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Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan ... - O-sp.de

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9 Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Im Baugebiet befin<strong>de</strong>n sich keine Bau<strong>de</strong>nkmale.<br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale sind <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Untere Denkmalbehör<strong>de</strong><br />

nicht bekannt und auch nicht erkennbar. Trotz<strong>de</strong>m ist folgen<strong>de</strong>s<br />

zu beachten:<br />

Bei Bo<strong>de</strong>neingriffen können Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler (kultur- und/o<strong>de</strong>r naturgeschichtliche<br />

Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong>, d. h. Mauern, alte Gräben<br />

Einzelfun<strong>de</strong> aber auch Verän<strong>de</strong>rungen und Verfärbungen in <strong>de</strong>r<br />

natürlichen Bo<strong>de</strong>nbeschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch<br />

Zeugnisse tierischen und/o<strong>de</strong>r pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher<br />

Zeit) ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Die Ent<strong>de</strong>ckung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern<br />

ist <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Untere Denkmalbehör<strong>de</strong> (Tel.<br />

02961/794-0; Telefax 02961/794-108) und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Westfälischen<br />

Museum für Archäologie / Amt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege,<br />

Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Telefax 02761/2466) unverzüglich<br />

anzuzeigen und die Ent<strong>de</strong>ckungsstätte min<strong>de</strong>stens drei<br />

Werktage in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz<br />

NW), falls diese nicht vorher von <strong>de</strong>r Denkmalbehör<strong>de</strong><br />

freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-<br />

Lippe ist berechtigt, das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal zu bergen, auszuwerten<br />

und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in<br />

Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW).<br />

10 Schutz von Baugrundstücken beim Vorhan<strong>de</strong>nsein von<br />

Kampfmitteln o<strong>de</strong>r Altlasten<br />

Sind bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Bauvorhabens beim Erdaushub<br />

außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n verdächtige<br />

Gegenstän<strong>de</strong> beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen<br />

und die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Örtliche Ordnungsbehör<strong>de</strong><br />

(Tel.: 02961/794-210; Telefax 02961/794-208) und/o<strong>de</strong>r die<br />

Bezirksregierung Arnsberg - Staatlicher Kampfmittelräumdienst-<br />

(Tel.: 02331/6927-0; Telefax: 02331/6927-3898) zu verständigen.<br />

Wer<strong>de</strong>n bei Tiefbauarbeiten Anzeichen von fester, flüssiger o<strong>de</strong>r<br />

gasförmiger Kontamination festgestellt, so ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong><br />

(Tel. 02961/794-0), <strong>de</strong>r Fachdienst Abfallwirtschaft und<br />

Bo<strong>de</strong>nschutz <strong>de</strong>s Hochsauerlandkreises in Mesche<strong>de</strong> (Tel.<br />

0291/940) sowie die Untere Umweltschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Hochsauerlandkreises (Tel. 0291/940) umgehend zu informieren.<br />

11 Immissionsschutz<br />

Innerhalb sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend sind<br />

emittieren<strong>de</strong> Anlagen nicht vorhan<strong>de</strong>n. Insofern wer<strong>de</strong>n keine<br />

beson<strong>de</strong>ren Festsetzungen für notwendig gehalten.<br />

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