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Ausgabe 18/2013: Krankenbeförderung bzw ... - bei der NÖGKK

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Nr. <strong>18</strong> / Okt. <strong>2013</strong><br />

SERVICE-BRIEF –<br />

eine Information <strong>der</strong> Nö. Gebietskrankenkasse<br />

Unsere aktuelle <strong>Ausgabe</strong> <strong>bei</strong>nhaltet Informationen zum Thema <strong>Krankenbeför<strong>der</strong>ung</strong> <strong>bzw</strong>. Krankentransport.<br />

Wussten Sie, dass<br />

• <strong>der</strong> Aufwand <strong>der</strong> <strong>NÖGKK</strong> für Transportkosten im Jahr 2012 € 27.651.576,66 betrug?<br />

• Serientransporte (mit Ausnahme einfacher Krankentransporte und <strong>Krankenbeför<strong>der</strong>ung</strong> <strong>bei</strong> Dialyse,<br />

Strahlen- und Chemotherapie) bewilligungspflichtig sind?<br />

• Transportkosten nur zur nächsten geeigneten Behandlungsstelle (nach medizinischer Indikation und<br />

nicht nach Patientenpräferenz) übernommen werden?<br />

Die Rahmenbedingungen werden durch die Satzung <strong>der</strong> <strong>NÖGKK</strong> (§ 44) festgesetzt und sind die Grundlage<br />

für in diesem Zusammenhang stehende Entscheidungen (http://www.noegkk.at/media DB/537765<br />

_Satzung.pdf):<br />

§ 44 (1) lt. Satzung: „Die Kasse übernimmt Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass <strong>der</strong>/die<br />

gehunfähig erkrankte Versicherte o<strong>der</strong> Angehörige auf Grund seines/ihres körperlichen o<strong>der</strong> geistigen<br />

Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit einer Begleitperson) benutzen kann.“<br />

Grundsätzlich ist die Indikation für eine notwendige <strong>Krankenbeför<strong>der</strong>ung</strong> <strong>bzw</strong>. einen Krankentransport<br />

nach medizinischen und nicht nach logistischen und infrastrukturellen Gründen zu treffen. Eine Information<br />

zur Verordnung von Krankentransporten finden Sie in <strong>der</strong> Beilage.<br />

Neben dem eigentlichen Grund für den Krankentransport – <strong>bei</strong>spielhaft seien hier Versicherte zu nennen,<br />

die aufgrund einer schweren Verletzung des Bewegungsapparates und damit verbundener Einschränkungen<br />

kein öffentliches Verkehrsmittel zu einer Nachbehandlung verwenden können aber auch solche, für<br />

die vorübergehend die Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund eines Infektionsrisikos<br />

(Patienten mit Gefahr einer Transplantatabstoßung und kurzfristiger höchstdosierter immunsuppressiver<br />

Therapie) nicht möglich ist – stellen sowohl Co-Morbiditäten als auch das Lebensalter zu berücksichtigende<br />

Faktoren dar.<br />

Folgende Möglichkeiten stehen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ausstellung einer Anweisung für Transportkosten zur Verfügung:<br />

<strong>Krankenbeför<strong>der</strong>ung</strong><br />

Beför<strong>der</strong>t werden Versicherte/Angehörige, die während <strong>der</strong> Fahrt und auf dem Weg zum und vom Fahrzeug<br />

(PKW) keiner Unterstützung durch einen/eine Sanitäter/Sanitäterin bedürfen.<br />

Der/die Versicherte/Angehörige kann mit einem Privat-PKW <strong>bzw</strong>. Lohnfuhrwerk (Taxi- <strong>bzw</strong>. Mietwagenunternehmen)<br />

beför<strong>der</strong>t werden.<br />

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- 2 -<br />

Krankentransport<br />

Transportiert werden Versicherte/Angehörige, die keine Notfallpatienten/Notfallpatientinnen sind und<br />

entwe<strong>der</strong><br />

auf dem Weg zum und vom Sanitätskraftwagen <strong>der</strong> Unterstützung durch einen Sanitäter/eine Sanitäterin<br />

bedürfen und/o<strong>der</strong> die Möglichkeit des Bedarfs einer sanitätsdienstlichen Versorgung während<br />

<strong>der</strong> Fahrt gegeben ist. Der/die Versicherte/Angehörige kann in einem Behelfskrankentransportwagen<br />

(BKTW) transportiert werden, wo<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sanitäter/die Sanitäterin gleichzeitig Einsatzfahrer/in<br />

ist (einfacher Krankentransport – Direktverrechnung zwischen Transportunternehmen<br />

und <strong>NÖGKK</strong> nur <strong>bei</strong> Chemo, Radiatio und Dialyse) o<strong>der</strong><br />

während des Transportes auf sanitätsdienstliche Versorgung angewiesen sind. Die Betreuung<br />

während des Transportes erfolgt durch einen Sanitäter/eine Sanitäterin, <strong>der</strong>/die nicht gleichzeitig<br />

Einsatzfahrer/in ist. Der/Die Versicherte/Angehörige wird grundsätzlich liegend o<strong>der</strong> sitzend in einem<br />

Tragsessel mit einem Krankentransportwagen (KTW) transportiert (qualifizierter Krankentransport<br />

– Direktverrechnung zwischen Transportunternehmen und <strong>NÖGKK</strong>).<br />

Da die unterschiedlichen Transportarten deutliche Differenzen betreffend den monetären Aufwand aufweisen,<br />

sind hier ebenso wie in <strong>der</strong> gesamten Krankenbehandlung Überlegungen im Sinne von ausreichend<br />

und zweckmäßig heranzuziehen.<br />

Praxis<strong>bei</strong>spiel: Transportkosten pro Jahr für einen Dialysepatienten<br />

Einfacher Krankentransport zur Direktverrechnung: € <strong>18</strong>.570<br />

Qualifizierter Krankentransport: € 31.696 Differenz: € 13.126<br />

Kein Kostenaufwandsunterschied für den Patienten!<br />

Eine Patienteninformation zu den Transportkosten finden Sie im Downloadcenter <strong>der</strong> ÄK für NÖ unter<br />

http://cms.arztnoe.at/cms/ziel/245538/DE/. Dieses Thema wird auch ausführlich im Rahmen unserer Infoveranstaltung<br />

„Rund um den Erstattungskodex (EKO), die mit 4 sonstigen Fortbildungspunkten für das<br />

DFP <strong>der</strong> ÖAK approbiert ist, behandelt. Dazu laden wir Sie am 14.11.<strong>2013</strong> von 13 bis 16 Uhr <strong>bzw</strong>. am<br />

21.11.<strong>2013</strong> von 9 bis 12 Uhr herzlich ein. Mehr dazu auf http://www.noegkk.at/ unter dem Channel Service/für<br />

Vertragspartner/Ärzte_Apotheken/Service-Brief/<strong>Ausgabe</strong>n <strong>2013</strong>/<strong>Ausgabe</strong> 17/<strong>2013</strong>.<br />

Haben Sie Fragen, wünschen Sie spezielle Auswertungen Ihrer Ordination o<strong>der</strong> möchten Sie sich zur Infoveranstaltung<br />

„Rund um den EKO“ anmelden, dann kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerinnen <strong>der</strong><br />

<strong>NÖGKK</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnummer 050899-6161 o<strong>der</strong> unter servicebrief@noegkk.at.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Nie<strong>der</strong>österreichische<br />

Gebietskrankenkasse<br />

Der Leitende Angestellte:<br />

Der Obmann:<br />

Mag. Jan Pazourek e. h. KR Gerhard Hutter e. h.<br />

Beilage

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