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Amtsblatt KW 21 - Neuler

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32. JAHRGANG, NR. <strong>21</strong><br />

FREITAG, 24. MAI 2013<br />

Halleneinweihung und Frühlingsfest<br />

der <strong>Neuler</strong>mer Narren 1906 e.V.<br />

Samstag, 25. Mai 2013<br />

Narrenhalle (Maybachstraße)<br />

ab 14.00 Uhr<br />

Hallenbesichtigung<br />

Kaffee und Kuchen / Spezialitäten vom Grill<br />

Spiel, Spaß und Unterhaltung für Kinder<br />

um 16.30 Uhr<br />

offizielle Halleneinweihung mit Pater Georg<br />

derweil unterhält der Musikverein <strong>Neuler</strong><br />

ab 20.00 Uhr<br />

Live Übertragung des UEFA Champions League Finales zwischen<br />

Borussia Dortmund und Bayern München auf Großbildleinwand,<br />

Barbetrieb / Spezialitäten vom Grill<br />

Auf Ihr Kommen freuen sich die <strong>Neuler</strong>mer Narren!<br />

20 Jahre Bulldogfreunde Gaishardt<br />

30. Mai 2013 bis 02. Juni 2013<br />

Fronleichnamsfest, 30. Mai 13<br />

Frühschoppen - Mittagstisch - Kaffee und Kuchen<br />

Ca. 15 Uhr Gastauftritt der<br />

Selbstverteidigungsgruppe von Ivan Sunjo<br />

Samstag, 01. Juni 13<br />

Partyabend mit der Taucherband, Eintritt 5 €,<br />

Ausweiskontrolle<br />

DFB-POKALFINALE WIRD LIVE ÜBERTRAGEN!<br />

Sonntag, 02. Juni 13<br />

13.30 Uhr GROSSER BULLDOGUMZUG<br />

Ab 14.30 Uhr<br />

An allen Festtagen<br />

reichhaltige Speisekarte!<br />

MIT FAHRZEUGSEGNUNG<br />

Unterhaltung durch den<br />

Musikverein <strong>Neuler</strong><br />

Auf Ihr Kommen freuen sich die Bulldogfreunde Gaishardt!


Amtliche Informationen<br />

Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

vom 15.05.2013<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

§ 6 der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> vom 03. Oktober 1986<br />

erhält folgende Fassung:<br />

§ 6 Unechte Teilortswahl<br />

(1) Von den in § 5 Abs. 1 genannten Ortsteilen bilden je einen Wohnbezirk<br />

im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO:<br />

1.1 der Ortsteil <strong>Neuler</strong> (Wohnbezirk I)<br />

1.2 die Ortsteile Bronnen, Binderhof, Ebnat,<br />

Oberer und Unterer Kohlwasen<br />

(Wohnbezirk II)<br />

1.3 die Ortsteile Gaishardt, Himmelreich und<br />

Schönberger Hof<br />

(Wohnbezirk III)<br />

1.4 die Ortsteile Burghardsmühle, Haldenhof,<br />

Leinenfirst, Pfaffenhölzle und Ramsenstrut (Wohnbezirk IV)<br />

1.5 die Ortsteil Adlersteige und Schwenningen (Wohnbezirk V)<br />

Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 mit<br />

Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen. Die Zahl der Gemeinderäte<br />

beträgt 12.<br />

(2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen<br />

Wohnbezirke verteilt:<br />

2.1 Wohnbezirk I 8 Sitze<br />

2.2 Wohnbezirk II 1 Sitz<br />

2.3 Wohnbezirk III 1 Sitz<br />

2.4 Wohnbezirk IV 1 Sitz<br />

2.5 Wohnbezirk V 1 Sitz<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01. Juni 2013 in Kraft.<br />

HINWEIS:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der<br />

Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder<br />

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />

Gez.<br />

Fischer<br />

Bürgermeister<br />

Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Hinterer Brühl IV”<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />

in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />

für den Bereich „Hinterer Brühl IV” einen Bebauungsplan sowie<br />

eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine<br />

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

durchzuführen.<br />

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />

vom 25. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />

Kartenausschnitt:<br />

Ziele und Zwecke der Planung<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Leinenfirster<br />

Straße” nur noch über wenige Baugrundstücke die durchweg<br />

im Privatbesitz sind. Um die nach wie vor bestehende örtliche Nachfrage<br />

nach gewerblichen Baugrundstücken auch künftig abdecken<br />

zu können ist es erforderlich Flächen für eine bedarfsgerechte<br />

Gewerbeentwicklung auszuweisen.<br />

Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige gewerbliche<br />

Nutzung ein Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebiets<br />

„Hinterer Brühl III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der Gewerbeflächenversorgung<br />

im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden. Die<br />

städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und am Bedarf<br />

orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen Bebauung<br />

soll der neu entstehende nördliche Siedlungsrand eine gelungene<br />

Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />

Eingrünung erfahren.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” wird aus dem bestehenden<br />

Flächennutzungsplan der VVG Ellwangen entwickelt (§ 8 Abs. 2<br />

2


BauGB). Dabei ist der südliche Teil, rund 25 % der künftigen Gewerbefläche,<br />

im aktuellen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes<br />

enthalten. Der nördliche Teil wird in den Flächennutzungsplan<br />

im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

einbezogen.<br />

Städtebauliche Konzeption<br />

Die gewerblichen Bauflächen sind in <strong>Neuler</strong> seit 40 Jahren an der<br />

Nordseite des ursprünglichen Dorfes angebunden. Die Erschließung<br />

erfolgt im Wesentlichen durch die K 3234 ohne unmittelbar die Ortsmitte<br />

und Wohngebiete zu tangieren. Die Flächenausweisung im<br />

Gebiet „Hinterer Brühl IV” entwickelt diese bewährte Konzeption<br />

konsequent fort. Die Flächenüberplanung unterstützt einen sparsamen<br />

Landverbrauch. Angebunden an die vom Gewerbegebiet<br />

„Hinterer Brühl III“ bestehenden Infrastruktur (Maybachstraße) erfolgt<br />

die Erschließung des Gebiets „Hinterer Brühl IV” mit einer nach Norden<br />

führenden Stichstraße. Die Bauquartiere erlauben eine zweckmäßige<br />

und flächensparende Bauweise. Das Gebiet wird umfassend<br />

ein- und durchgrünt. Die das Plangebiet berührenden Leitungen<br />

müssen im Rahmen der Erschließungsarbeiten in die öffentlichen<br />

Flächen verlegt werden.<br />

Grünordnung und Umweltbericht<br />

Für das Plangebiet wird ein Umweltbericht aufgestellt, der unter<br />

anderem Festlegungen zur Grünordnung trifft. Die artenschutzrechtlichen<br />

Untersuchungen werden im Laufe des Jahres 2013 durchgeführt.<br />

Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO<br />

Wesentlich für die Qualität eines Baugebietes ist die Abstimmung<br />

der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren<br />

ermittelten Anforderungen. Deshalb soll eine den Bebauungsplan<br />

„Hinterer Brühl IV” ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />

(§ 74 LBO) erlassen werden.<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet<br />

am Dienstag, 16. Juli 2013, 20.00 Uhr im Rathaus <strong>Neuler</strong>, EG,<br />

Bürgersaal, Hauptstraße 15, 73491 <strong>Neuler</strong> eine Informationsveranstaltung<br />

statt.<br />

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung<br />

besteht in der Zeit vom Dienstag, 16. Juli 2013 bis Freitag, 30.<br />

August 2013 beim Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong>, Zimmer 1.4 während<br />

der üblichen Dienststunde.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 24. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

nach § 25 BauGB Abs. 1 Ziff. 2 für die<br />

Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans<br />

„Hinterer Brühl IV”<br />

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />

1509). Inkrafttreten der letzten Änderung:<br />

30.07.2011 (Art. 3 des Gesetzes vom 22.07.2011), in Verbindung mit<br />

§ 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung<br />

vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, Ber. S. 698) zuletzt geändert<br />

durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat<br />

<strong>Neuler</strong> am 15. Mai 2013 folgende Vorkaufsrechtssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts<br />

Der Gemeinde <strong>Neuler</strong> steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />

im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für einen Bereich<br />

des Bebauungsplanes „Hinterer Brühl IV” ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf<br />

folgende Grundstücke ganz oder teilweise:<br />

1258/4, 1261, 1298/1, 1564, 1568, 1569/1, 1570/1, 1571/1, 1573,<br />

1573/1, 1574, 1575/1, 1575/2 u. 1576.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der nachfolgende<br />

Lageplan maßgebend:<br />

§ 3 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Diese Satzung kann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Neuler</strong>, Hauptstr. 15, <strong>Neuler</strong> eingesehen werden.<br />

Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Hinweis:<br />

Eine Verletzung der in § <strong>21</strong>4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen<br />

der Satzung ist nach § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich,<br />

wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3<br />

BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und<br />

des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

hingewiesen.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrungs- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der<br />

Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

3


gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong> geltend gemacht worden ist. Der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Aufstellung des Bebauungsplans<br />

„Klingenberg IV – VIII”<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Neuler</strong> hat am 15. Mai 2013<br />

in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen,<br />

für den Bereich „Klingenberg IV – VIII” in <strong>Neuler</strong> einen Bebauungsplan<br />

sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen<br />

und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan der Stadtlandingenieure<br />

vom 16. April 2013 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem<br />

Kartenausschnitt:<br />

Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO<br />

Wesentlich für die Qualität eines Baugebietes ist die Abstimmung<br />

der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen auf die im Planverfahren<br />

ermittelten Anforderungen. Deshalb soll eine den Bebauungsplan<br />

ergänzende Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74<br />

LBO) erlassen werden.<br />

Vorbereitende Bauleitplanung<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan<br />

als „Wohnen” dargestellt. Der Bebauungsplan wird<br />

damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet<br />

am Montag, 09. September 2013, 19.00 Uhr im Rathaus <strong>Neuler</strong>,<br />

EG, Bürgersaal, Hauptstraße 15, 73491 <strong>Neuler</strong>, eine Informationsveranstaltung<br />

statt.<br />

Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung<br />

besteht in der Zeit vom Montag, 02.09.2013 – Freitag,<br />

04.10.2013 beim Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong>, Zimmer 1.4 während<br />

der üblichen Dienststunden.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 24. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Ziele und Zwecke der Planung<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Spagen III“<br />

nur noch über wenige Baugrundstücke. Um die nach wie vor bestehende<br />

örtliche Nachfrage auch künftig abdecken zu können ist es<br />

erforderlich Bauflächen für eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung<br />

neu auszuweisen.<br />

Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige Wohnbauentwicklung<br />

ein Bereich südlich des bestehenden Baugebiets<br />

„Klingenberg III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der<br />

Wohnbaulandversorgung im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden.<br />

Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und<br />

am Bedarf orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen<br />

Bebauung soll der bisher unbefriedigende Siedlungsrand eine bessere<br />

Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />

Eingrünung erfahren. Weiterhin soll der dringend benötigte<br />

direkte Anschluss des Baugebiets „Klingenberg” an die K 3236<br />

mit einem Kreisverkehr geschaffen werden.<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> legt Wert darauf, dass die neuen Siedlungsflächen<br />

nicht die berechtigten Belange der bisherigen Anwohner<br />

im Gebiet „Klingenberg III” verletzen und eine Interessenabwägung<br />

gelingt.<br />

Grünordnung und Umweltbericht<br />

Die Auswirkungen auf die Natur und die geplante Grünordnung werden<br />

in einem Umweltbericht dargestellt. Die vorbereitenden artenschutzrechtlichen<br />

Erhebungen finden 2013 statt.<br />

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

nach § 25 BauGB Abs. 1 Ziff. 2 für die<br />

Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans<br />

„Klingenberg IV – VIII”<br />

Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.<br />

1509). Inkrafttreten der letzten Änderung: 30.07.2011 (Art. 3 des<br />

Gesetzes vom 22.07.2011), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom<br />

24.07.2000 (GBl. S. 582, Ber. S. 698) zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am<br />

15. Mai 2013 folgende Vorkaufsrechtssatzung beschlossen:<br />

§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts<br />

Der Gemeinde <strong>Neuler</strong> steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />

im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für einen Bereich<br />

des Bebauungsplanes „Klingenberg IV – VIII” ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf<br />

folgende Grundstücke ganz oder teilweise:<br />

3, 5/2 (K3236), 438, 443, 443/36-/37, 433/39-/40, 454, 454/1-/3, 524,<br />

828/2, 828/3, 1906, 1939, 1940, 1940/1, 1941 u. 1942.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der nachfolgende<br />

Lageplan maßgebend:<br />

4


§ 3 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Diese Satzung kann während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Neuler</strong>, Hauptstr. 15, <strong>Neuler</strong>, eingesehen werden.<br />

Jedermann kann diese Satzung einsehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Hinweis:<br />

Eine Verletzung der in § <strong>21</strong>4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen<br />

der Satzung ist nach § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich,<br />

wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3<br />

BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und<br />

des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

hingewiesen.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrungs- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der<br />

Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der Gemeinde <strong>Neuler</strong> geltend gemacht worden ist. Der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

<strong>Neuler</strong>, den 15. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ergänzungssatzung „Leinenfirst”,<br />

Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

Inkrafttreten der Ergänzungssatzung „Leinenfirst”.<br />

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 74 der<br />

Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />

hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013 die Ergänzungssatzung<br />

„Leinenfirst” als Satzung beschlossen.<br />

Die Ergänzungssatzung tritt gemäß § 10 BauGB mit dieser Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Inkrafttreten der örtlichen Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung<br />

„Leinenfirst”<br />

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 74 der<br />

Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />

hat der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> am 15.05.2013 die örtlichen Bauvorschriften<br />

zur Ergänzungssatzung „Leinenfirst” als Satzung<br />

beschlossen.<br />

Maßgebend sind die nach § 74 LBO, mit Datum vom 13.04.2013,<br />

festgelegten örtlichen Bauvorschriften.<br />

Die örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 BauGB mit dieser<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann die Ergänzungssatzung, ihre Begründung, die örtlichen<br />

Bauvorschriften und die zusammenfassende Erklärung ab<br />

dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung auf dem Rathaus <strong>Neuler</strong><br />

während der üblichen Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt<br />

Auskunft verlangen.<br />

Hinweis:<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 u. Abs. 4 Baugesetzbuch i. d.<br />

Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGB l I<br />

S. 1509) über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung<br />

durch diese Satzungen und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Gemäß des § <strong>21</strong>5 Abs. 1 Baugesetzbuch ist eine Verletzung der in<br />

§ <strong>21</strong>4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BauGB genannten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften des Baugesetzbuches unbeachtlich,<br />

wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzungen schriftlich<br />

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.<br />

Der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist darzulegen.<br />

Außerdem kann gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert am<br />

25.01.2012 (GB l S. 65) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

nach der Gemeindeordnung beim Zustandekommen<br />

der Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder<br />

die Bekanntmachung sind verletzt worden.<br />

<strong>Neuler</strong>, 24. Mai 2013<br />

Fischer, Bürgermeister<br />

Amtliche Informationen<br />

Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil vom 13.04.2013.<br />

Die Ergänzungssatzung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt<br />

und bedarf daher nach § 10 BauGB keiner Genehmigung<br />

des Landratsamtes.<br />

Bericht aus der Gemeinderatssitzung<br />

am 15. Mai 2013<br />

Der Gemeinderat bewältigte in seiner jüngsten Sitzung eine umfangreiche<br />

Tagesordnung. Unter anderem erfolgten Vergaben zur Kindergartenerweiterung<br />

Mutter Teresa und zur Errichtung der Begegnungsstätte.<br />

Es wurden die Ergänzungssatzung Leinenfirst und<br />

zwei Baugesuche genehmigt. Weiterhin wurde die Einrichtung der<br />

kommunalen „<strong>Neuler</strong>mer Stiftung” beschlossen.<br />

Ergänzungssatzung Leinenfirst<br />

Der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> hat am 17. Oktober 2012 für den Ortsteil<br />

Leinenfirst die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34<br />

Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Hintergrund war der Bauwunsch<br />

eines Leinenfirster Bürgers, der am nordöstlichen Ortsrand von Leinenfirst<br />

ein Wohngebäude plant.<br />

Nach einer Beteiligung der Fachbehörden und zweimaliger öffentlicher<br />

Auslegung, konnte den vorgebrachten Belangen weitgehend<br />

Rechnung getragen werden. Bürgermeister Fischer berichtete weiterhin,<br />

dass es gelungen ist, mit den betroffenen Grundstücksei-<br />

5


gentümern eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Anliegerleistungen<br />

zu finden.<br />

Für den Ortsteil Leinenfirst wurde unter gleichzeitiger Billigung<br />

der Begründung und des Umweltberichts vom 13.04.2013 die Ergänzungssatzung<br />

einstimmig beschlossen. Die Satzung ist in diesem<br />

<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Erweiterung Kindergarten Mutter Teresa<br />

Zur Erweiterung des Kindergartens hat das Architekturbüro Hariolf<br />

Brenner, Ellwangen, Arbeiten ausgeschrieben.<br />

Architekt Brenner erläuterte die Ausschreibungsergebnisse. Die<br />

Holzbau / Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten gingen an die<br />

Firma Bäuerle, <strong>Neuler</strong>. Mit den Flaschner- und Dachabdichtungsarbeiten<br />

wurde die Firma Geiger, <strong>Neuler</strong>, beauftragt. Die Fensterarbeiten<br />

wurden an die Firma Fuchs, <strong>Neuler</strong>, vergeben. Bei den Sonnenschutzarbeiten<br />

wurde die Firma Flemisch, Gundelfingen und<br />

bei den Trockenbauarbeiten die Firma Neuberger, Dinkelsbühl,<br />

berücksichtigt. Die Estricharbeiten führt die Firma PP-Estrichtechnik,<br />

Lauchheim, aus. Die Elektroinstallation führt die Firma Mack,<br />

<strong>Neuler</strong>, aus und bei den Sanitärarbeiten war die Firma Dürr & Feil,<br />

Ellwangen, preisgünstigster Bieter.<br />

Die Maler-, Fliesen-, Bodenbelags-, Schreiner- und Schlosserarbeiten<br />

folgen in der nächsten Ausschreibungsrunde.<br />

Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses hat Architekt Brenner<br />

die Kosten fortgeschrieben. Die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen<br />

betragen 644.800,- €. Bürgermeister Fischer empfahl<br />

die genannten Sparpotentiale von rund 25.000,- € zu nutzen.<br />

Architekt Brenner erläuterte, dass die Bauarbeiten rasch beginnen<br />

sollen. Ziel ist es, das Projekt bis Jahresende im Wesentlichen<br />

fertig zu stellen.<br />

Begegnungsstätte<br />

Das Architekturbüro Isin, Aalen hat einen ersten Teil der Innenausbauarbeiten<br />

für das DRK-Seniorenheim, sowie die von der Gemeinde<br />

zu errichtende Begegnungsstätte öffentlich ausgeschrieben.<br />

Die Trockenbauarbeiten wurden an die Firma Lang, <strong>Neuler</strong>, die<br />

Innenputzarbeiten an die Firma BB Stuck, Aldingen und die Estricharbeiten<br />

an die Firma Benirschke, Göppingen vergeben.<br />

Bauleiter Kovacs musste berichten, dass die Ausschreibung der<br />

Sonnenschutzarbeiten nicht entsprechend der Vorgaben des<br />

gemeindlichen Bauausschusses erfolgt ist. Er empfahl eine erneute<br />

Ausschreibung.<br />

Bei den vorbereitenden Gesprächen hat der gemeindliche Bauausschuss<br />

bestätigt, die Begegnungsstätte mit einer Fassadenverkleidung<br />

hochwertig auszustatten. Die Ausschreibung hat nun einen<br />

deutlich überhöhten Preis ergeben. Die ursprünglich genehmigten<br />

Mehrkosten pro rund 10.000,- € im Vergleich zu einem verputzten<br />

Gebäude, reichen bei weitem nicht aus. In der Sitzung erfolgt eine<br />

Diskussion ob man aus Kostengründen die Gestaltung ändert. Hiergegen<br />

wandte sich ein Mitglied des Bauausschusses.<br />

Bauleiter Kovacs unterstrich die gestalterische Bedeutung der Fassadenverkleidung<br />

und bat den Gemeinderat vorläufig die Entscheidung<br />

offen zu lassen und Alternativen durch das Architekturbüro<br />

Isin untersuchen zu lassen. Der Gemeinderat ermächtigte den Bauausschuss<br />

die abschließende Entscheidung zu treffen.<br />

Die gleiche Vergabeermächtigung erhielt der Bauausschuss für die<br />

Beauftragung der Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten.<br />

Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII”<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> verfügt im Bebauungsplangebiet „Spagen III”<br />

noch für 2 – 3 Jahre insgesamt neun Baugrundstücke. Um die nach<br />

wie vor bestehende örtliche Nachfrage auch künftig abdecken zu<br />

können, ist es erforderlich, Bauflächen für eine bedarfsgerechte<br />

Wohnbauentwicklung neu auszuweisen. Nach dem rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Ellwangen ist für die künftige Wohnbauentwicklung ein Bereich<br />

südlich des bestehenden Baugebiets „Klingenberg III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Klingenberg IV – VIII” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der<br />

Wohnbaulandversorgung im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden.<br />

Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise und<br />

am Bedarf orientierte Erschließung vor. Neben einer zeitgemäßen<br />

Bebauung soll der bisher unbefriedigende Siedlungsrand eine bessere<br />

Einpassung in die Landschaft mit einer abgestuften bzw. vorverlagerten<br />

Eingrünung erfahren. Weiterhin soll der dringend benötigte<br />

direkte Anschluss des Baugebiets „Klingenberg” an die K 3236<br />

mit einem Kreisverkehr geschaffen werden.<br />

Das Planungsbüro Stadtlandingenieure, Ellwangen, hat sich Gedanken<br />

darüber gemacht wie bei den neuen Siedlungsflächen die<br />

berechtigten Belange der Anwohner in der Römerstraße berücksichtigt<br />

werden und eine Interessensabwägung gelingt.<br />

So ist unter anderem vorgesehen, dass die Anlieger in der Römerstraße<br />

und im Frankenweg südlich ihrer Grundstücke Flächen zukaufen<br />

können. Die Erschließungsstraßen wurden auf Geländeniveau<br />

konzipiert, um einen möglichst geringen Anstieg der Erdgeschossfußbodenhöhe<br />

bei den Neubauten zu gewährleisten. Der Abstand<br />

der Neubauten zu den bestehenden Grundstücken in der Römerstraße<br />

wird bestimmt durch die Höhe des Neubaus. Weiterhin wurde<br />

die Bauplatzanordnung so gewählt, dass ausreichend Blickbeziehungen<br />

in südlicher Richtung gewährleistet sind.<br />

Bürgermeister Fischer erläuterte die technischen Notwendigkeiten<br />

zur Ver- und Entsorgung. So sprechen zahlreiche Gründe dafür,<br />

dass das gesamte Neubaugebiet zur Römerstraße hin entwässert.<br />

Dies bedingt allerdings in Teilen der künftigen baulichen Entwicklungsflächen,<br />

dass das Untergeschoss mittels eines Hebewerks<br />

entwässert wird. Im Rahmen der Aussprache wurde aus der Mitte<br />

des Gemeinderats vorgeschlagen, ein öffentliches Pumpwerk zu<br />

bauen, das alle betroffenen Gebäude entwässert. Dadurch muss<br />

nicht jeder der Bauherren ein eigenes Hebewerk erstellen. Bürgermeister<br />

Fischer wird dies prüfen. Er weist allerdings darauf hin, dass<br />

dies auf die Höhe des Bauplatzpreises Auswirkungen haben wird.<br />

Die Erschließung des Baugebietes für rund 48 Baugrundstücke<br />

erfolgt von Norden nach Süden. Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister<br />

Fischer, dass die erste Anhörung der Fachbehörden zur<br />

gesamten Erweiterungsfläche erfolgt. Nach dieser ersten Anhörungsrunde<br />

wird dann entschieden, wie man den ersten Abschnitt abgrenzt<br />

und hierfür wird dann der Bebauungsplan aufgestellt. Vor der Behördenanhörung<br />

folgt eine Information der Öffentlichkeit. Hierzu findet<br />

Anfang September 2013 eine Auslegung der Unterlagen, sowie ein<br />

Bürgerinformationsabend statt.<br />

Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

für die gesamte Entwicklungsfläche „Klingenberg IV – VIII“<br />

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird in diesem <strong>Amtsblatt</strong><br />

bekanntgegeben.<br />

Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV”<br />

Im Bebauungsplangebiet „Leinenfirster Straße” gibt es nur noch<br />

wenige Baugrundstücke die durchweg im Privatbesitz sind. Um die<br />

nach wie vor bestehende örtliche Nachfrage nach gewerblichen<br />

Baugrundstücken auch künftig abdecken zu können, ist es erforderlich,<br />

Flächen für eine bedarfsgerechte Gewerbeentwicklung auszuweisen.<br />

Nach dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der<br />

Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen ist für die künftige<br />

gewerbliche Nutzung ein Bereich nördlich des bestehenden<br />

Gewerbegebiets „Hinterer Brühl III” bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Brühl IV” soll eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zur längerfristigen Sicherung der Gewerbeflächenversorgung<br />

im Hauptort <strong>Neuler</strong> gewährleistet werden. Die<br />

Erschließung ist über die Maybachstraße vorgesehen. Es soll davon<br />

abgehend eine Stichstraße mit Wendeplatte die neue Gewerbefläche<br />

erschließen.<br />

Im Gegensatz zum vorher erläuterten Baugebiet „Klingenberg” ist<br />

die gewerbliche Erweiterungsfläche nur teilweise dem Flächennutzungsplan<br />

enthalten. Die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen über<br />

die Vorgaben des Flächennutzungsplanes hinaus ist erheblichen<br />

6


Erschwernissen unterworfen. Der Bürgermeister schließt deshalb<br />

nicht aus, dass es sich in der Praxis als notwendig erwiesen wird,<br />

das Gewerbegebiet abschnittsweise anzugehen. 25 % des Neubaugebiets<br />

sind im Flächennutzungsplan enthalten. Weitere<br />

25 % können über eine Kompensation nicht benötigter Entwicklungsflächen<br />

westlich der Maybachstraße abgedeckt werden. Diese<br />

ausgewiesene Fläche wird dann den Bedarf für einige Jahre<br />

abdecken. Danach gilt es, bei entsprechendem Bedarf, den nördlichen<br />

Teil anzugehen. Bürgermeister Fischer unterstreicht, dass<br />

für dieses Gebiet keine nennenswerte Investitionen in die äußere<br />

Erschließung erforderlich sind. Die Zufahrt an die K 3234 ist mit der<br />

Maybachstraße bereits ausgebaut. Die Hauptwasserleitung durchschneidet<br />

das Gebiet und stellt die Versorgung sicher. Allerdings<br />

muss die Leitung auf einer anderen Trasse neu verlegt werden. Die<br />

Schmutzwasserableitung erfolgt über Maybach-, Benz- zur Schulstraße.<br />

Das Regenwasser kann an die Entwässerungsanlagen der<br />

K 3234 angeschlossen werden. Nach der Rückhaltung in der „Lehmgrube”<br />

erfolgt die Ableitung über den neugebauten Regenwasserkanal<br />

bis zum Krähenbach.<br />

Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen<br />

und die Durchführung einer Bürgerbeteiligung, sowie die<br />

Anhörung der Träger öffentlicher Belange festgesetzt.<br />

Vorkaufsrechtsatzungen<br />

In den neu zu überplanenden Bereichen „Klingenberg” und „Hinterer<br />

Brühl IV” ist es wichtig, dass die Gemeinde <strong>Neuler</strong> Einfluss auf<br />

den Grundstücksverkehr und die Bodenordnung einzunehmen kann.<br />

Der Bürgermeister empfiehlt deshalb, wie bereits bei den früheren<br />

baulichen Entwicklungsflächen üblich, ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

durch zwei Satzungen zu beschließen. Damit ist es der Gemeinde<br />

möglich, bei Privatverkäufen von Grundstücken in den Vertrag<br />

einzusteigen.<br />

Einstimmig hat der Gemeinderat die beiden Vorkaufsrechtsatzungen<br />

beschlossen. Auf die Veröffentlichungen im <strong>Amtsblatt</strong> wird hingewiesen.<br />

Änderung der Hauptsatzung<br />

Voraussichtlich finden am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg,<br />

zusammen mit der Europawahl, die nächsten Kommunalwahlen<br />

statt. Damit wird auch in der Gemeinde <strong>Neuler</strong> ein neuer Gemeinderat<br />

gewählt.<br />

Die Gemeinde wurde vom Landratsamt Ostalbkreis aufgefordert,<br />

zu prüfen, ob sich die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Teilorte<br />

nach den aktuellen Einwohnerzahlen und Verhältnissen in den<br />

Teilorten und in der Gesamtgemeinde noch mit den Grenzen der<br />

Gemeindeordnung vereinbaren lässt. Dies ist bei Gemeinden mit<br />

unechter Teilortswahl vor jeder Kommunalwahl notwendig.<br />

Durch den Einwohnerzuwachs im Hauptort <strong>Neuler</strong>, überschreitet<br />

man die bedenkliche Schwelle der 20%-igen Unterrepräsentanz.<br />

Um dem Problem der starken Unterrepräsentanz nachhaltig entgegenzuwirken,<br />

ist eine grundsätzliche Neuregelung notwendig.<br />

Bereits bei der Bürgerversammlung am 26. April 2013 wurde dieses<br />

Thema in der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurden verschiedene<br />

Modelle erläutert, wie die rechtlichen Fragen geklärt werden<br />

können, um eine juristische Angreifbarkeit der Kommunalwahl 2014<br />

zu vermeiden.<br />

Ein Grundproblem sind die sechs Wohnbezirke, die bisher jeweils<br />

einen Gemeinderat entsenden. Durch die unterschiedliche Größenstruktur<br />

entstehen hier erhebliche Über- und Unterrepräsentanzen.<br />

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die sechs Einer-Wahlbezirke<br />

auf vier reduziert werden sollten.<br />

Hierzu werden folgende Veränderungen empfohlen:<br />

Bronnen und Ebnat werden zusammengelegt und haben künftig<br />

nur noch einen Sitz. Ebenso Leinenfirst und Ramsenstrut. Die Adlersteige<br />

wird dem Wohnbezirk Schwenningen zugeteilt, wodurch<br />

auch dieser Ortsteil eine ausgewogene Größenrelation erfährt.<br />

Weiterhin wird vorgeschlagen, die Größe des Gemeinderatsgremiums<br />

von 15 auf 12 Mitgliedern zu reduzieren. Mit dieser Straffung<br />

verliert auch <strong>Neuler</strong>, als größter Wohnbezirk, einen seiner neun Sitze<br />

und wird künftig noch mit acht Gremiumsmitgliedern vertreten sein.<br />

In der Aussprache wurde es bedauert, dass durch die Zusammenfassung<br />

von vier Ortschaften zu zwei Wohnbezirken, die Repräsentanz<br />

in der Fläche nicht wie in der Vergangenheit erwartet werden<br />

kann. Die Verwaltung hatte bisher Vorteile, wenn sie in jedem Dorf<br />

einen Ansprechpartner hat. Bürgermeister Fischer meint, dass<br />

mit der empfohlenen Neuordnung, neben der Rechtssicherheit<br />

immer noch eine flächenmäßige und räumlich zusammenpassende<br />

Vertretung der Ortsteile im Gemeinderat gewährleistet ist.<br />

Bei den Wortmeldungen in der anschließenden Diskussion wurde<br />

deutlich, dass die vorgeschlagene Hauptsatzungsänderung mehrheitlich<br />

mitgetragen wird. So war es dann letztendlich bei der<br />

Beschlussfassung. Die Hauptsatzungsänderung wurde mit einer<br />

Gegenstimme angenommen. Die Satzungsänderung ist in diesem<br />

<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Regenüberlaufbecken<br />

Das seit 1977 bestehende Regenüberlaufbecken oberhalb der Kläranlage<br />

<strong>Neuler</strong> im Krähenbachtal muss im Zusammenhang mit dem<br />

Anschluss der Kläranlage <strong>Neuler</strong> an die Kläranlage Niederalfingen<br />

eine neue Ablaufsteuerung erhalten. Zusammen mit diesen Arbeiten<br />

sind verschiedene Sanierungen durchzuführen.<br />

Das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner, Ellwangen, empfiehlt so z.B.<br />

die bestehenden Leitern zu erneuern. Stand der Technik sind heute<br />

Schwimmleitern, die nicht mehr unmittelbar dem Abwasser ausgesetzt<br />

sind und verschmutzen.<br />

Die erste Ausschreibung bei diesen Arbeiten brachte nur ein Ergebnis<br />

das rund 100 % über dem kalkulierten Kosten lag. Der Gemeinderat<br />

hat deshalb am 20. März 2013 die Ausschreibung aufgehoben<br />

und das Ingenieurbüro Bäuerle & Partner, Ellwangen, beauftragt<br />

eine alternative Konzeption zu erarbeiten.<br />

Das Ingenieurbüro hat zusammen mit der Firma UTW, <strong>Neuler</strong>, die<br />

technischen Möglichkeiten erörtert und eine wirtschaftliche Konzeption<br />

erarbeitet. Das Angebot der Firma UTW schließt mit<br />

45.261,65 € und liegt damit im kalkulierten Rahmen.<br />

Der Gemeinderat <strong>Neuler</strong> genehmigte die Umplanung der Ablaufsteuerung<br />

für das Regenüberlaufbecken I, entsprechend der Konzeption<br />

des Ingenieurbüros Bäuerle & Partner, Ellwangen. Die Arbeiten<br />

wurden an die Firma UTW, <strong>Neuler</strong> vergeben. Mit weiteren<br />

Nebenarbeiten beträgt das Auftragsvolumen rund 52.500,- €.<br />

Die Ausschreibung für die Fliesenarbeiten auf der Kläranlage ergab<br />

kein Angebot. Das Büro Bäuerle hat direkt zwei Firmen angesprochen.<br />

Dabei hat die Firma Weber und Germani aus Neresheim, mit<br />

17.753,73 € ein annehmbares Angebot unterbreitet.<br />

„<strong>Neuler</strong>mer Stiftung”<br />

Seit 2006 spart die Gemeinde <strong>Neuler</strong> Mittel für eine Stiftung an. Zwischenzeitlich<br />

sind gut 40.000,- € angesammelt. Für die Zuwendungen<br />

aus privater Hand werden steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen<br />

ausgestellt. Damit besteht eine eindeutige<br />

Zweckbindung. Der Sinn der Stiftung liegt darin eine nachhaltige<br />

Förderung freiwilliger kommunaler Aufgaben, unabhängig von<br />

der jeweiligen Finanzsituation, sicherzustellen.<br />

Der Text ist mit dem Finanzamt Aalen abgestimmt. Damit ist gewährleistet,<br />

dass Zuwendungen für die Stiftung steuerlich abzugsfähig<br />

sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stiftung dem<br />

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg entsprechen.<br />

Die Mittelvergabe obliegt fünf Mitgliedern des Gemeinderats, die<br />

vom Gesamtgremium gewählt werden. Die Stiftungsverwaltung ist<br />

dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde <strong>Neuler</strong> übertragen.<br />

Damit ist eine uneingeschränkte kommunale und demokratische<br />

Verwaltung der Stiftung gewährleistet.<br />

Der Bürgermeister empfiehlt, dass man einen eventuellen Erlös aus<br />

der 900-Jahr-Feier dieser Stiftung zuführt. Die Ausschüttungen der<br />

Stiftung kommen ausschließlich örtlichen Einrichtungen zugute.<br />

Damit kann sicher jeder Helfer beim Festjubiläum sich mit dieser<br />

Verwendung identifizieren.<br />

7


Im Rahmen der Diskussion wurden verschiedene Detailfragen<br />

gestellt. Der Vorsitzende empfiehlt, dass sich der Stiftungsrat gegebenenfalls<br />

eine Geschäftsordnung gibt, in der weitere Einzelheiten<br />

geregelt werden können.<br />

Die Einrichtung einer rechtsfähigen kommunalen „<strong>Neuler</strong>mer Stiftung”<br />

wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.<br />

Bundestagswahl 2013<br />

Am 22. September 2013 findet die nächste Wahl zum Deutschen<br />

Bundestag statt.<br />

Die Gemeinde <strong>Neuler</strong> bildet für die Bundestagswahl 2013 wie bisher<br />

3 Wahlbezirke.<br />

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />

Am 31.12.2013 endet die 5-jährige Amtszeit der Schöffen und<br />

Jugendschöffen. Für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 hat die Gemeinde<br />

eine Vorschlagsliste für die Neubestellung zu fertigen.<br />

Im <strong>Amtsblatt</strong> der Gemeinde <strong>Neuler</strong> wurde am 05.04.2012 zu Bewerbungen<br />

aufgerufen.<br />

Insgesamt haben sich fünf Personen vorschlagen lassen, die vom<br />

Gemeinderat auch einstimmig benannt wurden.<br />

Kindergärten<br />

Die kirchlichen und kommunalen Vertreter auf Landesebene sind<br />

übereingekommen, die Kindergartengebühren zum 01.08.2013 und<br />

01.08.2014 um jeweils 3 % zu erhöhen. Hintergrund sind tarifliche<br />

Gehaltssteigerungen.<br />

Der gemeinsame Kindergartenausschuss und der Gemeinderat<br />

haben sich am 24.04.2013 der Gebührenempfehlung angeschlossen.<br />

Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 liegen etwas<br />

unter den Werten der Vorjahre. In allen Gruppen besteht noch eine<br />

kleine Reserve.<br />

Der Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Mutter Teresa,<br />

nach baulicher Fertigstellung, wurde zugestimmt. Bei mind. 5 Anmeldungen<br />

wird eine Gruppe im Kindergarten Mutter Teresa ab<br />

01.01.2014 im Ganztagesbetrieb geführt.<br />

Zusammenfassend darf man feststellen, das in der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

die Einführung des Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz<br />

zum 01.08.2013 keine Probleme erwarten lässt bzw. temporäre<br />

Engpässe mit Fertigstellung der Erweiterung des Kindergarten<br />

Mutter Teresa behoben sind.<br />

Einvernehmen zu Baugesuchen<br />

Der Gemeindrat stimmte folgende Baugesuche zu:<br />

1. Anbau Windfang und Erstellung neuer Dachgauben auf Flst.<br />

Nr. 856, Geb. Primelweg 3 in <strong>Neuler</strong>;<br />

2. Erweiterung, Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus;<br />

Abbruch best. Garage; Erstellung Carport (veränderte Ausführung)<br />

auf Flst. Nr. 1268/9, Geb. Brühlstraße 6 in <strong>Neuler</strong><br />

Bekanntgaben<br />

In der Sitzung wurde die Kriminalitätsstatistik, gefertigt vom Polizeirevier<br />

Ellwangen, vorgestellt. Im Bereich der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr festzustellen.<br />

Durch den langen Winter hat sich der Bauablauf bei der Erschließung<br />

des Gebiets „Spagen III” verzögert. Die Firma Haag-Bau hat den<br />

Bauzeitplan fortgeschrieben. Die Fertigstellung ist jetzt für Ende Juli<br />

2013 terminiert.<br />

Das Trassenforum zum Bau der 380kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe<br />

wird am 19. Juli 2013, 18.00 Uhr in Abtsgmünd stattfinden.<br />

Schlechte Nachrichten gab es zum Thema Landesstraßenbau. Der<br />

neue Chef der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums<br />

in Ellwangen, Herr Christian Schwarz sieht keine realistische Chance,<br />

dass sich am Ausbauzustand der L 1075 im Laufe der nächsten<br />

Jahre etwas ändert. Die Straße hat unter landesweiter Betrachtungsweise<br />

nur eine sehr nachrangige Priorität.<br />

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Gemeinderat über Personal-<br />

und Grundstücksangelegenheiten beraten.<br />

900-Jahr-Feier<br />

Großes Chorkonzert<br />

Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 900-jährigen<br />

Gemeindejubiläum veranstalten die weltlichen Chöre<br />

der Gemeinde <strong>Neuler</strong> ein gemeinsames Konzert am Sonntag, 09.<br />

Juni 2013 in der Schlierbachhalle. Beginn ist um 17.00 Uhr. Der Eintritt<br />

ist frei.<br />

Die Mitwirkenden Vereine, der Liederkranz <strong>Neuler</strong>, der Kinderchor<br />

des Gesangvereins Ramsenstrut, der Gesangverein Ramsenstrut,<br />

ad libitum <strong>Neuler</strong>, Sangesliebe Bronnen u. Umgebung, sowie der<br />

Projektchor Gaishardt haben sich bereits in den vergangenen<br />

Wochen intensiv auf dieses Konzert vorbereitet. Neben klassischer<br />

Chorliteratur wird es auch englischsprachige Lieder geben.<br />

Der Kath. Kirchenchor <strong>Neuler</strong> hat sich freundlicher Weise bereit<br />

erklärt die Bewirtung zu übernehmen. Für das leibliche Wohl ist<br />

damit bestens gesorgt.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger der gesamten Gemeinde <strong>Neuler</strong> werden<br />

recht herzlich zu diesem Chorkonzert eingeladen.<br />

Lassen Sie sich den guten Gesang und den musikalischen Genuss<br />

nicht entgehen.<br />

Die gesangtreibenden Vereine der Gemeinde <strong>Neuler</strong> freuen sich auf<br />

Ihr Kommen.<br />

Redaktionsschluss vorverlegt<br />

Wegen des Feiertags „Fronleichnam” wird der Redaktionsschluss<br />

für das <strong>Amtsblatt</strong> <strong>KW</strong> 22 auf Montag, 27. Mai 2013, 12.00 Uhr<br />

vorverlegt.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Rathaus geschlossen<br />

Am Freitag, 31. Mai 2013 ist das Rathaus geschlossen.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Wegen folgender Veranstaltung ist die<br />

Schlierbachhalle für denÜbungsbetrieb<br />

geschlossen:<br />

So, 09.06.2013<br />

Konzert der weltlichen Chöre<br />

der Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

Deutscher Bürgerpreis<br />

startet in neues Wettbewerbsjahr<br />

Preisgelder im Wert von insgesamt über 300.000 Euro ausgelobt<br />

Unter dem Motto „Engagiert vor Ort: mitreden, mitmachen, mitgestalten!”<br />

widmet sich Deutschlands größter bundesweiter Ehrenamtspreis<br />

in diesem Jahr den Themen Demokratie und Teilhabe.<br />

Gesucht werden Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem<br />

freiwilligen Engagement die Lebensqualität vor Ort verbessern und<br />

das Gemeinwohl stärken.<br />

Die Initiative „für mich. für uns. für alle.” – ein Bündnis aus engagierten<br />

Bundestagsabgeordneten, den Sparkassen, Städten, Landkreisen<br />

und Gemeinden – möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2013<br />

die vielen innovativen Kooperations- und Vernetzungsformen würdigen,<br />

die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, oft gemeinsam mit ihren<br />

Kommunen, entwickeln und umsetzen - und so auch die demokratischen<br />

Strukturen in Deutschland stärken.<br />

Der Wettbewerb: lokaler Start, nationales Finale<br />

Mit 238 lokalen und regionalen Auszeichnungen ist der Deutsche<br />

Bürgerpreis der Initiative „für mich. für uns. für alle.” der größte bun-<br />

8


desweite Ehrenamtspreis. 2012 gingen rund 1.100 Bewerbungen<br />

ein. Die Bewerber nehmen in der Regel zunächst an einem Wettbewerb<br />

der über 80 lokalen Initiativen teil. Besteht vor Ort kein Wettbewerb,<br />

können sich Projekte und Einzel-personen direkt für den<br />

Deutschen Bürgerpreis bewerben bzw. vorgeschlagen werden.<br />

Eine Fachjury wählt die nationalen Gewinner des Deutschen Bürgerpreises.<br />

Diese werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung<br />

Ende des Jahres in Berlin gewürdigt.<br />

Die Kategorien: fünf Auszeichnungen zu vergeben<br />

Der Deutsche Bürgerpreis wird in vier Kategorien verliehen. Zusätzlich<br />

wird mit dem Video Award ein Publikumspreis ausgelobt. Bewerber<br />

bis <strong>21</strong> Jahre stehen in der Kategorie U<strong>21</strong> im Fokus. Die Kategorie<br />

Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen<br />

und Projekte. Inhaber von Unternehmen, die persönlich Verantwortung<br />

für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie<br />

Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie<br />

Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches<br />

Engagement verliehen. Die Sieger der Kategorien erhalten projektbezogene<br />

Sachleistungen in Höhe von 5.000 Euro; die beiden zweiten<br />

Plätze sind mit jeweils 2.500 Euro dotiert.<br />

Die Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte im Internet unter<br />

www.deutscher-buergerpreis.de. Teilnahmeschluss ist der 30. Juni<br />

2013.<br />

Kein Grünmüll in die Landschaft<br />

Seit Jahren bietet die GOA in der Gemeinde <strong>Neuler</strong> und den Wertstoffzentren<br />

die Möglichkeit Grünmüll kostenlos abzugeben. Man<br />

sollte annehmen, dass dies jedermann bei Bedarf nutzt. Leider gibt<br />

es nach wie vor Mitmenschen die ihren Grünmüll an öffentlichen<br />

Bachläufen bzw. Gewässern, am Waldrand oder an sonstigen Stellen<br />

wo es sich gerade anbietet, abladen. Aktuell gibt es einen<br />

Schwerpunkt im Gewann Bühl in Schwenningen. Es handelt sich<br />

hierbei um eine unerlaubte Abfallbeseitigung und um die unberechtigte<br />

Benutzung fremden Eigentums.<br />

Die Bürgerschaft wird gebeten solche Ablagerungen bzw. Beobachtungen<br />

zu melden damit der Angelegenheit von der GOA nachgegangen<br />

werden kann.<br />

Filme auf DVD<br />

Mit großem Erfolg sind in den vergangenen Wochen die Filme zu<br />

den Ortsteilen der Gemeinde <strong>Neuler</strong> gezeigt worden.<br />

Die einzelnen Filme können auf DVD gegen eine Spende erworben<br />

werden.<br />

Die abgedruckte Bestellliste können Sie ausgefüllt im Rathaus <strong>Neuler</strong><br />

(Bürgerbüro) abgeben. Bestelllisten für diese DVD’s liegen auch<br />

im Rathaus aus.<br />

9


Fit für den Obstgarten -<br />

neue Fachwarteausbildung ab Herbst 2013<br />

Ab Ende September 2013 bietet das Landratsamt Ostalbkreis in Ellwangen<br />

wieder die Ausbildung zum LOGL geprüften Fachwart an.<br />

Der Kurs besteht aus 16 Theorieeinheiten, die meistens donnerstags<br />

von 19.00 bis ca. <strong>21</strong>.30 Uhr im Schloss ob Ellwangen stattfinden.<br />

Kursteilnehmer erwerben zusätzlich den Sachkundenachweis<br />

im Pflanzenschutz, und im Frühjahr 2014 gibt es diverse praktische<br />

Schnittkurse an Beeren, Baumobst und Ziergehölzen. Die Abschlussprüfung<br />

wird Ende April 2014 stattfinden.<br />

Die künftigen Fachwarte sind Ansprechpartner und Multiplikatoren<br />

für Fragen rund um den Obst- und Gartenbau und unterstützen<br />

damit Obst- und Gartenbauvereine, Gemeinden und die Fachberater<br />

des Landkreises. Sie vertiefen ihr Wissen um Obst- und Gartenbau,<br />

ökologische Zusammenhänge. Am 2. Juli 2013 findet um<br />

19.00 Uhr im Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen eine Informationsveranstaltung<br />

zum neuen Fachwartekurs statt. Franz Seibold, Sprecher<br />

der Fachwartevereinigung Aalen, referiert über jahreszeitliche<br />

Aktionen und Einsätze der Fachwarte. Jürgen Hänle, Geschäftsführer<br />

des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Aalen<br />

(www.kogv-aalen.de), berichtet über den Einsatz der Fachwarte in<br />

den Vereinen. Christiane Karger, Kreisfachberaterin für Obst- und<br />

Gartenbau in Ellwangen, informiert über den genauen Ablauf des<br />

Kurses, den sie auch organisiert. Anmeldungen sind unbedingt<br />

erforderlich.<br />

Rückfragen und Anmeldungen bei Christiane Karger, Landratsamt<br />

Ostalbkreis, Obst- und Gartenberatung, Tel. 07961/9059-3631 oder<br />

E-Mail christiane.karger@ostalbkreis.de<br />

GOA Terminkalender<br />

Sammlungen im Mai 2013<br />

<strong>Neuler</strong> und alle Teilorte<br />

Hausmüllabfuhr:<br />

Dienstag <strong>21</strong>.05.2013<br />

Gelber Sack:<br />

Samstag 25.05.2013<br />

Bioabfall:<br />

Dienstag <strong>21</strong> .05.2013<br />

Montag 27.05.2013<br />

Adlersteige<br />

Hausmüllabfuhr:<br />

Freitag 31.05.2013<br />

Bioabfall:<br />

Freitag 24.05.2013<br />

Freitag 31.05.2013<br />

Altpapier Blaue Tonne:<br />

Mittwoch 29.05.2013<br />

Der Abfuhrbeginn ist jeweils um 7.00 Uhr.<br />

Kath. Kirchengemeinden<br />

St. Benedikt und St. Vitus<br />

Gottesdienstordnung vom 25.05. bis 01.06.2013<br />

26. Mai 2013<br />

Dreifaltigkeitssonntag – Lesejahr C<br />

1. Lesung: Sprichwörter 8,22-31<br />

2. Lesung: Römer 5,1-5<br />

Evangelium: Johannes 16,12-15<br />

Samstag, 25. Mai 2013<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />

19.00 Uhr Sonntagsmesse am Vorabend in der Pfarrkirche<br />

2. Totengedächtnis für Anton Belzer<br />

Sonntag, 26. Mai 2013, Dreifaltigkeitssonntag – Hochfest<br />

8.15 Uhr Rosenkranz in Gaishardt<br />

8.45 Uhr Hl. Messe in Gaishardt – für Josef Ebert<br />

und Angehörige / Melchior Rieger und Angehörige<br />

9.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />

10.00 Uhr Hauptgottesdienst in der Pfarrkirche<br />

18.30 Uhr Dreifaltigkeit verbunden mit einer Maiandacht<br />

in der Pfarrkirche<br />

19.00 Uhr Maiandacht in Bronnen und Ramsenstrut<br />

Bibeltexte: L1. Spr 8,22-31 L2: Röm 5,1-5 Ev. Joh 16,12-15<br />

Montag, 27. Mai 2013, Hl. Augustinus von Canterbury<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche und Ramsenstrut<br />

19.00 Uhr Hl. Messe in Ramsenstrut –<br />

für Georg Rupp, Eltern und Angehörige<br />

Dienstag, 28. Mai 2013<br />

8.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />

9.00 Uhr Hausfrauen- und Rentnermesse in der Pfarrkirche<br />

Mittwoch, 29. Mai 2013<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />

19.00 Uhr Festtagsmesse am Vorabend in Gaishardt –<br />

für Josef und Theresia Fischer und Söhne Alfred<br />

und Eugen / Gerhard Schulz /<br />

Verstorbene der Familie Stegmaier<br />

anschließend Prozession<br />

19.00 Uhr Maiandacht in Espachweiler<br />

Donnerstag, 30. Mai 2013,<br />

Hochfest des Leibes und Blutes Christi – Fronleichnam<br />

8.30 Uhr Festtagsmesse in der Pfarrkirche<br />

musikalisch gestaltet vom Musikverein <strong>Neuler</strong><br />

und Kirchenchor St. Benedikt<br />

anschließend Prozession -<br />

18.30 Uhr Sakramentsandacht in der Pfarrkirche<br />

Bibeltexte: L1: Gen 14,18-20 L2: 1 Kor 11,23-26<br />

Ev.: Lk 9,11b-17<br />

Freitag, 31. Mai 2013<br />

13.30 Uhr Rosenkranz in der Marienkapelle<br />

16.00 Uhr Rosenkranz in Ramsenstrut<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in Bronnen<br />

19.00 Uhr Hl. Messe in Bronnen –<br />

für Rita Seibold und Angehörige<br />

19.00 Uhr Maiandacht in Schwenningen<br />

10


Samstag, 01. Juni 2013, Hl. Justin<br />

18.30 Uhr Rosenkranz in der Pfarrkirche<br />

19.00 Uhr Sonntagsmesse am Vorabend in der Pfarrkirche –<br />

für Paul Barnert / Alfred und Franziska Heinzmann<br />

und Sohn Ludwig Heinzmann<br />

Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit<br />

Samstag, 25. Mai 2013 - 19.00 Uhr - Dalkingen<br />

Sonntag, 26. Mai 2013 - 8.45 Uhr - Dalkingen<br />

Sonntag, 26. Mai 2013 - 10.00 Uhr - Schwabsberg<br />

Dreifaltigkeitsfest auf dem Hohenkreßberg<br />

Zum Dreifaltigkeitsfest auf dem Hohenkreßberg am Sonntag, 26.<br />

Mai 2013 wird herzlich eingeladen.<br />

9.00 Uhr - Prozession von der Pfarrkirche zur Kapelle<br />

anschließend Festgottesdienst<br />

14.00 Uhr - Feierliche Schlussandacht in der Pfarrkirche<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Begegnung mit Mittel- und Osteuropa<br />

Wallfahrt zum Schönenberg<br />

am Sonntag, 26. Mai 2013<br />

9.45 Uhr Begrüßung vor dem Portal der<br />

Wallfahrtskirche Schönenberg<br />

10.00 Uhr Eucharistiefeier in der Wallfahrtskirche<br />

anschließend Glaubenskundgebung<br />

13.30 Uhr Lesung mit Frau Radka Denemarkova<br />

im Bildungshaus Schönenberg<br />

15.00 Uhr Offenes Singen in der Wallfahrtskirche<br />

15.30 Uhr Marienandacht<br />

Es ergeht herzliche Einladung!<br />

Zur Ordnung der Fronleichnamsfeier<br />

1. Der Festgottesdienst beginnt um 8.30 Uhr in der Pfarrkirche,<br />

dort ist auch die 1. Station<br />

2. Der Prozessionsweg führt zur 2. Station beim „Hirsch”, dann<br />

zur 3. Station bei Familie Erhard und zur 4. Station vor der Pfarrkirche.<br />

3. Es wäre schön, wenn der Prozessionsweg beflaggt und die<br />

Häuser geschmückt wären.<br />

4. Die Kommunionkinder sind besonders eingeladen, an der<br />

Fronleichnamsfeier teilzunehmen (ohne Kerzen). Es wäre schön,<br />

wenn sie ein kleines Blumensträußchen als Zeichen der Verehrung<br />

Jesu im heiligsten Sakrament mitbringen. Die Kinder haben<br />

bei der hl. Messe und in der Prozessionsordnung einen besonderen<br />

Platz.<br />

5. Zur musikalischen Gestaltung wirken beim Gottesdienst sowie<br />

bei der Prozession der Musikverein <strong>Neuler</strong> und der Kirchenchor<br />

St. Benedikt mit.<br />

6. Die Prozessionsordnung ist folgende: Kreuz und Fahnen sowie<br />

Fahnenabordnungen – Gemeinde 1. Block – Musikverein –<br />

Kirchenchor – Kommunionkinder – Allerheiligstes – Gemeinde<br />

2. Block.<br />

Fronleichnam - Erstkommunionkinder<br />

Die Kommunionkinder sind besonders zur Mitfeier des Fronleichnamfestes<br />

eingeladen (mit Gewand). Bitte anstatt der Kommunionkerze<br />

ein kleines Blumensträußchen mitbringen. In der Messe<br />

und bei der Prozession haben die Kinder einen besonderen Platz.<br />

Die Gewänder der Kommunionkinder<br />

Die Kommuniongewänder, die an die Kinder ausgeliehen worden<br />

sind, sollen nach dem Fronleichnamstag, möglichst bis Sonntag,<br />

02. Juni 2013 in der Sakristei mit 20 Euro Leihgebühr für die Unkosten<br />

der Reinigung (bitten den Betrag in Umschlag und mit Anschrift<br />

des Kindes versehen) abgegeben werden. Bitte die Gewänder nicht<br />

selber waschen oder zur Reinigung geben.<br />

Keb Ostalbkreis und Kath. Dekanat Ostalb<br />

Fortbildung für MitarbeiterInnen in Kinder- und Familiengottesdienstteams<br />

und „Kleine Kirche” sowie für weitere Interessierte<br />

Ein informativer, kreativer und spiritueller Vormittag<br />

Kinder lieben (biblische) Geschichten. Sie haben eine natürliche und<br />

unvoreingenommene Art Geschichten zu hören und Fragen zu stellen,<br />

um sich die Welt begreifbar zu machen.<br />

Der Vormittag will Sie ermutigen, mit Kindern auf religiöse Spurensuche<br />

zu gehen. Wir beschäftigen uns mit den Gottesbildern von<br />

Kindern. Ganz praxisnah stellen wir einen Bezug biblischer Geschichten<br />

zu den sozialen Grundbedürfnissen der Kinder und die Bedeutung<br />

für ihr Leben her. Sie bekommen viele Anregungen und haben<br />

Gelegenheit sich im Reden über theologische und biblische Fragen<br />

und Inhalten mit Kindern zu üben.<br />

Außerdem haben Sie Gelegenheit in Austausch mit anderen und<br />

deren Ideen zu kommen.<br />

Kurze Impulsvorträge, Austausch in der Kleingruppe, kreative Elemente<br />

mit Übungsphasen und ein Büchertisch ermöglichen Ihnen,<br />

Konkretes für sich und Ihre Arbeit mit Kindern mit zu nehmen.<br />

Referentin: Manuela Kirsch, Aalen, Dipl. Sozialpädagogin, Kessreferentin<br />

für Kess- „Staunen-Fragen-Gott entdecken”<br />

Termin: Samstag, 22. Juni 2013, 9.30 bis 13.00 Uhr<br />

Aalen-Hofherrnweiler, Edith-Stein-Haus, Weilerstr. 109<br />

Unkostenbeitrag: € 10,-<br />

(für Mitarbeiterinnen in Kinder- und Familiengottesdienstteams und<br />

„Kleine Kirche” ist die Veranstaltung kostenfrei)<br />

Anmeldungen bis 14. Juni 2013 an keb Kath. Erwachsenenbildung<br />

07361/590 30 oder info@keb-ostalbkreis.de<br />

Pilgerfahrt nach Schönstatt<br />

22. – 23. Juni 2013<br />

Vom 22. – 23. Juni 2013 lädt die Schönstattbewegung der Diözese<br />

Rottenburg-Stuttgart zur Pilgerfahrt nach Schönstatt ein. Die Pilger<br />

sind eingeladen, Sorgen in größere Hände abzugeben und durch<br />

das Verweilen an dem Gnadenort neue Kraft zu schöpfen.<br />

Auch unsere Region möchte sich mit einem Bus der Wallfahrt anschließen.<br />

Herr Pfarrer i.R. Eugen Schneider wird die Busbegleitung<br />

übernehmen.<br />

Abfahrt: 5.30 Uhr <strong>Neuler</strong>, Bushaltestelle Kirche<br />

Nähere Informationen zum Programm entnehmen Sie den Broschüren,<br />

die in der Kirche ausliegen. Anmeldung bitte bis 26. Mai<br />

bei Monika Schips, Tel. 07961/52952 (monischips@enmail.de)<br />

Pilgerweg vom Schönenberg aus<br />

Die Landpastoral Schönenberg lädt ein am Sonntag, 09.06.2013<br />

(14.00 – 19.30 Uhr) zu einem Pilgerweg der uns, vom Schönenberg<br />

ausgehend durch den Virngrund führt. Wandern und Innehalten,<br />

spirituelle Impulse und Weggespräche, am Ende eine Andacht.<br />

Treffpunkt: beim Eingang zur Gnadenkapelle auf dem Schönenberg.<br />

Bitte bringen Sie ein Vesper und Getränk mit und tragen Sie feste<br />

Schuhe, wir werden etwa 8 – 10 km zurücklegen.<br />

Leitung: Frau Utta Hahn, Frau Michaela Bremer<br />

Anmeldung bis: 06.06.2013 bei Landpastoral Schönenberg,<br />

Tel: 07961/9249170-14 oder<br />

per mail: Landpastoral.Schoenenberg@drs.de<br />

Einübung in das Herzensgebet<br />

Die Landpastoral Schönenberg lädt ein von Freitag, 05.07. (18.00<br />

Uhr) bis Samstag, 06.07.2013 (17.00 Uhr) zur Einübung des Herzensgebetes,<br />

Tagungshaus Schönenberg.<br />

Dieser Meditationsweg mit einem inneren Wort des Herzens berührt<br />

11


uns mit Gott in unserem Sein. Inhalt: Hinführung zum Herzensgebet,<br />

Leibarbeit, Schweigen und Sitzen in der Stille. Kenntnisse werden<br />

nicht vorausgesetzt.<br />

Leitung und Info: Frau Michaela Bremer, Tel. 07961/9249170-12,<br />

mail: michaela.bremer@drs.de<br />

Kosten: EZ 59 €, DZ 49 € zuzüglich Kursgebühr 7 €<br />

Anmeldung bis 10.06.2013 bei: Landpastoral Schönenberg,<br />

07961-9249170-14 oder<br />

mail: landpastoral.schoenenberg@drs.de<br />

Walldürn – Wallfahrt<br />

Am 23. Juni 2013 findet eine Wallfahrt nach Walldürn statt. Anmeldung<br />

und Auskunft bei der Firma Mack in Ellwangen unter Tel.<br />

07961/9130720 oder bei Johannes Wagner in Rindelbach unter Tel.<br />

07961/51556.<br />

Kindergarten St. Benedikt<br />

Rege Beteiligung bei Vater- Kind Aktion<br />

Am Vorabend des Vatertags waren die Väter, mit ihren Kindern<br />

zu einer von den Erzieherinnen vorbereiteten Aktion eingeladen.<br />

Bei einem Stationenlauf, der zur Sandgrube führte, mussten verschiedenen<br />

Aufgaben bewältigt werden. Dabei wurden unter anderem<br />

Geschicklichkeit, Ausdauer und das Wissen über <strong>Neuler</strong> unter<br />

Beweis gestellt.<br />

Müde, machten sich, zumindest die Kinder, auf den Heimweg. Es<br />

war eine gelungene Aktion, die allen viel Spaß bereitet hat.<br />

Das Kiga-Team vom Kindergarten St. Benedikt<br />

Probe für Fronleichnam<br />

Hallo Minis,<br />

am Mittwoch, 29. Mai 2013 findet um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche<br />

eine Probe für das Hochfest „Fronleichnam” statt.<br />

Alle Minis, die für diesen Tag im Miniplan eingeteilt sind, besonders<br />

die ‚Großen‘ werden gebeten, die Probe einzuplanen und zu kommen.<br />

Harald<br />

Nach diesen Bemühungen schmeckten natürlich die Grillwurst und<br />

die Getränke sehr gut.<br />

Das Gelände bot den Kindern viel Gelegenheit ihre Kletterkünste<br />

zu testen, so dass die Zeit wie im Flug verging.<br />

Mini-Gruppe „Franz von Assisi” und<br />

„Klara von Assisi”<br />

Ab sofort finden unsere Ministunden immer alle 2 Wochen am Montag<br />

um 18.00 Uhr statt. Nächstes Treffen am Montag, 03. Juni<br />

2013 um 18.00 Uhr im Gemeindehaus St. Benedikt.<br />

Daniel und Hannes<br />

Die katholische öffentliche Bücherei<br />

Öffnungszeiten:<br />

Sonntag 10.35 Uhr bis 11.15 Uhr und<br />

Mittwoch 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Und was wäre ein Vatertag ohne ein selbstgebasteltes Geschenk.<br />

Dieses überreichten die Kinder nachdem sie gemeinsam das Lied<br />

„Schubidubidu- du hast Vatertag” zum Besten gegeben haben.<br />

Auch für die Kinder gab es, Dank der großzügigen Spende von Familie<br />

Tolksdorf eine kleine Überraschung. Dafür möchten wir uns recht<br />

herzlich bedanken.<br />

Öffnungszeiten im Pfarrbüro<br />

Montag 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr<br />

Dienstag 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

Donnerstag 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Pfarrbüro <strong>Neuler</strong>: Tel. 07961 /3555 und Fax 07961 /53331<br />

E-Mail: KathPfarramt.<strong>Neuler</strong>@drs.de<br />

Pfarrbüro Schwabsberg: Tel. 07961 /2339 und<br />

Fax 07961 /563399<br />

E-Mail: pfarramt-schwabsberg@web.de<br />

Pater Georg: Tel. 07961 /8786237<br />

Handy: 01602363486<br />

Friedhofstraße 11, 73491 <strong>Neuler</strong><br />

Administrator Tel. 07961/3535<br />

Pfarrer Michael Windisch: Pfarramt St. Vitus<br />

Priestergasse 11, 73479 Ellwangen<br />

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Organisierte<br />

Nachbarschaftshilfe <strong>Neuler</strong><br />

Ansprechpartner<br />

Ursula Ilg, Schwenninger Straße 20, <strong>Neuler</strong>, Tel. 07961/6574<br />

Erika Finkbeiner, Ahornweg 29, <strong>Neuler</strong>, Tel. 07961/ 53202<br />

Zuspruch am Sonntag<br />

Mein Wort für Dreifaltigkeit heißt Geborgenheit:<br />

Getragen vom Vater,<br />

beschützt vom Sohn,<br />

belebt vom Heiligen Geist.<br />

Ev. Kirchengemeinde Ellwangen<br />

Gottesdienste<br />

Samstag, 25.05.<br />

<strong>Neuler</strong>, Marienkapelle, 18.30 Uhr, Pfrin. Haenle<br />

Sonntag, 26.05.<br />

Evang. Stadtkirche, 9.30 Uhr, Pfrin. Haenle<br />

Rabenhof, 11.00 Uhr, Pfrin. Haenle<br />

Ev. Kirchengemeinde<br />

Adelmannsfelden – Pommertsweiler<br />

Pfarramt: Schloß-Str. 31, 73486 Adelmannsfelden,<br />

Tel.: 07963 / 850020, Fax: 8500<strong>21</strong><br />

E-Mail: Pfarramt.Adelmannsfelden@elk-wue.de<br />

Öffnungszeiten: Di, Mi, Do. 8.30 – 11.30 Uhr<br />

Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre<br />

voll. (Jes. 6, 3)<br />

Sonntag, 26. Mai – Trinitatis<br />

8.45 Uhr Gottesdienst in der Michaelskirche<br />

(Prädikantin Krauth)<br />

9.45 Uhr Kinderkirche in Pommertsweiler<br />

(Gemeinderaum)<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in der Nikolauskirche<br />

(Prädikantin Krauth)<br />

Dienstag, 28. Mai<br />

19.00 Uhr Altpietistische Bibelstunde (Gemh.)<br />

Freitag, 31. Mai<br />

9.00 Uhr Krabbelgruppe (Gemh.)<br />

20.00 Uhr Posaunenchor (Gemh.)<br />

Vertretung<br />

In der kommenden Woche (27.5. – 1.6.) machen für Adelmannsfelden<br />

und Pommertsweiler die Vertretung: von Mo. bis Mi. Dek. i.R.<br />

E. Haller, Tel. 07361-69992 und von Do. bis Sa. Pfrin U. Richter, Tel.<br />

07361-74755.<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Notfalldienste<br />

Notarzt (durchgehend erreichbar) 112<br />

Ärztlicher Notfalldienst<br />

Allgemeiner Notdienst 01803 963 002<br />

Augenärztlicher Notdienst 0180 50112098<br />

täglich von 19.00 bis 8.00 Uhr zu erreichen, am Wochenende<br />

durchgehend (am Mittwoch- und Freitagnachmittag<br />

in Aalen, Ellwangen und Abtsgmünd mit Umgebung<br />

zusätzlich von 12.00 bis 19.00 Uhr.)<br />

Zahnärztlicher Notdienst 0711/7877788<br />

Familienchronik<br />

Mitteilungen des Standesamts:<br />

In die Ewigkeit abberufen wurde:<br />

12.05.2013 Frau Gertrud Vaas, Sulzdorfer Straße 13, <strong>Neuler</strong><br />

Wir gratulieren zum Geburtstag:<br />

Frau Ana Vesel, Bruder-Klaus-Straße 36, <strong>Neuler</strong>-Ramsenstrut,<br />

zu ihrem 87. Geburtstag am 24. Mai 2013<br />

Frau Helga Kuhn, Klingenstraße 15, <strong>Neuler</strong>,<br />

zu ihrem 71. Geburtstag am 24. Mai 2013<br />

Herrn Theobald Foitzik, Ramsenstruter Straße 10, <strong>Neuler</strong>,<br />

zu seinem 82. Geburtstag am 31. Mai 2013<br />

Wir übermitteln den „Geburtstagskindern” auch von dieser Stelle<br />

aus für das kommende Lebensjahr viele schöne, frohe und glückliche<br />

Stunden.<br />

Schulnachrichten<br />

Alemannenschule Hüttlingen<br />

Kocher Cup 2013 –<br />

ein tolles Ergebnis für die Alemannenschule<br />

Mit 16 Schulstaffeln nahm die Alemannenschule am Kocher Cup in<br />

Unterkochen teil und erhielt dafür den Sonderpreis als Schule mit<br />

den meisten Staffeln.<br />

Bei herrlichem Laufwetter hatten die Schüler viel Spaß und erzielten<br />

hervorragende Plazierungen:<br />

Klasse 5<br />

2. Platz: Roadrunners<br />

Christian Buck, Ayoub Farmi, Adrian Kuptz, Seyma Metan<br />

Klasse 6<br />

4. Platz: Die 4 Borussen<br />

Tobias Fritz, Marco Großhable, Julia Walter, Tamay Yildiz<br />

Ein herzlicher Dank gilt den Eltern für die Unterstützung und den<br />

Fahrdienst und allen Schülerinnen und Schülern, die mit großem<br />

Einsatz und Freude so erfolgreich an dem Wettbewerb teilnahmen.<br />

Verkaufe Wald<br />

bei Espachweiler. Flst. 553 Grünholz, 1,7699 ha<br />

gegen Gebot zu verkaufen. Preis: 46.200 €<br />

Forest-GumzTelefon: 0 71 81 / 6 28 51<br />

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Vereinsnachrichten<br />

Bulldogfreunde Gaishardt<br />

20 Jahre Bulldogfreunde Gaishardt -<br />

900 Jahre Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

Die Bulldogfreunde Gaishardt veranstalten zu ehren<br />

dieser Jubiläen das Festwochenende vom 30.05.2013 bis 02.06.2013.<br />

Hierzu wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />

Auf Ihr Kommen freuen sich die Bulldogfreunde Gaishardt.<br />

<strong>Neuler</strong>, Schrezheim, Schleifhäusle und wieder nach Schwenningen<br />

zurück. Dort warteten hunderte von Pilgern die auch zuvor schon<br />

die Pilgermesse mit Pfarrer Michael Windisch besuchten. Am Morgen<br />

hielt Dekan Prof. Dr. Sven van Megen gemeinsam mit Pfarrer<br />

Windisch die Reitermesse und dürfte als Blutreliquienträger die Prozession<br />

in der Kutsche von Roland Bäuerle begleiten.<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Neuler</strong><br />

29.05.2013, 20.00 Uhr<br />

Übung (verantw. Kdt. Barth, Maier, Rehe)<br />

<strong>Neuler</strong>mer Kulturscheuer<br />

Farrenstall e.V.<br />

Der Schwabenkanal – Schwäbisches Kabarett<br />

Freitag, 24. Mai 2013 / 20 Uhr / 15 €<br />

Die Gewinner des badenwürttembergischen<br />

Kleinkunstpreises<br />

2008 platzieren<br />

ihren schräg sitzenden Humor<br />

treffsicher bei den Zuschauern.<br />

Von Ironie bis Sarkasmus und<br />

Klamauk reicht ihr Repertoire.<br />

Das Publikum ist hellauf<br />

begeistert vom zivilisationsresistenten<br />

Brachialhumor.<br />

Kartenvorbestellung unter Tel.<br />

07961-933999-0 (Fa. Fuchs<br />

von 8.00 bis 17.00 Uhr) oder<br />

per E-Mail: kontakt@farrenstall.de.<br />

Vorverkauf und Geschenkgutscheine<br />

gibt es bei Gaby Raab, Lebensmittel „um’s Eck”, Hauptstr.<br />

12, 73491 <strong>Neuler</strong>.<br />

Details zum Programm und zur Abo – Bestellung finden Sie unter<br />

www.farrenstall.de.<br />

Reit- und Fahrsportgruppe<br />

<strong>Neuler</strong> e.V.<br />

Blutritt in Schwenningen 20. Mai 2013<br />

Von den <strong>21</strong>1 teilnehmenden Blutreiter in Schwenningen stellten die<br />

drei Standarten <strong>Neuler</strong>, Ebnat-Bronnen und Schwenningen 48 Reiterinnen<br />

und Reiter. Gott Sei Dank hielt diesmal das Wetter und<br />

strahlender Sonnenschein begleitete die Prozession in Richtung<br />

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TV <strong>Neuler</strong><br />

„Achtung” Keine Live-Übertragung<br />

im TV-Vereinsheim<br />

Liebe Fußballfreunde,<br />

wir werden unser TV-Vereinsheim nicht, wie berichtet, am 25.05.13<br />

zum Championsfinale FC Bayern- BVB öffnen. Da an diesem Tage<br />

die Einweihung der neuen Halle der <strong>Neuler</strong>mer Narren stattfindet<br />

und diese am Abend das Finale auf Großbildleinwand übertragen,<br />

bitten wir alle Fußballfreunde dieses Angebot der Narren zu nutzen.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

Die Vorstandschaft<br />

Fußball – Aktive Mannschaft<br />

Ergebnis von der Kreisliga B:<br />

Über das vergangene Pfingstwochenende (Fr. 17.05.13 bis Mo.<br />

20.05.13) wurden in der Kreisliga B keine Saisonspiele ausgetragen.<br />

Ergebnis von der Kreisliga A:<br />

Mi., 15.05.2013 –<br />

Nachholspiel vom 14. Spieltag, Kreisliga A, Staffel II<br />

DJK-SV Aalen I – TV <strong>Neuler</strong> I 1:3<br />

Tore: Philipp Dobstetter, Tobias Michel, Armin Stegmaier<br />

Über das vergangene Pfingstwochenende (Fr. 17.05.13 bis Mo.<br />

20.05.13) wurden in der Kreisliga A keine Saisonspiele ausgetragen.<br />

Vorschau auf die Kreisliga B:<br />

So., 26.05.2013, 13.15 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> II – FC Ellwangen II<br />

Do., 30.05.2013, 13.15 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> II – SG Schrezheim<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Am Donnerstag, den 30.05.2013 erwarten wir zum Nachholspiel<br />

die SG Schrezheim. Spielbeginn ist bereits um 13.15 Uhr<br />

in <strong>Neuler</strong>.<br />

Vorschau auf die Kreisliga A:<br />

So., 26.05.2013, 15.00 Uhr: TV <strong>Neuler</strong> I – FC Ellwangen I<br />

Eine evtl. Spielverlegung oder Änderung des Spielbeginns, können<br />

Sie am Vereinsheim und am Informationskasten an der Kirche oder<br />

der Tagespresse entnehmen.<br />

Wir freuen uns wieder auf die zahlreiche und lautstarke Unterstützung<br />

unserer treuen Fans und Zuschauer bei den kommenden Spielen.<br />

Wandergruppe <strong>Neuler</strong><br />

Wir wandern!<br />

Sonntag, 26.05.2013 – Abfahrt: 13.00 Uhr<br />

Kontakt:<br />

Reiner Straßer, Tel. 07961/2503<br />

Melchior Bolsinger, Tel. 07961/52631<br />

– mittwochs: Landratsamt Ostalbkreis in Aalen jeweils von 9.00 Uhr<br />

bis 11.00 Uhr.<br />

Außerhalb dieser Zeiten werden persönliche Beratungsgespräche<br />

nach Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung<br />

angeboten.<br />

Telefonische Terminvereinbarung: 07361 503-1403 (Aalen und Ellwangen)<br />

und 07171 32-4403 (Schwäbisch Gmünd).<br />

IHK-Sprechtage<br />

Finanzierung, Unternehmensnachfolge,<br />

Unternehmensführung<br />

Am 11. Juni 2013 veranstaltet die IHK Ostwürttemberg wieder ihren<br />

Sprechtag für Gründer, Übernehmer und Unternehmer. Finanzexperten<br />

der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg und der<br />

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stehen für Gespräche zu<br />

Finanzierungsfragen und Förderprogrammen rund um die Existenzgründung,<br />

Betriebsübernahme und Existenzsicherung zur Verfügung.<br />

Ziel der Gespräche ist es, Finanzierungsmodelle und öffentliche<br />

Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.<br />

Experten des R<strong>KW</strong>s beraten zu Fragen der Unternehmensführung,<br />

betriebswirtschaftlicher Prozesse rund um den erfolgreichen Generationswechsel<br />

im Betrieb. Das R<strong>KW</strong> hilft bei der Suche nach geeigneten<br />

Beratern und informiert über mögliche Beratungszuschüsse.<br />

Die vertraulichen Beratungsgespräche finden in der IHK Ostwürttemberg,<br />

Heidenheim statt. Voraussetzung für eine Teilnahme an<br />

diesen kostenlosen Sprechtagen sind aussagefähige Unterlagen.<br />

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis spätestens<br />

4. Juni 2013 gebeten. Nähere Informationen und Anmeldung<br />

bei: Rita Grubauer, Telefon 073<strong>21</strong> 324-182 oder grubauer@ostwuerttemberg.ihk.de.<br />

Kottspieler Fest<br />

31. Mai bis 02. Juni 2013, Bühlertann<br />

Am Freitag, 31. Mai findet ab 18.00 Uhr der Hitzkuchenvorverkauf<br />

im Festzelt statt. Ab 20.00 Uhr ist Bierprobe mit Hitzkuchenessen<br />

und der MV Bühlerzell spielt. Am Samstag, 1. Juni ist die Rocknacht<br />

mit F.U.C.K. Am Sonntag, 2. Juni ist ab 10.00 Uhr Frühschoppen<br />

mit reichhaltigem Mittagstisch. Familiennachmittag mit Hüpfburg<br />

u. Kinderschminken. Ab 15.30 Uhr spielt zur Unterhaltung die<br />

Musikkapelle Gschwend.<br />

Über Ihren Besuch freut sich der TTC Kottspiel<br />

The Flying Penguins<br />

Am 06. Juni 2013 treten in der Weststadthalle Aalen „The Flying<br />

Penguins” auf. Beginn ist um 20.00 Uhr. Weitere Information können<br />

der Anschlagtafel im Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong> entnommen<br />

werden.<br />

Was sonst noch interessiert<br />

Regelmäßige offene Sprechzeiten<br />

des Pflegestützpunktes Ostalbkreis<br />

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis bietet ab sofort wöchentlich offene<br />

Sprechzeiten in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd an.<br />

Mit diesem neutralen, vertraulichen und kostenlosen Beratungsangebot<br />

können sich Angehörige und Betroffene über alle Fragen rund<br />

um die Pflege informieren.<br />

Die offenen Sprechzeiten sind<br />

– montags: Landratsamt Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd<br />

– dienstags: Landratsamt Ostalbkreis in Ellwangen<br />

Nördlinger Mess’ 2013<br />

Vom 31.05. – 10.06.2013 findet die Nördlinger Mess’ 2013 auf der<br />

Kaiserwiese in Nördlingen statt. Weitere Informationen können der<br />

Anschlagtafel im Bürgermeisteramt <strong>Neuler</strong> entnommen werden.<br />

Was geschah am 25. Mai<br />

im Laufe der Zeit?<br />

1935 Der US-amerikanische Leichtathlet Jesse Owens stellt in Ann<br />

Arbor einen bis 1968 bestehend bleibenden Weltrekord im<br />

Weitsprung mit 8,13 Metern auf. Außerdem bricht er innerhalb<br />

von 45 Minuten nicht nur den Weltrekord in Weitsprung<br />

sondern noch die für 220 Yards und 220 Yards Hürden. Der<br />

day of the days endet mit fünf Weltrekorden von Jesse Owens.<br />

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