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Endbericht - NachhaltigWirtschaften.at

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31217 Filterstäube, NE-metallhaltig<br />

31223<br />

Stäube, Aschen und Krätzen aus<br />

sonstigen Schmelzprozessen<br />

11.339 Behandelt (2009) 5<br />

10.025 Export (2009) 4<br />

1.103<br />

Export von SN 31217 91<br />

(2009) 4<br />

82.823 Behandelt (2009) 5<br />

58.577 Export (2009) 4<br />

35337 Lithiumb<strong>at</strong>terien 35 Export (2010) 3<br />

35338 B<strong>at</strong>terien, unsortiert 1.164 Export (2010) 3<br />

35339<br />

Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstofflampen,<br />

Leuchtstoffröhren)<br />

139 Export (2010) 3<br />

51108 Cobalthaltiger Galvanikschlamm k.A. -<br />

51112 Sonstige Galvanikschlämme<br />

11.250 Behandelt (2009) 5<br />

1.567 Export (2009) 4<br />

Aus BAWP 2011: 1) Tabelle „Aufkommen von asbesthaltigen Abfällen in Österreich“ auf S. 82; 2) Text<br />

auf S. 83; 3) Anhang des Emails von Scholz, C. an Sarc, R. am 16.10.2012; Auflistung der exportierten<br />

und abgelagerten (laut Abfallbilanzmeldung) Abfälle 2010 [Scholz 2012]; 4) Tabelle „Ins Ausland<br />

verbrachte gefährliche Abfälle im Jahr 2009 – Größte Massen“ auf S. 88; 5) Tabelle „Abfallarten, die im<br />

Jahr 2009 Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle zugeführt wurden“ auf S. 85; 6) Tabelle<br />

„Sammelmassen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach K<strong>at</strong>egorien für die Jahre 2006 bis 2009“<br />

auf S. 71; [BAWP 2011]<br />

Nachdem hinsichtlich des Potenzials an kritischen Rohstoffen im Bereich der Abfallwirtschaft<br />

vor allem die Altfahrzeuge, die Elektroaltgeräte und die Windkraftanlagen wesentliche<br />

Bedeutung aufweisen oder in Zukunft voraussichtlich erlangen werden, erfolgt nachfolgend<br />

deren detaillierte Beschreibung.<br />

10.1 Altfahrzeuge<br />

Die EU-Richtlinie 2000/53/EG („ELV directive“, zuletzt geändert durch die RL 2008/33/EG)<br />

wurde in Österreich durch die Altfahrzeugeverordnung, BGBl. II/407, novelliert 2005, 2006,<br />

2010 und 2012, in n<strong>at</strong>ionales Recht umgesetzt. Die Anforderungen entsprechen denen der<br />

Richtlinie, wobei vor allem folgende Punkte hinsichtlich der Rückgewinnung kritischer<br />

Rohstoffe relevant sind:<br />

o Hersteller und Importeure müssen Alt-Fahrzeuge eigener Marken zurücknehmen,<br />

sowie (ein seltener Fall) Marken, die in Österreich nicht verkauft werden. Die<br />

Entfernung zu Rücknahmestellen darf nicht größer sein als die Entfernung zu<br />

Verkaufsstellen.<br />

o Schadstoffentfrachtung: Flüssigkeiten, B<strong>at</strong>terien, Airbags, gefährliche Stoffe und Bauteile<br />

sind selektiv zu entfernen. Insbesondere sind Hg-hältige Bauteile, Schwingungsdämpfer,<br />

Pb-hältige Leiterpl<strong>at</strong>ten sowie Pb-Lote auszubauen.<br />

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