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Ergebnisprotokoll zum Scoping-Termin am 26.03.2013

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<strong>Ergebnisprotokoll</strong> – <strong>Scoping</strong> <strong>Termin</strong> <strong>am</strong> 26.03.13 beim Regionalverband<br />

Nordschwarzwald<br />

Teilrücknahme einer Grünzäsur in Kämpfelbach<br />

4. Änderung des Regionalplans 2015<br />

Grundlage des <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong>s sind die „Materialien zur raumordnerischen und örtlichen<br />

Bedeutung der Grünzäsur im System der Freiraumsicherung im Kämpfelbachtal“<br />

sowie die „Erste Abschätzung der Eingriffssituation bei Realisierung des<br />

Einzelhandelsprojektes“ auf die einzelnen Schutzgüter.<br />

Teilnehmer:<br />

Dirk Büscher, RV NSW<br />

Kerstin Baumann, RV NSW<br />

Sascha Klein, RV NSW<br />

Karin Kies, Büro Gerhardt, Karlsruhe<br />

Markus Breithaupt, RP Karlsruhe<br />

Anke Werner, LRA Enzkreis, Landwirtschaft<br />

RA Homann, Gemeinde Kämpfelbach<br />

Wolfgang Schlund, LRA Enzkreis, Baurecht<br />

Axel Frey, LRA Enzkreis, Umwelt<strong>am</strong>t<br />

Ergebnisse:<br />

Es wird dargelegt, dass mit Beschluss vom 05. Dezember 2012 der Planungsausschuss<br />

des Regionalverbandes die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens<br />

trotz des Eingriffs in die Grünzäsur zur Sicherung der Nahversorgung in Bilfingen<br />

beschlossen hat.<br />

Es ist festzuhalten, dass die im Vorfeld zur Regionalplanänderung durchgeführte Alternativenprüfung<br />

zur Auswahl eines Standortes zur Sicherung der Nahversorgung<br />

als nachvollziehbar und ausreichend angesehen wird.<br />

Zu den einzelnen Schutzgütern ist folgendes festzustellen:<br />

1) Mensch<br />

Kein weiteres Untersuchungserfordernis. Die vorläufige Einschätzung der<br />

Eingriffserheblichkeit wird mitgetragen.


2) Kultur- und Sachgüter<br />

Derzeit sind Konflikte nicht erkennbar. Der Regionalverband erkundigt sich im Ref.<br />

26, RP KA (Hr. Keller), inwieweit das Schutzgut Kultur- und Sachgüter betroffen ist<br />

und welche Untersuchungen dazu ggfls. erforderlich sind.<br />

Mittlerweile hat eine Abstimmung mit Ref. 26, Herr Keller stattgefunden. Die Stellungnahme<br />

vom 23.04.2013 ist angefügt. Inwieweit sich daraus weiterer Untersuchungsbedarf<br />

auf Regionalplanungsebene ergibt, muss im weiteren Verfahren geklärt<br />

werden.<br />

3) Landschaft<br />

Der Eingriff wird als hoch bewertet. Ein weiterer Untersuchungsbedarf wird nicht<br />

gesehen.<br />

4) Flora, Fauna, Biodiversität<br />

Mögliche Auswirkungen auf Arten müssen untersucht werden. Diese Untersuchung<br />

kann auf Ebene der Bauleitplanung durchgeführt werden. Eine Abstimmung zwischen<br />

Regionalplanänderungsverfahren und Bauleitplanverfahren ist erforderlich.<br />

Hinweis: Die Relevanz des Generalwildwegeplans und der Biotopverbundplanungen<br />

des Landes Baden-Württemberg sind noch zu prüfen, da hierzu derzeit keine<br />

weiteren Erkenntnisse vorliegen.<br />

Per email im Nachgang zur Besprechung <strong>am</strong> 26.03.13 vom LRA Enzkreis (Amt für<br />

Baurecht und Naturschutz, Herr Schlund) eingegangen:<br />

„Unsere aktuelle Erkenntnislage in naturschutzfachlicher Sicht können wir wie folgt<br />

zus<strong>am</strong>menfassen:<br />

Vom Vorhaben sind keine Schutzgebiete betroffen. Bei den in Betracht kommenden<br />

Grünlandflächen handelt es sich um artenarme Glatthaferwiesen (A1). Der<br />

Kämpfelbach mit gewässerbegleitendem Auwaldstreifen ist nach §30 LNatSchG<br />

Baden-Württemberg ein besonders geschützter Biotop 1 7017-236-0088 "Naturnahe<br />

Bachabschnitte des Kämpfelbachs zwischen Ersingen u. Bilfingen".<br />

Artenschutzrechtlich ist der vorgesehene Standort vermutlich eher nicht relevant.<br />

Weiter südlich in Richtung Ersingen bestehen jedoch Habitate des Großen<br />

Feuerfalters sowie des Sumpf-Rohrsänger in den Feuchtgebietskomplexen.<br />

Nachgewiesen sind im Bereich der Talaue bedingt durch die Strukturvielfalt Garten-<br />

Rotschwanz u. Neuntöter. Die linearen Talauen sind zudem ideale Jagdhabitate für<br />

Fledermäuse. Amphibienpopulation sind bisher nicht bekannt. Im Bereich der<br />

Tennisplätze sind Habitate der Zauneidechse nachgewiesen.“


5) Boden<br />

Es liegen im Planbereich eine hohe Ertragsfähigkeit (65 bis 72 Bodenpunkte) und<br />

hohe Bodenschutzfunktion vor. Es wird von einem hohen Eingriff in das Schutzgut<br />

Boden ausgegangen, der jedoch im Hinblick auf den Umfang des Eingriffes<br />

überschaubar ist. Im Rahmen des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung muss<br />

dargestellt werden, dass ein hoher Eingriff stattfindet, aber nach Durchführung einer<br />

Alternativenprüfung kein anderer Standort geeignet erscheint. Die eigentliche<br />

Prüfung des Eingriffes kann auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Auf<br />

Regionalplanungsebene besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf. Siehe dazu<br />

auch die beigefügte Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t) zur Thematik<br />

Bodenschutz.<br />

6) Wasser<br />

Der anvisierte Standort liegt im Bereich der Wasserschutzzone II. Die Zustimmung<br />

durch das LRA kann in Aussicht gestellt werden, da durch die Einzelhandelsnutzung<br />

kein tiefgründiger Eingriff in die Deckschichten erfolgt. Für eine gewerbliche Nutzung<br />

könnte die Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden. Generell ist die Gemeinde<br />

Kämpfelbach gefordert, zu entscheiden, ob es sich <strong>am</strong> Standort zukünftig um eine<br />

Notwasser- oder Ersatzwasserversorgung handeln soll. Ergänzende Aussagen zur<br />

Thematik Grundwasserschutz/Trinkwasserversorgung sind in der beigefügten<br />

Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t, Herr Frey) dargestellt, welche im<br />

Nachgang <strong>zum</strong> <strong>Scoping</strong>-<strong>Termin</strong> schriftlich per e-mail <strong>am</strong> 02.04.13 eingegangen ist.<br />

7) Klima/Luft<br />

Keine weiteren Untersuchungen erforderlich.<br />

Weiteres Verfahren:<br />

<br />

Im Sommer (Juli) ist vorgesehen, im Planungsausschuss einen Beschluss<br />

über die Beteiligung zur Regionalplanänderung zu fassen. Im Vorfeld wird der<br />

Umweltbericht durch den Regionalverband erstellt. Derzeit ist vorgesehen die<br />

Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Beschluss im Planungsausschuss<br />

durchzuführen. Das Anhörungsverfahren ist i. d. R. mit einer 3-monatigen<br />

Frist versehen (evtl. Verkürzung auf 2 Monate möglich). Mit einem Satzungsbeschluss<br />

kann bei optimalem Verfahrensverlauf im Dezember 2013 gerechnet<br />

werden. Danach erfolgt die Genehmigung durch MVI und öffentliche<br />

Bekanntmachung der Genehmigung.<br />

<br />

Bauleitplanung wird parallel durchgeführt<br />

o FNP-Verfahren: 2. Änderung befindet sich derzeit im Verfahren, frühzeitige<br />

Beteiligung hat stattgefunden, jedoch ohne den Änderungsbereich<br />

Einzelhandel. Daher ist entweder im Rahmen der 2. Änderung eine erneute<br />

frühzeitige Beteiligung erforderlich oder es kann zwecks Zeitersparnis<br />

ein Einzelverfahren für die Ansiedlung des Marktes durchge-


führt werden. Gemeinde stellt beim GVV Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans.<br />

o Bebauungsplanverfahren: Einleitungsbeschluss ist durch Gemeinderat<br />

gefasst. Es ist vorgesehen ein Sondergebiet für einen kleinflächigen<br />

Lebensmittelmarkt auszuweisen. Bebauungsplanunterlagen werden<br />

durch Büro Piske, Ludwigshafen erstellt.<br />

<br />

Genehmigung des Bebauungsplanes ist erst dann möglich, wenn die öffentliche<br />

Bekanntmachung der Regionalplanänderung erfolgt ist. Genehmigung<br />

nach §33 BauGB ist nicht möglich, bevor R-Plan-Änderung verbindlich ist.<br />

Bm, 26.04.13<br />

Anlagen:<br />

- Teilnehmerliste<br />

- Stellungnahme des LRA Enzkreis (Umwelt<strong>am</strong>t, Herr Frey)<br />

- Stellungnahe des RP Karlsruhe, Referat 26 (Herr Keller)

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