eröffnen, ihre<br />

Produkte direkt am Ort <strong>de</strong>r Leistung zu verkaufen, können Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen<br />

ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n, die in unmittelbarem räumlichen und<br />

betrieblichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r handwerklichen o<strong>de</strong>r produzieren<strong>de</strong>n<br />

gewerblichen Nutzung stehen. Durch die Bedingung, dass die Einzelhan<strong>de</strong>lstätigkeit<br />

in unmittelbarem betrieblichen und räumlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Hauptbetrieb<br />

stehen muss und durch die Begrenzung <strong>de</strong>r Zulässigkeit auf die Ausnahme ist<br />

sichergestellt, dass die Einzelhan<strong>de</strong>lstätigkeit keinen so großen Umfang im<br />

Plangebiet annimmt, dass Ziele <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes bereits<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit <strong>de</strong>n Sortimenten Kfz, Kfz-Teile und Kfz-Zubehör<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, wird festgesetzt, dass Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit <strong>de</strong>n o.g.<br />

Sortimenten ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n können. Zu<strong>de</strong>m können sie<br />

aufgrund ihrer Immissionscharakteristik, z.B. bei häufig vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>m<br />

Werkstattbetrieb, auch auf die Lage in einem Gewerbe- o<strong>de</strong>r Industriegebiet<br />

angewiesen sein, so dass die ausnahmsweise Zulässigkeit nicht nur auf <strong>de</strong>n Teil<br />

beschränkt wer<strong>de</strong>n soll, in<strong>de</strong>m bereits ein Betrieb vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

6.1.2 Industriegebiet<br />

Industriegebiete gemäß § 9 BauNVO dienen ausschließlich <strong>de</strong>r Unterbringung<br />

von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in an<strong>de</strong>ren<br />

Baugebieten unzulässig sind.<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Industriegebieten können die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauNVO sonst allgemein zulässigen Tankstellen ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n (§ 1 Abs. 5 BauNVO 1990).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Industriegebieten sind die gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2<br />

BauNVO sonst ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche,<br />

kulturelle, soziale, gesundheitliche und <strong>sp</strong>ortliche Zwecke unzulässig (§<br />

1 Abs. 6 BauNVO 1990).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Industriegebieten sind folgen<strong>de</strong> Nutzungen unzulässig<br />

(§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO 1990):<br />

• Einzelhan<strong>de</strong>l<br />

• Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes<br />

• Schank- und Speisewirtschaften<br />

• Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen<br />

Dienstleistungen und Darbietungen dienen<br />

• Versammlungsstätten i. S. d. § 2 Versammlungsstättenverordnung<br />

(VStättVO) NRW vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454), geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Artikel 60 <strong>de</strong>s Fünften Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV.<br />

NRW. S.351) und VO vom 14.11.2006 (GV. NRW. S. 567).<br />

- In <strong>de</strong>n festgesetzten Industriegebieten können Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit<br />

<strong>de</strong>n Sortimenten Kfz, Kfz-Teile und -Zubehör ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus können Verkaufsstellen von<br />

Handwerksbetrieben und an<strong>de</strong>ren im Plangebiet produzieren<strong>de</strong>n<br />

Gewerbe- und Industriebetrieben, die sich ganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>n


Endverbraucher richten, ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n (§ 1 Abs. 9<br />

BauNVO 1990).<br />

Zur planungsrechtlichen Sicherung <strong>de</strong>r im Bebauung<strong>sp</strong>lan festgesetzten Bauflächen<br />

für produzieren<strong>de</strong> Betriebe, Handwerk, Büro- und Verwaltungseinrichtungen,<br />

Lagerflächen, Speditionen und Großhan<strong>de</strong>l wer<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>re, nach § 9 BauNVO in<br />

Industriegebieten allgemein o<strong>de</strong>r ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in ihrer<br />

Zulässigkeit beschränkt o<strong>de</strong>r ausgeschlossen.<br />

Daher können Tankstellen innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes nur ausnahmsweise<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>n Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,<br />

gesundheitliche und <strong>sp</strong>ortliche Zwecke, Vergnügungsstätten, Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />

(außer Kfz-Han<strong>de</strong>l) Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes, Schank- und<br />

Speisewirtschaften, Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen<br />

Dienstleistungen und Darbietungen dienen sowie Versammlungsstätten im<br />

Plangebiet ausgeschlossen.<br />

Für sämtliche dieser Nutzungen sind im Stadtgebiet von Bochum geeignete<br />

Standorte vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Um produzieren<strong>de</strong>n Betrieben im Plangebiet die Möglichkeit zu eröffnen, ihre<br />

Produkte direkt am Ort <strong>de</strong>r Leistung zu verkaufen, können Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen<br />

ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n, die in unmittelbarem räumlichen und<br />

betrieblichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r handwerklichen o<strong>de</strong>r produzieren<strong>de</strong>n<br />

gewerblichen Nutzung stehen.<br />

Durch die Bedingung, dass die Einzelhan<strong>de</strong>lstätigkeit in unmittelbarem betrieblichen<br />

und räumlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Hauptbetrieb stehen muss und durch die<br />

Begrenzung <strong>de</strong>r Zulässigkeit auf die Ausnahme ist sichergestellt, dass die<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lstätigkeit keinen so großen Umfang im Plangebiet annimmt, dass Ziele<br />

<strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Tatsache, dass innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes bereits<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit <strong>de</strong>n Sortimenten Kfz, Kfz-Teile und Kfz-Zubehör<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, wird festgesetzt, dass Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe mit <strong>de</strong>n o.g.<br />

Sortimenten ausnahmsweise zugelassen wer<strong>de</strong>n können. Zu<strong>de</strong>m können sie<br />

aufgrund ihrer Immissionscharakteristik, z.B. bei häufig vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>m<br />

Werkstattbetrieb, auch auf die Lage in einem Gewerbe- o<strong>de</strong>r Industriegebiet<br />

angewiesen sein, so dass die ausnahmsweise Zulässigkeit nicht nur auf <strong>de</strong>n Teil<br />

beschränkt wer<strong>de</strong>n soll, in<strong>de</strong>m bereits ein Betrieb vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

6.2 Kennzeichnungen<br />

Der Bereich <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b umfasst nahezu das gesamte<br />

Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ehemaligen Zeche und Kokerei Robert Müser. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Anfang <strong>de</strong>r achtziger Jahre <strong>de</strong>s letzten Jahrhun<strong>de</strong>rts geplanten und in Teilbereichen<br />

bereits durchgeführten Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung wur<strong>de</strong> das Gelän<strong>de</strong> jeweils<br />

projektbezogen in verschie<strong>de</strong>nen Schritten altlastentechnisch untersucht.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Untersuchungsergebnisse wur<strong>de</strong>n im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r neuen Nutzung einzelne Bereiche gesichert und/o<strong>de</strong>r bereits<br />

saniert. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />

Altlastensituation im Bebauung<strong>sp</strong>lanbereich erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Folgen<strong>de</strong> Hinweise und Kennzeichnungen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan<br />

aufgenommen:


6.2.1 Ausgasungen<br />

Der Bereich <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b - Robert Müser - liegt in <strong>de</strong>r Zone 3<br />

<strong>de</strong>r Karte <strong>de</strong>r potenziellen Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum<br />

(Hollmann, November 2000). Gemäß <strong>de</strong>m Gutachten “Potenzielle<br />

Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum” sind<br />

im gesamten Bereich kritische, aus <strong>de</strong>m Steinkohlengebirge stammen<strong>de</strong><br />

Methanzuströmungen wahrscheinlich. Aufgrund <strong>de</strong>r meist diffus auftreten<strong>de</strong>n<br />

und somit mit Untersuchungen oft nicht erfassbaren Gaszuströmungen wer<strong>de</strong>n<br />

bei Neubauvorhaben und bei Tiefbaumaßnahmen Vorsorgemaßnahmen, die<br />

durch einen Sachverständigen zu konzipieren sind, dringend empfohlen. Da es<br />

zur bautechnischen Beherrschung von Methanaustritten bislang keine<br />

technischen Normen o<strong>de</strong>r einheitliche Ausführungsrichtlinien gibt, bieten das<br />

für die Ausführung von Gasflächendrainagen entwickelte “Handbuch<br />

Methangas” <strong>de</strong>r Stadt Dortmund und das “Handbuch zur bautechnischen<br />

Beherrschung von Methanaustritten mittels Geotextilien” <strong>de</strong>r “TFH Georg<br />

Agricola” in Bochum technische Lösungen an.<br />

Die Vorsorgemaßnahmen sind mit <strong>de</strong>r Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung<br />

für Bergbau und Energie, Goebenstraße 25 in 44 135 Dortmund, Telefon:<br />

0231/54 10-0 abzustimmen. Des Weiteren muss bei Baumaßnahmen mit<br />

Eingriffen in <strong>de</strong>n Untergrund > 0,5 m unter Gelän<strong>de</strong>oberfläche (z. B. bei <strong>de</strong>m<br />

Erstellen einer Baugrube, bei Rückbau- o<strong>de</strong>r Kanalbaumaßnahmen) mit<br />

Gaszuströmungen gerechnet wer<strong>de</strong>n. Daher sollten im Zuge von Erdarbeiten<br />

und in <strong>de</strong>r offenen Baugrube kontinuierlich Bo<strong>de</strong>nluftmessungen auf CH 4 -<br />

Gehalte durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Messergebnisse sollten protokolliert und <strong>de</strong>r<br />

unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus befin<strong>de</strong>n sich zwischen <strong>de</strong>r ehemaligen Bahntrasse und <strong>de</strong>r<br />

Stichstraße “Werner Hellweg” <strong>de</strong>r zur ehemaligen Zeche Robert Müser<br />

gehören<strong>de</strong> Schacht “Jacob” sowie westlich <strong>de</strong>r “Brandwacht” und nördlich <strong>de</strong>r<br />

“Von- Waldthausen-Straße” die Schächte “Gustav” und “Arnold”, von <strong>de</strong>nen<br />

letzterer aktuell noch im Rahmen <strong>de</strong>r Grubenwasserhaltung bergbaulich<br />

genutzt wird. Grundsätzlich muss im Bereich <strong>de</strong>r Tagesöffnungen aller<br />

verlassenen Schächte <strong>de</strong>s Steinkohlenbergbaus mit Methan(CH 4 )-<br />

Zuströmungen gerechnet wer<strong>de</strong>n. Hinsichtlich eventueller<br />

Standsicherheit<strong>sp</strong>roblematiken, Grubengasaustritte und <strong>de</strong>r Ab<strong>sp</strong>rache von<br />

Sicherungsmaßnahmen sollte ebenfalls mit <strong>de</strong>r Bezirksregierung Arnsberg, -<br />

Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW -, Kontakt aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Kennzeichnung wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan aufgenommen.<br />

6.2.2 Altlasten/Grundwasser<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r im Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen und <strong>de</strong>r im Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes<br />

festgestellten Belastung <strong>de</strong>s Grundwassers wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Kennzeichnungen<br />

in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan für das gesamte Plangebiet bzw. die in <strong>de</strong>r<br />

Planzeichnung dargestellten Teilbereiche aufgenommen:<br />

Kennzeichnung 1 – gilt für das gesamte Plangebiet<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r im gesamten Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Auffüllungen sind<br />

sämtliche Erdarbeiten/Erkundungen im Rahmen von Baumaßnahmen bzw.<br />

Nutzungsän<strong>de</strong>rungen grundsätzlich durch einen Fachgutachter <strong>de</strong>r<br />

Fachrichtung Bo<strong>de</strong>nschutz und /o<strong>de</strong>r Altlastenerkundung bzw. -sanierung zu<br />

begleiten. Anfallen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>naushub ist gegebenenfalls sachgerecht zu


entsorgen. Sollte extern anzuliefern<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n eingebaut wer<strong>de</strong>n, sind in<br />

oberflächennahen Bereichen die Vorsorgewerte <strong>de</strong>r BBodSchV einzuhalten.<br />

Die Einhaltung <strong>de</strong>r ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Werte ist durch eine aktuelle chemische<br />

Analytik zu belegen. Die Maßnahmen sind mit <strong>de</strong>m Umwelt- und<br />

Grünflächenamt - untere Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> - abzustimmen. Der<br />

Fachgutachter ist <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> vor Beginn <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

zu benennen. Die Überwachung und Begutachtung <strong>de</strong>r Maßnahme ist durch<br />

<strong>de</strong>n Fachgutachter in einem Abschlußbericht zu dokumentieren, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> unaufgefor<strong>de</strong>rt vorzulegen ist.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r im Plangebiet im Grundwasser festgestellten Belastung durch<br />

BTEX und PAK ist eine Grundwassernutzung im Plangebiet ausgeschlossen.<br />

Kennzeichnung 2 – gilt innerhalb <strong>de</strong>s Teilbereich A<br />

Vor Realisierung einer Nutzungsän<strong>de</strong>rung ist im gesamten Teilbereich eine<br />

Neubewertung mit ggf. weiterführen<strong>de</strong>n Untersuchungen gemäß BBodSchV<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Darüber hinaus ist für je<strong>de</strong> einzelne, geplante Än<strong>de</strong>rung unter<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> ein nutzungsbezogenes<br />

Sanierungskonzept zu erstellen. Im Übrigen gilt Kennzeichnung 1.<br />

Kennzeichnung 3 – gilt innerhalb <strong>de</strong>s Teilbereich B<br />

Der im Rahmen einer orientieren<strong>de</strong>n Untersuchung lokalisierte KW-Scha<strong>de</strong>n ist<br />

vor Realisierung einer höherwertigen Nutzung unter Beteiligung bzw. in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> durch weiterführen<strong>de</strong><br />

Untersuchungen gemäß BBodSchV einzugrenzen und zu sanieren. Im Übrigen<br />

gilt Kennzeichnung 1.<br />

Kennzeichnung 4 – gilt innerhalb <strong>de</strong>s Teilbereich B<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r stark erhöhten Schadstoffbelastung durch polycyclische<br />

aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und hier insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />

Einzelstoffes Benzo(a)pyren ist <strong>de</strong>r Kontakt mit belastetem Material durch<br />

geeignete Maßnahmen zu unterbin<strong>de</strong>n. Im Falle einer geplanten höherwertigen<br />

Nutzung ist <strong>de</strong>r Bereich in Abhängigkeit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme in<br />

Ab<strong>sp</strong>rache mit <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> zu sichern bzw. zu sanieren.<br />

Im Übrigen gilt Kennzeichnung 1.<br />

Kennzeichnung 5 – gilt innerhalb <strong>de</strong>s Teilbereich C<br />

Für <strong>de</strong>n Teilbereich III wur<strong>de</strong> ein letztmalig im Oktober 2002 überarbeiteter<br />

Sanierung<strong>sp</strong>lan erstellt, <strong>de</strong>r als Basiskonzept für eine Umnutzung/Überbauung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtgelän<strong>de</strong>s dient. Für die Nutzbar-/Baureifmachung einzelner<br />

Parzellen in diesem Teilbereich ist auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses Sanierung<strong>sp</strong>lanes<br />

für je<strong>de</strong>n einzelnen Entwurf unter Beteiligung <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong><br />

ein separates, vorhabenbezogenes Sanierungskonzept zu erstellen.<br />

Im Übrigen gilt Kennzeichnung 1.<br />

Kennzeichnung 6 – gilt innerhalb <strong>de</strong>s Teilbereich D<br />

Vor Realisierung einer Nutzungsän<strong>de</strong>rung ist unter vorheriger Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> im gesamten Teilbereich eine Neubewertung <strong>de</strong>r<br />

bislang vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchungen und <strong>de</strong>ren Ergebnisse erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Sofern die bisherigen Untersuchungen für eine abschließen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>rzeitig gültigen Rechtsbestimmungen genügen<strong>de</strong> Beurteilung nicht<br />

ausreichen, sind in Abstimmung mit <strong>de</strong>r unteren Bo<strong>de</strong>nschutzbehör<strong>de</strong> weitere<br />

Untersuchungen nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutz- und<br />

Altlastenverordnung (BBodSchV) durchzuführen. Gegebenenfalls ist ein <strong>de</strong>m<br />

geplanten Vorhaben angepasstes Sanierungskonzept zu erstellen. Im Übrigen<br />

gilt Kennzeichnung 1.


6.2.3 Bergbau<br />

Das Plangebiet hat bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Das Planungsvorhaben<br />

liegt über <strong>de</strong>m auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Vollmond“, „Hofesaat“,<br />

„Heinrich Gustav“, „Amalia“ sowie über <strong>de</strong>m auf Kohlenwasserstoffe erteilten<br />

Bewilligungsfeld „Mansfeld Gas“. Eigentümerin <strong>de</strong>r vorgenannten Bergwerksfel<strong>de</strong>r ist<br />

die GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung AG, hier vertreten durch die Alte<br />

Haase Bergwerks-Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Flamingoweg 1 in 44139<br />

Dortmund. Im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Plangebietes hat Gewinnung im<br />

einwirkungsrelevanten oberflächennahen Bereich sowie im tiefen Bereich<br />

stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Planfläche befin<strong>de</strong>n sich folgen<strong>de</strong> Tagesöffnungen <strong>de</strong>s Bergbaus:<br />

1. Schacht Jakob, ehemals Bergwerk Robert Müser, (2590/5706/001TÖB),<br />

<strong>de</strong>r Schacht Jakob wur<strong>de</strong> 1999 dauerstandsicher verfüllt,<br />

2. Wetterschacht, ehemals Bergwerk Robert Müser, (2590/5706/002TÖB), <strong>de</strong>r<br />

Wetterschacht dient <strong>de</strong>r Wasserhaltung, die Tagesöffnung ist noch nicht<br />

stillgelegt,<br />

3. Schacht Arnold, ehemals Bergwerk Robert Müser, (2590/5706/003/TÖB), <strong>de</strong>r<br />

Schacht Arnold dient <strong>de</strong>r Wasserhaltung, die Tagesöffnung ist noch nicht<br />

stillgelegt.<br />

Im Bergbau-Altlast-Verdachtsflächen-Kataster (BAV-Kat) sind für <strong>de</strong>n<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes <strong>de</strong>rzeit folgen<strong>de</strong> bergbaulich bedingte<br />

Verdachtsflächen nachrichtlich verzeichnet:<br />

1. Betriebsfläche Schachtanlage einschließlich Kokerei und Brikettfabrik Robert<br />

Müser/Schacht Arnold (BAV-Kat-Nr.: 4509-S-001),<br />

2. Hal<strong>de</strong> Schacht Arnold (BAV-Kat-Nr.: 4509-A-008),<br />

3. Westhal<strong>de</strong> Schacht Jakob (BAV-Kat-Nr.: 4509-A-020),<br />

4. Hal<strong>de</strong> Schacht Jakob (BAV-Kat-Nr.: 4509-A-014).<br />

Für einige Teilbereiche <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>langebietes besteht noch Bergaufsicht. Dies<br />

betrifft <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r betriebenen Wasserhaltungen am Wetterschacht und am<br />

Schacht Arnold <strong>de</strong>s ehemaligen Bergwerks Robert Müser sowie im westlichen<br />

Planbereich Flächen, die Gegenstand eines Abschlussbetrieb<strong>sp</strong>lanverfahrens sind.<br />

Für alle übrigen Bereiche im Bebauung<strong>sp</strong>langebiet en<strong>de</strong>te die Bergaufsicht bereits in<br />

<strong>de</strong>n Jahren von 1968 bis 1975. Über mögliche zukünftige bergbauliche Maßnahmen<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes ist bei <strong>de</strong>r Bezirksregierung Arnsberg nichts bekannt.<br />

Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt daher, die Bergwerkseigentümerin <strong>de</strong>r o. a.<br />

Fel<strong>de</strong>r diesbezüglich um Auskunft zu bitten.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bergbaulichen Einwirkungen wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB<br />

folgen<strong>de</strong> Kennzeichnung in <strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan aufgenommen:<br />

Das Plangebiet hat bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Die Bauherren<br />

sind gehalten, im Zuge <strong>de</strong>r Planung zwecks eventuell notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen (§ 110 ff BBergG) mit <strong>de</strong>r GfV<br />

Gesellschaft für Vermögensverwaltung AG, hier vertreten durch die Alte Haase<br />

Bergwerks - Verwaltungs - Gesellschaft mbH, Flamingoweg 1 in 44139<br />

Dortmund, Kontakt aufzunehmen.


6.3 Hinweise<br />

6.3.1 Höhenbegrenzung baulicher Anlagen<br />

Bei baulichen Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäu<strong>de</strong>teile - die eine<br />

Höhe von 20 m überschreiten, sind in je<strong>de</strong>m Einzelfall die Planunterlagen vor<br />

Erteilung einer Baugenehmigung <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-<br />

Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf zur Prüfung zuzuleiten.<br />

6.3.2 Denkmalschutz<br />

Im Plangebiet befin<strong>de</strong>t sich das eingetragene Bau<strong>de</strong>nkmal „Strebengerüst <strong>de</strong>r<br />

Zeche Robert - Müser“, das in <strong>de</strong>r Planzeichnung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes<br />

ent<strong>sp</strong>rechend gekennzeichnet ist.<br />

6.3.3 Kampfmittelfun<strong>de</strong><br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um ein Bombenabwurfgebiet mit mehreren<br />

Blindgängerverdachts-punkten. Vor Beginn eines Bauvorhaben sind die<br />

vermutlichen Blindgängerein-schlagstellen durch <strong>de</strong>n Staatlichen<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg zu überprüfen. Ferner ist ebenfalls<br />

erfor<strong>de</strong>rlich zu bebauen<strong>de</strong> Flächen und Baugruben abzusuchen sowie die<br />

Anlage 1 <strong>de</strong>r Technischen Verwaltungsvorschrift für die<br />

Kampfmittelbeseitigung (TVV KpfMiBesNRW)-Baugrun<strong>de</strong>ingriffe auf Flächen<br />

mit Kampfmittelverdacht ohne konkrete Gefahr anzuwen<strong>de</strong>n. Die<br />

TVVKpfMiBesNRW fin<strong>de</strong>n Sie im Internet unter http://<br />

www.im.nrw.<strong>de</strong>/sch/725.htm.<br />

Eine Luftbildauswertung konnte nur bedingt durchgeführt wer<strong>de</strong>n, da teilweise<br />

Schatten keine Aussagen über mögliche weitere Blindgängereinschlagstellen<br />

zulassen und die vorhan<strong>de</strong>nen Luftbil<strong>de</strong>r nicht das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kriegshandlungen<br />

zeigen.<br />

Allgemeines:<br />

Weist bei Durchführung <strong>de</strong>r Bauvorhaben <strong>de</strong>r Erdaushub auf eine<br />

außergewöhnliche Verfärbung hin o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n verdächtige Gegenstän<strong>de</strong><br />

beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und <strong>de</strong>r<br />

Kampfmittelbeseitigungsdienst durch die Ordnungs-behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Polizei zu<br />

verständigen.<br />

6.4 Nachrichtliche Übernahmen<br />

6.4.1 Flächen für Versorgungsleitungen und -anlagen<br />

Die im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser)<br />

einschließlich ihrer Schutzstreifen sowie Flächen für Versorgungsanlagen<br />

(Transformatorenstation) sind im Bebauung<strong>sp</strong>lan nachrichtlich dargestellt.<br />

7. Erschließung<br />

Fragen <strong>de</strong>r Erschließung sind von <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung nicht<br />

betroffen. Die Anbindung <strong>de</strong>s Plangebietes an das überregionale Straßennetz erfolgt<br />

über die Werner Straße nach Nor<strong>de</strong>n an die BAB 40. Das Plangebiet ist über das<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz (Werner Hellweg, Arnold-Schacht, Heinrich-Gustav-Straße,<br />

Von-Waldthausen-Straße) ausreichend erschlossen. Die gemäß § 51


Lan<strong>de</strong>sbauordnung NRW erfor<strong>de</strong>rlichen Stellplätze sind grundsätzlich auf <strong>de</strong>n<br />

privaten Grundstücksflächen vorzuhalten.<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Fragen <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgung sind von <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan nicht<br />

betroffen. Die Ver- und Entsorgung <strong>de</strong>s Plangebietes wird über die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Versorgungsnetze sichergestellt.<br />

Die Flächen <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes liegen im Einzugsgebiet <strong>de</strong>r Kläranlage Bochum-<br />

Ölbachtal. Für das Gesamteinzugsgebiet <strong>de</strong>r Kläranlage wur<strong>de</strong> eine Schmutzfracht-<br />

/Entlastungsberechnung zur Dimensionierung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser-behandlungsanlagen aufgestellt. Die Flächen <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes sind größtenteils im Mischsystem berücksichtigt. Der gewerbliche<br />

Schmutzwasseranfall wur<strong>de</strong> dabei mit 1,6 l/s bei einer Verteilung von x G = 12<br />

angesetzt. Sollten abwasserintensive Gewerbebetriebe angesie<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, ist ein<br />

innerstädtischer Ausgleich innerhalb <strong>de</strong>s Kläranlageneinzugsgebietes erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

9. Immissionsschutz<br />

Belange <strong>de</strong>s Immissionsschutzes sind von <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung nicht betroffen.<br />

10. Kosten<br />

Bei <strong>de</strong>m Plangebiet han<strong>de</strong>lt es sich um ein erschlossenes und teilweise bebautes<br />

Siedlungsgebiet. Investitionskosten entstehen aus <strong>de</strong>m Bebauung<strong>sp</strong>lan daher nicht.<br />

11. Umweltbericht<br />

Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung zusammen, in <strong>de</strong>r die mit<br />

<strong>de</strong>r Planung voraussichtlich verbun<strong>de</strong>nen Umweltauswirkungen ermittelt und<br />

bewertet wur<strong>de</strong>n. Inhaltlich und in <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r Daten berücksichtigt<br />

<strong>de</strong>r Umweltbericht die Vorgaben <strong>de</strong>r Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB.<br />

Der Untersuchungsraum <strong>de</strong>s Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das<br />

Plangebiet <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans Nr. 405 b sowie die angrenzen<strong>de</strong>n Flächen. Je nach<br />

Erfor<strong>de</strong>rnis und räumlicher Bean<strong>sp</strong>ruchung <strong>de</strong>s zu untersuchen<strong>de</strong>n Schutzguts<br />

erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.<br />

Der Umweltbericht beschreibt sowohl <strong>de</strong>n planungsrechtlich möglichen Zustand im<br />

Plangebiet auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Planungsrechts (Bebauung<strong>sp</strong>lan Nr.<br />

405 „Robert Müser“) als auch aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vollständigkeit <strong>de</strong>n tatsächlich<br />

vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bestand. Maßgeblich in <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung ist dabei <strong>de</strong>r planungsrechtliche Zustand.<br />

11.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r wichtigsten Ziele und Inhalte <strong>de</strong>s Bauleitplans<br />

• Veranlassung<br />

Der Anlass <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b „Robert Müser“ ist<br />

bereits in Pkt. 3 erläutert. Im Wesentlichen sollen mit <strong>de</strong>r<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung Flächenpotenziale für produzieren<strong>de</strong> Gewerbeund<br />

Industriebetriebe sowie gewerbliche Dienstleistungen gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

• Planinhalte<br />

Die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b für einen Teilbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 - Robert Müser - betrifft ausschließlich die <strong>de</strong>rzeit


festgesetzten Gewerbe- und Industriegebiete. Für diese wer<strong>de</strong>n zur<br />

Verwirklichung <strong>de</strong>r o.g. Planungsziele ergänzen<strong>de</strong> Festsetzungen zur Art <strong>de</strong>r<br />

zulässigen baulichen Nutzung aufgenommen (s. Pkt. 6).<br />

Die ergänzen<strong>de</strong>n Festsetzungen schränken die Zulässigkeit von<br />

Einzelhan<strong>de</strong>ls-nutzungen und sonstigen nicht <strong>de</strong>m produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe<br />

zuzuordnen<strong>de</strong>n Nutzungen in <strong>de</strong>n Gewerbe- und Industriegebieten ein. So<br />

wer<strong>de</strong>n bei<strong>sp</strong>ielsweise Anlagen für <strong>sp</strong>ortliche, kirchliche, kulturelle, soziale<br />

und gesundheitliche Zwecke, Einzelhan<strong>de</strong>l, Betriebe <strong>de</strong>s<br />

Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speise-wirtschaften<br />

ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon berücksichtigen bereits im Plangebiet<br />

entstan<strong>de</strong>ne Betriebsarten (z.B. Kfz-Han<strong>de</strong>l), Tankstellen und mögliche<br />

Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben.<br />

Die übrigen Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 (u.a. Wohngebiete,<br />

Mischgebiete, Erschließungsflächen, Grünflächen, Ver- und Entsorgung etc.)<br />

sind von <strong>de</strong>m Bebauung<strong>sp</strong>lan nicht betroffen.<br />

• Weitere Untersuchungen<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans wur<strong>de</strong>n<br />

Fachgutachten zu <strong>de</strong>n relevanten Fragestellungen erstellt (s. Pkt. 12).<br />

Die im Plangebiet bestehen<strong>de</strong> Altlastensituation wur<strong>de</strong> hinsichtlich potentieller<br />

Gefährdungen <strong>de</strong>r aufliegen<strong>de</strong>n Nutzungen gutachterlich untersucht (s. Pkt.<br />

6.2.2).<br />

11.2 Übergeordnete Planungen<br />

• Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />

Der Bebauung<strong>sp</strong>lan und die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes sind aus <strong>de</strong>m<br />

Flächennutzung<strong>sp</strong>lan entwickelt.<br />

• Landschaft<strong>sp</strong>lanerische Vorgaben<br />

Die ausge<strong>de</strong>hnten Flächen <strong>de</strong>r ehem. Zeche „Robert Müser“ im südlichen und<br />

südwestlichen Än<strong>de</strong>rungsbereich sind in <strong>de</strong>r Themenkarte 1 „Freiflächen mit<br />

Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Arten- und Biotopschutz und <strong>de</strong>n Biotopverbund“ 1 als<br />

Optimierungs- und Entwicklungsbereiche (Freiflächen mit geringer<br />

Ausstattung an Verbun<strong>de</strong>lementen bzw. Lebensräumen) aufgeführt. Die<br />

Flächen nördlich <strong>de</strong>s Werner Hellwegs und östlich <strong>de</strong>r Straße „Brandwacht“<br />

sind als Erhaltungs- und Sicherungsflächen (Freiflächen mit guter Ausstattung<br />

an Verbun<strong>de</strong>lementen bzw. Lebensräumen) dargestellt. Die Harpener Teiche<br />

nordwestlich <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsbereichs sind als Erhaltungs- und<br />

Sicherungsflächen (Stillgewässer mit eingeschränkter ökologischer<br />

Be<strong>de</strong>utung > 10 ha) als Bestandteil <strong>de</strong>r Entwicklungsachsen für <strong>de</strong>n<br />

Biotopverbund (regionaler Biotopverbund) aufgeführt.<br />

Die Harpener Teiche wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m im LANUV-Biotopkataster unter <strong>de</strong>r<br />

Nummer BK-4509-092 „Ehemaliger Klärteich zwischen Harpen und Werne“<br />

aufgrund seiner Be<strong>de</strong>utung für Wasservögel, Rote-Liste-Tierarten-Gastvögel<br />

und seines hohen Entwicklung<strong>sp</strong>otenzials geführt.<br />

Der Bereich <strong>de</strong>r Harpener Teiche ist als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen. Be- züglich <strong>de</strong>s im Plangebiet vorhan<strong>de</strong>nen Baumbestands ist<br />

1 Kommunalverband Ruhrgebiet (jetzt RVR): Regionales Freiraumsystem Ruhrgebiet. Essen, 1996


die Baumschutzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Bochum in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r 1.<br />

Än<strong>de</strong>rungssatzung vom 17.09.1997 zu beachten.<br />

Gebiete <strong>de</strong>s europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegen im<br />

Än<strong>de</strong>rungsbereich und seiner Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene<br />

Gebiet DE-4508-301 „Heisinger Ruhraue“ liegt in einer Entfernung von ca. 15<br />

km südwestlich <strong>de</strong>s Plangebietes, so dass eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />

Schutzgebiets nicht gegeben ist.<br />

• Sonstige umweltrechtliche Fachplanungen (insbeson<strong>de</strong>re Wasser-,<br />

Abfall- und Immissionsschutzrecht)<br />

Sonstige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele bzw. fachliche Normen<br />

wer<strong>de</strong>n bei Relevanz bei <strong>de</strong>n jeweiligen Schutzgütern aufgeführt.<br />

11.3 Beschreibung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustands<br />

11.3.1 Mensch<br />

• Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Hier bestehen fachliche Normen, die insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>s<br />

Menschen vor Immissionen (z.B. Lärm) und gesun<strong>de</strong> Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005<br />

Schallschutz im Städtebau).<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im<br />

Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.<br />

• Bestand gemäß bestehen<strong>de</strong>m Planungsrecht und tatsächlich<br />

vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Bestand<br />

Die geplanten und bereits bestehen<strong>de</strong>n gewerblichen Nutzungen im<br />

Plangebiet erfüllen für <strong>de</strong>n Menschen insbeson<strong>de</strong>re Funktionen <strong>de</strong>r<br />

Bereitstellung von Arbeit<strong>sp</strong>lätzen und <strong>de</strong>r Erzeugung von Wirtschaftsgütern.<br />

Die <strong>de</strong>rzeitigen Lärmemissionen <strong>de</strong>r gewerblichen Nutzung im Plangebiet<br />

berücksichtigen die Richtwerte zum Schallschutz für die umliegen<strong>de</strong><br />

Wohnbebauung.<br />

Über die „Von-Waldthausen-Straße“ verläuft eine örtliche<br />

Radwan<strong>de</strong>rverbindung mit Anschluss an <strong>de</strong>n überregionalen Radwan<strong>de</strong>rweg<br />

R 29. Ein ausgewiesener Wan<strong>de</strong>rweg verläuft über die Straße „Brandwacht“<br />

in <strong>de</strong>n Grünzug <strong>de</strong>r Harpener Teiche. Hier bestehen Funktionen <strong>de</strong>r<br />

Naherholung und Freizeitgestaltung.<br />

11.3.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft<br />

• Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im<br />

Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz, <strong>de</strong>m Landschaftsgesetz NW und in <strong>de</strong>n<br />

ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Paragraphen <strong>de</strong>s Baugesetzbuches (u.a. zur Sicherung <strong>de</strong>r<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts und <strong>de</strong>r Tier- und<br />

Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie zur<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Vielfalt, Eigenart, Schönheit und <strong>de</strong>s Erholungswerts <strong>de</strong>r<br />

Landschaft) vorgegeben. Aufgrund <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Planungsrechts für<br />

Gewerbe- bzw. Industrienutzung sind die Vorgaben dieser Gesetze für das<br />

Plangebiet jedoch von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung.


• Bestand gemäß bestehen<strong>de</strong>m Planungsrecht<br />

Das bestehen<strong>de</strong> Planungsrecht erlaubt im Plangebiet eine gewerblichindustrielle<br />

Nutzung. Der Grad <strong>de</strong>r Flächenversiegelung liegt bei einer<br />

maximalen Ausnutzbarkeit von 100 %. Derartig intensiv nutzbare Bereiche<br />

übernehmen keine nennenswerten Lebensraumfunktionen für Tier und<br />

Pflanze. Ent<strong>sp</strong>rechend gering ist die biologische Vielfalt einzuschätzen.<br />

In <strong>de</strong>n Randstreifen <strong>de</strong>r Gewerbe- bzw. Industriegebiete entlang „Werner<br />

Straße“, <strong>de</strong>r Bahnlinie im Südwesten, <strong>de</strong>r Fläche für die Forstwirtschaft im<br />

Osten und kleinflächig entlang <strong>de</strong>r Fläche für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf (Schule) im<br />

Sü<strong>de</strong>n setzt <strong>de</strong>r Bebauung<strong>sp</strong>lan die Anpflanzung von Bäumen und<br />

Sträuchern fest. Die Gehölzstreifen bieten aufgrund ihrer geringen<br />

Aus<strong>de</strong>hnung und <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen durch die angrenzen<strong>de</strong>n Nutzungen<br />

nur wenigen (ubiquitären) Arten <strong>de</strong>r Siedlungsbereiche einen Lebensraum<br />

und sind von geringer ökologischer Wertigkeit.<br />

Das Landschaftsbild bzw. das aufgrund <strong>de</strong>r Lage innerhalb <strong>de</strong>s besie<strong>de</strong>lten<br />

Bereichs anzu<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Ortsbild ist ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n und<br />

möglichen Nutzung geprägt von Gewerbebauten. Im Übergang zum<br />

landschaftlich wertvollen Grünzug <strong>de</strong>r Harpener Teiche sind die<br />

Gewerbegrundstücke eingegrünt, um visuelle Beeinträchtigungen zu<br />

vermei<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r für das Landschaftsbild relevanten<br />

Bewertung<strong>sp</strong>arameter Vielfalt, Eigenart und Schönheit weist das<br />

Landschaftsbild in <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsbereichen eine nachrangige Wertigkeit auf.<br />

• Tatsächlich vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Bestand<br />

Südlich <strong>de</strong>s „Werner Hellwegs“ wer<strong>de</strong>n große Bereiche östlich und im Zuge<br />

<strong>de</strong>r Umnutzung <strong>de</strong>s ehemaligen Zechengelän<strong>de</strong>s auch innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Erschließungs-rings „Arnoldschacht“ bereits gewerblich-industriell genutzt.<br />

Ent<strong>sp</strong>rechend dominieren hier großflächige Versiegelungen durch Gebäu<strong>de</strong><br />

und Lagerflächen.<br />

Auf <strong>de</strong>n Industriebrachen <strong>de</strong>r noch nicht wie<strong>de</strong>rgenutzten Flächen innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Erschließungsrings sowie im Südwesten und Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

führte die Verbuschung <strong>de</strong>r vergangenen Jahre zur Bildung junger,<br />

bereichsweise dichter Gehölzbestän<strong>de</strong> aus Pioniergehölzen wie Sandbirke,<br />

Wei<strong>de</strong>narten, Zitterpappel, Hybridpappel, Echte Traubenkirsche, Bergahorn,<br />

Robinie und Esche. In <strong>de</strong>n offenen, gehölzfreien Flächen besteht die<br />

Krautschicht aus typischen Arten <strong>de</strong>r Brachflächen (Wei<strong>de</strong>nröschen,<br />

Nachtkerze, Königskerze, Johanniskraut), ergänzt von Arten <strong>de</strong>r schottrigen,<br />

aufgelassenen Standorte (Gänsefingerkraut, Natternkopf). Bereichsweise<br />

nutzen Neophyten die Brachen als Ausbreitungskorridore (Japanischer<br />

Stau<strong>de</strong>nknöterich, Kanadische Goldrute, Schmalblättriges Kreuzkraut).<br />

Im äußersten Südosten befin<strong>de</strong>t sich eine Auffüllung bzw. Abschiebung von<br />

Oberbo<strong>de</strong>nmaterial, vermengt mit Schutt, die aufgrund ihres geringen Alters<br />

nahezu vegetationsfrei ist.<br />

Östlich <strong>de</strong>r Straße „Brandwacht“ hat sich in <strong>de</strong>n Böschungsbereichen, die eine<br />

Rasenfläche umgeben, eine art- und blütenreiche Krautflur aus<br />

Wei<strong>de</strong>nröschen, Echte Kamille, Nachtkerze, Gewöhnlicher Beifuß, Fingerhut,<br />

Gewöhnlicher Hornklee, Wil<strong>de</strong> Platterbse, Echter Steinklee, Krauser Ampfer,<br />

Johanniskraut, Ackerkratzdistel und Natternkopf entwickelte.


Ältere Gehölzbestän<strong>de</strong> stocken in <strong>de</strong>n Böschungsbereichen <strong>de</strong>r Bahnstrecke,<br />

die das Plangebiet im Südwesten begrenzt (Sandbirke, Schwarzerle,<br />

Silberwei<strong>de</strong>, Esche, Robinie), und <strong>de</strong>n Straßenböschungen <strong>de</strong>s „Werner<br />

Hellwegs“ (hier überwiegend Bergahorn). Die gewachsenen bzw. längere Zeit<br />

ungestörten Bo<strong>de</strong>nverhältnisse und die Beschattung führten im Unterwuchs<br />

zur Ausbildung einer üppigen Brennesselflur, ergänzt von weiteren<br />

Schattenpflanzen wie z.B. Gun<strong>de</strong>rmann.<br />

Der Erschließungsring „Arnoldschacht“ wird von einer Platanenreihe begleitet.<br />

Nördlich <strong>de</strong>s „Werner Hellwegs“ liegen östlich <strong>de</strong>r Trasse <strong>de</strong>r ehemaligen<br />

Zechenanschlussbahn Gewerbebetriebe. Im Südwesten und auf <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen Bahntrasse stockt ein Gehölzbestand teils höheren Alters,<br />

bestehend aus Robinie, Silberwei<strong>de</strong>, Schwarzerle, Esche, Sandbirke,<br />

Bergahorn. Die „Werner Straße“ wird von einer alten Platanenreihe begleitet.<br />

In <strong>de</strong>r Strauchschicht wachsen Feldahorn, Wei<strong>de</strong>narten, Schwarzer Holun<strong>de</strong>r,<br />

Weißdorn und Hartriegel. In <strong>de</strong>n offenen Bereichen zwischen <strong>de</strong>n<br />

Gehölzbestän<strong>de</strong>n liegen verbuschen<strong>de</strong> Brachflächen, <strong>de</strong>ren<br />

Artenzusammensetzung <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Brachen südlich <strong>de</strong>s „Werner Hellwegs“<br />

weitgehend ent<strong>sp</strong>richt.<br />

Biotoptypen mit einer hohen Biotopfunktion liegen im Plangebiet mit <strong>de</strong>n<br />

Gehölzbestän<strong>de</strong>n teils höheren Alters und größerer Aus<strong>de</strong>hnung in <strong>de</strong>n<br />

nordwestlichen Randbereichen im Übergang zu <strong>de</strong>n Harpener Teichen und im<br />

Südwesten entlang <strong>de</strong>r Bahnlinie. Eine mittlere ökologische Wertigkeit weisen<br />

die verbuschen<strong>de</strong>n und krautigen Industriebrachen auf. Eine geringe<br />

Biotopfunktion haben die jungen Brachflächen mit geringem<br />

Vegetationsbestand auf Rohbo<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geschotterten Flächen. Keine o<strong>de</strong>r<br />

sehr geringe Biotopfunktion übernehmen die zahlreichen versiegelten<br />

Gebäu<strong>de</strong>- und Verkehrsflächen im Än<strong>de</strong>rungsbereich.<br />

Die gewerblich genutzten Flächen übernehmen aufgrund <strong>de</strong>r großflächigen<br />

Versiegelungen und <strong>de</strong>r intensiven Nutzung keine bzw. eine nachrangige<br />

Funktion für Tiere und Pflanzen. Die älteren Gehölzbestän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Randbereichen, aber auch die jungen Gehölze auf <strong>de</strong>n Brachflächen weisen<br />

Nistplatz- und Ansitzfunktion für die Avifauna und Lebensraum für Kleinsäuger<br />

<strong>de</strong>s städtischen Bereichs auf. Die krautreichen Brachflächen jüngeren Alters<br />

und hier insbeson<strong>de</strong>re die blütenreichen Bestän<strong>de</strong> stellen einen potentiellen<br />

Lebensraum für die Wirbellosenfauna dar. Die linearen Bestän<strong>de</strong> entlang <strong>de</strong>r<br />

Bahnlinie nehmen lokal räumliche Verbundfunktionen wahr und stellen<br />

funktionale Vernetzungsbereiche für die urbane Flora und Fauna sicher.<br />

Anhalt<strong>sp</strong>unkte für ein Vorkommen von beson<strong>de</strong>rs geschützten Arten i.S.d. §<br />

10 BNatSchG liegen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r fachlichen Vorgaben <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>samts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW)<br />

innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes nicht vor.<br />

Die biologische Vielfalt ist gemäß <strong>de</strong>r vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Biotopstrukturen und<br />

<strong>de</strong>r intensiven Nutzung als insgesamt mittel einzuschätzen.<br />

Das Landschaftsbild bzw. Ortsbild im Än<strong>de</strong>rungsbereich wird <strong>de</strong>rzeit von<br />

<strong>de</strong>n gegensätzlichen Wirkungen einer intensiven Nutzung auf <strong>de</strong>n<br />

Gewerbeflächen und einem gänzlichen Ausbleiben jeglicher Nutzung auf <strong>de</strong>n<br />

Brachflächen geprägt. Bei<strong>de</strong>n Bereichen gemein und auch vor Ort ablesbar<br />

(u.a. durch <strong>de</strong>n ehemaligen För<strong>de</strong>rturm) ist die anthropogene Historie <strong>de</strong>s<br />

ehemaligen Zechengelän<strong>de</strong>s. Insgesamt weist das Landschaftsbild auf <strong>de</strong>n


11.3.3 Bo<strong>de</strong>n und Wasser<br />

Gewerbeflächen eine geringe und auf <strong>de</strong>n Brachflächen eine mittlere<br />

Wertigkeit auf.<br />

• Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Bezüglich Bo<strong>de</strong>n und Wasser sind die Vorgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s- und<br />

Lan<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetzes und die Bo<strong>de</strong>nschutzklausel <strong>de</strong>s<br />

Baugesetzbuchs sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz die zu beachten<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben. Hiermit soll<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Schutz und die Verbesserung dieser im Allgemeinen nicht<br />

vermehrbaren abiotischen Schutzgüter als Lebensgrundlage für Mensch, Tier<br />

und Pflanze erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />

Als fachliche Vorgaben für die <strong>de</strong>m Plangebiet unterliegen<strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen sind die Vorgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s- bzw.<br />

Lan<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetzes und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzverordnung zu<br />

beachten. Für das Grundwasser gelten ebenfalls die Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzverordnung, zu<strong>de</strong>m wird bei <strong>de</strong>n Bewertungen die<br />

Trinkwasserverordnung beachtet. Ziel dieser Vorgaben ist <strong>de</strong>r sachgerechte<br />

Umgang (z.B. Dekontamination) mit verunreinigten Bö<strong>de</strong>n und die Versorgung<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung mit Trinkwasser.<br />

• Bestand gemäß bestehen<strong>de</strong>m Planungsrecht<br />

Planungsrechtlich ist eine Flächenversiegelung von bis zu 100 % in <strong>de</strong>n<br />

Gewerbe- und Industriegebieten möglich.<br />

• Tatsächlich vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Bestand<br />

Ur<strong>sp</strong>rünglich unterliegt <strong>de</strong>m Än<strong>de</strong>rungsbereich eine Parabrauner<strong>de</strong>, z. T.<br />

Pseudogley-Parabrauner<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Brauner<strong>de</strong>. Dieser Bo<strong>de</strong>n wird aufgrund<br />

seiner hohen Ertragsfähigkeit als beson<strong>de</strong>rs schützenswert eingestuft. 2 Der<br />

Bereich nördlich <strong>de</strong>s „Werner Hellwegs“ ist mit <strong>de</strong>r Darstellung von<br />

Aufschüttungen von Bergematerial, Schutt, Bo<strong>de</strong>naushub u. ä. belegt.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r langjährigen bergbaulichen Nutzung <strong>de</strong>r Flächen im<br />

Än<strong>de</strong>rungsbereich, <strong>de</strong>r Auffüllungen und <strong>de</strong>r großflächigen Versiegelungen<br />

liegen keine unverän<strong>de</strong>rten, gewachsenen Bo<strong>de</strong>nverhältnisse mehr vor, so<br />

dass davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n kann, dass die Grundlagen für die<br />

Ausweisung einer Schutzwürdigkeit nicht mehr bestehen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r gewerblich-industriellen Vornutzung sind stellenweise<br />

Verunreinigungen <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s mit Altlasten gegeben. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

im Nordwesten zwischen „Werner Hellweg“ und ehemaliger Bahntrasse wur<strong>de</strong><br />

1991 ein Sanierungskonzept erstellt, da diese Flächen nur unter Durchführung<br />

von Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen für eine gewerbliche Nutzung<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n können. Derartige Maßnahmen sind jedoch<br />

noch nicht durchgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

2007 wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n nördlich <strong>de</strong>s „Werner Hellwegs“ gelegenen Teilbereich<br />

<strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans eine orientieren<strong>de</strong> Untersuchung 3 durchgeführt.<br />

Ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r ur<strong>sp</strong>rünglichen Nutzungen wur<strong>de</strong>n örtlich<br />

Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen mit kokerei<strong>sp</strong>ezifischen Schadstoffen, Auffüllungen<br />

2 Geologischer Dienst NRW: Karte <strong>de</strong>r schutzwürdigen Bö<strong>de</strong>n. Krefeld, 2005<br />

3 Stadt Bochum: Ergebnisse <strong>de</strong>r orientieren<strong>de</strong>n Untersuchung im Bereich <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans Nr.<br />

405b Robert Müser – Nord


11.3.4 Klima und Luft<br />

aus Bergematerial, umgelagerten Bö<strong>de</strong>n, Kohle- und Schlackeresten,<br />

Holzresten, Asbestplattenresten und Bauschutt bis zu einer Mächtigkeit von<br />

8,5 m nachgewiesen. Die chemischen Analysen ergaben überwiegend keine<br />

Schadstoffkonzentrationen. Die Untersuchung kommt zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass<br />

unter Beibehaltung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Nutzung kein erhöhtes<br />

Gefährdung<strong>sp</strong>otential über <strong>de</strong>n Wirkung<strong>sp</strong>fad Bo<strong>de</strong>n-Mensch besteht.<br />

Ausgenommen hiervon sind zwei Bereiche im Nordosten <strong>de</strong>s Plangebietes, in<br />

<strong>de</strong>m die zulässigen Werte für PAK und Kohlenwasserstoffen und für<br />

Benzo(a)pyren überschritten wer<strong>de</strong>n, so dass hier Sanierungs- bzw.<br />

Sicherungsbedarf gegeben ist.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen erfolgt eine<br />

Kennzeichnung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen betroffenen Teilbereiche <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

(siehe Pkt. 6.2.2).<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r gewerblich-industriellen Vornutzung sind innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Plangebietes Grubengasaustritte möglich. Für weitergehen<strong>de</strong> Erläuterungen<br />

wird auf die Ausführungen in Pkt. 6.2.1 verwiesen.<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Der Bo<strong>de</strong>n ist lt. Geologischer Dienst als grundwasserfrei zu bezeichnen, d.<br />

h., das Grundwasser steht erst in größeren Tiefen (> 20 dm) unter Flur an.<br />

Unterhalb <strong>de</strong>r Auffüllungen ist mit noch höheren Grundwasserflurabstän<strong>de</strong>n<br />

zu rechnen.<br />

• Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen sind die Vorgaben <strong>de</strong>s Baugesetzbuchs,<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzes und <strong>de</strong>r TA Luft zu beachten.<br />

• Bestand gemäß bestehen<strong>de</strong>m Planungsrecht<br />

Mit <strong>de</strong>n großflächigen Versiegelungen <strong>de</strong>r möglichen Gewerbe- und<br />

Industriegebiete im Plangebiet sind in <strong>de</strong>r Regel negative klimatische<br />

Auswirkungen auf mikro- bzw. lokalklimatischer Ebene verbun<strong>de</strong>n (z. B.<br />

starke lokale Erwärmung).<br />

Die Produktion<strong>sp</strong>rozesse und Verkehrsbewegungen lassen lufthygienische<br />

Belastungen im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Zulässigkeiten erwarten.<br />

• Tatsächlich vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Bestand<br />

Bochum gehört weitgehend zum Klimabezirk Münsterland, welcher<br />

charakterisiert ist von mil<strong>de</strong>n Wintern und relativ kühlen Sommern. Die<br />

Temperatur liegt im Jahresmittel bei 10,2 °C, die Nie<strong>de</strong>rschlagssumme bei<br />

rund 800 mm. Die Hauptwindrichtung liegt um Süd-West.<br />

Klimatisch und lufthygienisch negativ wirken<strong>de</strong> Emissionen aus Hausbrand<br />

sind für diese innerstädtische Lage charakteristisch, ebenso die Emissionen<br />

aus <strong>de</strong>n Produktion<strong>sp</strong>rozessen <strong>de</strong>r Gewerbebetriebe. Ergänzt wer<strong>de</strong>n diese<br />

von <strong>de</strong>n Schadstoffausstößen aus <strong>de</strong>n motorisierten Verkehrsmitteln,<br />

insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n stark befahrenen Verkehrswegen (u.a. „Werner


Straße“). Positiv mit Funktionen <strong>de</strong>r Frischluftbildung und <strong>de</strong>r<br />

Schadstofffilterung wirken die im nördlichen und östlichen Umfeld<br />

bestehen<strong>de</strong>n großflächigen Grünstrukturen sowie innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

die stärker verbuschten Brachflächen bzw. die Gehölzbestän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Randzonen.<br />

Die im Untersuchungsraum anzutreffen<strong>de</strong>n klimatischen und lufthygienischen<br />

Verhältnisse sind weitgehend charakteristisch für <strong>de</strong>n Siedlungsbereich<br />

Bochum-Werne und ent<strong>sp</strong>rechen im Allgemeinen <strong>de</strong>r siedlungsraumtypischen<br />

Hintergrundbelastung.<br />

11.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

• Fachgesetzliche und fachplanerische Ziele<br />

Bau- o<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz<br />

gestellt. Der Schutz eines be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n, historischen Orts- und<br />

Landschaftsbilds ist in <strong>de</strong>n ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong>n Paragraphen <strong>de</strong>s<br />

Baugesetzbuchs bzw. <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes vorgegeben.<br />

• Bestand gemäß bestehen<strong>de</strong>m Planungsrecht und tatsächlich<br />

vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Bestand<br />

Über die innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes gelegene und planungsrechtlich<br />

mögliche Bausubstanz hinausgehen<strong>de</strong> Sachgüter sind im Plangebiet nicht<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Im Än<strong>de</strong>rungsbereich befin<strong>de</strong>t sich das eingetragene Bau<strong>de</strong>nkmal<br />

„Strebengerüst <strong>de</strong>r Zeche Robert Müser“.<br />

11.3.6 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />

Die Schutzgüter stehen in ihrer Au<strong>sp</strong>rägung und Funktion untereinan<strong>de</strong>r in<br />

Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die anthropogene Nutzung im<br />

Än<strong>de</strong>rungsbereich. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und<br />

Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n- und<br />

Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern, die über diese<br />

„normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Es liegen im<br />

Än<strong>de</strong>rungsbereich keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit<br />

voneinan<strong>de</strong>r liegen.<br />

11.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r<br />

Planung (Nullvariante)<br />

Von einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Strukturen bzw. <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />

Planungsrechts im Än<strong>de</strong>rungsbereich ist bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r Planung nicht<br />

auszugehen. Die Gewerbe- und Industrieflächen wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Form<br />

weiter genutzt bzw. planungsrechtlich nutzbar sein. Die auf <strong>de</strong>n Brachflächen<br />

bestehen<strong>de</strong>n krautigen Flächen und Gehölzstrukturen sind weiterhin entfernbar.<br />

In Hinblick auf <strong>de</strong>n Anlass <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanverfahrens bestün<strong>de</strong> die Gefahr, dass<br />

das städtebauliche Ziel <strong>de</strong>r Stadt Bochum, die Flächen im Plangebiet für<br />

produzieren<strong>de</strong> Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für gewerbliche<br />

Dienstleistungen vorzuhalten, verfehlt wird, in<strong>de</strong>m es innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes zur<br />

Ansiedlung von Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen o<strong>de</strong>r sonstigen nicht im Zusammenhang mit<br />

produzieren<strong>de</strong>n Betrieben stehen<strong>de</strong>n gewerblichen Nutzungen kommt.<br />

11.5 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustands bei Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Planung (Auswirkung<strong>sp</strong>rognose)


Bei <strong>de</strong>r Auswirkung<strong>sp</strong>rognose sind die Festsetzungen <strong>de</strong>s rechtsverbindlichen<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes ausschlaggebend. Es wird <strong>de</strong>mnach zwischen bestehen<strong>de</strong>m<br />

Planungsrecht und durch die vorliegen<strong>de</strong> Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung geschaffenem<br />

Planungsrecht differenziert.<br />

11.5.1 Mensch<br />

Die bestehen<strong>de</strong>n Funktionen (Wohnen und Erholung) wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes nicht nachteilig betroffen. Die vorhan<strong>de</strong>nen Betriebe wer<strong>de</strong>n in<br />

ihrem Bestand gesichert, die Rad- und Wan<strong>de</strong>rwegeverbindungen sind nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Der Ausschluss von Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen hat keinen nachteiligen Einfluss auf die<br />

Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung, da für diese Nutzungen an an<strong>de</strong>rer Stelle im Bochumer<br />

Stadtgebiet in ausreichen<strong>de</strong>m Maße Flächenpotentiale vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

11.5.2 Weitere zu prüfen<strong>de</strong> Schutzgüter<br />

Der Ausschluss von Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzungen im bestehen<strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan hat<br />

keine Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt,<br />

Landschaft, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und Sachgüter. Wechselwirkungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern einschließlich Mensch sind ebenfalls nicht betroffen.<br />

Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bebauung<strong>sp</strong>lan wer<strong>de</strong>n keine erheblich nachteiligen<br />

Auswirkungen auf diese Schutzgüter vorbereitet.<br />

11.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Da mit <strong>de</strong>m Ausschluss einzelner Nutzungsmöglichkeiten in <strong>de</strong>n Gewerbe- und<br />

Industriegebieten keine Auswirkungen verbun<strong>de</strong>n sind, die sich auf z.B. die<br />

Immissionssituation, die Ver- und Entsorgungsvorgänge o<strong>de</strong>r die angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Wohnnutzungen und Grünflächen auswirken, sind Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Verringerung nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Positiv hervorzuheben ist, dass durch die Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung<br />

Flächenpotenziale für Gewerbebetriebe in bereits gewerblich-industriell bzw.<br />

bergbaulich geprägten Bereichen in Bochum-Werne gesichert wer<strong>de</strong>n und damit <strong>de</strong>n<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nschutzklausel (u.a. Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung von Flächen) gefolgt<br />

wird.<br />

Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. Eingriffsregelung gem. BNatSchG wer<strong>de</strong>n nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, da <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Ausnutzbarkeit <strong>de</strong>r Gewerbe- bzw. Industriegrundstücke<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Flächenversiegelung nicht geän<strong>de</strong>rt wird.<br />

Die Möglichkeit <strong>de</strong>r Nutzung erneuerbarer Energien und ein <strong>sp</strong>arsamer Umgang mit<br />

Energien wer<strong>de</strong>n durch die Bebauung<strong>sp</strong>lanän<strong>de</strong>rung nicht beeinträchtigt.<br />

11.7 Darstellung an<strong>de</strong>rweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten


Räumliche Alternativen bestehen nicht, da sich die Än<strong>de</strong>rung auf einen konkreten<br />

Bestand bzw. ein an dieser Stelle konkretes Planungsziel (Sicherung von Gewerbeund<br />

Industrieflächen) bezieht.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzungen zum Ausschluss einzelner Nutzungen<br />

bestehen keine an<strong>de</strong>rweitigen inhaltlichen Möglichkeiten, mit <strong>de</strong>nen die Ziele <strong>de</strong>r<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung in gleicher Weise erreicht wer<strong>de</strong>n können.<br />

11.8 Zusätzliche Angaben<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte unter Auswertung<br />

<strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Planungsrechts und zusätzlich anhand von Bestandserhebungen<br />

<strong>de</strong>s städtebaulichen und ökologischen Zustands <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsbereichs und seiner<br />

nahen Umgebung. Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Informationen traten nicht auf.<br />

Maßnahmen zum Monitoring wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Die Überwachungsmaßnahmen beschränken sich somit auf die<br />

Prüfungen im Rahmen <strong>de</strong>r baurechtlichen Zulassungsverfahren. Unbenommen<br />

hiervon ist die Überprüfung seitens <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Umweltschutz zuständigen Behör<strong>de</strong>n.<br />

11.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b „Robert Müser“ im<br />

Stadtteil Bochum-Werne sollen in <strong>de</strong>n festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten,<br />

durch <strong>de</strong>n Ausschluss von nicht produktionsbezogenen gewerblichen Nutzungen,<br />

Flächenkapazitäten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gesichert wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Umweltbericht fasst die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung zusammen, in <strong>de</strong>r die mit <strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes voraussichtlich verbun<strong>de</strong>nen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und bewertet wur<strong>de</strong>n:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten Umweltschutzziele wer<strong>de</strong>n<br />

beachtet.<br />

Bei Nicht-Durchführung <strong>de</strong>r Bebauung<strong>sp</strong>lanaufstellung bestün<strong>de</strong> die Gefahr<br />

städtebaulicher Fehlentwicklungen, durch die Inan<strong>sp</strong>ruchnahme <strong>de</strong>r für die<br />

Ansiedlung von produzieren<strong>de</strong>n Gewerbe- und Handwerksbetrieben bzw.<br />

diesen zugeordneten Dienstleistungen vorgesehenen Bauflächen durch nicht<br />

produktionsbezogene gewerbliche Nutzungen (Einzelhan<strong>de</strong>l, Gastronomie,<br />

Vergnügungsstätten etc.).<br />

Sinnvolle räumliche Planungsalternativen bestehen nicht, da sich die<br />

Än<strong>de</strong>rung auf ein an dieser Stelle bestehen<strong>de</strong>s Planungsrecht bzw. konkretes<br />

Planungsziel bezieht.<br />

Positiv hervorzuheben i. S. d. Bo<strong>de</strong>nschutzklausel ist die Sicherung<br />

bestehen<strong>de</strong>r Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb von Bochum-Werne.<br />

Maßnahmen zum Monitoring wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Bebauung<strong>sp</strong>lanän<strong>de</strong>rung nicht<br />

begrün<strong>de</strong>t und beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

baurechtlichen Zulassungsverfahren.<br />

Insgesamt wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lanes keine erheblich<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet.<br />

12. Gutachten


1. Altlastengefährdungsabschätzung und überschlägige Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Bebaubarkeit für <strong>de</strong>n nördlichen Teilbereich <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s Robert Müser in<br />

Bochum-Werne, Vorbericht; Grundbaulaboratorium Bochum, Bochum,<br />

21.05.1987<br />

2. Altlastengefährdungsabschätzung und überschlägige Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Bebaubarkeit für <strong>de</strong>n nördlichen Teilbereich <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s Robert Müser in<br />

Bochum-Werne, Gutachten; Grundbaulaboratorium Bochum, Bochum,<br />

22.09.1987<br />

3. Sanierungsuntersuchung für <strong>de</strong>n nördlichen Teilbereich <strong>de</strong>s<br />

Gelän<strong>de</strong>s Robert Müser in Bochum-Werne, Gutachten; Grundbaulaboratorium<br />

Bochum, Bochum, 02.05.1988<br />

4. Sanierungskonzept für <strong>de</strong>n nördlichen Teilbereich <strong>de</strong>s ehemaligen<br />

Zechengelän<strong>de</strong>s Robert Müser in Bochum-Werne, Gutachten;<br />

Grundbaulaboratorium Bochum, Bochum, 28.09.1990<br />

5. Nördliche Teilfläche <strong>de</strong>s ehemaligen Zechengelän<strong>de</strong>s Robert Müser<br />

- Teilbereich- Kühlgerüst - in Bochum-Werne, 1. Bericht;<br />

Grundbaulaboratorium Bochum, Bochum, 18.07.1991<br />

6. Sanierungskonzept für <strong>de</strong>n nördlichen Bereich <strong>de</strong>s ehemaligen<br />

Zechengelän<strong>de</strong>s Robert-Müser - Teilbereich Kühlgerüst - in Bochum-Werne,<br />

Gutachten; Grundbau-laboratorium Bochum, Bochum, 11.09.1991<br />

7. Messbericht Emissionsschutzmessungen im Rahmen von<br />

Bo<strong>de</strong>naushubarbeiten auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ehemaligen Zeche Robert Müser,<br />

Am Arnoldschacht, in Bochum-Werne; Chemisches Laboratorium Dr. Weßling<br />

GmbH, Bochum, 25.08.1992<br />

8. Umnutzung einer Teilfläche <strong>de</strong>r ehemaligen Zeche Robert Müser<br />

westlich <strong>de</strong>r Straße “Brandwacht” in Bochum-Werne, Orientieren<strong>de</strong>n<br />

Altlastenerkundung und Untersuchung <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rverwertbarkeit anfallen<strong>de</strong>n<br />

Aushubs, Gutachten; UCON, Bochum07.05.1998<br />

9. Umnutzung einer Teilfläche <strong>de</strong>r ehemaligen Zeche Robert Müser<br />

westlich <strong>de</strong>r Straße “Brandwacht” in Bochum-Werne, Sanierung<strong>sp</strong>lan für <strong>de</strong>n<br />

Abtrag und die Herrichtung einer Fläche westlich <strong>de</strong>r Brandwacht; UCON,<br />

Bochum, 18.08.1998<br />

10. Gutachterliche Begleitung <strong>de</strong>r Erdarbeiten, Herrichtung einer<br />

Lagerfläche westlich <strong>de</strong>r Straße Brandwacht in Bochum-Werne,<br />

Abschlussbericht; UCON, Bochum, 29.08.2000<br />

11. Grundwasserüberwachung ehemalige Kokerei und Zeche Robert<br />

Müser in Bochum, Untersuchungsbericht Beprobungen 2000; DMT, Essen,<br />

07.12.2000<br />

12. Grundwasserüberwachung ehemalige Kokerei und Zeche Robert<br />

Müser in Bochum, Untersuchungsbericht Beprobungen 2001; DMT, Essen,<br />

11.03.2002<br />

13. Grundwasserüberwachung ehemalige Kokerei und Zeche Robert<br />

Müser in Bochum, Untersuchungsbericht Beprobungen 2002; DMT, Essen,<br />

16.12.2002


14. Grundwasserüberwachung ehemalige Kokerei und Zeche Robert<br />

Müser in Bochum, Untersuchungsbericht Beprobungen 2004; DMT, Essen,<br />

15.12.2004<br />

15. Geophysikalische Untersuchungen zur Baufel<strong>de</strong>rkundung zeche<br />

Arnold, Fläche Robert-Müser in Bochum-Werne, Ergebnisbericht; BGI AG,<br />

Bochum, 08.10.2001<br />

16. Bochum-Werne, Werner Hellweg 412, Bericht zur<br />

Bo<strong>de</strong>nuntersuchung; Dr. Betz & Partner Consulting, Haltern, 11.07.1988<br />

17. Gefährdungsabschätzung und allgemeines Baugrundgutachten für<br />

die geplante Feuerwache in Bochum-Werne; Jessberger u. Partner GmbH,<br />

Bochum, 18.10.1991<br />

18. Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Robert Müser in Bochum-<br />

Werne - Sanierung<strong>sp</strong>lan Gesamtfläche; DMT, Essen, 20.04.2000, inklusive<br />

Überarbeitung vom 06.12.2001 und 10.10.2002.<br />

19. Ehemalige Zeche und Kokerei Robert Müser in Bochum-Werne:<br />

Nutzungs-bezogener Sanierung<strong>sp</strong>lan und Herrichtungskonzept für die<br />

Teilflächen IV und V “Naturstein-Zentrum Ruhr”; IBG, Bochum, 20.11.2002<br />

20. Ehemalige Zeche und Kokerei Robert Müser in Bochum-Werne:<br />

Teilflächen IV und V “Naturstein-Zentrum Ruhr”, Abschlussbericht zur<br />

nutzungsbezogenen Sanierung; IBG, Bochum, 10.09.2005<br />

21. Bauvorhaben Spitzke-Longo, Geplante Werkhalle und Bürogebäu<strong>de</strong>,<br />

ehemalige Schachtanlage Robert Müser, Orientieren<strong>de</strong>n Erkundung auf<br />

Bo<strong>de</strong>n-verunreinigungen - Untersuchungsbericht; BGI AG, Bochum,<br />

06.12.2001<br />

22. Bauvorhaben Spitzke-Longo, Geplante Werkhalle und Bürogebäu<strong>de</strong>,<br />

ehemalige Schachtanlage Robert Müser, Einbau von Bo<strong>de</strong>n- und RC-<br />

Materialien/gutachterliche Fremdüberwachung - Ergebnisbericht; BGI AG,<br />

Bochum, 16.06.2003<br />

23. Nutzungsbezogener Sanierung<strong>sp</strong>lan für die Teilbereiche <strong>de</strong>r Flächen<br />

I und VIII auf <strong>de</strong>m ehemaligen Zechen- und Kokereigelän<strong>de</strong> Robert Müser in<br />

Bochum-Werne im Hinblick auf die Erweiterung <strong>de</strong>r Duvenbeck ConLog<br />

GmbH; AWG - Rummel und Knüfermann, Dortmund, 22.02.2006<br />

24. Abschlussbericht zur Erweiterung <strong>de</strong>r ConLog GmbH auf <strong>de</strong>m<br />

ehemaligen Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Zeche “Robert Müser”, Arnoldschacht 12,<br />

Bochum-Werne; AWG - Rummel und Knüfermann, Dortmund, 23.01.2007<br />

25. Orientieren<strong>de</strong> Gefährdungsabschätzung im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lanes Nr. 405 b - Robert Müser Nord; CUA, Bochum, Februar<br />

2007


Zusammenfassen<strong>de</strong> Erklärung<br />

Mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans Nr. 405 b für einen Teilbereich <strong>de</strong>s<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lans Nr. 405 „Robert Müser“ im Stadtteil Bochum-Werne soll bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>s Planungsrecht für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie gewerbliche<br />

Dienstleistungen dahingehend konkretisiert wer<strong>de</strong>n, dass diesem Planungsziel zuwi<strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong> Nutzungen wie Einzelhan<strong>de</strong>lsansiedlungen, Schank- und Speisewirtschaften,<br />

Versammlungsstätten etc. ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Der Standort ist einer <strong>de</strong>r wenigen im<br />

Stadtgebiet Bochums, <strong>de</strong>r ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Flächenpotentiale für großflächigere Nutzungen<br />

produzieren<strong>de</strong>r Gewerbe- und Industriebetriebe aufweist, und soll daher diesen Nutzungen<br />

vorbehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Plangebiet umfasst zu einem überwiegen<strong>de</strong>n Teil die Flächen <strong>de</strong>r stillgelegten Zeche<br />

Robert Müser. Nach <strong>de</strong>r Sanierung wer<strong>de</strong>n die Flächen nördlich <strong>de</strong>s Werner Hellwegs<br />

kleinteilig gewerblich genutzt, während im südlichen Teilbereich großflächige Nutzungen (u.<br />

a. Spedition) bestehen. Auf <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit noch ungenutzten Flächen insbeson<strong>de</strong>re im<br />

südlichen Teilbereich haben sich sukzessive kraut- und gehölzreiche Brachflächen<br />

entwickelt.<br />

Der Bebauung<strong>sp</strong>lan trifft ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>m Planungsziel lediglich Festsetzungen zur<br />

Konkretisierung <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung. Das Ziel <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Flächen für<br />

produzieren<strong>de</strong> Gewerbe-/ und Industriebetriebe wird durch <strong>de</strong>n Ausschluss von<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lnutzungen sowie sonstiger nicht <strong>de</strong>m produzieren<strong>de</strong>n Sektor zuzuordnen<strong>de</strong>n<br />

Betriebsarten im Plangebiet erzielt. Die Sicherung bestehen<strong>de</strong>r Gewerbebetriebe mit<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsnutzung sowie die Möglichkeit für produzieren<strong>de</strong> Betriebe ihre Produkte direkt<br />

am Produktionsstandort zu vermarkten wur<strong>de</strong> dabei berücksichtigt. Die Festsetzungen etwa<br />

zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung, zur Bauweise, <strong>de</strong>n überbaubaren Grundstücksflächen o<strong>de</strong>r<br />

zu Verkehrsflächen und Pflanzflächen <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n rechtsverbindlichen<br />

Bebauung<strong>sp</strong>lans erhalten weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

Sinnvolle Planungsalternativen bestehen nicht, da sich <strong>de</strong>r Geltungsbereich auf bestehen<strong>de</strong>s<br />

Planungsrecht bzw. ein an dieser Stelle konkretes Planungsziel bezieht.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r gewerblich/industriellen Vornutzung sind Verunreinigungen <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s<br />

im Plangebiet gegeben. Zu<strong>de</strong>m wird auf mögliche meist diffus auftreten<strong>de</strong> und somit mit<br />

Untersuchungen meist nicht erfassbare Grubengasaustritte aus <strong>de</strong>m Steinkohlengebirge<br />

hingewiesen. Die betroffenen Flächen sind im Bebauung<strong>sp</strong>lan gekennzeichnet.<br />

Positiv hervorzuheben i. S. d. Bo<strong>de</strong>nschutzklausel ist die Sicherung eines bestehen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbe- und Industriestandorts innerhalb von Bochum-Werne.<br />

Verkehrlich negative Auswirkungen auf das umgeben<strong>de</strong> Straßennetz sind mit <strong>de</strong>r Planung<br />

nicht verbun<strong>de</strong>n.<br />

Die Bürger wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in<br />

Form einer Bürgerversammlung am 14.05.2007 in <strong>de</strong>r Bezirksverwaltungsstelle Langendreer<br />

über die Planung informiert. Den Behör<strong>de</strong>n und Trägern öffentlicher Belange wur<strong>de</strong><br />

Gelegenheit zur Äußerung auch im Hinblick auf <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r Umweltprüfung gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 22.05.2007<br />

für die Dauer eines Monats gegeben.<br />

Der Bebauung<strong>sp</strong>lan wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r frühzeitigen Bürgerbeteiligung und <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n und Träger öffentlicher Belange hinsichtlich <strong>de</strong>r Kennzeichnung von Altlasten und<br />

<strong>de</strong>s umgegangenen Bergbaus, <strong>de</strong>r Festsetzung zum Ausschluss einer Grundwassernutzung,<br />

<strong>de</strong>s Hinweises auf die Benachrichtigung <strong>de</strong>r Wehrverwaltung bei Gebäu<strong>de</strong>höhen über 20 m<br />

sowie nachrichtlicher Übernahme zu Leitungsverläufen ergänzt.


Im Ergebnis wur<strong>de</strong> ein Bebauung<strong>sp</strong>lan erstellt, <strong>de</strong>r unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>n Gewerbe- und Industriegebiete eine klare Festlegung <strong>de</strong>r gewünschten<br />

zukünftigen baulichen Entwicklung im Plangebiet trifft. Die Flächenpotentiale sollen<br />

Gewerbe- und Industriebetrieben vorbehalten wer<strong>de</strong>n. In Verbindung mit an<strong>de</strong>ren Gewerbeund<br />

Industriegebieten im Stadtgebiet soll somit eine ausgewogene und vielfältige<br />

Wirtschaftsstruktur <strong>de</strong>r Stadt Bochum erhalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauung<strong>sp</strong>lans keine erheblich nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen vorbereitet.

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