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Amtsblatt KW 21 - Neuler

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gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong> geltend gemacht worden ist. Der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Klingenberg IV – VIII”<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />

in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />

für den Bereich „Klingenberg IV – VIII” in <strong>Neuler</strong> einen Bebauungsplan<br />

sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen<br />

und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />

vom 16. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />

Kartenausschnitt:<br />

Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO<br />

Wesentlich für die Qualität eines Baugebietes ist die Abstimmung<br />

der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren<br />

ermittelten Anforderungen. Deshalb soll eine den Bebauungsplan<br />

ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74<br />

LBO) erlassen werden.<br />

Vorbereitende Bauleitplanung<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan<br />

als „Wohnen” dargestellt. Der Bebauungsplan wird<br />

damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet<br />

am Montag, 09. September 2013, 19.00 Uhr im Rathaus <strong>Neuler</strong>,<br />

EG, Bürgersaal, Hauptstraße 15, 73491 <strong>Neuler</strong>, eine Informationsveranstaltung<br />

statt.<br />

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung<br />

besteht in der Zeit vom Montag, 02.09.2013 – Freitag,<br />

04.10.2013 beim Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong>, Zimmer 1.4 während<br />

der üblichen Dienststunden.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 24. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Ziele und Zwecke der Planung<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Spagen III“<br />

nur noch über wenige Baugrundstücke. Um die nach wie vor bestehende<br />

örtliche Nachfrage auch künftig abdecken zu können ist es<br />

erforderlich Bauflächen für eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung<br />

neu auszuweisen.<br />

Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige Wohnbauentwicklung<br />

ein Bereich südlich des bestehenden Baugebiets<br />

„Klingenberg III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der<br />

Wohnbaulandversorgung im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden.<br />

Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und<br />

am Bedarf orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen<br />

Bebauung soll der bisher unbefriedigende Siedlungsrand eine bessere<br />

Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />

Eingrünung erfahren. Weiterhin soll der dringend benötigte<br />

direkte Anschluss des Baugebiets „Klingenberg” an die K 3236<br />

mit einem Kreisverkehr geschaffen werden.<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> legt Wert darauf, dass die neuen Siedlungsflächen<br />

nicht die berechtigten Belange der bisherigen Anwohner<br />

im Gebiet „Klingenberg III” verletzen und eine Interessenabwägung<br />

gelingt.<br />

Grünordnung und Umweltbericht<br />

Die Auswirkungen auf die Natur und die geplante Grünordnung werden<br />

in einem Umweltbericht dargestellt. Die vorbereitenden artenschutzrechtlichen<br />

Erhebungen finden 2013 statt.<br />

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

nach § 25 BauGB Abs. 1 Ziff. 2 für die<br />

Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans<br />

„Klingenberg IV – VIII”<br />

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />

1509). Inkrafttreten der letzten Änderung: 30.07.2011 (Art. 3 des<br />

Gesetzes vom 22.07.2011), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />

24.07.2000 (GBl. S. 582, Ber. S. 698) zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am<br />

15. Mai 2013 folgende Vorkaufsrechtssatzung beschlossen:<br />

§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts<br />

Der Gemeinde <strong>Neuler</strong> steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />

im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für einen Bereich<br />

des Bebauungsplanes „Klingenberg IV – VIII” ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf<br />

folgende Grundstücke ganz oder teilweise:<br />

3, 5/2 (K3236), 438, 443, 443/36-/37, 433/39-/40, 454, 454/1-/3, 524,<br />

828/2, 828/3, 1906, 1939, 1940, 1940/1, 1941 u. 1942.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der nachfolgende<br />

Lageplan maßgebend:<br />

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