Ergebnisprotokoll zum Scoping-Termin am 26.03.2013
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<strong>Ergebnisprotokoll</strong> – <strong>Scoping</strong> <strong>Termin</strong> <strong>am</strong> 26.03.13 beim Regionalverband<br />
Nordschwarzwald<br />
Teilrücknahme einer Grünzäsur in Kämpfelbach<br />
4. Änderung des Regionalplans 2015<br />
Grundlage des <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong>s sind die „Materialien zur raumordnerischen und örtlichen<br />
Bedeutung der Grünzäsur im System der Freiraumsicherung im Kämpfelbachtal“<br />
sowie die „Erste Abschätzung der Eingriffssituation bei Realisierung des<br />
Einzelhandelsprojektes“ auf die einzelnen Schutzgüter.<br />
Teilnehmer:<br />
Dirk Büscher, RV NSW<br />
Kerstin Baumann, RV NSW<br />
Sascha Klein, RV NSW<br />
Karin Kies, Büro Gerhardt, Karlsruhe<br />
Markus Breithaupt, RP Karlsruhe<br />
Anke Werner, LRA Enzkreis, Landwirtschaft<br />
RA Homann, Gemeinde Kämpfelbach<br />
Wolfgang Schlund, LRA Enzkreis, Baurecht<br />
Axel Frey, LRA Enzkreis, Umwelt<strong>am</strong>t<br />
Ergebnisse:<br />
Es wird dargelegt, dass mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 der Planungsausschuss<br />
des Regionalverbandes die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens<br />
trotz des Eingriffs in die Grünzäsur zur Sicherung der Nahversorgung in Bilfingen<br />
beschlossen hat.<br />
Es ist festzuhalten, dass die im Vorfeld zur Regionalplanänderung durchgeführte Alternativenprüfung<br />
zur Auswahl eines Standortes zur Sicherung der Nahversorgung<br />
als nachvollziehbar und ausreichend angesehen wird.<br />
Zu den einzelnen Schutzgütern ist folgendes festzustellen:<br />
1) Mensch<br />
Kein weiteres Untersuchungserfordernis. Die vorläufige Einschätzung der<br />
Eingriffserheblichkeit wird mitgetragen.
2) Kultur- und Sachgüter<br />
Derzeit sind Konflikte nicht erkennbar. Der Regionalverband erkundigt sich im Ref.<br />
26, RP KA (Hr. Keller), inwieweit das Schutzgut Kultur- und Sachgüter betroffen ist<br />
und welche Untersuchungen dazu ggfls. erforderlich sind.<br />
Mittlerweile hat eine Abstimmung mit Ref. 26, Herr Keller stattgefunden. Die Stellungnahme<br />
vom 23.04.2013 ist angefügt. Inwieweit sich daraus weiterer Untersuchungsbedarf<br />
auf Regionalplanungsebene ergibt, muss im weiteren Verfahren geklärt<br />
werden.<br />
3) Landschaft<br />
Der Eingriff wird als hoch bewertet. Ein weiterer Untersuchungsbedarf wird nicht<br />
gesehen.<br />
4) Flora, Fauna, Biodiversität<br />
Mögliche Auswirkungen auf Arten müssen untersucht werden. Diese Untersuchung<br />
kann auf Ebene der Bauleitplanung durchgeführt werden. Eine Abstimmung zwischen<br />
Regionalplanänderungsverfahren und Bauleitplanverfahren ist erforderlich.<br />
Hinweis: Die Relevanz des Generalwildwegeplans und der Biotopverbundplanungen<br />
des Landes Baden-Württemberg sind noch zu prüfen, da hierzu derzeit keine<br />
weiteren Erkenntnisse vorliegen.<br />
Per email im Nachgang zur Besprechung <strong>am</strong> 26.03.13 vom LRA Enzkreis (Amt für<br />
Baurecht und Naturschutz, Herr Schlund) eingegangen:<br />
„Unsere aktuelle Erkenntnislage in naturschutzfachlicher Sicht können wir wie folgt<br />
zus<strong>am</strong>menfassen:<br />
Vom Vorhaben sind keine Schutzgebiete betroffen. Bei den in Betracht kommenden<br />
Grünlandflächen handelt es sich um artenarme Glatthaferwiesen (A1). Der<br />
Kämpfelbach mit gewässerbegleitendem Auwaldstreifen ist nach §30 LNatSchG<br />
Baden-Württemberg ein besonders geschützter Biotop 1 7017-236-0088 "Naturnahe<br />
Bachabschnitte des Kämpfelbachs zwischen Ersingen u. Bilfingen".<br />
Artenschutzrechtlich ist der vorgesehene Standort vermutlich eher nicht relevant.<br />
Weiter südlich in Richtung Ersingen bestehen jedoch Habitate des Großen<br />
Feuerfalters sowie des Sumpf-Rohrsänger in den Feuchtgebietskomplexen.<br />
Nachgewiesen sind im Bereich der Talaue bedingt durch die Strukturvielfalt Garten-<br />
Rotschwanz u. Neuntöter. Die linearen Talauen sind zudem ideale Jagdhabitate für<br />
Fledermäuse. Amphibienpopulation sind bisher nicht bekannt. Im Bereich der<br />
Tennisplätze sind Habitate der Zauneidechse nachgewiesen.“
5) Boden<br />
Es liegen im Planbereich eine hohe Ertragsfähigkeit (65 bis 72 Bodenpunkte) und<br />
hohe Bodenschutzfunktion vor. Es wird von einem hohen Eingriff in das Schutzgut<br />
Boden ausgegangen, der jedoch im Hinblick auf den Umfang des Eingriffes<br />
überschaubar ist. Im Rahmen des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung muss<br />
dargestellt werden, dass ein hoher Eingriff stattfindet, aber nach Durchführung einer<br />
Alternativenprüfung kein anderer Standort geeignet erscheint. Die eigentliche<br />
Prüfung des Eingriffes kann auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Auf<br />
Regionalplanungsebene besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf. Siehe dazu<br />
auch die beigefügte Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t) zur Thematik<br />
Bodenschutz.<br />
6) Wasser<br />
Der anvisierte Standort liegt im Bereich der Wasserschutzzone II. Die Zustimmung<br />
durch das LRA kann in Aussicht gestellt werden, da durch die Einzelhandelsnutzung<br />
kein tiefgründiger Eingriff in die Deckschichten erfolgt. Für eine gewerbliche Nutzung<br />
könnte die Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden. Generell ist die Gemeinde<br />
Kämpfelbach gefordert, zu entscheiden, ob es sich <strong>am</strong> Standort zukünftig um eine<br />
Notwasser- oder Ersatzwasserversorgung handeln soll. Ergänzende Aussagen zur<br />
Thematik Grundwasserschutz/Trinkwasserversorgung sind in der beigefügten<br />
Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t, Herr Frey) dargestellt, welche im<br />
Nachgang <strong>zum</strong> <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> schriftlich per e-mail <strong>am</strong> 02.04.13 eingegangen ist.<br />
7) Klima/Luft<br />
Keine weiteren Untersuchungen erforderlich.<br />
Weiteres Verfahren:<br />
<br />
Im Sommer (Juli) ist vorgesehen, im Planungsausschuss einen Beschluss<br />
über die Beteiligung zur Regionalplanänderung zu fassen. Im Vorfeld wird der<br />
Umweltbericht durch den Regionalverband erstellt. Derzeit ist vorgesehen die<br />
Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Beschluss im Planungsausschuss<br />
durchzuführen. Das Anhörungsverfahren ist i. d. R. mit einer 3-monatigen<br />
Frist versehen (evtl. Verkürzung auf 2 Monate möglich). Mit einem Satzungsbeschluss<br />
kann bei optimalem Verfahrensverlauf im Dezember 2013 gerechnet<br />
werden. Danach erfolgt die Genehmigung durch MVI und öffentliche<br />
Bekanntmachung der Genehmigung.<br />
<br />
Bauleitplanung wird parallel durchgeführt<br />
o FNP-Verfahren: 2. Änderung befindet sich derzeit im Verfahren, frühzeitige<br />
Beteiligung hat stattgefunden, jedoch ohne den Änderungsbereich<br />
Einzelhandel. Daher ist entweder im Rahmen der 2. Änderung eine erneute<br />
frühzeitige Beteiligung erforderlich oder es kann zwecks Zeitersparnis<br />
ein Einzelverfahren für die Ansiedlung des Marktes durchge-
führt werden. Gemeinde stellt beim GVV Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans.<br />
o Bebauungsplanverfahren: Einleitungsbeschluss ist durch Gemeinderat<br />
gefasst. Es ist vorgesehen ein Sondergebiet für einen kleinflächigen<br />
Lebensmittelmarkt auszuweisen. Bebauungsplanunterlagen werden<br />
durch Büro Piske, Ludwigshafen erstellt.<br />
<br />
Genehmigung des Bebauungsplanes ist erst dann möglich, wenn die öffentliche<br />
Bekanntmachung der Regionalplanänderung erfolgt ist. Genehmigung<br />
nach §33 BauGB ist nicht möglich, bevor R-Plan-Änderung verbindlich ist.<br />
Bm, 26.04.13<br />
Anlagen:<br />
- Teilnehmerliste<br />
- Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t, Herr Frey)<br />
- Stellungnahe des RP Karlsruhe, Referat 26 (Herr Keller)