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Protokoll zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan ... - Stadt Münster

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong><br />

der <strong>Bürgeranhörung</strong> nach § 3 (1) Baugesetzbuch<br />

<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf<br />

Nr. 546 Gievenbeck – Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach<br />

am 03.07.2013<br />

im Fachwerk Gievenbeck, Arnheimweg 40/42 in <strong>Münster</strong><br />

18.00 - 20.30 Uhr<br />

I. <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf für den Standort Borghorstweg<br />

• Nr. 546 Gievenbeck – Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach<br />

II.<br />

Informationen <strong>zum</strong> Standort Gronauweg:<br />

• Überblick über den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 234<br />

III.<br />

Informationen zu den aktuellen Sachständen zu den Standorten Arnheimweg in<br />

Gievenbeck und Muckermannweg in Sentrup<br />

Teilnehmer/innen:<br />

• Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin des <strong>Stadt</strong>bezirks <strong>Münster</strong> West<br />

• Herr Krause, Frau Benson, Frau Janssen (Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>planung,<br />

Verkehrsplanung, Amt 61)<br />

• Frau Zimmermann, Herr Waanders (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA)<br />

• ca. 200 Bürgerinnen und Bürger<br />

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßt Frau Westrup die Bürgerinnen und Bürger und stellt die<br />

Vertreterinnen und Vertreter des <strong>Stadt</strong>planungsamtes sowie die VertreterInnen der<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor. Für den Standort Borghorstweg stellt die<br />

Informationsveranstaltung die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dar.<br />

Herr Krause verweist zunächst auf das im November 2012 von den politischen Gremien der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> verabschiedete „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in <strong>Münster</strong>“-<br />

Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte und die bereits erfolgte Informationsveranstaltung hierzu<br />

im <strong>Stadt</strong>teil. Herr Krause zeigt für den <strong>Stadt</strong>teil Gievenbeck die gesamten Britenstandorte auf.<br />

Für den Standort Borghorstweg wird – wie im Zielkonzept festgelegt – ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufgestellt. Für diesen Standort sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert<br />

werden und den anwesenden Bürger/innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fragen zu<br />

stellen und Anregungen vorzubringen.<br />

Herr Krause informiert ferner grundsätzlich über Verfahren und Wirkung eines<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s. Er weist die Bürgerinnen und Bürger mit Kaufinteresse generell darauf hin,<br />

dass <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Abgabe des Kaufpreisangebotes bzw. des Abschlusses des<br />

Kaufvertrages für das Gebiet noch kein rechtskräftiger <strong>Bebauungsplan</strong> vorliegen wird. Die<br />

potenziellen Käuferinnen und Käufer können jedoch davon ausgehen, dass die vorhandenen<br />

Bestandsgebäude in ihrem jetzigen baulichen Zustand Bestandsschutz genießen. Ob die zu<br />

diesem Zeitpunkt aufgezeichneten Festsetzungen bestehen bleiben, zeigt das Verfahren. Herr<br />

Krause verweist in diesem Zusammenhang auch auf das laufend aktualisierte Internetangebot<br />

des Planungsamts <strong>zur</strong> Konversion, das stets die aktuellsten Informationen bereit hält.<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/konversion_wohnstandorte.html<br />

Generell gibt Herr Krause einen Hinweis auf den Sanierungsbedarf der Siedlung Borghorstweg<br />

aus den 1960er Jahren. Der bauliche Zustand sei dem Baujahr entsprechend - insbesondere<br />

auf den energetischen Sanierungsbedarf wird hingewiesen. Es empfiehlt sich, die Häuser mit<br />

Experten und Fachleuten zu besichtigen, um den baulichen Zustand beurteilen zu lassen.<br />

Im Anschluss an die thematische Einführung erläutert Herr Waanders (Vertreter der BImA) die<br />

Aufgaben der BImA, die unterschiedlichen Vermarktungsmöglichkeiten d.h. Direktvermarktung,<br />

Paketverkauf, Einzelvermarktung, Verkauf zu Festpreisen und den Ablauf der Vermarktung<br />

(Alle Fragen und Antworten zu den Aspekten der Vermarktung, Preisbildung etc. siehe Anlage<br />

1 <strong>zum</strong> <strong>Protokoll</strong>).<br />

I. <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf<br />

Frau Benson leitet die Vorstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurfs ein mit <strong>Stadt</strong>planansichten<br />

und Fotos der Siedlung. Im Anschluss erläutert sie die grundlegenden Zielsetzungen des ergänzenden<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurfes Nr. 546.<br />

Die Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>s sind:<br />

- die städtebauliche Qualitäten der Siedlung und die Gestaltung der Gebäude sichern sowie<br />

die Ausbaumöglichkeiten der Gebäude regeln,<br />

- die Gebäude (Reihenhäuser, Doppelhäuser) aus den 1960er Jahren sollen erhalten werden<br />

und rückwärtig <strong>zur</strong> Vergrößerung der Wohnfläche eingeschossig ausgebaut werden<br />

können,<br />

- für die Einzelhäuser werden zwei Varianten aufgezeigt, hier ist die Zielsetzung noch offen:<br />

entweder Bestandsorientiert mit kleinem Anbau und einer Neubaumöglichkeit oder Abriss<br />

des vorhandenen Gebäudes und anschließende moderne Neubauung des Grundstücks,<br />

- den ruhenden Verkehr ordnen.<br />

Der besondere Charme der homogen gestalteten Siedlung und das besondere städtebauliche<br />

Gesamtbild sollen erhalten bleiben.<br />

Angepasst an die vorhandene Bebauung sollen auch langfristig nur zweigeschossige Gebäude<br />

mit rotem Klinker das Bild der Siedlung prägen. Das Dach des Hauptgebäudes darf nur als Satteldach<br />

mit anthrazitfarbenen Pfannen ausgeführt werden. Um das Dachgeschoss auszubauen,<br />

sollen Dachfenster <strong>zur</strong> Belichtung möglich sein. Dachgauben oder Dacheinschnitte sollen allerdings<br />

ausgeschlossen sein. Zur Erweiterung der Wohnfläche sollen im Anschluss an das<br />

Hauptgebäude eingeschossige, maximal 3 m hohe und 5 m tiefe Anbauten mit Flachdach errichtet<br />

werden können. Deren Ausführung kann beispielsweise auch aus Holz sein oder als<br />

Wintergarten gestaltet werden.<br />

Die freien Vorgärten sollen auch zukünftig das Siedlungsbild prägen. Hecken und Zäune sollen<br />

nur im rückwärtigen Bereich erfolgen. Als Sichtschutz <strong>zur</strong> Nachbarterrasse dürfen blickdichte<br />

Zäune nur im Anschluss an das Gebäude errichtet werden. In gekennzeichneten Bereichen sollen<br />

maximal 2,5 m hohe Gartenhütten als Nebenanlage erlaubt sein. Abfallbehälter können eingegrünt<br />

im Vorgarten stehen.<br />

Garagen oder ebenerdige Stellplätze sollen nur dort möglich sein, wo sie im Plan festgelegt<br />

sind. Die Stellplätze sollen aus wasserdurchlässigem Material hergestellt werden.<br />

Prägend sind die freien als Rasenfläche angelegten Vorgärten mit <strong>zum</strong> Teil wertvollem Baumbestand.<br />

Bereiche, die nicht versiegelt werden, sollen begrünt werden.<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Der nördlich angrenzende Sportplatz sowie die südlich direkt angrenzenden Liegenschaften<br />

sollen zukünftig bebaut werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> soll diese Flächen im Direktkauf erwerben.<br />

Hier sollen neben Wohnhäusern auch eine Kindertagesstätte und ein Kinderspielplatz realisiert<br />

werden.<br />

Für die östlich befindlichen Einzelhausgrundstücke (Bereich 4) gibt es derzeit im Vorentwurf<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s zwei Bebauungsvarianten – Variante 1 „bestandsorientiert plus Neubaufeld“<br />

und Variante 2 „Abriss und moderner Neubau“. Hier sind die Zielperspektiven noch unklar.<br />

Fragen <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf 546:<br />

Welche Gestaltungsvorgaben gibt es für die „freien Vorgärten“?<br />

Die Gestaltung des Vorgartens wird nicht im Detail vorgeschrieben (Rasenflächen wie im Bestand<br />

sind nicht festgesetzt, Beete sind erlaubt). Je nach Bestandssituation werden auf dem<br />

Grundstück bestimmte erhaltenswerte Bäume festgesetzt. Die Baumstandorte werden derzeit<br />

geprüft. Sinnvoll ist es, die nicht durch z.B. Zuwegung versiegelten Flächen entsprechend zu<br />

bepflanzen.<br />

Warum sind in den Vorgärten keine Hecken zugelassen?<br />

Die freien Vorgärten sind prägend für den Standort. Einfriedungen/Zäune und Hecken würden<br />

die großzügigen Grünflächen teilen und gliedern. Die privaten (rückwärtigen) Bereiche können<br />

– um u.a. auch Sichtschutz zu bieten – entsprechend eingefriedigt werden.<br />

Die Regelungen sind zu restriktiv.<br />

Bei allem Verständnis für die individuellen Interessen soll der <strong>Bebauungsplan</strong> auch die stadtgestalterische<br />

Qualität sichern: Die Britenwohnsiedlung Borghorstweg ist für Gievenbeck sehr<br />

prägend. Es ist daher das fachliche Ziel, den äußeren Eindruck und damit den Wert in Grundcharakterzügen<br />

zu erhalten. Aus <strong>Stadt</strong>planer-Sicht ist die Siedlung ein erhaltenswertes Stück<br />

„Siedlungs- und Zeitgeschichte von Gievenbeck“. Deshalb sind an diesem Standort keine Möglichkeiten<br />

für individuelle Abgrenzungen im Vorgarten vorgesehen. Ob sich dieser Gedanke im<br />

weiteren Verfahren aufrecht erhalten lässt, wird sich zeigen.<br />

Warum sind auch nach hinten keine Dachgauben erlaubt?<br />

Aus energetischer Sicht ist der kompakte Baukörper (zwei Geschosse plus Dach ohne Dachausbauten)<br />

vorteilhafter. In Anbetracht des Wohnflächenverlustes durch einen Treppeneinbau<br />

im Obergeschoss (bislang sind nur Klapptreppen vorhanden) ist kein wesentlicher Wohnflächenzugewinn<br />

durch den Dachausbau möglich. Dachflächenfenster sind zugelassen und<br />

dadurch eine Nutzung des Daches nicht ausgeschlossen.<br />

Anregung <strong>zum</strong> Bereich 4 mit den zwei Varianten: Ein Plädoyer für eine Abriss-Neubau-Variante<br />

– mit größeren Neubauten - auch mit Satteldach. Eine Vorschrift für ein Flachdach erschließt<br />

sich nicht, wenn doch die Satteldächer den Standort prägen.<br />

Für die Neubauten (vier Einzelhäuser) wurde in einer Variante bewusst ein Flachdach gewählt,<br />

um hier bei Abriss einen moderneren Neubau zu realisieren. Die andere Variante legt bewusst<br />

die Qualitäten des Bestandes mit Satteldach fest.<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Warum sind auch beim Abriss Vorgärten festgesetzt? Die Hälfte der Grundstücke für Vorgärten<br />

reservieren, scheint nicht sinnvoll. Um kein Bauland zu verschwenden, könnten die Neubauten<br />

näher an die Straße rücken.<br />

Die Planung ist bewusst bestandsorientiert. Der freie Vorgarten zieht sich als Gestaltprinzip<br />

insgesamt entlang der Doppel- und Einzelhäuser des Borghorstwegs. Der wirtschaftliche Umgang<br />

stand hier – im Gegensatz mit der Planung an anderen Standorten im <strong>Stadt</strong>gebiet – nicht<br />

im Vordergrund. Insgesamt gleicht sich das im Gesamtüberblick der Standorte aus.<br />

Aus Bürgersicht lassen sich die Einschränkungen wie das Dachgauben-Verbot schwer nachvollziehen.<br />

Das städtebauliche Bild löst keine nostalgischen Gefühle aus.<br />

Die Entscheidungen sind hier bewusst getroffen, weil die Siedlung in ihrer Gestalt nicht in Frage<br />

gestellt wird. Für die Umsetzung individueller Wünsche sind die Neubaugebiete vorgesehen.<br />

Warum ist in der Variante 2 (Bereich 4) ein Neubau mit zwei Wohneinheiten aber kein Doppelhaus<br />

vorgesehen? Für zwei Familien ist das die bessere Alternative.<br />

Doppelhäuser sind im Bereich 3 angeboten. Neues soll ebenfalls auf dem Sportplatz-Areal<br />

möglich werden. Im Bereich 4 ist eine „behutsame Nachverdichtung“ und „behutsame“ Umgestaltung<br />

des städtebaulichen Eindrucks gewünscht. Der Charakter von freistehenden Einzelhäusern,<br />

die sich <strong>zum</strong> Grünraum hin öffnen soll gewahrt werden. Da sich die Grundstücke an<br />

den Grünraum des Gievenbachs anschließen, soll keine erhebliche Nachverdichtung (mit Doppelhäusern<br />

oder mehr) für diesen Bereich erfolgen. Im Zusammenhang aller Standorte im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet macht es zudem Sinn, auch größere Grundstücke anzubieten, um verschiedene<br />

Nutzergruppen anzusprechen. Freistehende Einzelhäuser mit großen Wohnflächen<br />

sind bei den Britenwohnstandorten seltener.<br />

Bekräftigung des Vorschlags für die Doppelhäuser (statt Neubauten mit zwei Wohneinheiten)<br />

im Bereich 4.<br />

Die Anregung wird für die weitere Diskussion und Abstimmung des <strong>Bebauungsplan</strong>es aufgenommen.<br />

Die zukünftige Bebauung des Sportplatzes ist wichtig für die individuelle Bewertung der Grundstücke<br />

vor Gebotabgabe. Was kann man jetzt schon <strong>zur</strong> Zukunft des Gebiets sagen? Und<br />

<strong>zur</strong> Zeitperspektive?<br />

Zu erwarten ist die Mischung von verschiedenen Bebauungstypen, die dem Wohnen dienen<br />

sollen. Vorgesehen sind zudem eine Kindertagesstätte mit ca. 3 bis 4 Gruppen und ein öffentlicher<br />

Kinderspielplatz. Erste städtebauliche Entwurfsideen bestehen derzeit noch nicht. Dem<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>verfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet, frühestens im ersten o-<br />

der zweiten Quartal des nächsten Jahres wird das B-Planverfahren anlaufen.<br />

Gibt es eine Vorstellung von der Dichte der Sportplatz-Bebauung?<br />

Bezogen auf Bauformen und Höhen ist hier von einer verdichteten Bebauung auszugehen –<br />

realistisch scheint eine Bebauung mit bis zu drei Vollgeschossen.<br />

Auch geförderter Wohnungsbau soll realisiert werden, auszugehen ist von 30 % gefördertem<br />

Wohnungsbau. Ein Direktankauf durch die <strong>Stadt</strong> ist geplant; die Fläche würde dann künftig vom<br />

städtischen Amt für Immobilienmanagement vermarktet werden.<br />

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<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Wie werden die Grünflächen im <strong>Bebauungsplan</strong> geschützt?<br />

Prägend für die Britenwohnstandorte sind u.a. die freien, als Rasenflächen angelegten Vorgärten<br />

mit altem Baumbestand. Der <strong>Bebauungsplan</strong> soll eine künftige Bebauung in einer von viel<br />

Grün geprägter Siedlung regeln. Deshalb wird derzeit noch geprüft, welche Bäume erhaltenswert<br />

sind und im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt werden. Nicht (durch Bebauung oder Zuwegungen)<br />

versiegelte Flächen sollen möglichst begrünt werden. Im weiteren Verfahren werden hierzu<br />

ebenfalls noch alle Fachbehörden beteiligt.<br />

Unter energetischen Gesichtspunkten würde viel für die Erlaubnis eines Wärmedämmverbundsystems<br />

sprechen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt aber rote Klinkerfassaden fest. Warum?<br />

Eine Klinkerfassade verhindert nicht, dass das Haus gedämmt werden kann. Für die Festsetzung<br />

der Klinkerfassaden sind an diesem Standort keine Ausnahmen vorgesehen. Neben der<br />

Fassadendämmung von außen sind ebenfalls über eine Innendämmung oder die Dämmung<br />

des Daches / der Kellerdecke gute Energiewerte zu erzielen. Für die rückwärtigen, eingeschossigen<br />

Anbauten können die Materialien hingegen frei gewählt werden. Hier wäre beispielsweise<br />

auch Putz zulässig.<br />

Wenn man den prägenden Charakter erhalten will, müsste man doch auch Fensteröffnungen<br />

und mehr festsetzen. Warum wird darauf verzichtet?<br />

Bei der Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s stehen die städtebaulichen Elemente im Fokus – weniger<br />

die architektonischen Elemente. Der einheitliche Siedlungscharakter ergibt sich durch die<br />

Festelegung von Kubatur, Farblichkeit und Materialität der Häuser. Bei städtebaulich und gestalterisch<br />

noch prägenderen Siedlungsbildern strebt die <strong>Stadt</strong> an zwei anderen Standorten an,<br />

diese beispielhaft für andere mit einer Erhaltungs- und detailreicheren Gestaltungssatzung zu<br />

belegen.<br />

Wie viel Wohnfläche kann über den Anbau dazugewonnen werden?<br />

Der Anbau ist für alle Reihen- und Doppelhäuser in maximal 5 m Tiefe zugelassen. Hier ist – je<br />

nach Breite der Hausfassade – ein Zugewinn von maximal ca. 30 Quadratmetern möglich.<br />

Die Notwendigkeit eines Spielplatzes (auf dem Sportplatzgelände) ist aus Bürgerperspektive<br />

vielleicht gar nicht gegeben – den Familien sind kurze Fußwege zu ausreichend vorhandenen<br />

Spielplätzen in Gievenbeck zu<strong>zum</strong>uten.<br />

Auch diese Anregung wird für das weitere Verfahren aufgenommen.<br />

II. Informationen <strong>zum</strong> Standort Gronauweg: <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 234<br />

Frau Benson erläutert die Festsetzungen des rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 234.<br />

Es besteht die Möglichkeit sich im Kundenzentrum des <strong>Stadt</strong>hauses 3 durch die Planungs- und<br />

Bauberatung umfänglich informieren zu lassen. Bei Kaufinteresse wird (generell empfohlen),<br />

sich vorher über die Bebauungsmöglichkeiten, die der <strong>Bebauungsplan</strong> festsetzt, beraten<br />

lassen.<br />

Herr Krause kündigt als Service für die kaufinteressierten Bürgerinnen und Bürger an, eine<br />

gemeinsame Handreichung von <strong>Stadt</strong>planung und Bauordnung erarbeiten zu wollen, die die<br />

wichtigsten Festsetzung das Gebäude und Grundstück betreffend zusammenfasst.<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

III.<br />

Informationen zu den aktuellen Sachständen zu den Standorten Arnheimweg in<br />

Gievenbeck und Muckermannweg in Sentrup<br />

Frau Benson und Herr Krause erläutern den aktuellen Sachstand für den Standort<br />

Muckermannweg und Arnheimweg. Direkte Ankaufverhandlungen zwischen <strong>Stadt</strong> (Wohn+<br />

<strong>Stadt</strong>bau) und BImA laufen. Es kann <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass<br />

jeweils nach Abbruch ein neues Baugebiet entsteht. Ein Wettbewerb soll insbes. für den<br />

Muckermannweg durchgeführt werden, um unterschiedliche Konzepte für die Entwicklung des<br />

Areals zu bewerten. Erst danach startet das <strong>Bebauungsplan</strong>-Verfahren.<br />

Fragen <strong>zum</strong> Standort Muckermannweg:<br />

Wie sieht die zeitliche Perspektive aus?<br />

Wettbewerbsverfahren und <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren werden jeweils mehrere Monate in<br />

Anspruch nehmen. Allein ein <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren benötigt in der Regel etwa 1 ½ Jahre.<br />

Wird am Muckermannweg ein Investoren-Wettbewerb oder ein Architekten-Wettbewerb<br />

ausgeschrieben?<br />

Die Frage ist noch nicht entschieden. Das hängt u.a. davon ab, ob die potenzielle neue<br />

Eigentümerin Wohn + <strong>Stadt</strong>bau die Neubauten überwiegend selbst realisieren wird. Die<br />

Perspektive für dieses Areal ist die Umsetzung wichtiger wohnungspolitischer Ziele nach mehr<br />

Dichte und studentischem sowie preiswertem Wohnraum in Uni-Nähe.<br />

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Frau Westrup bei den Vertretern<br />

des <strong>Stadt</strong>planungsamtes für die Vorstellung des B-Planvorentwurfes und des rechtskräftigen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es. Den Vertretern der BImA dankt Frau Westrup für die Erläuterungen <strong>zur</strong><br />

Vermarktung.<br />

Für das große Interesse und die vielen Anmerkungen und Anregungen bedankt sich Frau<br />

Westrup abschließend bei allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.<br />

Veranstaltungsende ist gegen 20.30 Uhr.<br />

gez.<br />

Janssen<br />

<strong>Protokoll</strong>führerin<br />

gez.<br />

Westrup<br />

Bezirksbürgermeisterin<br />

<strong>Münster</strong>, im Juli 2013, <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong>, Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>planung, Verkehrsplanung<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Anlage 1 <strong>zum</strong> <strong>Protokoll</strong><br />

der <strong>Bürgeranhörung</strong> nach § 3 (1) Baugesetzbuch<br />

am 03.07.2013<br />

Fragen und Antworten <strong>zur</strong> Vermarktung der Standorte<br />

• Borghorstweg<br />

• Gronauweg<br />

(beantwortet durch Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)<br />

Im Anschluss an die thematische Einführung durch Jörg Krause informiert Herr Waanders über<br />

die Aufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und erläutert die Hintergründe<br />

<strong>zur</strong> Vermarktung. Der Ablauf des Bieterverfahrens wird wie folgt dargestellt: Bekanntgabe der<br />

Veräußerungsabsicht mit Anzeigen in der regionalen Presse und Einstellung bei den<br />

Immobilienportalen, Angebot von Besichtigungsterminen (zu denen jeder Interessent eigene<br />

Fachleute mitbringen kann), nach rund 4 bis 6 Wochen Fristende <strong>zur</strong> Abgabe von<br />

unverbindlichen Kaufangeboten. Nach dem Abgabetermin werden die eingegangenen<br />

Kaufangebote ausgewertet und in der Regel der Kontakt mit dem Meistbietenden <strong>zum</strong><br />

Abschluss eines Kaufvertrages aufgenommen.<br />

Nach der allgemeinen Vorstellung der BImA erläutert Herr Waanders (jeweils im Anschluss an<br />

die Vorstellung der planerischen Aspekte durch Frau Benson) die Vermarktungsabsichten für<br />

die Standorte Borghorstweg und Gronauweg und beantwortet Fragen der Bürgerinnen und<br />

Bürger <strong>zur</strong> Vermarktung.<br />

I. Vermarktung Borghorstweg<br />

Herr Waanders stellt die Vermarktungsabsichten für den Standort Borghorstweg anhand von<br />

Plänen vor.<br />

54 Einfamilienreihenhäuser, 12 Doppelhaushälften und 5 Einfamilienhäuser<br />

Wohnflächengrößen: Einfamilienreihenhäuser: ca. 80 qm, Doppelhaushälften: ca. 115 bzw. 120<br />

qm, Einfamilienhäuser: ca. 120 bzw. 160 qm, Grundstücksgrößen: 154 qm – 1.478 qm<br />

Die Wohneinheiten werden nach und nach vermarktet: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

möchte die Reihenhäuser in der Mitte als Paket anbieten, die äußeren Bereiche gehen in<br />

den Einzelverkauf.<br />

Geplant ist, dass der Sportplatz von der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Erstzugriffsoption erworben und<br />

als Neubaugebiet entwickelt wird.<br />

Fragen <strong>zur</strong> Vermarktung Borghorstweg:<br />

Wie hoch ist die Kaufpreisvorstellung der Häuser am Borghorstweg?<br />

Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor. Die britischen Stationierungskräfte haben an diesem<br />

Standort noch nicht alle Häuser <strong>zur</strong>ückgegeben (die Rückgabe erfolgt „häuserweise“ nicht als<br />

Gesamtübergabe des Standorts).<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Erfahrungsgemäß sind die Häuser in Gievenbeck in unterschiedlichem Zustand, sie sind <strong>zum</strong><br />

Teil saniert/wärmeisoliert, haben z.T. ein neues Bad, z.T. aber noch ohne große Renovierungen.<br />

Deshalb kann man <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt keine Preise nennen. Zum Marktstart, der aus<br />

heutiger Sicht für Anfang August (für einige der Häuser am Standort) geplant ist, liegen diese<br />

Preise vor. Wie gewohnt werden die Kaufpreisvorstellungen mit Vermarktungsstart veröffentlicht.<br />

Welche Vermarktungsformen wird es am Standort Borghorstweg geben? Werden auch Häuser<br />

<strong>zum</strong> Festpreis verkauft?<br />

Am Standort Borghorstweg beabsichtigt die BImA den Verkauf über das Bieterverfahren sowie<br />

den Paketverkauf. Der Festpreis-Verkauf (den die BImA für 38 Wohneinheiten im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

vorgesehen hat) ist hier <strong>zur</strong> Zeit nicht geplant.<br />

Wie kann man verhindern, dass Investoren die Doppelhäuser kaufen (und Familien nicht <strong>zum</strong><br />

Zug kommen)?<br />

Die Erfahrung der BImA zeigt eindeutig, dass sich Investoren nicht in solch kleinen Bereichen<br />

engagieren. Die Angst ist unbegründet. Die Häuser werden an Endverbraucher verkauft werden.<br />

Wie gelangt die BImA <strong>zum</strong> Verkehrswert?<br />

In der Regel nach folgenden Prinzip: Mit der Immobilie an den Markt gehen und den „Markt befragen“.<br />

Grundsätzlich gibt es neben diesem Verfahren ein weiteres <strong>zur</strong> Festlegung des Verkehrswerts:<br />

Ein Gutachter bewertet die Immobilie und legt dann den Verkehrswert fest.<br />

Gibt die BImA Mindestgebote an?<br />

Nein, es werden keine Mindestgebote angegeben. Es gibt eine Kaufpreisvorstellung, die im Exposé<br />

veröffentlicht wird.<br />

Gibt es im Bieterverfahren mehrere Runden?<br />

Nein, in der Regel werden die Immobilien in der ersten Runde veräußert. Nur, wenn nicht ausreichend<br />

Kaufgebote eintreffen, wird in einer zweiten Runde ausgeschrieben.<br />

Kann man auf mehrere Häuser bieten?<br />

Ja, man kann auf mehrere Häuser gleichzeitig bieten. Die Angebote sind im juristischen Sinn<br />

noch keine rechtsverbindliche Kaufverpflichtung.<br />

Was passiert, wenn der Bieter des höchsten Gebots <strong>zur</strong>ücktritt?<br />

Dann folgt in der Regel die Kontaktaufnahme <strong>zum</strong> Bieter mit dem zweithöchsten Gebot.<br />

Welche formellen Voraussetzungen gibt es für den Abschluss des Kaufvertrags?<br />

Es muss eine Zusage für die Finanzierung von einem Kreditinstitut vorliegen.<br />

Können zwei Familien gemeinsam für ein Doppelhaus bieten?<br />

Ja, das ist eine übliche Konstellation.<br />

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Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Verkehrsplanung<br />

<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />

Werden Schadstoffuntersuchungen (<strong>zum</strong> Beispiel Asbest) vor den Verkäufen durchgeführt?<br />

Ja, wir sind nach interner Weisungslage gehalten, die Standorte auf Schadstoffe zu überprüfen.<br />

Das Gutachten wird neben weiteren Unterlagen dem Expose beigefügt.<br />

Gibt es Grundrisse von den Häusern?<br />

Ja, Grundrisse werden mit dem Exposé veröffentlicht. Ebenfalls mit dem Exposé veröffentlicht<br />

werden die Besichtigungstermine. Es werden voraussichtlich zwei bis drei Termine angeboten.<br />

Im August startet die Vermarktung mit ersten Häusern am Standort Borghorstweg.<br />

Warum werden nicht alle Häuser am Standort zeitgleich vermarktet?<br />

Wie viele Häuser zeitgleich vermarktet werden, bedingt sich durch die personellen Kapazitäten<br />

der BImA. Auch an anderen Standorten im <strong>Stadt</strong>gebiet kann nicht sofort alles zeitgleich in den<br />

Verkauf gehen. Um Leerstände zu vermeiden, werden <strong>zum</strong> Teil die Häuser an Studenten vermietet.<br />

Warum bleiben die Angebotshöhen und finalen Kaufpreise im Bieterverfahren geheim? Ist das<br />

nicht der Grund, warum sich die Gebote gegenseitig so „hochschaukeln“?<br />

Die Veröffentlichung von abgegebenen Geboten und Kaufpreisen kommt aus Gründen des Datenschutzes<br />

nicht in Betracht.<br />

Welche Treppenformen haben die Häuser?<br />

In der Regel haben die Häuser gerade Treppen – ob das für alle Häuser am Standort gilt, kann<br />

an dieser Stelle nicht beantwortet werden.<br />

II.<br />

Vermarktung Gronauweg / Bentheimweg / Ochtrupweg<br />

Herr Waanders stellt diesen Standort (Baujahr 1956/1957) vor: 50 Einfamilienreihenhäuser (ca.<br />

70 - 80 qm Wohnfläche) und 12 Doppelhaushälften (ca. 120 qm Wohnfläche). Die Vermessung<br />

der Grundstücke läuft. Die Kaufpreise werden <strong>zur</strong>zeit ermittelt.<br />

Fragen <strong>zur</strong> Vermarktung Gronauweg:<br />

Wie hoch ist die Kaufpreisvorstellung der Häuser am Gronauweg?<br />

Die Preise sind noch nicht ermittelt. Anhaltspunkte für den reinen Wert des Grundstückes (pro<br />

m²) liefern die Bodenrichtwerte (http://www.boris.nrw.de) und ein Blick auf die Exposés vergleichbarer<br />

Standorte.<br />

Wann werden die Häuser am Gronauweg verkauft? In welchem Verfahren?<br />

Vorbehaltlich der Rückgabe an die BImA wird von einem Verkaufsstart Ende des Jahres ausgegangen.<br />

Die Häuser werden voraussichtlich im Bieterverfahren veräußert.<br />

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