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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster

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GeschORV 1.2<br />

Schriftliche Anzeige<br />

sonstiger Tätigkeiten<br />

1. Die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar 5<br />

1.1 unselbstständige Tätigkeit:<br />

Arbeitgeber/in (mit Branche),<br />

eigene Tätigkeit bzw. <strong>die</strong>nstliche Stellung;<br />

1.2 selbstständige Gewerbetreibende:<br />

Art des Gewerbes und Angabe der Firma;<br />

1.3 freie Berufe, sonstige selbstständige Berufe:<br />

Angabe des Berufszweiges;<br />

1.4 Angabe des Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit bei<br />

mehreren ausgeübten Berufen.<br />

2. Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied<br />

eines Organs einer Gebietskörperschaft, eines<br />

Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen<br />

Organs oder Beirats, einer Gesellschaft, Genossenschaft,<br />

eines in einer anderen Rechtsform betriebenen<br />

Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung und<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts.<br />

3. Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in<br />

Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen,<br />

Gewerkschaften, sonstigen Interessenverbänden oder<br />

ähnlichen Organisationen.<br />

4. Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Vereinen.<br />

5. Wirtschaftliche Bindungen, soweit sie in Zusammenhang<br />

mit der Wahrnehmung des Mandats bedeutungsvoll sein<br />

können.<br />

(2) Die Mitglieder der <strong>Ratsversammlung</strong> haben der <strong>Stadt</strong>präsiden<br />

tin/dem <strong>Stadt</strong>präsidenten jährlich jede entgeltliche Tätigkeit<br />

der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von<br />

Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit schriftlich<br />

anzuzeigen, soweit <strong>die</strong>se Tätigkeiten nicht im Rahmen des<br />

ausgeübten Berufes liegen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung ihres<br />

Mandats von Bedeutung sein kann.<br />

Diese Angaben sind in der <strong>Ratsversammlung</strong> unter<br />

Mitteilungen bekanntzugeben.<br />

(3) Die Pflicht zur Offenlegung soll sich auch beziehen auf Aufträge,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> oder ihre Betriebe - gleich in welcher<br />

Rechtsform - an Mitglieder der <strong>Ratsversammlung</strong> vergeben.<br />

(4) Die Veröffentlichung aller Angaben erfolgt im Handbuch der<br />

<strong>Ratsversammlung</strong>, das bei der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />

<strong>Stadt</strong>präsidenten eingesehen werden kann, sowie im Internet<br />

unter der Adresse www.neumuenster.de über den Link<br />

„Rathaus und Politik“ und „<strong>Ratsversammlung</strong>, Ausschüsse<br />

und <strong>Stadt</strong>teilbeiräte“.<br />

___________________________________________________________<br />

5<br />

§ 32 Abs. 4 GO<br />

Ortsrechtssammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> Seite 6 von 50

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