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Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan ... - O-sp.de

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Eigentumswohnung im „Forellenpark“ auch parallel in <strong>de</strong>r Regel<br />

ein Verkauf <strong>de</strong>s Bruchteils am Stellplatzgrundstück erfolgte.<br />

Auf Antrag eines Miteigentümers wur<strong>de</strong> nun die<br />

Teilungsversteigerung für das gemeinschaftliche Garagengrundstück<br />

beim Amtsgericht <strong>Brilon</strong> eingeleitet. Dieser Antrag<br />

ist zulässig, da eine Zuordnung <strong>de</strong>r Grundstücksteile <strong>de</strong>r<br />

Parzelle 826 zu <strong>de</strong>n einzelnen Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anlage<br />

„Forellenpark“ nicht erfolgt ist.<br />

Vertreter <strong>de</strong>r Eigentümergemeinschaft haben sich nun mit <strong>de</strong>r<br />

Befürchtung an die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> gewandt, dass das<br />

Garagengrundstücks nach erfolgter Versteigerung durch <strong>de</strong>n neuen<br />

Eigentümer zu Wohnbauzwecken genutzt wer<strong>de</strong>n soll. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Ausweisung <strong>de</strong>r Parzelle 826 als –WA- im o.g. <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> Nr.<br />

73 ist eine Bebauungsmöglichkeit tatsächlich gegeben. Folge<br />

wäre ein Verlust <strong>de</strong>r Stellplätze, <strong>de</strong>s baurechtlich<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Stellplatznachweises und eine Verlagerung <strong>de</strong>s<br />

Parkdrucks auf die öffentliche Straße. Bei einer Verlagerung<br />

<strong>de</strong>s Parkdrucks auf die öffentliche Straße ist die Sicherheit<br />

und Leichtigkeit <strong>de</strong>s Verkehrs auf <strong>de</strong>r Straße „Rübezahlweg“<br />

gefähr<strong>de</strong>t. Darüber hinaus kann die Andienung, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Haus<br />

liegen<strong>de</strong>n Bushaltestellen, durch regelwidrig parken<strong>de</strong> Fahrzeuge<br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Letztendlich wäre einer Verlagerung <strong>de</strong>s parken<strong>de</strong>n Verkehrs auf<br />

die Straße <strong>de</strong>m Ortsbild und <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Kurgebietes<br />

abträglich.<br />

Da seitens <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> Verständnis für das Anliegen und<br />

die Argumentation <strong>de</strong>r Wohnungseigentümergemeinschaft besteht,<br />

sowie um einen städtebaulichen Missstand zu verhin<strong>de</strong>rn, soll<br />

das Planungsrecht ent<strong>sp</strong>rechend angepasst wer<strong>de</strong>n. Dazu ist eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Brilon</strong>-<strong>Stadt</strong> Nr. 73 "Kurgebiet"<br />

(Bereich Forellenpark) im Wege <strong>de</strong>s <strong>vereinfachte</strong>n Verfahrens<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Ziel <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung ist die Festsetzung <strong>de</strong>s<br />

westlichen Bereiches <strong>de</strong>s Flurstücks Nr. 826 als „Flächen für<br />

Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen“<br />

mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung –Gemeinschaftsstellplätze (GSt) und<br />

Gemeinschaftsgaragen (GGa)- gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB<br />

und eine Zuordnung <strong>de</strong>r Teilflächen <strong>de</strong>s Garagengrundstücks zu<br />

<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Rübezahlweg 32 – 38 (Forellenpark).<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Planes erfolgt im <strong>vereinfachte</strong>n Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB.<br />

Bauplanungsrechtlich sind zunächst die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 13<br />

Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Danach dürfen durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

einfachen <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es die Grundzüge <strong>de</strong>r Planung nicht<br />

berührt wer<strong>de</strong>n, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer<br />

Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung<br />

nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung<br />

o<strong>de</strong>r nach Lan<strong>de</strong>srecht unterliegen, nicht vorbereitet o<strong>de</strong>r<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und auch keine Anhalt<strong>sp</strong>unkte für eine<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten<br />

Schutzgüter bestehen.<br />

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