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Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan ... - O-sp.de

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Diese Voraussetzungen sind aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> gegeben.<br />

Die Planän<strong>de</strong>rung beinhaltet lediglich eine Festschreibung <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Gegebenheiten durch Konkretisierung <strong>de</strong>r<br />

Festsetzungen <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es.<br />

Auf die frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit und <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping)<br />

gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

kann aufgrund <strong>de</strong>r Geringfügigkeit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Um bis zur Rechtskraft <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsverfahrens unerwünschte,<br />

d.h. im Wi<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>ruch zur Planungsabsicht stehen<strong>de</strong> Nutzungen<br />

sowie <strong>de</strong>plazierte bauliche Aktivitäten zu unterbin<strong>de</strong>n ist vom<br />

Rat <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> am 17. 01. 2007 eine Verän<strong>de</strong>rungs<strong>sp</strong>erre<br />

erlassen wor<strong>de</strong>n. Diese wur<strong>de</strong> am 18. 1<strong>2.</strong> 2008 durch<br />

Ratsbeschluss um ein weiteres Jahr verlängert<br />

3 Vorgabe <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

Der Än<strong>de</strong>rungsbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />

vom 07. 1<strong>2.</strong> 1981 <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Wohnbaufläche gem. § 1<br />

Abs. 1 BauNVO dargestellt. Hieraus wur<strong>de</strong> 1989 ein <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong><br />

entwickelt.<br />

4 Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung, Bauweise<br />

Bei <strong>de</strong>m <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um einen sogenannten<br />

<strong>vereinfachte</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>, <strong>de</strong>r die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 30<br />

BauGB nicht erfüllt und lediglich <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r im<br />

Kurgebiet zulässigen Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung dient. Der<br />

westliche und südöstliche Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wird<br />

ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung, zu <strong>de</strong>r auch die<br />

Wohnanlage „Forellenpark“ zählt, als Allgemeines Wohngebiet –<br />

WA- mit einer nach Kurorteverordnung eingeschränkten Nutzung<br />

ausgewiesen. Neben <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Verkehrsflächen wird lediglich das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

durch Festsetzung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl auf 0,4 bestimmt. Alle<br />

weiteren Parameter wie Gebäu<strong>de</strong>höhe, Anzahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse<br />

etc. richten sich nach § 34 BauGB.<br />

Dominieren<strong>de</strong>s Objekt im Plangebiet ist <strong>de</strong>r fünf- bis<br />

achtgeschossige Forellenpark.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung ist die Festsetzung <strong>de</strong>s westlichen Bereiches<br />

<strong>de</strong>s Flurstücks Nr. 826 als „Flächen für Nebenanlagen,<br />

Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen“ mit <strong>de</strong>r<br />

Zweckbestimmung –Gemeinschaftsstellplätze (GSt) und<br />

Gemeinschaftsgaragen (GGa)- gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB<br />

und eine Zuordnung <strong>de</strong>r Teilflächen <strong>de</strong>s Garagengrundstücks zu<br />

<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Rübezahlweg 32 – 38 (Forellenpark).<br />

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