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Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan ... - O-sp.de

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5 Gestaltungsvorschriften<br />

Die Gestaltungsvorschriften bleiben unverän<strong>de</strong>rt.<br />

6 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Erschließung bleibt unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Der Än<strong>de</strong>rungsbereich wird durch <strong>de</strong>n „Rübezahlweg“ erschlossen.<br />

Durch das weitere örtliche Straßennetz besteht eine Anbindung<br />

an die B 251 im Osten <strong>de</strong>r Ortslage.<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Das<br />

Schmutzwasser wird gesammelt und über das bestehen<strong>de</strong> Kanalnetz<br />

<strong>de</strong>r Kläranlage zugeführt.<br />

Die Wasserversorgung wird durch die <strong>Stadt</strong>werke gewährleistet.<br />

Die Elektrizitätsversorgung ist durch das örtliche<br />

Versorgungsunternehmen sichergestellt.<br />

7 Grünordnung, Naturschutz<br />

7.1. Grünordnung<br />

Festsetzungen zur Grünordnung sind im bisherigen Plan nicht<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n und aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Notwendigkeit auch<br />

nicht beabsichtigt.<br />

7.<strong>2.</strong> Aussagen zu FFH – Schutzgebieten<br />

FFH – Schutzgebiete sind von <strong>de</strong>r <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>än<strong>de</strong>rung nicht<br />

betroffen. Eine Verträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung ist nicht notwendig.<br />

7.3. Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Erläuterungsbericht<br />

Da sich die Än<strong>de</strong>rung am Bestand orientiert, ist kein<br />

Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Erläuterungsbericht notwendig.<br />

8 Umweltbericht<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es erfolgt im <strong>vereinfachte</strong>n<br />

Verfahren nach § 13 BauGB, da durch die Än<strong>de</strong>rung die Grundzüge<br />

<strong>de</strong>r Planung nicht berührt wer<strong>de</strong>n, keine Vorhaben, für die eine<br />

Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung notwendig ist, zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

und keine Anhalt<strong>sp</strong>unkte für eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.<br />

Daher wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von <strong>de</strong>r Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4, von <strong>de</strong>m Umweltbericht nach § 2a und von <strong>de</strong>r Angabe<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener<br />

Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung)<br />

wird nicht angewen<strong>de</strong>t.<br />

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