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Siekmann Kommentar zur Europäischen Währungsunion

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A. Die Entstehung der <strong>Währungsunion</strong><br />

c) Die einheitliche Europäische Akte – EEA<br />

20 Mitte der achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts wurden allmählich die<br />

europapolitische Stagnation überwunden und Maßnahmen zu einer verstärkten,<br />

auch politischen Integration, auf den Weg gebracht. Treibende Kraft war vor allem<br />

der damalige Präsident der <strong>Europäischen</strong> Kommission, Jacques Delors. Sie führten<br />

letztlich zum Abschluss eines Vertrages mit Doppelnatur zwischen allen Mitgliedstaaten<br />

der Gemeinschaften: Er war zugleich völkerrechtlicher Vertrag und Vertrag<br />

<strong>zur</strong> Änderung der Gemeinschaftsverträge. 46<br />

20<br />

21 Der Europäische Rat hatte im Jahre 1985 beschlossen, eine Regierungskonferenz<br />

einzuberufen, die sich mit den Befugnissen der Institutionen, neuen Zuständigkeitsbereichen<br />

und der Schaffung eines Binnenmarktes befassen sollte. Ziel war der<br />

Abschluss eines Zusatzvertrages zu den Gemeinschaftsverträgen (EGKS, EWG und<br />

Euratom), aber auch die Schaffung einer vertraglichen Grundlage für die bereits<br />

bestehende Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Die Einheitliche Europäische<br />

Akte (EEA) war der erste in der Reihe besonderer Reformverträge, dem die<br />

Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon folgten. Mit ihr wurde<br />

zwar noch keine Europäische Union im Sinne eines Bundesstaates geschaffen, aber<br />

eine langjährige Debatte um die Reform der Gemeinschaften (vorläufig) beendet.<br />

21<br />

22 Die Schaffung einer politischen Union wurde weiterhin als das letztlich zu erreichende<br />

Ziel angesehen. Die Vollendung des Binnenmarktes sollte bis zum 31. Dezember<br />

1992 erfolgen und in diesem Bereich sollten künftig auch Mehrheitsentscheidungen<br />

möglich sein. Die wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit<br />

sollte verstärkt und auf eine weitere Konvergenz hin ausgerichtet werden. Dazu<br />

sollten auch der Strukturfonds und Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden.<br />

Eine Einigung über die Errichtung einer Wirtschafts- und <strong>Währungsunion</strong> konnte<br />

aber noch nicht erzielt werden.<br />

22<br />

23 Im Einzelnen wurden Änderungen in folgenden Sachbereichen vorgenommen:<br />

– Erweiterung der Kompetenzen der Gemeinschaften in den Bereichen Forschung<br />

und Technologie, Umwelt sowie Sozialpolitik<br />

– Verbesserung der Verfahrensabläufe in der Kommission<br />

– Erweiterung der Befugnisse der Kommission<br />

– Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments<br />

– Verbesserung der Beschlussfähigkeit des Rates (partiell revidiertes Abstimmungsverfahren,<br />

s. u.)<br />

23<br />

5. Der Delors-Plan<br />

24 Nachdem die Versuche, die Kurse der Währungen der Mitgliedstaaten enger aneinander<br />

zu binden, nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatten, gewannen die Bestrebungen,<br />

eine <strong>Währungsunion</strong> zu gründen, wieder neue Kraft; über fünfzehn<br />

Jahre nach Vorlage des Werner-Plans. Auf dem Gipfeltreffen am 27. und 28. Juni<br />

1988 in Hannover wurde – erneut – vereinbart, eine Gruppe von Experten und<br />

Notenbankpräsidenten einzusetzen, um die Schaffung der in Aussicht genomme-<br />

24<br />

46<br />

Vertrag vom 17. und 28. Februar 1986, in Kraft getreten am 1. Juli 1987, ABl 1987/L 169/1;<br />

BGBl 1986 II 1102.<br />

10<br />

Helmut <strong>Siekmann</strong>

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