Version 14.4
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Schutzausrüstung gegen Absturz<br />
- Grundlagen -<br />
Nach Regelung der Berufsgenossenschaften (BGR) müssen<br />
Gefahren eines Absturzes am Arbeitsplatzes durch<br />
spezifische Schutzeinrichtungen oder -ausrüstungen beseitigt<br />
werden. Jene können durch eine kollektive Schutzeinrichtung<br />
oder durch die Ausrüstung und Befähigung<br />
zur Anwendung durch eine Person vermieden werden.<br />
Grundsätzlich gilt, dass eine Person, welche mit dieser<br />
persönlichen Schutzausrüstung arbeitet immer so an<br />
einem Anschlagpunkt gesichert ist, dass ein Absturz entweder<br />
ganz verhindert oder die Person sicher aufgefangen<br />
wird.<br />
Die drei essentiellen Bestandteile einer jeden Schutzausrüstung<br />
sind wie folgt definiert:<br />
A Anschlagpunkt & Anschlaghilfsmittel<br />
Als Anschlagpunkt wird im Allgemeinen ein sicherer Befestigungspunkt<br />
(z. B. Geländer, Träger, Gerüst) bezeichnet,<br />
welcher folgende Eigenschaften erfüllen muss:<br />
-> laut EN 795 B eine statische Festigkeit von > 10 kN<br />
für drei Minuten<br />
-> möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz liegend<br />
und in ausreichender Höhe angebracht sein, sodass der<br />
Anwender bei einem Absturz die darunter liegende<br />
Ebene nicht erreicht.<br />
Als Anschlaghilfsmittel wird im Allgemeinen das Anbringen<br />
eines Verbindungsmittels (Gurtband, Stahlschlinge,<br />
Trägergreifer usw.) am Anschlagpunkt bezeichnet, welche<br />
folgende Eigenschaften erfüllen muss:<br />
-> laut EN 362 eine statische Festigkeit von mind. 15 kN<br />
für drei Minuten besitzt und weiterhin für den jeweiligen<br />
Anschlagpunkt geeignet ist.<br />
B Auffanggurt<br />
Als Komplettgurt wird im Allgemeinen ein Gurt definiert,<br />
welcher durch die feste Verbindung von Brust- und<br />
Beingurten sowie mindestens einer Auffangöse im Rücken<br />
charakterisiert ist.<br />
Laut EN 361 und 358 muss jede Auffangöse eine statische<br />
Festigkeit von > 15 kN für drei Minuten erfüllen.<br />
Weiterhin muss er den Anwender im Falle eines Absturzes<br />
auffangen, ohne dass dieser verletzt wird oder aus dem<br />
Auffanggurt herausrutscht. Bei der Auswahl des Auffanggurtes<br />
müssen die spezifischen Arbeitsumgebungen und<br />
deren Tätigkeit berücksichtigt werden.<br />
Bitte beachten Sie die Benutzungsdauer:<br />
Gurte und Seile aus Chemiefasern unterliegen auch ohne<br />
Beanspruchung einer gewissen Alterung. Gemäß<br />
Berufsgenossenschaft (BGR 198) beträgt die Gebrauchsdauer<br />
von Seilen 4 bis 6 Jahre, von Gurten 6 bis 8 Jahre.<br />
Herstellerangaben können davon abweichen.<br />
Bildquelle: Honeywell/Miller<br />
C Verbindungsmittel<br />
Als Verbindungsmittel werden im Allgemeinen Hilfsmittel<br />
definiert, welche den Gurttragenden Anwender und seinen<br />
Anschlagpunkt/Anschlagshilfsmittel verbinden (z. B. ein<br />
Verbindungsmittel mit oder ohne Bandfalldämpfer). Die<br />
genaue Beschaffenheit dieses Verbindungsmittels muss<br />
auf Grundlage der potenziellen Fallstrecke berechnet und<br />
ausgewählt werden.<br />
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