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Version 14.4

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Schutzausrüstung gegen Absturz<br />

- Grundlagen -<br />

Nach Regelung der Berufsgenossenschaften (BGR) müssen<br />

Gefahren eines Absturzes am Arbeitsplatzes durch<br />

spezifische Schutzeinrichtungen oder -ausrüstungen beseitigt<br />

werden. Jene können durch eine kollektive Schutzeinrichtung<br />

oder durch die Ausrüstung und Befähigung<br />

zur Anwendung durch eine Person vermieden werden.<br />

Grundsätzlich gilt, dass eine Person, welche mit dieser<br />

persönlichen Schutzausrüstung arbeitet immer so an<br />

einem Anschlagpunkt gesichert ist, dass ein Absturz entweder<br />

ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen<br />

wird.<br />

Die drei essentiellen Bestandteile einer jeden Schutzausrüstung<br />

sind wie folgt definiert:<br />

A Anschlagpunkt & Anschlaghilfsmittel<br />

Als Anschlagpunkt wird im Allgemeinen ein sicherer Befestigungspunkt<br />

(z. B. Geländer, Träger, Gerüst) bezeichnet,<br />

welcher folgende Eigenschaften erfüllen muss:<br />

-> laut EN 795 B eine statische Festigkeit von > 10 kN<br />

für drei Minuten<br />

-> möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz liegend<br />

und in ausreichender Höhe angebracht sein, sodass der<br />

Anwender bei einem Absturz die darunter liegende<br />

Ebene nicht erreicht.<br />

Als Anschlaghilfsmittel wird im Allgemeinen das Anbringen<br />

eines Verbindungsmittels (Gurtband, Stahlschlinge,<br />

Trägergreifer usw.) am Anschlagpunkt bezeichnet, welche<br />

folgende Eigenschaften erfüllen muss:<br />

-> laut EN 362 eine statische Festigkeit von mind. 15 kN<br />

für drei Minuten besitzt und weiterhin für den jeweiligen<br />

Anschlagpunkt geeignet ist.<br />

B Auffanggurt<br />

Als Komplettgurt wird im Allgemeinen ein Gurt definiert,<br />

welcher durch die feste Verbindung von Brust- und<br />

Beingurten sowie mindestens einer Auffangöse im Rücken<br />

charakterisiert ist.<br />

Laut EN 361 und 358 muss jede Auffangöse eine statische<br />

Festigkeit von > 15 kN für drei Minuten erfüllen.<br />

Weiterhin muss er den Anwender im Falle eines Absturzes<br />

auffangen, ohne dass dieser verletzt wird oder aus dem<br />

Auffanggurt herausrutscht. Bei der Auswahl des Auffanggurtes<br />

müssen die spezifischen Arbeitsumgebungen und<br />

deren Tätigkeit berücksichtigt werden.<br />

Bitte beachten Sie die Benutzungsdauer:<br />

Gurte und Seile aus Chemiefasern unterliegen auch ohne<br />

Beanspruchung einer gewissen Alterung. Gemäß<br />

Berufsgenossenschaft (BGR 198) beträgt die Gebrauchsdauer<br />

von Seilen 4 bis 6 Jahre, von Gurten 6 bis 8 Jahre.<br />

Herstellerangaben können davon abweichen.<br />

Bildquelle: Honeywell/Miller<br />

C Verbindungsmittel<br />

Als Verbindungsmittel werden im Allgemeinen Hilfsmittel<br />

definiert, welche den Gurttragenden Anwender und seinen<br />

Anschlagpunkt/Anschlagshilfsmittel verbinden (z. B. ein<br />

Verbindungsmittel mit oder ohne Bandfalldämpfer). Die<br />

genaue Beschaffenheit dieses Verbindungsmittels muss<br />

auf Grundlage der potenziellen Fallstrecke berechnet und<br />

ausgewählt werden.<br />

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