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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster

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GeschORV 1.2<br />

Inhaltliche Ausgestaltung<br />

Vorbehandlung<br />

in den Ausschüssen<br />

(2) Die Anträge sind an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>präsidentin/ den<br />

<strong>Stadt</strong>präsidenten zu richten.<br />

Sie müssen schriftlich begründet werden und sollen so<br />

formuliert sein, dass <strong>die</strong> Arbeitsaufträge an <strong>die</strong> Verwaltung<br />

erkennbar sind und als Beschluss übernommen werden<br />

können.<br />

(3) Die Anträge sollen in der Regel im Hauptausschuss und in<br />

dem zuständigen Fachausschuss behandelt werden, bevor<br />

sie der <strong>Ratsversammlung</strong> zugehen. 66<br />

Recht der <strong>Ratsversammlung</strong> (4) Das Recht der <strong>Ratsversammlung</strong>, <strong>die</strong> Entscheidung über<br />

einen Antrag an sich zu ziehen, bleibt unberührt.<br />

§ 54 Mitglieder der <strong>Stadt</strong>teilbeiräte (§ 47 c Abs. 1 Satz 2 GO)<br />

Wahl<br />

(1) Die Mitglieder der <strong>Stadt</strong>teilbeiräte werden von der <strong>Ratsversammlung</strong><br />

nach Maßgabe der GO 67 gewählt.<br />

Zusammensetzung<br />

(2) Die Zahl der Mitglieder des jeweiligen <strong>Stadt</strong>teilbeirats<br />

bestimmt <strong>die</strong> Hauptsatzung.<br />

Wählbarkeit<br />

(3) Mitglieder des <strong>Stadt</strong>teilbeirats können Ratsmitglieder und<br />

andere Bürgerinnen und Bürger sein, <strong>die</strong> der<br />

<strong>Ratsversammlung</strong> angehören können. Die Zahl der anderen<br />

Bürgerinnen und Bürger muss <strong>die</strong> der Ratsmitglieder im<br />

<strong>Stadt</strong>teilbeirats übersteigen. 68<br />

Berücksichtigung<br />

(4) Bei der Wahl der Ratsmitglieder sowie derjenigen anderen<br />

des Wahlergebnisses<br />

Bürgerinnen und Bürger, <strong>die</strong> einer Partei oder Wählergruppe<br />

angehören oder von ihnen vorgeschlagen wurden, soll das<br />

Wahlergebnis berücksichtigt werden, das <strong>die</strong> Parteien und<br />

Wählergruppen bei der Wahl zur <strong>Ratsversammlung</strong> im<br />

<strong>Stadt</strong>teil erzielt haben. 69<br />

Verpflichtung<br />

(5) Die Mitglieder, <strong>die</strong> nicht der <strong>Ratsversammlung</strong> angehören,<br />

der <strong>Stadt</strong>teilbeiratsmitglieder werden von der/dem Vorsitzenden des <strong>Stadt</strong>teilbeirats durch<br />

Handschlag auf <strong>die</strong> gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten<br />

verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. 70 .<br />

Zusammensetzung<br />

(6) Die Mitglieder der <strong>Stadt</strong>teilbeiräte handeln in ihrer Tätigkeit<br />

nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten<br />

Überzeugung. 71<br />

Neuwahl<br />

(7) Wird <strong>die</strong> <strong>Ratsversammlung</strong> neu gewählt, bleiben <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>der<br />

Ratsvertretung<br />

teilbeiräte bis zum Zusammentritt der neu gewählten<br />

<strong>Stadt</strong>teilbeiräte, längstens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Monaten<br />

seit dem Zusammentritt der neu gewählten <strong>Ratsversammlung</strong><br />

tätig. 72<br />

Abberufung<br />

(8) Die <strong>Ratsversammlung</strong> kann einzelne oder alle Mitglieder des<br />

<strong>Stadt</strong>teilbeirates abberufen.<br />

Der Antrag kann nur behandelt werden, wenn er auf der<br />

Tagesordnung gestanden hat. Der Beschluss bedarf der<br />

Mehrheit der anwesenden Mitglieder der <strong>Ratsversammlung</strong>.<br />

Wer abberufen wird, scheidet aus dem Ortsbeirat aus.<br />

___________________________________________________________<br />

66<br />

67<br />

68<br />

69<br />

70<br />

71<br />

72<br />

Siehe § 18 Abs. 1 Satz 1<br />

§ 47 b Abs. 3 GO<br />

§ 47 b Abs. 2 GO<br />

§ 47 b Abs. 3 Satz 2 GO<br />

§ 47 c Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

§ 47 c Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 6 Satz 2 GO<br />

§ 47 c Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 11 GO<br />

Ortsrechtssammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> Seite 40 von 50

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