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Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan ... - O-sp.de

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Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong><br />

<strong>2.</strong> <strong>vereinfachte</strong> Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> <strong>Brilon</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Nr. 73 “Kurgebiet“<br />

(Bereich Forellenpark<br />

Übersichtskarte: ohne Maßstab


Inhalt<br />

1 LAGE DES PLANGEBIETES 3<br />

2 PLANUNGSANLASS 3<br />

3 VORGABE DER BAULEITPLANUNG 5<br />

4 ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG, BAUWEISE 5<br />

5 GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 6<br />

6 ERSCHLIEßUNG, VER- UND ENTSORGUNG 6<br />

7 GRÜNORDNUNG, NATURSCHUTZ 6<br />

8 UMWELTBERICHT 6<br />

9 DENKMALSCHUTZ UND DENKMALPFLEGE 7<br />

10 SCHUTZ VON BAUGRUNDSTÜCKEN BEIM VORHANDENSEIN VON<br />

KAMPFMITTELN ODER ALTLASTEN 7<br />

11 IMMISSIONSSCHUTZ 7<br />

12 BODENORDNUNG 8<br />

2


1 Lage <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Gu<strong>de</strong>nhagen-Petersborn. Dieses<br />

Dorf liegt ca. 3 km südlich <strong>de</strong>r Kernstadt <strong>Brilon</strong>s. Das<br />

Plangebiet liegt im Zentrum <strong>de</strong>r Ortslage am „Rübezahlweg“. Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> ist ein anerkannter Kneippkurort. Der<br />

<strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> liegt im südlichen Bereich <strong>de</strong>s anerkannten<br />

Kurgebietes. Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es bezieht sich auf<br />

<strong>de</strong>n westlichen Planbereich, <strong>de</strong>r zurzeit als Fläche für<br />

Stellplätze und Garagen genutzt wird.<br />

2 Planungsanlass<br />

Bei <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m 28.04.1989 rechtskräftigen <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong><br />

<strong>Brilon</strong>-<strong>Stadt</strong> Nr. 73 "Kurgebiet" (Bereich Forellenpark) han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um einen sogenannten einfachen <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>, <strong>de</strong>r die<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 30 BauGB nicht erfüllt und lediglich <strong>de</strong>r<br />

Sicherung <strong>de</strong>r im Kurgebiet zulässigen Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

dient. Der westliche und südöstliche Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

wird ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung, zu <strong>de</strong>r auch die<br />

Wohnanlage „Forellenpark“ zählt, als Allgemeines Wohngebiet –<br />

WA- mit einer nach Kurorteverordnung eingeschränkten Nutzung<br />

ausgewiesen. Neben <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Verkehrsflächen wird lediglich das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

durch Festsetzung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl auf 0,4 bestimmt. Alle<br />

weiteren Parameter wie Gebäu<strong>de</strong>höhe, Anzahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse<br />

etc. richten sich nach § 34 BauGB.<br />

Die Wohnanlage „Forellenpark“ glie<strong>de</strong>rt sich in das mit <strong>de</strong>r<br />

Wohnungseigentumsanlage gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

bebaute Grundstück (Gemarkung <strong>Brilon</strong>, Flur 20, Flurstück 823)<br />

und <strong>de</strong>n zum Stellplatznachweis angelegten Garagenhof mit<br />

Grünland (Gemarkung <strong>Brilon</strong>, Flur 20, Flurstück 826). Eigentümer<br />

<strong>de</strong>s Flurstücks 823 ist die Eigentümergemeinschaft nach WEG, die<br />

von <strong>de</strong>n Eigentümern <strong>de</strong>r einzelnen Wohnungseigentums- und<br />

Teileigentumsrechte gebil<strong>de</strong>t wird. Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks<br />

826 ist eine Bruchteilsgemeinschaft.<br />

Die betreffen<strong>de</strong>n Flurstücke und die jeweiligen Eigentümer sind<br />

materiell- und grundbuchrechtlich voneinan<strong>de</strong>r völlig<br />

unabhängig.<br />

Eine in <strong>de</strong>n neunziger Jahren geplante Vereinigung und<br />

Zuschreibung <strong>de</strong>r Parzelle 826 zur Wohnungseigentumsanlage, die<br />

das Grundstück als Stellplatzfläche gesichert hätte und von <strong>de</strong>r<br />

Eigentümergemeinschaft angestrebt wor<strong>de</strong>n war, scheiterte aus<br />

rechtlichen und tatsächlichen Grün<strong>de</strong>n und konnte daher<br />

letztendlich nicht umgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Viele Wohnungseigentümer <strong>de</strong>r WEG-Anlage Forellenpark sind mit<br />

<strong>de</strong>n Bruchteilseigentümern <strong>de</strong>s Stellplatzgrundstücks i<strong>de</strong>ntisch,<br />

da in <strong>de</strong>r Vergangenheit im Falle <strong>de</strong>s Verkaufs einer<br />

3


Eigentumswohnung im „Forellenpark“ auch parallel in <strong>de</strong>r Regel<br />

ein Verkauf <strong>de</strong>s Bruchteils am Stellplatzgrundstück erfolgte.<br />

Auf Antrag eines Miteigentümers wur<strong>de</strong> nun die<br />

Teilungsversteigerung für das gemeinschaftliche Garagengrundstück<br />

beim Amtsgericht <strong>Brilon</strong> eingeleitet. Dieser Antrag<br />

ist zulässig, da eine Zuordnung <strong>de</strong>r Grundstücksteile <strong>de</strong>r<br />

Parzelle 826 zu <strong>de</strong>n einzelnen Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anlage<br />

„Forellenpark“ nicht erfolgt ist.<br />

Vertreter <strong>de</strong>r Eigentümergemeinschaft haben sich nun mit <strong>de</strong>r<br />

Befürchtung an die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> gewandt, dass das<br />

Garagengrundstücks nach erfolgter Versteigerung durch <strong>de</strong>n neuen<br />

Eigentümer zu Wohnbauzwecken genutzt wer<strong>de</strong>n soll. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Ausweisung <strong>de</strong>r Parzelle 826 als –WA- im o.g. <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> Nr.<br />

73 ist eine Bebauungsmöglichkeit tatsächlich gegeben. Folge<br />

wäre ein Verlust <strong>de</strong>r Stellplätze, <strong>de</strong>s baurechtlich<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Stellplatznachweises und eine Verlagerung <strong>de</strong>s<br />

Parkdrucks auf die öffentliche Straße. Bei einer Verlagerung<br />

<strong>de</strong>s Parkdrucks auf die öffentliche Straße ist die Sicherheit<br />

und Leichtigkeit <strong>de</strong>s Verkehrs auf <strong>de</strong>r Straße „Rübezahlweg“<br />

gefähr<strong>de</strong>t. Darüber hinaus kann die Andienung, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Haus<br />

liegen<strong>de</strong>n Bushaltestellen, durch regelwidrig parken<strong>de</strong> Fahrzeuge<br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Letztendlich wäre einer Verlagerung <strong>de</strong>s parken<strong>de</strong>n Verkehrs auf<br />

die Straße <strong>de</strong>m Ortsbild und <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Kurgebietes<br />

abträglich.<br />

Da seitens <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> Verständnis für das Anliegen und<br />

die Argumentation <strong>de</strong>r Wohnungseigentümergemeinschaft besteht,<br />

sowie um einen städtebaulichen Missstand zu verhin<strong>de</strong>rn, soll<br />

das Planungsrecht ent<strong>sp</strong>rechend angepasst wer<strong>de</strong>n. Dazu ist eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Brilon</strong>-<strong>Stadt</strong> Nr. 73 "Kurgebiet"<br />

(Bereich Forellenpark) im Wege <strong>de</strong>s <strong>vereinfachte</strong>n Verfahrens<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Ziel <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung ist die Festsetzung <strong>de</strong>s<br />

westlichen Bereiches <strong>de</strong>s Flurstücks Nr. 826 als „Flächen für<br />

Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen“<br />

mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung –Gemeinschaftsstellplätze (GSt) und<br />

Gemeinschaftsgaragen (GGa)- gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB<br />

und eine Zuordnung <strong>de</strong>r Teilflächen <strong>de</strong>s Garagengrundstücks zu<br />

<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Rübezahlweg 32 – 38 (Forellenpark).<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Planes erfolgt im <strong>vereinfachte</strong>n Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB.<br />

Bauplanungsrechtlich sind zunächst die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 13<br />

Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Danach dürfen durch die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

einfachen <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es die Grundzüge <strong>de</strong>r Planung nicht<br />

berührt wer<strong>de</strong>n, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer<br />

Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung<br />

nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung<br />

o<strong>de</strong>r nach Lan<strong>de</strong>srecht unterliegen, nicht vorbereitet o<strong>de</strong>r<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und auch keine Anhalt<strong>sp</strong>unkte für eine<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten<br />

Schutzgüter bestehen.<br />

4


Diese Voraussetzungen sind aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> gegeben.<br />

Die Planän<strong>de</strong>rung beinhaltet lediglich eine Festschreibung <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Gegebenheiten durch Konkretisierung <strong>de</strong>r<br />

Festsetzungen <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es.<br />

Auf die frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit und <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping)<br />

gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB<br />

kann aufgrund <strong>de</strong>r Geringfügigkeit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Um bis zur Rechtskraft <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsverfahrens unerwünschte,<br />

d.h. im Wi<strong>de</strong>r<strong>sp</strong>ruch zur Planungsabsicht stehen<strong>de</strong> Nutzungen<br />

sowie <strong>de</strong>plazierte bauliche Aktivitäten zu unterbin<strong>de</strong>n ist vom<br />

Rat <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> am 17. 01. 2007 eine Verän<strong>de</strong>rungs<strong>sp</strong>erre<br />

erlassen wor<strong>de</strong>n. Diese wur<strong>de</strong> am 18. 1<strong>2.</strong> 2008 durch<br />

Ratsbeschluss um ein weiteres Jahr verlängert<br />

3 Vorgabe <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

Der Än<strong>de</strong>rungsbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzung<strong>sp</strong>lan<br />

vom 07. 1<strong>2.</strong> 1981 <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Wohnbaufläche gem. § 1<br />

Abs. 1 BauNVO dargestellt. Hieraus wur<strong>de</strong> 1989 ein <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong><br />

entwickelt.<br />

4 Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung, Bauweise<br />

Bei <strong>de</strong>m <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um einen sogenannten<br />

<strong>vereinfachte</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>, <strong>de</strong>r die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s § 30<br />

BauGB nicht erfüllt und lediglich <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r im<br />

Kurgebiet zulässigen Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung dient. Der<br />

westliche und südöstliche Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wird<br />

ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung, zu <strong>de</strong>r auch die<br />

Wohnanlage „Forellenpark“ zählt, als Allgemeines Wohngebiet –<br />

WA- mit einer nach Kurorteverordnung eingeschränkten Nutzung<br />

ausgewiesen. Neben <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Verkehrsflächen wird lediglich das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

durch Festsetzung <strong>de</strong>r Grundflächenzahl auf 0,4 bestimmt. Alle<br />

weiteren Parameter wie Gebäu<strong>de</strong>höhe, Anzahl <strong>de</strong>r Vollgeschosse<br />

etc. richten sich nach § 34 BauGB.<br />

Dominieren<strong>de</strong>s Objekt im Plangebiet ist <strong>de</strong>r fünf- bis<br />

achtgeschossige Forellenpark.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung ist die Festsetzung <strong>de</strong>s westlichen Bereiches<br />

<strong>de</strong>s Flurstücks Nr. 826 als „Flächen für Nebenanlagen,<br />

Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen“ mit <strong>de</strong>r<br />

Zweckbestimmung –Gemeinschaftsstellplätze (GSt) und<br />

Gemeinschaftsgaragen (GGa)- gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB<br />

und eine Zuordnung <strong>de</strong>r Teilflächen <strong>de</strong>s Garagengrundstücks zu<br />

<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Rübezahlweg 32 – 38 (Forellenpark).<br />

5


5 Gestaltungsvorschriften<br />

Die Gestaltungsvorschriften bleiben unverän<strong>de</strong>rt.<br />

6 Erschließung, Ver- und Entsorgung<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Erschließung bleibt unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Der Än<strong>de</strong>rungsbereich wird durch <strong>de</strong>n „Rübezahlweg“ erschlossen.<br />

Durch das weitere örtliche Straßennetz besteht eine Anbindung<br />

an die B 251 im Osten <strong>de</strong>r Ortslage.<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Das<br />

Schmutzwasser wird gesammelt und über das bestehen<strong>de</strong> Kanalnetz<br />

<strong>de</strong>r Kläranlage zugeführt.<br />

Die Wasserversorgung wird durch die <strong>Stadt</strong>werke gewährleistet.<br />

Die Elektrizitätsversorgung ist durch das örtliche<br />

Versorgungsunternehmen sichergestellt.<br />

7 Grünordnung, Naturschutz<br />

7.1. Grünordnung<br />

Festsetzungen zur Grünordnung sind im bisherigen Plan nicht<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n und aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Notwendigkeit auch<br />

nicht beabsichtigt.<br />

7.<strong>2.</strong> Aussagen zu FFH – Schutzgebieten<br />

FFH – Schutzgebiete sind von <strong>de</strong>r <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>än<strong>de</strong>rung nicht<br />

betroffen. Eine Verträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung ist nicht notwendig.<br />

7.3. Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Erläuterungsbericht<br />

Da sich die Än<strong>de</strong>rung am Bestand orientiert, ist kein<br />

Landschaft<strong>sp</strong>flegerischer Erläuterungsbericht notwendig.<br />

8 Umweltbericht<br />

Die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es erfolgt im <strong>vereinfachte</strong>n<br />

Verfahren nach § 13 BauGB, da durch die Än<strong>de</strong>rung die Grundzüge<br />

<strong>de</strong>r Planung nicht berührt wer<strong>de</strong>n, keine Vorhaben, für die eine<br />

Umweltverträglichkeit<strong>sp</strong>rüfung notwendig ist, zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

und keine Anhalt<strong>sp</strong>unkte für eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.<br />

Daher wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von <strong>de</strong>r Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4, von <strong>de</strong>m Umweltbericht nach § 2a und von <strong>de</strong>r Angabe<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener<br />

Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung)<br />

wird nicht angewen<strong>de</strong>t.<br />

6


9 Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Im Baugebiet befin<strong>de</strong>n sich keine Bau<strong>de</strong>nkmale.<br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale sind <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Untere Denkmalbehör<strong>de</strong><br />

nicht bekannt und auch nicht erkennbar. Trotz<strong>de</strong>m ist folgen<strong>de</strong>s<br />

zu beachten:<br />

Bei Bo<strong>de</strong>neingriffen können Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler (kultur- und/o<strong>de</strong>r naturgeschichtliche<br />

Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong>, d. h. Mauern, alte Gräben<br />

Einzelfun<strong>de</strong> aber auch Verän<strong>de</strong>rungen und Verfärbungen in <strong>de</strong>r<br />

natürlichen Bo<strong>de</strong>nbeschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch<br />

Zeugnisse tierischen und/o<strong>de</strong>r pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher<br />

Zeit) ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Die Ent<strong>de</strong>ckung von Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmälern<br />

ist <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Untere Denkmalbehör<strong>de</strong> (Tel.<br />

02961/794-0; Telefax 02961/794-108) und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Westfälischen<br />

Museum für Archäologie / Amt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege,<br />

Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Telefax 02761/2466) unverzüglich<br />

anzuzeigen und die Ent<strong>de</strong>ckungsstätte min<strong>de</strong>stens drei<br />

Werktage in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz<br />

NW), falls diese nicht vorher von <strong>de</strong>r Denkmalbehör<strong>de</strong><br />

freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-<br />

Lippe ist berechtigt, das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal zu bergen, auszuwerten<br />

und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in<br />

Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW).<br />

10 Schutz von Baugrundstücken beim Vorhan<strong>de</strong>nsein von<br />

Kampfmitteln o<strong>de</strong>r Altlasten<br />

Sind bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Bauvorhabens beim Erdaushub<br />

außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n verdächtige<br />

Gegenstän<strong>de</strong> beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen<br />

und die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong> als Örtliche Ordnungsbehör<strong>de</strong><br />

(Tel.: 02961/794-210; Telefax 02961/794-208) und/o<strong>de</strong>r die<br />

Bezirksregierung Arnsberg - Staatlicher Kampfmittelräumdienst-<br />

(Tel.: 02331/6927-0; Telefax: 02331/6927-3898) zu verständigen.<br />

Wer<strong>de</strong>n bei Tiefbauarbeiten Anzeichen von fester, flüssiger o<strong>de</strong>r<br />

gasförmiger Kontamination festgestellt, so ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Brilon</strong><br />

(Tel. 02961/794-0), <strong>de</strong>r Fachdienst Abfallwirtschaft und<br />

Bo<strong>de</strong>nschutz <strong>de</strong>s Hochsauerlandkreises in Mesche<strong>de</strong> (Tel.<br />

0291/940) sowie die Untere Umweltschutzbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Hochsauerlandkreises (Tel. 0291/940) umgehend zu informieren.<br />

11 Immissionsschutz<br />

Innerhalb sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend sind<br />

emittieren<strong>de</strong> Anlagen nicht vorhan<strong>de</strong>n. Insofern wer<strong>de</strong>n keine<br />

beson<strong>de</strong>ren Festsetzungen für notwendig gehalten.<br />

7

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