Protokoll zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan ... - Stadt Münster
Protokoll zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan ... - Stadt Münster
Protokoll zur Bürgeranhörung zum Bebauungsplan ... - Stadt Münster
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Amt für<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Verkehrsplanung<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
der <strong>Bürgeranhörung</strong> nach § 3 (1) Baugesetzbuch<br />
<strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf<br />
Nr. 546 Gievenbeck – Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach<br />
am 03.07.2013<br />
im Fachwerk Gievenbeck, Arnheimweg 40/42 in <strong>Münster</strong><br />
18.00 - 20.30 Uhr<br />
I. <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf für den Standort Borghorstweg<br />
• Nr. 546 Gievenbeck – Billerbeckweg / Ahausweg / Borghorstweg / Gievenbach<br />
II.<br />
Informationen <strong>zum</strong> Standort Gronauweg:<br />
• Überblick über den rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 234<br />
III.<br />
Informationen zu den aktuellen Sachständen zu den Standorten Arnheimweg in<br />
Gievenbeck und Muckermannweg in Sentrup<br />
Teilnehmer/innen:<br />
• Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin des <strong>Stadt</strong>bezirks <strong>Münster</strong> West<br />
• Herr Krause, Frau Benson, Frau Janssen (Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>planung,<br />
Verkehrsplanung, Amt 61)<br />
• Frau Zimmermann, Herr Waanders (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA)<br />
• ca. 200 Bürgerinnen und Bürger<br />
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßt Frau Westrup die Bürgerinnen und Bürger und stellt die<br />
Vertreterinnen und Vertreter des <strong>Stadt</strong>planungsamtes sowie die VertreterInnen der<br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor. Für den Standort Borghorstweg stellt die<br />
Informationsveranstaltung die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dar.<br />
Herr Krause verweist zunächst auf das im November 2012 von den politischen Gremien der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> verabschiedete „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in <strong>Münster</strong>“-<br />
Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte und die bereits erfolgte Informationsveranstaltung hierzu<br />
im <strong>Stadt</strong>teil. Herr Krause zeigt für den <strong>Stadt</strong>teil Gievenbeck die gesamten Britenstandorte auf.<br />
Für den Standort Borghorstweg wird – wie im Zielkonzept festgelegt – ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aufgestellt. Für diesen Standort sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert<br />
werden und den anwesenden Bürger/innen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Fragen zu<br />
stellen und Anregungen vorzubringen.<br />
Herr Krause informiert ferner grundsätzlich über Verfahren und Wirkung eines<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s. Er weist die Bürgerinnen und Bürger mit Kaufinteresse generell darauf hin,<br />
dass <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Abgabe des Kaufpreisangebotes bzw. des Abschlusses des<br />
Kaufvertrages für das Gebiet noch kein rechtskräftiger <strong>Bebauungsplan</strong> vorliegen wird. Die<br />
potenziellen Käuferinnen und Käufer können jedoch davon ausgehen, dass die vorhandenen<br />
Bestandsgebäude in ihrem jetzigen baulichen Zustand Bestandsschutz genießen. Ob die zu<br />
diesem Zeitpunkt aufgezeichneten Festsetzungen bestehen bleiben, zeigt das Verfahren. Herr<br />
Krause verweist in diesem Zusammenhang auch auf das laufend aktualisierte Internetangebot<br />
des Planungsamts <strong>zur</strong> Konversion, das stets die aktuellsten Informationen bereit hält.<br />
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Amt für<br />
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Verkehrsplanung<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/konversion_wohnstandorte.html<br />
Generell gibt Herr Krause einen Hinweis auf den Sanierungsbedarf der Siedlung Borghorstweg<br />
aus den 1960er Jahren. Der bauliche Zustand sei dem Baujahr entsprechend - insbesondere<br />
auf den energetischen Sanierungsbedarf wird hingewiesen. Es empfiehlt sich, die Häuser mit<br />
Experten und Fachleuten zu besichtigen, um den baulichen Zustand beurteilen zu lassen.<br />
Im Anschluss an die thematische Einführung erläutert Herr Waanders (Vertreter der BImA) die<br />
Aufgaben der BImA, die unterschiedlichen Vermarktungsmöglichkeiten d.h. Direktvermarktung,<br />
Paketverkauf, Einzelvermarktung, Verkauf zu Festpreisen und den Ablauf der Vermarktung<br />
(Alle Fragen und Antworten zu den Aspekten der Vermarktung, Preisbildung etc. siehe Anlage<br />
1 <strong>zum</strong> <strong>Protokoll</strong>).<br />
I. <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf<br />
Frau Benson leitet die Vorstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurfs ein mit <strong>Stadt</strong>planansichten<br />
und Fotos der Siedlung. Im Anschluss erläutert sie die grundlegenden Zielsetzungen des ergänzenden<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurfes Nr. 546.<br />
Die Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>s sind:<br />
- die städtebauliche Qualitäten der Siedlung und die Gestaltung der Gebäude sichern sowie<br />
die Ausbaumöglichkeiten der Gebäude regeln,<br />
- die Gebäude (Reihenhäuser, Doppelhäuser) aus den 1960er Jahren sollen erhalten werden<br />
und rückwärtig <strong>zur</strong> Vergrößerung der Wohnfläche eingeschossig ausgebaut werden<br />
können,<br />
- für die Einzelhäuser werden zwei Varianten aufgezeigt, hier ist die Zielsetzung noch offen:<br />
entweder Bestandsorientiert mit kleinem Anbau und einer Neubaumöglichkeit oder Abriss<br />
des vorhandenen Gebäudes und anschließende moderne Neubauung des Grundstücks,<br />
- den ruhenden Verkehr ordnen.<br />
Der besondere Charme der homogen gestalteten Siedlung und das besondere städtebauliche<br />
Gesamtbild sollen erhalten bleiben.<br />
Angepasst an die vorhandene Bebauung sollen auch langfristig nur zweigeschossige Gebäude<br />
mit rotem Klinker das Bild der Siedlung prägen. Das Dach des Hauptgebäudes darf nur als Satteldach<br />
mit anthrazitfarbenen Pfannen ausgeführt werden. Um das Dachgeschoss auszubauen,<br />
sollen Dachfenster <strong>zur</strong> Belichtung möglich sein. Dachgauben oder Dacheinschnitte sollen allerdings<br />
ausgeschlossen sein. Zur Erweiterung der Wohnfläche sollen im Anschluss an das<br />
Hauptgebäude eingeschossige, maximal 3 m hohe und 5 m tiefe Anbauten mit Flachdach errichtet<br />
werden können. Deren Ausführung kann beispielsweise auch aus Holz sein oder als<br />
Wintergarten gestaltet werden.<br />
Die freien Vorgärten sollen auch zukünftig das Siedlungsbild prägen. Hecken und Zäune sollen<br />
nur im rückwärtigen Bereich erfolgen. Als Sichtschutz <strong>zur</strong> Nachbarterrasse dürfen blickdichte<br />
Zäune nur im Anschluss an das Gebäude errichtet werden. In gekennzeichneten Bereichen sollen<br />
maximal 2,5 m hohe Gartenhütten als Nebenanlage erlaubt sein. Abfallbehälter können eingegrünt<br />
im Vorgarten stehen.<br />
Garagen oder ebenerdige Stellplätze sollen nur dort möglich sein, wo sie im Plan festgelegt<br />
sind. Die Stellplätze sollen aus wasserdurchlässigem Material hergestellt werden.<br />
Prägend sind die freien als Rasenfläche angelegten Vorgärten mit <strong>zum</strong> Teil wertvollem Baumbestand.<br />
Bereiche, die nicht versiegelt werden, sollen begrünt werden.<br />
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<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Der nördlich angrenzende Sportplatz sowie die südlich direkt angrenzenden Liegenschaften<br />
sollen zukünftig bebaut werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> soll diese Flächen im Direktkauf erwerben.<br />
Hier sollen neben Wohnhäusern auch eine Kindertagesstätte und ein Kinderspielplatz realisiert<br />
werden.<br />
Für die östlich befindlichen Einzelhausgrundstücke (Bereich 4) gibt es derzeit im Vorentwurf<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s zwei Bebauungsvarianten – Variante 1 „bestandsorientiert plus Neubaufeld“<br />
und Variante 2 „Abriss und moderner Neubau“. Hier sind die Zielperspektiven noch unklar.<br />
Fragen <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>-Vorentwurf 546:<br />
Welche Gestaltungsvorgaben gibt es für die „freien Vorgärten“?<br />
Die Gestaltung des Vorgartens wird nicht im Detail vorgeschrieben (Rasenflächen wie im Bestand<br />
sind nicht festgesetzt, Beete sind erlaubt). Je nach Bestandssituation werden auf dem<br />
Grundstück bestimmte erhaltenswerte Bäume festgesetzt. Die Baumstandorte werden derzeit<br />
geprüft. Sinnvoll ist es, die nicht durch z.B. Zuwegung versiegelten Flächen entsprechend zu<br />
bepflanzen.<br />
Warum sind in den Vorgärten keine Hecken zugelassen?<br />
Die freien Vorgärten sind prägend für den Standort. Einfriedungen/Zäune und Hecken würden<br />
die großzügigen Grünflächen teilen und gliedern. Die privaten (rückwärtigen) Bereiche können<br />
– um u.a. auch Sichtschutz zu bieten – entsprechend eingefriedigt werden.<br />
Die Regelungen sind zu restriktiv.<br />
Bei allem Verständnis für die individuellen Interessen soll der <strong>Bebauungsplan</strong> auch die stadtgestalterische<br />
Qualität sichern: Die Britenwohnsiedlung Borghorstweg ist für Gievenbeck sehr<br />
prägend. Es ist daher das fachliche Ziel, den äußeren Eindruck und damit den Wert in Grundcharakterzügen<br />
zu erhalten. Aus <strong>Stadt</strong>planer-Sicht ist die Siedlung ein erhaltenswertes Stück<br />
„Siedlungs- und Zeitgeschichte von Gievenbeck“. Deshalb sind an diesem Standort keine Möglichkeiten<br />
für individuelle Abgrenzungen im Vorgarten vorgesehen. Ob sich dieser Gedanke im<br />
weiteren Verfahren aufrecht erhalten lässt, wird sich zeigen.<br />
Warum sind auch nach hinten keine Dachgauben erlaubt?<br />
Aus energetischer Sicht ist der kompakte Baukörper (zwei Geschosse plus Dach ohne Dachausbauten)<br />
vorteilhafter. In Anbetracht des Wohnflächenverlustes durch einen Treppeneinbau<br />
im Obergeschoss (bislang sind nur Klapptreppen vorhanden) ist kein wesentlicher Wohnflächenzugewinn<br />
durch den Dachausbau möglich. Dachflächenfenster sind zugelassen und<br />
dadurch eine Nutzung des Daches nicht ausgeschlossen.<br />
Anregung <strong>zum</strong> Bereich 4 mit den zwei Varianten: Ein Plädoyer für eine Abriss-Neubau-Variante<br />
– mit größeren Neubauten - auch mit Satteldach. Eine Vorschrift für ein Flachdach erschließt<br />
sich nicht, wenn doch die Satteldächer den Standort prägen.<br />
Für die Neubauten (vier Einzelhäuser) wurde in einer Variante bewusst ein Flachdach gewählt,<br />
um hier bei Abriss einen moderneren Neubau zu realisieren. Die andere Variante legt bewusst<br />
die Qualitäten des Bestandes mit Satteldach fest.<br />
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<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Warum sind auch beim Abriss Vorgärten festgesetzt? Die Hälfte der Grundstücke für Vorgärten<br />
reservieren, scheint nicht sinnvoll. Um kein Bauland zu verschwenden, könnten die Neubauten<br />
näher an die Straße rücken.<br />
Die Planung ist bewusst bestandsorientiert. Der freie Vorgarten zieht sich als Gestaltprinzip<br />
insgesamt entlang der Doppel- und Einzelhäuser des Borghorstwegs. Der wirtschaftliche Umgang<br />
stand hier – im Gegensatz mit der Planung an anderen Standorten im <strong>Stadt</strong>gebiet – nicht<br />
im Vordergrund. Insgesamt gleicht sich das im Gesamtüberblick der Standorte aus.<br />
Aus Bürgersicht lassen sich die Einschränkungen wie das Dachgauben-Verbot schwer nachvollziehen.<br />
Das städtebauliche Bild löst keine nostalgischen Gefühle aus.<br />
Die Entscheidungen sind hier bewusst getroffen, weil die Siedlung in ihrer Gestalt nicht in Frage<br />
gestellt wird. Für die Umsetzung individueller Wünsche sind die Neubaugebiete vorgesehen.<br />
Warum ist in der Variante 2 (Bereich 4) ein Neubau mit zwei Wohneinheiten aber kein Doppelhaus<br />
vorgesehen? Für zwei Familien ist das die bessere Alternative.<br />
Doppelhäuser sind im Bereich 3 angeboten. Neues soll ebenfalls auf dem Sportplatz-Areal<br />
möglich werden. Im Bereich 4 ist eine „behutsame Nachverdichtung“ und „behutsame“ Umgestaltung<br />
des städtebaulichen Eindrucks gewünscht. Der Charakter von freistehenden Einzelhäusern,<br />
die sich <strong>zum</strong> Grünraum hin öffnen soll gewahrt werden. Da sich die Grundstücke an<br />
den Grünraum des Gievenbachs anschließen, soll keine erhebliche Nachverdichtung (mit Doppelhäusern<br />
oder mehr) für diesen Bereich erfolgen. Im Zusammenhang aller Standorte im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet macht es zudem Sinn, auch größere Grundstücke anzubieten, um verschiedene<br />
Nutzergruppen anzusprechen. Freistehende Einzelhäuser mit großen Wohnflächen<br />
sind bei den Britenwohnstandorten seltener.<br />
Bekräftigung des Vorschlags für die Doppelhäuser (statt Neubauten mit zwei Wohneinheiten)<br />
im Bereich 4.<br />
Die Anregung wird für die weitere Diskussion und Abstimmung des <strong>Bebauungsplan</strong>es aufgenommen.<br />
Die zukünftige Bebauung des Sportplatzes ist wichtig für die individuelle Bewertung der Grundstücke<br />
vor Gebotabgabe. Was kann man jetzt schon <strong>zur</strong> Zukunft des Gebiets sagen? Und<br />
<strong>zur</strong> Zeitperspektive?<br />
Zu erwarten ist die Mischung von verschiedenen Bebauungstypen, die dem Wohnen dienen<br />
sollen. Vorgesehen sind zudem eine Kindertagesstätte mit ca. 3 bis 4 Gruppen und ein öffentlicher<br />
Kinderspielplatz. Erste städtebauliche Entwurfsideen bestehen derzeit noch nicht. Dem<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>verfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet, frühestens im ersten o-<br />
der zweiten Quartal des nächsten Jahres wird das B-Planverfahren anlaufen.<br />
Gibt es eine Vorstellung von der Dichte der Sportplatz-Bebauung?<br />
Bezogen auf Bauformen und Höhen ist hier von einer verdichteten Bebauung auszugehen –<br />
realistisch scheint eine Bebauung mit bis zu drei Vollgeschossen.<br />
Auch geförderter Wohnungsbau soll realisiert werden, auszugehen ist von 30 % gefördertem<br />
Wohnungsbau. Ein Direktankauf durch die <strong>Stadt</strong> ist geplant; die Fläche würde dann künftig vom<br />
städtischen Amt für Immobilienmanagement vermarktet werden.<br />
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<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
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<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Wie werden die Grünflächen im <strong>Bebauungsplan</strong> geschützt?<br />
Prägend für die Britenwohnstandorte sind u.a. die freien, als Rasenflächen angelegten Vorgärten<br />
mit altem Baumbestand. Der <strong>Bebauungsplan</strong> soll eine künftige Bebauung in einer von viel<br />
Grün geprägter Siedlung regeln. Deshalb wird derzeit noch geprüft, welche Bäume erhaltenswert<br />
sind und im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt werden. Nicht (durch Bebauung oder Zuwegungen)<br />
versiegelte Flächen sollen möglichst begrünt werden. Im weiteren Verfahren werden hierzu<br />
ebenfalls noch alle Fachbehörden beteiligt.<br />
Unter energetischen Gesichtspunkten würde viel für die Erlaubnis eines Wärmedämmverbundsystems<br />
sprechen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt aber rote Klinkerfassaden fest. Warum?<br />
Eine Klinkerfassade verhindert nicht, dass das Haus gedämmt werden kann. Für die Festsetzung<br />
der Klinkerfassaden sind an diesem Standort keine Ausnahmen vorgesehen. Neben der<br />
Fassadendämmung von außen sind ebenfalls über eine Innendämmung oder die Dämmung<br />
des Daches / der Kellerdecke gute Energiewerte zu erzielen. Für die rückwärtigen, eingeschossigen<br />
Anbauten können die Materialien hingegen frei gewählt werden. Hier wäre beispielsweise<br />
auch Putz zulässig.<br />
Wenn man den prägenden Charakter erhalten will, müsste man doch auch Fensteröffnungen<br />
und mehr festsetzen. Warum wird darauf verzichtet?<br />
Bei der Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s stehen die städtebaulichen Elemente im Fokus – weniger<br />
die architektonischen Elemente. Der einheitliche Siedlungscharakter ergibt sich durch die<br />
Festelegung von Kubatur, Farblichkeit und Materialität der Häuser. Bei städtebaulich und gestalterisch<br />
noch prägenderen Siedlungsbildern strebt die <strong>Stadt</strong> an zwei anderen Standorten an,<br />
diese beispielhaft für andere mit einer Erhaltungs- und detailreicheren Gestaltungssatzung zu<br />
belegen.<br />
Wie viel Wohnfläche kann über den Anbau dazugewonnen werden?<br />
Der Anbau ist für alle Reihen- und Doppelhäuser in maximal 5 m Tiefe zugelassen. Hier ist – je<br />
nach Breite der Hausfassade – ein Zugewinn von maximal ca. 30 Quadratmetern möglich.<br />
Die Notwendigkeit eines Spielplatzes (auf dem Sportplatzgelände) ist aus Bürgerperspektive<br />
vielleicht gar nicht gegeben – den Familien sind kurze Fußwege zu ausreichend vorhandenen<br />
Spielplätzen in Gievenbeck zu<strong>zum</strong>uten.<br />
Auch diese Anregung wird für das weitere Verfahren aufgenommen.<br />
II. Informationen <strong>zum</strong> Standort Gronauweg: <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 234<br />
Frau Benson erläutert die Festsetzungen des rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 234.<br />
Es besteht die Möglichkeit sich im Kundenzentrum des <strong>Stadt</strong>hauses 3 durch die Planungs- und<br />
Bauberatung umfänglich informieren zu lassen. Bei Kaufinteresse wird (generell empfohlen),<br />
sich vorher über die Bebauungsmöglichkeiten, die der <strong>Bebauungsplan</strong> festsetzt, beraten<br />
lassen.<br />
Herr Krause kündigt als Service für die kaufinteressierten Bürgerinnen und Bürger an, eine<br />
gemeinsame Handreichung von <strong>Stadt</strong>planung und Bauordnung erarbeiten zu wollen, die die<br />
wichtigsten Festsetzung das Gebäude und Grundstück betreffend zusammenfasst.<br />
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<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
III.<br />
Informationen zu den aktuellen Sachständen zu den Standorten Arnheimweg in<br />
Gievenbeck und Muckermannweg in Sentrup<br />
Frau Benson und Herr Krause erläutern den aktuellen Sachstand für den Standort<br />
Muckermannweg und Arnheimweg. Direkte Ankaufverhandlungen zwischen <strong>Stadt</strong> (Wohn+<br />
<strong>Stadt</strong>bau) und BImA laufen. Es kann <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass<br />
jeweils nach Abbruch ein neues Baugebiet entsteht. Ein Wettbewerb soll insbes. für den<br />
Muckermannweg durchgeführt werden, um unterschiedliche Konzepte für die Entwicklung des<br />
Areals zu bewerten. Erst danach startet das <strong>Bebauungsplan</strong>-Verfahren.<br />
Fragen <strong>zum</strong> Standort Muckermannweg:<br />
Wie sieht die zeitliche Perspektive aus?<br />
Wettbewerbsverfahren und <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren werden jeweils mehrere Monate in<br />
Anspruch nehmen. Allein ein <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren benötigt in der Regel etwa 1 ½ Jahre.<br />
Wird am Muckermannweg ein Investoren-Wettbewerb oder ein Architekten-Wettbewerb<br />
ausgeschrieben?<br />
Die Frage ist noch nicht entschieden. Das hängt u.a. davon ab, ob die potenzielle neue<br />
Eigentümerin Wohn + <strong>Stadt</strong>bau die Neubauten überwiegend selbst realisieren wird. Die<br />
Perspektive für dieses Areal ist die Umsetzung wichtiger wohnungspolitischer Ziele nach mehr<br />
Dichte und studentischem sowie preiswertem Wohnraum in Uni-Nähe.<br />
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Frau Westrup bei den Vertretern<br />
des <strong>Stadt</strong>planungsamtes für die Vorstellung des B-Planvorentwurfes und des rechtskräftigen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es. Den Vertretern der BImA dankt Frau Westrup für die Erläuterungen <strong>zur</strong><br />
Vermarktung.<br />
Für das große Interesse und die vielen Anmerkungen und Anregungen bedankt sich Frau<br />
Westrup abschließend bei allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.<br />
Veranstaltungsende ist gegen 20.30 Uhr.<br />
gez.<br />
Janssen<br />
<strong>Protokoll</strong>führerin<br />
gez.<br />
Westrup<br />
Bezirksbürgermeisterin<br />
<strong>Münster</strong>, im Juli 2013, <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong>, Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung, <strong>Stadt</strong>planung, Verkehrsplanung<br />
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Amt für<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Verkehrsplanung<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Anlage 1 <strong>zum</strong> <strong>Protokoll</strong><br />
der <strong>Bürgeranhörung</strong> nach § 3 (1) Baugesetzbuch<br />
am 03.07.2013<br />
Fragen und Antworten <strong>zur</strong> Vermarktung der Standorte<br />
• Borghorstweg<br />
• Gronauweg<br />
(beantwortet durch Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)<br />
Im Anschluss an die thematische Einführung durch Jörg Krause informiert Herr Waanders über<br />
die Aufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und erläutert die Hintergründe<br />
<strong>zur</strong> Vermarktung. Der Ablauf des Bieterverfahrens wird wie folgt dargestellt: Bekanntgabe der<br />
Veräußerungsabsicht mit Anzeigen in der regionalen Presse und Einstellung bei den<br />
Immobilienportalen, Angebot von Besichtigungsterminen (zu denen jeder Interessent eigene<br />
Fachleute mitbringen kann), nach rund 4 bis 6 Wochen Fristende <strong>zur</strong> Abgabe von<br />
unverbindlichen Kaufangeboten. Nach dem Abgabetermin werden die eingegangenen<br />
Kaufangebote ausgewertet und in der Regel der Kontakt mit dem Meistbietenden <strong>zum</strong><br />
Abschluss eines Kaufvertrages aufgenommen.<br />
Nach der allgemeinen Vorstellung der BImA erläutert Herr Waanders (jeweils im Anschluss an<br />
die Vorstellung der planerischen Aspekte durch Frau Benson) die Vermarktungsabsichten für<br />
die Standorte Borghorstweg und Gronauweg und beantwortet Fragen der Bürgerinnen und<br />
Bürger <strong>zur</strong> Vermarktung.<br />
I. Vermarktung Borghorstweg<br />
Herr Waanders stellt die Vermarktungsabsichten für den Standort Borghorstweg anhand von<br />
Plänen vor.<br />
54 Einfamilienreihenhäuser, 12 Doppelhaushälften und 5 Einfamilienhäuser<br />
Wohnflächengrößen: Einfamilienreihenhäuser: ca. 80 qm, Doppelhaushälften: ca. 115 bzw. 120<br />
qm, Einfamilienhäuser: ca. 120 bzw. 160 qm, Grundstücksgrößen: 154 qm – 1.478 qm<br />
Die Wohneinheiten werden nach und nach vermarktet: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
möchte die Reihenhäuser in der Mitte als Paket anbieten, die äußeren Bereiche gehen in<br />
den Einzelverkauf.<br />
Geplant ist, dass der Sportplatz von der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> über die Erstzugriffsoption erworben und<br />
als Neubaugebiet entwickelt wird.<br />
Fragen <strong>zur</strong> Vermarktung Borghorstweg:<br />
Wie hoch ist die Kaufpreisvorstellung der Häuser am Borghorstweg?<br />
Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor. Die britischen Stationierungskräfte haben an diesem<br />
Standort noch nicht alle Häuser <strong>zur</strong>ückgegeben (die Rückgabe erfolgt „häuserweise“ nicht als<br />
Gesamtübergabe des Standorts).<br />
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Amt für<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Verkehrsplanung<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Erfahrungsgemäß sind die Häuser in Gievenbeck in unterschiedlichem Zustand, sie sind <strong>zum</strong><br />
Teil saniert/wärmeisoliert, haben z.T. ein neues Bad, z.T. aber noch ohne große Renovierungen.<br />
Deshalb kann man <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt keine Preise nennen. Zum Marktstart, der aus<br />
heutiger Sicht für Anfang August (für einige der Häuser am Standort) geplant ist, liegen diese<br />
Preise vor. Wie gewohnt werden die Kaufpreisvorstellungen mit Vermarktungsstart veröffentlicht.<br />
Welche Vermarktungsformen wird es am Standort Borghorstweg geben? Werden auch Häuser<br />
<strong>zum</strong> Festpreis verkauft?<br />
Am Standort Borghorstweg beabsichtigt die BImA den Verkauf über das Bieterverfahren sowie<br />
den Paketverkauf. Der Festpreis-Verkauf (den die BImA für 38 Wohneinheiten im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
vorgesehen hat) ist hier <strong>zur</strong> Zeit nicht geplant.<br />
Wie kann man verhindern, dass Investoren die Doppelhäuser kaufen (und Familien nicht <strong>zum</strong><br />
Zug kommen)?<br />
Die Erfahrung der BImA zeigt eindeutig, dass sich Investoren nicht in solch kleinen Bereichen<br />
engagieren. Die Angst ist unbegründet. Die Häuser werden an Endverbraucher verkauft werden.<br />
Wie gelangt die BImA <strong>zum</strong> Verkehrswert?<br />
In der Regel nach folgenden Prinzip: Mit der Immobilie an den Markt gehen und den „Markt befragen“.<br />
Grundsätzlich gibt es neben diesem Verfahren ein weiteres <strong>zur</strong> Festlegung des Verkehrswerts:<br />
Ein Gutachter bewertet die Immobilie und legt dann den Verkehrswert fest.<br />
Gibt die BImA Mindestgebote an?<br />
Nein, es werden keine Mindestgebote angegeben. Es gibt eine Kaufpreisvorstellung, die im Exposé<br />
veröffentlicht wird.<br />
Gibt es im Bieterverfahren mehrere Runden?<br />
Nein, in der Regel werden die Immobilien in der ersten Runde veräußert. Nur, wenn nicht ausreichend<br />
Kaufgebote eintreffen, wird in einer zweiten Runde ausgeschrieben.<br />
Kann man auf mehrere Häuser bieten?<br />
Ja, man kann auf mehrere Häuser gleichzeitig bieten. Die Angebote sind im juristischen Sinn<br />
noch keine rechtsverbindliche Kaufverpflichtung.<br />
Was passiert, wenn der Bieter des höchsten Gebots <strong>zur</strong>ücktritt?<br />
Dann folgt in der Regel die Kontaktaufnahme <strong>zum</strong> Bieter mit dem zweithöchsten Gebot.<br />
Welche formellen Voraussetzungen gibt es für den Abschluss des Kaufvertrags?<br />
Es muss eine Zusage für die Finanzierung von einem Kreditinstitut vorliegen.<br />
Können zwei Familien gemeinsam für ein Doppelhaus bieten?<br />
Ja, das ist eine übliche Konstellation.<br />
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<strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Verkehrsplanung<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bürgeranhörung</strong><br />
Werden Schadstoffuntersuchungen (<strong>zum</strong> Beispiel Asbest) vor den Verkäufen durchgeführt?<br />
Ja, wir sind nach interner Weisungslage gehalten, die Standorte auf Schadstoffe zu überprüfen.<br />
Das Gutachten wird neben weiteren Unterlagen dem Expose beigefügt.<br />
Gibt es Grundrisse von den Häusern?<br />
Ja, Grundrisse werden mit dem Exposé veröffentlicht. Ebenfalls mit dem Exposé veröffentlicht<br />
werden die Besichtigungstermine. Es werden voraussichtlich zwei bis drei Termine angeboten.<br />
Im August startet die Vermarktung mit ersten Häusern am Standort Borghorstweg.<br />
Warum werden nicht alle Häuser am Standort zeitgleich vermarktet?<br />
Wie viele Häuser zeitgleich vermarktet werden, bedingt sich durch die personellen Kapazitäten<br />
der BImA. Auch an anderen Standorten im <strong>Stadt</strong>gebiet kann nicht sofort alles zeitgleich in den<br />
Verkauf gehen. Um Leerstände zu vermeiden, werden <strong>zum</strong> Teil die Häuser an Studenten vermietet.<br />
Warum bleiben die Angebotshöhen und finalen Kaufpreise im Bieterverfahren geheim? Ist das<br />
nicht der Grund, warum sich die Gebote gegenseitig so „hochschaukeln“?<br />
Die Veröffentlichung von abgegebenen Geboten und Kaufpreisen kommt aus Gründen des Datenschutzes<br />
nicht in Betracht.<br />
Welche Treppenformen haben die Häuser?<br />
In der Regel haben die Häuser gerade Treppen – ob das für alle Häuser am Standort gilt, kann<br />
an dieser Stelle nicht beantwortet werden.<br />
II.<br />
Vermarktung Gronauweg / Bentheimweg / Ochtrupweg<br />
Herr Waanders stellt diesen Standort (Baujahr 1956/1957) vor: 50 Einfamilienreihenhäuser (ca.<br />
70 - 80 qm Wohnfläche) und 12 Doppelhaushälften (ca. 120 qm Wohnfläche). Die Vermessung<br />
der Grundstücke läuft. Die Kaufpreise werden <strong>zur</strong>zeit ermittelt.<br />
Fragen <strong>zur</strong> Vermarktung Gronauweg:<br />
Wie hoch ist die Kaufpreisvorstellung der Häuser am Gronauweg?<br />
Die Preise sind noch nicht ermittelt. Anhaltspunkte für den reinen Wert des Grundstückes (pro<br />
m²) liefern die Bodenrichtwerte (http://www.boris.nrw.de) und ein Blick auf die Exposés vergleichbarer<br />
Standorte.<br />
Wann werden die Häuser am Gronauweg verkauft? In welchem Verfahren?<br />
Vorbehaltlich der Rückgabe an die BImA wird von einem Verkaufsstart Ende des Jahres ausgegangen.<br />
Die Häuser werden voraussichtlich im Bieterverfahren veräußert.<br />
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