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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster

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GeschORV 1.2<br />

Abgaben von Erklärungen<br />

(5) Zur Abgabe einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung<br />

ohne nachfolgende weitere Aussprache kann <strong>die</strong><br />

<strong>Stadt</strong>präsidentin/der <strong>Stadt</strong>präsident das Wort auch außerhalb<br />

der Tagesordnung erteilen. 26<br />

§ 21 Ablauf der Beratung<br />

Eine Lesung<br />

(1) Die <strong>Ratsversammlung</strong> berät und beschließt grundsätzlich in<br />

einer Lesung.<br />

Begründung u. Schlusswort (2) Bei Eintritt in <strong>die</strong> Beratung über eine Vorlage oder einen<br />

Antrag erteilt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>präsidentin/der <strong>Stadt</strong>präsident der<br />

Berichterstatterin/dem Berichterstatter oder einer der<br />

Antragstellerinnen/ einem der Antragsteller das Wort zur<br />

Begründung.<br />

Nach Schluss der Beratung steht der Berichterstatterin/dem<br />

Berichterstatter oder einer der Antragstellerinnen/einem der<br />

Antragsteller das Schlusswort zu.<br />

Ergänzung des Berichts (3) Die Berichterstatterin/Der Berichterstatter kann ihren/seinen<br />

Bericht durch städtische Be<strong>die</strong>nstete oder Sachverständige<br />

ergänzen lassen, wenn der Ältestenrat zustimmt.<br />

Erweiterungs-<br />

(4) Erweiterungs- und Änderungsanträge können bis zum<br />

Schluss<br />

und Änderungsanträge<br />

der Beratung der Angelegenheit, auf <strong>die</strong> sie sich beziehen,<br />

gestellt werden.<br />

Sie sind grundsätzlich der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />

<strong>Stadt</strong>präsidenten, der Oberbürgermeisterin/dem<br />

Oberbürgermeister und den Protokollführern in einfacher und<br />

den Vorsitzenden der Fraktionen in zweifacher Ausfertigung<br />

vorzulegen und müssen ein Datum sowie eine Unterschrift<br />

enthalten. 27<br />

Der Antrag soll so gefasst werden, dass er als Beschluss<br />

über-nommen werden kann.<br />

Soweit ein Erweiterungs- bzw. Änderungsantrag gestellt wird,<br />

der sich auf den Beschluss eines Ausschusses bezieht, genügt<br />

es, eine mit einem Datum sowie einer Unterschrift versehene<br />

Ausfertigung jenes Beschlusses der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />

<strong>Stadt</strong>präsidenten vorzulegen.<br />

Ob ein Antrag als Erweiterungs- oder Änderungsantrag aufzufassen<br />

bzw. als eine andere Angelegenheit anzusehen ist,<br />

entscheidet im Zweifelsfall <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>präsidentin/der<br />

<strong>Stadt</strong>präsident.<br />

Zurückziehung<br />

(5) Soweit Vorlagen, Anträge und Anfragen zurückgezogen<br />

werden, entfällt der Tagesordnungspunkt, sofern <strong>die</strong><br />

<strong>Ratsversammlung</strong> dem nicht widerspricht.<br />

§ 22 Worterteilung<br />

Worterteilung<br />

Wortmeldung<br />

(1) Kein Ratsmitglied darf reden, ohne vorher von der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />

<strong>Stadt</strong>präsidenten das Wort erhalten zu haben.<br />

Fragen an eine Rednerin/einen Redner sind nur zulässig,<br />

wenn sie/er zustimmt.<br />

(2) Wer reden will, hat sich nach Aufruf der Angelegenheit mündlich,<br />

schriftlich oder durch Erheben der Hand zu Wort zu melden.<br />

___________________________________________________________<br />

26<br />

27<br />

Vgl. § 24<br />

Vgl. § 29 Abs. 2<br />

Ortsrechtssammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> Seite 20 von 50

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