Prüfungsordnung des Musikschulmanagement Niederösterreich
Prüfungsordnung des Musikschulmanagement Niederösterreich
Prüfungsordnung des Musikschulmanagement Niederösterreich
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR NIEDERÖSTERREICHISCHE MUSIKSCHULEN<br />
§ 1 Allgemeine Bestimmungen<br />
(1) Jeder Schüler und jede Schülerin einer niederösterreichischen Musikschule gemäß NÖ<br />
Musikschulgesetz 2000 hat sich im jeweiligen Hauptfach einer Übertrittsprüfung in die<br />
nächsthöhere Leistungsstufe zu unterziehen.<br />
(2) Jeder neue eingetretene Schüler bzw. jede neu eingetretene Schülerin wird in der<br />
Elementarstufe geführt. Bei Neueintritt mit entsprechender Vorbildung kann eine<br />
Einstufungsprüfung und damit eine Einstufung in eine höhere Leistungsstufe erfolgen.<br />
(3) Der Übergang von der Elementar- zur Unterstufe soll im Rahmen eines öffentlichen<br />
Auftritts und nur in begründeten Einzelfällen vor dem 8. Geburtstag absolviert werden.<br />
(4) Der Übertritt in die Mittel- bzw. Oberstufe erfolgt durch das Ablegen einer<br />
Übertrittsprüfung, der Abschluss der Oberstufe durch das Ablegen einer<br />
Abschlussprüfung. Die erste Übertrittsprüfung (Unter- zur Mittelstufe) soll nur in<br />
begründeten Einzelfällen vor dem 10. Geburtstag absolviert werden.<br />
(5) Bei einer Überschreitung der angeführten Lernzeit ist das Einvernehmen mit der<br />
Musikschulleitung herzustellen. Nähere Bestimmungen und die möglichen Gründe für eine<br />
Überschreitung sind im Statut der jeweiligen Musikschule angeführt.<br />
Leistungsstufe Zeitraum Bedingungen<br />
Elementarstufe<br />
Unterstufe<br />
Mittelstufe<br />
2 Jahre<br />
3 bis 4 Jahre<br />
3 bis 4 Jahre<br />
Nur in begründeten Einzelfällen vor<br />
dem 8. Geburtstag<br />
Nur in begründeten Einzelfällen vor<br />
dem 10. Geburtstag<br />
Übertritt in die<br />
nächste Stufe<br />
Öffentlicher<br />
Auftritt<br />
Erste<br />
Übertrittsprüfung<br />
Zweite<br />
Übertrittsprüfung<br />
Oberstufe 3 bis 4 Jahre Abschlussprüfung<br />
§ 2 Prüfungskommissionen<br />
(1) Die Prüfungskommission für Übertrittsprüfungen besteht aus:<br />
a) dem Vorsitzenden (LeiterIn der Musikschule bzw. eine ernannte Vertretung)<br />
b) einer Fachlehrkraft<br />
c) einer weiteren Lehrkraft<br />
d) dem Hauptfachlehrer bzw. der Hauptfachlehrerin <strong>des</strong> Schülers bzw. der Schülerin<br />
(2) Die Mitglieder der Prüfungskommission für Übertrittsprüfungen nach den lit. a, b und c<br />
sind stimmberechtigt, die Hauptfachlehrkraft <strong>des</strong> Schülers bzw. der Schülerin hat nur<br />
beratende Funktion. Die Musikschule kann jedoch generell das Mitglied lit. d als Ersatz für<br />
Mitglied lit. c festlegen. In diesem Fall besteht die Prüfungskommission für<br />
Übertrittsprüfungen nur aus drei Mitgliedern, wobei alle drei stimmberechtigt sind.<br />
(3) Die Prüfungskommission für Abschlussprüfungen besteht aus:<br />
a) dem Vorsitzenden (LeiterIn der Musikschule bzw. eine ernannte Vertretung)<br />
b) dem Hauptfachlehrer bzw. der Hauptfachlehrerin <strong>des</strong> Schülers bzw. der Schülerin<br />
c) einer Fachlehrkraft<br />
d) einer weiteren Lehrkraft<br />
e) einem bzw. einer VertreterIn <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong><br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> – Musikkultur <strong>Niederösterreich</strong> GmbH<br />
Neue Herrengasse 10/3, 3100 St. Pölten<br />
1
<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
(4) Die Mitglieder der Prüfungskommission für Abschlussprüfungen nach den lit. c, d und e<br />
sind stimmberechtigt, die Hauptfachlehrkraft <strong>des</strong> Schülers bzw. der Schülerin und der<br />
Vorsitzende haben nur beratende Funktion. Die Musikschule kann festlegen, dass lit. a<br />
und b auch stimmberechtigt sind. In diesem Falle besteht die Prüfungskommission für die<br />
Abschlussprüfung aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern.<br />
(5) Fachlehrkräfte sollen nach Möglichkeit auch aus benachbarten Musikschulen als<br />
Kommissionsmitglied geladen werden. Ab der zweiten Übertrittsprüfung wird in jedem<br />
Fall empfohlen, Fachlehrkräfte aus benachbarten Musikschulen in die<br />
Prüfungskommission zu laden.<br />
(6) Bei der Abstimmung entscheidet die Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet der Vorsitzende.<br />
(7) Ein gemeinsames innerhalb der Prüfungskommission vorab abgestimmtes<br />
Beratungsgespräch nach der Prüfung wird empfohlen.<br />
§ 3 Theoretische und praktische Prüfung<br />
(1) Der Schüler bzw. die Schülerin hat vor der jeweiligen praktischen Prüfung die der<br />
Leistungsstufe entsprechenden Kenntnisse im Ergänzungsfach Musikkunde<br />
nachzuweisen. Die theoretische Prüfung ist nach den fachspezifischen Regelungen der<br />
Übertrittsprüfungen an niederösterreichischen Musikschulen durchzuführen<br />
(www.musikschulmanagement.at).<br />
(2) Der Schüler bzw. die Schülerin hat vor der jeweiligen praktischen Prüfung den Besuch<br />
eines weiteren Ergänzungsfachs im Ausmaß einer Jahreswochenstunde innerhalb der<br />
jeweiligen Leistungsstufe vorzuweisen.<br />
(3) Der praktische Teil der Übertrittsprüfung soll nach Möglichkeit im Rahmen eines<br />
Musikschulkonzertes präsentiert werden. Technische Prüfungsinhalte können im zeitlichen<br />
Zusammenhang vor der praktischen Prüfung im Rahmen <strong>des</strong> Instrumentalunterrichts<br />
absolviert werden. Dabei muss die Mehrzahl der Mitglieder der Prüfungskommission<br />
anwesend sein.<br />
(4) Für die Abschlussprüfung soll die praktische Prüfung als Teil eines öffentlichen Konzertes<br />
absolviert werden, wobei die Mitglieder der Prüfungskommission gemäß § 2 Abs. 3 für die<br />
gesamte praktische Prüfung erforderlich sind.<br />
(5) Die Musikschulleitung kann Prüfungsteile innerhalb <strong>des</strong> in den Erläuterungen<br />
angegebenen Rahmens anrechnen. Die Anrechnung einzelner Prüfungsteile kann im<br />
Rahmen der in den Erläuterungen angeführten Möglichkeiten von der Musikschulleitung<br />
genehmigt werden.<br />
(6) Die Termine für Übertritts- und Abschlussprüfungen sind dem <strong>Musikschulmanagement</strong><br />
<strong>Niederösterreich</strong> min<strong>des</strong>tens sechs Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Ein Vertreter<br />
<strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> kann als Berater den ersten und zweiten<br />
Übertrittsprüfungen beiwohnen.<br />
(7) Die Prüfungen werden zur Erlangung <strong>des</strong> JMLA <strong>des</strong> NÖ Blasmusikverbands anerkannt,<br />
sofern die Schülerin bzw. der Schüler Mitglied eines Vereins <strong>des</strong> NÖ Blasmusikverbands<br />
ist.<br />
§ 4 Prüfungsbestimmungen<br />
(1) Zur Prüfung sind gemäß den Richtlinien der fachspezifischen Lehrpläne <strong>des</strong><br />
Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplans Stücke aus verschiedenen Stilen oder Epochen<br />
im entsprechenden Schwierigkeitsgrad auszuwählen.<br />
(2) Das Prüfungsprogramm ist von der Hauptfachlehrkraft nach den fachspezifischen<br />
Regelungen der Übertrittsprüfungen an niederösterreichischen Musikschulen<br />
vorzubereiten und der Musikschulleitung vorzulegen (www.musikschulmanagement.at).<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> – Musikkultur <strong>Niederösterreich</strong> GmbH<br />
2<br />
Neue Herrengasse 10/3, 3100 St. Pölten
<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
§ 5 Prüfungsbeurteilung<br />
(1) Die Beurteilung der Übertritts- und Abschlussprüfungen hat durch Benotung in der<br />
Prüfungsurkunde zu erfolgen und soll in der Schulnachricht bzw. im Zeugnis vermerkt<br />
werden. Zudem kann das entsprechende Abzeichen der Musikschulen in <strong>Niederösterreich</strong><br />
überreicht werden.<br />
(2) Zur Beurteilung der Leistung <strong>des</strong> Schülers bzw. der Schülerin bei Prüfungen ist folgende<br />
Notenskala anzuwenden: sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend.<br />
Theoretische Prüfung praktische Prüfung = Gesamtergebnis<br />
sehr gut (1)<br />
sehr gut<br />
sehr gut<br />
sehr gut<br />
gut (2)<br />
gut<br />
gut<br />
gut<br />
befriedigend (3)<br />
befriedigend<br />
befriedigend<br />
befriedigend<br />
genügend (4)<br />
genügend<br />
genügend<br />
genügend<br />
sehr gut - genügend<br />
sehr gut (1)<br />
gut (2)<br />
befriedigend (3)<br />
genügend (4)<br />
sehr gut<br />
gut<br />
befriedigend<br />
genügend<br />
sehr gut<br />
gut<br />
befriedigend<br />
genügend<br />
sehr gut<br />
gut<br />
befriedigend<br />
genügend<br />
nicht genügend (5)<br />
= ausgezeichneter Erfolg<br />
= sehr guter Erfolg<br />
= guter Erfolg<br />
= mit Erfolg<br />
= ausgezeichneter Erfolg<br />
= sehr guter Erfolg<br />
= guter Erfolg<br />
= mit Erfolg<br />
= sehr guter Erfolg<br />
= sehr guter Erfolg<br />
= guter Erfolg<br />
= mit Erfolg<br />
= sehr guter Erfolg<br />
= guter Erfolg<br />
= guter Erfolg<br />
= mit Erfolg<br />
= nicht bestanden<br />
(3) Das Verbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin an der Musikschule hängt vom<br />
Lernfortschritt ab und setzt hierfür min<strong>des</strong>tens die Benotung „genügend“ bzw. „mit<br />
Erfolg“ voraus.<br />
§ 6 Leistungsfeststellung<br />
(1) Bei einer negativen Beurteilung hat der Schüler bzw. die Schülerin das Recht, eine<br />
Leistungsfeststellung zu beantragen.<br />
(2) Auf Antrag der Lehrkraft kann die Schulleitung eine Leistungsfeststellung während eines<br />
laufenden Schuljahres ansetzen.<br />
(3) Die Zusammensetzung der Kommission bei einer Leistungsfeststellung entspricht der<br />
einer Übertrittsprüfung.<br />
§ 7 Prüfungsprotokoll<br />
(1) Für jeden Schüler und jede Schülerin ist ein Prüfungsprotokoll anzulegen.<br />
(2) Das Prüfungsprotokoll sowie der Nachweis der Kenntnisse im Ergänzungsfach Musikkunde<br />
sind im Archiv der Musikschule bis min<strong>des</strong>tens fünf Jahre nach Austritt aus der<br />
Musikschule zu archivieren.<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
Erläuterungen zur <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong><br />
Präambel<br />
Musikschulen in <strong>Niederösterreich</strong> fördern die aktive musische Betätigung breiter Bevölkerungskreise<br />
und bieten künstlerische Basisausbildung und gezielte Vorbereitung besonders begabter SchülerInnen<br />
auf weiterführende Ausbildungseinrichtungen. Musikschulen erfüllen neben dem allgemeinen<br />
Bildungsauftrag aber auch eine wesentliche kulturelle Aufgabe in der Gemeinde bzw. Region. Sie<br />
ermöglichen als vielfältige kulturelle Zentren auch eine Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur und<br />
beleben und unterstützen regionale Klangkörper wie Orchester, Chöre und Blasorchester.<br />
In einem mehr als zweijährigen Prozess hat das <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> gemeinsam<br />
mit Musikschulen aus allen Regionen eine <strong>Prüfungsordnung</strong> für niederösterreichische Musikschulen<br />
erarbeitet. Anlass für diese <strong>Prüfungsordnung</strong> war die Überarbeitung <strong>des</strong> Gesamtösterreichischen<br />
Rahmenlehrplans der KOMU (Konferenz der Musikschulwerke Österreichs), der auch als<br />
Grundlage für diese <strong>Prüfungsordnung</strong> dient.<br />
Erstmals können Musikschulen in <strong>Niederösterreich</strong> nun auf lan<strong>des</strong>weit einheitliche Qualitätsvorgaben<br />
für Prüfungen zugreifen. Durch die Definition von formalen Voraussetzungen, durch Transparenz in<br />
den Leistungsbeurteilungen und durch fachlich-inhaltliche Leistungszielbeschreibungen bietet diese<br />
<strong>Prüfungsordnung</strong> eine Basis für eine langfristige qualitätssichernde Entwicklung an allen<br />
niederösterreichischen Musikschulen.<br />
Erläuterungen zur <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
Anmerkung: Die <strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> muss von<br />
der Musikschule schriftlich angenommen werden und das entsprechende Formular ausgefüllt an das<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> übermittelt werden.<br />
Ad § 1 Allgemeine Bestimmungen<br />
Die <strong>Prüfungsordnung</strong> sieht analog zum Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan der KOMU<br />
(Konferenz der Musikschulwerke Österreichs) vier Leistungsstufen vor.<br />
Der Eintritt eines neuen Schülers bzw. einer neuen Schülerin erfolgt grundsätzlich in die<br />
Elementarstufe, ausgenommen er bzw. sie wird aufgrund entsprechender Vorkenntnisse in eine<br />
höhere Leistungsstufe eingestuft.<br />
Die Elementarstufe ist für max. zwei Jahre anberaumt (Gesang siehe fachspezifische Regelung).<br />
Allerdings: Der Übertritt von der Elementarstufe in die Unterstufe soll – ausgenommen in<br />
begründeten Einzelfällen – nicht vor dem 8. Geburtstag vorgenommen werden.<br />
1. Beispiel: Ein vierjähriger Schüler beginnt auf der Geige. In diesem Fall soll die Elementarstufe auf<br />
vier Jahre verlängert werden, damit er nach seinem 8. Geburtstag in die Unterstufe übertritt.<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
2. Beispiel: Eine siebenjährige Schülerin beginnt mit der Querflöte. In diesem Fall kann die<br />
Elementarstufe zwei Jahre dauern, die Schülerin kann somit mit neun Jahren in die Unterstufe<br />
übertreten.<br />
3. Beispiel: Ein Jugendlicher ohne Vorbildung beginnt mit Gitarre und kann aufgrund <strong>des</strong> raschen<br />
Lernerfolgs bereits nach einem Jahr die Unterstufe beginnen.<br />
Die anderen Leistungsstufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe) dauern jeweils drei bis vier Jahre.<br />
Das Ausmaß und die Form der Unterrichtseinheit (Einzel-, Gruppenunterricht, 25min oder 50min<br />
Einheiten usw.) <strong>des</strong> Schülers/der Schülerin während der Leistungsstufen sind bei der Dauer der<br />
einzelnen Stufen zu berücksichtigen.<br />
Ad § 2 Prüfungskommissionen<br />
Die Musikschule kann zwischen zwei Optionen wählen, wobei die gewählte Option dann für alle<br />
Prüfungen innerhalb dieser Musikschule gelten soll.<br />
1. Option: Die Hauptfachlehrkraft ist stimmberechtigt.<br />
In diesem Fall setzt sich die Kommission für Übertrittsprüfungen aus dem Vorsitzenden (LeiterIn bzw.<br />
VertreterIn), der Hauptfachlehrkraft sowie einer weiteren Fachlehrkraft zusammen.<br />
Bei Abschlussprüfungen wird die Kommission um einen Vertreter <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong><br />
<strong>Niederösterreich</strong> sowie eine weitere Musikschullehrkraft erweitert.<br />
2. Option: Die Hauptfachlehrkraft ist nicht stimmberechtigt: In diesem Fall setzt sich die Kommission<br />
für Übertrittsprüfungen aus dem Vorsitzenden (LeiterIn bzw. VertreterIn), einer Fachlehrkraft sowie<br />
einer weiteren Musikschullehrkraft zusammen. Die Hauptfachlehrkraft hat beratende Funktion.<br />
Bei Abschlussprüfungen wird die Kommission um einen Vertreter <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong><br />
<strong>Niederösterreich</strong> sowie eine weitere Musikschullehrkraft erweitert. Die Hauptfachlehrkraft und der<br />
Vorsitzende (LeiterIn bzw. VertreterIn) sind nicht stimmberechtigt.<br />
Fachlehrkraft:<br />
Als Fachlehrkraft gilt eine Lehrkraft, die dasselbe Instrument unterrichtet.<br />
Folgende Ausnahmeregelungen können – falls erforderlich – vorgesehen werden:<br />
Zur 1. Übertrittsprüfung können wechselseitig Lehrkräfte zugezogen werden bei<br />
• Streichinstrumenten (z. B.: VioloncellolehrerInnen für Violine Übertrittsprüfung)<br />
• E-Bass und E-Gitarre (z.B.: E-Bass LehrerInnen für E-Gitarre Übertrittsprüfung)<br />
• Klarinette und Saxophon (z.B: KlarinettenlehrerInnen für Saxophon Übertrittsprüfung)<br />
Zur 1. und 2. Übertrittsprüfung können wechselseitig Lehrkräfte zugezogen werden bei:<br />
• Fagott- und OboelehrerInnen (z.B. FagottlehrerInnen für Oboe Übertrittsprüfung)<br />
• Zither-, Hackbrett- und HarfenlehrerInnen (z.B. HarfenlehrerInnen für Zither<br />
Übertrittsprüfung)<br />
Fachlehrkräfte aus benachbarten Musikschulen sollen nach Möglichkeit in die Kommission geladen<br />
werden. Sie können in der Kommission entweder als „Fachlehrkraft“ oder als eine in der Kommission<br />
vorgesehene „weitere Lehrkraft“ vorgesehen werden.<br />
Es wird empfohlen, eine Juryvorbesprechung vor Beginn der Prüfungen anzusetzen. Als pädagogisch<br />
wichtige Maßnahme wird ein gemeinsames innerhalb der Prüfungskommission vorab abgestimmtes<br />
Beratungsgespräch nach der Prüfung empfohlen.<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
Ad § 3 Theoretische und praktische Prüfung<br />
Voraussetzungen für den Antritt zu praktischen Prüfung:<br />
Ad (1) Theoretische Prüfung: Die theoretische Prüfung ist nach den fachspezifischen Regelungen<br />
der <strong>Prüfungsordnung</strong> durchzuführen und vor dem Antritt zur praktischen Prüfung nachzuweisen<br />
(Urkunde).<br />
Ad (2) Ergänzungsfach: Der Besuch eines weiteren Ergänzungsfachs muss ebenfalls vor dem<br />
Antritt zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden. (Das zusätzliche Ergänzungsfach ist nicht<br />
Voraussetzung für den Übertritt von der Elementar- zur Unterstufe, da diese nur durch einen<br />
öffentlichen Auftritt erfolgt).<br />
Dieses Ergänzungsfach ist im Ausmaß einer Jahreswochenstunde im Laufe der Leistungsstufe zu<br />
absolvieren (d.h. eine Jahreswochenstunde innerhalb der drei bis vier Jahre der jeweiligen<br />
Leistungsstufe) und soll soweit möglich der praktischen Vertiefung und Anwendung <strong>des</strong> im<br />
Hauptfach Erlernten dienen. Mögliche Ergänzungsfächer: Kammermusik, Orchester, diverse<br />
Ensembles, Chor, Rhythmusgruppe etc.<br />
Das Ergänzungsfach muss zusätzlich zum Hauptfachunterricht besucht werden, kann aber auch<br />
projektbezogen angeboten werden und muss nicht innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen werden<br />
(z.B. Halbjahresprojekt Herbst/Winter 2008 und Halbjahresprojekt Herbst/Winter 2009).<br />
Ad (3) Praktische Prüfung: Für den Übertritt von der Elementar- in die Unterstufe soll anstelle<br />
einer praktischen Prüfung ein öffentlicher Auftritt absolviert werden.<br />
Die praktische Prüfung der 1. und 2. Übertrittsprüfung (Unter- in die Mittelstufe, Mittel- in die<br />
Oberstufe) soll nach Möglichkeit im Rahmen eines öffentlichen Auftritts absolviert werden, wobei der<br />
technische Teil (Tonleitern, Technik) intern abgehalten werden kann.<br />
Wenn ein Teil der praktischen Prüfung intern abgehalten wird, so soll dieser Teil vor dem öffentlichen<br />
Teil absolviert werden.<br />
Technische Prüfungsinhalte: Die technischen Prüfungsinhalte der 1. und 2. Übertrittsprüfung (z.B.<br />
Tonleiter, Prima Vista Spiel bzw. Prima Vista Singen, Transponieren, Nachspielen von Melodien nach<br />
Gehör) können auf Wunsch innerhalb von drei Monaten vor der praktischen Prüfung im Rahmen <strong>des</strong><br />
Instrumentalunterrichts abgenommen werden. Dabei muss nachweislich die Mehrzahl der Mitglieder<br />
der Prüfungskommission anwesend sein (z.B. Vorsitzender und Hauptlehrkraft).<br />
Anmerkung: Diese Bestimmung gilt nicht für JMLA Prüfungen. Die technischen Prüfungsinhalte<br />
müssen bei JMLA Prüfungen gemeinsam mit allen anderen Teilen der Praktischen Prüfung vor der<br />
gesamten Prüfungskommission vorgetragen werden.<br />
Ad (4) Die Abschlussprüfung soll zur Gänze innerhalb eines öffentlichen Auftritts absolviert werden.<br />
Zur praktischen Prüfung der ersten und zweiten Übertrittsprüfungen kann das<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> nach vorheriger Bekanntgabe einen Berater entsenden. Bei<br />
der Abschlussprüfung ist eine Vertretung <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong><br />
stimmberechtigtes Kommissionsmitglied.<br />
Die Gesamtdauer der Prüfungen ist wie folgt vorgesehen:<br />
Elementarstufe – Unterstufe: im Rahmen eines öffentlichen Auftritts<br />
Unterstufe – Mittelstufe: 10 bis 15 Minuten<br />
Mittelstufe – Oberstufe: 15 bis 20 Minuten<br />
Abschlussprüfung Oberstufe: 25 bis 40 Minuten<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
Ad (5) Regelung zur Anrechnung von Prüfungsteilen:<br />
Die Musikschulleitung kann eine Anrechnung von bis zu zwei Werken aus Wettbewerbsteilnahmen bis<br />
zu zwei Jahren vor der 1. und 2. Übertrittsprüfung wie folgt genehmigen:<br />
• Prima la musica, Volksmusikwettbewerb, Podium rock.pop.jazz: Auszeichnung, 1. oder 2. Preis<br />
• Spiel in kleinen Gruppen <strong>des</strong> NÖBV: Auszeichnung<br />
Das Wettbewerbsergebnis fließt nicht in die Bewertung der Übertrittsprüfung ein. Die Anrechnung<br />
reduziert lediglich das Wettbewerbsprogramm.<br />
Die Musikschulleitung kann eine Anrechnung der Musikkunde aus Schulen mit musikalischem Zweig<br />
genehmigen (z.B.: Musikhauptschule, AHS mit musikalischem Schwerpunkt). Eine Anrechnung kann<br />
nur dann erfolgen, wenn durch eine enge Zusammenarbeit sicher gestellt werden kann, dass die<br />
Inhalte der Musikkunde zur Gänze unterrichtet und geprüft werden (z.B. Gehörbildung).<br />
Die Anrechnung <strong>des</strong> Ergänzungsfaches Ensemblespiel von anderen Kultureinrichtungen und Vereinen<br />
(z.B. Chöre, Streichorchester, Blasorchester aber auch Ensembles und Bands) liegt nach Anhörung<br />
der Hauptfachlehrkräfte im Ermessen der Musikschulleitung.<br />
Die von der Musikschulleitung festgelegten Regelungen gelten für alle SchülerInnen der Musikschule.<br />
Ad (6) Administration/Bekanntgabe der Termine: Min<strong>des</strong>tens sechs Wochen vor dem Antreten<br />
zur Übertrittsprüfung bzw. Abschlussprüfung muss das entsprechende Formular zur<br />
Prüfungsbekanntgabe mit folgenden Informationen übermittelt werden:<br />
- Anzahl der SchülerInnen<br />
- Instrument(e) und Leistungsstufe(n)<br />
- Zeit und Ort der Prüfung<br />
- Mitglieder der Prüfungskommission<br />
- Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail Adresse (für den Berater aus dem<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong>)<br />
Ad (7) siehe Anhang: Anerkennung der Prüfung durch den NÖ Blasmusikverband<br />
Ad § 4 Prüfungsbestimmungen<br />
Die Vorbereitung auf eine Prüfung bietet den SchülerInnen neben Konzerten und Wettbewerben die<br />
Möglichkeit, auf ein Ziel hinzuarbeiten. Die Prüfung selbst sollte den SchülerInnen Gelegenheit bieten,<br />
ihr bereits erworbenes Können einer breiteren Öffentlichkeit unter Beweis zu stellen. Daher sollten<br />
Prüfungen soweit möglich in Form von kleineren Konzerten durchgeführt werden. Bei der<br />
Prüfungsvorbereitung und -durchführung soll die individuelle Persönlichkeit <strong>des</strong>/der SchülerIn in den<br />
Mittelpunkt gestellt werden.<br />
Die Programmauswahl sollte stets mit den SchülerInnen gemeinsam erfolgen und ihnen Gelegenheit<br />
bieten, sich optimal zu präsentieren. Insbesondere bei der Abschlusspräsentation kann das<br />
Programmheft und die entsprechende Präsentation <strong>des</strong> Auftritts von den SchülerInnen gestaltet<br />
werden.<br />
Die Auswahl der Prüfungsstücke ist individuell auf den/die SchülerIn abzustimmen, wobei eine<br />
gelungene musikalische Interpretation der vorbereitenden Werke im Vordergrund stehen soll!<br />
Soweit möglich sollen unterschiedliche Stilepochen im Programm berücksichtigt werden.<br />
Ad (1) Als Richtlinie bei der Bestimmung der Schwierigkeitsgrade der Stücke dient der derzeit in<br />
Arbeit befindliche Literaturteil <strong>des</strong> Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplanes der KOMU,<br />
insbesondere die Lernziele/Bildungsziele (Punkt 11) der einzelnen Ausbildungsstufen, die in den<br />
fachspezifischen Teilen <strong>des</strong> Rahmenlehrplanes angeführt werden: www.komu.at.<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> – Musikkultur <strong>Niederösterreich</strong> GmbH<br />
Neue Herrengasse 10/3, 3100 St. Pölten<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
Ad (2) Fachspezifische Regelungen: Die jeweils aktuelle Fassung der fachspezifischen<br />
Regelungen der <strong>Prüfungsordnung</strong> an niederösterreichischen Musikschulen: ist auf der Homepage<br />
www.musikschulmanagement.at ersichtlich und kann beim <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong><br />
angefordert werden.<br />
Für alle Kammermusik- bzw. Ensemblestücke innerhalb <strong>des</strong> Prüfungsprogramms gilt:<br />
Die vorgesehenen Kammermusik- bzw. Ensemblestücke müssen mit anderen SchülerInnen<br />
vorgetragen werden, ein Duo mit der Lehrkraft zählt nicht zu dieser Kategorie. Die Lehrkraft kann in<br />
einem größeren Ensemble (ab Trio) in begleitender Funktion mitwirken.<br />
Zusätzliches Auswendigspiel innerhalb <strong>des</strong> Prüfungsprogramms kann besonders bewertet werden.<br />
Beim Prima Vista Spiel sind von der Lehrkraft vorgeschlagene Stücke zu berücksichtigen.<br />
Alle Regelungen gelten soweit anwendbar auch für den Tanz.<br />
Ad § 5 Prüfungsbeurteilung<br />
Vom <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> werden Prüfungsurkunden, Schulnachrichten,<br />
Musikschulpässe und Musikschulabzeichen entgeltlich zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> – Musikkultur <strong>Niederösterreich</strong> GmbH<br />
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<strong>Prüfungsordnung</strong> samt Erläuterungen an niederösterreichischen Musikschulen Februar 2010<br />
Anhang: Fassung Dezember 2010<br />
Anerkennung der Prüfung durch den NÖ Blasmusikverband<br />
Prüfungen, die nach der <strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> durchgeführt<br />
werden, werden vom NÖ Blasmusikverband anerkannt, sofern die Schülerin bzw. der Schüler Mitglied eines<br />
Vereins <strong>des</strong> NÖ Blasmusikverbands ist.<br />
Die Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro <strong>des</strong> NÖ Blasmusikverbands soll durch die dem <strong>Musikschulmanagement</strong><br />
<strong>Niederösterreich</strong> als Kontaktperson/Vertrauensperson für den NÖ Blasmusikverband bekannt<br />
gegebene Lehrkraft erfolgen. Die Bekanntgabe <strong>des</strong> Prüfungstermins und der Prüflinge an das<br />
Verbandsbüro erfolgt durch das <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong>. Eine JMLA-Prüfung kann nur<br />
stattfinden, wenn eine Min<strong>des</strong>tanzahl von fünf Prüflingen erfüllt wird. Für die Prüflinge ist eine Unterschrift<br />
<strong>des</strong> Vereinsobmanns bzw. Kapellmeisters vorgesehen, damit der Verein über die Prüfung informiert ist.<br />
Die Musikkunde-Urkunden <strong>des</strong> <strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> (Version mit dem Logo <strong>des</strong> NÖ<br />
Blasmusikverbands) werden vom NÖ Blasmusikverband anerkannt. Wenn die praktische Prüfung nicht an<br />
der Musikschule durchgeführt wird, muss diese Urkunde vor der praktischen Prüfung vorgelegt werden.<br />
Der NÖ Blasmusikverband kann zusätzlich ein stimmberechtigtes Mitglied zur praktischen Prüfung<br />
entsenden. Für die Musikschule entstehen dadurch keine Kosten.<br />
Vom NÖ Blasmusikverband werden vor der Prüfung übermittelt:<br />
• Prüfungsstatistikblätter (Übertrittsprüfung-Statistikblatt, JMLA-Statistikblatt)<br />
• bei Bedarf: Musikkundetest und Prüfungs-CD (Unkostenbeitrag EUR 5,00)<br />
Zusammenfassende Tätigkeiten, welche von der Musikschule zu erledigen sind:<br />
• Anfordern der Unterlagen<br />
• Vorbereiten der schriftlichen Unterlagen (Ausfüllen <strong>des</strong> gemeinsamen Prüfungsprotokolls <strong>Musikschulmanagement</strong><br />
<strong>Niederösterreich</strong> und NÖ Blasmusikverband, Statistikblätter)<br />
• Einheben der Kosten für Urkunde und Leistungsabzeichen (EUR 7,50)<br />
• Zu beachten: Jede/r SchülerIn, der im Besitz eines Jungmusikerausweises ist, hat diesen zur Prüfung<br />
vorzulegen. Urkunde und Abzeichen können nur SchülerInnen, welche im Besitz eines Ausweises sind,<br />
überreicht werden. Prüflinge ohne Jungmusikerausweis erhalten eine Prüfungsbestätigung <strong>des</strong> NÖ<br />
Blasmusikverban<strong>des</strong>(zugesendetes Formblatt).<br />
• Prüfungsprotokoll erhält der Prüfling, Kopie an das Büro <strong>des</strong> NÖ Blasmusikverban<strong>des</strong><br />
Nach der Prüfung ist folgen<strong>des</strong> von den Musikschulen an den NÖ Blasmusikverband zu<br />
übermitteln:<br />
• Kopien der vollständig ausgefüllten Prüfungsprotokolle (Prüfungsprotokoll Übertrittsprüfungen MSM-<br />
NÖBV)<br />
• Ausgefüllte Statistikblätter<br />
• Bezahlung der Kosten für Urkunden und Abzeichen muss sofort erfolgen (Büro <strong>des</strong> NÖ<br />
Blasmusikverban<strong>des</strong>)<br />
Vom NÖ Blasmusikverband wird, nach Erledigung der oben angeführten Bedingungen,<br />
Übermittlung der Protokolle und Überweisung der Prüfungsgebühren, folgen<strong>des</strong> an die<br />
Musikschulen übermittelt:<br />
• Urkunden, Leistungsabzeichen und Etiketten mit dem Prüfungsstempel (für den<br />
Jungmusikerausweis) für SchülerInnen, die beim NÖ Blasmusikverband gemeldet sind – entweder<br />
als aktives Mitglied oder als „in Ausbildung stehen<strong>des</strong> Mitglied“.<br />
• Prüfungsbestätigung für SchülerInnen, die noch nicht beim NÖ Blasmusikverband gemeldet sind<br />
und vorhaben, einem Verein beizutreten. Sobald die SchülerInnen einem Musikverein beigetreten<br />
sind, wird nach Vorlage der Prüfungsbestätigung im Verbandsbüro die Urkunde und das Abzeichen<br />
zugeschickt!<br />
<strong>Musikschulmanagement</strong> <strong>Niederösterreich</strong> – Musikkultur <strong>Niederösterreich</strong> GmbH<br />
Neue Herrengasse 10/3, 3100 St. Pölten<br />
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