29.04.2014 Aufrufe

Gemeinderat Sitzungsprotokoll 29.05.2012 (27 KB ... - Munderfing

Gemeinderat Sitzungsprotokoll 29.05.2012 (27 KB ... - Munderfing

Gemeinderat Sitzungsprotokoll 29.05.2012 (27 KB ... - Munderfing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

403<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es <strong>Munderfing</strong> am Dienstag, den <strong>29.05.2012</strong> im<br />

Sitzungssaal des Gemeindeamtes <strong>Munderfing</strong><br />

Beginn: 20:00<br />

Ende: 21:10<br />

Anwesend sind:<br />

Bürgermeister<br />

Voggenberger Martin<br />

ÖVP<br />

Vizebürgermeister<br />

Kobler Josef<br />

ÖVP<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Bramsteidl Friedrich<br />

ÖVP<br />

Loidl Josef<br />

SPÖ<br />

Schwab Karl<br />

SPÖ<br />

Wiener Johannes, Dr.Jur. ÖVP<br />

<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />

Blum Martina<br />

SPÖ<br />

Breckner Jutta<br />

SPÖ<br />

Bruckenberger Johanna<br />

ÖVP<br />

Emminger Robert<br />

SPÖ<br />

Feldbacher Gottfried<br />

MBI<br />

Fuhrmann Michael, Ing. ÖVP<br />

Graf Johann, Ing.<br />

FPÖ<br />

Krammer Johann<br />

ÖVP<br />

Maichel Christopher<br />

SPÖ<br />

Moser Erwin<br />

ÖVP<br />

Pessentheiner Robert<br />

ÖVP<br />

Probst Barbara<br />

ÖVP<br />

Schauer Eva-Maria<br />

ÖVP<br />

Wimmer Franz<br />

ÖVP<br />

<strong>Gemeinderat</strong>s-Ersatzmitglieder<br />

Daxecker-Hansel Wolfgang MBI Vertretung für Frau Katharina Fröhlich<br />

Fuchs Franz MBI Vertretung für Herrn Friedrich Nobis<br />

Moser Richard ÖVP Vertretung für Frau Astrid Probst<br />

Stockinger Johann MBI Vertretung für Frau Nicole Buchleitner<br />

Werni Franz, Mag. ÖVP Vertretung für Herrn Norbert Stangl<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Nobis Friedrich MBI Vertreten durch Fuchs Franz<br />

<strong>Gemeinderat</strong>smitglieder<br />

Buchleitner Nicole MBI Vertreten durch Stockinger Johann<br />

Fröhlich Katharina MBI Vertreten durch Daxecker-Hansel Wolfgang<br />

Probst Astrid ÖVP Vertreten durch Moser Richard<br />

Stangl Norbert ÖVP Vertreten durch Werni Franz


404<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass im Sinne der Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung<br />

1990<br />

a.) die Sitzung von ihm einberufen wurde,<br />

b.) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (gemäß § 45 Abs.1 OÖ Gemeindeordnung<br />

1990) enthalten ist und die Verständigung hierzu an alle <strong>Gemeinderat</strong>smitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

zeitgerecht schriftlich am 21.05.2012 unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnungspunkte<br />

erfolgt ist und am gleichen Tag durch öffentlichen Anschlag an der Gemeindeamtstafel<br />

bekannt gemacht wurde,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist,<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.03.2012 bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur<br />

Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende gibt noch folgende Mitteilung:<br />

Er bestimmt Rebekka Reichinger zur Schriftführerin dieser Sitzung.<br />

Tagesordnung:<br />

1 . a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche<br />

von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-<br />

MUF06;<br />

Widmungsbeschluss<br />

b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept<br />

der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde<br />

<strong>Munderfing</strong><br />

Vorlage: AV/149/2012<br />

2 . Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />

Vorlage: AV/150/2012<br />

3 . Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark <strong>Munderfing</strong> von der Energiewerkstatt<br />

Consulting GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH<br />

Abtretungsvertrag<br />

Vorlage: AV/151/2012<br />

VERTRAULICH<br />

4 . Allfälliges


405<br />

1. a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche von<br />

101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06;<br />

Widmungsbeschluss<br />

b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept<br />

der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

Vorlage: AV/149/2012<br />

Sachverhalt:<br />

a) Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche<br />

von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen MUF02-MUF06 -<br />

Widmungsbeschluss<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 das Einleitungsverfahren<br />

für die Sonderwidmung für eine Windkraftanlage im Grünland und Änderung der Rotorkreisfläche<br />

von 101 m auf 114 m der bereits gewidmeten 5 Windkraftanlagen beschlossen.<br />

Er bringt dazu dem <strong>Gemeinderat</strong> nochmals die Stellungnahme des Ortsplaners vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis.<br />

Gemäß Raumplanungserfordernissen nimmt Arch. DI Zeilinger als beauftragter Raumplaner zu o.a.<br />

beabsichtigter Änderung Nr. 15 des Flächenwidmungplanes Nr. 4/2007 wie folgt Stellung:<br />

Antrag:<br />

Die Gemeinde <strong>Munderfing</strong> beabsichtigt, eine Teilfläche welche auf Grundstück Nr. 110/40 KG<br />

40101 bzw. Grundstück Nr. 550/47 KG 40119 liegt, von der Widmung Land- und Forstwirtschaft<br />

Ödland in Sonderausweisung für Windkraftanlagen umwidmen zu lassen.<br />

Der Mittelpunkt der Fläche liegt auf der KG Grenze.<br />

Es soll dort die sechste Anlage des Windparkes <strong>Munderfing</strong> (MUF01) entstehen. Es wurden mit<br />

Einzeländerung 4.9 bereits fünf Windkraftanlagen in diesem Gebiet entlang der Gemeindegrenze zu<br />

Lengau genehmigt.<br />

Hier wird mit Plan 4.15 eine Erhöhung des Rotordurchmessers von 101 m auf 114 m beantragt. Der<br />

Windpark soll dann insgesamt sechs Anlagen erhalten, alle Durchmesser 114 m.<br />

Befund:<br />

Der Windpark <strong>Munderfing</strong> liegt, auch mit dem neu beantragten sechsten Windrad (MUF 01) zur<br />

Gänze in der Vorrangzone Windkraft, Kobernaußerwald WEST. Es wurde mit der Änderung Nr.<br />

4.9 bereits um Umwidmung von fünf Einzelflächen für Windkraftanlagen angesucht. Zeitgleich<br />

wurde die ÖEK Änderung 1.5 eingereicht, damit eine Übereinstimmung des Ansuchen mit dem<br />

ÖEK hergestellt wird.<br />

Diese Änderungen sind in der Zwischenzeit rechtskräftig.<br />

Mit dem Plan 4.15 wird um eine sechste Anlage für den Windpark angesucht. Rotordurchmesser<br />

114 m. Die fünf mit der Änderung 4.9 genehmigten Anlagen sollen ebenfalls von Rotordurchmesser<br />

101 m auf 114 m geändert werden.


406<br />

Es wurde nun zu der Stellungnahme vom 23.09.2010 auf die fünf bisher beantragten Standorte eingegangen,<br />

da der neue Standort in unmittelbarer Nähe der anderen fünf liegt, wird die Stellungnahme<br />

vom 23.09.2010 auszugsweise wiedergegeben (kursiv).<br />

Die beantragten Flächen befinden sich im Osten des Gemeindegebietes von <strong>Munderfing</strong> im Kobernaußerwald.<br />

Erreicht werden die Standorte über die Forststraßen Katztal und dem Friedburger<br />

Steig.<br />

Die beantragten fünf Standorte erstrecken sich auf einer 1,5 km langen Linie die in nordöstlicher<br />

Richtung verläuft, und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeindegrenze von Lengau liegt. Der<br />

Abstand der einzelnen Windräder beträgt jeweils ca. 350 m.<br />

Zusammenfassung:<br />

Eine Flächenwidmungsplanänderung ist laut Raumordnungsgesetz § 36 Abs. 2 Z1 möglich wenn<br />

„insbesondere Interessen einer ökologischen Energieerzeugung dafür sprechen“.<br />

Die Einteilung der Windenergienutzung in die Kategorie ökologische Energieerzeugung ist eindeutig,<br />

und es entspricht daher der Änderungsantrag in diesem Punkt dem ROG im besonderen Maße.<br />

Die Nutzung von Windenergie stellt einen weitgehend CO2 neutrale Form der Energieerzeugung<br />

dar, und leistet dadurch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Aus Sicht des Stellungnahmeverfassers<br />

ist dadurch ein Allgemeines Interesse zu Grunde zu legen.<br />

Durch die Lage des Windparkes in einem Waldgebiet (Fichten-Wirtschaftswald) ist mit einer Beeinträchtigung<br />

des Siedlungsraumes durch Emissionen wie Rotorlärm, Eiswurf und Ähnlichem<br />

nicht zu rechnen.<br />

Die Errichtung der Anlage erfolgt entlang bestehender Forststraßen, auch die erforderliche Verkabelung<br />

soll in einer bestehenden Forststraße erfolgen. Somit sind für Errichtung, Betrieb und Wartung<br />

der Anlagen die Voraussetzungen ohne zusätzlichen Straßenbau und ohne größere Rodungen<br />

gegeben.<br />

Die in unserer Stellungnahme vom 23.09.2010 vertretenen Standpunkte haben aus Sicht des Stellungnahmeverfassers<br />

auch zum heutigen Zeitpunkt Gültigkeit und treffen auch auf den mit der Änderungs<br />

Nr. 4.15 neu beantragten Standort Nr. 6 zu.<br />

Zudem wurde Anfang 2012 ein Masterplan für Windkraft erstellt. Die sechs Anlagen liegen innerhalb<br />

der Vorrangzone Kobernaußerwald WEST.<br />

Aus Gesamtsicht der vorangestellten Detailbetrachtungen wird die beantragte Änderung Nr. 15 des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 4 der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> aus raumplanerischer Sicht positiv beurteilt.<br />

Architekt Dipl.-Ing. Hermann Zeilinger<br />

Mit Schreiben vom 3. Mai 2012 nimmt die Abteilung Raumordnung vom Amt der OÖ Landesregierung<br />

wie folgt Stellung:


407<br />

„Die gegenständliche Windkraftanlage im Standortbereich der bereits raumordnungsrechtlich genehmigten<br />

fünf Anlagen – etwas nordwestlich versetzt zwischen den Anlagenstandorten Nr. 4 und 5<br />

– geplant.<br />

Dieser Standort wurde nach den dortigen Angaben als Ersatz für das „Standortverfahren Nr. 6“ in<br />

weiter westlichem Bereich gewählt, zu dem am 3.4.2012 von der Abteilung Raumordnung Versagungsgründe<br />

begannt gegeben wurden.<br />

Diese Standort kann naturschutzfachlich grundsätzlich vertreten werden, zumal mit der entstehenden<br />

Gruppierung der Anlage 4 und 5 eine geringfügig kompaktere Anordnung und eine Entschärfung<br />

im Eintrittsbereich des Wildkorridors – Kobernaußerwald erreicht werden kann. In diesem<br />

Zusammenhang wird auch naturschutzfachlich angeregt, den „Wildtierkorridor“ in diesem Bereich<br />

durch entsprechende Planfestlegungen auszuweisen, und damit dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft<br />

abzusichern (gleiche Stellungnahme Naturschutz in der Beilage).<br />

Aus forstfachlicher Sicht wird kein Einwand erhoben.<br />

Darüber hinaus wird festgehalten, dass sich die angesprochenen Windkraftanlagen (sowohl die erwähnten<br />

genehmigten fünf Anlagen als auch der gegenständliche sechste Standort) in der festgelegten<br />

Vorrangzone für die Windkraftnutzung Kobernaußerwald West des OÖ Windmasterplanes befinden.<br />

Auch die lärmtechnische Stellungnahme ist positiv.<br />

Die (nachträgliche) Änderung des Rotordurchmessers (von 101 auf 114 m) der raumordnungsrechtlich<br />

genehmigten Anlagenstandorte Nr. 2 bis 5 des vorgelegten Planes wird in Berücksichtigung der<br />

beiliegenden Stellungnahme zur Kenntnis genommen.“<br />

Der Vorsitzende berichtet weiters, dass auch von der Energie AG sowie von der Agrarbezirksbehörde<br />

Gmunden Schreiben vorliegen, wonach gegen die geplante Widmung kein Einwand besteht.<br />

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Einwand<br />

gegen die Widmung der sechsten Windkraftanlage besteht, aber die Sicherheitsabstände zu dem im<br />

Kobernaußerwald befindlichen RAG Anlagen einzuhalten sind.<br />

Die Gemeinde Lengau teilt mit Schreiben vom 9. Mai 2012 mit, dass die geplanten Windkraftanlagen<br />

zwar an der Grenze zur Gemeinde Lengau liegen, nicht aber auf dem Gebiet der Gemeinde<br />

Lengau vorgesehen sind. Die Gemeinde Lengau ist daher keine Standortgemeinde und hat daher<br />

auch keine Parteistellung.<br />

Seitens der Gemeinde Lengau wird noch festgehalten, dass diese auf eine Mitteilung der Mindestenergieeffizienz<br />

von 180 W/m² besteht, da diese von Standort und nicht von der Anlage abhängig<br />

ist und die Gemeinde Lengau auf energetisch sinnvolle Projekte besteht. Weiters besteht die Gemeinde<br />

Lengau als Nachbargemeinde auf eine Anhörungs- und Einsichtnahmerecht (in Projekt und<br />

Sachverständigenunterlagen).<br />

Zur Stellungnahme der Gemeinde Lengau wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Die Mindestenergieeffizienz bzw. Leistungsdichte wurde vom Amtssachverständigen des Landes in<br />

E-Rechtsverfahren für alle 6 Standorte geprüft und als in Ordnung befunden.<br />

Die Leistungsdichte für die gegenständliche Anlage WEA MUF01 beträgt 217 W/m² (Mindestanforderung<br />

180 W/m²).


408<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage<br />

MUF01 sowie die Änderung des Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen<br />

von bisher 101 m auf 114 m zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen einstimmigen Beschluss fest.<br />

Die Sonderwidmung für die geplante sechste Windkraftanlage MUF01 sowie die Änderung des<br />

Rotordurchmessers der fünf mit Änderung 4.9 genehmigten Anlagen von bisher 101 m auf 114 m<br />

wird die Zustimmung gegeben.<br />

b) Aufnahme der Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das Ortsentwicklungskonzept<br />

der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

c) Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

Der Vorsitzende erstattet zu den Punkten b und c nachstehenden Bericht:<br />

Die Umweltanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 mit, dass grundsätzlich die<br />

geplanten sechs Standorte aus wildökologischer Sicht möglich wären, wenn in der Flächenwidmung<br />

- rundherum eine Negativzone gelegt wird<br />

- der Wildkorridor im Mattigtal als Grünzug-Wildkorridor mit Bauverbot<br />

gleichzeitig festgelegt wird.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> gerade<br />

im öffentlichen Auflageverfahren ist. In einem persönlichen Gespräch mit Umweltanwalt Dr. Donat<br />

wurde diesem Seitens der Gemeinde zugesichert, dass die beiden geforderten Auflagen im Zuge des<br />

laufenden Auflageverfahrens eingearbeitet werden.<br />

Da das fünfjährige Auflageverfahren des Flächenwidmungsplanes sowie die Überarbeitung des<br />

Ortsentwicklungskonzeptes noch bis Frühjahr 2013 dauern wird, ersucht der Vorsitzende den <strong>Gemeinderat</strong><br />

schon jetzt zu bekunden, dass die geforderten Auflagen im laufenden Verfahren aufgenommen<br />

werden.<br />

Im neuen Ortsentwicklungskonzept soll folgende textliche Formulierung aufgenommen werden:<br />

1. „In der im OÖ-Windmasterplan festgelegten Vorrangzone Kobernaußerwald WEST können<br />

Windkraftanlagen errichtet werden. Die im Gemeindegebiet <strong>Munderfing</strong> verlaufenden Grenzen<br />

der Vorrangzone bilden eine klare Grenze zur Tabuzone laut Ausschlusszonenplan. In den Ausschlusszonen<br />

werden keine Windkraftanlagen geplant bzw. errichtet.“<br />

2. Im neu zu erstellenden Flächenwidmungsplan wird in Absprache mit dem Ortsplaner, dem<br />

Raumordnungsausschuss und der überörtlichen Raumordnung ein Grünzug-Wildkorridor eingezeichnet.


409<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

GR Feldbacher: Welches Ausmaß hat das Bauverbot in der Zone des Wildtierkorridors? Habe gehört,<br />

dass es hier auch zu Beschränkungen von Einzäunungen oder zum Beispiel Bepflanzung mit<br />

Mais geben kann?<br />

Die Bedeutung der „Roten-Zone“ ist in der Beschreibung des Wildtierkorridors genau ausgewiesen.<br />

Bgm. Voggenberger: Der Wildtierkorridor wird im Zuge der Neuauflage des Flächenwidmungsplanes<br />

im Raumordnungsausschuss besprochen und in Abstimmung mit unserem Ortsplaner und der<br />

überörtlichen Raumordnung festgelegt.<br />

GV Schwab: Der Wildtierkorridor ist unabhängig vom Windpark <strong>Munderfing</strong>.<br />

GR Feldbacher: Durch den Wildtierkorridor sind viele Grundbesitzer betroffen, es sollte hier nicht<br />

einfach über die Bevölkerung bestimmt werden ohne diese zu informieren.<br />

AL Moser: Heute geht es darum, zu dokumentieren, dass der Wildtierkorridor berücksichtigt wird,<br />

nicht wo genau und wie breit er sein soll!<br />

GR Graf: Bin dagegen, da wir zu wenig Infos haben.<br />

Beschlussvorschlag zu Punkt b:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan in das<br />

Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> aufzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest:<br />

24 JA-Stimmen<br />

1 Stimmenenthaltung (GR Stockinger)<br />

Die Ausschlusszone (Negativzone) lt. Windmasterplan wird in das Ortsentwicklungskonzept der<br />

Gemeinde <strong>Munderfing</strong> aufgenommen.<br />

Beschlussvorschlag zu Punkt c:<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan<br />

der Gemeinde <strong>Munderfing</strong> die Zustimmung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Nach einer kurzen Debatte lässt der Vorsitzende über seinen Antrag offen mittels Handzeichen abstimmen<br />

und stellt einen mehrheitlichen Beschluss fest:<br />

20 JA-Stimmen<br />

1 NEIN-Stimme (GR Graf)<br />

4 Stimmenenthaltungen (GR Feldbacher, GR Fuchs, GR Daxecker-Hansel, GR Stockinger)<br />

Der Darstellung eines Grünzug-Wildkorridors im Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Munderfing</strong><br />

wird die Zustimmung erteilt.


410<br />

2. Firmengründung "Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH"<br />

Vorlage: AV/150/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Der Aufsichtsrat der ÖBf AG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2012 die Übernahme von 50,1 %<br />

Anteilen an dem geplanten Windpark <strong>Munderfing</strong> beschlossen. Für die Umsetzung und den Betrieb<br />

des Windparkes <strong>Munderfing</strong> soll eine eigene Firma „Windpark <strong>Munderfing</strong> GmbH“ gegründet<br />

werden.<br />

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Bürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.<br />

Seitens der Gemeinde wurde unter rechtlicher Begleitung durch Fr. Dr. Mooseder von der TMG<br />

Linz ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages ausgearbeitet und der ÖBf vorgelegt. Da von Seiten der<br />

ÖBf bis heute der Gesellschaftsvertrag noch nicht vorliegt, setzt der Bürgermeister diesen Punkt<br />

von der Tagesordnung ab.<br />

WEITERE WORTMELDUNGEN:<br />

AL Erwin Moser berichtet ausführlich über den aktuellen Stand der Firmengründung. Er informiert<br />

auch über die geplanten Verhandlungen zur Beschaffung der Windkraftanlagen bzw. der benötigten<br />

Kredite. Abgabefrist für die Kreditangebote ist am 26. Juni 2012.<br />

Er informiert den <strong>Gemeinderat</strong>, dass am 17. Juli 2012 eine zusätzliche <strong>Gemeinderat</strong>ssitzung für die<br />

Auftragsvergabe Finanzierung stattfinden wird.<br />

3. Abtretung und Verkauf der Projektrechte Windpark <strong>Munderfing</strong> von der Energiewerkstatt Consulting<br />

GmbH an die ÖBf Beteiligungs GmbH; Abtretungsvertrag<br />

Vorlage: AV/151/2012<br />

VERTRAULICH<br />

4. Allfälliges<br />

Da unter Allfälliges keine weiteren Wortmeldungen sind, schließt der Vorsitzende die Sitzung um<br />

21:10 Uhr.<br />

Bürgermeister<br />

Schriftführer<br />

Ohne Erinnerung genehmigt am<br />

ÖVP-<strong>Gemeinderat</strong><br />

Bürgermeister<br />

SPÖ-<strong>Gemeinderat</strong><br />

MBI-<strong>Gemeinderat</strong><br />

FPÖ-<strong>Gemeinderat</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!