29.04.2014 Aufrufe

Flyer Tauschboerse

Flyer Tauschboerse

Flyer Tauschboerse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Was soll die Abmahnung?<br />

Wenn Du Urheberrechte verletzt, kann die Unterhaltungsindustrie<br />

von Dir Schadensersatz und<br />

eine Unterlassungserklärung verlangen. Mit<br />

einer Unterlassungserklärung erklärst Du<br />

gegenüber der Unterhaltungsindustrie, dass Du in<br />

Zukunft z.B. keine Songs oder Filme mehr über<br />

Tauschbörsen, etc. illegal aus dem Internet<br />

herunterladen wirst. Solltest Du es dennoch tun,<br />

kann die Unterhaltungsindustrie eine hohe Strafe<br />

von Dir verlangen. Die zusätzlichen Schadensersatzforderungen<br />

können je nach dem Umfang<br />

der von Dir heruntergeladenen Medien zwischen<br />

2.000,00 und 10.000,00 € betragen.<br />

5. Was sollte ich tun, wenn ich<br />

abgemahnt werde?<br />

Auf jeden Fall darfst Du ein solches Abmahnschreiben<br />

nicht ignorieren, sondern musst sofort<br />

einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und<br />

diesen zu Rate ziehen. Wichtig ist, dass die<br />

geforderte Unterlassungserklärung innerhalb der<br />

im Schreiben genannten Frist zurückgesendet<br />

wird, nachdem Dein Anwalt sie geprüft und<br />

angepasst hat. Dadurch vermeidest Du, dass Du<br />

sofort verklagt wirst und noch hohe Kosten zahlen<br />

musst.<br />

6. Muss ich denn wirklich Schadensersatz<br />

zahlen?<br />

Solltest Du beim illegalen File-Sharing 6 erwischt<br />

worden sein, musst Du in der Regel den Schaden<br />

zahlen, es sei denn, dass Du nachweisen kannst,<br />

dass von Deinem Rechner keine Songs Filme und<br />

ähnliches zur Verfügung gestellt wurden. Denn<br />

Schadensersatz muss in der Regel immer der<br />

zahlen, von dessen Internetanschluss aus das Werk<br />

illegal ins Internet gestellt wurde und dessen IP-<br />

Adresse so ermittelt wurde, es sei denn Du kannst<br />

beweisen, dass Du nicht der Täter warst. Frage<br />

jedoch vorher unbedingt Deinen Anwalt. Der kann<br />

auch vielleicht die Schadensersatzforderung durch<br />

Verhandlungen noch reduzieren, wenn Du als Täter<br />

ermittelt worden bist.<br />

7. Wie kann ich mich schützen?<br />

Falls Du Tauschbörsenprogramme 7 auf Deinem<br />

Rechner hast, solltest Du zuerst nachschauen, ob<br />

Du den Upload (z.B. Deinen Ordner mit der Musik)<br />

freigeschaltet hast. Wenn ja, entferne diesen und<br />

am besten auch das komplette Tauschbörsenprogramm<br />

von Deinem Rechner. Unterlasse jeden<br />

weiteren illegalen Download von Musik, Filmen,<br />

Spielen etc. aus dem Internet. Solltest Du Material<br />

von Tauschbörsen bereits heruntergeladen haben,<br />

aber derzeit noch nicht abgemahnt worden sein,<br />

dann wende Dich an Deinen Anwalt. Der kann eine<br />

Unterlassungserklärung formulieren, die Du der<br />

Unterhaltungsindustrie freiwillig abgibst. Damit<br />

entziehst Du der Unterhaltungsindustrie den<br />

Grund für die sehr teure Abmahnung.<br />

Neue und erweiterte Fassung Stand: Januar 2011<br />

Warnung!<br />

Tausch-<br />

börsen<br />

und<br />

Downloads<br />

im<br />

Internet<br />

Spiele<br />

Musik<br />

Bilder<br />

Filme<br />

6 Austauschen bzw. „Teilen“ von Dateien mit anderen Rechner<br />

z.B. über Tauschbörsen<br />

7 Programm, das den Austausch von Dateien mit anderen<br />

Rechnern innerhalb der selben Tauschbörse ermöglicht.<br />

Beispiele: eDonkey, KaZaa, Limewire, BitTorrent, eMule,<br />

BearShare<br />

Amt für Jugend und Soziales. Kinder- und Jugendbüro.<br />

Stadtjugendamt 56564 Neuwied<br />

– Jugendschutzbeauftragter –<br />

Horst-Peter Robiller, Tel.: 02631-802-175


Illegal Musik, Games, Bilder oder<br />

Filme getauscht? – Was tun bei einer<br />

Abmahnung?<br />

Vorsicht – Tauschbörse!<br />

Der Download 1 aus illegalen Tauschbörsen ist<br />

strafbar – auch wenn der Download nur zum<br />

privaten Gebrauch geschieht!<br />

Der Upload 2 ist auch strafbar!<br />

Der Upload ist das Anbieten fremder urheberrechtlich<br />

geschützter Dateien in einer Tauschbörse ohne<br />

Genehmigung des Künstlers.<br />

Durch illegale Downloads von Musik, Filmen,<br />

Bildern, Spielen und andere Medien entsteht<br />

der Unterhaltungsindustrie erheblicher finanzieller<br />

Schaden. Durch die Verletzung von<br />

Copyright/ Urheberrechten hat der Missbrauch<br />

nicht nur zivilrechtliche Folgen mit hohen<br />

Schadensersatzforderungen, sondern auch<br />

strafrechtliche Konsequenzen. DARUM: Lasst<br />

die Finger weg von illegalen Tausch- und<br />

Downloadbörsen! Wiegt Euch nicht in Sicherheit<br />

– denn es handelt sich hier nicht um ein<br />

„wird schon gut gehen“ oder „ich bin abgesichert“,<br />

sondern um illegales Handeln!<br />

Wusstest du schon...<br />

..., dass die Unterhaltungsindustrie Deine<br />

IP-Adresse3 herausfinden kann?<br />

..., dass über die IP-Adresse der Provider4 Deine<br />

persönliche Adresse und Deinen Namen oder den<br />

Deiner Eltern als Anschlussinhaber feststellen kann?<br />

Dieses Faltblatt<br />

ersetzt keine<br />

individuelle Rechtsberatung und<br />

erhebt keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und Korrektheit<br />

(Stand v. 01.01.2011)<br />

1. Warum gibt es Abmahnungen?<br />

Bevor Ansprüche wegen Urheberechtsverletzungen<br />

vor Gericht gegen Dich geltend gemacht<br />

werden, erhältst Du in der Regel zunächst eine<br />

Abmahnung. Die Abmahnung ist wie eine "gelbe<br />

Karte". Damit sollst Du gewarnt werden, dass Du<br />

verklagt wirst, wenn Du die Abmahnung ignorierst<br />

oder weiter illegal down- oder uploadest.<br />

2. Wie sieht eine Abmahnung aus?<br />

Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung<br />

ist an keine bestimmte Form gebunden und kann<br />

daher sowohl per Telefax und E-Mail als auch<br />

mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie wird aus<br />

Gründen der Beweisbarkeit in aller Regel aber<br />

schriftlich erklärt. Ein Abmahnschreiben wegen<br />

Urheberrechtsverletzung enthält die Aufforderung<br />

an Dich, innerhalb einer angemessenen Frist eine<br />

1 Übertragung von Dateien aus dem Internet auf den eigenen Rechner<br />

2 Übertragung von Dateien vom eigenen Rechner auf einen anderen<br />

Rechner (im Internet)<br />

3 IP = Internet Protocol. Eine IP-Adresse dient im Internet zur eindeutigen<br />

Identifizierung eines Rechners. Sie ist normalerweise<br />

weltweit einmalig, wie eine Telefonnummer<br />

4 Dienstleister, der Zugang zum Internet anbietet, wie z.B. T-Online,<br />

AOL, 1&1, Arcor oder Freenet<br />

5 Plattform im Internet, die eine Infrastruktur zum Austausch von<br />

Dateien anbietet<br />

Unterlassungserklärung schriftlich abzugeben.<br />

Damit sollst Du erklären, das Du nicht<br />

weiter die Urheberrechte verletzen wirst.<br />

Ansonsten droht Dir eine Klage, wenn Du<br />

nicht in der gesetzten Frist reagierst.<br />

3. Warum werde ich<br />

abgemahnt?<br />

Wenn Du eine Tauschbörse 5<br />

nutzt, lädst Du in der Regel z.B.<br />

nicht nur den Song Deiner<br />

Lieblingskünstler für Dich<br />

herunter, sondern machst<br />

die von Dir herunter geladenen Lieder oder Filme<br />

und Spiele auch gleichzeitig für alle anderen<br />

Nutzer dieser Tauschbörse öffentlich zugänglich.<br />

So kann jeder im Internet Songs, Filme, etc. von<br />

Deinem Rechner downloaden. Der Unterhaltungsindustrie<br />

gehören aber die Urheberrechte an<br />

den Tonaufnahmen, Filmen und Bildern, etc. ihrer<br />

Künstler. Wenn andere von Deinem Rechner also<br />

z.B. Songs herunterladen verletzt Du diese Urheberrechte<br />

der Musikindustrie, der dadurch ein<br />

großer Schaden entsteht.<br />

Weitere Infos:<br />

www.neuwied.de/<br />

jugendschutz.html

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!