062 Einzelhandelsentwicklung Schömberg - Regionalverband ...
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R E G I O N A L V E R B A N D<br />
N O R D S C H W A R Z W A L D<br />
Habermehlstraße 20 75172 Pforzheim Telefon: 07231/14784-0,Telefax:07231/14784-11<br />
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I n t e r n et:www.rv n sw . d e<br />
BESCHLUSSVORLAGE 62/2013 13.09.2013/Bü<br />
ö. n.ö. Datum<br />
Planungsausschuss<br />
X 02.10.2013<br />
Verwaltungs-, Wirtschafts- und<br />
Verkehrsausschuss<br />
Verbandsversammlung<br />
Betreff:<br />
<strong>Einzelhandelsentwicklung</strong> <strong>Schömberg</strong><br />
Flächenentwicklung „Neue Mitte“<br />
Erweiterung Modehaus Bertsch<br />
Antrag:<br />
Die Verwaltung wird seitens des Planungsausschusses legitimiert, nach Klärung<br />
noch offener Fragen, den Ergebnissen der Besprechung mit den Umlandgemeinden<br />
und den Diskussionsergebnissen aus der Ausschusssitzung eine endgültige Stellungnahme<br />
abzugeben.<br />
Begründung:<br />
bisheriger Verlauf<br />
Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung erstmalig darüber informiert, dass für das ehemalige<br />
BFW-Gelände Entwicklungsvorstellungen bestehen, die u. a. die Ansiedlung<br />
von Einzelhandelsbetrieben vorsehen. Gleichzeitig wurden Wünsche bekannt, dass<br />
das ortsansässige Modehaus Bertsch seine Verkaufsflächen (Bestand aktuell: 879<br />
m² Verkaufsfläche) zukünftig erweitern will.<br />
In den Gesprächen wurde seitens der Verwaltung im Jahr 2011 grundsätzlich signalisiert,<br />
dass die Entwicklung der „Neuen Mitte“ mit Betrieben des nahversorgungsrelevanten<br />
Einzelhandels in einem verträglichen Umfang denkbar ist. Obligatorisch wur-
de eine Auswirkungsanalyse eingefordert. Auch wurde dargelegt, dass aufgrund der<br />
möglichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka mit Einzelhandel, dieser Altstandort<br />
in die Analysen einbezogen werden sollte. Mit der Gemeinde wurde schon<br />
damals vereinbart, dass Schuhe und Textilien im Bereich „Neue Mitte“ und Altstandort<br />
EDEKA unter Berücksichtigung des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes entlang<br />
der Liebenzeller Straße und der Erweiterungsabsichten Modehaus Bertsch auszuschließen<br />
seien.<br />
Planungsumfang<br />
Mittlerweile haben sich die Planvorstellungen seitens der Investoren deutlich konkretisiert.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte sieht die Ansiedlung<br />
1. eines Vollsortimenters mit 1750 m² Verkaufsfläche,<br />
2. die Errichtung eines Drogeriemarktes mit 650 m² Verkaufsfläche und<br />
3. Ladengeschäfte mit insgesamt 600 m² Verkaufsfläche unter Ausschluss von<br />
Textilien und Schuhen vor. (Maximalgröße pro Geschäft 200 m² VK)<br />
4. Von der wahrscheinlichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka ist zunächst<br />
auszugehen. Die tatsächlichen Nutzungsoptionen für den Altstandort<br />
sind unklar. Dort sind 1200 m² Verkaufsflächen vorhanden.<br />
Parallel zum Verfahren „Neue Mitte“ läuft ein Antragsverfahren für die Erweiterung<br />
des Modehauses Bertsch. Der <strong>Regionalverband</strong> wird als Träger öffentlicher Belange<br />
aktuell im Rahmen des Antragsverfahrens für einen Bauvorbescheid angehört.<br />
5. Es ist eine Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche<br />
auf ca. 1466 m² Verkaufsfläche (Größe laut Bauvoranfrage) vorgesehen.<br />
Laufendes Verfahren und vereinbarte Arbeitsschritte<br />
Die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> hat die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
für den Bebauungsplan „Neue Mitte“ eingeleitet. Auch liegt, wie erwähnt, mittlerweile<br />
ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Erweiterung des Modehauses Bertsch<br />
vor.<br />
Im Kontext der eingeleiteten frühzeitigen Beteiligung wurden in einer Vorbesprechung<br />
zwischen Gemeinde, Landratsamt und <strong>Regionalverband</strong> mehrere Arbeitsschritte<br />
vereinbart:<br />
1. Aktualisierung der gutachterlichen Aussagen im Bezug auf die Entwicklungsvorstellungen<br />
„Neue Mitte“ unter Berücksichtigung des Altstandortes Edeka und mit<br />
Aussagen zu den Auswirkungen einer Erweiterung des Modehauses Bertsch<br />
2. Erörterung und Diskussion der Entwicklungsvorstellungen mit den umliegenden<br />
Gemeinden unter Einbindung des Landratamtes, des Regierungspräsidiums und<br />
des <strong>Regionalverband</strong>es<br />
3. Vorstellung und Diskussion der Planungen der Gemeinde im Planungsausschuss
Das aktualisierte Gutachten liegt der Verwaltung seit Anfang September vor. Das<br />
vom <strong>Regionalverband</strong> angeregte Gespräch findet am 25. September statt. Die Verwaltung<br />
wird die Ergebnisse des Gespräches den Mitgliedern des Planungsausschusses<br />
für die Sitzung am 02.10.2013 als Bewertungsgrundlage nachträglich zukommen<br />
lassen.<br />
Ersteinschätzung der Planung „Neue Mitte“<br />
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entwicklung der “Neuen Mitte” mit Einzelhandel<br />
aus dem Segment Nahversorgung grundsätzlich vertretbar. Für sich betrachtet leistet<br />
das Projekt (Vollsortimenter, Drogeriemarkt und kleine Ladenflächen) einen großen<br />
Beitrag, die Nahversorgung in <strong>Schömberg</strong> deutlich zu verbessern und das BFW-<br />
Gelände einer Wiedernutzung zuzuführen.<br />
Über den Verkaufsflächenumfang des Projekts hinaus existieren in der Gemeinde<br />
noch ein kleinflächiger Netto-Markt und ebenso der mehrfach angesprochene Altstandort<br />
Edeka, bei dem aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen eine Wiedernutzung<br />
angenommen werden muss. Insgesamt bestünde damit in der Gemeinde<br />
<strong>Schömberg</strong> in der Summe ein Verkaufsflächenüberangebot.<br />
Dieses Überangebot könnte theoretisch unterschiedliche nachteilige Auswirkungen<br />
nach sich ziehen. Als Auswirkungsoptionen kommen theoretisch in Frage:<br />
- Auswirkungen auf die Nachbarkommunen aufgrund größerer Umverteilungseffekte<br />
- eine Kanibalisierung der <strong>Schömberg</strong>er Standorte untereinander<br />
- trotz der Wiedernutzungsmöglichkeit ein Brachliegen des Altstandortes.<br />
Im Rahmen einer worst-case-Betrachtung hat der Gutachter nun die Auswirkungen<br />
auf die Nachbargemeinden unter der Annahme betrachtet, dass auch der Altstandort<br />
einer Wiedernutzung zugeführt wird. Der Gutachter kommt im Hinblick auf das regionalplanerisch<br />
kritische Szenario schädlicher Auswirkungen auf die Umlandgemeinden<br />
zum Schluss, dass auch bei einer Reaktivierung des Altstandortes durch die Agglomeration<br />
eines Drogeriemarktes und von zwei Lebensmittelbetrieben keine nachteiligen<br />
Effekte für die Nachbargemeinden zu befürchten sind.<br />
Die hierzu im Gutachten gemachten Ausführungen können seitens der Verwaltung in<br />
verschiedenen Bewertungsaspekten durchaus nachvollzogen werden. Grundsätzlich<br />
nachvollziehbar hält die Verwaltung die verbal-argumentative Einschätzung des Gutachters,<br />
dass die (tatsächlichen) Auswirkungen auf Bad Wildbad, Straubenhardt/Neuenbürg<br />
und Bad Liebenzell bei den nahversorgungsrelevanten Betrieben<br />
„überschaubar“ sein dürften. Hierfür sprechen vor allem zwei nachvollziehbare Argumente:<br />
1. Die genannten Gemeinden verfügen jeweils selbst über eine ausreichende,<br />
gute oder gar sehr gute Ausstattung im Segment Nahversorgung
2. Die Erreichbarkeit der “Neuen Mitte” für Kunden aus den Nachbarorten ist im<br />
Vergleich zu der Erreichbarkeit der „eigenen“ Einzelhandelsstandorte in den<br />
Umlandgemeinden eher zeitaufwendig und damit unattraktiv.<br />
Diese Argumentation kann die Verwaltung aufgrund der verkehrlichen Erreichbarkeit<br />
des Standortes und des Sortimentsangebotes, das auch in Umlandgemeinden weitgehend<br />
vorhanden ist, grundsätzlich nachvollziehen. In der Konsequenz dürfte also<br />
als nachteilige Wirkung eher von einer Marktbereinigung in <strong>Schömberg</strong> selbst auszugehen<br />
sein. Eine solche Rückwirkung wäre regionalplanerisch jedoch unschädlich.<br />
Beim Altstandort Edeka ist bauleitplanerisch sicherzustellen, dass an diesem Standort<br />
keine zentrenrelevanten Sortimente (Textilien und Schuhe) realisiert werden können.<br />
In der Vorbesprechung wurde dargelegt, dass eine entsprechende Entwicklung<br />
die damalige Baugenehmigung nicht hergebe.<br />
Die Entwicklungsabsichten erfüllen das Integrationsgebot.<br />
Ersteinschätzung Modehaus Bertsch<br />
Die Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche auf 1466 m²<br />
Verkaufsfläche stellt einen weiteren zu bewertenden Sachverhalt dar.<br />
Vorauszuschicken ist, dass großflächige Entwicklungen im zentrenrelevanten Kernsortiment<br />
formalrechtlich in <strong>Schömberg</strong> aufgrund der Vorgaben des Einzelhandelserlasses<br />
Baden-Württemberg schwierig wären. Der Gutachter konstatiert, dass bereits<br />
bei dem Bestandsbetrieb 70 % des Umsatzes von außerhalb der Gemeinde <strong>Schömberg</strong><br />
kommt. Damit sind zwangsläufig die Vorgaben des Kongruenzgebotes nicht<br />
eingehalten.<br />
Der Gutachter stützt seine abschließende Bewertung jedoch auf die Erkenntnis, dass<br />
durch das große Einzugsgebiet des Modehauses Bertsch und der damit verbundenen<br />
hohen Streuung der Kundenherkunft (der Bewertung liegen reale Kundendaten<br />
zugrunde) Auswirkungen auf einzelne zentrale Orte im Umfeld von <strong>Schömberg</strong> nur<br />
marginal seien.<br />
Da das Modehaus Bertsch ohne Zweifel die Funktion eines “Ankerbetriebes” für die<br />
vergleichsweise attraktive Einzelhandelsstruktur der innerörtlichen Situation im Kurort<br />
<strong>Schömberg</strong> einnimmt, ist der politische Wunsch nachvollziehbar, dass das Modehaus<br />
Bertsch in dieser Funktion gestärkt werden soll.<br />
Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch die Dimension der angedachten Entwicklungsvorstellungen<br />
kritisch zu sehen. Bei der Betrachtung des Kongruenzgebotes besteht,<br />
wie schon erwähnt, bereits heute ein eindeutiger Konflikt mit dieser Vorgabe.
Fazit<br />
Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt über die Ersteinschätzung hinaus von<br />
einer abschließenden Positionierungsempfehlung im Rahmen eines Entwurfes einer<br />
Stellungnahme an die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> ab. Hierzu sind zunächst die Rückkopplungen<br />
mit der Gemeinde / dem Gutachter zu suchen und die vereinbarten Gespräche<br />
mit den Umlandgemeinden zu führen.<br />
Heinz Hornberger<br />
Verbandsvorsitzender