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30 - Nachrichtenblätter

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Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 25. Juli 2013<br />

Gabsheim<br />

Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel<br />

Montag, 18.<strong>30</strong> bis 19.<strong>30</strong> Uhr<br />

Gemeindebüro, Hauptstraße 6<br />

Büro u. Dorfgemeinschaftsraum<br />

Tel. 0 67 32 / 33 06<br />

Tel. privat 0 67 32 / 95 10 41<br />

Internet: http://www.gabsheim.de<br />

e-mail: verwaltung@gabsheim.de<br />

Dazu sind alle Bürger gefragt<br />

Vor ca. 14 Tagen wurden in der Gemarkung Gabsheim<br />

ca. 14 t Bauschutt auf Gemeinde- und auch privaten<br />

Flächen in Richtung Wörrstadt abgeladen. Der<br />

Abfall könnte aus einer Altbausanierung kommen,<br />

bei der das nicht unterkellerte Erdgeschoss großzügig<br />

ausgehoben wurde. Wer kann etwas über die<br />

Herkunft bzw. über die Entsorgung von diesem Abfall<br />

sagen? Hinweise sind auch deshalb unbedingt<br />

notwendig, da der Gemeinde bei der Entsorgung hohe<br />

Kosten entstehen.<br />

Weiter wurden in der Hauptstraße 17 und 18 auf dem<br />

Bürgersteig stehende Blumenkübel mit einem bestimmten<br />

Spritzmittel abgespritzt und total beschädigt.<br />

Dabei wurde auch eine kleine Rasenfläche in<br />

der Hauptstraße 34 vernichtet. Die aufgestellten Blumenkübel<br />

waren vorbildlich gepflegt und damit ein<br />

Beitrag zur Dorfverschönerung.<br />

Es handelt sich in beiden Fällen um eine Straftat, die<br />

unbedingt geahndet werden soll. Dabei ist es besonders<br />

wichtig, dass sich jeder meldet, der irgendwelche<br />

Hinweise geben kann. Hinweise können auch<br />

vertraulich behandelt werden.<br />

Mitteilungen bitte an das Ordnungsamt der VG, Tel.<br />

601 202, an die Ortsgemeinde, Tel. 95 10 41, oder<br />

als Mail: verwaltung@gabsheim.de. Ich hoffe auf Ihre<br />

Mitarbeit.<br />

Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister<br />

Neue Spielgeräte eingebaut<br />

Auf dem Spielplatz der Ortsgemeinde in der Nonnengasse<br />

wurde in Eigenleistung der Sandkasten erneuert,<br />

unter dem Karussell ein Fallschurtz angebracht<br />

und die große Schaukel durch eine neue ersetzt.<br />

Es handelt sich dabei um einen Nestkorb und<br />

zwei Schaukelsitze. Ich bedanke mich bei den Eltern<br />

mit ihren Kindern für ihr Verständnis, dass der Spielplatz<br />

nicht an allen Tagen genutzt werden konnte.<br />

Dies kann aber jetzt wieder nachgeholt werden.<br />

Hans Klaus Michel, Ortsbürgermeister<br />

Gau-Weinheim<br />

Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer<br />

Freitag, 18.<strong>30</strong> bis 20.00 Uhr<br />

Rathaus, Sportfeldstraße 14 a<br />

Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60<br />

Internet: http://www.gau-weinheim.de<br />

e-mail: ortsgemeinde@gau-weinheim.de<br />

Öffentliche Sitzung …<br />

des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt<br />

und Feldwege am Freitag, 2. August 2013, um<br />

20:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Rathauses, Sportfeldstraße<br />

14a.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlich:<br />

1. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41<br />

Absatz 1 GemO<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung<br />

der Weinbergshut 2013 (endgültiger Beschluss)<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende<br />

den Ausschuss betreffende Angelegenheiten<br />

(ggf. Empfehlungsbeschlüsse)<br />

4. Mitteilungen und Anfragen.<br />

Im Anschluss haben die Zuhörer(innen) bis zu 15 Minuten<br />

Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO<br />

zu stellen.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Schornsheim für die Jahre 2013 und 2014<br />

vom 24.07.2013<br />

Der Ortsgemeinderat Schornsheim hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der<br />

Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.20106 (GVBl. S.<br />

153), am 04.07.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung<br />

Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 17.07.2013 hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt 2013 2014<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.448.950 EUR 1.489.350 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.489.500 EUR 1.469.<strong>30</strong>0 EUR<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -40.550 EUR 20.050 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.347.050 EUR 1.388.900 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.317.600 EUR 1.<strong>30</strong>0.950 EUR<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 29.450 EUR 87.950 EUR<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 89.650 EUR 310.000 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.005.400 EUR 922.000 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit -915.750 EUR -612.000 EUR<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 899.500 EUR 537.800 EUR<br />

davon Abnahme der Forderungen gegenüber der<br />

Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 899.500 EUR 537.800 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.200 EUR 13.750 EUR<br />

davon Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten 13.200 EUR 13.750 EUR<br />

davon Zunahme der Forderungen gegenüber der<br />

Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 0 EUR 0 EUR<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit 886.<strong>30</strong>0 EUR 524.050 EUR<br />

e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.336.200EUR 2.236.700 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.336.200EUR 2.236.700 EUR<br />

Veränderungen des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr 0 EUR 0 EUR<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kassenkredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

2013 2014<br />

zinslose Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />

verzinsliche Kredite auf 0 EUR 0 EUR<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige<br />

Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

belasten,<br />

2013 2014<br />

wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich<br />

Investitionskredite aufgenommen werden müssen,<br />

2013 2014<br />

beläuft sich auf 0 EUR 0 EUR<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

2013 2014<br />

wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR<br />

§ 5 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2011 betrug 6.790.122,67 Euro, der Stand zum 31.12.2011 betrug<br />

7.035.892,97 Euro.<br />

§ 6 Steuerhebesätze<br />

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer 2013 2014<br />

1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 285 v. H. 285 v. H.<br />

1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. 338 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 352 v. H. 352 v. H.<br />

3. Hundesteuer<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:<br />

2013 2014<br />

3.1 für den ersten Hund EUR 51,00 EUR 51,00<br />

3.2 für den zweiten Hund EUR 61,00 EUR 61,00<br />

3.3 für jeden weiteren Hund EUR 82,00 EUR 82,00

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