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Geschäftsordnung für die Ratsversammlung ... - Stadt Neumünster

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GeschORV 1.2<br />

(6) Die <strong>Stadt</strong>präsidentin/Der <strong>Stadt</strong>präsident gibt Abschriften der<br />

Anträge der Ratsmitglieder unverzüglich an <strong>die</strong> Oberbürgermeisterin/den<br />

Oberbürgermeister.<br />

Vorlagen der Ausschüsse (7) Ausschüsse dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes<br />

bestimmt ist, Vorlagen unmittelbar einbringen, wenn<br />

a) <strong>die</strong> <strong>Ratsversammlung</strong> <strong>die</strong> unmittelbare Einbringung ausnahmsweise<br />

vorher beschlossen hat,<br />

b) der Ausschuss <strong>die</strong> Entscheidung der <strong>Ratsversammlung</strong><br />

gegen einen Widerspruch der Oberbürgermeisterin/des<br />

Oberbürgermeisters beantragt.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen sind <strong>die</strong> Vorlagen von der/dem Ausschussvorsitzenden<br />

in der vom Ältestenrat vorgegebenen Form<br />

abzufassen und zu unterzeichnen und von der<br />

Berichterstatterin/dem Berichterstatter (§ 21 Abs. 2) zu<br />

begründen.<br />

Anträge der Fraktionen/ (8) Jede Fraktion und jedes Ratsmitglied allein oder gemeinsam<br />

Ratsmitglieder<br />

mit anderen Ratsmitgliedern 18 sowie <strong>Stadt</strong>teilbeiräte 19 und<br />

sonstige Beiräte 20 können Anträge stellen, soweit <strong>die</strong>se <strong>Geschäftsordnung</strong><br />

nichts anderes bestimmt.<br />

Ratsmitglieder, <strong>die</strong> von der Teilnahme an der Sitzung oder<br />

von der Beratung und Entscheidung 21 ausgeschlossen sind,<br />

dürfen keine Anträge stellen.<br />

Ist ein Antrag im Zuge der Beschlussfassung über <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Ratsversammlung</strong> von der Tagesordnung<br />

abgesetzt worden oder wird <strong>die</strong> Dringlichkeit eines Antrages<br />

gem. § 16 nicht bejaht, hat <strong>die</strong> Antragstellerin/der<br />

Antragsteller der <strong>Stadt</strong>präsidentin/dem <strong>Stadt</strong>präsidenten<br />

schriftlich mitzuteilen, ob der Antrag auf <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

der nächstfolgenden Sitzung gesetzt werden soll<br />

Vorherige Mitteilung (9) Fragen zu Angelegenheiten der Tagesordnung, vor allem zu<br />

von Fragen<br />

Vorlagen und Anträgen, sollen der Berichterstatterin/dem<br />

Berichterstatter bzw. der Antragstellerin/dem Antragsteller<br />

möglichst vor der Sitzung mitgeteilt werden, so dass <strong>die</strong>se in<br />

der Sitzung beantwortet werden können und eine erschöpfende<br />

Beratung der Angelegenheit gesichert ist.<br />

Beschlossene (10) Angelegenheiten, <strong>die</strong> durch Beschlussfassung erledigt sind, 22<br />

Angelegenheiten<br />

sollen während der Wahlzeit der <strong>Ratsversammlung</strong> nicht erneut<br />

vorgebracht werden, es sei denn, dass neue Gesichtspunkte<br />

vorgetragen werden.<br />

Entsprechende Anträge sind gleichwohl auf <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

zu setzen, wenn es <strong>die</strong> Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister,<br />

ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder,<br />

der Hauptausschuss, ein Ausschuss oder eine Fraktion<br />

verlangt 23 .<br />

Die <strong>Ratsversammlung</strong> hat in <strong>die</strong>sem Fall zunächst darüber<br />

abzustimmen, ob in der Sache eine erneute Beratung bzw.<br />

Beschlussfassung erfolgen soll und bejahendenfalls anschließend<br />

einen Beschluss in der Sache selbst zu fassen.<br />

___________________________________________________________<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

§ 32 Abs. 1 GO<br />

§ 47 c Abs. 1 Satz 3 GO<br />

§ 47 e Abs. 2 Satz 1 GO<br />

s. § 32 Abs. 3, § 22 GO<br />

siehe dazu § 22 Abs. 10<br />

§ § 34 Abs. 4 Satz 3 GO<br />

Ortsrechtssammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong> Seite 16 von 50

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