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062 Einzelhandelsentwicklung Schömberg - Regionalverband ...

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R E G I O N A L V E R B A N D<br />

N O R D S C H W A R Z W A L D<br />

Habermehlstraße 20 75172 Pforzheim Telefon: 07231/14784-0,Telefax:07231/14784-11<br />

Email: sekretariat@rvnsw.de<br />

I n t e r n et:www.rv n sw . d e<br />

BESCHLUSSVORLAGE 62/2013 13.09.2013/Bü<br />

ö. n.ö. Datum<br />

Planungsausschuss<br />

X 02.10.2013<br />

Verwaltungs-, Wirtschafts- und<br />

Verkehrsausschuss<br />

Verbandsversammlung<br />

Betreff:<br />

<strong>Einzelhandelsentwicklung</strong> <strong>Schömberg</strong><br />

Flächenentwicklung „Neue Mitte“<br />

Erweiterung Modehaus Bertsch<br />

Antrag:<br />

Die Verwaltung wird seitens des Planungsausschusses legitimiert, nach Klärung<br />

noch offener Fragen, den Ergebnissen der Besprechung mit den Umlandgemeinden<br />

und den Diskussionsergebnissen aus der Ausschusssitzung eine endgültige Stellungnahme<br />

abzugeben.<br />

Begründung:<br />

bisheriger Verlauf<br />

Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung erstmalig darüber informiert, dass für das ehemalige<br />

BFW-Gelände Entwicklungsvorstellungen bestehen, die u. a. die Ansiedlung<br />

von Einzelhandelsbetrieben vorsehen. Gleichzeitig wurden Wünsche bekannt, dass<br />

das ortsansässige Modehaus Bertsch seine Verkaufsflächen (Bestand aktuell: 879<br />

m² Verkaufsfläche) zukünftig erweitern will.<br />

In den Gesprächen wurde seitens der Verwaltung im Jahr 2011 grundsätzlich signalisiert,<br />

dass die Entwicklung der „Neuen Mitte“ mit Betrieben des nahversorgungsrelevanten<br />

Einzelhandels in einem verträglichen Umfang denkbar ist. Obligatorisch wur-


de eine Auswirkungsanalyse eingefordert. Auch wurde dargelegt, dass aufgrund der<br />

möglichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka mit Einzelhandel, dieser Altstandort<br />

in die Analysen einbezogen werden sollte. Mit der Gemeinde wurde schon<br />

damals vereinbart, dass Schuhe und Textilien im Bereich „Neue Mitte“ und Altstandort<br />

EDEKA unter Berücksichtigung des vorhandenen Einzelhandelsbesatzes entlang<br />

der Liebenzeller Straße und der Erweiterungsabsichten Modehaus Bertsch auszuschließen<br />

seien.<br />

Planungsumfang<br />

Mittlerweile haben sich die Planvorstellungen seitens der Investoren deutlich konkretisiert.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neue Mitte sieht die Ansiedlung<br />

1. eines Vollsortimenters mit 1750 m² Verkaufsfläche,<br />

2. die Errichtung eines Drogeriemarktes mit 650 m² Verkaufsfläche und<br />

3. Ladengeschäfte mit insgesamt 600 m² Verkaufsfläche unter Ausschluss von<br />

Textilien und Schuhen vor. (Maximalgröße pro Geschäft 200 m² VK)<br />

4. Von der wahrscheinlichen Wiedernutzung des Altstandortes Edeka ist zunächst<br />

auszugehen. Die tatsächlichen Nutzungsoptionen für den Altstandort<br />

sind unklar. Dort sind 1200 m² Verkaufsflächen vorhanden.<br />

Parallel zum Verfahren „Neue Mitte“ läuft ein Antragsverfahren für die Erweiterung<br />

des Modehauses Bertsch. Der <strong>Regionalverband</strong> wird als Träger öffentlicher Belange<br />

aktuell im Rahmen des Antragsverfahrens für einen Bauvorbescheid angehört.<br />

5. Es ist eine Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche<br />

auf ca. 1466 m² Verkaufsfläche (Größe laut Bauvoranfrage) vorgesehen.<br />

Laufendes Verfahren und vereinbarte Arbeitsschritte<br />

Die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> hat die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

für den Bebauungsplan „Neue Mitte“ eingeleitet. Auch liegt, wie erwähnt, mittlerweile<br />

ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Erweiterung des Modehauses Bertsch<br />

vor.<br />

Im Kontext der eingeleiteten frühzeitigen Beteiligung wurden in einer Vorbesprechung<br />

zwischen Gemeinde, Landratsamt und <strong>Regionalverband</strong> mehrere Arbeitsschritte<br />

vereinbart:<br />

1. Aktualisierung der gutachterlichen Aussagen im Bezug auf die Entwicklungsvorstellungen<br />

„Neue Mitte“ unter Berücksichtigung des Altstandortes Edeka und mit<br />

Aussagen zu den Auswirkungen einer Erweiterung des Modehauses Bertsch<br />

2. Erörterung und Diskussion der Entwicklungsvorstellungen mit den umliegenden<br />

Gemeinden unter Einbindung des Landratamtes, des Regierungspräsidiums und<br />

des <strong>Regionalverband</strong>es<br />

3. Vorstellung und Diskussion der Planungen der Gemeinde im Planungsausschuss


Das aktualisierte Gutachten liegt der Verwaltung seit Anfang September vor. Das<br />

vom <strong>Regionalverband</strong> angeregte Gespräch findet am 25. September statt. Die Verwaltung<br />

wird die Ergebnisse des Gespräches den Mitgliedern des Planungsausschusses<br />

für die Sitzung am 02.10.2013 als Bewertungsgrundlage nachträglich zukommen<br />

lassen.<br />

Ersteinschätzung der Planung „Neue Mitte“<br />

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entwicklung der “Neuen Mitte” mit Einzelhandel<br />

aus dem Segment Nahversorgung grundsätzlich vertretbar. Für sich betrachtet leistet<br />

das Projekt (Vollsortimenter, Drogeriemarkt und kleine Ladenflächen) einen großen<br />

Beitrag, die Nahversorgung in <strong>Schömberg</strong> deutlich zu verbessern und das BFW-<br />

Gelände einer Wiedernutzung zuzuführen.<br />

Über den Verkaufsflächenumfang des Projekts hinaus existieren in der Gemeinde<br />

noch ein kleinflächiger Netto-Markt und ebenso der mehrfach angesprochene Altstandort<br />

Edeka, bei dem aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen eine Wiedernutzung<br />

angenommen werden muss. Insgesamt bestünde damit in der Gemeinde<br />

<strong>Schömberg</strong> in der Summe ein Verkaufsflächenüberangebot.<br />

Dieses Überangebot könnte theoretisch unterschiedliche nachteilige Auswirkungen<br />

nach sich ziehen. Als Auswirkungsoptionen kommen theoretisch in Frage:<br />

- Auswirkungen auf die Nachbarkommunen aufgrund größerer Umverteilungseffekte<br />

- eine Kanibalisierung der <strong>Schömberg</strong>er Standorte untereinander<br />

- trotz der Wiedernutzungsmöglichkeit ein Brachliegen des Altstandortes.<br />

Im Rahmen einer worst-case-Betrachtung hat der Gutachter nun die Auswirkungen<br />

auf die Nachbargemeinden unter der Annahme betrachtet, dass auch der Altstandort<br />

einer Wiedernutzung zugeführt wird. Der Gutachter kommt im Hinblick auf das regionalplanerisch<br />

kritische Szenario schädlicher Auswirkungen auf die Umlandgemeinden<br />

zum Schluss, dass auch bei einer Reaktivierung des Altstandortes durch die Agglomeration<br />

eines Drogeriemarktes und von zwei Lebensmittelbetrieben keine nachteiligen<br />

Effekte für die Nachbargemeinden zu befürchten sind.<br />

Die hierzu im Gutachten gemachten Ausführungen können seitens der Verwaltung in<br />

verschiedenen Bewertungsaspekten durchaus nachvollzogen werden. Grundsätzlich<br />

nachvollziehbar hält die Verwaltung die verbal-argumentative Einschätzung des Gutachters,<br />

dass die (tatsächlichen) Auswirkungen auf Bad Wildbad, Straubenhardt/Neuenbürg<br />

und Bad Liebenzell bei den nahversorgungsrelevanten Betrieben<br />

„überschaubar“ sein dürften. Hierfür sprechen vor allem zwei nachvollziehbare Argumente:<br />

1. Die genannten Gemeinden verfügen jeweils selbst über eine ausreichende,<br />

gute oder gar sehr gute Ausstattung im Segment Nahversorgung


2. Die Erreichbarkeit der “Neuen Mitte” für Kunden aus den Nachbarorten ist im<br />

Vergleich zu der Erreichbarkeit der „eigenen“ Einzelhandelsstandorte in den<br />

Umlandgemeinden eher zeitaufwendig und damit unattraktiv.<br />

Diese Argumentation kann die Verwaltung aufgrund der verkehrlichen Erreichbarkeit<br />

des Standortes und des Sortimentsangebotes, das auch in Umlandgemeinden weitgehend<br />

vorhanden ist, grundsätzlich nachvollziehen. In der Konsequenz dürfte also<br />

als nachteilige Wirkung eher von einer Marktbereinigung in <strong>Schömberg</strong> selbst auszugehen<br />

sein. Eine solche Rückwirkung wäre regionalplanerisch jedoch unschädlich.<br />

Beim Altstandort Edeka ist bauleitplanerisch sicherzustellen, dass an diesem Standort<br />

keine zentrenrelevanten Sortimente (Textilien und Schuhe) realisiert werden können.<br />

In der Vorbesprechung wurde dargelegt, dass eine entsprechende Entwicklung<br />

die damalige Baugenehmigung nicht hergebe.<br />

Die Entwicklungsabsichten erfüllen das Integrationsgebot.<br />

Ersteinschätzung Modehaus Bertsch<br />

Die Erweiterung des Modehauses Bertsch von 879 m² Verkaufsfläche auf 1466 m²<br />

Verkaufsfläche stellt einen weiteren zu bewertenden Sachverhalt dar.<br />

Vorauszuschicken ist, dass großflächige Entwicklungen im zentrenrelevanten Kernsortiment<br />

formalrechtlich in <strong>Schömberg</strong> aufgrund der Vorgaben des Einzelhandelserlasses<br />

Baden-Württemberg schwierig wären. Der Gutachter konstatiert, dass bereits<br />

bei dem Bestandsbetrieb 70 % des Umsatzes von außerhalb der Gemeinde <strong>Schömberg</strong><br />

kommt. Damit sind zwangsläufig die Vorgaben des Kongruenzgebotes nicht<br />

eingehalten.<br />

Der Gutachter stützt seine abschließende Bewertung jedoch auf die Erkenntnis, dass<br />

durch das große Einzugsgebiet des Modehauses Bertsch und der damit verbundenen<br />

hohen Streuung der Kundenherkunft (der Bewertung liegen reale Kundendaten<br />

zugrunde) Auswirkungen auf einzelne zentrale Orte im Umfeld von <strong>Schömberg</strong> nur<br />

marginal seien.<br />

Da das Modehaus Bertsch ohne Zweifel die Funktion eines “Ankerbetriebes” für die<br />

vergleichsweise attraktive Einzelhandelsstruktur der innerörtlichen Situation im Kurort<br />

<strong>Schömberg</strong> einnimmt, ist der politische Wunsch nachvollziehbar, dass das Modehaus<br />

Bertsch in dieser Funktion gestärkt werden soll.<br />

Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch die Dimension der angedachten Entwicklungsvorstellungen<br />

kritisch zu sehen. Bei der Betrachtung des Kongruenzgebotes besteht,<br />

wie schon erwähnt, bereits heute ein eindeutiger Konflikt mit dieser Vorgabe.


Fazit<br />

Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt über die Ersteinschätzung hinaus von<br />

einer abschließenden Positionierungsempfehlung im Rahmen eines Entwurfes einer<br />

Stellungnahme an die Gemeinde <strong>Schömberg</strong> ab. Hierzu sind zunächst die Rückkopplungen<br />

mit der Gemeinde / dem Gutachter zu suchen und die vereinbarten Gespräche<br />

mit den Umlandgemeinden zu führen.<br />

Heinz Hornberger<br />

Verbandsvorsitzender

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