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Amtsblatt KW 21 - Neuler

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Amtliche Informationen<br />

Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

vom 15.05.2013<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

§ 6 der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> vom 03. Oktober 1986<br />

erhält folgende Fassung:<br />

§ 6 Unechte Teilortswahl<br />

(1) Von den in § 5 Abs. 1 genannten Ortsteilen bilden je einen Wohnbezirk<br />

im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO:<br />

1.1 der Ortsteil <strong>Neuler</strong> (Wohnbezirk I)<br />

1.2 die Ortsteile Bronnen, Binderhof, Ebnat,<br />

Oberer und Unterer Kohlwasen<br />

(Wohnbezirk II)<br />

1.3 die Ortsteile Gaishardt, Himmelreich und<br />

Schönberger Hof<br />

(Wohnbezirk III)<br />

1.4 die Ortsteile Burghardsmühle, Haldenhof,<br />

Leinenfirst, Pfaffenhölzle und Ramsenstrut (Wohnbezirk IV)<br />

1.5 die Ortsteil Adlersteige und Schwenningen (Wohnbezirk V)<br />

Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit<br />

Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen. Die Zahl der Gemeinderäte<br />

beträgt 12.<br />

(2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen<br />

Wohnbezirke verteilt:<br />

2.1 Wohnbezirk I 8 Sitze<br />

2.2 Wohnbezirk II 1 Sitz<br />

2.3 Wohnbezirk III 1 Sitz<br />

2.4 Wohnbezirk IV 1 Sitz<br />

2.5 Wohnbezirk V 1 Sitz<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01. Juni 2013 in Kraft.<br />

HINWEIS:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der<br />

Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder<br />

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />

Gez.<br />

Fischer<br />

Bürgermeister<br />

Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Hinterer Brühl IV”<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />

in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />

für den Bereich „Hinterer Brühl IV” einen Bebauungsplan sowie<br />

eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine<br />

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />

vom 25. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />

Kartenausschnitt:<br />

Ziele und Zwecke der Planung<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Leinenfirster<br />

Straße” nur noch über wenige Baugrundstücke die durchweg<br />

im Privatbesitz sind. Um die nach wie vor bestehende örtliche Nachfrage<br />

nach gewerblichen Baugrundstücken auch künftig abdecken<br />

zu können ist es erforderlich Flächen für eine bedarfsgerechte<br />

Gewerbeentwicklung auszuweisen.<br />

Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige gewerbliche<br />

Nutzung ein Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets<br />

„Hinterer Brühl III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der Gewerbeflächenversorgung<br />

im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden. Die<br />

städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und am Bedarf<br />

orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen Bebauung<br />

soll der neu entstehende nördliche Siedlungsrand eine gelungene<br />

Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />

Eingrünung erfahren.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” wird aus dem bestehenden<br />

Flächennutzungsplan der VVG Ellwangen entwickelt (§ 8 Abs. 2<br />

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