30 - Nachrichtenblätter
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Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 25. Juli 2013<br />
Gabsheim<br />
Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel<br />
Montag, 18.<strong>30</strong> bis 19.<strong>30</strong> Uhr<br />
Gemeindebüro, Hauptstraße 6<br />
Büro u. Dorfgemeinschaftsraum<br />
Tel. 0 67 32 / 33 06<br />
Tel. privat 0 67 32 / 95 10 41<br />
Internet: http://www.gabsheim.de<br />
e-mail: verwaltung@gabsheim.de<br />
Dazu sind alle Bürger gefragt<br />
Vor ca. 14 Tagen wurden in der Gemarkung Gabsheim<br />
ca. 14 t Bauschutt auf Gemeinde- und auch privaten<br />
Flächen in Richtung Wörrstadt abgeladen. Der<br />
Abfall könnte aus einer Altbausanierung kommen,<br />
bei der das nicht unterkellerte Erdgeschoss großzügig<br />
ausgehoben wurde. Wer kann etwas über die<br />
Herkunft bzw. über die Entsorgung von diesem Abfall<br />
sagen? Hinweise sind auch deshalb unbedingt<br />
notwendig, da der Gemeinde bei der Entsorgung hohe<br />
Kosten entstehen.<br />
Weiter wurden in der Hauptstraße 17 und 18 auf dem<br />
Bürgersteig stehende Blumenkübel mit einem bestimmten<br />
Spritzmittel abgespritzt und total beschädigt.<br />
Dabei wurde auch eine kleine Rasenfläche in<br />
der Hauptstraße 34 vernichtet. Die aufgestellten Blumenkübel<br />
waren vorbildlich gepflegt und damit ein<br />
Beitrag zur Dorfverschönerung.<br />
Es handelt sich in beiden Fällen um eine Straftat, die<br />
unbedingt geahndet werden soll. Dabei ist es besonders<br />
wichtig, dass sich jeder meldet, der irgendwelche<br />
Hinweise geben kann. Hinweise können auch<br />
vertraulich behandelt werden.<br />
Mitteilungen bitte an das Ordnungsamt der VG, Tel.<br />
601 202, an die Ortsgemeinde, Tel. 95 10 41, oder<br />
als Mail: verwaltung@gabsheim.de. Ich hoffe auf Ihre<br />
Mitarbeit.<br />
Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister<br />
Neue Spielgeräte eingebaut<br />
Auf dem Spielplatz der Ortsgemeinde in der Nonnengasse<br />
wurde in Eigenleistung der Sandkasten erneuert,<br />
unter dem Karussell ein Fallschurtz angebracht<br />
und die große Schaukel durch eine neue ersetzt.<br />
Es handelt sich dabei um einen Nestkorb und<br />
zwei Schaukelsitze. Ich bedanke mich bei den Eltern<br />
mit ihren Kindern für ihr Verständnis, dass der Spielplatz<br />
nicht an allen Tagen genutzt werden konnte.<br />
Dies kann aber jetzt wieder nachgeholt werden.<br />
Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister<br />
Gau-Weinheim<br />
Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer<br />
Freitag, 18.<strong>30</strong> bis 20.00 Uhr<br />
Rathaus, Sportfeldstraße 14 a<br />
Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60<br />
Internet: http://www.gau-weinheim.de<br />
e-mail: ortsgemeinde@gau-weinheim.de<br />
Öffentliche Sitzung …<br />
des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt<br />
und Feldwege am Freitag, 2. August 2013, um<br />
20:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Sportfeldstraße<br />
14a.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlich:<br />
1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41<br />
Absatz 1 GemO<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung<br />
der Weinbergshut 2013 (endgültiger Beschluss)<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende<br />
den Ausschuss betreffende Angelegenheiten<br />
(ggf. Empfehlungsbeschlüsse)<br />
4. Mitteilungen und Anfragen.<br />
Im Anschluss haben die Zuhörer(innen) bis zu 15 Minuten<br />
Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO<br />
zu stellen.<br />
Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Schornsheim für die Jahre 2013 und 2014<br />
vom 24.07.2013<br />
Der Ortsgemeinderat Schornsheim hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der<br />
Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.20106 (GVBl. S.<br />
153), am 04.07.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung<br />
Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 17.07.2013 hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt 2013 2014<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.448.950 EUR 1.489.350 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.489.500 EUR 1.469.<strong>30</strong>0 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -40.550 EUR 20.050 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.347.050 EUR 1.388.900 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.317.600 EUR 1.<strong>30</strong>0.950 EUR<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 29.450 EUR 87.950 EUR<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 89.650 EUR 310.000 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.005.400 EUR 922.000 EUR<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit -915.750 EUR -612.000 EUR<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 899.500 EUR 537.800 EUR<br />
davon Abnahme der Forderungen gegenüber der<br />
Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 899.500 EUR 537.800 EUR<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.200 EUR 13.750 EUR<br />
davon Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten 13.200 EUR 13.750 EUR<br />
davon Zunahme der Forderungen gegenüber der<br />
Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 0 EUR 0 EUR<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit 886.<strong>30</strong>0 EUR 524.050 EUR<br />
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.336.200EUR 2.236.700 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.336.200EUR 2.236.700 EUR<br />
Veränderungen des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr 0 EUR 0 EUR<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kassenkredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
2013 2014<br />
zinslose Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />
verzinsliche Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige<br />
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
belasten,<br />
2013 2014<br />
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich<br />
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,<br />
2013 2014<br />
beläuft sich auf 0 EUR 0 EUR<br />
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
2013 2014<br />
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR<br />
§ 5 Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2011 betrug 6.790.122,67 Euro, der Stand zum 31.12.2011 betrug<br />
7.035.892,97 Euro.<br />
§ 6 Steuerhebesätze<br />
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer 2013 2014<br />
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
(Grundsteuer A) 285 v. H. 285 v. H.<br />
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. 338 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H.<br />
3. Hundesteuer<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:<br />
2013 2014<br />
3.1 für den ersten Hund EUR 51,00 EUR 51,00<br />
3.2 für den zweiten Hund EUR 61,00 EUR 61,00<br />
3.3 für jeden weiteren Hund EUR 82,00 EUR 82,00