Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster
Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster
Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GeschORV 1.2<br />
Abgaben von Erklärungen<br />
(5) Zur Abgabe einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung<br />
ohne nachfolgende weitere Aussprache kann <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong>präsidentin/der <strong>Stadt</strong>präsident das Wort auch außerhalb<br />
der Tagesordnung erteilen. 26<br />
§ 21 Ablauf der Beratung<br />
Eine Lesung<br />
(1) Die <strong>Ratsversammlung</strong> berät und beschließt grundsätzlich in<br />
einer Lesung.<br />
Begründung u. Schlusswort (2) Bei Eintritt in <strong>die</strong> Beratung über eine Vorlage oder einen<br />
Antrag erteilt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>präsidentin/der <strong>Stadt</strong>präsident der<br />
Berichterstatterin/dem Berichterstatter oder einer der<br />
Antragstellerinnen/ einem der Antragsteller das Wort zur<br />
Begründung.<br />
Nach Schluss der Beratung steht der Berichterstatterin/dem<br />
Berichterstatter oder einer der Antragstellerinnen/einem der<br />
Antragsteller das Schlusswort zu.<br />
Ergänzung des Berichts (3) Die Berichterstatterin/Der Berichterstatter kann ihren/seinen<br />
Bericht durch städtische Be<strong>die</strong>nstete oder Sachverständige<br />
ergänzen lassen, wenn der Ältestenrat zustimmt.<br />
Erweiterungs-<br />
(4) Erweiterungs- und Änderungsanträge können bis zum<br />
Schluss<br />
und Änderungsanträge<br />
der Beratung der Angelegenheit, auf <strong>die</strong> sie sich beziehen,<br />
gestellt werden.<br />
Sie sind grundsätzlich der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />
<strong>Stadt</strong>präsidenten, der Oberbürgermeisterin/dem<br />
Oberbürgermeister und den Protokollführern in einfacher und<br />
den Vorsitzenden der Fraktionen in zweifacher Ausfertigung<br />
vorzulegen und müssen ein Datum sowie eine Unterschrift<br />
enthalten. 27<br />
Der Antrag soll so gefasst werden, dass er als Beschluss<br />
über-nommen werden kann.<br />
Soweit ein Erweiterungs- bzw. Änderungsantrag gestellt wird,<br />
der sich auf den Beschluss eines Ausschusses bezieht, genügt<br />
es, eine mit einem Datum sowie einer Unterschrift versehene<br />
Ausfertigung jenes Beschlusses der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />
<strong>Stadt</strong>präsidenten vorzulegen.<br />
Ob ein Antrag als Erweiterungs- oder Änderungsantrag aufzufassen<br />
bzw. als eine andere Angelegenheit anzusehen ist,<br />
entscheidet im Zweifelsfall <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>präsidentin/der<br />
<strong>Stadt</strong>präsident.<br />
Zurückziehung<br />
(5) Soweit Vorlagen, Anträge und Anfragen zurückgezogen<br />
werden, entfällt der Tagesordnungspunkt, sofern <strong>die</strong><br />
<strong>Ratsversammlung</strong> dem nicht widerspricht.<br />
§ 22 Worterteilung<br />
Worterteilung<br />
Wortmeldung<br />
(1) Kein Ratsmitglied darf reden, ohne vorher von der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem<br />
<strong>Stadt</strong>präsidenten das Wort erhalten zu haben.<br />
Fragen an eine Rednerin/einen Redner sind nur zulässig,<br />
wenn sie/er zustimmt.<br />
(2) Wer reden will, hat sich nach Aufruf der Angelegenheit mündlich,<br />
schriftlich oder durch Erheben der Hand zu Wort zu melden.<br />
___________________________________________________________<br />
26<br />
27<br />
Vgl. § 24<br />
Vgl. § 29 Abs. 2<br />
Ortsrechtssammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> Seite 20 von 50