Ergänzung zu den TAB Mittelspannung, NNG - N-ERGIE Netz GmbH
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<strong>Ergän<strong>zu</strong>ng</strong><br />
<strong>TAB</strong> <strong>Mittelspannung</strong> 2008<br />
2.3 Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />
Hinsichtlich der Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />
sind DIN EN 50160 und die Normen<br />
der Reihe DIN EN 61000 (Elektromagnetische Verträglichkeit)<br />
<strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Hinweis: Das Hochspannungsnetz (110 kV) der<br />
N-<strong>ERGIE</strong> wird als <strong>Netz</strong> mit niederohmiger Sternpunkterdung<br />
betrieben. Einpolige Erdfehler führen<br />
<strong>zu</strong> kurzzeitigen Spannungseinbrüchen, die Häufigkeit<br />
kann regional und saisonal variieren.<br />
2.4 <strong>Netz</strong>rückwirkungen<br />
kein Eintrag<br />
2.4.1 Allgemeines<br />
kein Eintrag<br />
2.4.2 Schnelle Spannungsänderungen<br />
kein Eintrag<br />
2.4.3 Flicker<br />
kein Eintrag<br />
2.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische<br />
kein Eintrag<br />
2.4.5 Spannungsunsymmetrien<br />
kein Eintrag<br />
2.4.6 Kommutierungseinbrüche<br />
kein Eintrag<br />
2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung<br />
kein Eintrag<br />
2.4.8 Trägerfrequente Nut<strong>zu</strong>ng des Kun<strong>den</strong>netzes<br />
kein Eintrag<br />
2.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen<br />
und Versorgungsunterbrechungen<br />
kein Eintrag<br />
3. Übergabestation<br />
3.1 Baulicher Teil<br />
3.1.1 Allgemeines<br />
Übergabestationen können als freistehende oder<br />
baulich integrierte Stationen errichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Übergabestationen sind in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong>r<br />
Versorgungsleitung (in der Regel 15 m) und an der<br />
Grundstücksgrenze <strong>zu</strong> öffentlichen Wegen an<strong>zu</strong>ordnen.<br />
Die maximale Länge der Anschlussleitungen<br />
darf je System 50 m nicht überschreiten.<br />
Bei freistehen<strong>den</strong> Übergabestationen wird der Einsatz<br />
von fabrikfertigen Stationen gemäß DIN EN<br />
62271-202 empfohlen (IAC AB 16 kA/1s; Gehäuseklasse<br />
20).<br />
Baulich integrierte Übergabestationen sind vor<strong>zu</strong>gsweise<br />
mit einem Zugang vom öffentlichen Grund aus<br />
<strong>zu</strong> erstellen. Kombinierte <strong>Netz</strong>-/Übergabestationen<br />
sind nach Anhang B 7 <strong>zu</strong> errichten.<br />
Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen<br />
oder Geschossen unterhalb des 1. Untergeschosses<br />
ist nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
3.1.2 Einzelheiten <strong>zu</strong>r baulichen Ausführung<br />
Um die Sicherheit der Anlage <strong>zu</strong> gewährleisten, sind<br />
nicht brennbare Bauteile <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.<br />
Zur Vermeidung von Störungen ist die Übergabestation<br />
gegen das Eindringen von Tieren, Fremdkörpern<br />
und Feuchtigkeit, insbesondere an Belüftungsöffnungen,<br />
Kabeleinführungen und Türen,<br />
<strong>zu</strong>verlässig <strong>zu</strong> schützen.<br />
Zugang und Türen<br />
Der Zugang, die Zufahrt und der Anlagentransport<br />
<strong>zu</strong> der Übergabestation und dem Messraum müssen<br />
jederzeit ungehindert möglich sein. Zugänge über<br />
Keller-/Einbringschächte mittels Steigleitern sind<br />
nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
Die Zufahrt ist für einen LKW aus<strong>zu</strong>legen.<br />
Türen bei integrierten Stationen sind selbstschließend<br />
aus<strong>zu</strong>führen.<br />
Zarge und Türblatt müssen <strong>den</strong> Beanspruchungen<br />
in Folge eines Störlichtbogenfalles standhalten (z.B.<br />
Dreipunktverriegelung).<br />
Warnschilder sind <strong>zu</strong>verlässig und dauerhaft <strong>zu</strong><br />
befestigen.<br />
Die Bezeichnung der Übergabestation wird von der<br />
N-<strong>ERGIE</strong> durchgeführt und dementsprechend gekennzeichnet.<br />
Für sämtliche Zugangstüren im Verlauf des<br />
Stations<strong>zu</strong>ganges ist der Einbau von zwei Profilhalbzylindern<br />
(Doppelschließsystem) vor<strong>zu</strong>sehen.<br />
Sollte ein Doppelschließsystem nicht möglich sein,<br />
ist mindestens ein Schlüsselkasten mit hinterlegtem,<br />
kun<strong>den</strong>spezifischem Schlüssel an einer für die<br />
N-<strong>ERGIE</strong> jederzeit <strong>zu</strong>gänglichen Stelle an<strong>zu</strong>bringen.<br />
Die N-<strong>ERGIE</strong> stellt die für ihre Belange notwendigen<br />
Schließzylinder <strong>zu</strong>r Verfügung. Die Schließzylinder<br />
verbleiben im Eigentum der N-<strong>ERGIE</strong>.<br />
Schlösser und Betätigungseinrichtungen der Zugangstüren<br />
müssen ohne Schwierigkeit <strong>zu</strong>gänglich<br />
und <strong>zu</strong>verlässig gegen Verschmut<strong>zu</strong>ng und Wasser<br />
geschützt sein.<br />
Fenster<br />
kein Eintrag<br />
N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> 01/2014 6/44