Amtsblatt KW 21 - Neuler
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32. JAHRGANG, NR. <strong>21</strong><br />
FREITAG, 24. MAI 2013<br />
Halleneinweihung und Frühlingsfest<br />
der <strong>Neuler</strong>mer Narren 1906 e.V.<br />
Samstag, 25. Mai 2013<br />
Narrenhalle (Maybachstraße)<br />
ab 14.00 Uhr<br />
Hallenbesichtigung<br />
Kaffee und Kuchen / Spezialitäten vom Grill<br />
Spiel, Spaß und Unterhaltung für Kinder<br />
um 16.30 Uhr<br />
offizielle Halleneinweihung mit Pater Georg<br />
derweil unterhält der Musikverein <strong>Neuler</strong><br />
ab 20.00 Uhr<br />
Live Übertragung des UEFA Champions League Finales zwischen<br />
Borussia Dortmund und Bayern München auf Großbildleinwand,<br />
Barbetrieb / Spezialitäten vom Grill<br />
Auf Ihr Kommen freuen sich die <strong>Neuler</strong>mer Narren!<br />
20 Jahre Bulldogfreunde Gaishardt<br />
30. Mai 2013 bis 02. Juni 2013<br />
Fronleichnamsfest, 30. Mai 13<br />
Frühschoppen - Mittagstisch - Kaffee und Kuchen<br />
Ca. 15 Uhr Gastauftritt der<br />
Selbstverteidigungsgruppe von Ivan Sunjo<br />
Samstag, 01. Juni 13<br />
Partyabend mit der Taucherband, Eintritt 5 €,<br />
Ausweiskontrolle<br />
DFB-POKALFINALE WIRD LIVE ÜBERTRAGEN!<br />
Sonntag, 02. Juni 13<br />
13.30 Uhr GROSSER BULLDOGUMZUG<br />
Ab 14.30 Uhr<br />
An allen Festtagen<br />
reichhaltige Speisekarte!<br />
MIT FAHRZEUGSEGNUNG<br />
Unterhaltung durch den<br />
Musikverein <strong>Neuler</strong><br />
Auf Ihr Kommen freuen sich die Bulldogfreunde Gaishardt!
Amtliche Informationen<br />
Satzung zur Änderung der<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
vom 15.05.2013<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Änderungen<br />
§ 6 der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> vom 03. Oktober 1986<br />
erhält folgende Fassung:<br />
§ 6 Unechte Teilortswahl<br />
(1) Von den in § 5 Abs. 1 genannten Ortsteilen bilden je einen Wohnbezirk<br />
im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO:<br />
1.1 der Ortsteil <strong>Neuler</strong> (Wohnbezirk I)<br />
1.2 die Ortsteile Bronnen, Binderhof, Ebnat,<br />
Oberer und Unterer Kohlwasen<br />
(Wohnbezirk II)<br />
1.3 die Ortsteile Gaishardt, Himmelreich und<br />
Schönberger Hof<br />
(Wohnbezirk III)<br />
1.4 die Ortsteile Burghardsmühle, Haldenhof,<br />
Leinenfirst, Pfaffenhölzle und Ramsenstrut (Wohnbezirk IV)<br />
1.5 die Ortsteil Adlersteige und Schwenningen (Wohnbezirk V)<br />
Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit<br />
Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen. Die Zahl der Gemeinderäte<br />
beträgt 12.<br />
(2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen<br />
Wohnbezirke verteilt:<br />
2.1 Wohnbezirk I 8 Sitze<br />
2.2 Wohnbezirk II 1 Sitz<br />
2.3 Wohnbezirk III 1 Sitz<br />
2.4 Wohnbezirk IV 1 Sitz<br />
2.5 Wohnbezirk V 1 Sitz<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt zum 01. Juni 2013 in Kraft.<br />
HINWEIS:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beim Zustandekommen<br />
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der<br />
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung<br />
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder<br />
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />
Gez.<br />
Fischer<br />
Bürgermeister<br />
Aufstellung des Bebauungsplans<br />
„Hinterer Brühl IV”<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />
in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />
für den Bereich „Hinterer Brühl IV” einen Bebauungsplan sowie<br />
eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine<br />
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
durchzuführen.<br />
Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />
vom 25. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />
Kartenausschnitt:<br />
Ziele und Zwecke der Planung<br />
Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Leinenfirster<br />
Straße” nur noch über wenige Baugrundstücke die durchweg<br />
im Privatbesitz sind. Um die nach wie vor bestehende örtliche Nachfrage<br />
nach gewerblichen Baugrundstücken auch künftig abdecken<br />
zu können ist es erforderlich Flächen für eine bedarfsgerechte<br />
Gewerbeentwicklung auszuweisen.<br />
Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige gewerbliche<br />
Nutzung ein Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets<br />
„Hinterer Brühl III” bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” soll eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der Gewerbeflächenversorgung<br />
im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden. Die<br />
städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und am Bedarf<br />
orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen Bebauung<br />
soll der neu entstehende nördliche Siedlungsrand eine gelungene<br />
Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />
Eingrünung erfahren.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” wird aus dem bestehenden<br />
Flächennutzungsplan der VVG Ellwangen entwickelt (§ 8 Abs. 2<br />
2
BauGB). Dabei ist der südliche Teil, rund 25 % der künftigen Gewerbefläche,<br />
im aktuellen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes<br />
enthalten. Der nördliche Teil wird in den Flächennutzungsplan<br />
im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
einbezogen.<br />
Städtebauliche Konzeption<br />
Die gewerblichen Bauflächen sind in <strong>Neuler</strong> seit 40 Jahren an der<br />
Nordseite des ursprünglichen Dorfes angebunden. Die Erschließung<br />
erfolgt im Wesentlichen durch die K 3234 ohne unmittelbar die Ortsmitte<br />
und Wohngebiete zu tangieren. Die Flächenausweisung im<br />
Gebiet „Hinterer Brühl IV” entwickelt diese bewährte Konzeption<br />
konsequent fort. Die Flächenüberplanung unterstützt einen sparsamen<br />
Landverbrauch. Angebunden an die vom Gewerbegebiet<br />
„Hinterer Brühl III“ bestehenden Infrastruktur (Maybachstraße) erfolgt<br />
die Erschließung des Gebiets „Hinterer Brühl IV” mit einer nach Norden<br />
führenden Stichstraße. Die Bauquartiere erlauben eine zweckmäßige<br />
und flächensparende Bauweise. Das Gebiet wird umfassend<br />
ein- und durchgrünt. Die das Plangebiet berührenden Leitungen<br />
müssen im Rahmen der Erschließungsarbeiten in die öffentlichen<br />
Flächen verlegt werden.<br />
Grünordnung und Umweltbericht<br />
Für das Plangebiet wird ein Umweltbericht aufgestellt, der unter<br />
anderem Festlegungen zur Grünordnung trifft. Die artenschutzrechtlichen<br />
Untersuchungen werden im Laufe des Jahres 2013 durchgeführt.<br />
Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO<br />
Wesentlich für die Qualität eines Baugebietes ist die Abstimmung<br />
der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren<br />
ermittelten Anforderungen. Deshalb soll eine den Bebauungsplan<br />
„Hinterer Brühl IV” ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />
(§ 74 LBO) erlassen werden.<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet<br />
am Dienstag, 16. Juli 2013, 20.00 Uhr im Rathaus <strong>Neuler</strong>, EG,<br />
Bürgersaal, Hauptstraße 15, 73491 <strong>Neuler</strong> eine Informationsveranstaltung<br />
statt.<br />
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung<br />
besteht in der Zeit vom Dienstag, 16. Juli 2013 bis Freitag, 30.<br />
August 2013 beim Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong>, Zimmer 1.4 während<br />
der üblichen Dienststunde.<br />
<strong>Neuler</strong>, den 24. Mai 2013<br />
Fischer, Bürgermeister<br />
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />
nach § 25 BauGB Abs. 1 Ziff. 2 für die<br />
Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans<br />
„Hinterer Brühl IV”<br />
Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />
1509). Inkrafttreten der letzten Änderung:<br />
30.07.2011 (Art. 3 des Gesetzes vom 22.07.2011), in Verbindung mit<br />
§ 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung<br />
vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, Ber. S. 698) zuletzt geändert<br />
durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat<br />
<strong>Neuler</strong> am 15. Mai 2013 folgende Vorkaufsrechtssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts<br />
Der Gemeinde <strong>Neuler</strong> steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />
im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für einen Bereich<br />
des Bebauungsplanes „Hinterer Brühl IV” ein besonderes Vorkaufsrecht<br />
zu.<br />
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf<br />
folgende Grundstücke ganz oder teilweise:<br />
1258/4, 1261, 1298/1, 1564, 1568, 1569/1, 1570/1, 1571/1, 1573,<br />
1573/1, 1574, 1575/1, 1575/2 u. 1576.<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der nachfolgende<br />
Lageplan maßgebend:<br />
§ 3 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Diese Satzung kann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Neuler</strong>, Hauptstr. 15, <strong>Neuler</strong> eingesehen werden.<br />
Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Hinweis:<br />
Eine Verletzung der in § <strong>21</strong>4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen<br />
der Satzung ist nach § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich,<br />
wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />
gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung begründen soll, darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3<br />
BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und<br />
des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
hingewiesen.<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrungs- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der<br />
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />
nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />
3
gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong> geltend gemacht worden ist. Der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind.<br />
<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />
Fischer, Bürgermeister<br />
Aufstellung des Bebauungsplans<br />
„Klingenberg IV – VIII”<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />
in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />
für den Bereich „Klingenberg IV – VIII” in <strong>Neuler</strong> einen Bebauungsplan<br />
sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen<br />
und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />
vom 16. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />
Kartenausschnitt:<br />
Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO<br />
Wesentlich für die Qualität eines Baugebietes ist die Abstimmung<br />
der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren<br />
ermittelten Anforderungen. Deshalb soll eine den Bebauungsplan<br />
ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74<br />
LBO) erlassen werden.<br />
Vorbereitende Bauleitplanung<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan<br />
als „Wohnen” dargestellt. Der Bebauungsplan wird<br />
damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet<br />
am Montag, 09. September 2013, 19.00 Uhr im Rathaus <strong>Neuler</strong>,<br />
EG, Bürgersaal, Hauptstraße 15, 73491 <strong>Neuler</strong>, eine Informationsveranstaltung<br />
statt.<br />
Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung<br />
besteht in der Zeit vom Montag, 02.09.2013 – Freitag,<br />
04.10.2013 beim Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong>, Zimmer 1.4 während<br />
der üblichen Dienststunden.<br />
<strong>Neuler</strong>, den 24. Mai 2013<br />
Fischer, Bürgermeister<br />
Ziele und Zwecke der Planung<br />
Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Spagen III“<br />
nur noch über wenige Baugrundstücke. Um die nach wie vor bestehende<br />
örtliche Nachfrage auch künftig abdecken zu können ist es<br />
erforderlich Bauflächen für eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung<br />
neu auszuweisen.<br />
Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige Wohnbauentwicklung<br />
ein Bereich südlich des bestehenden Baugebiets<br />
„Klingenberg III” bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII” soll eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der<br />
Wohnbaulandversorgung im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden.<br />
Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und<br />
am Bedarf orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen<br />
Bebauung soll der bisher unbefriedigende Siedlungsrand eine bessere<br />
Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />
Eingrünung erfahren. Weiterhin soll der dringend benötigte<br />
direkte Anschluss des Baugebiets „Klingenberg” an die K 3236<br />
mit einem Kreisverkehr geschaffen werden.<br />
Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> legt Wert darauf, dass die neuen Siedlungsflächen<br />
nicht die berechtigten Belange der bisherigen Anwohner<br />
im Gebiet „Klingenberg III” verletzen und eine Interessenabwägung<br />
gelingt.<br />
Grünordnung und Umweltbericht<br />
Die Auswirkungen auf die Natur und die geplante Grünordnung werden<br />
in einem Umweltbericht dargestellt. Die vorbereitenden artenschutzrechtlichen<br />
Erhebungen finden 2013 statt.<br />
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />
nach § 25 BauGB Abs. 1 Ziff. 2 für die<br />
Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans<br />
„Klingenberg IV – VIII”<br />
Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />
1509). Inkrafttreten der letzten Änderung: 30.07.2011 (Art. 3 des<br />
Gesetzes vom 22.07.2011), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung<br />
für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />
24.07.2000 (GBl. S. 582, Ber. S. 698) zuletzt geändert durch Verordnung<br />
vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am<br />
15. Mai 2013 folgende Vorkaufsrechtssatzung beschlossen:<br />
§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts<br />
Der Gemeinde <strong>Neuler</strong> steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />
im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für einen Bereich<br />
des Bebauungsplanes „Klingenberg IV – VIII” ein besonderes Vorkaufsrecht<br />
zu.<br />
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf<br />
folgende Grundstücke ganz oder teilweise:<br />
3, 5/2 (K3236), 438, 443, 443/36-/37, 433/39-/40, 454, 454/1-/3, 524,<br />
828/2, 828/3, 1906, 1939, 1940, 1940/1, 1941 u. 1942.<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der nachfolgende<br />
Lageplan maßgebend:<br />
4
§ 3 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Diese Satzung kann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Neuler</strong>, Hauptstr. 15, <strong>Neuler</strong>, eingesehen werden.<br />
Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Hinweis:<br />
Eine Verletzung der in § <strong>21</strong>4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen<br />
der Satzung ist nach § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich,<br />
wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />
gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung begründen soll, darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3<br />
BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und<br />
des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
hingewiesen.<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrungs- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der<br />
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />
nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />
gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong> geltend gemacht worden ist. Der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind.<br />
<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />
Fischer, Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ergänzungssatzung „Leinenfirst”,<br />
Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
Inkrafttreten der Ergänzungssatzung „Leinenfirst”.<br />
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 74 der<br />
Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />
hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013 die Ergänzungssatzung<br />
„Leinenfirst” als Satzung beschlossen.<br />
Die Ergänzungssatzung tritt gemäß § 10 BauGB mit dieser Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Inkrafttreten der örtlichen Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung<br />
„Leinenfirst”<br />
Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 74 der<br />
Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />
hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013 die örtlichen Bauvorschriften<br />
zur Ergänzungssatzung „Leinenfirst” als Satzung<br />
beschlossen.<br />
Maßgebend sind die nach § 74 LBO, mit Datum vom 13.04.2013,<br />
festgelegten örtlichen Bauvorschriften.<br />
Die örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 BauGB mit dieser<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Jedermann kann die Ergänzungssatzung, ihre Begründung, die örtlichen<br />
Bauvorschriften und die zusammenfassende Erklärung ab<br />
dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung auf dem Rathaus <strong>Neuler</strong><br />
während der üblichen Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt<br />
Auskunft verlangen.<br />
Hinweis:<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. Abs. 4 Baugesetzbuch i. d.<br />
Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGB l I<br />
S. 1509) über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />
durch diese Satzungen und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
Gemäß des § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Baugesetzbuch ist eine Verletzung der in<br />
§ <strong>21</strong>4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BauGB genannten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften des Baugesetzbuches unbeachtlich,<br />
wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzungen schriftlich<br />
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.<br />
Der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem kann gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert am<br />
25.01.2012 (GB l S. 65) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
nach der Gemeindeordnung beim Zustandekommen<br />
der Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Vorschriften<br />
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder<br />
die Bekanntmachung sind verletzt worden.<br />
<strong>Neuler</strong>, 24. Mai 2013<br />
Fischer, Bürgermeister<br />
Amtliche Informationen<br />
Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil vom 13.04.2013.<br />
Die Ergänzungssatzung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt<br />
und bedarf daher nach § 10 BauGB keiner Genehmigung<br />
des Landratsamtes.<br />
Bericht aus der Gemeinderatssitzung<br />
am 15. Mai 2013<br />
Der Gemeinderat bewältigte in seiner jüngsten Sitzung eine umfangreiche<br />
Tagesordnung. Unter anderem erfolgten Vergaben zur Kindergartenerweiterung<br />
Mutter Teresa und zur Errichtung der Begegnungsstätte.<br />
Es wurden die Ergänzungssatzung Leinenfirst und<br />
zwei Baugesuche genehmigt. Weiterhin wurde die Einrichtung der<br />
kommunalen „<strong>Neuler</strong>mer Stiftung” beschlossen.<br />
Ergänzungssatzung Leinenfirst<br />
Der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> hat am 17. Oktober 2012 für den Ortsteil<br />
Leinenfirst die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34<br />
Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Hintergrund war der Bauwunsch<br />
eines Leinenfirster Bürgers, der am nordöstlichen Ortsrand von Leinenfirst<br />
ein Wohngebäude plant.<br />
Nach einer Beteiligung der Fachbehörden und zweimaliger öffentlicher<br />
Auslegung, konnte den vorgebrachten Belangen weitgehend<br />
Rechnung getragen werden. Bürgermeister Fischer berichtete weiterhin,<br />
dass es gelungen ist, mit den betroffenen Grundstücksei-<br />
5
gentümern eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Anliegerleistungen<br />
zu finden.<br />
Für den Ortsteil Leinenfirst wurde unter gleichzeitiger Billigung<br />
der Begründung und des Umweltberichts vom 13.04.2013 die Ergänzungssatzung<br />
einstimmig beschlossen. Die Satzung ist in diesem<br />
<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />
Erweiterung Kindergarten Mutter Teresa<br />
Zur Erweiterung des Kindergartens hat das Architekturbüro Hariolf<br />
Brenner, Ellwangen, Arbeiten ausgeschrieben.<br />
Architekt Brenner erläuterte die Ausschreibungsergebnisse. Die<br />
Holzbau / Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten gingen an die<br />
Firma Bäuerle, <strong>Neuler</strong>. Mit den Flaschner- und Dachabdichtungsarbeiten<br />
wurde die Firma Geiger, <strong>Neuler</strong>, beauftragt. Die Fensterarbeiten<br />
wurden an die Firma Fuchs, <strong>Neuler</strong>, vergeben. Bei den Sonnenschutzarbeiten<br />
wurde die Firma Flemisch, Gundelfingen und<br />
bei den Trockenbauarbeiten die Firma Neuberger, Dinkelsbühl,<br />
berücksichtigt. Die Estricharbeiten führt die Firma PP-Estrichtechnik,<br />
Lauchheim, aus. Die Elektroinstallation führt die Firma Mack,<br />
<strong>Neuler</strong>, aus und bei den Sanitärarbeiten war die Firma Dürr & Feil,<br />
Ellwangen, preisgünstigster Bieter.<br />
Die Maler-, Fliesen-, Bodenbelags-, Schreiner- und Schlosserarbeiten<br />
folgen in der nächsten Ausschreibungsrunde.<br />
Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses hat Architekt Brenner<br />
die Kosten fortgeschrieben. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen<br />
betragen 644.800,- €. Bürgermeister Fischer empfahl<br />
die genannten Sparpotentiale von rund 25.000,- € zu nutzen.<br />
Architekt Brenner erläuterte, dass die Bauarbeiten rasch beginnen<br />
sollen. Ziel ist es, das Projekt bis Jahresende im Wesentlichen<br />
fertig zu stellen.<br />
Begegnungsstätte<br />
Das Architekturbüro Isin, Aalen hat einen ersten Teil der Innenausbauarbeiten<br />
für das DRK-Seniorenheim, sowie die von der Gemeinde<br />
zu errichtende Begegnungsstätte öffentlich ausgeschrieben.<br />
Die Trockenbauarbeiten wurden an die Firma Lang, <strong>Neuler</strong>, die<br />
Innenputzarbeiten an die Firma BB Stuck, Aldingen und die Estricharbeiten<br />
an die Firma Benirschke, Göppingen vergeben.<br />
Bauleiter Kovacs musste berichten, dass die Ausschreibung der<br />
Sonnenschutzarbeiten nicht entsprechend der Vorgaben des<br />
gemeindlichen Bauausschusses erfolgt ist. Er empfahl eine erneute<br />
Ausschreibung.<br />
Bei den vorbereitenden Gesprächen hat der gemeindliche Bauausschuss<br />
bestätigt, die Begegnungsstätte mit einer Fassadenverkleidung<br />
hochwertig auszustatten. Die Ausschreibung hat nun einen<br />
deutlich überhöhten Preis ergeben. Die ursprünglich genehmigten<br />
Mehrkosten pro rund 10.000,- € im Vergleich zu einem verputzten<br />
Gebäude, reichen bei weitem nicht aus. In der Sitzung erfolgt eine<br />
Diskussion ob man aus Kostengründen die Gestaltung ändert. Hiergegen<br />
wandte sich ein Mitglied des Bauausschusses.<br />
Bauleiter Kovacs unterstrich die gestalterische Bedeutung der Fassadenverkleidung<br />
und bat den Gemeinderat vorläufig die Entscheidung<br />
offen zu lassen und Alternativen durch das Architekturbüro<br />
Isin untersuchen zu lassen. Der Gemeinderat ermächtigte den Bauausschuss<br />
die abschließende Entscheidung zu treffen.<br />
Die gleiche Vergabeermächtigung erhielt der Bauausschuss für die<br />
Beauftragung der Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten.<br />
Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII”<br />
Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Spagen III”<br />
noch für 2 – 3 Jahre insgesamt neun Baugrundstücke. Um die nach<br />
wie vor bestehende örtliche Nachfrage auch künftig abdecken zu<br />
können, ist es erforderlich, Bauflächen für eine bedarfsgerechte<br />
Wohnbauentwicklung neu auszuweisen. Nach dem rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Ellwangen ist für die künftige Wohnbauentwicklung ein Bereich<br />
südlich des bestehenden Baugebiets „Klingenberg III” bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII” soll eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der<br />
Wohnbaulandversorgung im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden.<br />
Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und<br />
am Bedarf orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen<br />
Bebauung soll der bisher unbefriedigende Siedlungsrand eine bessere<br />
Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />
Eingrünung erfahren. Weiterhin soll der dringend benötigte<br />
direkte Anschluss des Baugebiets „Klingenberg” an die K 3236<br />
mit einem Kreisverkehr geschaffen werden.<br />
Das Planungsbüro Stadtlandingenieure, Ellwangen, hat sich Gedanken<br />
darüber gemacht wie bei den neuen Siedlungsflächen die<br />
berechtigten Belange der Anwohner in der Römerstraße berücksichtigt<br />
werden und eine Interessensabwägung gelingt.<br />
So ist unter anderem vorgesehen, dass die Anlieger in der Römerstraße<br />
und im Frankenweg südlich ihrer Grundstücke Flächen zukaufen<br />
können. Die Erschließungsstraßen wurden auf Geländeniveau<br />
konzipiert, um einen möglichst geringen Anstieg der Erdgeschossfußbodenhöhe<br />
bei den Neubauten zu gewährleisten. Der Abstand<br />
der Neubauten zu den bestehenden Grundstücken in der Römerstraße<br />
wird bestimmt durch die Höhe des Neubaus. Weiterhin wurde<br />
die Bauplatzanordnung so gewählt, dass ausreichend Blickbeziehungen<br />
in südlicher Richtung gewährleistet sind.<br />
Bürgermeister Fischer erläuterte die technischen Notwendigkeiten<br />
zur Ver- und Entsorgung. So sprechen zahlreiche Gründe dafür,<br />
dass das gesamte Neubaugebiet zur Römerstraße hin entwässert.<br />
Dies bedingt allerdings in Teilen der künftigen baulichen Entwicklungsflächen,<br />
dass das Untergeschoss mittels eines Hebewerks<br />
entwässert wird. Im Rahmen der Aussprache wurde aus der Mitte<br />
des Gemeinderats vorgeschlagen, ein öffentliches Pumpwerk zu<br />
bauen, das alle betroffenen Gebäude entwässert. Dadurch muss<br />
nicht jeder der Bauherren ein eigenes Hebewerk erstellen. Bürgermeister<br />
Fischer wird dies prüfen. Er weist allerdings darauf hin, dass<br />
dies auf die Höhe des Bauplatzpreises Auswirkungen haben wird.<br />
Die Erschließung des Baugebietes für rund 48 Baugrundstücke<br />
erfolgt von Norden nach Süden. Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister<br />
Fischer, dass die erste Anhörung der Fachbehörden zur<br />
gesamten Erweiterungsfläche erfolgt. Nach dieser ersten Anhörungsrunde<br />
wird dann entschieden, wie man den ersten Abschnitt abgrenzt<br />
und hierfür wird dann der Bebauungsplan aufgestellt. Vor der Behördenanhörung<br />
folgt eine Information der Öffentlichkeit. Hierzu findet<br />
Anfang September 2013 eine Auslegung der Unterlagen, sowie ein<br />
Bürgerinformationsabend statt.<br />
Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
für die gesamte Entwicklungsfläche „Klingenberg IV – VIII“<br />
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird in diesem <strong>Amtsblatt</strong><br />
bekanntgegeben.<br />
Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV”<br />
Im Bebauungsplangebiet „Leinenfirster Straße” gibt es nur noch<br />
wenige Baugrundstücke die durchweg im Privatbesitz sind. Um die<br />
nach wie vor bestehende örtliche Nachfrage nach gewerblichen<br />
Baugrundstücken auch künftig abdecken zu können, ist es erforderlich,<br />
Flächen für eine bedarfsgerechte Gewerbeentwicklung auszuweisen.<br />
Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der<br />
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige<br />
gewerbliche Nutzung ein Bereich nördlich des bestehenden<br />
Gewerbegebiets „Hinterer Brühl III” bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” soll eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der Gewerbeflächenversorgung<br />
im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden. Die<br />
Erschließung ist über die Maybachstraße vorgesehen. Es soll davon<br />
abgehend eine Stichstraße mit Wendeplatte die neue Gewerbefläche<br />
erschließen.<br />
Im Gegensatz zum vorher erläuterten Baugebiet „Klingenberg” ist<br />
die gewerbliche Erweiterungsfläche nur teilweise dem Flächennutzungsplan<br />
enthalten. Die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen über<br />
die Vorgaben des Flächennutzungsplanes hinaus ist erheblichen<br />
6
Erschwernissen unterworfen. Der Bürgermeister schließt deshalb<br />
nicht aus, dass es sich in der Praxis als notwendig erwiesen wird,<br />
das Gewerbegebiet abschnittsweise anzugehen. 25 % des Neubaugebiets<br />
sind im Flächennutzungsplan enthalten. Weitere<br />
25 % können über eine Kompensation nicht benötigter Entwicklungsflächen<br />
westlich der Maybachstraße abgedeckt werden. Diese<br />
ausgewiesene Fläche wird dann den Bedarf für einige Jahre<br />
abdecken. Danach gilt es, bei entsprechendem Bedarf, den nördlichen<br />
Teil anzugehen. Bürgermeister Fischer unterstreicht, dass<br />
für dieses Gebiet keine nennenswerte Investitionen in die äußere<br />
Erschließung erforderlich sind. Die Zufahrt an die K 3234 ist mit der<br />
Maybachstraße bereits ausgebaut. Die Hauptwasserleitung durchschneidet<br />
das Gebiet und stellt die Versorgung sicher. Allerdings<br />
muss die Leitung auf einer anderen Trasse neu verlegt werden. Die<br />
Schmutzwasserableitung erfolgt über Maybach-, Benz- zur Schulstraße.<br />
Das Regenwasser kann an die Entwässerungsanlagen der<br />
K 3234 angeschlossen werden. Nach der Rückhaltung in der „Lehmgrube”<br />
erfolgt die Ableitung über den neugebauten Regenwasserkanal<br />
bis zum Krähenbach.<br />
Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen<br />
und die Durchführung einer Bürgerbeteiligung, sowie die<br />
Anhörung der Träger öffentlicher Belange festgesetzt.<br />
Vorkaufsrechtsatzungen<br />
In den neu zu überplanenden Bereichen „Klingenberg” und „Hinterer<br />
Brühl IV” ist es wichtig, dass die Gemeinde <strong>Neuler</strong> Einfluss auf<br />
den Grundstücksverkehr und die Bodenordnung einzunehmen kann.<br />
Der Bürgermeister empfiehlt deshalb, wie bereits bei den früheren<br />
baulichen Entwicklungsflächen üblich, ein besonderes Vorkaufsrecht<br />
durch zwei Satzungen zu beschließen. Damit ist es der Gemeinde<br />
möglich, bei Privatverkäufen von Grundstücken in den Vertrag<br />
einzusteigen.<br />
Einstimmig hat der Gemeinderat die beiden Vorkaufsrechtsatzungen<br />
beschlossen. Auf die Veröffentlichungen im <strong>Amtsblatt</strong> wird hingewiesen.<br />
Änderung der Hauptsatzung<br />
Voraussichtlich finden am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg,<br />
zusammen mit der Europawahl, die nächsten Kommunalwahlen<br />
statt. Damit wird auch in der Gemeinde <strong>Neuler</strong> ein neuer Gemeinderat<br />
gewählt.<br />
Die Gemeinde wurde vom Landratsamt Ostalbkreis aufgefordert,<br />
zu prüfen, ob sich die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Teilorte<br />
nach den aktuellen Einwohnerzahlen und Verhältnissen in den<br />
Teilorten und in der Gesamtgemeinde noch mit den Grenzen der<br />
Gemeindeordnung vereinbaren lässt. Dies ist bei Gemeinden mit<br />
unechter Teilortswahl vor jeder Kommunalwahl notwendig.<br />
Durch den Einwohnerzuwachs im Hauptort <strong>Neuler</strong>, überschreitet<br />
man die bedenkliche Schwelle der 20%-igen Unterrepräsentanz.<br />
Um dem Problem der starken Unterrepräsentanz nachhaltig entgegenzuwirken,<br />
ist eine grundsätzliche Neuregelung notwendig.<br />
Bereits bei der Bürgerversammlung am 26. April 2013 wurde dieses<br />
Thema in der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurden verschiedene<br />
Modelle erläutert, wie die rechtlichen Fragen geklärt werden<br />
können, um eine juristische Angreifbarkeit der Kommunalwahl 2014<br />
zu vermeiden.<br />
Ein Grundproblem sind die sechs Wohnbezirke, die bisher jeweils<br />
einen Gemeinderat entsenden. Durch die unterschiedliche Größenstruktur<br />
entstehen hier erhebliche Über- und Unterrepräsentanzen.<br />
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die sechs Einer-Wahlbezirke<br />
auf vier reduziert werden sollten.<br />
Hierzu werden folgende Veränderungen empfohlen:<br />
Bronnen und Ebnat werden zusammengelegt und haben künftig<br />
nur noch einen Sitz. Ebenso Leinenfirst und Ramsenstrut. Die Adlersteige<br />
wird dem Wohnbezirk Schwenningen zugeteilt, wodurch<br />
auch dieser Ortsteil eine ausgewogene Größenrelation erfährt.<br />
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Größe des Gemeinderatsgremiums<br />
von 15 auf 12 Mitgliedern zu reduzieren. Mit dieser Straffung<br />
verliert auch <strong>Neuler</strong>, als größter Wohnbezirk, einen seiner neun Sitze<br />
und wird künftig noch mit acht Gremiumsmitgliedern vertreten sein.<br />
In der Aussprache wurde es bedauert, dass durch die Zusammenfassung<br />
von vier Ortschaften zu zwei Wohnbezirken, die Repräsentanz<br />
in der Fläche nicht wie in der Vergangenheit erwartet werden<br />
kann. Die Verwaltung hatte bisher Vorteile, wenn sie in jedem Dorf<br />
einen Ansprechpartner hat. Bürgermeister Fischer meint, dass<br />
mit der empfohlenen Neuordnung, neben der Rechtssicherheit<br />
immer noch eine flächenmäßige und räumlich zusammenpassende<br />
Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat gewährleistet ist.<br />
Bei den Wortmeldungen in der anschließenden Diskussion wurde<br />
deutlich, dass die vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung mehrheitlich<br />
mitgetragen wird. So war es dann letztendlich bei der<br />
Beschlussfassung. Die Hauptsatzungsänderung wurde mit einer<br />
Gegenstimme angenommen. Die Satzungsänderung ist in diesem<br />
<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />
Regenüberlaufbecken<br />
Das seit 1977 bestehende Regenüberlaufbecken oberhalb der Kläranlage<br />
<strong>Neuler</strong> im Krähenbachtal muss im Zusammenhang mit dem<br />
Anschluss der Kläranlage <strong>Neuler</strong> an die Kläranlage Niederalfingen<br />
eine neue Ablaufsteuerung erhalten. Zusammen mit diesen Arbeiten<br />
sind verschiedene Sanierungen durchzuführen.<br />
Das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner, Ellwangen, empfiehlt so z.B.<br />
die bestehenden Leitern zu erneuern. Stand der Technik sind heute<br />
Schwimmleitern, die nicht mehr unmittelbar dem Abwasser ausgesetzt<br />
sind und verschmutzen.<br />
Die erste Ausschreibung bei diesen Arbeiten brachte nur ein Ergebnis<br />
das rund 100 % über dem kalkulierten Kosten lag. Der Gemeinderat<br />
hat deshalb am 20. März 2013 die Ausschreibung aufgehoben<br />
und das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner, Ellwangen, beauftragt<br />
eine alternative Konzeption zu erarbeiten.<br />
Das Ingenieurbüro hat zusammen mit der Firma UTW, <strong>Neuler</strong>, die<br />
technischen Möglichkeiten erörtert und eine wirtschaftliche Konzeption<br />
erarbeitet. Das Angebot der Firma UTW schließt mit<br />
45.261,65 € und liegt damit im kalkulierten Rahmen.<br />
Der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> genehmigte die Umplanung der Ablaufsteuerung<br />
für das Regenüberlaufbecken I, entsprechend der Konzeption<br />
des Ingenieurbüros Bäuerle & Partner, Ellwangen. Die Arbeiten<br />
wurden an die Firma UTW, <strong>Neuler</strong> vergeben. Mit weiteren<br />
Nebenarbeiten beträgt das Auftragsvolumen rund 52.500,- €.<br />
Die Ausschreibung für die Fliesenarbeiten auf der Kläranlage ergab<br />
kein Angebot. Das Büro Bäuerle hat direkt zwei Firmen angesprochen.<br />
Dabei hat die Firma Weber und Germani aus Neresheim, mit<br />
17.753,73 € ein annehmbares Angebot unterbreitet.<br />
„<strong>Neuler</strong>mer Stiftung”<br />
Seit 2006 spart die Gemeinde <strong>Neuler</strong> Mittel für eine Stiftung an. Zwischenzeitlich<br />
sind gut 40.000,- € angesammelt. Für die Zuwendungen<br />
aus privater Hand werden steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen<br />
ausgestellt. Damit besteht eine eindeutige<br />
Zweckbindung. Der Sinn der Stiftung liegt darin eine nachhaltige<br />
Förderung freiwilliger kommunaler Aufgaben, unabhängig von<br />
der jeweiligen Finanzsituation, sicherzustellen.<br />
Der Text ist mit dem Finanzamt Aalen abgestimmt. Damit ist gewährleistet,<br />
dass Zuwendungen für die Stiftung steuerlich abzugsfähig<br />
sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stiftung dem<br />
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg entsprechen.<br />
Die Mittelvergabe obliegt fünf Mitgliedern des Gemeinderats, die<br />
vom Gesamtgremium gewählt werden. Die Stiftungsverwaltung ist<br />
dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde <strong>Neuler</strong> übertragen.<br />
Damit ist eine uneingeschränkte kommunale und demokratische<br />
Verwaltung der Stiftung gewährleistet.<br />
Der Bürgermeister empfiehlt, dass man einen eventuellen Erlös aus<br />
der 900-Jahr-Feier dieser Stiftung zuführt. Die Ausschüttungen der<br />
Stiftung kommen ausschließlich örtlichen Einrichtungen zugute.<br />
Damit kann sicher jeder Helfer beim Festjubiläum sich mit dieser<br />
Verwendung identifizieren.<br />
7
Im Rahmen der Diskussion wurden verschiedene Detailfragen<br />
gestellt. Der Vorsitzende empfiehlt, dass sich der Stiftungsrat gegebenenfalls<br />
eine Geschäftsordnung gibt, in der weitere Einzelheiten<br />
geregelt werden können.<br />
Die Einrichtung einer rechtsfähigen kommunalen „<strong>Neuler</strong>mer Stiftung”<br />
wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />
Bundestagswahl 2013<br />
Am 22. September 2013 findet die nächste Wahl zum Deutschen<br />
Bundestag statt.<br />
Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> bildet für die Bundestagswahl 2013 wie bisher<br />
3 Wahlbezirke.<br />
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />
Am 31.12.2013 endet die 5-jährige Amtszeit der Schöffen und<br />
Jugendschöffen. Für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 hat die Gemeinde<br />
eine Vorschlagsliste für die Neubestellung zu fertigen.<br />
Im <strong>Amtsblatt</strong> der Gemeinde <strong>Neuler</strong> wurde am 05.04.2012 zu Bewerbungen<br />
aufgerufen.<br />
Insgesamt haben sich fünf Personen vorschlagen lassen, die vom<br />
Gemeinderat auch einstimmig benannt wurden.<br />
Kindergärten<br />
Die kirchlichen und kommunalen Vertreter auf Landesebene sind<br />
übereingekommen, die Kindergartengebühren zum 01.08.2013 und<br />
01.08.2014 um jeweils 3 % zu erhöhen. Hintergrund sind tarifliche<br />
Gehaltssteigerungen.<br />
Der gemeinsame Kindergartenausschuss und der Gemeinderat<br />
haben sich am 24.04.2013 der Gebührenempfehlung angeschlossen.<br />
Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 liegen etwas<br />
unter den Werten der Vorjahre. In allen Gruppen besteht noch eine<br />
kleine Reserve.<br />
Der Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Mutter Teresa,<br />
nach baulicher Fertigstellung, wurde zugestimmt. Bei mind. 5 Anmeldungen<br />
wird eine Gruppe im Kindergarten Mutter Teresa ab<br />
01.01.2014 im Ganztagesbetrieb geführt.<br />
Zusammenfassend darf man feststellen, das in der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
die Einführung des Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz<br />
zum 01.08.2013 keine Probleme erwarten lässt bzw. temporäre<br />
Engpässe mit Fertigstellung der Erweiterung des Kindergarten<br />
Mutter Teresa behoben sind.<br />
Einvernehmen zu Baugesuchen<br />
Der Gemeindrat stimmte folgende Baugesuche zu:<br />
1. Anbau Windfang und Erstellung neuer Dachgauben auf Flst.<br />
Nr. 856, Geb. Primelweg 3 in <strong>Neuler</strong>;<br />
2. Erweiterung, Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus;<br />
Abbruch best. Garage; Erstellung Carport (veränderte Ausführung)<br />
auf Flst. Nr. 1268/9, Geb. Brühlstraße 6 in <strong>Neuler</strong><br />
Bekanntgaben<br />
In der Sitzung wurde die Kriminalitätsstatistik, gefertigt vom Polizeirevier<br />
Ellwangen, vorgestellt. Im Bereich der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.<br />
Durch den langen Winter hat sich der Bauablauf bei der Erschließung<br />
des Gebiets „Spagen III” verzögert. Die Firma Haag-Bau hat den<br />
Bauzeitplan fortgeschrieben. Die Fertigstellung ist jetzt für Ende Juli<br />
2013 terminiert.<br />
Das Trassenforum zum Bau der 380kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe<br />
wird am 19. Juli 2013, 18.00 Uhr in Abtsgmünd stattfinden.<br />
Schlechte Nachrichten gab es zum Thema Landesstraßenbau. Der<br />
neue Chef der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums<br />
in Ellwangen, Herr Christian Schwarz sieht keine realistische Chance,<br />
dass sich am Ausbauzustand der L 1075 im Laufe der nächsten<br />
Jahre etwas ändert. Die Straße hat unter landesweiter Betrachtungsweise<br />
nur eine sehr nachrangige Priorität.<br />
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Gemeinderat über Personal-<br />
und Grundstücksangelegenheiten beraten.<br />
900-Jahr-Feier<br />
Großes Chorkonzert<br />
Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 900-jährigen<br />
Gemeindejubiläum veranstalten die weltlichen Chöre<br />
der Gemeinde <strong>Neuler</strong> ein gemeinsames Konzert am Sonntag, 09.<br />
Juni 2013 in der Schlierbachhalle. Beginn ist um 17.00 Uhr. Der Eintritt<br />
ist frei.<br />
Die Mitwirkenden Vereine, der Liederkranz <strong>Neuler</strong>, der Kinderchor<br />
des Gesangvereins Ramsenstrut, der Gesangverein Ramsenstrut,<br />
ad libitum <strong>Neuler</strong>, Sangesliebe Bronnen u. Umgebung, sowie der<br />
Projektchor Gaishardt haben sich bereits in den vergangenen<br />
Wochen intensiv auf dieses Konzert vorbereitet. Neben klassischer<br />
Chorliteratur wird es auch englischsprachige Lieder geben.<br />
Der Kath. Kirchenchor <strong>Neuler</strong> hat sich freundlicher Weise bereit<br />
erklärt die Bewirtung zu übernehmen. Für das leibliche Wohl ist<br />
damit bestens gesorgt.<br />
Die Bürgerinnen und Bürger der gesamten Gemeinde <strong>Neuler</strong> werden<br />
recht herzlich zu diesem Chorkonzert eingeladen.<br />
Lassen Sie sich den guten Gesang und den musikalischen Genuss<br />
nicht entgehen.<br />
Die gesangtreibenden Vereine der Gemeinde <strong>Neuler</strong> freuen sich auf<br />
Ihr Kommen.<br />
Redaktionsschluss vorverlegt<br />
Wegen des Feiertags „Fronleichnam” wird der Redaktionsschluss<br />
für das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>KW</strong> 22 auf Montag, 27. Mai 2013, 12.00 Uhr<br />
vorverlegt.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Rathaus geschlossen<br />
Am Freitag, 31. Mai 2013 ist das Rathaus geschlossen.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Wegen folgender Veranstaltung ist die<br />
Schlierbachhalle für denÜbungsbetrieb<br />
geschlossen:<br />
So, 09.06.2013<br />
Konzert der weltlichen Chöre<br />
der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
Deutscher Bürgerpreis<br />
startet in neues Wettbewerbsjahr<br />
Preisgelder im Wert von insgesamt über 300.000 Euro ausgelobt<br />
Unter dem Motto „Engagiert vor Ort: mitreden, mitmachen, mitgestalten!”<br />
widmet sich Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis<br />
in diesem Jahr den Themen Demokratie und Teilhabe.<br />
Gesucht werden Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem<br />
freiwilligen Engagement die Lebensqualität vor Ort verbessern und<br />
das Gemeinwohl stärken.<br />
Die Initiative „für mich. für uns. für alle.” – ein Bündnis aus engagierten<br />
Bundestagsabgeordneten, den Sparkassen, Städten, Landkreisen<br />
und Gemeinden – möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2013<br />
die vielen innovativen Kooperations- und Vernetzungsformen würdigen,<br />
die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, oft gemeinsam mit ihren<br />
Kommunen, entwickeln und umsetzen - und so auch die demokratischen<br />
Strukturen in Deutschland stärken.<br />
Der Wettbewerb: lokaler Start, nationales Finale<br />
Mit 238 lokalen und regionalen Auszeichnungen ist der Deutsche<br />
Bürgerpreis der Initiative „für mich. für uns. für alle.” der größte bun-<br />
8
desweite Ehrenamtspreis. 2012 gingen rund 1.100 Bewerbungen<br />
ein. Die Bewerber nehmen in der Regel zunächst an einem Wettbewerb<br />
der über 80 lokalen Initiativen teil. Besteht vor Ort kein Wettbewerb,<br />
können sich Projekte und Einzel-personen direkt für den<br />
Deutschen Bürgerpreis bewerben bzw. vorgeschlagen werden.<br />
Eine Fachjury wählt die nationalen Gewinner des Deutschen Bürgerpreises.<br />
Diese werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung<br />
Ende des Jahres in Berlin gewürdigt.<br />
Die Kategorien: fünf Auszeichnungen zu vergeben<br />
Der Deutsche Bürgerpreis wird in vier Kategorien verliehen. Zusätzlich<br />
wird mit dem Video Award ein Publikumspreis ausgelobt. Bewerber<br />
bis <strong>21</strong> Jahre stehen in der Kategorie U<strong>21</strong> im Fokus. Die Kategorie<br />
Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen<br />
und Projekte. Inhaber von Unternehmen, die persönlich Verantwortung<br />
für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie<br />
Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie<br />
Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches<br />
Engagement verliehen. Die Sieger der Kategorien erhalten projektbezogene<br />
Sachleistungen in Höhe von 5.000 Euro; die beiden zweiten<br />
Plätze sind mit jeweils 2.500 Euro dotiert.<br />
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte im Internet unter<br />
www.deutscher-buergerpreis.de. Teilnahmeschluss ist der 30. Juni<br />
2013.<br />
Kein Grünmüll in die Landschaft<br />
Seit Jahren bietet die GOA in der Gemeinde <strong>Neuler</strong> und den Wertstoffzentren<br />
die Möglichkeit Grünmüll kostenlos abzugeben. Man<br />
sollte annehmen, dass dies jedermann bei Bedarf nutzt. Leider gibt<br />
es nach wie vor Mitmenschen die ihren Grünmüll an öffentlichen<br />
Bachläufen bzw. Gewässern, am Waldrand oder an sonstigen Stellen<br />
wo es sich gerade anbietet, abladen. Aktuell gibt es einen<br />
Schwerpunkt im Gewann Bühl in Schwenningen. Es handelt sich<br />
hierbei um eine unerlaubte Abfallbeseitigung und um die unberechtigte<br />
Benutzung fremden Eigentums.<br />
Die Bürgerschaft wird gebeten solche Ablagerungen bzw. Beobachtungen<br />
zu melden damit der Angelegenheit von der GOA nachgegangen<br />
werden kann.<br />
Filme auf DVD<br />
Mit großem Erfolg sind in den vergangenen Wochen die Filme zu<br />
den Ortsteilen der Gemeinde <strong>Neuler</strong> gezeigt worden.<br />
Die einzelnen Filme können auf DVD gegen eine Spende erworben<br />
werden.<br />
Die abgedruckte Bestellliste können Sie ausgefüllt im Rathaus <strong>Neuler</strong><br />
(Bürgerbüro) abgeben. Bestelllisten für diese DVD’s liegen auch<br />
im Rathaus aus.<br />
9
Fit für den Obstgarten -<br />
neue Fachwarteausbildung ab Herbst 2013<br />
Ab Ende September 2013 bietet das Landratsamt Ostalbkreis in Ellwangen<br />
wieder die Ausbildung zum LOGL geprüften Fachwart an.<br />
Der Kurs besteht aus 16 Theorieeinheiten, die meistens donnerstags<br />
von 19.00 bis ca. <strong>21</strong>.30 Uhr im Schloss ob Ellwangen stattfinden.<br />
Kursteilnehmer erwerben zusätzlich den Sachkundenachweis<br />
im Pflanzenschutz, und im Frühjahr 2014 gibt es diverse praktische<br />
Schnittkurse an Beeren, Baumobst und Ziergehölzen. Die Abschlussprüfung<br />
wird Ende April 2014 stattfinden.<br />
Die künftigen Fachwarte sind Ansprechpartner und Multiplikatoren<br />
für Fragen rund um den Obst- und Gartenbau und unterstützen<br />
damit Obst- und Gartenbauvereine, Gemeinden und die Fachberater<br />
des Landkreises. Sie vertiefen ihr Wissen um Obst- und Gartenbau,<br />
ökologische Zusammenhänge. Am 2. Juli 2013 findet um<br />
19.00 Uhr im Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen eine Informationsveranstaltung<br />
zum neuen Fachwartekurs statt. Franz Seibold, Sprecher<br />
der Fachwartevereinigung Aalen, referiert über jahreszeitliche<br />
Aktionen und Einsätze der Fachwarte. Jürgen Hänle, Geschäftsführer<br />
des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Aalen<br />
(www.kogv-aalen.de), berichtet über den Einsatz der Fachwarte in<br />
den Vereinen. Christiane Karger, Kreisfachberaterin für Obst- und<br />
Gartenbau in Ellwangen, informiert über den genauen Ablauf des<br />
Kurses, den sie auch organisiert. Anmeldungen sind unbedingt<br />
erforderlich.<br />
Rückfragen und Anmeldungen bei Christiane Karger, Landratsamt<br />
Ostalbkreis, Obst- und Gartenberatung, Tel. 07961/9059-3631 oder<br />
E-Mail christiane.karger@ostalbkreis.de<br />
GOA Terminkalender<br />
Sammlungen im Mai 2013<br />
<strong>Neuler</strong> und alle Teilorte<br />
Hausmüllabfuhr:<br />
Dienstag <strong>21</strong>.05.2013<br />
Gelber Sack:<br />
Samstag 25.05.2013<br />
Bioabfall:<br />
Dienstag <strong>21</strong> .05.2013<br />
Montag 27.05.2013<br />
Adlersteige<br />
Hausmüllabfuhr:<br />
Freitag 31.05.2013<br />
Bioabfall:<br />
Freitag 24.05.2013<br />
Freitag 31.05.2013<br />
Altpapier Blaue Tonne:<br />
Mittwoch 29.05.2013<br />
Der Abfuhrbeginn ist jeweils um 7.00 Uhr.<br />
Kath. Kirchengemeinden<br />
St. Benedikt und St. Vitus<br />
Gottesdienstordnung vom 25.05. bis 01.06.2013<br />
26. Mai 2013<br />
Dreifaltigkeitssonntag – Lesejahr C<br />
1. Lesung: Sprichwörter 8,22-31<br />
2. Lesung: Römer 5,1-5<br />
Evangelium: Johannes 16,12-15<br />
Samstag, 25. Mai 2013<br />
18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />
19.00 Uhr Sonntagsmesse am Vorabend in der Pfarrkirche<br />
2. Totengedächtnis für Anton Belzer<br />
Sonntag, 26. Mai 2013, Dreifaltigkeitssonntag – Hochfest<br />
8.15 Uhr Rosenkranz in Gaishardt<br />
8.45 Uhr Hl. Messe in Gaishardt – für Josef Ebert<br />
und Angehörige / Melchior Rieger und Angehörige<br />
9.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />
10.00 Uhr Hauptgottesdienst in der Pfarrkirche<br />
18.30 Uhr Dreifaltigkeit verbunden mit einer Maiandacht<br />
in der Pfarrkirche<br />
19.00 Uhr Maiandacht in Bronnen und Ramsenstrut<br />
Bibeltexte: L1. Spr 8,22-31 L2: Röm 5,1-5 Ev. Joh 16,12-15<br />
Montag, 27. Mai 2013, Hl. Augustinus von Canterbury<br />
18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche und Ramsenstrut<br />
19.00 Uhr Hl. Messe in Ramsenstrut –<br />
für Georg Rupp, Eltern und Angehörige<br />
Dienstag, 28. Mai 2013<br />
8.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />
9.00 Uhr Hausfrauen- und Rentnermesse in der Pfarrkirche<br />
Mittwoch, 29. Mai 2013<br />
18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />
19.00 Uhr Festtagsmesse am Vorabend in Gaishardt –<br />
für Josef und Theresia Fischer und Söhne Alfred<br />
und Eugen / Gerhard Schulz /<br />
Verstorbene der Familie Stegmaier<br />
anschließend Prozession<br />
19.00 Uhr Maiandacht in Espachweiler<br />
Donnerstag, 30. Mai 2013,<br />
Hochfest des Leibes und Blutes Christi – Fronleichnam<br />
8.30 Uhr Festtagsmesse in der Pfarrkirche<br />
musikalisch gestaltet vom Musikverein <strong>Neuler</strong><br />
und Kirchenchor St. Benedikt<br />
anschließend Prozession -<br />
18.30 Uhr Sakramentsandacht in der Pfarrkirche<br />
Bibeltexte: L1: Gen 14,18-20 L2: 1 Kor 11,23-26<br />
Ev.: Lk 9,11b-17<br />
Freitag, 31. Mai 2013<br />
13.30 Uhr Rosenkranz in der Marienkapelle<br />
16.00 Uhr Rosenkranz in Ramsenstrut<br />
18.30 Uhr Rosenkranz in Bronnen<br />
19.00 Uhr Hl. Messe in Bronnen –<br />
für Rita Seibold und Angehörige<br />
19.00 Uhr Maiandacht in Schwenningen<br />
10
Samstag, 01. Juni 2013, Hl. Justin<br />
18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />
19.00 Uhr Sonntagsmesse am Vorabend in der Pfarrkirche –<br />
für Paul Barnert / Alfred und Franziska Heinzmann<br />
und Sohn Ludwig Heinzmann<br />
Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit<br />
Samstag, 25. Mai 2013 - 19.00 Uhr - Dalkingen<br />
Sonntag, 26. Mai 2013 - 8.45 Uhr - Dalkingen<br />
Sonntag, 26. Mai 2013 - 10.00 Uhr - Schwabsberg<br />
Dreifaltigkeitsfest auf dem Hohenkreßberg<br />
Zum Dreifaltigkeitsfest auf dem Hohenkreßberg am Sonntag, 26.<br />
Mai 2013 wird herzlich eingeladen.<br />
9.00 Uhr - Prozession von der Pfarrkirche zur Kapelle<br />
anschließend Festgottesdienst<br />
14.00 Uhr - Feierliche Schlussandacht in der Pfarrkirche<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Begegnung mit Mittel- und Osteuropa<br />
Wallfahrt zum Schönenberg<br />
am Sonntag, 26. Mai 2013<br />
9.45 Uhr Begrüßung vor dem Portal der<br />
Wallfahrtskirche Schönenberg<br />
10.00 Uhr Eucharistiefeier in der Wallfahrtskirche<br />
anschließend Glaubenskundgebung<br />
13.30 Uhr Lesung mit Frau Radka Denemarkova<br />
im Bildungshaus Schönenberg<br />
15.00 Uhr Offenes Singen in der Wallfahrtskirche<br />
15.30 Uhr Marienandacht<br />
Es ergeht herzliche Einladung!<br />
Zur Ordnung der Fronleichnamsfeier<br />
1. Der Festgottesdienst beginnt um 8.30 Uhr in der Pfarrkirche,<br />
dort ist auch die 1. Station<br />
2. Der Prozessionsweg führt zur 2. Station beim „Hirsch”, dann<br />
zur 3. Station bei Familie Erhard und zur 4. Station vor der Pfarrkirche.<br />
3. Es wäre schön, wenn der Prozessionsweg beflaggt und die<br />
Häuser geschmückt wären.<br />
4. Die Kommunionkinder sind besonders eingeladen, an der<br />
Fronleichnamsfeier teilzunehmen (ohne Kerzen). Es wäre schön,<br />
wenn sie ein kleines Blumensträußchen als Zeichen der Verehrung<br />
Jesu im heiligsten Sakrament mitbringen. Die Kinder haben<br />
bei der hl. Messe und in der Prozessionsordnung einen besonderen<br />
Platz.<br />
5. Zur musikalischen Gestaltung wirken beim Gottesdienst sowie<br />
bei der Prozession der Musikverein <strong>Neuler</strong> und der Kirchenchor<br />
St. Benedikt mit.<br />
6. Die Prozessionsordnung ist folgende: Kreuz und Fahnen sowie<br />
Fahnenabordnungen – Gemeinde 1. Block – Musikverein –<br />
Kirchenchor – Kommunionkinder – Allerheiligstes – Gemeinde<br />
2. Block.<br />
Fronleichnam - Erstkommunionkinder<br />
Die Kommunionkinder sind besonders zur Mitfeier des Fronleichnamfestes<br />
eingeladen (mit Gewand). Bitte anstatt der Kommunionkerze<br />
ein kleines Blumensträußchen mitbringen. In der Messe<br />
und bei der Prozession haben die Kinder einen besonderen Platz.<br />
Die Gewänder der Kommunionkinder<br />
Die Kommuniongewänder, die an die Kinder ausgeliehen worden<br />
sind, sollen nach dem Fronleichnamstag, möglichst bis Sonntag,<br />
02. Juni 2013 in der Sakristei mit 20 Euro Leihgebühr für die Unkosten<br />
der Reinigung (bitten den Betrag in Umschlag und mit Anschrift<br />
des Kindes versehen) abgegeben werden. Bitte die Gewänder nicht<br />
selber waschen oder zur Reinigung geben.<br />
Keb Ostalbkreis und Kath. Dekanat Ostalb<br />
Fortbildung für MitarbeiterInnen in Kinder- und Familiengottesdienstteams<br />
und „Kleine Kirche” sowie für weitere Interessierte<br />
Ein informativer, kreativer und spiritueller Vormittag<br />
Kinder lieben (biblische) Geschichten. Sie haben eine natürliche und<br />
unvoreingenommene Art Geschichten zu hören und Fragen zu stellen,<br />
um sich die Welt begreifbar zu machen.<br />
Der Vormittag will Sie ermutigen, mit Kindern auf religiöse Spurensuche<br />
zu gehen. Wir beschäftigen uns mit den Gottesbildern von<br />
Kindern. Ganz praxisnah stellen wir einen Bezug biblischer Geschichten<br />
zu den sozialen Grundbedürfnissen der Kinder und die Bedeutung<br />
für ihr Leben her. Sie bekommen viele Anregungen und haben<br />
Gelegenheit sich im Reden über theologische und biblische Fragen<br />
und Inhalten mit Kindern zu üben.<br />
Außerdem haben Sie Gelegenheit in Austausch mit anderen und<br />
deren Ideen zu kommen.<br />
Kurze Impulsvorträge, Austausch in der Kleingruppe, kreative Elemente<br />
mit Übungsphasen und ein Büchertisch ermöglichen Ihnen,<br />
Konkretes für sich und Ihre Arbeit mit Kindern mit zu nehmen.<br />
Referentin: Manuela Kirsch, Aalen, Dipl. Sozialpädagogin, Kessreferentin<br />
für Kess- „Staunen-Fragen-Gott entdecken”<br />
Termin: Samstag, 22. Juni 2013, 9.30 bis 13.00 Uhr<br />
Aalen-Hofherrnweiler, Edith-Stein-Haus, Weilerstr. 109<br />
Unkostenbeitrag: € 10,-<br />
(für Mitarbeiterinnen in Kinder- und Familiengottesdienstteams und<br />
„Kleine Kirche” ist die Veranstaltung kostenfrei)<br />
Anmeldungen bis 14. Juni 2013 an keb Kath. Erwachsenenbildung<br />
07361/590 30 oder info@keb-ostalbkreis.de<br />
Pilgerfahrt nach Schönstatt<br />
22. – 23. Juni 2013<br />
Vom 22. – 23. Juni 2013 lädt die Schönstattbewegung der Diözese<br />
Rottenburg-Stuttgart zur Pilgerfahrt nach Schönstatt ein. Die Pilger<br />
sind eingeladen, Sorgen in größere Hände abzugeben und durch<br />
das Verweilen an dem Gnadenort neue Kraft zu schöpfen.<br />
Auch unsere Region möchte sich mit einem Bus der Wallfahrt anschließen.<br />
Herr Pfarrer i.R. Eugen Schneider wird die Busbegleitung<br />
übernehmen.<br />
Abfahrt: 5.30 Uhr <strong>Neuler</strong>, Bushaltestelle Kirche<br />
Nähere Informationen zum Programm entnehmen Sie den Broschüren,<br />
die in der Kirche ausliegen. Anmeldung bitte bis 26. Mai<br />
bei Monika Schips, Tel. 07961/52952 (monischips@enmail.de)<br />
Pilgerweg vom Schönenberg aus<br />
Die Landpastoral Schönenberg lädt ein am Sonntag, 09.06.2013<br />
(14.00 – 19.30 Uhr) zu einem Pilgerweg der uns, vom Schönenberg<br />
ausgehend durch den Virngrund führt. Wandern und Innehalten,<br />
spirituelle Impulse und Weggespräche, am Ende eine Andacht.<br />
Treffpunkt: beim Eingang zur Gnadenkapelle auf dem Schönenberg.<br />
Bitte bringen Sie ein Vesper und Getränk mit und tragen Sie feste<br />
Schuhe, wir werden etwa 8 – 10 km zurücklegen.<br />
Leitung: Frau Utta Hahn, Frau Michaela Bremer<br />
Anmeldung bis: 06.06.2013 bei Landpastoral Schönenberg,<br />
Tel: 07961/9249170-14 oder<br />
per mail: Landpastoral.Schoenenberg@drs.de<br />
Einübung in das Herzensgebet<br />
Die Landpastoral Schönenberg lädt ein von Freitag, 05.07. (18.00<br />
Uhr) bis Samstag, 06.07.2013 (17.00 Uhr) zur Einübung des Herzensgebetes,<br />
Tagungshaus Schönenberg.<br />
Dieser Meditationsweg mit einem inneren Wort des Herzens berührt<br />
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uns mit Gott in unserem Sein. Inhalt: Hinführung zum Herzensgebet,<br />
Leibarbeit, Schweigen und Sitzen in der Stille. Kenntnisse werden<br />
nicht vorausgesetzt.<br />
Leitung und Info: Frau Michaela Bremer, Tel. 07961/9249170-12,<br />
mail: michaela.bremer@drs.de<br />
Kosten: EZ 59 €, DZ 49 € zuzüglich Kursgebühr 7 €<br />
Anmeldung bis 10.06.2013 bei: Landpastoral Schönenberg,<br />
07961-9249170-14 oder<br />
mail: landpastoral.schoenenberg@drs.de<br />
Walldürn – Wallfahrt<br />
Am 23. Juni 2013 findet eine Wallfahrt nach Walldürn statt. Anmeldung<br />
und Auskunft bei der Firma Mack in Ellwangen unter Tel.<br />
07961/9130720 oder bei Johannes Wagner in Rindelbach unter Tel.<br />
07961/51556.<br />
Kindergarten St. Benedikt<br />
Rege Beteiligung bei Vater- Kind Aktion<br />
Am Vorabend des Vatertags waren die Väter, mit ihren Kindern<br />
zu einer von den Erzieherinnen vorbereiteten Aktion eingeladen.<br />
Bei einem Stationenlauf, der zur Sandgrube führte, mussten verschiedenen<br />
Aufgaben bewältigt werden. Dabei wurden unter anderem<br />
Geschicklichkeit, Ausdauer und das Wissen über <strong>Neuler</strong> unter<br />
Beweis gestellt.<br />
Müde, machten sich, zumindest die Kinder, auf den Heimweg. Es<br />
war eine gelungene Aktion, die allen viel Spaß bereitet hat.<br />
Das Kiga-Team vom Kindergarten St. Benedikt<br />
Probe für Fronleichnam<br />
Hallo Minis,<br />
am Mittwoch, 29. Mai 2013 findet um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche<br />
eine Probe für das Hochfest „Fronleichnam” statt.<br />
Alle Minis, die für diesen Tag im Miniplan eingeteilt sind, besonders<br />
die ‚Großen‘ werden gebeten, die Probe einzuplanen und zu kommen.<br />
Harald<br />
Nach diesen Bemühungen schmeckten natürlich die Grillwurst und<br />
die Getränke sehr gut.<br />
Das Gelände bot den Kindern viel Gelegenheit ihre Kletterkünste<br />
zu testen, so dass die Zeit wie im Flug verging.<br />
Mini-Gruppe „Franz von Assisi” und<br />
„Klara von Assisi”<br />
Ab sofort finden unsere Ministunden immer alle 2 Wochen am Montag<br />
um 18.00 Uhr statt. Nächstes Treffen am Montag, 03. Juni<br />
2013 um 18.00 Uhr im Gemeindehaus St. Benedikt.<br />
Daniel und Hannes<br />
Die katholische öffentliche Bücherei<br />
Öffnungszeiten:<br />
Sonntag 10.35 Uhr bis 11.15 Uhr und<br />
Mittwoch 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Und was wäre ein Vatertag ohne ein selbstgebasteltes Geschenk.<br />
Dieses überreichten die Kinder nachdem sie gemeinsam das Lied<br />
„Schubidubidu- du hast Vatertag” zum Besten gegeben haben.<br />
Auch für die Kinder gab es, Dank der großzügigen Spende von Familie<br />
Tolksdorf eine kleine Überraschung. Dafür möchten wir uns recht<br />
herzlich bedanken.<br />
Öffnungszeiten im Pfarrbüro<br />
Montag 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr<br />
Dienstag 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr<br />
Donnerstag 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Pfarrbüro <strong>Neuler</strong>: Tel. 07961 /3555 und Fax 07961 /53331<br />
E-Mail: KathPfarramt.<strong>Neuler</strong>@drs.de<br />
Pfarrbüro Schwabsberg: Tel. 07961 /2339 und<br />
Fax 07961 /563399<br />
E-Mail: pfarramt-schwabsberg@web.de<br />
Pater Georg: Tel. 07961 /8786237<br />
Handy: 01602363486<br />
Friedhofstraße 11, 73491 <strong>Neuler</strong><br />
Administrator Tel. 07961/3535<br />
Pfarrer Michael Windisch: Pfarramt St. Vitus<br />
Priestergasse 11, 73479 Ellwangen<br />
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Organisierte<br />
Nachbarschaftshilfe <strong>Neuler</strong><br />
Ansprechpartner<br />
Ursula Ilg, Schwenninger Straße 20, <strong>Neuler</strong>, Tel. 07961/6574<br />
Erika Finkbeiner, Ahornweg 29, <strong>Neuler</strong>, Tel. 07961/ 53202<br />
Zuspruch am Sonntag<br />
Mein Wort für Dreifaltigkeit heißt Geborgenheit:<br />
Getragen vom Vater,<br />
beschützt vom Sohn,<br />
belebt vom Heiligen Geist.<br />
Ev. Kirchengemeinde Ellwangen<br />
Gottesdienste<br />
Samstag, 25.05.<br />
<strong>Neuler</strong>, Marienkapelle, 18.30 Uhr, Pfrin. Haenle<br />
Sonntag, 26.05.<br />
Evang. Stadtkirche, 9.30 Uhr, Pfrin. Haenle<br />
Rabenhof, 11.00 Uhr, Pfrin. Haenle<br />
Ev. Kirchengemeinde<br />
Adelmannsfelden – Pommertsweiler<br />
Pfarramt: Schloß-Str. 31, 73486 Adelmannsfelden,<br />
Tel.: 07963 / 850020, Fax: 8500<strong>21</strong><br />
E-Mail: Pfarramt.Adelmannsfelden@elk-wue.de<br />
Öffnungszeiten: Di, Mi, Do. 8.30 – 11.30 Uhr<br />
Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre<br />
voll. (Jes. 6, 3)<br />
Sonntag, 26. Mai – Trinitatis<br />
8.45 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche<br />
(Prädikantin Krauth)<br />
9.45 Uhr Kinderkirche in Pommertsweiler<br />
(Gemeinderaum)<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in der Nikolauskirche<br />
(Prädikantin Krauth)<br />
Dienstag, 28. Mai<br />
19.00 Uhr Altpietistische Bibelstunde (Gemh.)<br />
Freitag, 31. Mai<br />
9.00 Uhr Krabbelgruppe (Gemh.)<br />
20.00 Uhr Posaunenchor (Gemh.)<br />
Vertretung<br />
In der kommenden Woche (27.5. – 1.6.) machen für Adelmannsfelden<br />
und Pommertsweiler die Vertretung: von Mo. bis Mi. Dek. i.R.<br />
E. Haller, Tel. 07361-69992 und von Do. bis Sa. Pfrin U. Richter, Tel.<br />
07361-74755.<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Notfalldienste<br />
Notarzt (durchgehend erreichbar) 112<br />
Ärztlicher Notfalldienst<br />
Allgemeiner Notdienst 01803 963 002<br />
Augenärztlicher Notdienst 0180 50112098<br />
täglich von 19.00 bis 8.00 Uhr zu erreichen, am Wochenende<br />
durchgehend (am Mittwoch- und Freitagnachmittag<br />
in Aalen, Ellwangen und Abtsgmünd mit Umgebung<br />
zusätzlich von 12.00 bis 19.00 Uhr.)<br />
Zahnärztlicher Notdienst 0711/7877788<br />
Familienchronik<br />
Mitteilungen des Standesamts:<br />
In die Ewigkeit abberufen wurde:<br />
12.05.2013 Frau Gertrud Vaas, Sulzdorfer Straße 13, <strong>Neuler</strong><br />
Wir gratulieren zum Geburtstag:<br />
Frau Ana Vesel, Bruder-Klaus-Straße 36, <strong>Neuler</strong>-Ramsenstrut,<br />
zu ihrem 87. Geburtstag am 24. Mai 2013<br />
Frau Helga Kuhn, Klingenstraße 15, <strong>Neuler</strong>,<br />
zu ihrem 71. Geburtstag am 24. Mai 2013<br />
Herrn Theobald Foitzik, Ramsenstruter Straße 10, <strong>Neuler</strong>,<br />
zu seinem 82. Geburtstag am 31. Mai 2013<br />
Wir übermitteln den „Geburtstagskindern” auch von dieser Stelle<br />
aus für das kommende Lebensjahr viele schöne, frohe und glückliche<br />
Stunden.<br />
Schulnachrichten<br />
Alemannenschule Hüttlingen<br />
Kocher Cup 2013 –<br />
ein tolles Ergebnis für die Alemannenschule<br />
Mit 16 Schulstaffeln nahm die Alemannenschule am Kocher Cup in<br />
Unterkochen teil und erhielt dafür den Sonderpreis als Schule mit<br />
den meisten Staffeln.<br />
Bei herrlichem Laufwetter hatten die Schüler viel Spaß und erzielten<br />
hervorragende Plazierungen:<br />
Klasse 5<br />
2. Platz: Roadrunners<br />
Christian Buck, Ayoub Farmi, Adrian Kuptz, Seyma Metan<br />
Klasse 6<br />
4. Platz: Die 4 Borussen<br />
Tobias Fritz, Marco Großhable, Julia Walter, Tamay Yildiz<br />
Ein herzlicher Dank gilt den Eltern für die Unterstützung und den<br />
Fahrdienst und allen Schülerinnen und Schülern, die mit großem<br />
Einsatz und Freude so erfolgreich an dem Wettbewerb teilnahmen.<br />
Verkaufe Wald<br />
bei Espachweiler. Flst. 553 Grünholz, 1,7699 ha<br />
gegen Gebot zu verkaufen. Preis: 46.200 €<br />
Forest-GumzTelefon: 0 71 81 / 6 28 51<br />
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Vereinsnachrichten<br />
Bulldogfreunde Gaishardt<br />
20 Jahre Bulldogfreunde Gaishardt -<br />
900 Jahre Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
Die Bulldogfreunde Gaishardt veranstalten zu ehren<br />
dieser Jubiläen das Festwochenende vom 30.05.2013 bis 02.06.2013.<br />
Hierzu wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />
Auf Ihr Kommen freuen sich die Bulldogfreunde Gaishardt.<br />
<strong>Neuler</strong>, Schrezheim, Schleifhäusle und wieder nach Schwenningen<br />
zurück. Dort warteten hunderte von Pilgern die auch zuvor schon<br />
die Pilgermesse mit Pfarrer Michael Windisch besuchten. Am Morgen<br />
hielt Dekan Prof. Dr. Sven van Megen gemeinsam mit Pfarrer<br />
Windisch die Reitermesse und dürfte als Blutreliquienträger die Prozession<br />
in der Kutsche von Roland Bäuerle begleiten.<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuler</strong><br />
29.05.2013, 20.00 Uhr<br />
Übung (verantw. Kdt. Barth, Maier, Rehe)<br />
<strong>Neuler</strong>mer Kulturscheuer<br />
Farrenstall e.V.<br />
Der Schwabenkanal – Schwäbisches Kabarett<br />
Freitag, 24. Mai 2013 / 20 Uhr / 15 €<br />
Die Gewinner des badenwürttembergischen<br />
Kleinkunstpreises<br />
2008 platzieren<br />
ihren schräg sitzenden Humor<br />
treffsicher bei den Zuschauern.<br />
Von Ironie bis Sarkasmus und<br />
Klamauk reicht ihr Repertoire.<br />
Das Publikum ist hellauf<br />
begeistert vom zivilisationsresistenten<br />
Brachialhumor.<br />
Kartenvorbestellung unter Tel.<br />
07961-933999-0 (Fa. Fuchs<br />
von 8.00 bis 17.00 Uhr) oder<br />
per E-Mail: kontakt@farrenstall.de.<br />
Vorverkauf und Geschenkgutscheine<br />
gibt es bei Gaby Raab, Lebensmittel „um’s Eck”, Hauptstr.<br />
12, 73491 <strong>Neuler</strong>.<br />
Details zum Programm und zur Abo – Bestellung finden Sie unter<br />
www.farrenstall.de.<br />
Reit- und Fahrsportgruppe<br />
<strong>Neuler</strong> e.V.<br />
Blutritt in Schwenningen 20. Mai 2013<br />
Von den <strong>21</strong>1 teilnehmenden Blutreiter in Schwenningen stellten die<br />
drei Standarten <strong>Neuler</strong>, Ebnat-Bronnen und Schwenningen 48 Reiterinnen<br />
und Reiter. Gott Sei Dank hielt diesmal das Wetter und<br />
strahlender Sonnenschein begleitete die Prozession in Richtung<br />
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TV <strong>Neuler</strong><br />
„Achtung” Keine Live-Übertragung<br />
im TV-Vereinsheim<br />
Liebe Fußballfreunde,<br />
wir werden unser TV-Vereinsheim nicht, wie berichtet, am 25.05.13<br />
zum Championsfinale FC Bayern- BVB öffnen. Da an diesem Tage<br />
die Einweihung der neuen Halle der <strong>Neuler</strong>mer Narren stattfindet<br />
und diese am Abend das Finale auf Großbildleinwand übertragen,<br />
bitten wir alle Fußballfreunde dieses Angebot der Narren zu nutzen.<br />
Wir bitten um Verständnis.<br />
Die Vorstandschaft<br />
Fußball – Aktive Mannschaft<br />
Ergebnis von der Kreisliga B:<br />
Über das vergangene Pfingstwochenende (Fr. 17.05.13 bis Mo.<br />
20.05.13) wurden in der Kreisliga B keine Saisonspiele ausgetragen.<br />
Ergebnis von der Kreisliga A:<br />
Mi., 15.05.2013 –<br />
Nachholspiel vom 14. Spieltag, Kreisliga A, Staffel II<br />
DJK-SV Aalen I – TV <strong>Neuler</strong> I 1:3<br />
Tore: Philipp Dobstetter, Tobias Michel, Armin Stegmaier<br />
Über das vergangene Pfingstwochenende (Fr. 17.05.13 bis Mo.<br />
20.05.13) wurden in der Kreisliga A keine Saisonspiele ausgetragen.<br />
Vorschau auf die Kreisliga B:<br />
So., 26.05.2013, 13.15 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> II – FC Ellwangen II<br />
Do., 30.05.2013, 13.15 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> II – SG Schrezheim<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Am Donnerstag, den 30.05.2013 erwarten wir zum Nachholspiel<br />
die SG Schrezheim. Spielbeginn ist bereits um 13.15 Uhr<br />
in <strong>Neuler</strong>.<br />
Vorschau auf die Kreisliga A:<br />
So., 26.05.2013, 15.00 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> I – FC Ellwangen I<br />
Eine evtl. Spielverlegung oder Änderung des Spielbeginns, können<br />
Sie am Vereinsheim und am Informationskasten an der Kirche oder<br />
der Tagespresse entnehmen.<br />
Wir freuen uns wieder auf die zahlreiche und lautstarke Unterstützung<br />
unserer treuen Fans und Zuschauer bei den kommenden Spielen.<br />
Wandergruppe <strong>Neuler</strong><br />
Wir wandern!<br />
Sonntag, 26.05.2013 – Abfahrt: 13.00 Uhr<br />
Kontakt:<br />
Reiner Straßer, Tel. 07961/2503<br />
Melchior Bolsinger, Tel. 07961/52631<br />
– mittwochs: Landratsamt Ostalbkreis in Aalen jeweils von 9.00 Uhr<br />
bis 11.00 Uhr.<br />
Außerhalb dieser Zeiten werden persönliche Beratungsgespräche<br />
nach Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung<br />
angeboten.<br />
Telefonische Terminvereinbarung: 07361 503-1403 (Aalen und Ellwangen)<br />
und 07171 32-4403 (Schwäbisch Gmünd).<br />
IHK-Sprechtage<br />
Finanzierung, Unternehmensnachfolge,<br />
Unternehmensführung<br />
Am 11. Juni 2013 veranstaltet die IHK Ostwürttemberg wieder ihren<br />
Sprechtag für Gründer, Übernehmer und Unternehmer. Finanzexperten<br />
der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg und der<br />
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stehen für Gespräche zu<br />
Finanzierungsfragen und Förderprogrammen rund um die Existenzgründung,<br />
Betriebsübernahme und Existenzsicherung zur Verfügung.<br />
Ziel der Gespräche ist es, Finanzierungsmodelle und öffentliche<br />
Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.<br />
Experten des R<strong>KW</strong>s beraten zu Fragen der Unternehmensführung,<br />
betriebswirtschaftlicher Prozesse rund um den erfolgreichen Generationswechsel<br />
im Betrieb. Das R<strong>KW</strong> hilft bei der Suche nach geeigneten<br />
Beratern und informiert über mögliche Beratungszuschüsse.<br />
Die vertraulichen Beratungsgespräche finden in der IHK Ostwürttemberg,<br />
Heidenheim statt. Voraussetzung für eine Teilnahme an<br />
diesen kostenlosen Sprechtagen sind aussagefähige Unterlagen.<br />
Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis spätestens<br />
4. Juni 2013 gebeten. Nähere Informationen und Anmeldung<br />
bei: Rita Grubauer, Telefon 073<strong>21</strong> 324-182 oder grubauer@ostwuerttemberg.ihk.de.<br />
Kottspieler Fest<br />
31. Mai bis 02. Juni 2013, Bühlertann<br />
Am Freitag, 31. Mai findet ab 18.00 Uhr der Hitzkuchenvorverkauf<br />
im Festzelt statt. Ab 20.00 Uhr ist Bierprobe mit Hitzkuchenessen<br />
und der MV Bühlerzell spielt. Am Samstag, 1. Juni ist die Rocknacht<br />
mit F.U.C.K. Am Sonntag, 2. Juni ist ab 10.00 Uhr Frühschoppen<br />
mit reichhaltigem Mittagstisch. Familiennachmittag mit Hüpfburg<br />
u. Kinderschminken. Ab 15.30 Uhr spielt zur Unterhaltung die<br />
Musikkapelle Gschwend.<br />
Über Ihren Besuch freut sich der TTC Kottspiel<br />
The Flying Penguins<br />
Am 06. Juni 2013 treten in der Weststadthalle Aalen „The Flying<br />
Penguins” auf. Beginn ist um 20.00 Uhr. Weitere Information können<br />
der Anschlagtafel im Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong> entnommen<br />
werden.<br />
Was sonst noch interessiert<br />
Regelmäßige offene Sprechzeiten<br />
des Pflegestützpunktes Ostalbkreis<br />
Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis bietet ab sofort wöchentlich offene<br />
Sprechzeiten in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd an.<br />
Mit diesem neutralen, vertraulichen und kostenlosen Beratungsangebot<br />
können sich Angehörige und Betroffene über alle Fragen rund<br />
um die Pflege informieren.<br />
Die offenen Sprechzeiten sind<br />
– montags: Landratsamt Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd<br />
– dienstags: Landratsamt Ostalbkreis in Ellwangen<br />
Nördlinger Mess’ 2013<br />
Vom 31.05. – 10.06.2013 findet die Nördlinger Mess’ 2013 auf der<br />
Kaiserwiese in Nördlingen statt. Weitere Informationen können der<br />
Anschlagtafel im Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong> entnommen werden.<br />
Was geschah am 25. Mai<br />
im Laufe der Zeit?<br />
1935 Der US-amerikanische Leichtathlet Jesse Owens stellt in Ann<br />
Arbor einen bis 1968 bestehend bleibenden Weltrekord im<br />
Weitsprung mit 8,13 Metern auf. Außerdem bricht er innerhalb<br />
von 45 Minuten nicht nur den Weltrekord in Weitsprung<br />
sondern noch die für 220 Yards und 220 Yards Hürden. Der<br />
day of the days endet mit fünf Weltrekorden von Jesse Owens.<br />
15