Kapitel 2 mit Anlagen - Neusalza-Spremberg

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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Stadt Neusalza-Spremberg Gesamtstädtische Situation Übergeordnete räumliche Planungen/Flächennutzungsplan 2 Gesamtstädtische Situation 2.1 Übergeordnete räumliche Planungen Neben den für die Stadt Neusalza-Spremberg relevanten Inhalten der Landesentwicklungsplanung des Freistaates Sachsen und der Regionalplanung „Oberlausitz-Niederschlesien“ werden nachfolgend auch informelle regionale Kooperationen im Untersuchungsraum aufgeführt. Landesentwicklungsplan Sachsen Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2003) mit Stand vom 16.12.2003 gilt als fachübergreifendes Konzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Der Landesentwicklungsplan Sachsen, das wichtigste Instrument der Landesplanung, wird derzeit fortgeschrieben. Geänderte Rahmenbedingungen globaler, landes- und gebietsspezifischer Dimension begründen diese Fortschreibung. Die Stadt Neusalza-Spremberg ist im Landesentwicklungsplan 2003 sowie auch im Entwurf 2012 ohne besondere Funktionen mit Lage im verdichteten Bereich im ländlichen Raum ausgewiesen. Das nächste Oberzentrum ist die Stadt Bautzen. Löbau und Zittau sind als Mittelzentren eingestuft. Der verdichtete Bereich im ländlichen Raum wird wie folgt charakterisiert: Verdichtete Bereiche im ländlichen Raum sind die Teile des ländlichen Raumes, die aufgrund ihrer historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung bzw. der späteren extensiven Erweiterung der Industrie trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen hohen Verdichtungsgrad aufweisen. Für die Siedlungs- und Stadtentwicklung werden u. a. folgende Ziele benannt: - Die verdichteten Bereiche im ländlichen Raum sind als Siedlungs-, Wirtschafts- und Versorgungsräume in ihrer Leistungskraft zu erhalten und ihre zentralen Orte sind so weiterzuentwickeln, dass von ihnen Entwicklungsimpulse in den benachbarten ländlichen Raum ausgehen. - In den verdichteten Bereichen im ländlichen Raum ist das Verkehrsnetz für den Personen- und den Güterverkehr so auszubauen, dass sowohl ihre innere Erschließung als auch die Erreichbarkeit der Verdichtungsräume gewährleistet wird. - In den verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sind zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen Freiräume zu sichern. Entwurf LEP 2012: Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen 2012 wird Neusalza-Spremberg der Kategorie „Räume mit besonderem Handlungsbedarf - grenznahe Gebiete“ (unter Berücksichtigung der Fördergebietskulisse Ziel 3) zugeordnet. die STEG 31.08.2013 Kapitel 2 - 2

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Stadt Neusalza-Spremberg Gesamtstädtische Situation Übergeordnete räumliche Planungen/Flächennutzungsplan Grundsätze des LEP (VE) 2012 für den ländlichen Raum: G 1.2.2: Der ländliche Raum soll unter Berücksichtigung seiner siedlungsstrukturellen Besonderheiten und seiner Vielfalt als attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum weiterentwickelt werden. Hierzu sollen die besonderen Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Daseinsvorsorge, sowohl durch Anpassung als auch durch Gegenstrategien bewältigt sowie staatliches, kommunales und privates Handeln stärker miteinander vernetzt werden. G 1.2.3: Zur Entwicklung des ländlichen Raumes und seiner eigenständigen Potenziale sollen insbesondere Planungen und Maßnahmen unterstützt werden, die die räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung, Stärkung und zeitgemäße Fortentwicklung einer vielfältig strukturierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der damit verbundenen Arbeitsplätze schaffen, die Erwerbsgrundlagen für Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen erweitern, die regionale Handlungsfähigkeit stärken und die Eigeninitiative und das lokale Engagement der Bevölkerung befördern. Bei der Stadt- und Dorfentwicklung sieht der Vorentwurf folgende Ziele und Grundsätze vor: 2.2.2: Stadt- und Dorfentwicklung Z 2.2.2.1: Zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Gemeinden sind integrierte Maßnahmen der Stadtund Dorfentwicklung weiterzuführen. G 2.2.2.2: Die Entwicklung der Städte und Dörfer soll so erfolgen, dass - das historische Siedlungsgefüge angemessen berücksichtigt wird, - die Innenstädte bzw. Ortskerne der Dörfer als Zentren für Wohnen, Gewerbe und Handel, Infrastruktur und Daseinsvorsorge gestärkt und weiterentwickelt werden, - Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden, - eine energiesparende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung gewährleistet wird, - die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung berücksichtigt werden sowie beim Stadt- bzw. Dorfumbau bedarfsgerecht sowohl Maßnahmen zum Rückbau als auch zur Erhaltung, Aufwertung und zum Neubau umgesetzt werden. G 2.2.2.3: - Beim Umbau in Städten und Dörfern soll der Rückbau von außen nach innen erfolgen. Das Auseinanderbrechen des Siedlungsgefüges soll durch die vorrangige Nutzung städtebaulich integrierter Lagen verhindert werden. G 2.2.2.4: - Die Lebensqualität in den Städten und Dörfern soll durch Schaffung und Erhaltung von naturnahen Lebensräumen und Grünflächen innerhalb des Siedlungsgefüges aufgewertet werden. die STEG 31.08.2013 Kapitel 2 - 3

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)<br />

Stadt <strong>Neusalza</strong>-<strong>Spremberg</strong><br />

Gesamtstädtische Situation<br />

Übergeordnete räumliche Planungen/Flächennutzungsplan<br />

2 Gesamtstädtische Situation<br />

2.1 Übergeordnete räumliche Planungen<br />

Neben den für die Stadt <strong>Neusalza</strong>-<strong>Spremberg</strong> relevanten Inhalten der Landesentwicklungsplanung<br />

des Freistaates Sachsen und der Regionalplanung „Oberlausitz-Niederschlesien“ werden nachfolgend<br />

auch informelle regionale Kooperationen im Untersuchungsraum aufgeführt.<br />

Landesentwicklungsplan Sachsen<br />

Der Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2003) <strong>mit</strong> Stand vom 16.12.2003 gilt als<br />

fachübergreifendes Konzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen. Der<br />

Landesentwicklungsplan Sachsen, das wichtigste Instrument der Landesplanung, wird derzeit<br />

fortgeschrieben. Geänderte Rahmenbedingungen globaler, landes- und gebietsspezifischer<br />

Dimension begründen diese Fortschreibung.<br />

Die Stadt <strong>Neusalza</strong>-<strong>Spremberg</strong> ist im Landesentwicklungsplan 2003 sowie auch im Entwurf 2012<br />

ohne besondere Funktionen <strong>mit</strong> Lage im verdichteten Bereich im ländlichen Raum ausgewiesen.<br />

Das nächste Oberzentrum ist die Stadt Bautzen. Löbau und Zittau sind als Mittelzentren eingestuft.<br />

Der verdichtete Bereich im ländlichen Raum wird wie folgt charakterisiert:<br />

Verdichtete Bereiche im ländlichen Raum sind die Teile des ländlichen Raumes, die aufgrund ihrer<br />

historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung bzw. der späteren extensiven<br />

Erweiterung der Industrie trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen hohen<br />

Verdichtungsgrad aufweisen.<br />

Für die Siedlungs- und Stadtentwicklung werden u. a. folgende Ziele benannt:<br />

- Die verdichteten Bereiche im ländlichen Raum sind als Siedlungs-, Wirtschafts- und<br />

Versorgungsräume in ihrer Leistungskraft zu erhalten und ihre zentralen Orte sind so<br />

weiterzuentwickeln, dass von ihnen Entwicklungsimpulse in den benachbarten ländlichen Raum<br />

ausgehen.<br />

- In den verdichteten Bereichen im ländlichen Raum ist das Verkehrsnetz für den Personen- und<br />

den Güterverkehr so auszubauen, dass sowohl ihre innere Erschließung als auch die<br />

Erreichbarkeit der Verdichtungsräume gewährleistet wird.<br />

- In den verdichteten Bereichen im ländlichen Raum sind zum Schutz der ökologischen<br />

Ressourcen, für Zwecke der Erholung sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen<br />

Freiräume zu sichern.<br />

Entwurf LEP 2012:<br />

Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen 2012 wird <strong>Neusalza</strong>-<strong>Spremberg</strong> der Kategorie<br />

„Räume <strong>mit</strong> besonderem Handlungsbedarf - grenznahe Gebiete“ (unter Berücksichtigung der<br />

Fördergebietskulisse Ziel 3) zugeordnet.<br />

die STEG 31.08.2013 <strong>Kapitel</strong> 2 - 2

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